Der FDP/DVP ist es auch wichtig, dass der öffentliche Dienst dem Nachwuchs offen steht. Wir brauchen deshalb in allen Bereichen Einstellungskorridore.
Wir können uns aber keine milliardenschwere Altersteilzeitregelung leisten. Meine Herren, wenn Sie uns finanzierbare Möglichkeiten aufzeigen, sprechen wir gerne darüber. Aber ich möchte hier noch einmal entschieden die von Ihnen immer wieder unterschwellig oder auch offen vorgebrachten Zweifel an der Leistungsfähigkeit, der Leistungskraft und am Leistungswillen der älteren Beamten und Beamtinnen zurückweisen.
und wir werden nicht zulassen, dass dies von einer so jugendbewegten Partei, wie Sie das sein wollen – aber schauen Sie einmal in den Spiegel, Herr Hackl –, immer wieder zu einer allgemeinen Hatz auf Ältere missbraucht wird.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Entwurf für den Einzelplan 03 des Staatshaushaltsplans gibt der von uns ge
wollten Innenpolitik für die Menschen in diesem Lande die solide Grundlage. Er findet deshalb die Zustimmung der Freien Demokratischen Partei/Demokratischen Volkspartei.
Aber nicht nur Liberale können ihm zustimmen, sondern eigentlich alle, die guten Willens sind. Deshalb appelliere ich an die Opposition, sich nicht länger in den üblichen Ritualen zu bewegen. Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller sind dieser leider üblichen, aber eigentlich überflüssigen Spielchen überdrüssig.
Springen Sie über Ihren roten und grünen Schatten, und sagen Sie Ja zu dieser an der Vernunft und an der Machbarkeit und vor allem am Wohl der Menschen und des Landes orientierten Innenpolitik.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Republikanerfraktion lässt sich der Innenhaushalt für die kommenden zwei Jahre auch in dieser Haushaltsberatung in drei Teile gliedern: erstens die Polizei, die Innenverwaltung und die Kommunen, zweitens die Eingliederung der Aussiedler und die so genannte Eingliederung der verschiedenen Gruppen von Ausländern, die als Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder wie die weit überwiegende Mehrzahl als Wirtschaftsflüchtlinge zu uns kommen, und schließlich drittens den Verfassungsschutz.
Zur Polizei und den diesbezüglichen Vorschlägen der Landesregierung und der Fraktionen dieses Hauses wird nachher der Polizeisprecher der Republikanerfraktion, Kollege Wilhelm, Ausführungen machen,
sodass ich mich zu diesem Aspekt des Innenhaushalts pars pro toto zunächst auf einen Aufgabenbereich der Sicherheitspolitik der Landesregierung konzentrieren kann: die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Baden-Württemberg.
Eine Vielzahl von Gesprächen mit den Betroffenen der so genannten – ich betone: so genannten – Förderungspolitik der Landesregierung, nämlich der Feuerwehren draußen im Land, zeigen ohne viel Mühe, wie schlecht die Situation dort mittlerweile geworden ist. Die Zahlen sind heute hier schon genannt worden. Natürlich, Herr Innenminister, können Sie nachher auf die noch schlechteren Verhältnisse in anderen Bundesländern verweisen. Aber hier tragen Sie und trägt dieses Parlament Verantwortung, und dieser Verantwortung wird der Mittelansatz für die Feuerwehren im Entwurf dieses Doppelhaushalts nicht ausreichend gerecht.
Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, der die Mittel für die Feuerwehren im Land erhöhen soll, und stellen ihn heute hier zur Abstimmung, weil wir wollen, dass die Er
neuerung des Fuhrparks und der sonstigen technischen Mittel schneller und hochwertiger möglich wird als aufgrund Ihres bisherigen Ansatzes. Wir fordern Sie alle auf, diese sinnvolle Initiative mitzutragen, und wir werden an Ihrem Abstimmungsverhalten sehen, wie wichtig Ihnen allen die Stärkung der Feuerwehren tatsächlich ist.
Ein anderer Schwerpunkt des Innenhaushalts ist die Eingliederung der nach Baden-Württemberg kommenden Fremden. Hierzu gibt es ja interessante Äußerungen des Wirtschaftsministers, Herrn Döring. Schon die Bezeichnung Eingliederung geht nach unserer Überzeugung fehl. Auch Baden-Württemberg muss sich ganz ähnlich, wie das jetzt Österreich tun will und wird, darüber klar werden, dass wir vor einer unlösbar gewordenen Integrationsaufgabe stehen und dass wir deshalb statt bloßer Eingliederung dringendst die Einwanderung unterbinden und für Integrationsunwillige die Rückkehr in deren Heimat vorsehen müssen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf zeigt die Konzeptionslosigkeit der aktuellen Ausländerpolitik. Wir finden dort eine Politik des Verwaltens und der bloßen Reaktion auf Entwicklungen, die der Einfachheit halber für naturgegeben erklärt werden. In diesem Politikfeld hat seit Jahren keine gestaltende Hand mehr gewirkt. Wer aber Wirtschaftsflüchtlinge duldet, statt sie abzuschieben, wer aber die Grenzen offen lässt, statt den Zuzug zu beenden, der erhält das Image unseres Landes als Zielort für Armutswanderungen vorsätzlich aufrecht und verpulvert damit Steuergelder, wie dies in anderen Ländern der EU nachweislich völlig undenkbar ist.
Dieses Attest müssen wir dabei nicht nur der Landesregierung ausstellen – Herr Innenminister, Sie sind dabei nicht allein –, sondern dieses schlechte Zeugnis gilt auch der Regierung in Berlin.
Wir Republikaner setzen hier deutlich andere Schwerpunkte. Angesichts der Vielzahl der Fremden in unserem Land kann die Integration nicht gelingen, wenn zum Beispiel für jeden integrierten Spanier oder Griechen fünf bis zehn tatsächlich integrationsunwillige Türken oder Afrikaner nachrücken, die meist nur deshalb nach Deutschland kommen, weil unsere Regierung hier und in Berlin durch ihre verfehlte Ausländerpolitik unser Land in den Herkunftsländern wie das Schlaraffenland wirken lässt. Wir fordern deshalb einen lückenlosen Zuzugsstopp – wie ihn jetzt auch Österreich umsetzen will – auch für Deutschland und für Baden-Württemberg.
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Roland Schmid CDU: Wie wollen Sie es durchsetzen? – Abg. Nagel SPD: Lieber Mann! Die werden jetzt alle nach Österreich ziehen!)
Ein anderer Aspekt ist an dieser Stelle regelmäßig das Landesamt für Verfassungsschutz. Auch zu diesen Haushalts
beratungen haben wir wieder einen Antrag eingebracht, der auf die Schließung des Landesamts hinwirken soll.
Natürlich sehen wir die wachsende Bedrohung unserer Wirtschaft durch Spionage aus Ost und West. Meine Fraktion hat dazu eine erfolgreiche Initiative eingebracht.
Natürlich gibt es bedrohlichen Ausländerextremismus und anderes in unserem Land. Brauchen wir aber zu dessen Bekämpfung ein Landesamt, oder wäre es nicht besser, alle Abwehrmaßnahmen, statt sie zu provinzialisieren, im Bundesamt für Verfassungsschutz zu konzentrieren? Wir befürworten Letzteres, weil nach unserer Auffassung nur dies ein Schritt in die Richtung sein kann, den offensichtlichen Missbrauch des Landesamts zur Gesinnungsschnüffelei und zur Unterdrückung missliebiger Auffassungen zu beenden.
Ich muss es an dieser Stelle zum wiederholten Male sagen, und Sie können dazu heute ein Beispiel in der Zeitung nachlesen: In unserem Land werden untadelige, im Dienst und auch sonst menschlich untadelige Polizeibeamte nur deshalb nicht befördert, weil sie anders denken als das politische Establishment. Beamte werden bespitzelt, weil sie sich nicht in der CDU oder anderen Staatsparteien engagieren, sondern in einer Partei, die den Mehrheiten hier nicht passt. Und die Privatsphäre Glaubender wird durchleuchtet, nur weil sie nicht so glauben, wie man das anderenorts für richtig hält.
Hätten diese Beobachtungen wenigstens greifbare Ergebnisse! Doch die bleibt man uns schuldig. Oder wo bleiben denn dann die Verbotsanträge als Ergebnis jahrelanger vergeblicher oder angeblich erfolgreicher Beobachtungen und Bemühungen des Landesamts? Es wird beobachtet und beobachtet und so fort, und es wird diskriminiert, und dabei belässt man es, weil man es genau so will.
Parteien genießen ein verfassungsrechtliches Privileg. Sie sollen an der Gestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens zuvörderst mitwirken. Dies ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht mit besonders hoher Verantwortung. Diese Pflicht gilt nicht nur im Konkurrenzkampf der Parteien untereinander, sondern auch bei der Vorbildfunktion der Politik dieser Parteien.
Dort, meine Damen und Herren, wo die Verfassung geschützt werden soll, ist auch die Gefahr am größten, dass sie fundamental verletzt wird. Ich sage den Vertretern der sich selbst so gerne als demokratische Fraktionen bezeichnenden etablierten Gruppen in diesem Hause, dass es in einem Land für die Freiheit gefährlich wird, wenn der Ver
fassungsschutz – egal wo – von Personen geführt wird, die im Verdacht stehen, selbst nach Lust und Laune Verfassung und Gesetz zu brechen, wie wir es am Fall Kanther sehen können
und wofür es auch in Baden-Württemberg Anhaltspunkte aus früherer Zeit gibt. Der Staat als Beute und der Verfassungsschutz nicht mehr als Schutz der Verfassung, sondern als Schutz der Beutemacher – lassen Sie es bei uns so weit nicht kommen, meine Damen und Herren!
Die Begründung dafür war – und das ist immer dieselbe –, wir bräuchten den Verfassungsschutz, weil er ein elementares Werkzeug sei im Kampf gegen die Verächter unseres Grundgesetzes. Wir Republikaner werden diese Begründung aus dem Mund der etablierten Parteien erst dann ernst nehmen, wenn zum Beispiel die CDU dieses Werkzeug auch gegen sich selbst richtet.