Auch der Strafvollzug wird auf verschiedene Arten gestärkt. Das ist angesprochen worden. Wir sind in der Lage, in den kommenden Jahren 1 000 Plätze dazuzubauen. Dann wird in Baden-Württemberg von Überbelegung nicht mehr geredet werden können. Immerhin – das brauche ich fast nicht hinzuzufügen – kann kein anderes Bundesland in dieser Weise von sich sagen, dass es komplett wie wir die Lücke schließt.
Besoldungsverbesserungen: Wir nehmen über 800 Beförderungen von A 7 nach A 8 vor bei denen, die wenig verdienen und eine harte Arbeit leisten. Da wird eben nicht nur geredet, sondern wir tun auch etwas. Es gibt Neustellen im Werkdienst, die wichtig sind. Wir verbessern die technische Sicherheit der Vollzugsanstalten. Wir heben auch die Leitungsfunktionen im Werkdienst und im Vollzugsdienst an. Auch das ist sehr wichtig für die Motivation. Die Planungen für Offenburg sind weit fortgeschritten. Es läuft eigentlich alles so, dass man sagen kann: Was in diesem Land für den Strafvollzug gebraucht wird, wird getan. Es wird vor allen Dingen deutlich mehr getan als anderswo und deutlich mehr, als man vor kurzer Zeit vielleicht für möglich gehalten hätte.
Über Sicherheit wird also nicht nur geredet. Sicherheit wird bei uns Realität, weil man die Konsequenzen zieht und die Investitionen tätigt.
Wenn wir dabei sind, von der Umsetzung in die Realität zu reden, dann komme ich noch auf die Gerichtsvollzieher zu sprechen. Natürlich nützt mir ein Titel nichts, wenn er nicht vollstreckt wird. Aber wir sind dabei, den letzten Punkt der Koalitionsvereinbarung jetzt mithilfe der die Regierung tragenden Fraktionen seriös umzusetzen. Ich bedanke mich dafür. Es ist ja nicht so, als ob bei den Gerichtsvollziehern nichts geschehen wäre, sondern es sind Stellen dazugekommen. Bisher waren es schon zehn zusätzliche Stellen. Es kommen jetzt 1999 und 2000 weitere zehn Stellen hinzu, dann 25 umgeschichtete Stellen und die 40 Stellen, die nun in der aktuellen Form des Antrags enthalten sind. Dann ist natürlich für die Gerichtsvollzieher bei uns im Land fühlbar etwas getan worden, und das in einer Zeit, in der es normalerweise gar nicht mehr möglich ist, in den Ländern über neue Stellen zu reden.
Die Probleme sind erkannt, und die Probleme werden abgestellt, übrigens auch durch eine sinnvolle Neuordnung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher, die noch nicht am Ende ist.
Das sind wesentliche Investitionen. Ich habe sie Ihnen als Beispiel aufgezählt. Es hört damit natürlich nicht auf. Sie haben vom Management gesprochen. Gerade auch Herr Oelmayer hat davon geredet. Wir haben – das ist bei uns Vergangenheit – den Unterbau der Gerichte in eine moderne Organisationsform gebracht. Wenn ich heute in andere Länder gehe, dann bekomme ich Hochglanzbroschüren in die Hand gedrückt, auf denen steht: „Justiz 2000“. Darin sind die Dinge beschrieben, die wir gemacht haben. Dann frage ich: „Und wo praktiziert ihr es?“ Dann sagen sie: „Morgen fangen wir an.“ Das ist die Realität. Wir haben keine Hochglanzbroschüren. Dafür schmeißen wir das Geld nicht hinaus.
Aber wir haben die Umorganisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die bundesweit diskutiert wird, bei uns umgesetzt. Nur hat vielleicht mancher in der Opposition auch das noch nicht gemerkt.
Was die Budgetierung angeht, weil Sie bemängelt haben, dass ich Ihnen die eine oder andere Frage nicht beantworten konnte, lieber Herr Oelmayer, weil wir die Zahlen nicht hatten: Sie wollten von mir konkret wissen, wie hoch zum Beispiel die Rückflüsse durch Kostenerstattung in bestimmten Bereichen sind,
Sachverständige und Ähnliches. Ich kann Ihnen dazu nur Folgendes sagen, weil Sie meinen, wir würden da hinterherhinken: Wir sind sicher in der Verwaltung in vielen Bereichen noch nicht so weit, nicht so betriebswirtschaftlich fit, wie ich mir das vorstelle. Aber ich kann Ihnen sagen, die Justizverwaltung ist am weitesten fortgeschritten. Die Justizverwaltung ist die einzige Verwaltung des Landes, die in der Lage ist, im Jahr 2000 flächendeckend die Budgetierung einzuführen. Wir gehen seit 1. Januar 2000 in die Budgetierung.
Insofern haben Sie da vielleicht nicht ganz den richtigen Stand wiedergegeben, als die Justiz, auch was den Weg in die Budgetierung angeht – das darf man sagen –, an der Spitze des Fortschritts marschiert, obwohl das gerade in einem Bereich gar nicht selbstverständlich ist, in dem die richterliche Unabhängigkeit gewahrt sein will und besondere Bedingungen gelten.
Weitere Innovationen: Was soll ich da noch alles aufzählen, nur um dem Eindruck etwas entgegenzuwirken, den die Opposition hier zu erwecken versucht, in der Justiz passiere nichts oder passiere zu wenig? Manchen passiert
zu viel – das stimmt schon –: Videokonferenzverfahren am Finanzgericht in Karlsruhe, jetzt am Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Im Moment entwickeln wir gerade das EDVVerfahren für das Handelsregister. Das elektronische Grundbuch, das schon tot gesagt war, lebt munter und ist auf einem sehr guten Weg.
Eigentlich, kann man schon sagen, steht im Land alles zum Guten. Ich sage nicht „zum Besten“; denn man kann sich immer noch Schöneres vorstellen.
Die eigentlichen Bedrohungen – das stimmt schon – kommen von außerhalb. Die kommen nämlich von der Bundesregierung.
Es ist natürlich die Bundesregierung, die uns ständig in die Parade fährt. Es ist zum Beispiel natürlich die im Moment lastende Unsicherheit durch die Rechtsmittelreform, die es wert wäre, hier demnächst einmal gezielt in einer Debatte angesprochen zu werden, um zu zeigen, was man tun sollte.
Es ist die Rechtsmittelreform, die hier für Unruhe sorgt. Diese Rechtsmittelreform hat übrigens einen Zuschnitt, nach dem zwar alles anders, aber nichts besser wird. Und die Länder fangen an, zu begreifen – und zwar gerade auch die SPD-regierten Länder –, dass sie hinterher nicht nur etwas Schlechteres haben, sondern vielleicht auch noch einen Zuschussbetrieb. Also mancher wird im Moment nachdenklich. Diese Sache – ich sage es noch einmal – ist eine gesonderte Debatte hier wert.
Aber auch andere Dinge werden in Berlin verhindert – übrigens solche, über die ich staune. Die Fußfessel ist vorhin genannt worden. Für mich ist sie kein besonders wichtiger Punkt, sondern sie war für mich einfach ein sinnvolles Mittel, wenn wir für welche keine Arbeit anbieten können, die ihre Strafe nicht zahlen können, die sie absitzen müssten. Wenn wir für jemanden keine Arbeit haben – und das kommt vor –, könnten wir den Hausarrest anbieten. Die Grünen wollen das nicht, was mich übrigens gewundert hat. Ich habe gerade gestern ein Interview mit dem Friedensforscher Sternstein gelesen. Der arme Kerl sitzt im Knast. Das wäre nun einer für die Fußfessel. Er darf sich bei den Grünen bedanken, dass für ihn auch künftig kein Hausarrest in Betracht kommt, sondern dass er im Gefängnis sitzen muss.
Sie investieren – das möchte ich Ihnen zum Schluss sagen –, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einen hochleistungsfähigen Bereich. Das darf man an dieser Stelle einmal deutlich sagen.
Beispiel Verfahrensdauer: Bei den Verfahrensdauern, gerade bei den Verfahren, die die Bürger am meisten betreffen, bei den erstinstanzlichen Verfahren, beim Amtsgericht, Landgericht, Zivilsachen, sind wir die Schnellsten. Beim Strafgericht ist es fast durchweg so. Also beim Landgericht sind wir auch die Schnellsten, beim Amtsgericht sind die Bayern die Schnellsten. Aber wir sind gerade in den Verfahren, die die Bürger betreffen, auf Platz eins oder überall auf dem Treppchen, sage ich einmal, und zwar auch in absoluten Zahlen, wenn bei uns eben ein amtsgerichtliches Verfahren im Schnitt 3,6 Monate dauert. Ich weiß nicht, ob man das eigentlich genügend betont, auch im Interesse derer, die draußen die Arbeit leisten. Es wird viel von badenwürttembergischen Spitzenplätzen geredet. Gerade zum Beispiel bei der Verfahrensdauer sind diese Spitzenplätze bundesweit eindeutig.
Oder auch bei der Zahl der Vergleiche: Bei der Zahl der Vergleiche – was auch ein bisschen etwas über die Funktionsfähigkeit der Justiz sagt, auch über die Bereitschaft der Richter, sich in die Materie einzuarbeiten, auf die Parteien einzugehen – – Wir sind bei der Kunst, ein Konsensergebnis in den Verfahren herbeizuführen, bundesweit deutlich Spitze.
Aber das muss man einmal deutlich sagen: Sie investieren viel Geld. Dafür sind wir dankbar. Aber Sie tun es zu Recht. Sie investieren es in einen hochleistungsfähigen Bereich, der es verdient hat.
Die Justiz in Baden-Württemberg versteht sich erfolgreich als Dienstleister, und zwar in dem Sinne, dass sie einen Dienst an der Gesellschaft leistet, einen wichtigen Dienst, ohne den keine Gesellschaft leben und funktionieren könnte.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Unterstützung für diesen wichtigen Dienst, den die Justiz leistet. Ich bedanke mich beim Parlament, beim Finanzausschuss für die Unterstützung, aber auch bei den Damen und Herren des Finanzministeriums und natürlich dem Kollegen Finanzminister, dem Kollegen Stratthaus, Staatssekretär Rückert.
Ich darf mich aber zum Schluss natürlich bei allen Bediensteten in der Justiz dafür bedanken, dass sie diese Arbeit mit guten Ergebnissen in diesem Land leisten.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 05. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/4805.