Ewald Veigel

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Ende der Wahlperiode gebe ich Ihnen heute noch einen Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses.
Im Zeitraum von 1996 bis heute haben sich sage und schreibe fast 8 000 Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss gewandt. Sie wollten Hilfe in Bausachen, Rentenangelegenheiten, Steuerfragen oder eine Begnadigung. Im weitaus größten Teil der Zuschriften ging es jedoch um ausländerrechtliche Fragen. Rund 29 % beträgt dieser Anteil. Gegenüber der letzten Wahlperiode liegt er um etwa ein Drittel höher.
Knapp die Hälfte dieser Petitionen wurden von Ausländern oder von Deutschen für Ausländer erhoben, die aus Bosnien-Herzegowina oder aus der Bundesrepublik Jugoslawien stammen. Diese Menschen haben also nicht Asyl beantragt, sondern sind zum überwiegenden Teil als Bürgerkriegsflüchtlinge zu uns gekommen. Bürgerkriegsflüchtlinge sind Gäste auf Zeit, heißt es immer. Sie müssen in ihr Heimatland zurückkehren, wenn die für die Flucht maßgeblichen Gründe weggefallen sind. Im Grundsatz richtig, kann ich da nur sagen.
Wir hatten es im Petitionsausschuss aber auch sehr mit Bürgerkriegsflüchtlingen zu tun, die bei uns lange Jahre in derselben Firma beschäftigt waren und dort dringend benötigt wurden. Teils waren sie hoch qualifiziert, teils scheuten sie sich aber auch nicht, unangenehme Arbeiten zu übernehmen. Bei den Arbeitgebern handelte es sich durchweg um Handwerksbetriebe oder kleine mittelständische Unternehmen. Diese Firmen forderten vehement ein Bleiberecht für ihre ausländischen Arbeitnehmer. Deren Tätigkeit sei betriebsnotwendig, sie seien eingearbeitet, und Ersatz am Arbeitsmarkt sei leider nicht zu bekommen.
Der Ausschuss konnte diesen Firmen nur ganz selten helfen, getreu dem vorgegebenen Motto: Gäste auf Zeit sind auch Arbeitnehmer auf Zeit. Für mich persönlich – und ich glaube auch für die Ausschussmehrheit – war es deshalb erfreulich, Herr Innenminister, dass die Landesregierung Ende vergangenen Jahres die rechtlichen Voraussetzungen für ein befristetes Aufenthaltsrecht für diesen Personenkreis geschaffen hat. Ich kann, ohne anmaßend zu sein,
feststellen, dass zu diesem Ergebnis auch die Beratungen bei uns im Petitionsausschuss und die vielen persönlichen Gespräche mit Regierungsvertretern beigetragen haben.
Mit einer speziellen ausländerrechtlichen Petition hatte es der Ausschuss in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode – das war noch unter Dr. Freudenberg – zu tun. Sie erinnern sich alle an die Petentin „Neshe“, die unter diesem Namen landesweit Schlagzeilen machte. Petitionsausschuss und Landtag wurden seinerzeit heftig gescholten, weil sie die Petition ablehnten und sich nur für ein Besuchervisum aussprachen. Über die Petition gab es auch hier im Plenum eine öffentliche Debatte, was natürlich äußerst selten vorkommt – leider vielleicht. Im Rückblick können wir nach der Einreise der Petentin, den nachfolgenden Wirren um ihre Person und ihrer anschließenden Ausreise feststellen, dass die Entscheidung des Petitionsausschusses damals nicht ganz falsch war.
Also war sie Ihrer Ansicht nach richtig, danke. Die Meinungen sind eben verschieden.
Zurück zur Statistik: Nach den ausländerrechtlichen Petitionen folgen mit weitem Abstand, nämlich mit gut 6 %, baurechtliche Eingaben. Auch hier gab es wieder Fälle, die landesweit Aufmerksamkeit erregten. Ich erinnere an den beabsichtigten Bau von Windkraftanlagen in Spiegelberg im Rems-Murr-Kreis und in Lauterstein im Landkreis Göppingen, Herr Kollege Schmiedel.
Windkraftanlagen sind im Außenbereich zwar privilegiert. Sie dürfen aber gleichwohl nicht den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen.
Für den Standort Lauterstein hat der Verwaltungsgerichtshof in einem parallel betriebenen Berufungsverfahren bestätigt, dass die Bauvoranfrage wegen einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu Recht abgelehnt worden ist. Diesem Votum schloss sich auch der Petitionsausschuss an.
Auch dem Bau einer Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet der Gemeinde Spiegelberg konnte er nicht zustimmen. Der Ausschuss wies jedoch darauf hin, dass eine Genehmigung davon abhängen wird, wie die Planungskonzeption des Verbands Region Stuttgart zur Ausweisung von Windenergiestandorten aussehen wird. Die Grundlagen für diese Konzeption werden gegenwärtig erarbeitet.
Vom Kollegen Schmiedel, danke.
Im Laufe dieses Jahres wird sich klären, welche Standorte tatsächlich ausgewiesen werden. – Herr Schmiedel ist Fraktionsvorsitzender in der Regionalversammlung.
Meine Damen und Herren, schwierige baurechtliche Fragen hatte der Petitionsausschuss in einem Fall zu klären, in dem einem prominenten Bauherrn die Sanierung seines im
Außenbereich gelegenen Wohnhauses genehmigt wurde. Da der Bauherr das vorhandene Gebäude weitgehend abriss,
war dessen Bestandsschutz erloschen. Die städtische Baurechtsbehörde erteilte daraufhin für den Neubau eine weitere Baugenehmigung.
Dagegen wandte sich – Gott sei Dank – ein Nachbar, der schließlich den Petitionsausschuss anrief. Weil die Baumaßnahme schon weit fortgeschritten war, konnte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Abbruch des rechtswidrig erstellten Gebäudes nicht verlangt werden. Das Wirtschaftsministerium hat aber zugesagt, die Baugenehmigung zurückzunehmen und den Abbruch verschiedener Mauern und Treppenanlagen auf dem Grundstück anzuordnen.
Aufgrund der Berichterstattung in der Presse über diesen Sachverhalt wurde dem Petitionsausschuss ein Parallelfall zur Prüfung vorgelegt. Beide Fälle wurden von derselben städtischen Baurechtsbehörde entschieden. Für uns war damit natürlich Grund zum Handeln gegeben.
Auch in diesem zweiten Fall wurde die rechtswidrige Baugenehmigung zurückgenommen. Der Abbruch des Gebäudes konnte auch hier aus Gründen der Verhältnismäßigkeit leider nicht angeordnet werden.
Ein weiterer berühmter Fall war aber auch die Petition über den Waldenser-Friedhof in Neuhengstett, liebe Beate Fauser, wo ein wahrer Glaubenskrieg entbrannt war.
Wegen der Bäume, das wissen Sie auch.
So viel zu einigen landesweit bekannt gewordenen Einzelfällen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen feststellen, dass die Zahl der Petitionen zurückgeht. In der laufenden fünfjährigen Wahlperiode sind nur unwesentlich mehr Petitionen eingegangen als in dem vorangegangenen vierjährigen Zeitraum. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in der 8. Legislaturperiode begonnen hat.
Woran dies liegt, lässt sich im Moment nicht ermitteln; wir können nur mutmaßen. Begründen die Behörden ihre Entscheidungen sorgfältiger, und überzeugen sie damit die Bürgerinnen und Bürger? Wird der Rechtsweg verstärkt in Anspruch genommen und bei einer Niederlage keine Chance mehr gesehen, in einem Petitionsverfahren zum Erfolg zu kommen? Wenden sich die Bürgerinnen und Bürger verstärkt an Boulevardzeitungen oder an bestimmte Fernsehsender und erhoffen sich von dort via Öffentlichkeit Erfolg? Vielleicht ist der Petitionsausschuss bei der jüngeren Generation auch bloß nicht bekannt. Darüber sollten wir uns Gedanken machen, obwohl wir uns über die Anteilnahme der Presse an unserer Arbeit eigentlich nicht beklagen können.
Rückläufig ist auch die Erfolgsquote. Sie liegt mit gut 15 % um 5 Prozentpunkte unter dem Wert der letzten Wahlperiode. Man darf dies aber nicht negativ sehen, Herr Kollege Walter. Ich führe nämlich den Rückgang auch darauf zurück, dass die Behörden bei ihren Entscheidungen verstärkt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, soweit es die Gesetze zulassen. Denn sie müssen damit rechnen – hier wird es etwas kritisch –, dass die Betroffenen den Petitionsausschuss einschalten und um Überprüfung der Entscheidungen bitten. Wenn Bürgerfreundlichkeit auf diesem Weg erreicht wird, verzichtet der Petitionsausschuss gerne auf eine höhere Erfolgsquote.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer schon einmal im Petitionsausschuss mitgearbeitet hat – und das sind viele hier im Saal –, weiß, wie zeitaufwendig und manchmal auch mühsam diese Tätigkeit ist. Von Ausnahmefällen abgesehen, findet sie auch nicht die große Öffentlichkeit. Dies soll sie auch gar nicht, weil es sich meist um Privatangelegenheiten handelt, die andere Leute nichts angehen. Deshalb auch die Nichtöffentlichkeit unserer Sitzungen. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist also völlig unspektakulär und bringt für die Abgeordneten keine oder fast keine öffentliche Aufmerksamkeit, es sei denn, man ordnet einen Vor-Ort-Termin an, zu dem dann die Presse in Scharen kommt und wo es dann manchmal auch ganz schön hoch hergeht.
Umso mehr freue ich mich natürlich über die engagierte Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Hier wird wirklich sehr engagiert und sehr sorgfältig gearbeitet. Ich schaue von links über die Mitte nach rechts: Jeder tut in diesem Ausschuss sein Bestes. Wir zeigen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sich jemand auch außerhalb gerichtlicher Verfahren um sie kümmert. Ich nenne hier wieder das Stichwort Bürgerfreundlichkeit.
Die Abgeordneten des Landtags sind nicht „die da oben“ und wirken nicht abgehoben von allen Realitäten. Nein, sie wollen die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger kennen lernen und helfen, wo immer es geht. Auf das Wort „helfen“ lege ich ein ganz besonderes Gewicht.
Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Arbeit auch das Interesse der Menschen an der parlamentarischen Tätigkeit und damit an unserem Gemeinwesen verstärken.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch Folgendes sagen: Die Arbeit im Petitionsausschuss – das werden mir die Damen und Herren Mitglieder bestätigen – kann einem auch menschlich sehr zu schaffen machen. Dies gilt insbesondere für ausländerrechtliche Petitionen. Ich denke an Familien, die abgeschoben werden sollen, obwohl ein Elternteil oder ein Kind krank oder behindert ist – solche Fälle gibt es nicht wenige –, oder an die Fälle, in denen nicht sicher ist, dass die Betroffenen in ihrem Heimatland ausreichend mit Medikamenten versorgt werden können. Eine Delegation des Petitionsausschusses war im Kosovo und
hat dort die katastrophalen Verhältnisse sehen können. Ich glaube, ein solcher Anschauungsunterricht tut uns nur gut. Gleiches gilt für die Kinder oder Jugendlichen, die abgeschoben werden und deshalb hier ihre Schul- oder Berufsausbildung nicht zu Ende bringen können. Solche Situationen müssen erst einmal auch seelisch verkraftet werden. Ich glaube, ich spreche hier den Damen und Herren Kollegen aus dem Herzen.
Zur Ausschussarbeit noch eine Bemerkung ganz anderer Art: Ich habe gar nichts dagegen, wenn der Petitionsausschuss von der Exekutive gelegentlich als lästiger Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den staatlichen Behörden andererseits angesehen wird. Oftmals hilft eben nur ein gewisses Maß an Penetranz – Herr Kollege Walter, da schaue ich ganz besonders Sie oder auch einige andere an –, um eine Petition erfolgreich zum Abschluss zu bringen. – Das sollte ein Lob sein, Herr Kollege Walter.
Dies soll nicht heißen, dass wir uns über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen wollen. Dies kann niemand vom Petitionsausschuss verlangen, und er tut dies auch nicht. Was wir aber können, ist rechtswidriges, unvernünftiges oder unzweckmäßiges Handeln ganz gewaltig ins Visier zu nehmen. Es gibt oftmals sehr viel mehr Möglichkeiten, einem Petenten zu helfen, als man beim ersten Durchlesen der Akten vermutet. Dazu müssen wir aber von den Rechten Gebrauch machen, die uns das Petitionsausschussgesetz gibt. Wir sollten die Vorschriften des Petitionsausschussgesetzes auch ausschöpfen. Ich denke hier insbesondere an Vor-Ort-Termine. Wir sollten eigentlich noch mehr VorOrt-Termine machen, um uns zu überzeugen – insbesondere in baurechtlichen Fragen –, wie es draußen aussieht.
Wir sollten mit den Petenten reden, wir sollten mit den Behörden vor Ort reden, und wir sollten uns ein Bild davon machen, wie es draußen aussieht.
Ich sprach vorhin von der Mühe, die uns die Arbeit im Petitionsausschuss bereitet. Aber eines ist auch richtig: Wenn wir Bürgerinnen und Bürgern helfen können, ist das auch für uns, Herr Kollege Behringer, und für alle, die ich jetzt anspreche, ein schönes Gefühl. Meistens haben wir Kompromisse gefunden, mit denen auch die Behörden leben können. Vor allen Dingen aber sehen wir an der Reaktion der Petenten, dass sich unser Einsatz gelohnt hat. Sie zeigen sich zufrieden mit unserer Hilfe und sparen auch nicht mit Dank. Und selbst dann, wenn mir bei einem Ortstermin ein Petent nur sagt: „Lieber Herr Veigel, endlich hat mir einmal jemand zugehört!“, dann weiß ich – da geben Sie mir sicher Recht –, dass unsere Arbeit nicht umsonst war und nicht umsonst ist.
Auch etwas anderes sollten wir nicht vergessen: Über die Arbeit im Petitionsausschuss erfahren wir hautnah, ob Gesetze, die wir im Landtag selbst beschlossen haben, in der Praxis auch funktionieren. Im Petitionsausschuss herrscht
eigentlich ein permanenter Lernprozess. Wir lernen sehr viel, und zwar auf vielen Rechtsgebieten, und das ist für uns auch nur gut.
Ich denke hier zum Beispiel an die Petitionen, die uns zum barrierefreien Bauen erreicht haben.
Ich bin gleich so weit, Herr Präsident. – In der Landesbauordnung haben wir festgelegt, dass bestimmte bauliche Anlagen barrierefrei zu errichten sind. Aufgrund dieser sinnvollen Vorschrift konnten wir in einigen Petitionsfällen erreichen, dass Baumaßnahmen behindertengerecht ausgeführt werden.
Nun komme ich so langsam zum Schluss.
Ich muss das ja einmal ausnützen. – Der Petitionsausschuss ist gefragt worden, ob die Vorschrift in letzter Konsequenz auch für einen kommunalen Bauhof gilt. Es gibt noch andere Fälle, die Sie aus früheren Diskussionen kennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – ich rede nicht schneller, sondern ich komme so zum Ende, wie ich begonnen habe –, ich möchte schließen mit dem Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss für die sachliche, kooperative und fleißige Arbeit in der nun ablaufenden Wahlperiode. Sie waren zudem noch besonders fleißig, da nur rund 700 Petitionen und damit ein Drittel weniger als in der letzten Wahlperiode auf den nächsten Landtag übertragen werden müssen. Jeder hat also sein Bestes gegeben, und denjenigen, der säumig war, haben wir unmissverständlich darauf hingewiesen.
Dank aber auch an die Ministerien und die nachgeordneten Behörden des Landes für die stets sachlichen Begegnungen und für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich weiß, dass es für die Regierung sehr mühsam ist, Stellungnahmen an den Petitionsausschuss zu erarbeiten. Dies geschieht aber immer mit größter Akribie.
Besonders danken möchte ich meinem Stellvertreter Jörg Döpper für die stets verlässliche Unterstützung.
Der ist jetzt leider bei einer Landfrauengruppe, er wollte mich aber nicht brüskieren.
Unsere Aufgabe konnten wir nur erledigen dank der sorgfältigen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro.
Sie alle verdienen unseren besonderen Beifall und unsere Anerkennung.
Meine Damen und Herren, ein sehr gern gebrauchtes Schlagwort ist heute die „Bürgernähe“, und bei uns im Petitionsausschuss wird Bürgernähe praktiziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss hat als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe, die berechtigten Interessen der Menschen zu vertreten. Er nimmt die Aufgabe für den gesamten Landtag und somit auch für jedes Mitglied dieses Hauses wahr. Helfen Sie bitte alle mit, dass der Petitionsausschuss seine Aufgaben erfüllen und dass er dem Vertrauen gerecht werden kann, das in ihn gesetzt wird. Ich hoffe, Sie nicht gelangweilt zu haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident Vetter, Sie haben vorhin von der Fortbildung der Beamten des höheren Dienstes gesprochen. Ist auch eine Fortbildung für Beamte des gehobenen Dienstes vorgesehen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir gehört haben, wird die Struktur der Führungsakademie des Landes laut vorliegendem Gesetzentwurf geändert. Denn aus der Monostruktur, Herr Präsident Vetter, wird in Weiterentwicklung der Einrichtung eine Institution der Weiterqualifizierung des öffentlichen Dienstes, aber auch der Privatwirtschaft, und auch, wie ich erfreut gehört habe, der Kommunen.
Die Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung steigen ständig; das wissen wir alle. Außerdem findet ein laufender Veränderungsprozess statt. Deshalb ist es natürlich gut, dass man sich überlegt hat, die Struktur dieser Führungsakademie zu ändern und den laufenden Entwicklungen anzupassen.
Wir brauchen deshalb ein leistungsfähiges Organ für die Fortbildung. Die neue Führungsakademie erhält einen eigenen ständigen Bildungsauftrag zur beruflichen Weiterqualifizierung. Wir haben von Ihnen, Herr Präsident Vetter, mit Interesse gehört, was da nun alles passiert, wer dort ausgebildet wird, an wen man herantritt, wen man beizieht. Das ist natürlich außerordentlich interessant. Es wäre schön, wenn wir laufend über die Weiterentwicklung unserer Führungsakademie unterrichtet würden. Diese Bitte möchte ich hiermit aussprechen.
Besonders wichtig ist uns natürlich, dass die Akademie in Zukunft eine Brückenfunktion zwischen Verwaltung, Privatwirtschaft und den Kommunen wahrnimmt und dass andere Dienstleister beigezogen werden sollen. Es findet also eine Verzahnung aller Beteiligten statt. Dies erlaubt meiner Ansicht nach eine optimale Aufgabenerfüllung bei der beruflichen Qualifizierung. Ich möchte mich den Ausführungen des Kollegen Brechtken anschließen, der gesagt hat, dass es jedem öffentlich Bediensteten oder auch jedem Bediensteten in der Kommunalverwaltung zur Pflicht gemacht werden soll, sich ständig weiterzubilden.
Unsere Fraktion ist überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf in die Zukunft weist und dass der gewählte Weg richtig ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machen einen erneuten Vorstoß in Sachen Basisdemokratie. Der Landtag hat erst im März 2000 wesentliche Erleichterungen für das direkte Mitwirken der Bürgerschaft beschlossen. Umso mehr erstaunt es jetzt, meine Damen und Herren von links, dass kurz vor der Landtagswahl dieses Thema erneut zur Debatte steht.
Herr Kollege Redling – –
Gut, aber jetzt wird er behandelt. Papier ist geduldig.
Herr Kollege Redling hat ausgeführt, dass wir eine gute Gemeindeordnung haben.
Herr Kollege Redling, hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu.
Nachher. – Wir haben eine gute Gemeindeordnung, die mannigfaltige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und der Bürgermitwirkung bietet.
Sie beantragen jetzt erneut den Wegfall des Positivkatalogs, die Reduzierung des Quorums für Bürgerbegehren auf 10 vom Hundert der Bürger, bei Gemeinden mit mehr als 200 000 Einwohnern auf höchstens 15 000 Unterschriften, Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens und – was ich nicht schlecht finde – gleiche Informationsmöglichkeiten für Gemeindeorgane und Vertreter der Bürgerbegehren, aber dann wieder die Sperrwirkung von Bürgerbegehren und Senkung des Entscheidungsquorums von 30 auf 20 vom Hundert der Stimmberechtigten
oder den völligen Wegfall des Entscheidungsquorums, was von den Grünen gefordert wird.
Aber damit nicht genug. Die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreis- und Gemeindebezirksebene sind ebenfalls Inhalt Ihres Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren. Ich darf hier den Kollegen List unterstützen, der sagte: In den Städten und Gemeinden haben wir den gewählten Gemeinderat und den gewählten Bürgermeister als Verfassungsorgan und als System der repräsentativen Demokratie, zu der sich auch unsere Fraktion durchaus bekennt. Die Freigabe des Positivkatalogs und der Wegfall des Zustimmungsquorums würden eine Schwächung der gewählten Gemeindeorgane bedeuten.
Bitte.
Herr Kollege Birzele, diese Frage hat Herr Redling vorhin auch gestellt,
und wir haben in der Fraktion natürlich über diese Frage auch diskutiert. Wir sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ich sage zum gegenwärtigen Zeitpunkt – durchaus der Ansicht, dass ein Bürgerbegehren auf Kreisebene nicht opportun ist.
Was Herr Döring vor ein oder zwei Jahren gesagt hat, haben wir erneut überdacht und sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Ansicht, dass das opportun ist.
Meine Damen und Herren, diese Verantwortung der gewählten Gemeindeorgane, von der ich vorhin gesprochen habe, würde durch erleichterte Bürgerentscheide erheblich geschmälert und eingeengt. Auch die von der Opposition vorgeschlagene Sperrwirkung von Bürgerbegehren würde eine mehrmonatige Lähmung der Gemeindeorgane bedeuten. Die Absenkung der Quoren könnte zu der Gefahr führen, dass kleine aktive Gruppen Entscheidungen herbeiführen, die nicht im Sinne der Allgemeinheit wären.
Also insgesamt gesehen würden diese vorgeschlagenen Regelungen die Organe der Gemeinde erheblich schwächen.
Von der repräsentativen Demokratie wäre dann unserer Ansicht nach nicht mehr allzu viel übrig.
Auf der Kreisebene – jetzt komme ich darauf – besteht die Gefahr, dass hier Entscheidungen getroffen würden, die einen Teil des Landkreises bevorzugen und den anderen Teil benachteiligen, zum Beispiel Entscheidungen über eine Mülldeponie.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen: Unsere Fraktion betont, dass die jetzigen Regelungen für den Bürgerantrag und für das Bürgerbegehren ausreichend sind, dass wir eine Senkung des Entscheidungsquorums ablehnen, dass wir die Einführung von Bürgerantrag und Bürgerentscheid auf Kreis- und Bezirksebene ebenfalls ablehnen, dass wir uns hiermit zur repräsentativen Demokratie in der Gemeinde bekennen, allerdings mit der Feststellung – jetzt hören Sie mal gut zu, Herr Redling –,
dass wir in der nächsten Legislaturperiode über mögliche Erleichterungen diskutieren können.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lehnen wir den Gesetzentwurf der Grünen und den Gesetzentwurf der SPD ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie hier schon mitgeteilt wurde, wurde der vorliegende Gesetzentwurf im Innenausschuss eingehend beraten. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, diesen Entwurf unverändert zur Zweiten Beratung zu bringen und vom Landtag beschließen zu lassen. Ich stelle fest, dass unter den Fraktionen eine weitgehende Einigkeit besteht.
Man braucht also nichts mehr über die Beratung im Ausschuss zu sagen.
Herr Kollege Rech, Sie haben den Vorschlag gemacht, eine Zielmarke bis zum Jahr 2005 zu setzen. Ich glaube, dem können wir uns anschließen;
denn gerade bei dieser Materie muss im Dienste und zum Nutzen unserer Bürger weitergearbeitet werden. Da können wir uns das Jahr 2005 eigentlich zum Ziel nehmen.
Man kommt mit diesem Gesetz dem Bürger weitgehend entgegen. Wie die Überschrift dieses Gesetzes zeigt, geht
es ausdrücklich um Erprobung. Das Thema ist also im Fluss, und wir werden uns in Zukunft weiter damit beschäftigen müssen.
Mit diesem Beginn zeigen das Land und die Kommunen, dass Bürger und Unternehmen eine effiziente, leistungsfähige und vor allem kundenorientierte Verwaltung vorfinden werden. Diese Instrumente sind im wahrsten Sinn des Wortes Signatur für eine moderne Verwaltung im Dienst der Bürger und der Wirtschaft. Über die Vorteile ist heute bereits ausführlich geredet worden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Ich stelle fest: Erstens: Die Einführung elektronischer Bürgerdienste muss schnell auf den Weg gebracht werden. Zweitens: Dadurch erreichen wir Verwaltungsvereinfachung und bürgerfreundlichere Verwaltung.
Den Kommunen gebührt Dank für ihre konstruktive Vorarbeit und Mitarbeit. Meine Damen und Herren, eine ständige Überprüfung und Begleitung der Materie muss gewährleistet sein.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gesetzlichen Grundlagen für die heutige Beratung dieses Gesetzentwurfs gibt es eigentlich schon seit 1997. Im Januar 2000 trat die entsprechende europäische Richtlinie in Kraft, die die Staaten bis Juli 2001 zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
Ich habe bei den Redebeiträgen der Vorredner festgestellt, dass es hier eigentlich keinen Dissens gibt. Alle sind damit einverstanden, dass wir diese moderne Form einführen.
Nun freut es mich natürlich ganz besonders, dass BadenWürttemberg die Nutzung in einigen ausgewählten Bereichen wie zum Beispiel dem Melde-, dem Schul- und dem Bauwesen erprobt. Der Herr Minister hat vorhin gesagt, dass dies eine Stärkung des Medienstandorts Baden-Württemberg darstellt. Das Land, meine Damen und Herren, zeigt damit, dass Bürger und Unternehmen eine effiziente, leistungsfähige und vor allem – und das ist natürlich ganz besonders wichtig – kundenorientierte Verwaltung vorfinden, die den wachsenden Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden will.
Die Landesverwaltung und die Kommunen im Land nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken wie etwa Multimedia, Bürokommunikation, Sprachdatenintegration und selbstverständlich auch das Internet. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass einige Kommunen im Land Baden-Württemberg hier Pionierarbeit leisten. Ich darf zum Beispiel aus unserem Enzkreis die kleine Gemeinde Sternenfels anführen, die auf diesem Gebiet ganz hervorragende Arbeit leistet, die zusammen mit anderen Gemeinden neue Programme für die Kommunen entwickelt und natürlich wirklich in erster Linie für den Bürger da ist. Das freut mich, und mich freut es natürlich auch, dass das Land Baden-Württemberg hier nachzieht.
Der Herr Justizminister hat mir vorhin mitgeteilt, dass zum Beispiel das Amtsgericht Stuttgart auch schon diese Verfahren anwendet, und zwar mit gutem Erfolg. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg.
Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln und auch der elektronischen Signatur ist für eine moderne und dienstleistungsbewusste Verwaltung im Interesse ihrer Bürger und der Wirtschaft unverzichtbar.
Herr Kollege Jacobi, vorhin wurde immer wieder die Frage der Sicherheit angesprochen. Ich meine, der Empfänger einer digitalen Signatur sollte sicher sein, von wem sie kommt. Er weiß aber auch aufgrund der Verschlüsselung, dass das übermittelte Dokument authentisch ist, also nicht von Dritten verändert oder mitgelesen wurde. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt in der Diskussion zu sein.
Zunächst einmal noch eine grundsätzliche Bemerkung: Der volkswirtschaftliche Nutzen der digitalen Unterschrift wird die Summe der Nachteile bei weitem übertreffen – diese Nachteile, Frau Netzhammer, haben Sie ja auch angeführt –: Tausende neuer Geschäftsideen werden möglich, und Experten erwarten einen Nachfrageboom beim Onlineshopping und bei der Hardwareindustrie, die die erforderlichen Chipkarten, Lesegeräte usw. herstellt.
Doch nicht zuletzt – und das ist natürlich ganz besonders wichtig – ergibt sich ein enormer Vorteil für den Verbraucher: vom Kauf eines Pkw über die Kfz-Meldestelle bis hin zur Steuererklärung oder dem Shopping im Ausland.
Die grenzüberschreitende Übermittlung ist allerdings nicht so unproblematisch, wie es der Gesetzentwurf der Regie
rung erscheinen lässt. Wenn ich mit der in Baden-Württemberg anerkannten Signatur nicht in Frankreich oder in den USA in einer Firma online einkaufen kann, bringt das natürlich nichts. Auch hier muss nachgerüstet werden.
Ein richtiger Erfolg kann die digitale Unterschrift daher nur dann werden, wenn sie auch global anerkannt wird, und ich nehme an, Herr Innenminister, wir sind hier auf einem guten Weg.
Zum Schluss noch ein Wort zu den Kosten: Wirtschaft und Staat müssen für eine breite Akzeptanz und das nötige Vertrauen sorgen. Sie müssen aber auch deutlich machen, dass nicht alles im und aus dem Internet kostenlos ist. Der Presse habe ich entnommen, dass derzeit die Jahresgebühr für die Signaturchipkarte bei ca. 100 DM plus Anmeldegebühr liegt.
Es steht mir nicht zu, zu beurteilen, ob dies angemessen ist. Die Kosten sollten für alle Beteiligten – –
Das ist zu teuer. Also müssten wir darüber noch diskutieren. – Die Kosten sollten für alle Beteiligten, Herr Jacobi, so sein, dass die erforderlichen Anreize geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um ein Experiment, aber ich nehme an, dass dieses Experiment gelingen wird. Die Zeit erfordert dies.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei Fronten gehört: die Rede des Kollegen List und die Rede des Kollegen Hackl. Die Ausführungen des Kollegen Redling liegen in der Mitte, und ich möchte auch einen gewissen Mittelweg vorschlagen.
Ich glaube, uns allen ist bekannt, dass die Distanz zwischen den Bürgern und der Politik in letzter Zeit größer geworden ist. Wir stellen fest eine Abwendung vieler Bürger von den demokratischen Parteien, eine steigende Zahl von Nichtwählern, eine Abwendung der Bürger von der Bundes-, von der Landes- und besonders von der Kommunalpolitik.
Wir haben das jetzt erlebt mit der Aktion „Mehr Demokratie“, deren Antrag ja bekanntlich vom Innenministerium zurückgewiesen wurde. Ich nehme an, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht.
„Die da oben machen doch, was sie wollen“, hört man landauf, landab. Dann erhebt sich natürlich die Frage: Lohnt es sich noch, dass wir uns an Wahlen beteiligen? Auch als Konsequenz auf die Affären der letzten Zeit müssen wir darauf abzielen, das Bürgervertrauen in die politischen Institutionen wieder nachhaltig zu stärken.
Das gelingt nur, meine Damen und Herren, wenn wir die Bürger mehr als bisher an politischen Prozessen beteiligen.
Daher besteht Verbesserungsbedarf.
Meine Damen und Herren, starre Haltungen, wie sie der Kollege List oder der Kollege Hackl dargestellt haben, sind hier nicht am Platze.
Wir sollten, Herr Kollege Hackl, Gesetzesvorlagen nicht auf der Basis von Misstrauen aufbauen.
Kollege List, wir sollten Ausführungen nicht auf der Basis für ein klares, hundertprozentiges Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie aufbauen.
Deshalb haben wir von der FDP/DVP zwei Leitsätze beschlossen.
These 1: Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht, den Landtag – das bezieht sich jetzt auf die Bürgerinitiative – mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Diese Initiative muss von mindestens 40 000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Hier beschäftigen wir uns natürlich wieder mit dem abgelehnten Antrag der Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“.
Aber nun zum heutigen Thema. Der Bereich von Bürgerentscheiden ist auszuweiten. Das ist die Meinung unserer Fraktion. Mit Ausnahme des Negativkatalogs in § 21 GO sollten künftig möglichst viele Angelegenheiten einer Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, einem Bürgerentscheid unterworfen werden können,
allerdings – und hier ist das Hemmnis – nach Beschluss von zwei Dritteln des Gemeinderats. Das ist die Schwelle, die wir überschreiten müssen, wenn ein Bürgerbegehren zugelassen werden soll.
SPD und Grüne wollen erstens die Einführung des Bürgerbegehrens auf Kreis-, Bezirks- und Ortschaftsebene. Das lehnen wir ab. Der Kollege List hat ein ganz frappantes Beispiel genannt, dass bei der Errichtung einer Mülldeponie eine Minderheit bestimmen kann, wo eine Mülldeponie hinkommt, und damit die Bürger anderer Gemeinden schädigt.
Zweitens soll der Gemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder beschließen können, dass eine Gemeindeangelegenheit einem Bürgerentscheid unterstellt wird. Das ist die Forderung des Kollegen Redling.
Wir könnten, wie gesagt, auf diese Forderung zugehen – ich sage: zugehen –, allerdings mit der Ausnahme des Negativkatalogs des § 21 GO. Dieser Negativkatalog muss unbedingt erhalten bleiben. Deshalb sage ich nochmals: Erweiterung des Positivkatalogs. Vom Wegfall des Positivkatalogs – auch eine Forderung der Basis der FDP/DVP – möchte ich hier eigentlich nicht reden.
Die Grünen sagen: Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens 10 % der Bürgerinnen und Bürger unterschrieben ist. Nach dem Gesetzentwurf der SPD soll bei einem Bürgerentscheid die gestellte Frage in dem Sinne entschieden sein, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Wir wollen hier die Messlatte anders anlegen und könnten uns vorstellen, dass das Quorum von 30 % auf 25 % gesenkt wird.
Meine Damen und Herren, diese Verbesserungen, die wir vorschlagen, gehen nicht so weit wie die Vorschläge der Opposition, aber sie sind unserer Ansicht nach ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Bürgerbeteiligung, und das wollen wir, meine Damen und Herren.
Auch bei Senkung des Quorums...
... – ich bin gleich so weit – zum Zustandekommen eines Bürgerentscheids wird sich die Mitwirkung der Bürger an den kommunalen Entscheidungen verbessern.
Meine Damen und Herren, wir dürfen natürlich die Geschicke der Kommunen nicht einzelnen Gruppen überlassen, sondern der Kreistag und der Gemeinderat sollen in weitem Maße Herr des Verfahrens bleiben.
Meine Damen und Herren, wir werden die Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen im Ausschuss beraten, und wir werden unsere Vorstellungen dazu entsprechend einbringen.
Vielen Dank.