desverfassungen von Bremen und Thüringen entlehnt ist, für gelungener als dieses vorgeschlagene Novum.
Wir werden aber trotz unserer Kritik an dieser Formulierung einer Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung zustimmen.
Ich habe in den vorigen Ausführungen dargelegt, dass wir das Staatsziel Sport unterstützen, nicht aber das Staatsziel Kultur. Sollte nun beides geschlossen zur Abstimmung kommen, müssten wir uns bei dieser Abstimmung leider der Stimme enthalten. Das ändert aber nichts an unserer Wertschätzung für den Sport.
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Brechtken SPD: Die Kultur steht schon in der Verfassung, Herr Kollege! Lesen Sie!)
(Abg. Brechtken SPD: Natürlich steht sie drin! Bei Ihrem Kulturbegriff gehört sie nicht in die Verfas- sung; das glaube ich!)
(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Manchmal auch von der Einfalt! – Abg. Mühlbey- er CDU: So ist es!)
Die Debatte hat gezeigt, dass wir eben ein unterschiedliches Verfassungsverständnis, jedenfalls in Teilen, haben. Das halte ich auch nicht für weiter schlimm. Im Übrigen ist es so – der Kollege Oelmayer hat deshalb auch völlig zu Recht darauf hingewiesen –: Bei der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung ist dies gewollt und richtigerweise eben auf den Konsens angelegt. Das muss sich deshalb auch irgendwo wieder finden. Deshalb rate ich dazu, solche Diskussionen dann auch sehr sachlich und möglichst wenig aggressiv zu führen, denn sonst können Sie verfassungsändernde Mehrheiten von zwei Dritteln nie erreichen.
Ich persönlich habe nie einen Hehl daraus gemacht – und das wissen Sie; viele in meiner Partei denken ebenso –, dass ich aus verfassungspolitischen Gründen dazu rate, bei Staatszielen sehr vorsichtig zu sein,
weil wir nicht in der Verfassung Hoffnungen wecken sollten, die vielleicht in der politischen Wirklichkeit nicht erfüllt werden können oder auch nicht erfüllt werden sollen.
Ganz besonders gefährlich wird es dann, wenn Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden, die im Grunde genommen aber nur eine Art Placebo-Charakter für das darstellen, was in der politischen Wirklichkeit nicht erreicht wird oder erreicht werden kann. Deshalb, wie gesagt, ist mein Rat, bei Staatszielen sehr zurückhaltend zu sein.
Ich halte es deshalb im Nachhinein für einleuchtend, dass die Landesregierung, ausgehend von dieser Prämisse, in ihrem Regierungsentwurf, der ja vor bald drei Jahren in der ersten Lesung war, sehr zurückhaltend war und eben nur den Tierschutz als Staatsziel vorgeschlagen hat.
Übrigens, Frau Kollegin Rastätter – nachdem Herr Hackl nicht mehr da ist, muss ich neue Persönlichkeiten für meine Zuneigung entdecken –, ich rate dringend davon ab, denn dann würde es eine Totschlagdiskussion, so zu argumentieren: Wer nicht für den Tierschutz als Staatsziel ist, ist gegen den Tierschutz. Das ist eine Totschlagdiskussion.
Ich unterstelle allen, die sagen: „Ich bin jetzt nicht dafür, dass wir den Tierschutz in der Verfassung verankern“, dass sie sich sehr wohl auch für den Tierschutz einsetzen und nur die verfassungspolitische Frage – Staatsziel ja oder nein – anders beantworten. Das unterstelle ich insbesondere auch den Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die hier anderer Auffassung sind als wir in BadenWürttemberg, wie ja die Debatte auch ergeben hat. Wir haben uns für die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung entschieden, weil wir damit ein Symbol setzen wollten und damit die Hoffnung verbinden, dass durch eine Aufnahme als Staatsziel in die Verfassung der Tierschutz hoffentlich noch einmal einen gewissen Schub in der Wirklichkeit erfahren wird.
Aber in einem sind wir uns, glaube ich, wieder einig: Entscheidend ist nicht nur, ob so etwas in der Verfassung steht, sondern entscheidend ist, dass in der praktischen Wirklichkeit auch eine Verbesserung – in diesem Fall des Tierschutzes – eintritt. Das ist wichtiger als die Aufnahme als Staatsziel in die Landesverfassung.
Jetzt kommt das nächste Problem. Kollege Fleischer hat vorhin in einer bemerkenswerten Weise darauf aufmerksam gemacht, wie die Diskussion über die Aufnahme eines Staatsziels „Förderung des Sports durch Staat und Gemeinden“ entstanden ist. Das zeigt im Übrigen, dass wir bei dem Thema Staatsziel immer darauf achten müssen, dass die Zahl der Staatsziele wirklich begrenzt bleibt. Ich habe nicht nur nichts dagegen, dass der Sport jetzt in die Verfassung aufgenommen wird. Ich begrüße das angesichts seiner Bedeutung. Das Gleiche gilt auch für die Kultur. Aber wir
müssen uns auch über Folgendes im Klaren sein: Wer, wie zum Beispiel – ich respektiere das – die SPD, wenn ich es richtig verstanden habe, sehr stark zur Aufnahme von weiteren Staatszielen neigt, muss sich, Herr Kollege Bebber, über eines im Klaren sein: Am Schluss erzeugen Sie durch die Aufnahme weiterer Staatsziele geradezu einen Zwang, immer noch mehr Staatsziele in die Verfassung aufnehmen zu müssen.
Wenn Sie sagen – und so haben Sie es, wenn ich es richtig im Kopf habe, gesagt –, man könne doch nicht einfach nur den Tierschutz in die Verfassung aufnehmen, aber zu den Behinderten nichts sagen – einmal davon abgesehen, dass das Letztere nicht stimmt –,
wenn Sie so argumentieren, dann könnten Sie ja nachher eigentlich, wenn es um die Verfassungsänderung geht, dem Tierschutz isoliert gar nicht zustimmen.
Eines ist einfach evident: Wenn Sie weitere Staatsziele in die Verfassung aufnehmen, erzeugen Sie geradezu einen Zwang, dass immer noch mehr Staatsziele in die Verfassung hineinfließen müssen, damit nicht bestimmte andere Bereiche, die uns gesellschaftlich und politisch wichtig sind, sich aber nicht in der Verfassung wieder finden, dann plötzlich den Eindruck haben, sie wären jetzt benachteiligt.
Auch da ist das große Problem: Wenn Sie dann argumentieren, wer jetzt zum Beispiel nicht dafür sei, dass das Staatsziel „bürgerschaftliches Engagement“ in die Verfassung komme, der sei gegen bürgerschaftliches Engagement, dann ist das ein Totschlagargument. Darum geht es nicht. Die entscheidende Frage ist: Was nehmen wir in unsere Verfassung auf? Die ganze Diskussion hat ja mehr als deutlich gemacht: Es ist verfassungspolitisch die richtige Linie, bei der Aufnahme von Staatszielen sparsam vorzugehen und eine Inflation zu vermeiden.
Jetzt komme ich noch einmal auf das zurück, was der Kollege Oelmayer gesagt hat, nämlich auf den Konsens. Konsens ist notwendig, und damit ist auch Kompromiss notwendig; sonst kriegen Sie nie eine Zweidrittelmehrheit. Ich glaube, dass der Kompromiss, der sich jetzt einmal durch den Gesetzentwurf der Landesregierung in Sachen Tierschutz und zum anderen durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen in Sachen Sport und kulturelles Leben ergeben hat, auch verfassungspolitisch in Ordnung ist. Wir freuen uns, dass der Sport jetzt in die Verfassung aufgenommen wird.
Aber auch da – ich darf jetzt noch einmal den Kollegen Fleischer erwähnen – hat sich die Problematik gezeigt, weil dann plötzlich entgegen aller Lebenswirklichkeit der Eindruck entstand, wenn wir den Sport jetzt nicht aufnähmen, sei uns der Sport nicht genügend wert. Das ist eben das Problematische an diesen Diskussionen über Staatsziele. In Wirklichkeit ist es ja so, dass der Staat und auch die Gemeinden sowohl für den Sport als auch für das kulturelle Leben in Baden-Württemberg wirklich außerordentlich viel leisten, sodass damit im Grunde genommen das Staatsziel auch wirklich klarmacht – –
Meine Damen und Herren, im Saal ist eine Geräuschkulisse entstanden, die man bei der Debatte besser vermeiden sollte.
(Abg. Deuschle REP: Da hat er Recht! – Abg. Oel- mayer Bündnis 90/Die Grünen: Insbesondere bei der CDU-Fraktion!)
(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Bei uns ist Ruhe Staatsziel! – Zuruf des Abg. Seimetz CDU – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Die Staatsziele Sport und kulturelle Vielfalt sind, glaube ich, auch deshalb angemessen: Hier geht es gerade nicht um diesen gefährlichen Placebo-Effekt, sondern wir können sagen, dass wir heute schon durch den Staat, das Land und vor allem durch die Kommunen den Sport und auch die kulturelle Vielfalt wirklich nach allen Kräften unterstützen. Deshalb ist es auch eine vertretbare, angemessene Lösung, diese Punkte als Staatsziel für die Zukunft aufzunehmen, auch wenn ich dabei bleibe: Die Staatszieldiskussion zeigt...