Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

(Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn von den Reps eine Initiative zu Information und zu Freiheit vorgelegt wird, ist sie abzulehnen, weil die Reps gegen beides sind.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. König REP: Tätä, tätä!)

Das Wort erhält Herr Abg. Krisch.

(Abg. Brechtken SPD: Das wird eine längere Re- de!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Zweite Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein Musterbeispiel für die Art und Weise,

(Abg. Christine Rudolf SPD: Oh!)

wie in Baden-Württemberg und in diesem Haus Demokratie praktiziert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Abg. Pfister FDP/DVP: Ersparen Sie uns Ihre Be- lehrung über Demokratie!)

Damit wird diese Debatte zu einer der wichtigeren in diesem Haus.

(Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)

Wir Republikaner haben seit 1992 schon manchen Gesetzentwurf eingebracht, der nicht in den zuständigen Ausschuss gelangt ist, obwohl nur Wochen später von anderen Fraktionen – zum Teil mit Trommelwirbel – vergleichbare Gesetzentwürfe vorgelegt und diese dann umgesetzt wurden. Ich erinnere nur an das famose Gesetz des Herrn Ministerpräsidenten zu verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen – eine schlechte Kopie unseres nur kurz vorher von der CDU abgelehnten Gesetzentwurfs.

Der vorliegende Gesetzentwurf eines IFG gelangte diesmal immerhin bis in den zuständigen Ausschuss. Doch erst kurz vor der Beratung im Ausschuss und nach der Ersten Beratung in diesem Haus haben wir Folgendes entdeckt:

Am 17. August brachte die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag die Drucksache 15/1474 ein, das Informationsfreiheitsgesetz Hessen.

(Abg. Deuschle REP: Aha! – Abg. König REP: Aber woher soll das Frau Thon wissen?)

Ebenfalls am 17. August brachte die Fraktion der SPD im Sächsischen Landtag die Drucksache 3/2394 ein, das Informationsfreiheitsgesetz Sachsen.

(Abg. Deuschle REP: Hört, hört!)

Am 8. November brachte die Fraktion der CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Drucksache 13/321 ein, das IFG Nordrhein-Westfalen.

(Abg. Deuschle REP: Eben! – Zuruf des Abg. Kluck FDP/DVP)

Interessant ist: In all diesen Fällen gab es Sachdiskussionen in der Ersten Beratung und jeweils eine einstimmige Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.

Meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen, es gibt keine Sitzung dieses hohen Hauses, in der Sie sich nicht als die demokratischen Fraktionen bezeichnen. Doch mit der Behandlung dieses Gesetzentwurfs haben Sie sich demaskiert.

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Abg. Deuschle REP: Da hat er Recht! – Abg. Brechtken SPD: Mein Lieber!)

Sie haben durch Ihr Handeln bewiesen, dass in diesem Haus tatsächlich nur eine demokratische Fraktion sitzt und auch in der nächsten Legislaturperiode sitzen wird, und das ist die Fraktion der Republikaner.

(Beifall bei Abgeordneten der Republikaner – Zu- rufe der Abg. Kluck FDP/DVP und Bebber SPD)

Denn, Herr Kollege von der SPD: Wir haben die Gesetzentwürfe aus Hessen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen verglichen.

(Zuruf: Abgeschrieben!)

In der Zielsetzung sind alle diese Gesetzentwürfe – der von den Grünen, der von der CDU, der von der SPD und unserer – im Kern gleich:

(Abg. Bebber SPD: Im Kern!)

Der Bürger soll ein Recht auf Akteneinsicht und Aktenzugang erhalten. Das ist der ausschlaggebende Punkt, Herr Kollege. Alle Gesetze haben das gleiche Ziel: die Stärkung der Demokratie. Wir Republikaner hätten jedem dieser anderen Gesetzentwürfe zugestimmt, wären sie in diesem hohen Haus eingebracht worden, so wie wir immer zustimmen, wenn ein Antrag gut ist – wir haben das auch heute bewiesen –, unabhängig davon, von wem der Antrag kommt; denn das ist das Zeichen demokratischen Verhaltens, nach der Sache zu stimmen und nicht nach der Herkunft.

(Beifall bei den Republikanern)

Sie konnten frühere Entwürfe meiner Fraktion oft mit der Scheinbegründung ablehnen: politisch nicht unsere Linie. Das haben wir akzeptiert. Aber hier handelt es sich um einen Gesetzentwurf, den Sie selber in der kommenden Periode einbringen werden und einbringen wollen.

(Abg. Bebber SPD: Haben Sie nicht zugehört?)

Ihr Verhalten, Herr Kollege, beweist: Ihnen allen geht es im Prinzip nur um Machtpolitik. Ein Gesetzentwurf wird, obwohl man selbst Vergleichbares haben möchte, abgelehnt, nur weil der Entwurf von den Republikanern kommt. Der Abg. Kluck hat es glänzend formuliert.

Sie, meine Damen und Herren, zeigen Ihr Verständnis von Demokratie. Sie zertrampeln Demokratie. In Sachsen, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen wurde bei jeder Beratung sachlich diskutiert. Da wurden die Gedanken der anderen Fraktionen und der Opposition überprüft. Und hier in Baden-Württemberg haben Sie, die sich immer die demokratischen Fraktionen nennen, jede Sachdiskussion verweigert. Im Ausschuss hat der Sprecher unserer Fraktion das Gesetzesziel vorgetragen. Doch während sich in NordrheinWestfalen sogar zwei Ausschüsse mit dem dortigen Gesetzentwurf beschäftigten, wurde unser Sprecher im Ausschuss vom Ausschussvorsitzenden aufgefordert, sich doch kurz zu halten und seine Begründung des Gesetzentwurfs zu beenden.

(Abg. Brechtken SPD: Die Aufforderung war aber nicht schlecht!)

Meine Damen und Herren, in neun Jahren Mitgliedschaft in diesem Haus habe ich es noch nicht erlebt, dass eine noch so langatmige Ausführung einer anderen Fraktion dadurch unterbrochen wurde, dass der Abgeordnete aufgefordert wurde, seinen Gesetzentwurf nicht zu begründen.

(Abg. Bebber SPD: Das sagt der Vorsitzende im- mer: Fassen Sie sich kurz!)

Herr Innenminister, noch ein kurzes Wort zu Ihnen.

Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit zu Ende ist.

Herr Präsident, ich bitte, noch den Schlusssatz sagen zu dürfen.

Herr Innenminister, Sie haben bei der Ersten Beratung gesagt, das Gesetz müsse abgelehnt werden, es sei überflüssig. Ich gehe davon aus, dass Sie gute Mitarbeiter haben. Ich gehe auch davon aus, dass Sie zum Zeitpunkt der Ersten Beratung wissen mussten, dass die CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen einen vergleichbaren Gesetzentwurf eingebracht hat. Ihr Verhalten ist demnach nur Scheinpolitik. Sie haben hier eine Scheindebatte geführt, Herr Minister, nur um die Republikaner im Vorfeld dieses Landtagswahlkampfes schlecht aussehen zu lassen. Wir kritisieren Ihr Verhalten, Herr Minister.

(Beifall bei den Republikanern)

Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen in der Allgemeinen Aussprache nicht mehr vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen mit der Beschlussempfehlung Drucksache 12/5905, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Abg. Krisch REP: Wir beantragen namentliche Abstimmung!)

Worüber? Moment. Herr Kollege Krisch, jetzt stehen die verschiedenen Paragraphen des Gesetzentwurfs zur Abstimmung. Über welche Paragraphen wollen Sie namentlich abgestimmt wissen?

Wir wollen über unseren Zusatzantrag namentlich abgestimmt haben bzw. in der Endabstimmung.

Herr Abg. Krisch, über den Änderungsantrag? Sie müssen sich präzise äußern. Sie können den Änderungsantrag zurückziehen. Dann können Sie über alle Paragraphen abstimmen lassen. Sie müssen sich präzise äußern, über welchen Paragraphen Sie in namentlicher Abstimmung abgestimmt haben wollen.

Dann ziehe ich den Änderungsantrag zurück und beantrage namentliche Abstimmung über das Gesetz im Ganzen.

Wir stimmen nicht über das Gesetz im Ganzen in namentlicher Abstimmung ab, sondern über die §§ 1 bis 17 des Gesetzentwurfs. Findet der Antrag auf namentliche Abstimmung die erforderliche Mehrheit? – Bis jetzt noch nicht.

(Unruhe – Abg. Deuschle REP: Man hört nichts!)

Ich frage, ob der Antrag auf namentliche Abstimmung die erforderliche Unterstützung findet. –