Ich möchte bei der Gelegenheit allerdings dem Herrn Wissenschaftsminister mit auf den Weg geben, dass er nicht weiterhin – so habe ich es jedenfalls der Presse entnommen – die Tariffähigkeit infrage stellt, was die künftige Entwicklung an den Universitätskliniken angeht. Vielleicht wäre da auch heute schon ein klärendes Wort hier sinnvoll.
Zurück zum Gesetz: Es ist im Augenblick noch zu früh für ein abschließendes Urteil. Ärgerlich bleibt, dass eine insgesamt sinnvolle Reform, die alle Parteien mittragen, vom zuständigen Minister in lobhudlerischer Weise stets und ausschließlich für sich reklamiert wird
Irgendwann wird Klaus von Trotha auch noch das Urheberrecht für den täglichen Sonnenaufgang für sich reklamieren.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Mauz CDU – Abg. Hauk CDU: Das hätte er verdient! – Abg. Brechtken SPD: Das empfindet er gar nicht als Zu- mutung! Das glaubt er fast! – Abg. Pfisterer CDU: War das Ihre Abschiedsrede, Herr Kollege? – Un- ruhe)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man hat den Eindruck, das ist eine Debatte nach dem Motto „Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von allen“.
Wir haben dieses Gesetz vor zweieinhalb Jahren verabschiedet, und vor zwei Jahren ist es in Kraft getreten. Die bestellte Antwort der Landesregierung auf den Antrag der CDU, um sich gegenseitig auf die Schultern zu klopfen,
hat das Ergebnis erbracht, das wir uns alle davon erhofft haben, nämlich dass dieser Gesetzentwurf gut war. Dass der Gesetzentwurf gut war, lag unter anderem daran, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf – daran möchte ich schon einmal erinnern –, den die Regierung eingebracht hat, so schlecht war, dass man ihn mehr oder weniger zurückziehen musste und die CDU-Fraktion unter Federführung von Herrn Kollegen Dr. Mauz – das darf man ja einmal erwäh
Ich will drittens den Status des Vorstands kurz ansprechen, wie er sich mittlerweile in der Praxis an allen Kliniken herausgebildet hat.
Dieser Vorstand hat sich immer stärker – und diese Entwicklung ist noch längst nicht abgeschlossen – als ein ungefährdetes Machtzentrum etabliert. Der Vorstand ist als einzige Handlungsebene hoch professionalisiert, jedenfalls in den hier zur Debatte stehenden Managementfunktionen. Ihm zugeordnet ist ein ausdifferenzierter Verwaltungsapparat, der kontinuierlich und zeitnah Entscheidungsgrundlagen unterfüttert. Die Kliniken und die Abteilungen, die ja untereinander in einer Wettbewerbssituation um günstige Entscheidungen des Vorstandes stehen und sich am Ende in Winner- oder Loserpositionen befinden, haben dieser Managementprofessionalität nichts oder zumindest relativ wenig entgegenzusetzen. Daraus entstehen aufwendige Verhandlungs- und Entscheidungsprozeduren, die sich in Zeitverlusten, Zusatzkosten und Akzeptanzproblemen niederschlagen. Da ist Sand im Getriebe. Ich wünsche mir sehr, dass die Vorstände ihre Macht- und Kompetenzvorsprünge gegenüber den Abteilungen und Kliniken, aber auch gegenüber der Fakultät weise nutzen
Damit hängen schließlich die Rolle und die Leistungsfähigkeit der Aufsichtsräte zusammen, Herr Kollege Mauz – ein aktuelles Thema, beileibe nicht nur in den Kliniken. Auch hier lohnt es sich, das Positivurteil des Wissenschaftsministeriums über deren Arbeitsfähigkeit mit den Erfahrungen zu spiegeln, die es an den einzelnen Klinikuniversitäten gibt.
Ich fasse meine Eindrücke zusammen: Angesichts der kompakten und Widerspruch verbietenden Kompetenz und lokalen Detailkenntnis des jeweiligen Klinikvorstands beschränken sich die Aufsichtsräte auf Interventionen im Kommabereich. Vor allem die externen Mitglieder äußern sich in nachvollziehbarer Ermangelung einer tiefer gehenden Kenntnis der örtlichen Situation in der Weise, dass sie anekdotisch aus individueller Erfahrung allgemeine Handlungsmaximen ableiten. Deshalb auch hier ein Appell an die Wahrhaftigkeit.
Ich wünsche mir, dass aus den Aufsichtsräten in den nächsten Jahren durch Kontinuität, Kompetenz- und Respektzuwachs tatsächlich Gremien werden, die zu Alternativen fähig sind und diese dann auch durchsetzen können.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Reform der Hochschulmedizin vor zwei Jahren war richtig, und sie war überfällig. Das Gesetz hatte und hat im Detail aus unserer Sicht einige Mängel, wobei das größte Problem
nen – etwas Besseres gebracht hat. Es war nur etwas peinlich, dass wir drei Wochen vorher etwas fast Gleichlautendes und genauso Gutes gebracht hatten. Es sei Ihnen erlassen, dass man dann mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Ihren und nicht unseren Gesetzentwurf verabschiedet hat. Das ist egal und Schnee von gestern.
Das Gesetz ist in seinen wesentlichen Zügen richtig. Was haben wir gemacht? Wir haben das übernommen, was wir für die Universitäten und die Hochschulen Ende letzten Jahres insgesamt verabschiedet haben, nämlich ein Autonomiegesetz mit Dezentralisierung, Budgetierung, leistungsorientierter Mittelvergabe, insbesondere im Forschungsbereich, klarer Trennung von Krankenversorgung auf der einen und Forschung und Lehre auf der anderen Seite, mit einem gestärkten Fakultätsvorstand und analog dazu mit einem Aufsichtsrat bei den Universitäten, jetzt Hochschulrat, und einer Stärkung der Hochschulleitungsebene, sprich: Rektorat.
Das hat sich bewährt, und das ist gut. Es ist deshalb gut, weil es gelungen ist bzw. auf dem Weg ist zu gelingen, dass sich die Universitätskliniken auf dem härter werdenden Krankenhausmarkt besser positionieren können. Herr Kollege Mauz hat darauf hingewiesen, dass sich die Privatkliniken viele Rosinen aus dem Medizinkuchen herauspicken. Jetzt sind, denke ich, die Universitätskliniken auf dem Weg, dieser Konkurrenz Paroli bieten zu können.
Was wir damals schon angemahnt haben und was immer noch fehlt, was aber weniger am Wissenschaftsministerium als am Finanzministerium lag und liegt, ist die Bauherreneigenschaft der Kliniken. Wir haben damals beantragt, dass die Kliniken mindestens 15 Millionen DM in Eigenregie verwenden dürfen.
Dann wurden 3 Millionen DM beschlossen. Das ist ein ständiges Ärgernis. Ich bitte doch, einmal darüber nachzudenken, ob man da nicht nachbessern kann. Das ist das eine.
Das andere Thema ist das der Privatliquidation. Es hängt nicht direkt mit dem Gesetz zusammen; aber um diesen Themenkomplex muss man sich noch einmal kümmern. Man muss sich, habe ich den Eindruck, insbesondere um den Bereich der ambulanten Versorgung kümmern, weil im Bereich der ambulanten Versorgung die Abführungen der Professoren bei der Privatliquidation überhaupt aus dem Blick geraten sind.
Wenn es medizinpolitisch sinnvoll ist, dass man mehr in den ambulanten Bereich geht und dass der ambulante Be
reich in der Relation größer wird als der stationäre Bereich, muss das zur Folge haben, dass für den ambulanten Bereich ebenfalls bezahlt wird. Ich denke, da muss man in nächster Zeit einmal konkrete Zahlen vorlegen.
ich möchte einmal eine Checkliste machen, worum man sich in den nächsten Jahren noch kümmern muss – schlichtweg die Reform der Medizinerausbildung. Da ist eigentlich noch nichts geschehen. Seit Jahren ist bekannt – der Wissenschaftsrat hat es angemahnt –, dass die Medizinerausbildung an den Universitäten im Argen liegt. Darum muss man sich auch kümmern. Das war jetzt nicht Absicht des Gesetzes; aber wenn wir von der Zukunft der Universitätskliniken und der medizinischen Fakultäten sprechen, kann dieses Thema unseres Erachtens nicht außen vor bleiben.
Ich komme zum Ende und fasse zusammen: Die Unikliniken haben mit dem Gesetz einen großen Schritt nach vorne gemacht. Jetzt ist zwar nicht der Zeitpunkt, sich zufrieden zurückzulehnen; aber man kann, denke ich, die Aufgaben, die noch vor uns liegen, einigermaßen gelassen angehen.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei Ab- geordneten der CDU – Abg. Hans-Michael Bender CDU: Auf gutem Wege!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wäre interessant und zweifellos auch von einigem Unterhaltungswert, die Unkenrufe, welche die Beratung des Gesetzes zur Reform der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg seinerzeit von den verschiedensten Seiten her begleitet haben, heute noch einmal Revue passieren zu lassen.
Ich räume ein, dass es an dem einen oder anderen Punkt auch Zweifel gegeben hat, die insoweit berechtigt waren, als sie sich auf solche Ziele der Landesregierung bezogen, deren tatsächliche Realisierung als noch nicht völlig gesichert gelten musste. Das war ganz konkret hinsichtlich der Überleitung des Klinikpersonals vom Land auf die Klinika der Fall, die ja vom Gelingen des vorgesehenen Beitritts der Universitätsklinika zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder abhängig war. Das war in der Tat kein ganz einfaches Unterfangen. Wer aber vielleicht die Ernsthaftigkeit des entsprechenden Willens der Landesregierung infrage gestellt hat, ist eindeutig eines Besseren belehrt worden.
Meine Damen und Herren, ohne Einschränkung kann heute gesagt werden: Die Zweifler sind nicht nur, aber auch in diesem Punkt eines Besseren belehrt worden. Denn insgesamt ist ohne Wenn und Aber festzustellen: Die Reform der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg, die die CDU-FDP/DVP-Koalition und die von ihr getragene Landesregierung durch das Reformgesetz eingeleitet haben, ist ein ganz entscheidender Beitrag dazu, die Hochschulme
dizin unseres Landes, die Universitätsklinika gleichermaßen wie die medizinischen Fakultäten unserer Universitäten, zukunftsfähig zu machen. Die Tatsache, dass andere Bundesländer diesem Reformweg inzwischen ebenfalls folgen, und die Tatsache, dass der Wissenschaftsrat unsere Reform der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten ausdrücklich befürwortet und empfohlen hat, sind nicht der einzige, aber vielleicht der auf einen Blick eindrücklichste Beleg dafür, dass mit dem Gesetz zur Reform der Hochschulmedizin die richtigen, weil zukunftweisenden Weichenstellungen durch uns erfolgt sind.