Heribert Rech

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, in vielen Punkten einig.
Herr Kollege Oelmayer, ich habe nicht nur den Herrn Berichterstatter eben gehört, sondern auch das Protokoll über die Beratungen des Ständigen Ausschusses gelesen. Deswegen kann ich noch einmal sagen: Wir sind uns in vielen Punkten einig, beispielsweise darin, dass eine Regelungslücke – ich könnte wohl treffender sagen: eine Sicherheitslücke – besteht und diese zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern und vor Gewaltverbrechern geschlossen werden muss.
Meine zweite Feststellung: Wenn der Bund nicht kann oder nicht will, dann müssen wir es machen. Es besteht Handlungsbedarf, und mit diesem Gesetz handeln wir.
Das Restrisiko, das schon mehrfach Gegenstand von Erörterungen hier und im Ausschuss war, ist klar angesprochen worden; darüber gibt es keinen Zweifel. Aber, Herr Kollege Oelmayer – wir sind gerade im visuellen Dialog –, Sie haben bei der ersten Lesung davon gesprochen – ich darf zitieren –, dass wir uns in einem rechtsstaatlichen Grenzbereich bewegen würden, dass nicht klar sei, ob das Land in diesem Bereich Gesetzgebungskompetenz habe, und dass nicht klar sei, ob der Eingriff in die persönliche Freiheit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspreche.
Diese Fragen sind in der Tat zu diskutieren, und das haben wir getan. Aber Sie kommen zu einem Schluss, den ich nicht unterstreiche
Herr Präsident, ich darf aus dem Protokoll über die erste Lesung zitieren –: Wenn das Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, hätten wir
eine Botschaft in unser Land hinausgesandt, dessen Menschen davon ausgehen, dass hier Gesetze beschlossen werden, die auch rechtsstaatlich abgesichert sind. Wenn das in diesem Fall nicht so sein sollte, dann
leidet das gesamte Parlament unter der Schmälerung der Reputation, die es im Land bei rechtsstaatlichen Fragen durchaus genießt.
So weit, so gut. – Jetzt frage ich: Wie heißt demgegenüber die Botschaft, wenn wir nichts tun,
obwohl es grauenvolle Fälle gegeben hat – zwei ganz schlimme Beispiele wurden bei der Ersten Beratung genannt; lesen Sie das nach –
und obwohl uns Anstaltsleiter sagen, dass sie immer wieder auch Häftlinge in die Freiheit entlassen müssten, bei denen das Rückfallrisiko geradezu mit Händen zu greifen sei? Dabei geht es um Straftäter, die während der Haftzeit eine erschreckende Aggressivität und Gewaltbereitschaft entwickelt haben, Straftäter, die Therapien strikt ablehnen, und Straftäter, die damit prahlen, ihre sexuellen Abartigkeiten demnächst in Freiheit wieder ausleben zu können, und sich gleichzeitig gegen jegliche Therapie zur Wehr setzen. Nein, Herr Kollege Oelmayer: Wir haben den Mut, für diese außergewöhnlichen Fälle – es sind nur wenige Fälle; auch darüber sind wir einig – außergewöhnliche gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Lieber, meine Damen und Herren, tragen wir ein rechtliches
oder, wenn Sie so wollen, ein politisches Restrisiko,
als dass wir unsere Bürger dem Risiko aussetzen, zum Opfer solcher Straftäter zu werden. Mut und Handlungsfähigkeit werden von uns erwartet.
Zu den Bedenken:
Die Befürchtung fehlender Gesetzgebungskompetenz ist nach dem Gutachten des Herrn Professor Würtenberger, glaube ich, ausgeräumt.
Auch die Bedenken bezüglich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das in die Anhörung der SPD-Fraktion durch das Gutachten des Herrn Dr. Kinzig vom Freiburger MaxPlanck-Institut eingeführt wurde und in einem litauischen Fall ergangen ist, sind nach meinem Dafürhalten in vollem Umfange ausgeräumt. Diese Entscheidung aus dem Jahr 2000 betrifft in der Tat einen ganz anderen Fall. Der Betroffene war lediglich einer Straftat verdächtig. Zur Unterbindung weiterer Straftaten wurde er in Präventivgewahrsam genommen. Gegen diesen Betroffenen hat noch nicht einmal ein hinreichender Tatverdacht im Hinblick auf die
Straftat, die er begangen haben sollte, vorgelegen. Dazu sagt der EuGH in der Tat: Solche präventiven Maßnahmen müssen und dürfen nur darauf abzielen, den Betroffenen vor einen Richter zu stellen, und sie dürfen nicht darauf abzielen, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, wenn noch nicht einmal die erste überhaupt rechtskräftig festgestellt ist.
Das Unterbringungsgesetz des Landes betrifft eine ganz andere Fallkonstellation, nämlich die der Sicherungsverwahrung nach einem Strafurteil. Dies ist auch in der Rechtsprechung des EuGH durchgängig als zulässig erachtet worden. Es gibt nicht ein Urteil, das das Gegenteil sagt. Deswegen gehen wir in die richtige Richtung.
Ich habe die Kommentare nachgelesen. Gerade der Fall, den ich Ihnen geschildert habe, wird ausführlich kommentiert.
Wir wollen mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, zu mehr Sicherheit beitragen.
Ich denke, dass rückfallgefährdete Straftäter damit auch dazu bewogen werden können, die Resozialisierungsangebote im Strafvollzug anzunehmen und insbesondere an einer den Rückfall verhindernden Therapie teilzunehmen. Vielleicht brauchen wir mehr Therapieplätze, ganz sicher sogar. Aber wir brauchen auch mehr Druck gerade auf diese Tätergruppe, von der wir hier reden, von diesen Angeboten dann tatsächlich auch Gebrauch zu machen.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Oelmayer, ich muss einiges zurechtrücken. Ihnen darf man auch nicht den kleinsten Finger des Verstehens entgegenstrecken. Sie beißen sofort zu wie ein hungriges Krokodil.
Ich will bei aller Freundschaft eines sagen; so unwidersprochen nehme ich Ihre Ausführungen nicht hin.
Sie haben die Frage gestellt, welche Botschaft wir ins Land senden würden, wenn das Gesetz, das wir nachher verabschieden, aufgehoben würde.
Reputation. – Herr Kollege Oelmayer, ich frage Sie: Welche Botschaft senden wir ins Land, wenn wir jetzt nichts tun, obwohl seit Jahren die latente Gefahr besteht und mit Beispielen aus der Vergangenheit auch untermauert wird? Dies ist die Frage: Welche Botschaft senden wir ins Land, wenn wir nichts tun, obwohl wir – und nur wir – handlungsfähig und auch handlungspflichtig sind, wenn wir die Fürsorge für unsere Bürger, die morgen Opfer einer solcher Tätergruppe werden können, nicht ernst nehmen?
Deswegen verabschieden wir das Gesetz, und zwar heute.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Elf Landtage haben dem vorliegenden Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits zugestimmt; fünf entscheiden heute oder morgen. Kern des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind die darin vorgesehene Gebührenanhebung um 3,33 DM auf 31,58 DM für die kommenden vier Jahre und auch die Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs.
Die Gebührenerhöhung – dies muss ich nicht eigens betonen – löst auch bei uns keine Jubelstürme aus, aber wir halten sie immerhin für nachvollziehbar. Wir werden dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Die CDU-Fraktion zeigt damit auch, dass sie zur dualen Rundfunkordnung steht. Wir gehen davon aus, dass auch die Landtage, deren Entscheidung noch aussteht, diesem Vertrag zustimmen werden und damit die ARD-Anstalten, das ZDF und – ein stiller Gruß ins Studio – auch das Deutschlandradio in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag weiterhin erfüllen zu können.
Die Bedenken, die es da gibt und die man auch in Relativsätze kleiden könnte, die weniger auf die Gebührenerhöhung als vielmehr auf die mangelnde Transparenz,
auf grundsätzliche Fragen der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und auf das Ratifizierungsverfahren abgezielt haben, sind berechtigt und ernst zu nehmen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle noch einmal deutlich davor warnen, die Rundfunkgebührenerhöhung in einen Automatismus verfallen zu lassen, sodass am Ende die Landesparlamente nur noch als Notare dastehen und nur noch abzusegnen haben.
Meine Damen und Herren, der Vorstoß der Sachsen hat gezeigt, dass in einigen Bundesländern Nachholbedarf hinsichtlich der Transparenz des Finanzgebarens der Rundfunkanstalten besteht. Mit § 4 des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, nach dem die Landesregierung gemeinsam mit dem Intendanten jährlich berichtet, und mit § 35 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk, der eine Prüfung des SWR durch die Rechnungshöfe und die Berichterstattung dieser in die Landtage vorsieht, haben wir zumindest in Baden-Württemberg, wie ich denke, eine sehr weit reichende Regelung, die von der Arbeit unserer Gremienmitglieder zusätzlich flankiert wird.
Von einer Kommission, wie sie in Sachsen vorgeschlagen wurde, halten wir, ehrlich gesagt, nicht viel. Das ist nicht der ideale Weg. Wir könnten uns aber eine Berichterstattung vorstellen, die länderübergreifend auf den Raum der Mehrländeranstalten bezogen ist. Vierteljährliche Haushaltsvollzugsberichte wären aus unserer Sicht eine weitere sinnvolle Alternative zur Verbesserung der Transparenz.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns schon Gedanken über die Zukunft der Rundfunkgebühr machen. Sie ist in ihrer jetzigen Form – so hoffe ich, und dies mahne ich an – zum letzten Mal in diesem Verfahren und in dieser Form erhöht worden, weil sie vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien eben so nicht mehr haltbar ist und die Akzeptanz beliebiger weiterer Gebührenerhöhungen nicht nur in Sachsen nicht mehr gegeben ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fauser.
Das Moratorium – darauf möchte ich noch hinweisen – für internetfähige PCs läuft im Jahr 2004 aus. Wir plädieren aber dafür, über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so bald wie möglich Klarheit zu schaffen und nach einer Alternative zu suchen. Die CDU-Landtagsfraktion plädiert ganz entschieden für eine Einwohnerabgabe als Grundlage für das duale System in Deutschland.
Einwohnerabgabe, meine Damen und Herren Kollegen.
Ich wollte – aber die Redezeit ist fast schon abgelaufen – noch auf folgende Punkte hinweisen, die mir mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtig sind, nämlich: Die Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus lehnen wir ab, und die damit verbundene Belastung des Gebührenzahlers muss vermieden werden. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt nach der Funktionserforderlichkeit richten.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglicht den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Gleichwohl haben die Debatten hier und in den anderen Landtagen sehr deutlich gemacht, dass der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wirklich der letzte der hergebrachten Art gewesen sein dürfte. Wir alle sind aufgerufen, an der Schaffung einer neuen Medienord
nung mitzuwirken. Dies ist ganz sicher eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe. Machen wir uns endlich daran, unseren Auftrag diesbezüglich auch zu erfüllen.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Kluck, würden Sie mir in der Feststellung zustimmen, dass das nicht nur allein deshalb ein Erfolg ist, weil sich die Zahlen, wie Sie es eben gesagt haben, halbiert haben – genau von 186 Millionen DM auf 100 Millionen DM –, sondern dass sich dadurch natürlich auch die SWR-Zahlungsverpflichtungen deutlich reduzieren und bei den kleinen Anstalten der Druck zum Sparen wächst? Sehen Sie dies so?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrfach signalisiert hat, dass dieser Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf ist,
muss ich hier keine weitere Überzeugungsarbeit leisten. Ich glaube, wir sind uns alle einig darüber, dass unsere Polizei nicht nur Ausstattung und technische Möglichkeiten, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen braucht, die es ihr ermöglichen, ihre Pflicht so zu tun, wie dies die Bürger unseres Landes erwarten.
Die Diskussion in der Presse und anderswo hat längst gezeigt, dass diejenigen, die uns glauben machen wollen, die Bürger wähnten sich dann in einem Überwachungsstaat, falsch liegen und ohne Mandat handeln. Die Bürger fordern geradezu diese Überwachung und fühlen sich in ihren Persönlichkeitsrechten keinesfalls über Gebühr beeinträchtigt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist also gewahrt. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung nur ein Baustein in einem ganzen Bild ist und dass wir der Polizei die Möglichkeit geben, im Zusammenwirken mit der Ortspolizeibehörde auch Orte festzusetzen, wo dies geschehen kann.
Die Änderungsanträge, die heute auf dem Tisch liegen, lehnen wir ab. Wir haben das mehrfach im Ständigen Ausschuss besprochen; Sie kennen die Gründe. Deswegen tun wir, was überfällig ist, was die Bürger erwarten und was der Polizei nützt. Wir kommen damit einen großen Schritt vorwärts; davon bin ich überzeugt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe jetzt noch vier Minuten Redezeit. Nach dem, was hier alles von den Rednern der Oppositionsfraktionen gesagt worden ist – Herr Kollege Redling hat es zugegeben: zum vierten Male wiedergekaut –, muss ich davon keine einzige Minute in Anspruch nehmen. Ich wundere mich nur, dass die Grünen den Powerslide in letzter Minute noch geschafft haben, dass sie die Kurve gekriegt haben, dieses Gesetz doch noch ablehnen zu können. Es hätte mich auch gewundert, wenn Sie einmal hinter der Polizei und nicht ständig auf der anderen Seite der Barrikaden gestanden wären.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, in der Landtagsdebatte vom 5. Oktober haben Sie in Bezug auf den Gesetzentwurf und die Frage, wann er wohl vorgelegt würde, gesagt: Wenn es gut läuft, werden wir den Entwurf der Regierung im November zur ersten Lesung vorlegen können. Ich darf feststellen: Es ist gut gelaufen, und es ist ein guter Gesetzentwurf.
Herr Kollege Redling, die Abwägung zwischen rechtlichen Notwendigkeiten zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte unserer Bürger ist in der Tat gelungen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jeder Dimension gewahrt. Die Änderung des Polizeigesetzes und des Meldegesetzes ist im Übrigen auch für die Polizei und für die Ordnungsämter praktikabel.
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal, aber in aller Kürze: Die Videoüberwachung ist auch in den Augen meiner Fraktion ein Mittel, ein Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Bewahrung der inneren Sicherheit, eines von mehreren, eingebettet in das große Thema der kommunalen Kriminalprävention.
Ich sage Ihnen: Die Bürger fühlen sich gerade nicht überwacht, sie fühlen sich nicht in einem Überwachungsstaat. Dies zu behaupten entbehrt, nebenbei bemerkt, schon jeglichen Auftrags. Die Bürger und unsere Gesellschaft sehen dies ganz anders. Ich will jetzt nicht das Beispiel von „Big Brother“ erwähnen. Da hat sich schon einiges verändert; nur haben wir es noch nicht gemerkt. Jedenfalls fühlen sich die Bürger nicht etwa durch einen übermächtigen Staat, durch einen Polizeistaat überwacht. Im Gegenteil! Sie fordern einen wehrhaften Staat.
Ich will zum Vergleich einmal das Instrument – die gesetzliche Möglichkeit haben wir ja zu Beginn der Legislaturperiode geschaffen – der ereignis-, verdachts- und anlassunabhängigen Kontrolle ansprechen. Es soll mir doch niemand etwas anderes sagen: Kein Bürger in unserem Land fühlt sich etwa übermäßig überwacht, wenn er als Autofahrer statt wie bisher einmal in 20 Jahren dreimal in 10 Jahren von der Polizei kontrolliert wird.
Ach, hören Sie mir auf! Hören Sie mir auf! Im Gegenteil, die Bürger spüren, dass unsere Polizei präsent ist, und das ist ja genau das, was sie fordern.
Kein Bürger, ich korrigiere mich, Herr Kollege Oelmayer, kein rechtstreuer Bürger wird sich überwacht fühlen, wenn er anstatt einmal in 20 Jahren dreimal in 10 Jahren kontrolliert wird.
Nein, ich habe nur den Bürger präzisiert, den ich jetzt im Auge habe, wenn ich von „unseren Bürgern“ spreche. Das war nicht speziell auf Sie gemünzt.
Die Bürger fühlen sich – ich sage es noch einmal – im Gegenteil bestärkt, wenn unser Land, wenn unser Staat seine ureigenste Aufgabe wahrnimmt, nämlich die innere Sicherheit zu gewährleisten, und den Grundsatz beherzigt: Recht darf Unrecht nicht weichen.
Wir dürfen unsere öffentlichen Plätze, unsere öffentlichen Räume eben nicht preisgeben. Der Staat darf in keinem
Fall zurückweichen, sondern wir müssen im Gegenteil – und dazu dient ja dieses Instrumentarium – öffentliche Räume, öffentliche Plätze wieder zurückgewinnen, um der Verödung von Innenstädten wenigstens teilweise entgegenzuwirken.
Dies ist nur dann möglich, Herr Kollege Oelmayer, wenn wir das Sicherheitsgefühl unserer Bürger stärken. Nur dann sind diese bereit, zum Beispiel ihr eigenes Recht, sich auf öffentlichen Plätzen frei zu bewegen, auch tatsächlich wahrzunehmen.
Jetzt kommt ganz sicher irgendwann einmal das Stichwort Verdrängung. Frau Renz hat in einem Kommentar im „Südkurier“ am 18. November geschrieben: „Es wird dann eben nicht mehr auf dem Bahnhofsvorplatz gedealt und verschoben, sondern im Park nebenan.“ Darüber kann man ja diskutieren. Kriminalitätsbekämpfung war noch nie statisch und wird es auch in Zukunft nicht sein. Dann muss man eben mit mobilen Einsatzkonzeptionen an den Orten, wo sich die Kriminalität dann konzentriert, genauso entschlossen eingreifen.
Aber eines möchte ich nicht: Ich möchte nicht, dass sich meine Tochter, die mit der Bahn in eine Großstadt fährt – in welche auch immer –, wie ein geprügelter Hund über den Bahnhofsvorplatz schleichen muss, weil wir diesen Raum aufgegeben, preisgegeben hätten, und sie dort von Junkies, Dealern und Taschendieben wie auf dem Mailänder Domplatz oder auf der Piazza Navona belästigt, bedrängt, beklaut, beleidigt oder bedroht wird.
Dies möchte ich nicht, und wenn das dann im Park nebenan geschieht, dann sage ich dazu auch nicht: „Na gut, dann ist das halt auch so“, sondern dann müssen wir dort genauso einschreiten. Aber solche Kriminalitätsschwerpunkte dürfen vom Staat nicht akzeptiert werden, damit sich unsere Leute – ich sage es nochmals – ihr Recht wieder zurückholen können, sich auf diesen Plätzen frei zu bewegen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie 17 oder 70 sind. Das ist Aufgabe des Staates. Dieser Gesetzentwurf hat unsere volle Zustimmung, weil er dem Ziel der Prävention dient und dazu einen wesentlichen Beitrag leistet.
Die Anhörung hat in der Tat auch ergeben, dass eine positive Resonanz zu verzeichnen ist.
Eines hat der Herr Innenminister – und das möchte ich nur als einen Punkt aufgreifen – noch einmal hervorgehoben – ich weiß, dass ich dazu das letzte Mal eine etwas andere Meinung geäußert habe –,
dass diese Kameras natürlich auch überwacht werden sollen.
Gut, ja, ja. Also, wissen Sie, ich würde ja, wenn ich die Zeit dafür hätte, gern mit Ihnen darüber streiten, ob eine Kamera nicht auch schon dann präventive Wirkungen entfaltet, wenn dahinter niemand sitzt,
wenn potenzielle Täter aber wissen, dass da ein Film läuft und Straftaten aufgezeichnet werden. Aber lassen wir das mal dahingestellt sein.
Was wir diskutieren müssen, ist die Frage, die auch Sie sicherlich aufwerfen, ob wir dafür nicht einen verstärkten Personaleinsatz brauchen.
Ich meine, dies wird sich sehr in Grenzen halten. Schauen Sie mal in Polizeireviere an vielen Orten. In vielen Polizeirevieren werden beispielsweise Straßentunnels durch Kameras überwacht, ohne dass dadurch erhöhter Personalaufwand notwendig wird. In vielen Revieren wird das hervorragend und vorbildlich gemacht, und diese Überwachung funktioniert auch ohne verstärkten Personaleinsatz. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass wir diese Aufgabe mit den Mitteln, die wir haben, werden lösen können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Unruhe, die an den Rändern der Demokratie immer dann aufkommt, wenn wir über politische Bildung reden, zeigt eigentlich, dass wir genau auf dem richtigen Weg sind.
Die außerschulische politische Bildung hat in einer so jungen Demokratie wie der unsrigen eine außerordentlich hohe Bedeutung. Wir tun gut daran, uns dies immer wieder vor Augen zu halten, gerade jetzt. Frau Kollegin Bregenzer hat dies gesagt. Ich kann das voll unterstreichen und will deswegen nur wenige Stichworte hinzufügen.
Unsere Gesellschaft steht vor neuen Herausforderungen, vor einer Umbruchsituation. Viele Menschen, vor allem junge – dies weiß jeder, der sich mit Bildungsarbeit beschäftigt –, sind verunsichert, nicht zuletzt wegen der rasanten weltweiten Entwicklungen. Vieles ist ganz einfach für unsere jungen Menschen nicht mehr überschaubar. Dabei denke ich gerade an die europapolitische Debatte heute Nachmittag. Da ist auch vieles an demokratischen Strukturen für unsere jungen Menschen nicht mehr überschaubar. Deswegen interessieren sich viele auch nicht mehr für das Thema Europa oder sind jedenfalls dafür nicht mehr erreichbar. Dies hängt mit der Unüberschaubarkeit der Strukturen zusammen, mit denen wir uns täglich umgeben. Das ist für uns kein Problem, aber für junge Menschen sehr wohl.
Deswegen hat die politische Bildung eine wichtige Aufklärungsarbeit im Sinne einer Stabilisierung demokratischer Strukturen zu leisten. Dies geschieht in Baden-Württemberg auf sehr breiter Basis. Die politische Bildungsarbeit wird von vielen Schultern getragen, und dafür bin ich dankbar. Da jede dieser Bildungseinrichtungen ganz Hervorragendes leistet, will ich mir die Zeit nehmen und Ihnen zumuten, sich eine Minute lang einmal die Aufzählung dieser Institutionen anzuhören, damit uns bewusst wird, in welcher Breite politische Bildungsarbeit in Baden-Württemberg geleistet wird.
Da gibt es die Volkshochschulen, die Kirchen, da ist der Ring politischer Jugend Baden-Württemberg, es gibt die Jugendakademien wie die Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt, das Studienhaus Wiesneck in Buchenbach und das Internationale Forum Bad Liebenzell. Auch die Parteienstiftungen möchte ich in dieser Aufzählung nicht vergessen, ebenso die Bildungswerke der Parteien, der Wirtschaft sowie der Gewerkschaften, die Kreisjugendringe, Stadtjugendringe, Jugendverbände usw. Auch die ländliche Erwachsenenbildung will ich hier mit einbeziehen.
Im Folgenden will ich das Augenmerk auf die Landeszentrale für politische Bildung lenken, weil sie die einzige staatliche Einrichtung in Baden-Württemberg ist, die ausdrücklich den Auftrag hat, auf überparteilicher Grundlage politische Bildungsarbeit zu leisten. Sie leistet diese in großem Umfang mit den anderen Trägern. Hier herrscht eine sehr gute und effektive Zusammenarbeit. Unsere Landeszentrale tut dies mit großem Einsatz, mit viel Idealismus, mit überzeugend überparteilicher Didaktik und deshalb mit beeindruckend hohem Ansehen bei den Teilnehmern der Veranstaltungen, bei allen Multiplikatoren und mit hohem Ansehen in der gesamten Bundesrepublik.
Deswegen danke ich jedem einzelnen Mitarbeiter und jeder einzelnen Mitarbeiterin, und zwar auch im Namen des Kuratoriums. Das darf ich sicherlich im Namen der Kollegen, die dort tätig sind, tun. Ich bin stolz darauf, diesem Kuratorium anzugehören, und bin stolz auf den Geist, der gerade dort herrscht.
Danken will ich aber auch der Landesregierung für die Beantwortung dieser Großen Anfrage und für ihre Haltung zur Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich aus der Antwort der Landesregierung zitieren, wo es heißt:
Die Landesregierung hält die Landeszentrale für politische Bildung in ihrer bestehenden und bewährten Form für unersetzlich.
Ich will mich diesem Votum in vollem Umfang anschließen und darauf hinweisen, dass die Landeszentrale eine hellwache Institution ist,
die auf die Entwicklungen reagiert, wie gerade jetzt auf den Extremismus in jeglicher Form. Sie begegnet den Jugendlichen auf Augenhöhe. Dies ist ganz wichtig. Ich darf nur darauf hinweisen, dass in wenigen Tagen, am 7. November, in Freiburg ab 22 Uhr die amerikanische Wahlparty stattfindet. Sie alle sind eingeladen. Mit Direktschaltungen in die USA und vielem anderem mehr wird in erfrischender Form Demokratie vermittelt. Dies ist Politik auf Augenhöhe der Jugendlichen. Ich bin dankbar für diese innovativen und kreativen Ansätze.
Im Erwachsenenbereich sind Polizei und Bundeswehr dankbar für das Angebot der Landeszentrale. Vieles andere mehr, meine Damen und Herren, kann hier nicht aufgezählt werden, weil die Aktivitäten der Landeszentrale einfach so vielfältig sind,
dass das den Umfang einer mehrstündigen Debatte einnehmen würde.
Ich will aber zum Schluss auch nachdenklich sagen, dass die Landeszentrale im Zuge der Sparbeschlüsse in den letzten Jahren hat Federn lassen müssen. Wir haben sechs Stellen verloren und 700 000 DM an Sachmitteln eingebüßt. Daneben haben wir Aufgaben wie das freiwillige ökologi
sche Jahr oder auch die Gedenkstättenarbeit hinzubekommen. Meine Damen und Herren, derzeit ist die Landeszentrale vor allem auch durch den Extremismus gefordert. Sie hat ein Achtpunkteprogramm aufgelegt und einen innovativen Ansatz aufgegriffen. Sie darf deshalb nicht geschwächt, sondern muss auch in dieser Funktion unterstützt und weiter gefördert werden.
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir einen Antrag eingebracht, der die Landeszentrale auffordert, ein Konzept zu entwickeln bzw. dieses Konzept vorzulegen und die Kosten hierfür zu ermitteln. Ich bin sicher, dass wir dann zu einer wirksamen Unterstützung gerade auch dieses Projekts kommen werden.
Herzlichen Dank.
Ich möchte die Zustimmung zur Überweisung schon im Vorhinein signalisieren, verbunden mit dem Hinweis darauf, dass soeben in diesem Parlament etwas ganz Wichtiges geschehen ist.
Ich habe keine Zweifel, dass das Diktum von Theodor Eschenburg, das, wenn ich mich richtig erinnere, von der Korrespondentin des „Offenburger Tageblatts“, Gabriele Renz, zitiert wurde, der Wirklichkeit entspricht, nämlich dass politische Bildung am allerbesten durch die Politik selbst geschieht.
Wenn wir bei einer solchen Debatte auf parteitaktische Anträge verzichten und uns gemeinsam darauf verständigen, dass wir im Ausschuss in Ruhe beraten, dann ist das ein Beispiel für gute politische Kultur.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Redling, es ist schon ein Jammer: Der Gesetzentwurf liegt noch nicht einmal vor
der Anhörungsentwurf meinetwegen,
wir diskutieren jedenfalls noch nicht einmal über den Gesetzentwurf –, da haben Sie schon tausend Bedenken, Einwendungen, Befürchtungen und was noch alles.
Mannheim und sein Oberbürgermeister machen es Ihnen vor, und er weiß, warum. Wann erkennen Sie endlich, dass wir eine moderne Polizei mit moderner, ja modernster Technik haben und dass wir, wenn das wirklich seine volle Wirkung entfalten soll, auch ein modernes Polizeigesetz brauchen? Wir haben zwar ein modernes, aber dies kann nur als ein Mosaikstein weiter in die Zukunft entwickelt werden.
Dies sollten wir tun, und wir sollten ohne einen Berg von Bedenken, Befürchtungen und Einwendungen an die Sache herangehen.
Herr Kollege Birzele, nicht hinter jeder Kamera muss ein Polizist sitzen. Die Videokamera entfaltet ihre präventive Wirkung einfach schon dadurch, dass sie da steht und die Bürgerinnen und Bürger und die Straftäter das wissen.
Das ist wie bei der Kamera, die Sie fürchten, wenn Sie mit 80 km/h in eine geschlossene Ortschaft hineinfahren.
Da muss nicht unbedingt ein Film drin sein. Aber wir kommen ja zu den einzelnen Dingen.
Herr Präsident, ich verspreche Ihnen, ich werde keine lange Rede halten, aber ich möchte meine Ausführungen gern ungestört zu Ende führen.
Die Videoüberwachung – dies immerhin scheint Konsens zu sein – ist ein weiterer Beitrag zur Unterstützung der polizeilichen Präsenz, zur Unterstützung der Arbeit der Polizei überhaupt. Dies wird, nebenbei be
merkt, durchgehend auch bei der Polizei so gesehen – nur in diesem Haus nicht. Überhaupt denke ich, diese Videoüberwachung ist auch ein weiterer Baustein – –
Vielleicht sollte man die auch videoüberwachen, dann wäre die Disziplin sicherlich besser.
Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen sind bekannt: Videokameras nur an Brennpunkten, die Orte für die Installierung sollten natürlich nur im Einvernehmen mit Gemeinden und Polizeivollzugsdienst bestimmt werden, und es sollte eine offene Überwachung sein. Ich glaube, dazu müssen wir nichts weiter sagen, da sind wir uns einig. Im privaten Bereich haben wir diesen Sicherheitsstandard schon längst. Der Unterschied zum öffentlichen Bereich besteht vor allem in der Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Deswegen ist eine Änderung des Polizeigesetzes notwendig. Über die Frage, in welchem Umfang dies notwendig ist, haben wir ausreichend Gelegenheit zu diskutieren, sobald der Entwurf vorliegt.
Ich sage trotzdem noch etwas Konkretes dazu, weil es dabei auch unterschiedliche Auffassungen unter den Koalitionspartnern gegeben hat.
Das Ziel ist also die Verhinderung von Straftaten, ist Prävention, ein schnelles Eingreifen und eine bessere Aufklärung. Insgesamt ist unser Ziel, gefährdete oder bereits verloren gegangene öffentliche Räume für unsere Bürger zurückzugewinnen. Ich zitiere den Oberbürgermeister von Mannheim, Gerhard Widder, der dies am 26. September im Gemeinderat seiner Stadt gesagt hat.
Es ist bekannt, dass Herr Widder ein Oberbürgermeister ist, der der SPD angehört.
Im Übrigen: Die CDU hat in Mannheim der Videoüberwachung zugestimmt, zusammen mit der SPD, auch wenn diese lange gezögert hat. Nur die Grünen waren dagegen; ich habe die Hoffnung, dass dies im Landtag von BadenWürttemberg anders sein wird.
Durch die Einführung der Videoüberwachung, meine Damen und Herren, werden Freiheiten unserer Bürger nicht beschränkt. Vielmehr werden auch Freiheiten zurückgewonnen, beispielsweise die Möglichkeit, sich auf Bahnhofsvorplätzen, in Parks oder sonstwo frei zu bewegen.
Stichwort Bewegungsfreiheit: Auf das Recht, sicher zu leben und sich frei zu bewegen, haben unsere Bürger auch Anspruch. Wir müssen alles dafür tun, dass ihnen dies möglich ist.
Nachdem ich vorhin das Beispiel Mannheim erwähnt habe: In Mannheim kommen 11 500 Straftaten auf 100 000 Einwohner. Der Landesdurchschnitt an Straftaten liegt bei etwa der Hälfte, bei knapp 5 500. Deswegen wissen die Mannheimer schon, warum sie die Videoüberwachung jetzt einführen. Die Bürger wissen, dass sie nicht mit versteckten Kameras beobachtet werden, sondern dass es offen platzierte Kameras sind und darauf auch hingewiesen wird.
Meine Damen und Herren Kollegen, eben wurden die Kosten angesprochen. Ich gehe davon aus, dass hier eine faire Partnerschaft des Landes mit den Kommunen herbeigeführt werden kann. Denn die Kosten sind in der Tat ein Faktor, den man im Auge haben muss.
Wenn vonseiten der SPD immer wieder eingewandt wird – das war auch vorhin wieder der Fall –, woher wir die Beamten nehmen, dann sage ich noch einmal: Nicht hinter jedem Bildschirm muss 24 Stunden lang ein Beamter sitzen. Darüber werden wir uns unterhalten müssen. Aber dieser Einwand verkennt vor allem den Präventionscharakter dieser Maßnahme – ich sage es noch einmal –, der auch dann voll einsetzt, wenn nicht jeder Bildschirm rund um die Uhr besetzt ist. Die Videoüberwachung schützt potenzielle Opfer. Dafür ist nicht zwangsläufig Voraussetzung, dass das Personal wesentlich aufgestockt wird.
Die hohe Aufklärungsquote wirkt ebenfalls, schon mittelfristig gesehen, präventiv. Denn ich bin sicher, dass die Zahl der Straftaten in diesen besonders geschützten Bereichen drastisch zurückgehen wird.
Ein Letztes: Wenn hier der Rechtsstaatscharakter und der Datenschutz angeführt werden, muss ich sagen: Wir müssen dieses Argument ernst nehmen und sorgfältig prüfen. Wir müssen aber auch die Belange der Polizei im Auge haben.
Deswegen sage ich: Wenn eine Speicherfrist von 48 Stunden ausreicht, ist das gut und in Ordnung. Wenn uns aber die Polizeiführer nach einiger Zeit, nachdem Erfahrungen vorliegen, sagen, eine solche Speicherfrist reiche nicht aus, müssen wir auch über längere Speicherfristen nachdenken dürfen. Dazu jedenfalls bin ich und ist meine Fraktion bereit. In Hessen werden in Kürze sicherlich auch Erfahrungsberichte vorliegen. Dort arbeitet man ja bei gleicher Regierungskonstellation mit einer Speicherfrist von vier Wochen. Dies stößt keinesfalls auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Die CDU sieht unter Abwägung dieser Gesichtspunkte den Opferschutz allemal vor dem Datenschutz. Die Bevölkerung ist der gleichen Meinung. Wir sollten, da wir die Maßnahme ja für die Bevölkerung durchführen, auch einmal ein Ohr dafür haben, was die Bürger geradezu fordern,
und nicht nur dafür, was sie an Einschränkungen hinzunehmen bereit sind. Auch dies ist im Abwägungsprozess ein durchaus ernst zu nehmendes Argument.
Meine Damen und Herren, wir werden ausführlich Gelegenheit haben, Einzelheiten miteinander zu diskutieren. Für heute bedanke ich mich zumindest für Ihre Bereitschaft, mitzuziehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich gestehe vorweg ganz offen, dass mir im Vorfeld dieser Debatte nicht so recht klar war, was das Ganze eigentlich soll. Nach der Rede des Kollegen Schlierer ist mir allerdings klar, worum es geht. Es geht darum, dass wir schon heute die Debatte von morgen führen sollen.
Es geht mindestens um eine Ablenkung, wenn nicht gar um einen vorgezogenen – sprich untauglichen – Entlastungsangriff. Herr Kollege Schlierer, all das, was Sie versucht haben, unter eine Überschrift, in einen Kontext zu bringen, steht morgen auf der Tagesordnung. Morgen haben wir fast zwei Stunden Gelegenheit, darüber miteinander heftig zu diskutieren und zu debattieren.
Die Vorgänge, die diesem Antrag zugrunde liegen, stammen aus den Jahren 1994 und 1996, wenn ich es recht sehe, und Ihr Ziel kann allenfalls darin bestehen, dem damals verantwortlichen Innenminister
ungesetzliches Handeln oder gar Verfassungsbruch anzuhängen, zumindest aber ihm nachträglich ans Bein zu treten.
Warum Sie nun gerade den damaligen Innenminister ins Visier genommen haben, ist nur allzu klar. „Retourkutsche“ oder „Revanchefoul“ würde man dies nennen.
Wenn solcher Angriff auch nur ansatzweise Erfolg haben soll, ist dies nur möglich, wenn Sie klare Nachweise führen, klare Nachweise, dass dieser Verdeckte Ermittler als Agent provocateur gesetzliche Grenzen überschritten hätte und dazu angestiftet oder sogar angewiesen wurde.
Nach all dem, was hier durch die Landesregierung klar vorgelegt und beantwortet wurde, geht dieser Angriff ins Leere. Das Zitat, das Sie hier offensichtlich jetzt im Nachhinein noch einmal unter die staunenden Parlamentarier bringen, liegt mir nicht vor. Deswegen sage ich dazu jetzt mal noch nichts. Aber es gibt nicht den geringsten Anlass, anzunehmen, dass Polizeibeamte auf Weisung etwa Neonaziführer glorifiziert oder dass sie gar zum Krieg gegen das herrschende System aufgefordert hätten. Diese Angriffe, meine Damen und Herren von den Republikanern, auf Verfassungsorgane unseres Landes, auf Landeskriminalamt und Verfassungsschutz, weisen wir entschieden zurück.
Wie notwendig gerade diese Verfassungsorgane sind, zeigen die extremistischen, die politisch motivierten Gewalttaten, die Sie selber jetzt noch einmal ins Feld geführt haben, zeigen aber auch die Angriffe der Republikaner auf Polizei und Justiz, auf Landeskriminalamt und Verfassungsschutz im Plenum des Landtags und im Ausschuss. Deswegen möchte ich all denen, die durch diese Angriffe diffamiert werden sollen, ausdrücklich Dank sagen und sie darin bestärken, in dieser Arbeit zum Wohl unserer Demokratie fortzufahren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In der Informations- und Kommunikationstechnologie stecken – das bedarf keiner weiteren Erwähnung – enorme Chancen, und diese Chancen müssen wir auch in der öffentlichen Verwaltung unseres Bundeslandes nutzen. Diese Chancen können im Ergebnis dazu führen, wenn wir sie sinnvoll nutzen, dass wir die Verwaltung noch bürgerfreundlicher machen und dass wir die Bürokratie noch effizienter abbauen, als wir es gegenwärtig schon tun. Dem Thema ist also eine hohe Priorität einzuräumen. Ungeachtet dessen werde ich meine Ausführungen auf wenige Stichworte begrenzen, weil wir uns, wenn ich es richtig sehe, weitgehend einig sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen großen Schritt in Richtung Bürokratieabbau und dienstleistungsfreundliche Verwaltung gehen. Der Gesetzentwurf schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass den Bürgern in naher Zukunft unnötige Gänge aufs Amt erspart bleiben und die Ausfüllung von Formularen bald überflüssig sein wird, weil zum Beispiel Bauanträge oder die Beteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen von zu Hause aus über den heimischen Computer erledigt werden können.
Es freut mich, meine Damen und Herren, dass von Anfang an – dies müssen wir feststellen – die Kommunen und Landkreise ein großes Interesse gezeigt haben und dass sie sich vor allem auch an den Pilotprojekten des Landes beteiligt haben. Wenn die Bundesregierung endlich der von Baden-Württemberg initiierten Entschließung des Bundesrats Folge leisten würde und für ihren Bereich ebenfalls die gesetzlichen Grundlagen schaffen würde, wäre der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen unseres Landes noch viel größer, denn gerade im Bereich Steuern oder im Bereich Verkehr – denken Sie an die Viel
zahl der Pkw-Zulassungen – wäre die Entlastung noch deutlicher. Deshalb fordern wir hier die Bundesregierung noch einmal auf, im Bereich elektronischer Bürgerdienste endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
Meine Damen und Herren, die Ausschussberatung hat inhaltlich keine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gebracht. Wir möchten dennoch eine Zielmarke für die flächendeckende Umsetzung gesetzt wissen. Das heißt, bis Ende 2005 sollte allen Bürgern des Landes Baden-Württemberg die Online-Erledigung aller Verwaltungsvorgänge per Computer möglich sein.
Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Freude zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun. Herr Kollege Caroli, mit allem Respekt, aber so einfach kann man sich dem schwierigen Kern des Problems natürlich nicht nähern.
Bei der Fülle von Prozessverfahren, die wir gerade in diesem Bereich haben, bei der Fülle der konkreten Rechtsfragen, die sich daran knüpfen, und vor allem vor dem Hintergrund der Rechtsprechung kann man nicht sagen, da sei
nichts geschehen. Ich will jetzt keine Richterschelte betreiben. Man kann die Urteile unterschiedlich werten.
Man kann das von ganz verschiedenen Seiten angehen. Angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und der Urteile von Verwaltungsgerichten müssen wir zwar die Divergenz zwischen der Rechtsprechung und der Realität, die manchmal gerade in Verwaltungsrechtsverfahren besteht, bedauern; aber wir müssen sie zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.
Da aber nützen Schnellschüsse nichts. Da brauchen wir saubere, klare Lösungen, weil wir, ganz gleich, wie der Inhalt der Verordnung aussieht, damit rechnen müssen, dass auch sie wieder zu Gericht geht. Deswegen nützen uns Schnellschüsse, die ja aus tagespolitischen Emotionen heraus geboren werden, nichts.
Meine Damen und Herren, ich sage ganz klar: Selbstverständlich brauchen wir dringend und schnell einen besseren Schutz vor Kampfhunden. Aber wir wollen nicht nur einen besseren Schutz, sondern wir wollen, sage ich, dass Kampfhunde aus dem Straßenbild unserer Städte und Gemeinden schlichtweg verschwinden.
So, wie es in Frankreich, in Großbritannien, in Irland, in Ungarn und in Schweden ist, muss es im Ergebnis auch bei uns werden. Wir wollen deswegen alle möglichen rechtlichen, politischen und tiermedizinischen Maßnahmen ergreifen, um dies zu erreichen. Ein Liberalismus ist hier ebenso fehl am Platz wie ein pervertierter Tierschutz. Angesagt ist, dass wir die äußersten Mittel ergreifen, um das in der Tat zunehmende Problem in den Griff zu bekommen.
Im Ziel sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir brauchen eine schnelle, wirksame Abhilfe, aber auch eine rechtlich saubere Lösung.
Meine Damen und Herren, wenn wir dieses Ziel im Hinblick auf das erreichen, was wir Kampfhunde nennen – eine wissenschaftlich exakte Definition kann es nicht geben und eine zoologische schon gar nicht; das wissen wir alle –, wird sich das Problem möglicherweise auf andere Rassen verlagern, die genauso problembehaftet sind, wenn sie in die Hand von falschen Haltern kommen. Deswegen müssen wir uns auch weiter gehende Überlegungen zumuten.
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal: Die Zahl der Kampfhunde muss drastisch reduziert werden; wir haben viel zu viele. Wir müssen die Reduzierung auf null anstreben.
Jeder Einzelne ist zu viel.
Jetzt zu der Frage, wie wir dieses Ziel erreichen – ich will das in Stichworten konkret sagen –: durch ein Zuchtverbot, ein Handelsverbot und ein Einfuhrverbot. Dann stellt sich
noch die Frage: Wie verfahren wir mit den Kampfhunden, die schon da sind? Da gibt es drei Punkte: Haltung nur unter strengsten Auflagen – Maulkorb- und Leinenzwang –, Haftpflichtversicherung ohne jede Ausnahme und Zuverlässigkeit des Halters.
Meine Damen und Herren, wenn Sie spazieren gehen und Ihnen ein Hundehalter, dessen Hund – Schäferhund, Boxer oder was auch immer – frei herumläuft, sagt: „Mein Hund beißt nicht“,
dann habe ich schon wegen dieser Antwort Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters. Er verkennt die Natur des Hundes.
Wenn sich ein Schäferhundehalter irrt, hat das möglicherweise fatale Folgen.
Wenn sich Tante Emma bei ihrem Dackel irrt, mag es möglicherweise glimpflich ausgehen.
Das Problem besteht – das wurde oft gesagt; aber es stimmt einfach – auch am oberen Ende der Leine, und das Problem ist oft die Leine selbst. Lassen Sie mich dies einmal verdeutlichen. Die Leine verbindet nämlich häufig aggressive Hunde mit aggressiven Haltern.
Noch drastischer ausgedrückt: Die Leine verbindet starke Hunde mit schwachen Menschen, die nur dann stark sind, wenn sie entweder mit einem Messer in der Tasche herumlaufen oder eine Waffe auf vier Beinen an der Leine haben.
Die Notwendigkeit, in Ausnahmefällen ein berechtigtes Interesse anzuerkennen, führt mich zu der Frage: Welchen vernünftigen Grund gibt es eigentlich für irgendjemanden in diesem Land, einen Kampfhund zu halten?
Wenn Sie einen Hütehund zum Schutz Ihres Eigentums oder aus irgendwelchen anderen Gründen – es gibt viele Beispiele; ich kann darauf aus Zeitgründen nicht eingehen – brauchen, gibt es Hunde in genügender Anzahl; es müssen nicht die von Natur aus aggressiven Hunde sein, von denen wir heute sprechen.
Meine Damen und Herren, deswegen zusammenfassend: eine Reduzierung auf möglichst null mit den Mitteln, die ich genannt habe. Die Frage, wie wir mit den bis dahin noch vorhandenen Kampfhunden verfahren, habe ich mit drei Punkten klar definiert. Ich denke, dass darüber Einigkeit besteht.
Wir kommen mit der Verordnung zeitnah hin, aber wir brauchen natürlich ein Anhörungsverfahren, in dem die Verbände zu Wort kommen. Das ist in einem geregelten Verfahren nun einmal so. Daran halten wir fest, damit das nachher auch gerichtsfest ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte aufmerksam verfolgt. Danach kann ich, glaube ich, ohne Übertreibung sagen: Wir sind uns im Ziel einig und weitgehend auch über den Weg, der dorthin führt.
Ich will etwas klarstellen; denn das ist in der Debatte ein bisschen durcheinander gegangen, Herr Wilhelm: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Pitbull, ein American Staffordshire nicht nur von Verbrechern gehalten wird. Es gibt auch andere Beispiele. Das geht hin bis zu solchen Hunden, die wegen ihrer Stärke sogar im Rettungsdienst eingesetzt werden. Da gibt es noch vieles andere mehr; ich will es mir ersparen, das aufzuzählen. Nehmen Sie aber zur Kenntnis: Nicht nur Verbrecher halten solche Hunde.
Auf der anderen Seite – das hat der Kollege Dr. Glück zu Recht angesprochen – gibt es natürlich auch die Problematik, dass nicht jeder Pitbull ein Kampfhund ist, und darin stecken auch eine Reihe von rechtlich schwierigen Fragen, die wir in einer solchen Verordnung berücksichtigen müssen.
Lassen Sie mich deshalb einfach zusammenfassen: Außerhalb der Kampfhundeproblematik – ich grenze das jetzt einmal ein auf die drei Rassen, die wir alle meinen – haben wir auch das Problem, dass jeder Hund von einer bestimmten Größe an, einem bestimmten Gewicht an und von seinem natürlichen Jagdinstinkt her natürlich eine potenzielle Gefährdung darstellt. Herr Kollege Kretschmann, auch ich hatte einmal sehr heftig mit einem Hund zu kämpfen. Das war ein Dalmatiner, allerdings ein sehr großer. Allein wäre ich mit dem auch nicht fertig geworden.
Lassen Sie uns den Blick deshalb noch ein Stück weiter auf das richten, was wir zur Gefahrenabwehr machen. Herr Dr. Glück hat es schon angesprochen: Zahlreiche Beißangriffe gehen auch von Schäferhunden aus. Das hat ausschließlich etwas mit der Zuverlässigkeit, mit der Fähigkeit
des Halters zu tun, jedenfalls in den allermeisten Fällen. Es gibt natürlich auch Angstbeißer, und es gibt Beißer, die aus Erschrecken zufassen.
Da kommen wir mit dem, was wir Führerschein nennen, glaube ich, hin. Aber bei allem anderen wohl nicht. Es ist gerechtfertigt, zu sagen: Die drei Rassen, die in der Verordnung auch erfasst werden, sind Kampfhunde, weil ihnen, generell in den Zuchtlinien verankert, über viele Jahrzehnte oder Jahrhunderte hinweg die Aggressivität mit angezüchtet wurde. Deswegen ist es gerechtfertigt, sie generell aus unserem Straßenbild zu verbannen. Das können wir nur dann, wenn wir das Verbot des Züchtens, das Verbot des Handels und des Erwerbs durchsetzen.
Was wir mit denen machen, die schon da sind, habe ich vorhin, glaube ich, schon hinreichend erläutert.
Wir müssen uns jetzt dazu durchringen, Mut zu zeigen. Wir müssen Entschlossenheit und Stärke zeigen. Die Bürger erwarten von uns in diesem Punkt einen starken Staat. Deswegen kann ich nur noch einmal sagen: Verbannen wir dieses Gefahrenpotenzial aus unserem Straßenbild. Es ist schon viel zu viel Leid und viel zu viel Unheil angerichtet worden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem Wegfall der EU-Binnengrenzen ist in Europa eine besondere Lage entstanden, die natürlich auch eine besondere Herausforderung an die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt darstellt und die insbesondere selbstverständlich konkrete Maßnahmen nach sich ziehen muss. Eine solche Maßnahme war das Schengener Abkommen, sozusagen als Ausgleichsmaßnahme dafür, dass eben die Binnengrenzen gefallen waren. Dieses Schengener Abkommen hat in der Folge eine sehr gute Zusammenarbeit der Polizei Baden-Württembergs insbesondere mit unseren unmittelbaren Anrainerstaaten, mit den Nachbarländern Frankreich, Österreich und der Schweiz, zur Folge gehabt. Das Schengener Abkommen war – das darf man in der Tat sagen – und ist ein Erfolg, auch was die Erweiterung um Griechenland und vieles andere mehr anbelangt. Baden-Württemberg ist in besonderem Maße darauf angewiesen, dass das Schengener Abkommen erfolgreich bleibt. Handlungsbedarf besteht eben, weil sich auch die Grenzen zu den Staaten des ehemaligen Ostblocks geöffnet haben.
Die guten Analysen, die uns die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag geliefert hat, zeigen, dass sich seit Beginn der Neunzigerjahre die Kriminalitätslage in ihrer internationalen Dimension qualitativ und quantitativ verschärft hat. Baden-Württemberg 1998: 14 000 Tatverdächtige mit Wohnsitz im Ausland und – was besonders interessant ist – die meisten dieser Tatverdächtigen, nämlich beinahe drei Viertel, also fast 75 %, stammen aus Staaten außerhalb der EU. Deshalb ist die Doppelstra
tegie des Schengener Abkommens richtig, nämlich einerseits Freizügigkeit bei den Binnengrenzen, aber andererseits sich den Außengrenzen verschärft zuzuwenden.
Ausgleichsmaßnahmen sind des Weiteren Kontrollen an gemeinsamen Außengrenzen nach einheitlichen Standards – das halte ich für sehr wichtig –, Fahndungsverbünde, das Schengener Informationssystem SIS, polizeilicher Informationsaustausch und grenzüberschreitende Observationen, also auch die berühmte Nacheile.
Meine Damen und Herren, es gibt neue Kriminalitätsarten, neue Deliktsformen, zum Beispiel auch über das Internet – Computerkriminalität. Ich habe gerade heute in meiner heimischen Zeitung, den „Badischen Neuesten Nachrichten“ mit Interesse gelesen, dass das Internet immerhin einen Umsatz von mehr als
vielen Dank, Herr Präsident – 200 Milliarden DM erzielt und eine Beschäftigtenzahl von 1,7 Millionen Menschen aufweist – mit all den Gefahren, die das natürlich in sich bergen kann, mit all dem, was da auch an krimineller Energie freigesetzt werden kann. Deswegen müssen wir uns diesen neuen Herausforderungen stellen. Gerade die letzte Deliktsart, die ich Ihnen genannt habe, zeigt sehr deutlich, dass dies eigentlich mit Grenzsicherung nichts mehr zu tun hat.
Das sind Kriminalitätsformen, denen Sie mit der besonderen Sicherung von irgendwelchen Außengrenzen natürlich nicht beikommen können. Deswegen muss die Polizei auch auf diesen neuen Gebieten besonders gerüstet sein. Die baden-württembergische Polizei ist gut gerüstet, wenn ich mir beispielsweise die Ausbildung ansehe, die bei der Bereitschaftspolizei in Lahr mit dem deutsch-französischen Sprachzentrum praktiziert wird. Das ist wirklich eine ganz hervorragende Angelegenheit.
Was im Rahmen der neuen Ausbildungspläne geleistet wird, rüstet unsere Polizei in der Tat für diese neuen Herausforderungen und für die Zukunft insgesamt, bis hin zu Einsatzstrategien, bis hin zu besseren Rahmenbedingungen in Europa insgesamt.
Vieles ist da schon erreicht: 1992 haben Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Frankreich den 28 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog, 1997 hat unser Innenminister das Abkommen mit der Gendarmerie Nationale und ebenfalls 1997 die Bundesregierung mit der französischen Regierung ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden unterzeichnet. Es gab noch vieles andere mehr; ich mag es im Einzelnen nicht wiederholen.
Ich will nur noch insgesamt darauf hinweisen, dass uns die Erweiterung der Europäischen Union vor neue Herausforderungen stellt, dass sich die EU auch zu einer Sicherheitsunion entwickeln muss, das heißt über die bisherige Zusammenarbeit hinaus bei der Kriminalitätsbekämpfung neue erweiterte Formen einer schnellen, direkten und unbürokratischen Zusammenarbeit zu entwickeln sind.
Ein erster großer Schritt war ja die Gründung von Europol, das seine Arbeit am 1. Juli 1999 aufgenommen hat. In dem Zusammenhang ist mir gerade aufgefallen, Herr Kollege Oelmayer, dass bedauerlicherweise Ihre Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch 1997 eine entsprechende Ratifizierung der Europol-Konvention abgelehnt hat.
Ich nehme an, dass Sie heute anders darüber denken, zumal gerade Europol sich äußerst erfolgreich entwickelt hat. Aber Europol braucht neue Kompetenzen. Europol hat eine eigenständige Rechtspersönlichkeit; darauf möchte ich hinweisen. Dies ist gut, und zwar deswegen, weil auf diese Art und Weise Vereinbarungen mit Drittstaaten möglich werden und die Drittstaaten mit ihren Erkenntnissen einbezogen werden können,
bis hin zu der Einrichtung international besetzter Ermittlungsgruppen, die auch hoheitliche Aufgaben im Nachbarstaat, also im Ausland, wahrnehmen können, möglicherweise unter Einbeziehung nationaler Leitungen. All dies ist jetzt möglich. All dies müssen wir nützen. Ich bin sicher, dass die Polizei in Baden-Württemberg wie in vielen anderen Punkten auch in dieser Frage eine Vorreiterrolle übernehmen wird.
Welche rechtlichen Bedingungen wir zusätzlich schaffen müssen, werden wir im Ausschuss beraten.
Herr Präsident, ich beantrage die Überweisung dieses Antrags mit der ausführlichen und guten umfassenden Stellungnahme der Landesregierung in den Ausschuss.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser Innenminister wird es gern hören, wenn ich an dieser Stelle einfach resümierend feststelle, dass die interfraktionelle Zusammenarbeit hier in diesem Haus – insbesondere die Zusammenarbeit der Polizeisprecher untereinander – traditionell, so möchte ich sagen, sehr gut ist und dass wir hier viele Gemeinsamkeiten haben, die mich in der Hoffnung bestärken, dass wir bei entsprechenden Anträgen und Initiativen zum Thema „innere Sicherheit“ in diesem Haus auch in den nächsten Jahren wiederum ein gutes Stück vorankommen können und werden. Dass dies notwendig ist, wurde in den verschiedenen Redebeiträgen schon gesagt.
Ich würde mir natürlich wünschen, Herr Kollege Oelmayer – ich darf Sie als neuen Polizeisprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in unserer geschlossenen Reihe begrüßen –, dass Sie, wenn Sie das nächste Mal, in welchem Ausschuss auch immer, zur US-mexikanischen Grenze fahren, um sich dort neueste Erkenntnisse über die Schleuserkriminalität zu verschaffen, den Polizeisprecher der CDU-Fraktion einladen. Das ist doch das Mindeste, was wir erwarten können!
Herr Redling hat sich soeben auch schon angemeldet.
Meine Damen und Herren, hier wurden zwei, drei Punkte, die ich wegen ihrer Wichtigkeit noch einmal aufgreifen möchte, angesprochen, die ich nur unterstreichen kann. Da ist zum einen die Sprachkompetenz. Wie in vielen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit läuft eben vieles über die Sprachkompetenz, und da, muss ich sagen, hat die Polizei in Baden-Württemberg Vorbildliches geleistet und leistet Vorbildliches. Ich würde mir wünschen, dass in den Nachbarländern der Erwerb der Sprachkompetenz in den Ausbildungsplänen mehr berücksichtigt wird, als es derzeit der Fall ist. Bei uns geschieht dies. Ich habe vorhin nicht ohne Grund die Bereitschaftspolizei in Lahr genannt.
Schwäbisch sprechen sie, glaube ich, noch nicht. Aber die Franzosen verstehen es halbwegs, habe ich mir sagen lassen. Natürlich nur dann, wenn es nicht so ausgeprägt ist wie das, was man in Freudenstadt und Umgebung spricht. Da habe selbst ich Schwierigkeiten, Frau Kollegin.
Ernsthaft: Wenn wir den Gedanken weiterspinnen, dann bitte ich darum, bei der Umstellung der analogen auf die digitale Kommunikationstechnik unbedingt darauf zu achten, dass die Technik gerade mit unserem Nachbarland Frankreich kompatibel wird. Wenn wir schon ca. 150 Millionen DM in den nächsten Jahren dafür ausgeben, dann
müssen wir natürlich einfordern, dass ein Höchstmaß an Kompetenz erzielt wird. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn wir mit unseren Nachbarländern entsprechend kommunizieren können.
Was zu Europol gesagt wurde, ist – wenn ich das resümierend feststellen darf – einhellige Auffassung. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass wir die Kompetenzen stärken müssen. Ich betone noch einmal die rechtliche Eigenständigkeit dieser Institution, die es ermöglicht, Regelungen mit Drittländern zu treffen.
Was ich allerdings nicht so ohne weiteres hinnehmen möchte, Herr Kollege Redling, ist Ihre Forderung, dass unsere Polizei bestens qualifiziert sein müsse. Sie ist es.
Ich weiß, dass Sie davon ausgehen.
Sie wollen noch bessere Qualifikationen haben.
Ich sage nur: Wenn die Polizei in Baden-Württemberg schon das Maß des Standards unter den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens in Europa wäre, dann wäre das noch sehr viel besser. Die Polizei in Baden-Württemberg hat, was Aus- und Fortbildung anbelangt, eine absolute Spitzenposition im Vergleich der Polizeien aller Länder inne.
Auch was die Ausrüstung anbelangt, Herr Kollege Redling. Auf diesen Zwischenruf habe ich gewartet.