Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

und braucht sich hier zum Schluss der Legislaturperiode von den Republikanern nicht vorführen zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Die Regierung ist, wie sie ist!)

Das Wort für eine Restredezeit von 17 Sekunden erhält Herr Abg. Dr. Schlierer.

(Abg. Bebber SPD: Oh nein! – Abg. Deuschle REP: Ein bisschen mehr! – Abg. Wilhelm REP: 20 Sekunden! – Unruhe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen es schnell machen.

(Abg. Bebber SPD: Eins!)

Zunächst zwei Dinge zur Richtigstellung:

(Abg. Bebber SPD: Zwei!)

Erstens, Herr Jacobi:

(Abg. Bebber SPD: Drei!)

Unser Parteiprogramm ist

(Abg. Bebber SPD: Vier!)

nach Aussage des Oberlandesgerichts Stuttgart

(Abg. Bebber SPD: Fünf!)

verfassungskonform.

Zweitens:

(Abg. Bebber SPD: Sechs!)

Herr Bebber, Sie als Jurist können

(Abg. Bebber SPD: Sieben!)

nicht unterscheiden zwischen der Feststellung verfassungsfeindlicher Tendenzen und der Tatsache, dass so genannte Anhaltspunkte vermutet werden.

(Abg. Bebber SPD: Die Zeit ist um!)

Rechtskräftig ist bis heute lediglich festgestellt worden, dass es Anhaltspunkte gibt.

(Abg. Kluck FDP/DVP: Acht!)

Auch dies geschah nur in einem Urteil. Es gibt auch abweichende Urteile. Zu wirklich verfassungsfeindlichen Tendenzen gibt es bis heute nicht eine einzige Entscheidung. Stattdessen sind erst jetzt wieder Republikaner, die man im öffentlichen Dienst zu verfolgen versucht hat, freigesprochen worden, und zwar gerade deswegen, weil das Gericht der festen Überzeugung war, dass das, was die Republikaner vertreten,

(Abg. Weimer SPD: Sie halten schon wieder die Spielregeln nicht ein!)

eben nicht verfassungsfeindlich ist.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Bebber SPD: Er hat gegen die Geschäftsordnung des Landtags verstoßen!)

Das Wort erhält Herr Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Oh wohl dem Land, das solche Sorgen hat! Dass wir wirklich jede Legislaturperiode über diesen Sachverhalt miteinander diskutieren müssen!

(Abg. Deuschle REP: So lange, bis Sie ihn än- dern!)

Wir haben doch weiß Gott andere Themen und andere Probleme. Und jetzt müssen wir eine solche Debatte führen. Das spricht dafür, Herr Dr. Schlierer, dass Sie fraktionsintern Probleme mit Geschäftsordnungen haben und deshalb vielleicht auch Ausweichschauplätze für solche Auseinandersetzungen benötigen. Ich weiß nicht, ob Sie eine Fraktionsgeschäftsordnung haben. Sie bräuchten auf alle Fälle

(Zurufe von den Republikanern, u. a. Abg. Dr. Schlierer: Nein!)

wegen der Auseinandersetzungen, die Sie mit Ihrem Stellvertreter Käs haben, eine gute.

(Minister Dr. Palmer)

(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Wie heißt der? – Zuruf des Abg. Dr. Schlierer REP)

Aber die Regierung kennt diese Auseinandersetzungen nicht. Deshalb brauchen wir auch keine Geschäftsordnung.

(Abg. Dr. Schlierer REP: Zwischen Herrn Palmer und Herrn Teufel, da herrscht wohl tiefstes Einver- nehmen? Da lacht doch jeder!)

Ja, da herrscht in der Tat tiefste Eintracht, lieber Herr Schlierer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Sache. Es gibt Reservatbereiche. Die Landesregierung mischt sich nicht ein, wenn der Landtag über Diätenfragen spricht. Die Landesregierung mischt sich nicht ein, wenn der Landtag über die Geschäftsordnung des Landtags spricht. Wir müssen aber schon erwarten können, dass es das Parlament der Landesregierung auch überlässt, wie sie es mit einer Geschäftsordnung für die Regierung hält. Daran haben die Kollegen von CDU, FDP/DVP und SPD erinnert, und dafür bedanke ich mich.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird auch in Zukunft keine förmliche Geschäftsordnung benötigen. Wir sind eine erfolgreiche Regierung. Wir haben das Land Baden-Württemberg an die Spitze der deutschen Länder geführt. Wer weiß, ob das mit einer förmlichen Geschäftsordnung gelungen wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Abg. Deuschle REP: Das ist ja lächerlich, eine solche Argumentation! Neben der Kappe!)

In unserem Land sind wir seit seiner Gründung ohne eine schriftliche Geschäftsordnung ausgekommen. Dies hat keine erkennbaren Schwierigkeiten in der politischen Abstimmung auf Regierungsebene ergeben.

Wir haben gemäß einer Berichtszusage von Herrn Staatssekretär Dr. Menz zu Beginn dieser Legislaturperiode vor einiger Zeit die Geschäftsordnungen der Regierungen der anderen Bundesländer und der Bundesregierung untersucht. Dabei haben wir überhaupt keinen überzeugenden Grund dafür feststellen können, dass wir in Baden-Württemberg von der bald 50-jährigen Praxis unserer Regierungstätigkeit abgehen sollten und eine förmliche Geschäftsordnung für die Landesregierung erlassen sollten.

(Abg. König REP: Ist der Artikel 49 kein Grund?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade in einer Zeit der Überregulierungen, wo jeder sagt, wir müssten Gesetze, Verordnungen, Geschäftsordnungen abbauen, ist es wichtig, dass die Landesregierung auch in Zukunft von einem überflüssigen und einengenden Verfahrensrahmen absehen und ihren eigenen politischen Verantwortungsbereich als Kernbereich der Exekutive mit größeren Freiräumen gestalten kann.

(Abg. Bebber SPD: Die Regierung ist schon über- reguliert!)

Der Antrag der Fraktion Die Republikaner ist überflüssig wie ein Kropf. Beim ersten Mal ist er noch originell, beim zweiten Mal wird er ärgerlich. Er kostet uns Zeit.

(Abg. Deuschle REP: So gehen Sie mit der Verfas- sung um, Herr Kollege! – Abg. König REP: Die Stunde hätten Sie für Geschäftsordnung-Schreiben verwenden können!)

Die „Stuttgarter Zeitung“ hat am 30. Oktober 1997 die Problematik in folgender Schlagzeile zutreffend zusammengefasst: „Die Landespolitik funktioniert auch ohne Geschäftsordnung“. So ist es, und so wird es auch bleiben. Ich bitte Sie darum, den Antrag der Republikaner abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Deuschle REP: Dann treffen wir uns vor dem Staatsgerichtshof wieder!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.