Egon Eigenthaler

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Herr Minister, ich habe eine Frage bezüglich des geplanten Filderbahnhofs. Wird der Filderbahnhof bzw. der Messebahnhof oder der Flughafenbahnhof dort gebaut? Ist es richtig, dass auch geplant ist, dass nur jeder dritte ICE-Zug diesen Bahnhof anfahren soll? Bleibt es dabei, dass mit diesem Filderbahnhof die Gäubahn dann über die S-Bahn-Schiene verknüpft wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihre so genannte Neuorganisation der Naturschutzverwaltung, Frau Ministerin, ist doch ohne Frage mit einer quantitativen und qualitativen Schwächung Ihres Ministeriums im Bereich des Naturschutzes – –
Frau Ministerin, die so genannte Neuorganisation ist doch ohne Frage mit einer quantitativen und qualitativen Schwächung Ihres Ministeriums im Bereich des Naturschutzes und der Förderung des ländlichen Raumes verbunden. Ziele dieser Neuorganisation beinhalten aber auch eine empfindliche Demontage der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege.
Mit der Negativauswirkung beim Denkmalschutz habe ich mich bereits ausführlich bei der ersten Lesung befasst; das ist für jedermann im Protokoll nachzulesen.
Es ist bedauerlich, dass Sie, Frau Staiblin, in Ihrer eigenen Fraktion nicht die nötige Unterstützung zur Stärkung des Natur-, Tier- und Landschaftsschutzes für Ihr Ministerium gefunden haben. Es berührt schon peinlich, wenn angesichts BSE und des damit ausgelösten beschleunigten Bauernsterbens die dringend anstehenden Umstrukturierungen in der Landwirtschaft verzögert werden, einhändig und einäugig...
... abgearbeitet werden müssen oder gänzlich unterbleiben. Wollen Sie das angesichts des sich ausweitenden Schweinemastskandals, der existenzvernichtenden Seuche für Züchter, für Erzeuger, für Verarbeiter, für das Metzgerhandwerk, für das Gaststättengewerbe bis hin zur letzten Würstchenbude? Wollen Sie das angesichts größter Ernährungsprobleme vieler Mütter und Väter und von Familien mit Kindern, die nicht in der Lage sind, von heute auf morgen höhere Preise für Ökoprodukte zu bezahlen?
Wir brauchen dringend neue und naturnahe Programme für die Aufzucht von Schlachttieren, wobei der Natur- und Tierschutzgedanke in vielen Bereichen stärker beachtet und kontrolliert werden muss. Es schmerzt, wenn durch eine verzögerte Umsetzung der FFH-Richtlinie der Artenschutz versagt, wenn der Tierschutz anlässlich der zunehmenden Lebendtiertransporte leidet und wenn das Ministerium trotz heftiger Reaktion auf die Kampfhundunfälle ohne Not von der eigenen Ministerin selbst demontiert werden muss.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, Frau Ministerin Staiblin, dass Sie gerade jetzt den existenzbedrohten Landwirten, Milchbauern und Viehzüchtern wie den zahlreichen total verunsicherten Verbrauchern mit einem geschwächten Ministerium aufwarten wollen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die CDU in dieser kritischen Situation unverzichtbare Kompetenz aus Ihrem ohnehin überforderten
Ministerium herausbrechen will. Oder glauben Sie im Ernst – auch Sie, Herr Präsident –, dass Sie mit einem naturschutzamputierten Ministerium mehr für die Landwirtschaft tun können? Wollen Sie Ihre Bauern ohne ministerielle Beratung in Sachen Entschädigung und Förderung von Ausgleichsmaßnahmen gerade jetzt im Regen stehen lassen?
Ihr Ansatz ist zwar richtig, kompetente Fachkräfte hinter den Schreibtischen des Ministeriums und der Bezirksstellen hervorzuholen und sie an der grünen Front bei den unteren Landesbehörden in Stadt- und Landkreisen einzusetzen. So weit, so gut. Aber glauben Sie im Ernst, Frau Ministerin, dass Sie die zügige Umstrukturierung in der Landwirtschaft unter Verzicht auf Ihre hoch qualifizierten Mitarbeiter in den Abteilungen Naturschutz und Tierschutz bewältigen können? Glauben Sie im Ernst, die verschleppte Umsetzung der sensiblen FFH-Richtlinie auch im Sinne der Kommunen und im Konsens mit ihnen jetzt im Hauruckverfahren ohne die 22 Fachkräfte durchziehen zu können? Kann ein Umweltminister Müller angesichts der katastrophalen Klimaentwicklung auch in unserem Land ersatzlos auf 22 Fachleute bei der LfU verzichten?
Bedrohte Pflanzen und Tiere müssen zwar in der freien Natur an ihren natürlichen Standorten beobachtet, kartiert und geschützt werden. Es ist unstrittig, dass Haus- und Schlachttiere in Wohnungen, in Ställen, auf Weiden, bei Transporten und in Schlachthäusern, aber auch in Zoos, Zoogeschäften, im Tierkäfig, im Hundezwinger und auf dem Hühnerhof inspiziert werden müssen. Es bestehen keine Zweifel darüber, dass die Wasser- und Singvögel, die Lauf- und Raubvögel, die Fische und Krebse sowie Kleinlebewesen auf den Felsen und Wacholderheiden der Alb, in den Klammen und Schluchten des Schwarzwalds, auf den Feuchtwiesen und Auen an Rhein und Donau, an Neckar und Fils und an den vielen kleinen Nebenflüssen aus den Höhenzügen und Mittelgebirgen unserer Heimat vor Ort von Naturschützern beobachtet, betreut und geschützt werden müssen. Aber die Zusammenführung und die wissenschaftliche Auswertung, die zentrale Aufarbeitung und Umsetzung in neue Schutzmaßnahmen und deren Kontrollmechanismen müssen an zentraler Stelle erfolgen.
Regionale, gebietsscharf abgegrenzte, jedoch großflächig vernetzte Schutzräume müssen neu ausgewiesen werden, beispielsweise in einem Naturschutzgebiet Schwäbische Alb. Die Natur- und Umweltschutzverbände sowie der Schwäbische Heimatbund, dessen Vorstellungen wir Republikaner weitgehend unterstützen – –
Ich bin gleich zu Ende.
Die Verbände beklagen zu Recht – – Lassen Sie mich doch kurz noch zur Erklärung unseres Antrags kommen.
Die Natur- und Umweltschutzverbände sowie der Schwäbische Heimatbund, dessen Vorstellungen wir Republikaner weitgehend unterstützen wollen, beklagen zu Recht die zu erwartenden Verzögerungen und die vorprogrammierte, einarmige Bearbeitung der vielen anstehenden und heute bereits aufgestauten Arbeiten.
Wir Republikaner teilen die Bedenken der Verbände gegenüber der Zielsetzung des Ministeriums und beantragen deshalb Zug um Zug die Wieder- bzw. Neubesetzung der Stellen der nach unten verlagerten Bediensteten mit Nachwuchsfachkräften.
Ich könnte mir vorstellen, dass es selbst – –
Herr Präsident, waren Sie vorhin eigentlich auch so?
Ich hatte eine Frage gestellt. Entschuldigung, Herr Präsident.
Ich könnte mir vorstellen, dass es selbst innerhalb der CDU Abgeordnete gibt, die einer Schwächung Ihres Landwirtschaftsministeriums, Frau Ministerin Staiblin, nicht zustimmen wollen. Unser Antrag wäre ein Vorschlag, wie man diese Schwächung kompensieren könnte, ohne dass Sie vor den Naturschützern und vor den Landwirten Ihr Gesicht verlieren.
Es ist einfach ein Trugschluss, zu glauben, dass man, wenn man ein Bein des Ministeriums amputiert, danach mit dem anderen noch schneller laufen kann.
Man fällt nur schneller hin, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte diesen Antrag ja bereits vorhin begründen. Ich mache es jetzt ganz kurz. Ich habe vorhin im Wesentlichen die Gründe aufgeführt, warum es notwendig ist, dass das Ministerium nicht geschwächt wird und dass auch die Bezirksstelle für Naturschutz nicht die Stellen von Naturschutzexperten, von Fachleuten verwaisen lässt, die man auch dort dringend braucht, und zwar gerade zur Umsetzung der anstehenden Arbeiten, die ja zum Teil schon jetzt verspätet bearbeitet worden sind. Ich denke an die FFHRichtlinie. Hier steht einiges an Arbeit an. Ich glaube kaum, dass sich das Ministerium einen Gefallen tut, wenn es jetzt die Leute abzieht und diese Stellen verwaisen lässt. Ich denke, man muss retten, was zu retten ist, und diese Stellen so schnell wie möglich mit jungen, mit neuen Fachkräften besetzen, um sicherzustellen, dass die Arbeit dort weiterläuft.
Herr Präsident, Frau Ministerin, meine Damen und Herren! Der Koalitionszwang mit der Handschrift des besser verdienenden Wirtschaftsministers und seiner kommerzliberalen „Berlin Loveparades“ ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf unübersehbar. Deshalb erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen die kritische Frage nach der Problematik
der Zuordnung der Landesdenkmalstiftung zum Wirtschaftsministerium, insbesondere deshalb, weil ihm ein FDP/DVP-Minister vorsteht. Meine Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung begründet sich jedoch auf andere Bereiche. Einige Punkte wurden bereits angesprochen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung und zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes sollen unter anderem die unteren Naturschutzbehörden in Landratsämtern und Rathäusern personell und mit Sachverstand gestärkt werden. Wir Republikaner haben daran im Grunde nichts auszusetzen, weil dadurch mehr Kompetenz an die zuständigen Stellen vor Ort verlagert wird. Diese Kompetenzverlagerung hat aber auch zur Folge, dass im Rahmen der Neuordnung die Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege personell ausgedünnt werden und deshalb künftig nicht mehr in vollem Umfang ihren Aufgaben nachkommen können. In den letzten Jahren wurden wichtige landespolitische Aufgaben durch EU-Auflagen, FFH oder Natura 2000 erheblich ausgeweitet, und sie werden hinsichtlich der EU-Fördermittel in Zukunft eher noch an Bedeutung gewinnen. Wenn jetzt Personal von den Bezirksstellen abgezogen wird, so muss die sachgerechte Erledigung deren Arbeit ernsthaft infrage gestellt werden.
Es ist zwar das erklärte Ziel von uns Republikanern, die Verwaltung des Landes zu straffen und nicht noch weiter aufzublähen, aber deshalb darf überregionaler Natur- und Denkmalschutz nicht vernachlässigt werden.
Es ist niemandem gedient, wenn die Neuaufteilung der Aufgaben zu zeitlichen Verzögerungen und zu einer schleppenden Bearbeitung führt. Aus diesem Grund fordern wir Republikaner die Landesregierung auf, für eine ausreichende Zahl von Naturschutzfachkräften im Land zu sorgen und nicht nur eine Personalverschiebung zulasten der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wir Republikaner halten den geplanten Wegfall des Devolutivrechts für unlogisch und nicht gerechtfertigt, weil wir darin weder eine Verbesserung noch eine Verfahrensvereinfachung gegenüber der bisherigen Regelung feststellen können.
Gerade wenn keine Einigkeit über Planungen, Maßnahmen oder Vorhaben beim Natur- oder Denkmalschutz besteht, muss die Weisung der nächsthöheren Landesbehörde eingeholt werden, weil nur dadurch die überregionalen Aufgaben des Landes wirkungsvoll erledigt werden können.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, das Devolutivrecht durch ein Vorlagerecht bei besonders schwerwiegenden Fällen zu ersetzen. Dies halten wir Republikaner für ein falsches Signal und für eine Vernachlässigung der Interessen des Naturschutzes.
Dies gilt nicht nur für den Naturschutz, sondern ganz besonders auch für den Denkmalschutz. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Tragweite getroffener Fehlentscheidungen von der unteren Denkmalschutzbehörde nicht immer oder nicht in vollem Umfang richtig eingeschätzt werden kann.
Die Interessen vor Ort sind leider auch nicht immer identisch mit den überregionalen Pflichten des Landes, und zwar sowohl beim Naturschutz als auch bei der Denkmalpflege. Einmal getroffene Fehlentscheidungen können häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gerade beim Umgang mit Kulturdenkmalen sind absolutes Fachwissen, höchste Sensibilität und größte Sorgfalt geboten. Hier darf keinesfalls zugunsten einer Verfahrensbeschleunigung auf die bewährten Vorgehensweisen verzichtet werden. Notwendige denkmalrechtliche Entscheidungen können im Zweifelsfall oft nur vom Landesdenkmalamt oder von der höheren Denkmalschutzbehörde getroffen werden.
Es muss auch in Zukunft im Interesse des Landes liegen, dass korrigierend eingegriffen werden kann. Dafür müssen aber genügend qualifizierte Mitarbeiter verfügbar sein. Die Übertragung der Zuständigkeit für die Ausnahmebewilligung von Werbeschildern im Außenbereich auf die unteren Naturschutzbehörden – § 20 – öffnet Tür und Tor für das von der FDP/DVP geforderte Straßensponsoring durch Vermietung der Straßen als Werbeflächen. Alleen von Großplakaten unserer weltweit führenden Autofirmen oder auch von Coca-Cola, McDonald’s oder Red-Bull-Werbung wären dabei noch das kleinere Übel. Das kennen wir von südlichen Ländern. Wenn ich mir aber ganze Straßenzüge lang die Stilblüten der aktuellen Wahlwerbung mit „Wan
ted“-Plakaten der CDU oder die Ergüsse der Sexual- oder Genitalkultur der Grünliberalen zu Gemüte führen soll,
die die heimatliche Landschaft verschandeln, dann kann ich solchen Ideen nur wenig Positives abgewinnen.
Ich bin gleich zu Ende.
Wenn man dabei kilometerlange Spaliere mit Plakattafeln an einer Straße der roten Besserwisser oder einer Straße der grünen Besserbumser vorgesetzt bekommt, dann habe ich Bedenken gegen diese Form der Straßenfinanzierung,
die möglicherweise vor Ort von einer Kreisbehörde genehmigt wird.
Schon seit Jahren wird von verschiedenen Fachverbänden, ob NABU, BUND oder Schwäbischer Heimatbund – Herr Kretschmann hat große Teile davon zitiert –, vor derartigen Einschnitten gewarnt. Bei Letzterem besteht unsererseits weitgehend Konsens mit seiner Kritik. Trotzdem will die Landesregierung jetzt zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden, das gravierende Nachteile beinhaltet. Daran ändert auch das abgeschwächte Vetorecht der Fachbehörde nichts. Aus diesem Grund lehnen wir Republikaner den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
Welche Streckenabschnitte an Landes- und Bundesstraßen sind der Landesregierung bekannt, die mit Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung unter 80 km/Std. ausgeschildert sind (75 km, 70 km, 60 km, 50 km, 40 km), mehr als 500 m Länge haben, vorwiegend außerhalb von Wohngebieten verlaufen und bei denen die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem zusätzlichen Schild „Luftreinhaltung“ erklärt wird?
Ich habe die Frage, welches Gefälle bzw. welche Steigung die jeweiligen Streckenabschnitte gemessen am gesamten Streckenabschnitt prozentual aufweisen.
Das hat einen Grund.
Der Grund ist, dass beispielsweise auf einer dieser Strecken, die Sie auch erwähnt haben, ein Gefälle vorhanden ist, sodass man, ohne Gas zu geben, locker mit 80 km/h herunterfahren kann. Da frage ich mich, was es der Luftreinhaltung bringt, wenn ich da bremsen muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Döring sorgt für Krach in FDP“, schreibt die „Eßlinger Zeitung“ am 14. November dieses Jahres. Sie schreibt weiter im Text: „Noll lehnt den Ausbau des Flughafens durch eine zweite Piste klar ab, und er droht mit seinem Rückzug aus der Landespolitik.“
Herr Dr. Noll. – Ein Mitglied einer der die Landesregierung tragenden Fraktionen erzählt vor Ort der Bevölkerung, was er denkt und was er über seinen Minister denkt. Da muss man sich jetzt schon fragen – –
Das ist Sache Ihrer Fraktion, ob Sie reden oder nicht reden. Ich rede für meine Fraktion, Herr Noll.
Also noch einmal: Es kann nicht sein, dass ein Vertreter der Landesregierung hier zur Messe spricht und seine Bedenken abklärt. Die Warnung ging ja an die Industrie. Die Warnung ging dahin, dass von den 80 Millionen DM – Sie haben es vorhin gesagt, Herr Kretschmann – gerade mal 15 %, also 12 Millionen DM, da sind. Das ist verständlich.
Dass er die Industrie fragt, wo ihre Beteiligung von 80 Millionen DM bleibt. Dadurch verändern sich doch die Voraussetzungen, und ich muss Ihrem Minister Recht geben, dass er danach fragt. Er fragt doch zu Recht danach.
Da kann es doch nicht sein, dass der Abgeordnete vor Ort den Leuten erzählt – ich zitiere es noch einmal wörtlich –:
... auf eindeutige Zusage des Landes, wonach mit heftig umstrittener Verlängerung der Start- und Landebahn der definitive Endzustand erreicht sei, und davon abzuweichen bedeute Vertrauensbruch der Landespolitik gegenüber der Bevölkerung.
Herr Kiel!
Bevor Sie weggehen: Sie haben gerade erwähnt, dass eine zweite Landebahn nicht kommen werde. Sie sind gegen eine zweite Landebahn. Herr Noll hat dasselbe geäußert. Ich
sage dasselbe, weil wir eine zweite Landebahn eben nicht brauchen. Es geht aber um etwas anderes. Herr Kiel hat ganz richtig gesagt, es gebe die Möglichkeit einer Optimierung der vorhandenen Landebahn. Ich habe es wörtlich so ausgedrückt, wie er es gesagt hat: Die Optimierung der vorhandenen Landebahn sei durchaus möglich und liege im Rahmen der Überlegungen.
Ich bin dafür, dass man das der Bevölkerung klar und deutlich sagt, und zwar vor den Wahlen und nicht hinterher.
Ja, bitte.
Herr Dr. Noll, ich habe interpretiert, was Herr Kiel gerade gesagt hat und was Sie nicht gesagt haben. Sie haben sich nämlich in Ihren gesamten Äußerungen darauf beschränkt, nur zu sagen, Sie wollten keine neue Landebahn. Richtig?
Ich will keine Verlängerung, ganz im Gegenteil. Ich will Ihnen nur deutlich machen: Mit der Entscheidung, die Messe am Flughafen zu bauen, wurde auch entschieden, dass der Flughafen – – Sie wollen doch am Flughafen eine internationale Messe bauen, wie Herr Kiel gerade gesagt hat. Warum? Um dort weiterhin einen kleinen Regionalflughafen zu haben? Oder möchten Sie dort auch internationale Flüge haben?
Ihre Entscheidung, die Messe am Flughafen zu bauen, beinhaltet eigentlich eine bedarfsgerechte Erweiterung der vorhandenen Landebahn.
Da wären 300 Meter auf eigenem Gelände möglich. Gerade wird ein Gutachten erstellt, ob 300 Meter für eine Verlängerung ausreichend sind oder nicht.
Ich sage das jetzt offen und vor der Wahl, denn ich möchte mir danach nicht vorwerfen lassen, ich hätte auch in diesem Verein mitgesungen und der Bevölkerung genauso einen Bären aufgebunden, wie es von anderer Seite gemacht wird.
Ich komme überhaupt nicht zu meiner Rede.
Noch einmal: Der Sündenfall geschah schon früher.
Er geschah schon früher, im Regionalparlament. Da hat Herr Schmiedel von der SPD – ich sehe ihn gerade nicht – –
Er ist auch in Korea? So, alle sind im Ausland.
Er hat sich dafür eingesetzt, dass der Standort der Messe oben am Flughafen sein wird. Damit ist diese Entscheidung gefallen.
Gut, machen wir es so.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin im Gegensatz zu Herrn Oettinger natürlich der Meinung, dass Politik langfristig und nicht kurzfristig anzulegen ist, wie Sie vorhin gesagt haben. Darüber, was in sieben Jahren am Flughafen passieren soll, müssen wir uns schon heute Gedanken machen.
Noch einmal zur Messe: Die Zuwächse der Messe beruhen hauptsächlich auf dem Geschäft mit Fernost. Wenn man eine internationale Messe will, kann man den Flughafen nicht runterbeamen. Ich muss das einfach so sagen. Es gehört zur Ehrlichkeit, hier offen miteinander zu reden, und zwar auch vor Wahlen.
Wir Republikaner haben immer gesagt: Der weitere Ausbau der Messe auf dem Killesberg war eine Fehlinvestition. Wir haben auch gesagt, dass ein Messestandort am Flughafen größte Probleme bringt.
Wir waren immer gegen den Standort beim Flughafen, nur um das vorab klarzustellen. Deshalb können wir heute auch ganz klar sagen: Wenn die Messe nach unseren Vorstellungen geplant worden wäre, in 10, 20 Kilometer Entfernung vom Flughafen, bestünden die Probleme nicht. Dann müsste auch die Flughafen-GmbH nicht sagen: Leute, ihr mit eurer Messe schränkt uns ein.
Aber auf der anderen Seite baut die Stadt Leinfelden-Echterdingen oder jetzt Filderstadt direkt am Flughafen „Real“.
„Real“ hat am Flughafen gebaut, die Firma Real – Großhandel.
Das ist jetzt direkt am Flughafen fertig – auf der anderen Seite.
Das heißt, dass es doch richtig ist, wenn sich die Verantwortlichen dort oben am Flughafen rechtzeitig Gedanken machen, ob in zehn Jahren vielleicht ausgebaut werden muss und dann noch die Möglichkeit dazu besteht.
Wie ich gerade gehört habe, hat niemand gesagt, dass der Flughafen nicht bedarfsgerecht erweitert werden kann.
„In den nächsten Jahren“!
Ich sage: Langfristig denken und langfristig planen.
Deshalb hat die Messe am Flughafen nichts verloren.
Noch einen Satz zur SPD, die ja die Aktuelle Debatte beantragt hat.
Der SPD-Abgeordnete Nils Schmid warnt die Landesregierung vor schlimmem Wortbruch. Ich frage: Wortbruch weshalb? Wortbruch, weil Herr Döring Überlegungen anstellt, weil die Finanzierung von Stuttgart 21 infrage gestellt ist – das ist die Frage an Sie –, weil Stuttgart 21 mit dem Bau der Messe oder des Messebahnhofs kausal zusammenhängt? Das kann man nicht auseinander dividieren. Die Bürger auf den Fildern wollen, dass dieser Flughafenbahnhof mit Stuttgart 21 nicht kommt, damit die Filder verkehrsmäßig nicht noch weiter belastet werden. Nur jeder zweite oder dritte ICE-Zug hält vielleicht am Flughafen, ansonsten fahren die ICE-Züge durch, sind also nur Belastung. Die Filderbewohner haben gar nichts davon. Deshalb muss ich deutlich machen: Eine Ringbahn, eine vernünftige Vernetzung, auch bahnseitig, schienenmäßig über die Filder und auch über das südliche Fildergebiet wäre wichtiger als ein ICE-Bahnhof dort oben. Natürlich könnte eine Messe auch 10 oder 20 Kilometer von der Autobahn entfernt sein. Ob das südlich oder nördlich ist, spielt keine Rolle.
Ich denke, es ist notwendig, sich aufgrund veränderter Maßnahmen und veränderter Fakten, die durch das Infragestellen von Stuttgart 21 gegeben sind, Gedanken darüber zu machen, ob man die Neckartaltrasse weiter befürwortet und von Stuttgart 21 Abschied nimmt, ob man neue Überlegungen anstellt und die Messe vielleicht an einem anderen Standort besser bauen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine ökologische und ökonomische Selbstverpflichtung nennt der Umwelt- und Verkehrsminister das rund 400 Seiten umfassende Werk anlässlich der Präsentation für Kommunalvertreter und Interessenverbände im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Ulrich Müller spricht dabei von einem Instrumentenkasten mit Zielorientierung der Systeme.
Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis macht uns deutlich, dass wir dieses umfangreiche Werk heute schwerlich in epischer Breite in wenigen Minuten abhandeln können. Es waren nicht nur die Grünen und die SPD, die eine Aufwertung dieser Debatte verlangt haben, sondern auch ich habe
im Ausschuss vorgeschlagen, diesen umfangreichen Katalog in Teilen zu behandeln, um auf die Themen wirklich im Einzelnen stärker eingehen zu können.
Allein im Besonderen Teil finden wir 50 Seiten zur Ressourcenschonung, fast 35 Seiten zum Klimaschutz, rund 50 Seiten zur Luftreinhaltung, 25 Seiten zum Lärmschutz und über 35 Seiten zum Gewässerschutz. Es gibt 28 Seiten zum Bodenschutz, 24 Seiten zum Schutz der biologischen Vielfalt, über 25 Seiten zur Abfallwirtschaft und rund 40 Seiten zum Thema Umwelttechnik, Energie und Risikovorsorge.
Es handelt sich um ein wahrlich prächtiges Werk zur Umweltpolitik der Landesregierung – das meint zumindest der Umwelt- und Verkehrsminister.
Sprecher der Kommunen stimmen vorwiegend zu. Was sollen sie auch sonst tun? Man stellt nebenbei auch fest, dass die schmerzhaften Eingriffe der EU in die kommunale Selbstverwaltung gerade im Natur- und Umweltschutzbereich zunehmend tiefe Wunden zum Vorschein bringen.
Flora-Fauna-Habitat-Bestimmungen oder Andienungspflicht im Abfallbereich, Wirtschafts- und Lebensmittelkontrolle sind nur erste Keile, die unsere Selbstverwaltung einschränken. Auch das Stromeinspeisungsgesetz, das alternativ erzeugte Energien aus nachwachsenden Rohstoffen fördert, steht auf der Abschussliste.
Von der EU natürlich.
Die Landesregierung propagiert wie andere AllerweltsGutmenschen das Motto: Global denken, lokal handeln. Ich behaupte, dieser Wahlspruch wird sukzessive von der Realität konterkariert.
Es ist zwar wichtig, dass globale Probleme stets die Summe lokaler Sünden sind – das ist von mir –
und dass diese Umweltsünden auch vor Ort gerügt bzw. möglichst verhindert werden müssen. – Diese Aussage war nicht von Herrn Müller, deshalb habe ich es dazugesagt. – Doch es ist klar, dass Umweltschutzmaßnahmen zunehmend von EU-Wirtschaftsinteressen ausgehebelt oder bereits im Ansatz verhindert werden.
Das ist auch von mir. – Die Anregungen und Einwände der ebenfalls angehörten Verbände berücksichtigen den wachsenden Einfluss der EU-Bestimmungen und den Zwang der Bundesgesetzgebung oft leider nicht. Trotzdem haben diese Recht, wenn sie mehr Aktionen und restriktive Aktivitäten fordern und die reine Zieldefinition des Umweltplans beklagen.
Wir Republikaner meinen, dass Ressourcenschonung auch künftig eine Chance haben muss. Das erreicht man nicht durch eine Verlagerung der Kernkraftwerke in Gebiete außerhalb der Bundesgrenzen, die ansonsten ja gar nicht mehr existieren sollen. Man erreicht es auch nicht durch Globalisierung des Strommarktes. Man erreicht es genauso wenig durch den absoluten Stopp aller Subventionen für die alternativen Energieträger und nachwachsenden Rohstoffe der Landwirtschaft. Umweltfreundliche Abfallwirtschaft funktioniert nur bei regionalen Regelungen auf der Basis bundesweiter Gesetzgebung.
Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz oder Gewässerschutz kann bei Bedarf zwar durch Verträge mit den Anrainerländern grenzüberschreitend geregelt werden; die EU kann dazu aber wenig beitragen.
Noch einen Satz zum Bodenschutz. Bei der Planung von städtebaulichen Maßnahmen erleben wir ständig – über Vorschläge zu städtebaulichen Maßnahmen finde ich in dem Katalog überhaupt recht wenig, Herr Scheuermann – –
Dazu sehe ich darin sehr wenig.
Ja, über Bodenschutz, aber nicht über die Städteplanung, von der Sie erwähnt haben, dass sie sehr wichtig wäre. Man scheut die Bebauung von Brachen, seien es Industrieruinen oder verlassene Militärgelände, wie der Teufel das Weihwasser. Warum wohl? Weil beim Abriss und beim Aushub meist Altlasten zutage treten, die dann kostenträchtig entsorgt werden müssen.
Wie in der Umweltschutzdebatte allgemein helfen auch hier gutes Zureden oder Überzeugungsversuche wenig. Wir brauchen eindeutige Vorgaben und effektive Kontrollen bzw. Maßnahmen zur einheitlichen Regelung. Wer rät, bei feuchten Innenräumen bei offenem Fenster zu schlafen, und wer den Lärm und die Energieverschwendung mit noch mehr Dämmung bzw. mit Schallschutzfenstern bekämpfen will, der kann das nicht global tun, sondern muss es kommunal, ortsnah und fallbezogen regeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bahnstrukturreform, die aus den früheren Sondervermögen des Bundes, nämlich aus Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn, das private Unternehmen Deutsche Bahn AG machte, fällt in die Verantwortung der schwarz-gelben Bundesregierung. Im Zuge der Bahnstrukturreform wurden die Zuständigkeit und die finanzielle Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr auf die Bundesländer und die Kommunen übertragen. Dies nur zur Klarstellung, weil der heute zu behandelnde Antrag ganz offensichtlich unter wahlkampfstrategischen Gesichtspunkten auf der Tagesordnung steht.
Unabhängig davon, wer die Verantwortung für die Streichung der Interregioverbindungen zu übernehmen hat, ver
urteilen wir Republikaner diese, wie wir meinen, große Fehlentwicklung aufs Schärfste. Den Bürgern in unserem Land, die aufgrund der Fahrplanausdünnungen der Bahn unter schlechteren Anbindungen leiden, ist es schlicht und ergreifend schnuppe, ob das Land oder der Bund dafür verantwortlich zu machen ist. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen bringen uns dabei keinen Deut weiter.
Da wird den Bürgern über viele Jahre eingetrichtert, sie sollen ihr eigenes Fahrzeug stehen lassen und auf die Bahn umsteigen – und dann werden wichtige Verbindungen gestrichen, und die Fahrgäste müssen zusätzliche Wartezeiten hinnehmen, um ihr Ziel zu erreichen. Auf diese Art und Weise wird man keine neuen Fahrgäste überzeugen können, den öffentlichen Personenverkehr zu benutzen und ihr „heiligs Blechle“ in der Garage zu lassen oder gar ganz darauf zu verzichten.
Meine Damen und Herren, die Bahn hat, seit sie ein Privatunternehmen ist, ein immer schlechteres Image bekommen, und mit den neuen Streichungen der Interregioverbindungen wird dieser Negativtrend noch verstärkt. Deshalb sind Bund, Land und Bahn dringend dazu aufgerufen, eine Lösung zu finden, um die Weiche in Richtung eines gut funktionierenden Schienenverkehrs neu zu stellen.
Das auf Wirtschaftlichkeit getrimmte Privatunternehmen Deutsche Bahn AG möchte sich zusehends auf die angeblich lukrativeren Fern- und Transitverbindungen konzentrieren und bis spätestens Juni 2001 insgesamt 16 Millionen unverzichtbare Interregio-Zugkilometer in Deutschland stilllegen, davon allein 1,9 Millionen Kilometer in Baden-Württemberg. Als Grund für die Stilllegungen wird eine zu geringe Auslastung der im Zweistundentakt fahrenden Züge angegeben. Deshalb scheinen die Interregio-Zugverbindungen für die Bahn nicht mehr interessant zu sein.
Wenn das stimmt, verwundert es sehr, dass sich zwei privatwirtschaftliche Verkehrskonzerne aus Frankreich und Großbritannien geradezu darum reißen, rund zwei Drittel des stillgelegten Streckennetzes künftig sogar im Stundentakt betreiben zu können. Noch mehr verblüfft, dass bei diesem Konzept pro Zugkilometer nur die Hälfte der bisher vom Land gezahlten Subventionsmittel aufzubringen wäre. Das neue Konzept will mit einem klar definierten Produkt, stärkerer Werbung und einem differenzierten Preissystem mehr Kunden gewinnen. Da stellt sich schon die Frage, ob wir in der Vergangenheit für den ÖPV pro Zugkilometer insgesamt nicht viel zu viel bezahlt haben und ob die Bahn dabei nicht Millionen für andere Zwecke verwendet hat, anstatt dieses Geld für die Takt- und Serviceverbesserung einzusetzen und größere Anstrengungen zu unternehmen, um neue Kunden zu gewinnen.
Müssen erst fremde Unternehmen kommen, um der Bahn vorzumachen, wie es besser geht? Wenn das Konzept der Privatfirmen aufgeht, werden diese weitere Bahnverbindungen ins Auge fassen und der Bahn immer mehr Konkurrenz machen. Wettbewerb ist grundsätzlich nichts Schlechtes, aber in diesem Fall geht es eindeutig zum Nachteil der Bahn AG.
Wir Republikaner sind der Meinung: Die Streichung von Interregioverbindungen ist ein gewichtiger Anlass, um in letzter Minute für alle Beteiligten akzeptable Lösungen zu finden. Schuldzuweisungen sind hier nicht gefragt. Vielmehr geht es darum, gemeinsam für einen funktionierenden und attraktiven Schienenverkehr einschließlich dessen Finanzierung zu sorgen. Dazu sind die Verantwortlichen im Bund, aber genauso auch hier im Land dringend aufgerufen, um den ÖPV auf der Schiene bedarfsgerecht und zukunftweisend zu gestalten und voranzubringen. Deshalb – oder auch trotzdem; je nachdem, wie man es nimmt – stimmen wir dem Antrag von CDU und FDP/DVP zu. Gleise müssen befahren und dürfen nicht nur gebaut oder gesichert werden, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass die Grünen den Export nicht als umweltfeindlich ansehen. Das ist eine interessante Feststellung, Frau Günther.
Der Gesamtumfang dieser Großen Anfrage über Wirtschaft und Verkehr in Baden-Württemberg mit all ihren 29 Fragen, in fünf Rubriken verpackt, ist eine derart komplexe Abhandlung der Thematik, dass bereits die Antwort auf die einleitende Frage mit ihren fünf Spiegelstrichen Stoff für einen zweistündigen Vortrag abgeben würde.
Möglicherweise hat sich die FDP/DVP damit die Fleißarbeit für eine umfangreiche Wahlkampfbroschüre über Verkehrswirtschaft und Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg ersparen wollen. Durch diesen Fragenkatalog, vom Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und vom Umwelt- und Verkehrsministerium beantwortet, hat sie dies jetzt wohl auf Staatskosten erledigen lassen.
Es gäbe für den Fachminister und seine Mitarbeiter sicher wichtigere Aufgaben. Dann müsste er nicht vernünftige Anträge abspeisen und darauf verweisen, dass er – scheinbar – Besseres zu tun habe, als sich mit den Kosten- und Trassierungsvorteilen einer Magnetschnellbahn zu befassen. Stattdessen wird hier in epischer Breite der dürftige
Status quo der baden-württembergischen Verkehrsinfrastruktur bejammert.
Jeder Redner muss sich quälen, eigene Leistungen zu bejubeln und die der politischen Konkurrenz abzuwerten.
Ja, ja.
Teuere Staus werden akzeptiert, Ortsumfahrungen sind nicht finanzierbar, und die Sicherheit auf Straße und Schiene wird zunehmend kritischer.
Der Generalverkehrsplan wird zur Strichliste – oder Streichliste.
Wenn nur noch Striche drauf sind, dann ist es auch eine Strichliste.
Oft bleibt als einziger Makel einer vorgeschlagenen, vorzüglichen Systemverbesserung, dass der Antragsteller nicht einer Regierungsfraktion angehört oder gar aus der einzigen echten Oppositionspartei, also von den Republikanern, kommt,
so auch bei einer unserer Initiativen zum Kostenvergleich zwischen Stuttgart 21 und einer Magnetschnellbahn – die wir schon lange, bevor Rot-Grün diese Technik für diskussionswürdig befunden hat, gefordert haben. Noch im vergangenen Jahr haben Sie unsere Magnetbahn-Vorstöße belächelt,
aber jetzt wollen Sie die scheinbar selber entdeckt haben.
Die Prüfung weiterer wünschenswerter Neutrassierungen beim fahrweggebundenen ÖPNV und beim Güterverkehr, zum Beispiel eine regionale Ringbahn rund um die Landeshauptstadt und auch weitere Güterverkehrszentren zur optimalen Containerverladung für den kombinierten Verkehr Wasser/Schiene/Straße, steht längst auf unserer Wunschliste.
Nun konkret zum Fragenkatalog der FDP/DVP.
Um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass im Daimler-Land Baden-Württemberg der Sektor Verkehr von höchster Bedeutung ist, braucht es eigentlich keine Große Anfrage –
weder hinsichtlich der Bruttowertschöpfung noch hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten. Dass wir bei Neuinvestitionen für Verkehrswege und somit auch bei der Vorleistungsquote gemessen am Produktionswert im Soll liegen, ist allgemein bekannt, auch, dass deshalb zusätzliche positive externe Effekte auf unsere heimische Wirtschaftsentwicklung ausbleiben. Wenn die direkt und indirekt vom Verkehr abhängigen Arbeitsplätze bundesweit bei 14 % liegen, darf man sicher davon ausgehen, dass ihre Zahl in Baden-Württemberg trotz geplantem Stellenabbau beim Sternkonzern mindestens doppelt so hoch einzuschätzen ist. Warum die Landesregierung hierzu keine konkreten Zahlen verfügbar haben will, erscheint mir zumindest sonderbar.
Dass hinsichtlich dieser verkehrsabhängigen Struktur Baden-Württembergs nicht bereits in der letzten Legislaturperiode die guten Kontakte zum Bundesverkehrsministerium für die Schaffung einer angemessenen Verkehrsinfrastruktur genutzt wurden, kann von der CDU-Regierung nur durch die absolute Blockadehaltung des damaligen Koalitionspartners SPD vielleicht gerechtfertigt werden.
Dass die jetzige Landesregierung einschließlich der FDP/ DVP die spärlichen Chancen für neue, zukunftweisende Verkehrstechnik und mögliche Investitionen für die Verbesserung unserer miserablen Verkehrssituation wiederum verpasst, kann auch mit der Antwort auf diese Große Anfrage nicht schöngeredet werden. Darin wird zwar permanent auf das 23-Millionen-DM-Programm der Landesregierung zur Förderung des Schienenverkehrs hingewiesen, gleichzeitig sollen damit aber auch Logistikzentren, Güterverkehrszentren und hundert andere verkehrsfördernde Maßnahmen bewältigt werden, wohl wissend, dass diese Mittel bereits im Rahmen eines einzigen Prestigeprojekts total erschöpft wären.
Wer Stuttgart 21 – und jetzt komme ich zum Punkt –
in der geplanten Form mit Tiefbahnhof Stuttgart, Filderbzw. Flughafenbahnhof realisieren und teilweise vorfinanzieren will, wer außerdem die für eine Fildermesse notwendigen Ausbaumaßnahmen der Autobahn mit aufwendiger Erweiterung des Echterdinger Eis auf Staatskosten plant, der sollte nicht so tun, als ob er künftig zusätzlich noch eine einzige Mark übrig hätte für den Personennahverkehr, für Güterverkehrszentren und sonstige neue Verkehrsprojekte,
trotz steigender Mineralölsteuer.
Wir Republikaner sind für ein Finanzierungssystem mit Einbeziehung des Transitverkehrs offen.
Wer mit Zentralisierung der Wirtschafts- und Verkehrsstruktur am Flughafen auf den Fildern weitere Arbeitsplätze schaffen will, der muss sich im Klaren sein, dass erstens angesichts der 97 % Beschäftigung, also Vollbeschäftigung, in Leinfelden-Echterdingen jeder dort neu eingerichtete Arbeitsplatz entweder einen Pendler mehr oder eine Zusatzbesiedlung vor Ort nach sich zieht, dass damit zweitens weitere Industrieansiedlungen zwangsläufig folgen und dadurch dort die Verkehrsbelastungen bis zur Unerträglichkeit steigen und dass drittens die Voraussetzung für diese Zentralisierung ein bedarfsgerechter Flughafen sein muss. Ein Heuchler ist, wer anderes behauptet,
obwohl ich heute zur Beruhigung der Filderbewohner sagen kann, dass ich mich im Rahmen eines persönlichen Informationsgesprächs mit der Flughafenverwaltung vor Ort davon überzeugen konnte, dass ein paralleler Flugbetrieb auf einer zweiten Start- und Landebahn innerhalb des Flughafengeländes technisch nicht realisierbar ist. Wer aber auf den Fildern weiter zentralisieren und konzentrieren will, der sollte auch so ehrlich sein, die Konsequenzen dieser Wirtschafts-, Verkehrs-, Siedlungs- und Umweltpolitik der Bevölkerung gegenüber zu verantworten oder auf ein „Weiter so!“ seiner kurzsichtigen Standortpolitik verzichten. Diese Konzentrierung wird auch durch umweltfreundlichere Auto- und Flugzeugmotoren nicht kompensiert werden können. Diese Politik hat sowohl der FDP/DVPMinister mit seiner Wirtschaftspolitik wie auch der CDUMinister mit seiner Umwelt- und Verkehrspolitik zu verantworten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss feststellen: Es gibt doch nur eine Opposition hier im Landtag.
Das Basler Übereinkommen verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, gescheiterte oder illegale Abfallexporte wieder zurückzuführen. Unter einem gescheiterten Export versteht ein normal sterblicher Nichtsprachwissenschaftler zuerst einmal eine verhinderte, also nicht zustande gekommene Ausfuhr.
Sollten mit dieser Formulierung aber falsch oder unzureichend deklarierte – –
Danke schön, Herr Präsident.
Sollten mit dieser Formulierung aber falsch oder unzureichend deklarierte Abfälle gemeint sein, die verklausuliert als Wertstoffe, als Produkte zur Weiterverarbeitung oder Nutzung vorgesehen sind, dann wäre eine klare, deutliche und ehrliche Formulierung des Gesetzestextes angezeigt und hilfreich.
Dabei handelt es sich nämlich um nichts anderes als ebenfalls um illegale Exporte.
Sind mit gescheiterten Abfallexporten aber solche gemeint, die zwar gesetzeskonform zum Zweck der Verwertung, der Verarbeitung oder der Verwendung bzw. Nutzung versandt wurden und dann vom Empfänger im Ausland anderweitig genutzt, unbearbeitet deponiert oder ohne Energiegewinnung verbrannt werden sollen – möglicherweise mit Kenntnis und Einverständnis der dortigen Regierung –, dann verstehe ich nicht, warum dieser am Zielort entstandene Abfall – nach den Buchstaben des Gesetzes jetzt eigentlich illegaler Abfall – wieder rückimportiert werden soll, ja sogar werden muss. Ausnahme hiervon ist Sonder-, Problemoder Giftmüll, der am Zielort nicht vorschriftsmäßig und
sachgerecht deponiert oder anderweitig umweltfreundlich verwertet, verbracht oder behandelt werden kann.
Empfindliche Strafen bzw. Geldbußen halten wir Republikaner für hilfreicher als ökologisch und ökonomisch fragwürdige Rücktransporte,
die möglicherweise oft auf Kosten der Allgemeinheit durchgeführt werden müssen.
Fragwürdig ist das auch deshalb, weil es sich dabei wieder einmal um eine Einbahnentscheidung handelt. Oder glaubt eine oder einer der wenigen verbliebenen Abgeordneten hier im Saal ernsthaft, dass beispielsweise eine Ladung Kugelschreiber, die als Werbegeschenke für den baden-württembergischen CDU-Wahlkampf gemünzt waren, nur deshalb auf den Müll müssen, weil sie blau statt, wie gewünscht, schwarz schreiben und das C verschütt gegangen ist?
Dann wird man diese kaum in das Ursprungsland nach Fernost oder in die USA zurückschicken, falls der Importeur dort seinen Sitz hat, obwohl es sich dabei möglicherweise um einen so genannten gescheiterten Abfallexport handeln könnte.
Bemühen Sie sich also bitte um mehr Klarheit und Wahrheit bei Gesetzestexten, besonders dann, wenn uns die Bundesregierung mit unausgegorenen Abkommen quasi unrealisierbare Vorlagen zuspielt, die wieder – wie so oft bei internationalen Vereinbarungen – einseitig nur von uns zu 150 % erfüllt werden. Für andere wird es immer einen plausiblen Grund geben, diese Vereinbarungen zu unseren Lasten zu umgehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD hinterfragt in ihrem Antrag Drucksache 12/3045 die Auswirkungen des Energiewirtschaftsgesetzes auf Kommunen, Stadtwerke und Tarifkunden. Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Auswirkungen eingehe, einen kritischen Blick in den Gesetzestext. Dort wird bereits bei der Zweckbestimmung die Energieversorgung auf die leitungsgebundene Belieferung mit Elektrizität und Gas begrenzt. Weitere Energieformen bleiben außen vor. Neuartige Energieformen müssen aber für die verstärkte Nutzung eines sinnvollen Energiemix einbezogen werden können. Zumindest Fernwärme müsste in diesem Gesetz erscheinen, das einer Fortschreibung bedarf.
Möglichst umweltverträgliche, das heißt auch regenerative, also erneuerbare Energieträger sind nach § 1 Zweck des Gesetzes. Sie müssen in der Förderung absoluten Vorrang erfahren.
Zu den umweltfreundlichen Energieträgern zählt aber auch die Kernkraft, insbesondere dann, wenn man die CO2Emissionen betrachtet. Dabei will ich die durchaus berechtigten Ängste vor möglichen Gefahren keinesfalls verniedlichen, die eine Energiegewinnung durch Atomspaltung in sich birgt. Im Gegenteil! Umso wichtiger erscheint es uns aber, die am besten kontrollierbaren und sowohl vom System wie auch vom bauseitigen Schutz her sichersten Kernkraftwerke in Deutschland zumindest so lange zu erhalten, bis gleichwertige Alternativen an umweltschonenden Energieangeboten in unserem Land verfügbar sind.
Zum Beispiel hat die Wasserkraft ohne bedenkliche Eingriffe und weitere Belastungen der Natur keine nennenswerten Steigerungskapazitäten mehr. Die Windkraftnutzung verursacht neben den negativen Auswirkungen auf die Tierwelt noch zusätzlich unzumutbare gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen der im Umfeld wohnenden Menschen. Auf die katastrophalen Verschandelungen der Landschaft will ich hier überhaupt nicht eingehen.
Von den scheinbar umweltfreundlichen Energieträgern, die eine ernst zu nehmende, sichere Versorgung gewährleisten können, bleibt also letztlich nur die Photovoltaik bzw. die Solarenergie. Die direkte Nutzung der Sonnenenergie, die ich mir und Ihnen bei diesem Kaiserwetter baldmöglichst auch in diesem Plenum wünsche, ist sicherlich in jeder denkbaren Form zu begrüßen. Die indirekte Nutzung der Sonnenstrahlung und des Sonnenlichts hat aber leider bereits bei der Produktion der Solar- und Photovoltaikzellen unübersehbare Schattenseiten für eine positive Energiebilanz.
Wie bei der Windkraft bleibt auch bei der Nutzung der Sonnenenergie die Versorgungssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Abdeckung der Spitzenwerte und eine preiswerte Speicherungsmöglichkeit, ein ungelöstes Problem, gerade in unserer Klimazone. Allerdings hat die Entwicklung der Akkus in dieser Beziehung gute Fortschritte erzielt. Wie bei der Verwertung der geothermischen Energie, so eignen sich sowohl die Solar- oder Photovoltaiknutzung wie auch die landwirtschaftlich erzeugten Energieträger vorwiegend für die Wärmegewinnung im Niedertemperaturbereich. Zur alternativen und flächendeckenden Energieversorgung weiter Teile unseres Landes reichen diese Energieträger auch bei großzügiger Förderung und Einspeisungsprivilegien selbst als Energiemix nicht annähernd aus.
Die Auswirkungen des Energiewirtschaftsgesetzes auf Kommunen und Tarifkunden können demzufolge den Erwartungen der SPD sicherlich nicht entsprechen, selbst wenn die darin in Teilen vollzogene, an anderer Stelle aber auch gebremste Liberalisierung des Strommarktes zumindest kurzfristig Preissenkungen bewirkt. So sind diese weder sozial noch wirtschaftlich und schon gar nicht umweltpolitisch positiv zu bewerten, zumal die Dumpingpreise von der so genannten Ökosteuer wieder aufgefressen werden. Durch erhöhten Billigstromimport, gerade aus mangelhaft kontrollierten Kernkraftwerken west- und osteuropäischer Nachbarstaaten, sind bei uns die Versorgung und die Tarifsicherheit langfristig nicht gesichert.
Wer also die Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke reduzieren will, sollte dies zumindest von einer gesicherten und bezahlbaren alternativen eigenen Energieversorgung mit verfügbaren Energieträgern abhängig machen. Er sollte weiter eine optimale Entsorgung und Endlagerung von verbrauchten Brennstäben garantieren und die echte Alternative „Energieversorgung durch Kernfusion“ mit allem Nachdruck fördern.
Das Energiewirtschaftsgesetz mit Globalisierung des Strommarktes bei gleichzeitiger Zentralisierung durch Fusionen der internationalen Energiewirtschaft wirkt sich auf die Kommunen also letztlich so aus, dass diese sich aus der Stromversorgung zurückziehen und ihre Anteile meistbietend veräußern. Was das für die Tarifkunden und Endverbraucher langfristig bedeutet, kann man sich an fünf Fingern abzählen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Baufreigabe für die noch ausstehenden Baumaßnahmen an der Bundesstraße 518 im Bereich der Ortsumgehung der Stadt Wehr erfolgen kann?
b) Ist die Landesregierung bereit, sich umgehend für die Finanzierung des ca. zweiprozentigen Restbetrags in Höhe von 800 000 DM im Zusammenhang mit den noch erforderlichen Baumaßnahmen einzusetzen, damit die Ortsumfahrung nach nahezu zehnjähriger Bauzeit endlich fertig gestellt werden kann?
Die Antwort auf die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 war nicht vorbereitet. Deshalb wird diese Frage schriftlich beantwortet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgesehene Verkauf der SBW an die HIM wurde zwar in beiden Fachausschüssen behandelt, und die rein wirtschaftlichen Überlegungen könnten vielleicht auch uns Republikaner von der Notwendigkeit einer Veräußerung überzeugen. Doch der Teufel liegt wohl auch bei diesem Deal wie sehr oft im Detail. Das wurde bei der Behandlung im Umweltausschuss überdeutlich.
Die Entwicklung der SBW, die seit 1. April 1997 einen Entsorgungsvertrag über 15 Jahre, also bis einschließlich 2011,...
... mit der Abfall-Verwertungsgesellschaft Hamburg hat, verlief nach Angaben des Finanz- und des Umweltministeriums seit einiger Zeit wirtschaftlich kritisch. Dies wurde in erster Linie dem Defizit der Umschlags- und Behandlungsanlage für Sonderabfälle im Hafen Stuttgart zugeschrieben, die zu wenig ausgelastet sei.
Genau dieser Bereich erscheint uns Republikanern jedoch weniger problematisch. Eine Leistungserweiterung in andere Abfallbereiche, zum Beispiel im Rahmen der Elektronikschrottverwertung, wäre nach unserer Ansicht eine Alternative zu mehr Wirtschaftlichkeit.
Dann braucht man auch die Absicht des Bundesumweltministers mit der Tendenz zu noch mehr Verwertung nicht zu fürchten, zumal durch die Getrennthaltungspflicht für Beseitigungsabfälle eine Umdeklarierung von Sonderabfällen zu Wertstoffen, zum Beispiel zur thermischen Verwertung, zu verhindern wäre, sofern man das überhaupt will. Im Gegenteil: Die Hafenanlagen könnten zunehmend Ge
winne erwirtschaften, wie das an anderer Stelle der Vorlage bereits eingeräumt wird.
Nachdem 1997 noch 1 500 Tonnen umgeschlagen wurden, sind 1998 ca. 23 000 Tonnen verladen worden. Für 1999 sind über 30 000 Tonnen – man spricht von 31 000 – zu erwarten, was im Bereich der schwarzen Zahlen liegen würde und somit bereits heuer wirtschaftlich erfolgreich wäre.
Selbst wenn sich die Landesregierung aus rein politischen Überlegungen aus dem Geschäft mit Abfällen zurückziehen will, könnten die Hafenanlagen allein bereits einen Verkaufspreis erzielen, der höher wäre als die jetzt erwarteten 6,3 Millionen DM für die gesamte SBW.
Der eigentliche Pferdefuß bei der SBW scheint in dem unglücklichen Sondermüllvertrag zu stecken, der kein „Müller-Vertrag“, sondern ein Vertrag des früheren SPD-Umweltministers ist, ein „Schäfer-Vertrag“, gegen den wir Republikaner uns vehement gewehrt haben.
In diesem Punkt ist der jetzige Umweltminister zwar aus dem Schneider, aber nicht aus der Verantwortung. Denn er war Mitglied einer der Fraktionen der großen Koalition, die dem sonderbaren Vertrag mit der AVG Hamburg zur jährlichen Lieferung von bis zu 30 000 Tonnen, aber von mindestens 20 000 Tonnen thermisch verwertbarem Sondermüll zugestimmt haben.
Die AVG Hamburg muss dafür, wenn ich das richtig interpretiere, 5 000 Tonnen Sondermüll zur Beseitigung nach Billigheim liefern. Sie kann dies aber auf bis zu 10 000 Tonnen jährlich erweitern.
Mit insgesamt bis zu 180 Millionen DM Pönalbürgschaft hat das Land Baden-Württemberg den Kopf in der Schlinge bei der AVG Hamburg, und den kriegt man auch mit einem Verkauf oder einer Privatisierung nicht heraus.
Sie kriegen den Kopf nicht heraus, Herr Scheuermann.
Wer sich damit trösten will, dass dieses Pönale für 1998 nicht verlangt wurde, verschließt die Augen vor der Realität. Ein Rückschluss auf 1999 ist mit Sicherheit nicht berechtigt. Man kann nur hoffen, dass der SBW-Verkauf nicht als Anlass für eine Pönalnachforderung genutzt wird.
Was die 20 Millionen DM Kapitalzuführung wegen der Sonderabschreibung angeht, die in jedem Fall vom Land zu leisten ist, so könnten diese beim Verbleib auch als weitere Investition gesehen werden. Beim Verkauf sind sie jedoch als verlorene Mitgift an den Rechtsnachfolger zu bewerten.
Von den rein wirtschaftlichen Überlegungen einmal abgesehen, macht mich die Äußerung des Umweltministers,
veröffentlicht im „Mannheimer Morgen“ vom 5. Februar 2000, besonders stutzig. Ich zitiere:
Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Kooperationsländer Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern Abfälle nach Billigheim lieferten, sei nicht zu erwarten, dass der langjährige Schnitt von 30 000 Tonnen überschritten werde.
Nachtigall, ick hör dir trapsen! Legen wir die Betonung einmal auf die Worte „sei nicht zu erwarten“, dann heißt das im Umkehrschluss, es sei durchaus möglich, dass beispielsweise durch Sondergenehmigungen die 30 000 Tonnen jährlich weit überschritten werden können. Denn man liest an anderer Stelle, dass ohne Sondergenehmigung eine jährliche Befüllung über 30 000 Tonnen nicht erfolgen könne, was wiederum im Umkehrschluss bedeutet, dass mit Sondergenehmigung durchaus mehr verfüllt werden könnte. Dann darf man auch fragen, wie lange die derzeitige Kapazität von ca. 600 000 Tonnen ausreicht, die jetzt für 20 Jahre kalkuliert ist.
Was nützt dann die Gewissheit, dass der Grundbesitz einer verfüllten Deponie letztlich beim Land bleibt, wenn damit ausschließlich neue finanzielle und umweltpolitische Risiken und Belastungen für Baden-Württemberg verbunden sind?
Die damit verbundenen Versprechungen des Umweltministers, dass dann auf Standorte in anderen Bundesländern zurückzugreifen sei und die Wirtschaft selbst für die Entsorgung ihres Sondermülls zu sorgen habe, wirken auf mich wenig tröstlich und für nachfolgende Generationen kaum vertrauenerweckend.
Ich bin gleich beim Schluss, Herr Präsident.
Das ist kaum vertrauenerweckend angesichts des sonderbaren Umgangs mit dem Wörtchen „Wahrheit“ in der christlich-demokratischen Parteienlandschaft.
Unser Vertrauen in derartige Versprechungen eines CDUMinisters ist jedenfalls auf ein Minimum reduziert.
Auch deshalb lehnen wir Republikaner den Verkauf der SBW ab, der selbst Herrn Scheffold und Herrn Scheuermann starke Bauchschmerzen bereitet und außer der Erfüllung des Koalitionsvertrags weder ökonomisch noch ökologisch Sinn macht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlässlich eines Empfangs des Architektenverbandes im Neuen Schloss sprach der Zukunftsforscher Matthias Horx über die visionären Entwicklungsschwerpunkte des kommenden Jahrhunderts.
Neben einer Machtübernahme der Frau sieht Horx die nächsten hundert Jahre als Zeitalter der Gentechnik.
Ganze Städte könnten nach seinen Prognosen computergesteuert aus der Retorte entstehen und versorgt werden. Die Rolle des Mannes wird dabei klein geschrieben.
Das sind Visionen, die, wenn sie überhaupt Realität werden sollten, wohl nicht viele aus diesem Hause erleben werden – oder erleben müssen, wie man’s nimmt.
Von positiven Auswirkungen der Gentechnik auf die Welternährungssituation durch großflächige Anwendung in der landwirtschaftlichen Produktion auszugehen scheint jedoch unrealistisch und birgt ein Gefahrenpotenzial, das gar nicht hoch genug einzuschätzen ist. Sicher ist aber, dass neben den neuen Informationstechniken eine der Schlüsseltechnologien des neuen Jahrhunderts die Bio- und Gentechnologie ist. Sind wir darauf vorbereitet, meine Damen und Herren?
Dafür braucht es den aktiven Beitrag vieler kompetenter Bürger und Politiker – auch und gerade in der Umweltpolitik, beim sparsamen Umgang mit Energie, die uns sowohl von der Erde als auch von der Sonne sehr großzügig geschenkt wird. Ganz besonders sparsam müssen wir aber mit dem Verbrauch unserer nicht erneuerbaren Flächen – Wälder, Wiesen und Felder – in unserer Heimat umgehen.
Aus diesem Grund haben wir Republikaner bei unseren Anträgen zum Haushalt ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung der Industrie- und Militärbrachen gelegt. Die historische und technische Erkundung, Sanierung und Verwertung dieser meist hoch belasteten Grundflächen muss auch in Zukunft Priorität vor Neubebauungen haben.
Neben einer ganzheitlichen und verantwortungsvollen Wertediskussion muss eine generelle Neuorientierung in der Naturschutz- und Umweltpolitik im Konsens mit einer
ökologisch verträglichen Wirtschafts- und Verkehrspolitik stattfinden. Eine werteorientierte Bildungspolitik, die sich auch im Einklang mit der Schöpfung Mensch und Natur befindet, muss sich in einer humanen Umweltpolitik wieder finden.
Die von mir gewählte Reihenfolge ist auch eine eindeutige Wertstellung, die im Abschlussbericht der Enquetekommission vereinbart wurde. Sie lautet: „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsträchtigen Entwicklung“. Also, zuerst zum Schutz des Menschen und zuallererst für uns, den hier bodenständigen Menschen, sagen wir Republikaner. Dazu gehört selbstredend der Gewässerschutz und der – –
Nein. Aber unsere Aufgabe besteht darin, zunächst einmal für die Menschen zu sorgen, die hier bodenständig sind.
Sind die nicht bodenständig? Das können Sie selbst beantworten.