des Gesetzentwurfs auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen – Drucksache 12/4910
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung lediglich um einen formalen Akt der Transformierung europäischen Rechts in Landesrecht. Auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Fernsehens haben wir ja bereits eine ganze Reihe von Rechtsanpassungen vorgenommen. Ich erinnere an den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom Dezember letzten Jahres, der die Inhalte des vorliegenden Änderungsprotokolls bereits umgesetzt hat. Wir sind uns einig – auch nach der Diskussion im Ständigen Ausschuss –, dass wir diese Aussprache deshalb möglichst kurz halten wollen; denn mit dem Änderungsprotokoll und dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir den angestrebten einheitlichen grenzüberschreitenden Wettbewerbsbedingungen für das freie Fernsehen und das Bezahlfernsehen auf dem europäischen Fernsehmarkt entsprochen.
Die Vorschriften für Werbung und Teleshopping und die Einführung nationaler Schutzlisten für das freie Fernsehen lassen die Medienpolitik an Verlässlichkeit, an Konsumentenfreundlichkeit sowie an Rechtssicherheit für das freie Fernsehen und das Bezahlfernsehen gewinnen. Darüber sind wir uns einig. Gleichzeitig bleiben die nationalen Spielräume für eine eigene Ausgestaltung des Medienrechts erhalten.
Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bin mir mit Ihnen sicherlich einig, dass wir uns in den kommenden Monaten dem europäischen Medienrecht und seinen Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung wieder verstärkt zuwenden müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Hauk CDU: Hervorragende Rede! Ein Beitrag zur Effi- zienzsteigerung im Landtag!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es liegt auf der Hand, dass es sinnvoll ist, internationale Regelungen für ein Medium zu finden, das keine Grenzen kennt. Insofern begrüßen wir, dass der Prozess stattgefunden hat, gleichartige Regelungen in Europa für die Ausstrahlung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen und für eine Liberalisierung der Werbebestimmungen zu finden.
Interessant ist bei diesem ganzen Vorgang einzig, dass sich hier die Komplexität der Mediengesetzgebung im Bund und in den Ländern offenbart. Der Bund ratifiziert dieses Abkommen unter Einbeziehung des Bundesrates, und
gleichzeitig machen wir auf Landesebene ein Gesetz dazu. Dabei stellt sich die Frage, ob es zu gesetzlichen Ungenauigkeiten kommen kann. Nachdem die Landesregierung erklärt hat, dass dies nicht der Fall sei und Rechtssicherheit auf Bundes- wie auf Landesebene entstehe, vertrauen wir in diesem Fall der Landesregierung
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Absprache im Ständigen Ausschuss gemäß, wo wir das Thema schon auf der Tagesordnung hatten und gemeinsam festgestellt haben, dass es sich entgegen den Befürchtungen der Kollegin der CDU-Fraktion im Wesentlichen doch, glaube ich, nur um einen formalen Rechtsumsetzungsakt handelt, sind wir mit der Vertreterin der SPD, die das gerade ausgeführt hat, der Auffassung, dass man in Zeiten der Globalisierung natürlich auch gemeinsame Regelungen und Vertragswerke, wenn auch noch so kompliziert, umfassend und auf verschiedenen Ebenen in Rechtsgebilde gegossen, braucht. Ich glaube, darüber sind wir in diesem Haus einig.
Deshalb wird auch die Grünenfraktion diesem Gesetz der Landesregierung zustimmen – man höre und staune: immerhin dem zweiten innerhalb weniger Minuten –
und der Landesregierung das Vertrauen entgegenbringen, dass die rechtstechnische Umsetzung dann auch tatsächlich den Erfordernissen entspricht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer A sagt, muss auch B sagen. Vielleicht haben wir da einen Fehler gemacht. Der Vorgängerlandtag hat 1992 dem Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen zugestimmt. Deshalb müssen wir auch dieses Änderungsprotokoll absegnen.
Der FDP/DVP fällt das leicht, weil es hier auch um die Liberalisierung von Werbebestimmungen geht. Das ist sehr positiv, weil wir in Europa ansonsten leider eine andere Tendenz haben, wenn ich zum Beispiel an die beabsichtigten Werbeverbote für Tabakprodukte und Ähnliches denke. Bekanntlich halten wir von obrigkeitsstaatlichen Einschränkungen nichts. Deshalb ist es für uns wichtig, diese Regulierungswut zu stoppen. Aber das ist schwierig.
Der zweite Grund für die Gesetzesänderung ist ein Abschiedsgeschenk an den Kollegen Jacobi von der Fraktion der Grünen. Er hatte ja immer Angst, irgendwann im normalen Fernsehen kein Fußballspiel mehr anschauen zu
können, weil das alles ins so genannte Pay-TV geht. Die Übertragung wird jetzt abgesichert, indem die nationalen Regierungen Listen von Großereignissen aufstellen können. Da werden sicherlich auch Fußballspiele drin sein.
Das Ganze ist im Grunde genommen, wie ich schon gesagt habe, eine Formsache nach dem Motto „Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare“ oder „Vom Fußball bis zum Segeln, manche wollen alles regeln“. Also regeln wir es halt in Gottes Namen mit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens vollziehen wir inhaltlich im Prinzip das nach, was wir in diesem hohen Haus bereits bei den Beratungen über den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag besprochen haben. Meine Fraktion wird diesem Ratifizierungsgesetz ebenfalls zustimmen. Ich will auch nicht noch einmal auf die einzelnen Punkte, die wir bereits im Zusammenhang mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erörtert hatten, eingehen.
Erlauben Sie mir nur einen Hinweis: Dies ist kein Zwischenergebnis, dies ist kein Schlusspunkt in einer uns sicherlich auch in den nächsten Jahren noch sehr intensiv beschäftigenden Diskussion. Denn wir müssen um uns herum wahrnehmen, dass das, was wir bisher unter dem Rundfunkbegriff gefasst haben, der technischen Entwicklung, wie sie jetzt stattfindet, nicht mehr entspricht. Wir befinden uns hier in einem Umwälzungsprozess. Die Technik schreitet voran, und der Gesetzgeber versucht, soweit es ihm möglich ist, Schritt zu halten.
Wir werden uns insbesondere im Blick auf Jugendschutz und auf die Auswirkungen der Medien gerade auf Jugendliche auch in der Zukunft Gedanken darüber machen müssen, wie wir im Blick auf die Europäisierung dieser Bestimmungen noch so viel Handlungsspielraum behalten, dass wir die Ziele, die wir selbst für wichtig halten, auch in Zukunft noch erreichen können.
Deswegen verbinden wir mit der Zustimmung zu diesem Ratifizierungsgesetz die Hoffnung, dass es uns trotz aller Liberalisierungen auf europäischer Ebene, Herr Kollege Kluck, auch in Zukunft gelingen wird, das Maß an Schutzbestimmungen zu realisieren, das vielleicht nicht immer im Sinne mancher europäischer Ökonomen, wohl aber im Sinne einer wahrscheinlich von allen hier im Haus getragenen Medienpädagogik ist.
Wir hoffen, dass bei allem Zustimmen zu europäischen Prozessen dieser Art – was bleibt uns im Großen und Ganzen anderes übrig? – die Möglichkeiten der Einwirkung auf zentrale Bereiche nicht verloren gehen, die wichtig sind, wenn die Medien die Rolle, die ihnen bisher zugewiesen wurde, auch in Zukunft spielen sollen.