Wir haben das jetzt erlebt mit der Aktion „Mehr Demokratie“, deren Antrag ja bekanntlich vom Innenministerium zurückgewiesen wurde. Ich nehme an, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht.
„Die da oben machen doch, was sie wollen“, hört man landauf, landab. Dann erhebt sich natürlich die Frage: Lohnt es sich noch, dass wir uns an Wahlen beteiligen? Auch als Konsequenz auf die Affären der letzten Zeit müssen wir darauf abzielen, das Bürgervertrauen in die politischen Institutionen wieder nachhaltig zu stärken.
Das gelingt nur, meine Damen und Herren, wenn wir die Bürger mehr als bisher an politischen Prozessen beteiligen.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hackl Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Hackl Bündnis 90/ Die Grünen: Sehr richtig!)
Meine Damen und Herren, starre Haltungen, wie sie der Kollege List oder der Kollege Hackl dargestellt haben, sind hier nicht am Platze.
Kollege List, wir sollten Ausführungen nicht auf der Basis für ein klares, hundertprozentiges Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie aufbauen.
These 1: Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht, den Landtag – das bezieht sich jetzt auf die Bürgerinitiative – mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Diese Initiative muss von mindestens 40 000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Hier beschäftigen wir uns natürlich wieder mit dem abgelehnten Antrag der Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“.
Aber nun zum heutigen Thema. Der Bereich von Bürgerentscheiden ist auszuweiten. Das ist die Meinung unserer Fraktion. Mit Ausnahme des Negativkatalogs in § 21 GO sollten künftig möglichst viele Angelegenheiten einer Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, einem Bürgerentscheid unterworfen werden können,
allerdings – und hier ist das Hemmnis – nach Beschluss von zwei Dritteln des Gemeinderats. Das ist die Schwelle, die wir überschreiten müssen, wenn ein Bürgerbegehren zugelassen werden soll.
SPD und Grüne wollen erstens die Einführung des Bürgerbegehrens auf Kreis-, Bezirks- und Ortschaftsebene. Das lehnen wir ab. Der Kollege List hat ein ganz frappantes Beispiel genannt, dass bei der Errichtung einer Mülldeponie eine Minderheit bestimmen kann, wo eine Mülldeponie hinkommt, und damit die Bürger anderer Gemeinden schädigt.
Zweitens soll der Gemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder beschließen können, dass eine Gemeindeangelegenheit einem Bürgerentscheid unterstellt wird. Das ist die Forderung des Kollegen Redling.
Wir könnten, wie gesagt, auf diese Forderung zugehen – ich sage: zugehen –, allerdings mit der Ausnahme des Negativkatalogs des § 21 GO. Dieser Negativkatalog muss unbedingt erhalten bleiben. Deshalb sage ich nochmals: Erweiterung des Positivkatalogs. Vom Wegfall des Positivkatalogs – auch eine Forderung der Basis der FDP/DVP – möchte ich hier eigentlich nicht reden.
Die Grünen sagen: Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens 10 % der Bürgerinnen und Bürger unterschrieben ist. Nach dem Gesetzentwurf der SPD soll bei einem Bürgerentscheid die gestellte Frage in dem Sinne entschieden sein, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Wir wollen hier die Messlatte anders anlegen und könnten uns vorstellen, dass das Quorum von 30 % auf 25 % gesenkt wird.
Meine Damen und Herren, diese Verbesserungen, die wir vorschlagen, gehen nicht so weit wie die Vorschläge der Opposition, aber sie sind unserer Ansicht nach ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Bürgerbeteiligung, und das wollen wir, meine Damen und Herren.
... – ich bin gleich so weit – zum Zustandekommen eines Bürgerentscheids wird sich die Mitwirkung der Bürger an den kommunalen Entscheidungen verbessern.
Meine Damen und Herren, wir dürfen natürlich die Geschicke der Kommunen nicht einzelnen Gruppen überlassen, sondern der Kreistag und der Gemeinderat sollen in weitem Maße Herr des Verfahrens bleiben.
Meine Damen und Herren, wir werden die Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen im Ausschuss beraten, und wir werden unsere Vorstellungen dazu entsprechend einbringen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir demokratischen Republikaner sind natürlich – –
Nein, haben wir nicht. Aber ich muss das einmal klarstellen, weil hier immer wieder Kollegen von vier demokratischen Parteien reden und uns ausgrenzen.
treten ein für demokratische Verhaltensweisen und Abläufe in diesem Land, und zwar nicht bloß in so genannten Schönwetterlagen, sondern immer.
Meine Damen und Herren, wir haben zum Beispiel demokratisches Verhalten der Wähler in Österreich klar akzeptiert. Wo sind Sie, die linken Schönwetterdemokraten, da geblieben? Die Wahlentscheidung hat nicht in Ihr Weltbild gepasst, und deshalb sind Sie auf breiter Ebene – auch in der Debatte in diesem Hause – gegen demokratische Entscheidungen in einem Nachbarland angetreten.
Aber ich will nicht nur das hier anführen, sondern einmal in Deutschland bleiben. Wo sind denn Volksbefragungen bzw. Volksbegehren in Sachen Euro durchgezogen worden, etwas, was jeden Bürger in ganz Deutschland betrifft, wenn er seine D-Mark hergeben muss? Das wären – und das haben wir auch immer gefordert – wirklich demokratische Maßnahmen, die in diesem Land notwendig sind.
Deswegen fordern wir auch immer wieder, diese plebiszitären Elemente auszuweiten. Bloß, meine Damen und Herren, irgendwo haben plebiszitäre Elemente auch ihre Grenzen, und diese Grenzen muss man sich einmal anschauen. Die kann man nicht unbedenklich herabsetzen, und man kann die Messlatte auch nicht auf null herabsetzen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD unterscheidet sich nur marginal, aber doch in entscheidenden Punkten von dem der Grünen,
und von den Grünen wissen wir ja, dass sie den Gesetzentwurf der Initiative „Mehr Demokratie in Baden-Württemberg“ abgeschrieben und hier eingebracht haben. Seit gestern wissen wir, dass die Fachaufsicht, nämlich das Innenministerium, festgestellt hat, dass der Zulassungsantrag der Bürgeraktion auf ein Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf als Anhang nicht zugelassen wird, und zwar mit der Begründung, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.
Jetzt haben wir einen wortgleichen Gesetzentwurf der Grünen vorliegen und debattieren über ihn. Wir debattieren heute vielleicht über einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf.
Eigentlich dürften wir dies ja gar nicht. Vielleicht schreibt uns der Herr Minister deshalb als Verfassungsfeinde schwarz auf weiß