Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Immerhin sind die Zahlungen halbiert worden. Wenn uns solches auch sonst gelingt, beispielsweise beim Länderfinanzausgleich, dann können wir uns glücklich schätzen, und dann werden wir viel politischen Handlungsspielraum zurückgewinnen.

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Habe ich aber nicht gesagt!)

Aber angedeutet. Gut, dann habe ich Sie missverstanden und nehme das in aller Form zurück. Entschuldigung!

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Alles klar!)

Herr Abg. Kluck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Rech?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Kluck, würden Sie mir in der Feststellung zustimmen, dass das nicht nur allein deshalb ein Erfolg ist, weil sich die Zahlen, wie Sie es eben gesagt haben, halbiert haben – genau von 186 Millionen DM auf 100 Millionen DM –, sondern dass sich dadurch natürlich auch die SWR-Zahlungsverpflichtungen deutlich reduzieren und bei den kleinen Anstalten der Druck zum Sparen wächst? Sehen Sie dies so?

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Wird beim Finanzausgleich abgezogen!)

Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Ich hoffe, dass der SWR das Geld, das er nun mehr erhalten wird, dazu verwendet, die Programme noch weiter zu verbessern. Wir haben ja das duale Rundfunksystem, damit wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der nicht jeden Unfug mitmacht, den die Privaten vormachen, und er sollte sich auch von diesen Privaten unterscheiden. Wenn das Geld allerdings dazu benutzt werden würde, eine Neuauflage von „Big Brother“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu bringen, hielte ich davon nicht viel.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Ich bin auch der Meinung, dass die Kritik aus Sachsen an dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag berechtigt war. Sie wissen, dass der MDR das Geld irgendwo in Kolumbien oder Venezuela angelegt hatte, um damit zu spekulieren, anstatt es zur Programmgestaltung zu nutzen. Wir haben bei unseren Rundfunkanstalten schon bisher ein relativ transparentes Finanzgebaren. Wir sollten allerdings selbst darauf achten, dass auch die Tochtergesellschaften unseres SWR genau unter die Lupe genommen werden, damit dort nicht Ähnliches passieren kann. Damit will ich aber nicht sagen, dass eine solche Gefahr bestehe. Man ist hierzulande ohnehin etwas solider, wenn es um diese Dinge geht.

Die gemeinsame Rundfunkkommission der Länder, die Sachsen vorgeschlagen hat, halten wir für kaum praktikabel. Die sollen so etwas für den MDR – das ist ja eine Dreiländeranstalt – installieren, aber wir brauchen das nicht, weil wir das in unserem Rundfunkneuordnungsgesetz klar geregelt haben.

Die FDP/DVP ist weiter konsequent gegen die Erhebung einer PC-Kopfsteuer.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Seimetz CDU: Eine BSE-Kopf- steuer?)

Wir sind nicht nur dagegen, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs zu erheben; das ist ja nun einmal bis 2004 ausgeschlossen. Wir sind auch dagegen, sich etwas Neues einfallen zu lassen. Nach unserer Meinung gibt es in unserem Lande nicht zu viele, sondern zu wenige PCs und auch nicht zu viele, sondern zu wenige Internetanschlüsse. Das heißt, dieses Medium der Zukunft muss für jeden eröffnet werden. Darum sollte es weiterhin möglichst gebührenfrei genutzt werden können.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Noch eine Bitte: Wir sollten einmal überprüfen, warum Rundfunkgeräte in Einsatzfahrzeugen beispielsweise der Feuerwehr gebührenpflichtig sein müssen. Vielleicht könnten wir Regelungen finden, diese von der Gebührenpflicht zu befreien.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Sehr gut!)

Dies dient doch gemeinnützigen Zwecken. Wir sollten immer wieder schauen, wo wir vernünftige Änderungen vornehmen können.

Im Übrigen nochmals unser Bekenntnis: Wir stehen zum dualen Rundfunksystem. Wir wollen einen starken privaten Rundfunk in Baden-Württemberg. Wir wollen gleichzeitig dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, was er braucht.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Rech CDU: Aber nur das, was er braucht!)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Schlierer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Republikaner lehnen den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil dieser die Schraube immer weiter gehender Gebührenerhöhungen erneut um ein Stück weiter dreht,

(Abg. Rapp REP: Richtig!)

ohne dass durchgreifende und dringend gebotene Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfinden.

(Beifall bei den Republikanern)

Bei einer künftigen Gebühr von über 30 DM ist eine Grenze erreicht, und es bedarf entschiedener Maßnahmen, um den öffentlich-rechtlichen Gebührenwildwuchs zurückzuschneiden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft auf öffentliche Mittel begrenzt wird. Werbung und Sponsoring müssen gerade unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten im Sinne einer ausgewogenen dualen Rundfunkordnung entfallen.

Wenn Sie die Frage stellen, wie wir das finanzieren wollen, verweise ich nur auf den Zwölften Bericht der KEF, in dem ja auch für diesen Fall eine Berechnung angestellt worden ist. Hier wäre der einzige Fall gegeben, bei dem wir einer Gebührenerhöhung um knapp 3 DM noch zustimmen könnten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich ausschließlich an seinem Funktions- und Grundversorgungsauftrag zu orientieren. Dazu bedarf es keiner ständigen Programmerweiterungen, die nach dem Zwölften KEF-Bericht ein zentraler Grund für die ständigen Gebührenerhöhungen sind. Der Entwicklungsgarantie kann durch Programmaustausch statt durch Programmerweiterung Rechnung getragen werden.

Nun lassen Sie mich einen Blick auf die Debatte über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landesparlamenten werfen. Wir Republikaner bedauern, dass die sächsische CDU während der Beratung dieses Änderungsstaatsvertrags doch noch eingeknickt ist; denn die Position, die die sächsischen Unionsabgeordneten zunächst eingenommen hatten, war richtig. Dies zeigt sich, meine Damen und Herren, ganz deutlich in dem medienpolitischen Positionspapier der sächsischen CDU-Landtagsfraktion vom 21. September dieses Jahres. Darauf möchte ich kurz eingehen, weil in diesem Papier Positionen stehen, die wir Republikaner schon seit vielen Jahren vertreten. Dies zeigt, genauso wie die Ausführungen des Kollegen Rech, dass die Union langsam auf den rechten Pfad der medienpolitischen Tugend eingeschwenkt ist und sich unseren Positionen annähert.

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Abg. Rech CDU: Auf den rechten Pfad? Ich glau- be, da läuft was falsch!)

Das finde ich sehr gut. Ich hoffe, Herr Kollege Rech, dass Sie sich wegen dieser Ausführungen nicht nachher in Ihrer Fraktion rechtfertigen müssen.

(Abg. Rech CDU: Nein, nein!)

Ich will dies an einzelnen Punkten dieses Papiers der sächsischen Union deutlich machen. Da heißt es beispielsweise in Ziffer 4 – ich zitiere –:

Eine strikte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln muss keine Gebührenerhöhung zur Folge haben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich auf die konsequente Erfüllung seines Funktions- bzw. Grundversorgungsauftrages zurückzubesinnen.

Dann wird in Ziffer 9 deutlich gemacht – da darf ich auch noch einmal zitieren –:

Das System der Ermittlung des Bedarfes durch die KEF ist zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Derzeit wird ein fast beliebiger Bedarf angemeldet, durch die KEF geprüft und aufgrund mangelnder Transparenz des Finanzgebarens der Anmelder nur unzureichend verobjektiviert. Das Ergebnis ist damit stets eine Gebührenerhöhung und die feste Etablierung einer Gebührenerhöhungsspirale. Diese Dynamik gilt es zu brechen.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Rech CDU: Wer war denn das? Hat das unser Fraktionsvorsit- zender gesagt?)

In der Tat, meine Damen und Herren. Diese Position ist richtig. Weil wir damit ernst machen müssen, sagen wir: Wir lehnen diesen Gebührenstaatsvertrag ab, der in Artikel 5 wiederum eine klare Aussage enthält: Fortsetzung dieser Gebührenerhöhung. Wenn ich jetzt noch einmal reflektiere, was der Kollege Jacobi vorhin gesagt hat, ist eben offensichtlich auch mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei manchen Parteien die Erwartung verbunden, dass man dieses System weiter fortsetzen kann. Im Prinzip, Herr Kollege Rech, verschieben wir eine wichtige Entscheidung in die Zukunft, anstatt jetzt einmal Nägel mit Köpfen zu machen.

(Abg. Rech CDU: Wir haben deutlich gemacht, was Sache ist!)

Ich meine, dass wir deswegen gut beraten sind, diesen Änderungsstaatsvertrag abzulehnen.

(Beifall bei den Republikanern)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute bei der Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags und unserer Änderungen zum Landesmediengesetz fünf Bemerkungen machen.

Erste Bemerkung: Die Gebührenerhöhung nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat einen vertretbaren Umfang. Eine Gebührenerhöhung erfreut nie und kann uns auch nie amüsieren. Aber sie ist intensiv geprüft worden. Die Anmeldung ist kräftig abgespeckt worden. Es erscheint vertretbar, dem Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, zuzustimmen.

Wir müssen hier in diesem Haus auch einmal sagen, dass wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland für die Rundfunkgebühr im Regelfall auch ein gutes, qualitätvolles Programm erhalten. Dass dieses Programm nicht zum Nulltarif produzierbar ist, versteht sich von selbst. Deshalb, glaube ich, ist die Gebühr, die durch die KEF ermittelt worden ist, jetzt ein vertretbarer Vorschlag.

Zweite Bemerkung: Herr Kollege Jacobi, die Erhöhungsrunde von 1988 ist nicht fünf, sondern schon zwölf Jahre her.

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Sehen Sie, so vergeht die Zeit! – Abg. Rech CDU: Er sieht aber noch jung aus! – Abg. Dr. Schlierer REP: So ist auch das Studium an ihm vorübergeflogen!)

So vergeht die Zeit, und so lange sind Sie auch schon im Parlament.

Als die CDU-Fraktion dieses Hauses die Gebührenerhöhung 1988 zurückgestellt hat, war der Sachverhalt in zweierlei Hinsicht anders. Erstens hat die KEF nicht so kritisch geprüft wie heute. Das Prüfverfahren war nicht so transpa

rent und nicht so intensiv, und die Berichte sahen anders aus. Zweitens war der Spielraum von Regierungen und Parlamenten gegenüber dem KEF-Bericht auch noch ein anderer, als er es seit dem Urteil von Karlsruhe von 1994 ist. Die Situation hat sich eindeutig verändert.