Protokoll der Sitzung vom 21.02.2001

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P e t e r H a u k C D U – E r s t e b e k a n n t g e w o r d e n e H o r m o n p r o b l e m a t i k

Herr Abg. Hauk, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Gab oder gibt es in Baden-Württemberg Fälle, in denen als Folge der Hormonproblematik massenhaft Kälber getötet werden mussten?

b) Auf welche Erfahrungen in anderen Bundesländern konnte das Land gegebenenfalls bei seinen Maßnahmen zurückgreifen?

Frau Ministerin Staiblin, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

(Abg. Wilhelm REP: Herr Hauk, hätten Sie das nicht gewusst? – Gegenruf des Abg. Reddemann CDU: Vor allem, damit ihr es lernt! Nachhilfestun- de! – Gegenruf des Abg. Schmiedel SPD: Miss- brauch der Fragestunde! – Abg. Zeller SPD: Die Antwort liest sie jetzt ab! War das alles schon ab- gesprochen? – Gegenruf des Abg. Weiser CDU: Da ist null abgesprochen! Null! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

(Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Frau Ministerin Gehör zu schenken, damit sie die Fragen beantworten kann.

Zu a: Als Folge der Hormonproblematik musste in BadenWürttemberg keine Massentötung von Kälbern durchgeführt werden.

Zu b: Da Baden-Württemberg das erste Land gewesen ist, das den illegalen Einsatz von natürlichen Hormonen erfolgreich bekämpft hat, konnte auf Erfahrungen anderer Bundesländer nicht zurückgegriffen werden.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Hauk.

(Zuruf von der SPD)

Welche Bundesländer hatten denn schon Erfahrungen damit?

Einen Hormonskandal gab es im Jahr 1988 in NordrheinWestfalen. Dort hat der damalige Landwirtschaftsminister Matthiesen aufgrund dieses Hormonskandals 8 000 Tiere töten lassen.

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Weiser CDU: Jetzt wird es pein- lich, Herr Teßmer! Es wird aber noch peinlicher!)

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P e t e r H a u k C D U – M a s s e n t i e r h a l t u n g m i t s t r a f r e c h t l i c h e n F o l g e n

Herr Abg. Hauk, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Gab es bislang in Baden-Württemberg eine dem zu einem Strafverfahren führenden Fall „Hühnerbaron Pohlmann“ vergleichbare Legehennenaffäre?

b) Wenn ja, haben die Landesbehörden für ihr Verhalten Konsequenzen aus dem Vorgang „Hühnerbaron Pohlmann“ und den dortigen behördlichen Reaktionen gezogen?

Frau Ministerin Staiblin, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage a: Eine vergleichbare Legehennenaffäre wie im Fall „Hühnerbaron Pohlmann“ gab es in Baden-Württemberg nicht.

Derzeit – das will ich anmerken – macht Herr Pohlmann allerdings wieder von sich reden, indem er als Investor für eine geplante Käfighennenhaltung in Tschechien auftreten will. Dort ist geplant, eine Legehennenhaltung mit 200 000 Tieren anzusiedeln. Bayern legt derzeit Einspruch ein, weil diese Ansiedlung an der Grenze zu Bayern erfolgen soll.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Gegen Herrn Pohlmann wurde ein Tierhaltungsverbot verhängt, nachdem in der Goldhuhn Eierhof GmbH & Co. KG auf seine Veranlassung schwerwiegende tierschutzrechtliche Verstöße begangen wurden. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 9. Oktober 1994 ist Herr Anton Pohlmann zur Beilegung des Rechtsstreits mit dem Landkreis Osnabrück die Verpflichtung eingegangen, sich der Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Goldhuhn Eierhof GmbG & Co. KG zu enthalten und damit keine Funktion als Tierhalter wahrzunehmen. Gleichzeitig verpflichtete er sich, Tierschutzbeauftragte in den Betrieben zu bestellen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Weiser.

Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung,

(Abg. Zeller SPD: Ja!)

dass der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen hätte erkennen müssen,

(Abg. Zeller SPD: Ja!)

dass schon damals eine Wende in der Agrarpolitik in seinem Land notwendig gewesen wäre?

(Abg. Zeller SPD: Das war jetzt wahlkampfent- scheidend! Ja, so war es!)

Ich stimme Ihnen zu.

(Lachen bei der SPD – Abg. Weiser CDU: Was gibt es da zu lachen? Da sind 200 000 Hühner ver- gammelt! – Gegenruf des Abg. Zeller SPD: Darauf kommen Sie jetzt? – Abg. Weiser CDU: Herr Zel- ler, wenn man über so etwas lachen kann, tut es mir Leid! – Gegenruf des Abg. Bebber SPD: Jetzt hören Sie mal zu! – Abg. Weiser CDU: Unver- schämtheit!)

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. H e l g a S o l i n g e r S P D – D i e w e i t e r e E n t w i c k l u n g d e r n e u g e g r ü n d e t e n H o c h s c h u l e d e r M e d i e n i n S t u t t g a r t

Frau Abg. Solinger, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, nach diesen agrarpolitischen Schwanengesängen stelle ich jetzt eine andere Anfrage. Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die neu gegründete Hochschule für Medien Stuttgart im Zuwendungserlass des Wissenschaftsministeriums für den Studiengang Informationsdesign für die Jahre 2001 bis 2003 jeweils drei neue Stellen zugesprochen erhält, wohingegen die Hochschule mit sorgfältiger und stichhaltiger Begründung als Kompromiss gegenüber der notwendigen 8 : 4-Abfolge in 2001 und 2002 zumindest einen 4 : 3 : 2-Rhythmus (plus zwei Stellen ab 2004) beantragt hatte, der allein geeignet sei, den neuen Studiengang ab dem Wintersemester 2001/02 starten zu lassen?

b) Ist der Landesregierung bekannt, dass der Studienbetrieb in diesem neuen Studiengang im Rahmen des vorhandenen Flächenpotenzials nicht aufgenommen werden kann, und ist sie bereit, in diesem Fall eine Ausnahme vom generellen Anmietungsverbot zu machen, zumal die Mietkosten in Erwartung eines abhelfenden Neubaus ab 2005 begrenzt kalkuliert werden können?

Herr Staatssekretär Sieber, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Solinger wie folgt:

Die Fachhochschule Stuttgart – Hochschule für Druck und Medien sowie die Fachhochschule Stuttgart – Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen werden zum 1. September 2001 zur Fachhochschule Stuttgart – Hochschule der Medien vereinigt. Im Zusammenhang mit der Bildung der neuen Hochschule ist die Einrichtung von zwei neuen Medienstudiengängen vorgesehen, nämlich der grundständige Studiengang Informationsdesign und der Masterstudiengang Medienautor. Da die beiden Studiengänge auf Dauer nicht im vorhandenen Raumbestand untergebracht werden können, wird derzeit ein Antrag auf Förderung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz erarbeitet. Mit einer baulichen Erweiterung der Hochschule ist wegen des Planungsvorlaufs nach dem HBFG nicht vor dem Jahre 2005 zu rechnen. Ab 2004 sind die Stellen durch Umschichtungen im Rahmen des Solidarpakts gesichert.

Der Landtag, die Wirtschaft und die Hochschulen haben sich wegen des unbestrittenen Bedarfs an Absolventen der neuen Studiengänge wiederholt dafür ausgesprochen, die

Studiengänge möglichst bald einzurichten. Das Wissenschaftsministerium hat sich deshalb erfolgreich darum bemüht, schon vorab Ressourcen bereitzustellen, um den Hochschulen noch im Jahre 2001 die Aufnahme des Studienbetriebs zu ermöglichen.

Zu a: Für den Studiengang Informationsdesign sind im Ausbauprogramm „Informatik Medien“ Mittel für neun Stellen, davon sechs Professuren, vorgesehen. Davon sollen jeweils drei Stellen in den Jahren 2001 bis 2003 zugehen. Der Wunsch der Hochschule, die Stellen im Verhältnis 4 : 3 : 2 zugehen zu lassen, lässt sich im Hinblick auf die Interessen und Bedürfnisse der anderen Hochschulen, die an dem Programm partizipieren, nicht erfüllen. Immerhin ist es gelungen, die vorläufigen Stellenbedürfnisse insgesamt, nämlich neun mittelfinanzierte Stellen, abzudecken.