Wolfgang Bebber

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Ständigen Ausschusses erst um halb vier auf den Arbeitstisch bekommen.
Herr Rech, Ihnen reicht es. Sie waren auch bei den Beratungen im Ausschuss dabei. Aber die Mehrheit des Parlaments war nicht im Ausschuss.
Ich sehe es deshalb als sinnvoll an, als Berichterstatter auf das hinzuweisen, was im Ausschuss abgelaufen ist.
Herr Rech, wir sind ja im Ausschuss über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig darin gewesen, alles tun zu müssen, um die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern zu schützen, und insbesondere auch einen Weg zu suchen, damit die als gemeingefährlich erkannten Personen nicht nach Verbüßung der Strafhaft in Freiheit entlassen werden müssen, sondern untergebracht werden können.
Es ging darum, einen rechtlich gangbaren Weg zu finden, auf dem dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Wir waren uns alle bewusst, dass dies gesetzgeberisch nicht unproblematisch ist. Im Gegenteil, es gab und gibt noch unterschiedliche Auffassungen dazu, wie die Gesetzesgestaltung aussehen müsste, die eine Lösung des Problems bringen könnte.
Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Regierungsentwurf wurde nach Angaben des Justizministers in den letzten zweieinhalb Jahren in seinem Haus erarbeitet. Ende Dezember vorigen Jahres hat das Innenministerium den Entwurf dem Parlament – das heißt, zunächst nur den Fraktionen – zur Kenntnis gegeben. Das Parlament hatte keine
zwei Monate Zeit, um sich mit dem Gesetzesvorhaben, zu dessen Erarbeitung das Justizministerium zweieinhalb Jahre benötigt hatte, auseinander zu setzen.
Der Innenminister und auch der Justizminister haben immer betont, dass mit dem Entwurf gesetzliches Neuland betreten werde. Aus den Reihen des Ausschusses ist deshalb eine öffentliche Sachverständigenanhörung verlangt worden. Eine solche wurde auf Drängen der Regierung aber nicht durchgeführt.
Die von der Regierung durchgeführte schriftliche Anhörung hatte folgendes Ergebnis: Der Bund der Strafvollzugsbediensteten, die Bundesvereinigung der Anstaltsleiter, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, der Anwaltsverband Baden-Württemberg, der Weiße Ring, die Neue Richtervereinigung und der Landesbeauftragte für den Datenschutz haben eine Stellungnahme abgegeben und zum Teil übereinstimmend, aber zum Teil auch in unterschiedlichen Punkten den Entwurf kritisiert, zum Teil auch abgelehnt.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Weiße Ring hat, nachdem er dargestellt hat, dass er vielen Initiativen der Landesregierung in der Vergangenheit zugestimmt hat, unter anderem ausgeführt, dass er sich den vorliegenden Gesetzentwurf über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter allerdings nicht zu Eigen machen möchte. Der Weiße Ring führt dann zu einzelnen Punkten aus, weshalb der Entwurf seines Erachtens aus rechtlichen Gründen in dieser Form nicht Gesetz werden sollte.
Der Verein der Richter und Staatsanwälte hat – wie übrigens auch andere Organisationen – keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Wir wissen aber von dem Verein, dass ihm der vorgegebene Zeitrahmen zu kurz war.
Angesichts dieser Situation wurde von Mitgliedern des Ausschusses wiederholt eine öffentliche Anhörung gefordert. Sie wurde aber nicht durchgeführt.
Der Regierungsentwurf hat im Rahmen der Ausschussberatung einige Änderungen erfahren, Herr Rech.
Zum einen sind aufgrund eines Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP sinnvolle gesetzestechnische Änderungen beschlossen worden. Zum anderen ist – auch aufgrund eines Antrags dieser Fraktionen – neu geregelt worden, dass für alle Verfahren nach diesem Gesetz dem Betroffenen ein Rechtsanwalt als Beistand zur Seite gestellt wird, dass für alle Verfahren nach diesem Gesetz vom Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen ist und dass das Gericht höchstens eine Jahresfrist festsetzen kann, vor deren Ablauf ein Prüfungsantrag des Betroffenen unzulässig ist. Das entspricht zum Teil Anregungen eines im Innenausschuss vorgelegten Antrags der SPD. Weiter gehende Vorschläge der SPD fanden im Ständigen Ausschuss keine Mehrheit.
Der Justizminister konnte im Ausschuss auf ausdrückliches Befragen keine konkreten Fälle benennen, die eine sofortige Gesetzesregelung notwendig machen. Das heißt, es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in den nächsten
Wochen und Monaten Straftäter entlassen werden müssen, bei denen in den Vollzugsanstalten Erkenntnisse vorliegen, die die Anwendung des neuen Gesetzes erfordern. Der Justizminister erklärte wörtlich, er gehe davon aus, dass auch derzeit Inhaftierte betroffen sein könnten.
Das war mein Bericht als Berichterstatter.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rech, wenn wirklich die Zuständigkeit des Bundes gegeben wäre, dann wäre das unter Umständen wieder problematisch. Sie haben das so locker angesprochen. Wir sind ja davon ausgegangen, dass die Bundeszuständigkeit gerade nicht gegeben ist
und wir auf polizeirechtlichem Gebiet die Möglichkeit haben, eine landesrechtliche Regelung zu treffen.
Wir haben die begründete Befürchtung, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf nicht zum Ziel führt. Auch nachdem in drei Punkten im Ständigen Ausschuss Abänderungen erfolgt sind, bleiben gravierende Schwachstellen im Gesetzentwurf. Diese Schwachstellen bergen die große Gefahr, dass entweder die gesetzliche Regelung im Ernstfall als verfassungswidrig aufgehoben wird oder aber die für die Unterbringung angeführten Gründe vom Gericht nicht akzeptiert werden können, weil das Verfahren nicht einwandfrei ist. Wenn das so schief ginge, dann hätte das die Folge, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblichen Schaden erlitte. Nach unserer Auffassung ist ein solcher Schaden vermeidbar, wenn man ein handwerklich ordentliches Gesetz macht.
Wir meinen, man hätte bei der Beratung den Sachverstand mithilfe einer mündlichen Anhörung ausführlich einbeziehen sollen. Wir haben auf Fraktionsebene eine Anhörung durchgeführt und haben zusätzlich zu schriftlich vorliegenden Äußerungen Sachverständige anderer Einrichtungen und Organisationen gehört: die Präsidentin des Vereins der deutschen Strafverteidiger, den Kriminologen Dr. Kinzig vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Oberregierungsrat Ullenbruch von der JVA Freiburg, den Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart, Herrn Bort, Herrn Staatsanwalt a. D. Nusser, beide vom Verein der Richter und Staatsanwälte, sowie den ehemaligen Leiter des Zentrums für Psychiatrie in Emmendingen. Sie alle haben erhebliche Kritik vorgebracht, und es wäre weiß Gott bei einem Gesetz, mit dem wir, übereinstimmend gesagt, Neuland betreten, dringend angezeigt gewesen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, bei der dann auch Rückfragen bei den Sachverständigen möglich gewesen wären und die Sachverständigen untereinander ihre Argumente hätten austauschen können.
Das wäre auch in dem vorgegebenen Zeitrahmen noch möglich gewesen. Wir hätten das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden können, wenn eine öffentliche Anhörung rechtzeitig vorbereitet worden wäre.
Selbst jetzt zum Schluss wäre es noch möglich gewesen, eine gemeinsame Anhörung des Innenausschusses und des Ständigen Ausschusses durchzuführen.
Es war lediglich – ich schätze das nicht gering – Professor Würtenberger, der von der Landesregierung den Auftrag zum Sachverständigengutachten hatte, der keine Bedenken gegen diesen Gesetzesvorschlag hatte.
Die SPD hat konkrete Vorschläge zur Änderung unterbreitet. Sie beinhalteten – ich will es so kurz und so schnell machen, wie es geht –, dass nicht die Vollzugsanstalt Antragsteller für die nachträgliche Unterbringung sein soll, sondern eine polizeiliche Behörde. Was im Gesetz, übrigens durchgängig, drin ist, das ist ein Mischmasch von polizeirechtlichen Maßnahmen und Strafverfahrensregeln. Die Gutachter haben alle gesagt: Es ist fatal, wenn die Vollzugsanstalt, in der der Betreffende untergebracht ist, auch noch den Antrag auf weitere Unterbringung stellen soll. Hinterher ist dieser Mensch dann in genau dieser Vollzugsanstalt. Da passiert dann nichts Gescheites mehr an Therapie und Ähnlichem.
Genauso ist es, wenn ein Sachverständiger aus der Vollzugsanstalt ein Gutachten abgeben soll. Wenn der Betroffene hinterher in die Anstalt zurückkommt und den gleichen Gutachter vorfindet, gibt es keine vernünftige Therapie mehr. Das heißt, ein Betroffener muss ein Vertrauensverhältnis zu einem Therapeuten haben, sonst taugt die Therapie nichts.
Es ist von den Gutachtern auch gesagt worden: Wenn man einen Therapeuten aus der Anstalt nimmt, dann wird sich der Betreffende in der Anstalt schon entsprechend benehmen. Gerade diese potenziellen Straftäter werden so eingestuft, dass sie sich hervorragend auf ihre Umgebung einstellen können und dann Wohlverhalten zeigen. Man wird gerade denen, die man äußerlich, vom Verhalten her greifen will, im Vollzug nichts anmerken, was dazu führen könnte, dass hinterher der Antrag auf nachträgliche Unterbringung gestellt wird.
Ich sage Ihnen etwas ganz anderes. Wenn ein Architekt beim Bau Ihres Hauses Fehler gemacht hat, kämen Sie doch auch nicht im Entferntesten auf die Idee, genau diesen Architekten hinterher als Sachverständigen im Bauprozess zu bestellen.
Nein, das ist nicht zynisch. Es ist eine Befangenheit da. Das soll damit ausgedrückt werden, nicht mehr und nicht weniger. Der Leiter der Anstalt muss eben Informationen an den Gutachter weitergeben, so wie das sonst auch immer der Fall ist. Therapeuten explorieren ihre Mandanten, auch ohne dass sie sie vorher jemals gesehen oder gekannt haben. Das ist der normale Vorgang, übrigens in jedem Strafprozess.
Mir läuft jetzt die Zeit davon. – Wir haben die Fristen anders setzen wollen, wir haben verschiedene Einzelregelungen anders fassen wollen. Herr Kiesswetter, ich halte das für zynisch, was Sie im Ausschuss vorgetragen haben: Die vorgetragenen Kritikpunkte seien lebens- und praxisfern. Das waren haarscharf die Punkte, die uns die angehörten Sachverständigen genannt haben: Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Therapeuten, Vollzugsbedienstete, alles Leute aus der Praxis, und auch der Weiße Ring, der sich für den Opferschutz einsetzt wie sonst niemand.
Mit etwas zeitlicher Verzögerung, aber es passt noch hinein.
Macht es Sie überhaupt nicht misstrauisch, dass alle angehörten Sachverständigen – außer einem, der etwas zur Zuständigkeit gesagt hat – erhebliche Kritikpunkte vorbringen? Sehen Sie sich dann immer noch auf der Seite dessen, der gewissermaßen das Recht und den richtigen Weg hat? Können Sie sich nicht vorstellen, dass an den Argumenten dieser Sachverständigen etwas dran sein könnte und man den Gesetzentwurf auch ändern kann? Das wäre ja bedenkenlos.
Wir wollen das Gesetz ja. Aber wir wollen es so sicher formulieren, dass es nicht bei erster Gelegenheit vom Gericht aufgehoben wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Meine Redezeit läuft. Ich weiß nicht: Erhalte ich einen Redezeitzuschlag?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass im Land Baden-Württemberg Jahr für Jahr – gewissermaßen mit trauriger Regelmäßigkeit – die Rechte der Bürger missachtet werden und die Landesregierung dabei tatenlos zuschaut. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien werden in den Verwaltungen des Landes mehr und mehr eingesetzt. Der gesetzlich vorgeschriebene datenschutzrechtliche Schutz der Bürger wird aber nicht in gleichem Maß vorangetrieben und gewährleistet. Im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Justiz und bei der Polizei, auf kommunaler Ebene, in Schule und Hochschule sowie bei den Finanzämtern werden die Datenschutzrechte und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger immer wiederkehrend missachtet.
Eine Möglichkeit, wirksamen Datenschutz durch behördliche Datenschutzbeauftragte zu sichern, will die Landesregierung nicht durchsetzen – auch die CDU-Fraktion nicht, wie wir gerade gehört haben. Die Landesregierung stellt den Behörden frei, einen solchen internen Datenschutzbeauftragten vor Ort einzusetzen. Das funktioniert nicht, Herr Innenminister.
Die immer wiederkehrenden Verstöße passierten nicht, weil die Verwaltungsbehörden bösartig, vorsätzlich Bürgerrechte missachten wollten. Es fehlt vor Ort oft am Sachverstand, an einem Datenfachmann, an einem kenntnisreichen Rat im Alltag. Es fehlt sicher auch immer wieder einmal die Einsicht in die Bedeutung des Datenschutzes.
Der Landesdatenschutzbeauftragte kann mit seinen wenigen Stichproben keine nachhaltige Abhilfe diesbezüglich schaffen. Vor Ort – in jeder Behörde – muss jemand sein, der sich auskennt und Datenschutz alltäglich praktiziert.
Die Landesregierung hingegen, Herr Innenminister – so jedenfalls die Auskunft im Ausschuss –, weiß nicht einmal, wo es behördliche Datenschutzbeauftragte gibt, in welcher Kommune und in welchem Finanzamt eine Fachkraft darüber wacht, dass der Datenschutz eingehalten wird.
Herr Rech! – Wir sind gespannt auf die schriftliche Antwort, die uns von der Landesregierung im Ständigen Aus
schuss versprochen worden ist. Wir sind auch gespannt, ob nach der zaghaften Zusage des Justizministers – er ist jetzt nicht mehr da – mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Klärung über seine Prüftätigkeit im Justizbereich herbeigeführt wird. Im Justizbereich werden EDV-Verfahren eingeführt. Dem Landesdatenschutzbeauftragten wird aber vom Justizministerium immer wieder nicht gestattet, zu prüfen, ob die datenschutzrechtlich gebotenen technischen und organisatorischen Maßnahmen auch getroffen worden sind. Der Justizminister wertet eine solche Überprüfung als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Herr Innenminister, ich kann mich erinnern, dass Sie sich auch einmal in dieser Richtung geäußert haben. Vielleicht kann man jetzt aber wirklich ein Gespräch führen und abgrenzen, was überprüft werden kann.
Eine definitive Einschätzung des Justizministers kennen wir noch nicht. Gespräche sind angekündigt. Wir sind übrigens gespannt, ob der Justizminister nach dem 25. März überhaupt noch Gelegenheit haben wird, praxisrelevante Einsicht zu zeigen.
Der Innenminister ist, wenn ich das so sagen darf, datenschutzrechtlich eine verlassene Seele. Sie Ärmster!
Sie haben, wie alle Fachleute, schon vor Monaten gemerkt, dass es in der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten an einem Informatiker fehlt. Dort müsste wenigstens noch eine zusätzliche Stelle geschaffen werden, damit der Betrieb nicht mehr ganz so ärmlich und gehandicapt ablaufen muss. Bei den letzten Haushaltsberatungen haben Sie, Herr Innenminister, und zwar trotz unseres Oppositionsantrags – das ehrt Sie –, die Einsicht gewonnen, dass eine solche Informatikerstelle notwendig ist. Leider haben die Koalitionsfraktionen – ich weiß nicht, welche Rolle die FDP/ DVP dabei gespielt hat; es ist immer ein bisschen schwierig, da Einsicht zu bekommen; rätselhaftes Verhalten der FDP/DVP –
im Finanzausschuss die Stelle abgelehnt. Weg war sie. Und der Innenminister stand ohne die von ihm für notwendig gehaltene Stelle da.
Im Ständigen Ausschuss hat die Landesregierung jetzt auf unsere Nachfrage erneut die Notwendigkeit der zusätzlichen Stelle des Informatikers bejaht. Ich warte darauf, dass auch aus den anderen Fraktionen das Signal kommt, dass Sie da mitmachen werden. Aber, wie gesagt, die Abgeordneten saßen bei unserer Frage im Ständigen Ausschuss wie versteinert da. Sie machten den Eindruck, als dächten sie daran, dass sie das nächste Mal gar nicht mehr über eine solche Stelle werden entscheiden können.
Wir danken dem Landesdatenschutzbeauftragten für seine Arbeit.
Wir danken auch den Bediensteten seiner Behörde. Wir sagen ihm unsere weitere Unterstützung zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Glaubwürdigkeit, ist hier gesagt worden.
Alle, die die Nachrichten in den Medien oder die Debatte im Bundestag verfolgen, müssen objektiv feststellen, dass diejenigen, denen Vorwürfe gemacht worden sind, von Taten in der Vergangenheit, von Verhaltensweisen in der Vergangenheit klar abgerückt sind.
Wir müssen objektiv festhalten, dass da nicht gelogen worden ist, und wir müssen objektiv festhalten, dass von jenen, denen für ihr vergangenes Verhalten Vorwürfe gemacht werden, über die Jahre ordentliche Regierungsarbeit geleistet worden ist. Was haben Sie diesen Personen vorzuwerfen
in ihrer Amtsführung? Was können Sie in der Gegenwart bemängeln? Welche Verstöße können Sie ihnen vorwerfen?
Integration ist eine der vornehmsten Aufgaben der zivilisierten Gesellschaft.
Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Gewaltmonopol des Staates.
Jetzt möchte ich Ihnen etwas sagen, das bei Ihnen eigentlich gut ankommen müsste: Dem Himmel ist ein Geläuterter lieber als 99 Selbstgerechte.
Wir leben heute, und der Anstieg der Zahl rechtsextremistischer Straftaten im letzten Jahr ist nicht Folge des Verhaltens von Trittin und Fischer.
Das sind keine Vorbilder für Rechtsextremisten. Dafür gibt es andere. Ich erinnere daran, dass der Verfassungsschutz festgehalten hat, dass die Republikaner mit der NPD in bestimmten Situationen zusammenwirken,
dass Herr Fischer von den Republikanern in Hessen gesagt hat: „Wir müssen offen mit der NPD zusammenarbeiten.“
Das heißt, bisher wird nur verdeckt zusammengearbeitet. Es war Röder von der NPD, der 1998 gesagt hat: „Wir brauchen den Umsturz in Deutschland. Ohne Blut gibt es kein neues Deutschland.“ Überlegen Sie sich das einmal! Und Sie stellen sich hier hin und erzählen etwas von Menschen, die heute ordentlich ihre Arbeit leisten, und werfen ihnen vor, was sie vor 20 Jahren gemacht haben.
Nein.
Wenn die Republikaner hier eine solche Debatte beantragen, ist das unglaubwürdig.
Und wenn die CDU, gewissermaßen am Nasenring in die Arena geführt, dann den Kampf aufnimmt, ist das auch nicht übermäßig glaubwürdig.
Herr Reinhart, den kalten Krieg der Vergangenheit aufzuwärmen trägt nicht zur positiven Gestaltung der Zukunft bei.
Wir leben mittlerweile in einer anderen Gesellschaft, in der man die einen nicht mehr auf die anderen hetzen kann mit persönlichen Angriffen auf einzelne Personen.
Die Menschen wollen, dass in der Sache diskutiert wird und dass bestmögliche realistische Lösungen der Probleme erarbeitet werden. Dazu haben Sie nicht die Kraft. Deshalb greifen Sie persönlich an.
Sie stellen sich damit selbst ins Abseits. Sie müssen sich vorhalten lassen, dass Sie sich selbst in der Gegenwart vom gesetzwidrigen Verhalten verschiedener Personen in Ihren Reihen nicht distanzieren.
Sie legen zweierlei Maßstab an. Mit der PDS arbeiten Sie auf Kreis- und kommunaler Ebene zusammen, CDU und PDS.
Jetzt hören Sie doch auf mit diesem Märchen. Das ist Legende.
Sie distanzieren sich in der Gegenwart nicht vom gesetzwidrigen Verhalten von Leuten in Ihren eigenen Reihen. Dazu kommen wir noch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Reinhart, Sie führen eine Phantomdiskussion.
Sie tun ja gerade so, als sei keine Entschuldigung gefallen, als sei keine Reue da.
Sie haben vorhin zitiert, nicht in Reden, sondern in Taten solle es sich zeigen. In den Taten von Fischer und Trittin hat sich gezeigt, was Sache ist. Also reden Sie doch nicht von etwas, was längst vergangen ist.
Lesen Sie die Bundestagsdebatte nach, dann wissen Sie es. Aber Sie wollen es ja gar nicht wissen. Ihnen fehlen die vernünftigen Argumente, mit denen Sie sich Gehör verschaffen können. Sie wissen, dass Sie mit persönlichen Angriffen in die Schlagzeilen kommen und die Hoheit in den Medien gewinnen. Das ist die Taktik, mit der Sie arbeiten. Aber das ist schon in Berlin in die Hose gegangen, und das geht hier genauso in die Hose.
Die Menschen verlangen von den Politikern eine gewisse Moral.
Moral. Wir warten darauf, dass Herr Teufel sich entschuldigt und dass er sich von den Beschaffern schwarzen Geldes in den eigenen Reihen distanziert.
Er steht heute zu Kohl und Koch. Er sollte sagen, wie er dazu steht und dass das, was da läuft, unanständig ist.
Herr Kohl hat erklärt, er habe den CDU-Sozialausschüssen Ost illegales Geld gegeben, um sie im Kampf gegen die Exkommunisten zu unterstützen.
Herr Teufel, halten Sie das für gut und richtig?
Herr Teufel, Sie verwerfen auch das Schröder-Plakat nicht.
Sie sagen kein Wort der Entschuldigung. Frau Merkel hat gesagt: „Wir wollten niemanden kriminalisieren. Dass es so verstanden werden konnte, bedauere ich.“
Das hat nicht den Erfolg gebracht, den Sie sich davon versprochen hatten.
Deshalb bedauern Sie das.
Aber eine Entschuldigung kommt nicht über Ihre Lippen.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren Kollegen von der CDU, darf ich Sie noch an etwas erinnern, was hier im Landtag geschehen ist.
Das habe ich vorhin schon gemacht, Sie müssen zuhören.
Ich zitiere aus der Debatte hier im Landtag:
Kennzeichnend für alle rechtsextremistischen Organisationen ist zum Zweiten eine ausgesprochene oder unterschwellige Akzeptanz von Gewalt. Diese Bereitschaft, Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung zumindest insgeheim zu akzeptieren, macht nach meiner Überzeugung die eigentliche Gefährlichkeit des Rechtsextremismus aus. Ich möchte in diesem Zusammenhang zur Verdeutlichung eine Aussage des Landesvorsitzenden der Republikaner, Käs, zitieren, der die Exzesse von Rostock mit Worten rechtfertigte: Wie sollten sich die Menschen sonst wehren?
Wir waren uns damals im Landtag einig, meine Damen und Herren von der CDU, dass wir genau das nicht akzeptieren wollen, wenn vonseiten der Republikaner so vorgegangen wird.
Sie machen jetzt genau das Gegenteil und machen gemeinsame Sache
mit denen, die persönlich verunglimpfen und die Moral in der Politik zerstören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist aus verschiedenen Landesgesetzen zusammengeschrieben. Dabei sind einige Regelungen so geändert worden, dass wir sie nicht akzeptieren können. Außerdem ist die EU-Richtlinie nicht beachtet worden. Auch ist insbesondere der gewerbliche Gebrauch nicht vorgesehen.
Der Gesetzentwurf befindet sich nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion. In den Ländern, in denen es ein solches Gesetz gibt, wird darüber diskutiert, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Auch auf Bundesebene läuft die Diskussion. Das heißt, es wird wohl noch im ersten Halbjahr dieses Jahres auf Bundesebene der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt.
Wir halten es für sinnvoll, diese Entwicklung zu berücksichtigen. Deshalb werden wir dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut ansprechen.
Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Wertung der angehörten Organisationen ist die vorgelegte Regelung nicht geeignet, das Ziel zu erreichen, die Bevölkerung vor drohenden Gefahren zu schützen. Wir haben deshalb die Vorstellung, dass wir diese Organisationen und weitere Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zusammenrufen müssten, um mit ihnen zu erörtern, wie der Gesetzentwurf so gestaltet werden kann, dass das Ziel, die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen, erreicht werden kann. Bisher haben wir allerdings noch keine positive Resonanz gefunden. Ich hoffe darauf, dass wir uns noch einig werden, eine solche Anhörung mit dem Ziel durchzuführen, dass, wie gesagt, ein Gesetz herauskommt, mit dem die uns gemeinsam wichtige Zielsetzung erreicht werden kann.
Herr Innenminister, wir sind mit Ihnen der Meinung, dass jede Straftat der von Ihnen geschilderten Art eine zu viel ist und es sich lohnt, dafür ein gesondertes Gesetz zu machen.
Wir wissen auch, dass die von der Bundesregierung 1997/ 98 verschärfte Regelung gerade bezüglich der potenziell gefährlichen Straftäter möglicherweise nicht ausreicht.
Sie haben Fälle genannt, bei denen ich nicht weiß, ob die Straftäter nach den neuen bundesgesetzlichen Regelungen nicht doch hätten festgehalten werden können. Obwohl wir da noch keine weiteren Erfahrungen in der Praxis haben, sind wir bereit, ein zusätzliches Landesgesetz mitzutragen.
Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. Diese sollte man mit den Sachverständigen erörtern und ausräumen.
Uns geht es im Wesentlichen noch darum, dass von den Angehörten nach unserer Auffassung starke Argumente vorgebracht worden sind, weshalb das Gesetz in der Praxis möglicherweise nicht zieht. Da haben nicht nur der Weiße Ring, sondern auch andere Organisationen das Bedenken geäußert, dass die Prognosen, die von Sachverständigen erstellt werden müssen, der Schwachpunkt des Gesetzes sind. Man müsste überlegen, wie das anders organisiert werden kann. Wenn der Weiße Ring – das ist, wie Sie gesagt haben, eine Organisation, die sich vorwiegend um die Opfer kümmert – sagt, dass die vom Gesetz verlangte Prognose „nach Meinung unserer Experten“ – so das Zitat – „so gut wie unmöglich ist“, dann müssen wir das ernst nehmen. Nichts wäre nämlich schlimmer, als wenn wir jetzt mit der Erwartung der Öffentlichkeit, dass wir diese Täter greifen könnten, ein Gesetz verabschiedeten und der Erfolg hinterher ausbliebe.
Es heißt weiter in der Stellungnahme des Weißen Rings:
Eine akute Gefahr der Straftatenbegehung lässt sich mit den bisher bekannten kriminologischen Prognoseverfahren nicht vorhersagen, wenn es nicht um kranke oder berauschte Täter geht.
Darüber muss man reden. Da muss eine Lösung gefunden werden. Wenn man das Gesetz nicht im Wortlaut ändern muss, dann aber möglicherweise die Praxis bei den Sachverständigen.
Ein weiteres Bedenken wird vom Weißen Ring, auch von anderen unterstützt, vorgebracht: Die Täter passen sich an. Wenn sie wissen, dass nur dann, wenn sie in Therapie gehen und sich im Vollzug wohl verhalten, hinterher eine positive Prognose gestellt werden kann, dann wird es zu einer Scheinanpassung kommen. Es muss überlegt werden, wie solche Reaktionen bei den Tätern im Strafvollzug vermieden werden können bzw. wie das Verfahren so angelegt werden kann, damit das nicht passiert.
Der Leiter der Vollzugsanstalt Bruchsal sagt zum Beispiel: Es ist eigentlich nicht sinnvoll, wenn derjenige, der als Psychologe oder Psychiater die Behandlung im Vollzug durchgeführt hat, gleichzeitig Gutachter sein soll. Das leuchtet mir ein; denn wenn das Gutachten entsprechend ausfällt und der Betreffende weiter behandelt werden soll, dann darf das nicht durch den gleichen Behandler geschehen, der vorher gesagt hat: „Du musst aber hier in Sicherungsverwahrung bleiben.“ Zumindest treten dann gehörige Schwierigkeiten auf. Darüber muss man reden. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie dieses Problem, das hier aufgezeigt wird, umgangen wird bzw. wie das Problem nicht entstehen kann. Dazu brauchen wir die Anhörung.
Unser Appell an Sie ist deshalb: Führen Sie gemeinsam mit uns eine Anhörung von Organisationen und Fachleuten durch. Dabei geht es übrigens um Fachleute, die bisher noch nicht angehört worden sind. Psychologen und Psychiater sind zu diesem Thema bisher überhaupt noch nicht gehört worden. Wir halten deren Anhörung für notwendig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reinhart, ganz so einfach ist es wahrscheinlich nicht, denn solche Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger – also das Recht, von den Behörden Auskunft bekommen zu dürfen oder zu müssen – sind so einfach nicht abzulehnen. Es ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Demokratie, dass die Bürger die Chance erhalten, das, was auf Verwaltungsebene alles veranstaltet wird, zu durchschauen, und es ist auch keine Geschichte, Herr Reinhart, die bisher etwa nur in den drei nördlichen Bundesländern geregelt worden wäre. Das ist seit vielen, vielen Jahren in den Vereinigten Staaten von Amerika geregelt;
dort sind die Behörden dazu übergegangen, wie selbstverständlich bestimmte Informationen, etwa Pläne für den Wohnungsbau, etwa Straßenverkehrsplanungen, also ins
besondere baurechtliche Unterlagen, von sich aus in das Internet zu stellen, damit jeder Bürger darauf Zugriff hat.
Man hat dann auch, da es ja dort ein solches Informationsfreiheitsgesetz gibt, schon in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die Zahl der Anträge der Bürger, seitdem man diese Informationen freiwillig ins Internet stellt, erheblich zurückgegangen ist. Das heißt, in diesen Bereichen besteht Informationsbedarf. Daher ist nicht einzusehen, weshalb die Behörden nicht von sich aus diese Informationen – ohne dass extra ein Antrag gestellt werden muss – öffentlich machen, also ins Internet stellen.
Aber da habe ich gleich die Kritik am Entwurf des RepsGesetzes: Diese Entwicklung wird in diesem Gesetzentwurf der Reps überhaupt nicht berücksichtigt. Das heißt, alles, was neue Kommunikationstechniken betrifft, ist überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist etwas, was auch in den Gesetzen der drei nördlichen Bundesländer nicht mit berücksichtigt ist, was aber dort diskutiert wird, weil dort Novellierungen dieser Gesetze anstehen.
Im Übrigen: Diese grundsätzlich positive Einstellung zu freiem Informationszugang, Herr Reinhart, ist bisher nicht nur SPD-Angelegenheit gewesen, sondern das ist europaweit so. Die Europäische Kommission bemüht sich seit Jahren, in den einzelnen Mitgliedsländern eine solche bürgerfreundliche Informationspolitik zu betreiben. Das geht auf den Willen der einzelnen Regierungen in den Mitgliedsländern zurück. Das war damals noch die Kohl-Regierung, die das positiv gefunden hat und die Europäische Kommission damit beauftragt hat, aktiv zu werden.
Allerdings müssen wir sagen: Das, was in diesem Gesetzentwurf steht, enthält so viele Schwachstellen, dass wir den Gesetzentwurf nicht mittragen können. Das ist einmal die Frage der Kosten; Sie haben es selbst angesprochen. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass durch solche Informationsansprüche der Bürger natürlich zusätzliche Kosten entstehen. Man kann diese auch nicht per Gebühren voll auf die Antragsteller umlegen. Das ist übrigens die Erfahrung, die man in Brandenburg gemacht hat, und entspricht der europäischen Grundhaltung, dass man die Bürger nicht durch hohe Gebühren von ihrem Informationsinteresse abschrecken soll.
Solche Informationsmöglichkeiten sind kostenträchtig. Wenn Sie sie an den Datenschutz anbinden wollen, brauchen Sie eine zusätzliche Stelle beim Datenschutz. Darum kommen Sie nicht herum.
Sie können im Übrigen auch dann keine Gebühren erheben, wenn die Auskunft die ist, dass keine Auskunft gegeben werden kann. Das ist eine EU-Richtlinie, die einzuhalten ist. Auch darum kommen Sie nicht herum. Das heißt, man muss sich darüber im Klaren sein, dass dann, wenn man ein solches Gesetz hat, Kosten entstehen.
Wir können auch folgende Passage in § 7 – Schutz überwiegender privater Interessen – im Gesetzentwurf nicht mittragen:
Akteneinsicht... kann gewährt werden, soweit... aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles das Informationsinteresse (§ 1) der antragstellenden Person das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an der Geheimhaltung der Information überwiegt;
Das ist das Einfallstor, um zum Nachteil des individuellen Schutzes Auskünfte erteilen zu können. So etwas können wir nicht mitmachen.
Auch die Regelung, dass Auskünfte über Vorgänge aus nicht öffentlichen Sitzungen gewährt werden können, können wir nicht mittragen. Das ist ein Eingriff in rechtliche Regelungen, die aus gutem Grund erfolgt sind. Sie können nicht einer Abwägung in dem Sinne unterliegen, dass im Regelfall etwa Auskunft gegeben werden muss und nur im Ausnahmefall, das heißt mit besonderer Begründung, eine Auskunft verweigert werden kann.
So geht es weiter in diesem Gesetzentwurf. Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die wir nicht mittragen können, so sinnvoll es grundsätzlich ist, das Informationsbedürfnis des Bürgers zu gestalten. Wir werden in der neuen Legislaturperiode sicherlich einen entsprechenden, einen richtigen, guten Gesetzentwurf vorlegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich alle in der Zielsetzung einig, dass gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Ich gehe davon aus, dass wir uns nicht verleiten lassen, hier etwa unter parteipolitischen Gesichtspunkten Differenzen aufzeigen zu wollen. Einigkeit in der Abwehr der Gefahr – das scheint mir sicher zu sein. Das ist das eine.
Das andere: Ich halte es für problematisch, im Rahmen einer Aktuellen Debatte ein derartiges Rechtsproblem diskutieren zu wollen.
Das ist sehr schwierig. Wenn ich lese, den Fall Schmökel solle es hier in Baden-Württemberg nicht geben, dann ist das – da sind wir uns auch einig, Herr Kollege – haarscharf gerade nicht der Problemfall, um den es hier geht.
Das ist eine Frage des Maßregelvollzugs. Da geht es darum, den Maßregelvollzug so sicher wie nur möglich zu machen.
Da haben auch wir in Baden-Württemberg unsere Aufgaben. Herr Minister Repnik hat vor einigen Tagen zugesagt, dass Besserung erfolgen solle: bei der Personalausstattung, bei den Plätzen für die Unterbringung usw. Ausreichend ist das, was wir bisher im Maßregelvollzug haben, auch noch nicht. Aber das ist nicht das Rechtsproblem, das wir heute diskutieren.
Ich habe nur die Befürchtung, dass wir uns mit der Argumentation, wir müssten jetzt ein neues Gesetz machen, in
der Öffentlichkeit den Anschein geben, als könnten wir etwas absolut sicher machen. Das geht ja nicht.
Wir wissen, dass der Erfolg einer Regelung – ob sie nun bundesgesetzlich oder landesgesetzlich wäre, darauf komme ich gleich noch zurück – natürlich immer von der Prognose abhängt, die der Therapeut oder der Psychologe geben muss. Die Prognose ist ja genau der Schwachpunkt. Wer kann zu welchem Zeitpunkt eine halbwegs sichere Prognose über die Gefährlichkeit eines potenziellen Täters abgeben?
Deshalb ist auch eine diesbezügliche Initiative im Bundesrat gescheitert. Bayern hat 1997 in genau dieser Richtung einen Vorstoß unternommen, der damals vom Bundesrat abgelehnt worden ist – übrigens mit FDP- und CDU-Beteiligung, mit den Stimmen von großen Koalitionen in den Ländern, nicht jedoch von der Bundesjustizministerin. Das geschah, weil die Prognose genau der Schwachpunkt einer solchen Regelung ist.
Die Täter der Vergangenheit gingen alle gerade nicht aus dieser Lücke, die Sie gerade formuliert haben, hervor. Im Bundesrat ist deutlich gesagt worden:
Der
bayerische –
Entwurf bleibt einen überzeugenden Beleg dafür schuldig, dass die Maßnahme die Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verringern geeignet ist. Die grausamen Verbrechen, auf die er Bezug nimmt, sind nicht von Tätern begangen worden, die nach Verbüßung ihrer Strafe in Kenntnis ihrer Gefährlichkeit aus der Haft entlassen worden wären
sondern genau von solchen Tätern, die sich durch unauffälliges, angepasstes Verhalten der Aufmerksamkeit der Vollzugsbediensteten entzogen haben.
Genau das ist die Problematik. Dies werden Sie durch eine gesetzliche Regelung nicht ändern.
Da kann man nur sagen: Die Leute, die das Gutachten für die – übrigens richterliche – Prognose erstellen müssen, müssten dann noch besser ausgebildet werden, damit sie ihre Prognose noch sicherer stellen können.
Aber welchen Anhaltspunkt haben Sie denn, wenn einer im Vollzug in keiner Weise in Erscheinung getreten ist und der Gutachter den Betreffenden dann, gewissermaßen vorsorglich, begutachtet? Welche Möglichkeit schaffen Sie durch die gesetzliche Regelung für den Gutachter, zu einer gesicherten Prognose zu kommen? Das ist meines Erachtens nicht ersichtlich. Das ist genau die Problematik.
Es ist für meine Begriffe interessant, zu hören, was zu dem bisherigen Maßregelvollzug gesagt wird, auch von den betroffenen Tätern, die sich ja zum Teil auch als krank empfinden und deshalb einer Therapie zugänglich sind. Sie sa
gen: Es muss uns von dritter Seite geholfen werden. Es muss von dritter Seite geholfen werden, und zwar von Leuten, die Sachverstand haben, nicht dadurch, dass man sagt: Jetzt sperren wir sie ein. Da sagen viele: Dann geht die Tür zu; dann gibt es keine Möglichkeit mehr, mit den betroffenen kranken Menschen zu sprechen und sie zu beeinflussen.
Mir scheint der Ansatz sehr problematisch zu sein, aber wir werden in der zweiten Runde sicherlich noch mehr dazu sagen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister sagte in Bezug auf die Aktivitäten in Bonn bzw. in Berlin hier die Unwahrheit. Es gab Bundesratsinitiativen, die nicht von der amtierenden Bundesjustizministerin verhindert worden sind. Der erste Vorschlag, der von den Bayern kam, wurde 1997 eingebracht. Ich gehe davon aus, dass sich die Zeit der jetzigen Bundesregierung bei Ihnen in der Vorstellung nicht so ausgeweitet hat, dass Sie die schon bis 1997 zurück eingesetzt sehen wollen. Es gab damals noch nicht die Bundesjustizministerin, die Sie zitiert haben, Herr Justizminister.
Es gab noch einen zweiten Vorschlag, und zwar von Baden-Württemberg. Da ging es darum, im Strafgesetzbuch den Ländern eine Möglichkeit zu eröffnen, eigene Regelungen zu installieren. Das ist Ihr Entwurf gewesen. Der ist ebenfalls im Bundesrat zurückgewiesen worden, und zwar mit den Stimmen von Ländern, in denen es eine große Koalition mit der CDU gab, Herr Bender, und auch von Rheinland-Pfalz, wo die FDP mit in der Regierung sitzt. Also das ist eine Legendenbildung, die vonseiten des Justizministers hier versucht wird, die wir natürlich so nicht durchgehen lassen können.
Ich wollte das hier ein bisschen harmloser gestalten, aber wenn der Justizminister meint, er müsste mit diesem Thema parteipolitisch Wahlkampf machen, dann muss man dagegenhalten. Es tut mir Leid, dass ich das nicht anders machen kann.
Ich weiß, Sie regen sich nicht darüber auf, wenn einmal die Unwahrheit gesagt wird. Es gibt aber andere Leute, die sich darüber noch aufregen.
Es gibt bereits jetzt die Möglichkeit, nach einem Landesgesetz, nämlich dem Landesunterbringungsgesetz, bestimmte gefährliche Täter auch vorsorglich unterzubringen. Herr Justizminister, Sie wissen, dass im Falle geistiger, seelischer Störung von erheblichem Ausmaß, woraus sich die Gefährdung für den betreffenden Täter oder die Allgemeinheit ergibt, die Möglichkeit besteht, jemanden unterzubringen. Darüber sollte man einmal diskutieren. Sie werden auch eine Form der landesgesetzlichen Regelung suchen müssen. Ich weiß nicht, mit welcher Regelung Sie eine Unterbringung erreichen wollen, möglicherweise mit dem Landesunterbringungsgesetz. Darüber kann man nun wirklich reden.
In der Kommentierung steht, dass eine Krankheit nach dem Landesunterbringungsgesetz keine Krankheit im medizinischen Sinne sein muss, sondern es muss eine seelische Abnormität von erheblichem Ausmaß vorliegen, die sich gefährlich für die Allgemeinheit auswirken kann. Also haben wir natürlich wieder die Problematik der Prognose. Aber
wir können das mit diesem Landesgesetz regeln. Nicht erst Herr Würtenberger stellt fest, dass das landesgesetzlich zu regeln ist, weil es um eine Abwehr zukünftiger Gefahr geht. Das ist also nicht eine Sache des Strafgesetzbuches, sondern des Polizeirechts. Man muss es landesgesetzlich regeln, weil es eine Frage des Polizeirechts ist. Also: Tun wir uns zusammen. Legen Sie einen Vorschlag vor, wie Sie es gesetzlich regeln wollen, und dann diskutieren wir darüber.
In der Vergangenheit sind alle Vorschläge, die von Bayern oder von Ihnen gemacht worden sind, vom Bundesrat als verfassungswidrig oder verfassungsbedenklich oder eben als in der Systematik des Strafgesetzbuches nicht unterzubringend abgelehnt worden. Wir sind dafür, wenn die Möglichkeit besteht, eine landesgesetzliche Regelung zu machen. Nur zu, wir sind dabei; Sie müssen nur einen konkreten Vorschlag machen.
Aber Sie müssen auch überlegen – das geht aus dem Gutachten Würtenberger gerade nicht hervor, weil es so spezifisch auf den Fall gar nicht ausgerichtet ist, wenn ich es richtig weiß, denn Sie haben mir das 40-seitige Gutachten gerade eben gegeben –, wie Sie die Fälle trennen. Sie setzen bei einem Ersttäter an, bei einem, der schon eine Tat begangen hat und danach noch gefährlich ist, aber dessen Gefährlichkeit zu spät erkannt worden ist.
Was machen Sie denn mit all den potenziellen Straftätern? Es gibt eine ganze Reihe von Jugendlichen, deren „Karriere“ von Gutachtern schon als potenziell gefährlich in dem Sinne, dass sie Sexualstraftaten oder Gewalttaten begehen, eingestuft wird. Die Überlegung ist: Wo trennen Sie da, wie schützen Sie die Gesellschaft? Es wäre konsequent – wenn alles so eindeutig und klar zu machen wäre, wie Sie es gesagt haben –, jemanden erst einmal eine Straftat begehen zu lassen, um hinterher seine Gefährlichkeit festzustellen. Es wäre aber sinnvoll, auch zu überlegen, ob man das nicht schon vorher machen kann. Ich bezweifle, dass das geht. Ich bezweifle auch, dass es verfassungskonform wäre. Aber darüber, Herr Justizminister, können wir gerne reden. Eine Aktuelle Debatte ist meines Erachtens für solch ein Thema nicht geeignet. In ihr kann man die Problematik nicht ausdiskutieren und auch keine Lösung für das Problem finden.
Herr Kiesswetter, gehen Sie mit mir einig,
dass das Gesetz, das 1998 von der Koalition aus CDU und FDP gestaltet worden ist, in der Ausweitung der Möglichkeiten, Sicherheitsverwahrung anzuordnen, damals an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen im Rahmen der Strafgesetzgebung gegangen ist,
oder sind Sie nicht meiner Meinung und glauben, die damalige Regierung habe den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Schutz der Bürger nicht ausgeschöpft?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gehen offensichtlich die Emotionen hoch, wenn es um das Thema der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geht.
Das war insofern lasch, Herr Kollege, weil Sozialpolitiker zu juristischen Themen geredet
und dabei völlig danebengelegen haben. Das, Herr Mühlbeyer, was Sie angeführt haben, stimmt so alles nicht.
Wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, auch von einem SPD-regierten Land, dann ist man auf einen Kompromiss, auf eine Einigung aus. Wenn die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Vermittlungsausschuss anruft, heißt das nicht, dass sie diese Vorschriften etwa für verfassungswidrig halten würde.
Es ist der Versuch, Einigkeit in diesem Thema zu erlangen, und der ist diesen Schritt sicherlich wert, weil es nicht gut ist, gewissermaßen zulasten einer Minderheit parteipolitische Auseinandersetzungen zu führen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen:
Den gleichgeschlechtlichen Paaren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Das ist, wörtlich zitiert, die Motivation für das Gesetz. Es ist ja aufgeführt worden, in welchen Bereichen das geschehen soll. Interessanterweise wird darüber im Einzelnen nicht gesprochen.
Die Tatsache, dass eine solche gleichgeschlechtliche Partnerschaft ermöglicht wird, nimmt der Ehe nichts weg. Null wird denen weggenommen, die sich im Rahmen einer Ehe zusammentun wollen.
Das ist nicht nur meine Meinung, sondern das haben auch die Sachverständigen festgestellt.
Herr Mühlbeyer, es ist falsch, wenn Sie sagen, im Rechtsausschuss des Bundesrats hätte eine Mehrheit die Vorschriften im Wesentlichen für verfassungswidrig angesehen.
Das stimmt überhaupt nicht. Es gibt im Rechtsausschuss, so wie im Parlament, eine Mehrheit von SPD und Grünen. SPD und Grüne werden ihr eigenes Gesetz nicht für verfassungswidrig erklären.
Das können Sie hier nicht ernsthaft vortragen. Es ist auch nicht so. Die Gutachter haben mehrheitlich nicht davon gesprochen, dass in dem Gesetzentwurf verfassungswidrige Positionen enthalten wären. Es waren zwei – eine Minderheit –, die das mit sehr wenig ernst zu nehmenden Argumenten angedeutet haben.
Nein. Das steht so in den Gutachten drin.
Es muss einen Konsens in der Beurteilung der Ursachen von Homosexualität geben. Man muss bereit sein, zu akzeptieren, dass Homosexualität keine Verirrung oder fehlgeschlagene Erziehung oder gar mangelnde Selbstdisziplin ist, sondern dass es sich, wie viele wissenschaftliche Arbeiten inzwischen belegen, um eine biologische Veranlagung handelt. Homosexuelle dürfen nicht nur auf ihre Sexualität reduziert werden, sondern es muss erkannt werden, dass es sich um komplexe Persönlichkeitsstrukturen handelt, auf deren Anerkennung schließlich jeder und jede von uns als Mann und Frau Anspruch erheben kann.
Das ist das Zitat der Aussage einer CDU-Bundestagsabgeordneten.
Es geht darum, dass wir den Homosexuellen bei ihrer Persönlichkeitsstruktur, die ihnen der liebe Gott so gegeben hat und nicht der Teufel,
eine Möglichkeit schaffen, wie andere in der Ehe in einer Lebenspartnerschaft zusammenzuleben. Wer das nicht will, der ist nicht bereit, Minderheitenschutz zu betreiben.
Es geht nicht um Randgruppenschutz, sondern um Minderheitenschutz. Sie haben sich, meine Damen und Herren von der CDU, im Europäischen Parlament schon vor vielen, vielen Jahren dazu verpflichtet, in den einzelnen Ländern entsprechende Regelungen für solche Lebenspartnerschaften zu schaffen.
Das Weitere kommt in der zweiten Runde.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal zur Klarstellung: Für die Familien werden keinerlei Leistungen abgesenkt, Herr Mühlbeyer. Es wird nichts abgesenkt!
Jetzt krakeelen Sie doch nicht herum. Wenn Sie in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit im Bund für die Familie so viel getan hätten, wie es hätte sein müssen, hätte das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt,
dass Ihre Familienpolitik verfassungswidrig war.
Sie müssen auch einmal sagen, wo der Unterschied zum Vorschlag der FDP liegt, wenn Sie davon reden, dieses Gesetz sei verfassungswidrig. Sagen Sie doch einmal, worin der Unterschied bei der Verfassungswidrigkeit besteht, wenn man die Lebenspartnerschaft beim Standesbeamten registrieren lässt oder wenn man beim Notar den Vertrag abschließt und anschließend beim Standesbeamten registrieren lässt. Herr Justizminister, sagen Sie doch einmal, wo die Unterschiede in der Verfassungswidrigkeit vorliegen.
Da kriege ich auch noch von den Republikanern Recht. Das ist ja traurig.
Wo ist denn da der Konsens innerhalb der Regierung,
wenn der Ministerpräsident von der Verordnung verfassungswidriger Ideologien daherlabert?
Damit wird die FDP angegriffen. Sagen Sie doch einmal, was das sein soll und was in Ihrem Haus los ist.
Ja, ja.
Ich will einmal klarstellen: Das, was mit der Aufspaltung des gesetzgeberischen Verfahrens passiert, war in der letzten Legislaturperiode im Bund Alltag, gang und gäbe und selbstverständlich verfassungskonform.
Sie regen sich nur deshalb darüber auf, weil Sie mit Ihrer nicht vorhandenen Mehrheit das, was wir für sinnvoll halten, nicht verhindern können. Aber wir wollen eben nicht wieder 16 Jahre lang herumdebattieren, ohne Ergebnisse zu erzielen. Wir wollen wenigstens auch hinsichtlich des Minderheitenschutzes einen kleinen Schritt vorwärts kommen. Deshalb werden wir das auch so fortsetzen.
Herr Mühlbeyer, wir wären uns wahrscheinlich schnell einig geworden; wir verstehen uns ja relativ gut. Wir könnten wahrscheinlich einen Konsens finden. Dies wird jetzt im Bundesrat auch erneut versucht. Ich halte dies auch für richtig. Beide Seiten müssen sich aber bewegen. Es kann nicht sein, dass nur von der Bundesregierung verlangt wird, zwei, drei oder wie viele Schritte zurückzugehen, sondern das Gleiche muss natürlich auch für die andere Seite gelten.
Wenn dies aber schon erklärtes Ziel ist – –
Sie wissen, Sie haben keinen Einfluss darauf. – Wenn es aber schon erklärtes Ziel ist, keinen Schritt zurückzugehen, dann gibt es keinen Konsens; Schluss. Was wollen Sie denn dann machen? Kein Gesetz. Das waren die 16 Jahre Ihrer Regierungszeit im Bund.
Herr Justizminister, ich zitiere Sie: „Ich bin der Meinung, dass der Staat nun nicht auch noch homosexuelle Paare steuerlich fördern muss.“ Das ist entlarvend; diese Formulierung ist schon sehr diskriminierend. Was Sie sagen, ist aber auch noch falsch; denn in Ihrem Berliner FDP-Entwurf steht in Artikel 7 – das ist Ihr FDP-Entwurf, nicht der des Ministers, aber der FDP, also, sagen wir einmal, von Westerwelle und Gerhardt –: Freistellung von Erbschaftund Schenkungsteuer für Wohnungseigentum wie Eheleute.
Herr Justizminister, Sie haben etwas anderes gesagt.
Es heißt dort weiter: Eingruppierung in Steuerklasse 1 analog Ehegatten. Herr Justizminister, Sie haben etwas anderes gesagt.
Weiter heißt es in dem FDP-Entwurf: Regelung bezüglich Freibeträge für Ehegatten findet auch auf Lebenspartnerschaften Anwendung. Herr Justizminister, was haben Sie denn dazu gesagt? Es geht also auch innerhalb der Parteien, die gegen diese Neuregelung sind, drunter und drüber.
Herr Mühlbeyer, die Junge Union, die CDU-Sozialausschüsse haben Sie aufgefordert, Kompromisse zu finden und in der Sache seriös zu verhandeln. Der saarländische Ministerpräsident hat eine entsprechende Position. Werden Sie sich untereinander einmal einig; vielleicht wird dann Ihre Opposition oder Ihre Kompromissbereitschaft in Bezug auf das neue Gesetz schlüssiger.
Ich sage es noch einmal: Unseren Mitbürgern, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur nicht in der Lage sind, eine Ehe zu schließen, muss – so verstehen wir unsere Demokratie – die Möglichkeit gegeben werden, eine ihnen gemäße Lebenspartnerschaft einzugehen. Wir meinen, dass wir das mit dem Gesetzentwurf in Berlin auf den Weg bringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man meine Vorredner hört, ist man natürlich geneigt, karikativ darauf zu antworten.
Aber ich will das unterlassen, weil das doch ein ernstes Thema ist. Ich versuche es eher karitativ.
Herr Rech ist gar nicht erst hier ans Rednerpult gegangen; er weiß, wie schwierig es ist, aus der Sicht der Konservativen und der Liberalen zu einer Justizreform zu sprechen. Herr Rech, Sie haben Recht gehabt. Sie haben gut daran getan.
Vor wenigen Jahren – es ist noch keine zwei Jahre her – war allseits, auch bei Herrn Bender, noch Jubelschrei für eine Justizreform. Alle wollten eine Justizreform. Auch Sie, Herr Bender, haben gejubelt. Sie haben vorher auch weit verbreitet, dass Ihre Streitwertänderungen schon die Reform der Justiz bringen könnten.
All das ist nicht eingetreten. Man war sich einig, dass eine Strukturreform dringend notwendig ist,