Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

Eine Frage muss noch ganz klar beantwortet werden, nämlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Ausstiegs aus der Fehlbelegungsabgabe. Die Formulierung, die der Herr Staatssekretär gewählt hat, ist die richtige. Das Land bestimmt das Erhebungsgebiet. Das Land kann natürlich bestimmen, dass es null Erhebungsgebiete gibt. Das Gesetz verlangt eine landeseinheitliche Regelung. Andere Länder verzichten bereits auf die Erhebung oder haben beschlossen, nach einem bestimmten Zeitraum auszusteigen.

Deshalb, liebe Kollegen von der CDU und der FDP/DVP: Verstecken Sie sich nicht hinter einer angeblichen Nichtgesetzmäßigkeit, sondern sagen Sie Ja oder Nein, ob Sie die Fehlbelegungsabgabe weiter erheben wollen.

(Abg. Krisch REP: Nein!)

Sie haben jetzt die Chance zu einer klaren Aussage, nach einem Übergangszeitraum aus der Fehlbelegungsabgabe auszusteigen.

(Beifall des Abg. Redling SPD – Abg. Fleischer CDU zur SPD: Da hättet ihr gleich aussteigen müssen! – Gegenruf des Abg. Brechtken SPD: Wir wollten euch nur Zeit geben!)

Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen in der Allgemeinen Aussprache nicht mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 12/5914.

Ich rufe auf

Artikel 1

und hierzu den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/5956. Mit diesem Änderungsantrag wird begehrt, in § 3 in Artikel 1 Nr. 3 einen Absatz 4 anzufügen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit abgelehnt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich über Artikel 1 insgesamt abstimmen lasse? – Das ist der Fall.

(Stellv. Präsident Birzele)

Dann stelle ich Artikel 1 zur Abstimmung. Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe

Artikel 2 und Artikel 3

auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen, wobei ich darauf hinweisen will – aber das ergibt sich aus der Beschlussempfehlung –, dass Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses beschlossen wurde.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5971, auf. Mit diesem Antrag wird die Anfügung eines Artikels 4 begehrt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für BadenWürttemberg“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zur Behandlung der vorliegenden Entschließungsanträge. Ich rufe zunächst den Änderungsantrag Drucksache 12/5976 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP auf. Ich weise darauf hin, dass es sich dabei um eine Einschränkung handelt; das war vorhin in der Debatte teilweise etwas unklar. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 12/5968, auf. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit Mehrheit angenommen.

Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Die Republikaner – Gesetz zum Schutz des freien Informationszugangs in Baden-Württemberg (Landesinforma- tionsfreiheitsgesetz – IFG) – Drucksache 12/5776

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 12/5905

Berichterstatter: Abg. Bebber

Der Herr Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

(Abg. Brechtken SPD: Bis zu!)

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? –

(Abg. Bebber SPD zur CDU: Aufwachen!)

Herr Abg. Dr. Reinhart, Sie erhalten das Wort. Wir sind in der zweiten Lesung; da geht es nach der normalen Reihenfolge.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Republikaner wurde in der ersten Lesung abgelehnt und im Ständigen Ausschuss abgelehnt. Ich will darlegen, dass wir allein wegen der Mehrkosten, die dieses Gesetz verursachen würde, aber auch wegen der fehlenden Geeignetheit, Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit diesen Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung ablehnen. Ich bitte um ein entsprechendes Votum.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Bebber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist aus verschiedenen Landesgesetzen zusammengeschrieben. Dabei sind einige Regelungen so geändert worden, dass wir sie nicht akzeptieren können. Außerdem ist die EU-Richtlinie nicht beachtet worden. Auch ist insbesondere der gewerbliche Gebrauch nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf befindet sich nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion. In den Ländern, in denen es ein solches Gesetz gibt, wird darüber diskutiert, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Auch auf Bundesebene läuft die Diskussion. Das heißt, es wird wohl noch im ersten Halbjahr dieses Jahres auf Bundesebene der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt.

Wir halten es für sinnvoll, diese Entwicklung zu berücksichtigen. Deshalb werden wir dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut ansprechen.

(Abg. König REP: Sind Sie dann noch dabei?)

Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält Frau Abg. Thon.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Jacobi hat im Rahmen der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs unsere

Ablehnungsgründe hier dargelegt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Kluck.

(Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP)