Die Entwicklung der SBW, die seit 1. April 1997 einen Entsorgungsvertrag über 15 Jahre, also bis einschließlich 2011,...
Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! – Ich bitte, die Lärmentwicklung auf der Tribüne zu reduzieren.
... mit der Abfall-Verwertungsgesellschaft Hamburg hat, verlief nach Angaben des Finanz- und des Umweltministeriums seit einiger Zeit wirtschaftlich kritisch. Dies wurde in erster Linie dem Defizit der Umschlags- und Behandlungsanlage für Sonderabfälle im Hafen Stuttgart zugeschrieben, die zu wenig ausgelastet sei.
Genau dieser Bereich erscheint uns Republikanern jedoch weniger problematisch. Eine Leistungserweiterung in andere Abfallbereiche, zum Beispiel im Rahmen der Elektronikschrottverwertung, wäre nach unserer Ansicht eine Alternative zu mehr Wirtschaftlichkeit.
Dann braucht man auch die Absicht des Bundesumweltministers mit der Tendenz zu noch mehr Verwertung nicht zu fürchten, zumal durch die Getrennthaltungspflicht für Beseitigungsabfälle eine Umdeklarierung von Sonderabfällen zu Wertstoffen, zum Beispiel zur thermischen Verwertung, zu verhindern wäre, sofern man das überhaupt will. Im Gegenteil: Die Hafenanlagen könnten zunehmend Ge
Nachdem 1997 noch 1 500 Tonnen umgeschlagen wurden, sind 1998 ca. 23 000 Tonnen verladen worden. Für 1999 sind über 30 000 Tonnen – man spricht von 31 000 – zu erwarten, was im Bereich der schwarzen Zahlen liegen würde und somit bereits heuer wirtschaftlich erfolgreich wäre.
Selbst wenn sich die Landesregierung aus rein politischen Überlegungen aus dem Geschäft mit Abfällen zurückziehen will, könnten die Hafenanlagen allein bereits einen Verkaufspreis erzielen, der höher wäre als die jetzt erwarteten 6,3 Millionen DM für die gesamte SBW.
Der eigentliche Pferdefuß bei der SBW scheint in dem unglücklichen Sondermüllvertrag zu stecken, der kein „Müller-Vertrag“, sondern ein Vertrag des früheren SPD-Umweltministers ist, ein „Schäfer-Vertrag“, gegen den wir Republikaner uns vehement gewehrt haben.
In diesem Punkt ist der jetzige Umweltminister zwar aus dem Schneider, aber nicht aus der Verantwortung. Denn er war Mitglied einer der Fraktionen der großen Koalition, die dem sonderbaren Vertrag mit der AVG Hamburg zur jährlichen Lieferung von bis zu 30 000 Tonnen, aber von mindestens 20 000 Tonnen thermisch verwertbarem Sondermüll zugestimmt haben.
Die AVG Hamburg muss dafür, wenn ich das richtig interpretiere, 5 000 Tonnen Sondermüll zur Beseitigung nach Billigheim liefern. Sie kann dies aber auf bis zu 10 000 Tonnen jährlich erweitern.
Mit insgesamt bis zu 180 Millionen DM Pönalbürgschaft hat das Land Baden-Württemberg den Kopf in der Schlinge bei der AVG Hamburg, und den kriegt man auch mit einem Verkauf oder einer Privatisierung nicht heraus.
(Abg. Scheuermann CDU: Aber die Schlinge kann man abschneiden! – Gegenruf des Abg. Deuschle REP: Die nicht!)
Wer sich damit trösten will, dass dieses Pönale für 1998 nicht verlangt wurde, verschließt die Augen vor der Realität. Ein Rückschluss auf 1999 ist mit Sicherheit nicht berechtigt. Man kann nur hoffen, dass der SBW-Verkauf nicht als Anlass für eine Pönalnachforderung genutzt wird.
Was die 20 Millionen DM Kapitalzuführung wegen der Sonderabschreibung angeht, die in jedem Fall vom Land zu leisten ist, so könnten diese beim Verbleib auch als weitere Investition gesehen werden. Beim Verkauf sind sie jedoch als verlorene Mitgift an den Rechtsnachfolger zu bewerten.
Von den rein wirtschaftlichen Überlegungen einmal abgesehen, macht mich die Äußerung des Umweltministers,
Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Kooperationsländer Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern Abfälle nach Billigheim lieferten, sei nicht zu erwarten, dass der langjährige Schnitt von 30 000 Tonnen überschritten werde.
Nachtigall, ick hör dir trapsen! Legen wir die Betonung einmal auf die Worte „sei nicht zu erwarten“, dann heißt das im Umkehrschluss, es sei durchaus möglich, dass beispielsweise durch Sondergenehmigungen die 30 000 Tonnen jährlich weit überschritten werden können. Denn man liest an anderer Stelle, dass ohne Sondergenehmigung eine jährliche Befüllung über 30 000 Tonnen nicht erfolgen könne, was wiederum im Umkehrschluss bedeutet, dass mit Sondergenehmigung durchaus mehr verfüllt werden könnte. Dann darf man auch fragen, wie lange die derzeitige Kapazität von ca. 600 000 Tonnen ausreicht, die jetzt für 20 Jahre kalkuliert ist.
Was nützt dann die Gewissheit, dass der Grundbesitz einer verfüllten Deponie letztlich beim Land bleibt, wenn damit ausschließlich neue finanzielle und umweltpolitische Risiken und Belastungen für Baden-Württemberg verbunden sind?
Die damit verbundenen Versprechungen des Umweltministers, dass dann auf Standorte in anderen Bundesländern zurückzugreifen sei und die Wirtschaft selbst für die Entsorgung ihres Sondermülls zu sorgen habe, wirken auf mich wenig tröstlich und für nachfolgende Generationen kaum vertrauenerweckend.
Das ist kaum vertrauenerweckend angesichts des sonderbaren Umgangs mit dem Wörtchen „Wahrheit“ in der christlich-demokratischen Parteienlandschaft.
Unser Vertrauen in derartige Versprechungen eines CDUMinisters ist jedenfalls auf ein Minimum reduziert.
Auch deshalb lehnen wir Republikaner den Verkauf der SBW ab, der selbst Herrn Scheffold und Herrn Scheuermann starke Bauchschmerzen bereitet und außer der Erfüllung des Koalitionsvertrags weder ökonomisch noch ökologisch Sinn macht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es gibt Situationen im Leben, bei denen man sich an das Sprichwort erinnert: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ So ist es eigentlich auch in dieser Situation. Jede der beteiligten Fraktionen hat gesagt: Grundsätzlich sind wir eigentlich schon für die Privatisierung, aber nicht so und nicht in dieser Situation.
Jetzt muss man sich überlegen: Was will man in einer solchen Situation? Wollen wir das Ziel der Privatisierung erreichen, und müssen wir dabei bestimmte Dinge in Kauf nehmen, die wir vielleicht als Nachteil empfinden, oder wollen wir das nicht? Ich will Ihnen zunächst einmal sagen: Wir haben nicht nur eine Regelung in der Koalitionsvereinbarung, wonach wir seitens des Landes den Ausstieg aus dem operativen Geschäft in der Sonderabfallentsorgung einleiten, sondern wir haben natürlich auch die heftigen Wünsche der Wirtschaft, und wir haben, wie wir gehört haben, ein entsprechendes Votum praktisch aller Fraktionen dieses Hauses: „grundsätzlich schon“. Das ist zunächst der Ausgangspunkt.
Dann muss ich mir anschauen: Finde ich, wenn ich dieses Ziel erreichen will, einen Partner dafür? Wir waren – die Legislaturperiode ist ja nicht mehr ganz neu – mehrere Jahre auf der Suche nach einem Partner, der mit uns einen Vertrag schließen will, so wie wir ihn jetzt schließen wollen. Wir haben ihn jahrelang nicht gefunden, wir haben ihn jetzt in der HIM gefunden.
In einer solchen Situation ist es nicht verwunderlich, dass man zum Schluss einen Vertrag abschließt, der nicht den eigenen Idealvorstellungen entspricht. Man ist froh und glücklich, dass man endlich einen hat, mit dem man überhaupt einen Vertrag schließen kann. Dann stellt sich bei der Schlussbilanz, bei der Abwägung dessen, was als Risiken beschrieben worden ist, die Frage: Sagen wir jetzt eingedenk des gefundenen Ergebnisses insgesamt Ja, oder sagen wir insgesamt Nein? Das ist die Abwägung, die wir vorzunehmen haben.
Damit will ich einräumen: Es gibt in diesem Vertrag logischerweise auch Probleme, auch Risiken; darüber will ich gleich noch etwas sagen. Deswegen will ich den Vertrag also überhaupt nicht idealisieren, sondern nur die Situation beschreiben, in der wir sind. Wir hatten relativ wenige Partner – genauer gesagt, wir haben nur einen einzigen gehabt –, und wir hatten ein Ziel, das im Prinzip von allen Kräften auch dieses Hauses und in der Wirtschaft geteilt wird. – Das ist die erste Bemerkung, die ich machen möchte.
Die zweite Bemerkung: Man kann sich in der Abfallpolitik der letzten 10 oder 15 Jahre immer dann gut hinstellen und auf alte Äußerungen verweisen, wenn man sich früher alle Optionen offen gehalten hat. Dann hat man sozusagen von der Entwicklung immer Recht bekommen. Aber jetzt will ich einfach einmal sagen, ganz egal, wie wir den AVGVertrag heute sehen: Damals hat ein großer Teil des Hauses und die baden-württembergische Wirtschaft von uns gewollt, dass wir Entsorgungsinfrastruktur schaffen.
Wir alle waren miteinander glücklich und zufrieden, als wir die Lösung des Problems fanden, allerdings außerhalb von Baden-Württemberg. Dass das im Nachhinein durch die Entwicklung am Abfallmarkt nicht die richtige Entscheidung war, ist richtig. Aber im Nachhinein ist man halt oft schlauer.
Deswegen kann man das jetzt natürlich kritisieren; das ist klar. Aber es ist ein Tatbestand, dass wir damals glaubten, richtig zu handeln. Ich glaube, aus damaliger Sicht haben wir auch richtig gehandelt nach allem, was wir damals erkennen konnten. Jetzt haben wir eben einen Vertrag, der uns unter den gewandelten Bedingungen wie ein Klotz am Bein hängt.
Dritte Bemerkung: Es wird von vielen Risiken gesprochen – richtig. Man muss aber sehen, dass eine Reihe von Risiken so oder so vorliegen: die Mengenfrage, also die Frage, wie sich die Mengen von bis zur Beseitigung deponierbaren Abfällen entwickeln; die Frage, ob die Andienungspflicht die höchstrichterliche Rechtsprechung oder das europäische Recht überleben wird, eine Frage, bei der man wirklich nicht weiß, was dabei herauskommt – aber das Risiko, wenn es zum Wegfall der Andienungspflicht kommt, hätten wir auch dann, wenn wir diesen Vertrag nicht schließen würden –; und die schwierige Grenzziehung zwischen Beseitigung und Verwertung. Auch die Tücken und Ungewissheiten, die darin stecken, hätten wir so oder so, ob wir den Vertrag schließen oder nicht.