Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

(Heiterkeit)

Offensichtlich.

Wir haben die Problematik ja auch ausführlich im Ständigen Ausschuss diskutiert. Ich respektiere die Auffassung

(Minister Dr. Schäuble)

des Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz, muss aber sagen, dass ich auch Verständnis für die Haltung der Justiz habe. Dabei räume ich wiederum relativierend ein, dass ich als früherer Richter gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit immer sehr aufgeschlossen bin, auch wenn ich zugebe, dass die richterliche Unabhängigkeit, die ja von den Richtern selbst definiert wird – das liegt auch in der Natur der Sache –, von ihnen vermutlich besonders weit ausgelegt wird. Das ist ein menschlicher Vorgang.

Meinungsverschiedenheiten – daran will ich noch erinnern, weil es heute noch nicht erwähnt worden ist – zwischen dem Landesbeauftragten und dem Innenministerium bestanden insbesondere auch bezüglich der Kurzinformationen und der Gruppenauskünfte aus dem Melderegister – damals im Vorfeld von Kommunalwahlen für die CDURentenbriefaktion. Sie erinnern sich vielleicht noch daran. Das will ich heute auch noch einmal ausdrücklich sagen.

Auch wenn wir von Verwaltungsseite sicher nicht immer mit dem Herrn Landesbeauftragten einig sein werden, so hoffe ich doch, dass es uns auch künftig gelingt, die Zahl der Dissenspunkte weiter zu reduzieren und das bereits hohe Niveau im Datenschutz noch weiter zu steigern.

Über das Thema Personalausstattung brauche ich jetzt, was an sich vorgesehen war, nichts mehr zu sagen. Ich habe mich, verehrter Herr Schneider, dazu wohl vorhin im Rahmen der Deutlichkeit, die mir möglich war, ausreichend geäußert.

Mit der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Novelle des Landesdatenschutzgesetzes bringen wir den Datenschutz ein weiteres Stück voran. Die Änderungen werden sich positiv auf die Tätigkeit des Landesbeauftragten auswirken und seine Arbeit auch erleichtern, wobei das Problem der personellen Kapazität natürlich hier noch einmal zu erwähnen ist. Das Landesdatenschutzgesetz wird somit auch weiterhin sozusagen in verbesserter Auflage eine gute Grundlage für eine effektive Arbeit des Landesbeauftragten bieten.

(Beifall des Abg. Rech CDU)

Ich darf, nochmals verbunden mit einem herzlichen Dank an Herrn Schneider und sein Team, schließen. Ich wünsche Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin eine erfolgreiche Arbeit für den Datenschutz. Ich bin sicher, die Bürgerinnen und Bürger werden in Ihnen auch künftig einen versierten Anwalt und unsere Verwaltungen einen kompetenten Berater haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Reinhart CDU: Ein guter Schluss ziert alles!)

Meine Damen und Herren, der Ständige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Zum weiteren Geschäftsablauf darf ich bekannt geben, dass sich die Fraktionen – so wurde mir mitgeteilt – darauf geeinigt haben, Punkt 8 der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? –

(Abg. Heiler SPD: Leiser!)

Wenn Sie leiser sind, kann ich es auch sein.

(Heiterkeit – Abg. Heiler SPD: Leiser Wider- spruch, Herr Präsident!)

Gerade von Ihrer Fraktion ist die Absetzung besonders stark gefordert worden.

(Heiterkeit)

Sie sind nicht auf dem Laufenden, Herr Kollege Heiler.

Punkt 8 der Tagesordnung ist also abgesetzt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Innenministeriums – Verbesserung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit in Baden-Württemberg – Drucksache 12/4747

Das Präsidium hat für die Begründung eine Redezeit von fünf Minuten und für die Aussprache gestaffelte Redezeiten mit einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort hat Herr Abg. Rech.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem Wegfall der EU-Binnengrenzen ist in Europa eine besondere Lage entstanden, die natürlich auch eine besondere Herausforderung an die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt darstellt und die insbesondere selbstverständlich konkrete Maßnahmen nach sich ziehen muss. Eine solche Maßnahme war das Schengener Abkommen, sozusagen als Ausgleichsmaßnahme dafür, dass eben die Binnengrenzen gefallen waren. Dieses Schengener Abkommen hat in der Folge eine sehr gute Zusammenarbeit der Polizei Baden-Württembergs insbesondere mit unseren unmittelbaren Anrainerstaaten, mit den Nachbarländern Frankreich, Österreich und der Schweiz, zur Folge gehabt. Das Schengener Abkommen war – das darf man in der Tat sagen – und ist ein Erfolg, auch was die Erweiterung um Griechenland und vieles andere mehr anbelangt. Baden-Württemberg ist in besonderem Maße darauf angewiesen, dass das Schengener Abkommen erfolgreich bleibt. Handlungsbedarf besteht eben, weil sich auch die Grenzen zu den Staaten des ehemaligen Ostblocks geöffnet haben.

Die guten Analysen, die uns die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag geliefert hat, zeigen, dass sich seit Beginn der Neunzigerjahre die Kriminalitätslage in ihrer internationalen Dimension qualitativ und quantitativ verschärft hat. Baden-Württemberg 1998: 14 000 Tatverdächtige mit Wohnsitz im Ausland und – was besonders interessant ist – die meisten dieser Tatverdächtigen, nämlich beinahe drei Viertel, also fast 75 %, stammen aus Staaten außerhalb der EU. Deshalb ist die Doppelstra

tegie des Schengener Abkommens richtig, nämlich einerseits Freizügigkeit bei den Binnengrenzen, aber andererseits sich den Außengrenzen verschärft zuzuwenden.

Ausgleichsmaßnahmen sind des Weiteren Kontrollen an gemeinsamen Außengrenzen nach einheitlichen Standards – das halte ich für sehr wichtig –, Fahndungsverbünde, das Schengener Informationssystem SIS, polizeilicher Informationsaustausch und grenzüberschreitende Observationen, also auch die berühmte Nacheile.

Meine Damen und Herren, es gibt neue Kriminalitätsarten, neue Deliktsformen, zum Beispiel auch über das Internet – Computerkriminalität. Ich habe gerade heute in meiner heimischen Zeitung, den „Badischen Neuesten Nachrichten“ mit Interesse gelesen, dass das Internet immerhin einen Umsatz von mehr als

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

vielen Dank, Herr Präsident – 200 Milliarden DM erzielt und eine Beschäftigtenzahl von 1,7 Millionen Menschen aufweist – mit all den Gefahren, die das natürlich in sich bergen kann, mit all dem, was da auch an krimineller Energie freigesetzt werden kann. Deswegen müssen wir uns diesen neuen Herausforderungen stellen. Gerade die letzte Deliktsart, die ich Ihnen genannt habe, zeigt sehr deutlich, dass dies eigentlich mit Grenzsicherung nichts mehr zu tun hat.

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Genau!)

Das sind Kriminalitätsformen, denen Sie mit der besonderen Sicherung von irgendwelchen Außengrenzen natürlich nicht beikommen können. Deswegen muss die Polizei auch auf diesen neuen Gebieten besonders gerüstet sein. Die baden-württembergische Polizei ist gut gerüstet, wenn ich mir beispielsweise die Ausbildung ansehe, die bei der Bereitschaftspolizei in Lahr mit dem deutsch-französischen Sprachzentrum praktiziert wird. Das ist wirklich eine ganz hervorragende Angelegenheit.

Was im Rahmen der neuen Ausbildungspläne geleistet wird, rüstet unsere Polizei in der Tat für diese neuen Herausforderungen und für die Zukunft insgesamt, bis hin zu Einsatzstrategien, bis hin zu besseren Rahmenbedingungen in Europa insgesamt.

(Beifall bei der CDU)

Vieles ist da schon erreicht: 1992 haben Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Frankreich den 28 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog, 1997 hat unser Innenminister das Abkommen mit der Gendarmerie Nationale und ebenfalls 1997 die Bundesregierung mit der französischen Regierung ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden unterzeichnet. Es gab noch vieles andere mehr; ich mag es im Einzelnen nicht wiederholen.

Ich will nur noch insgesamt darauf hinweisen, dass uns die Erweiterung der Europäischen Union vor neue Herausforderungen stellt, dass sich die EU auch zu einer Sicherheitsunion entwickeln muss, das heißt über die bisherige Zusammenarbeit hinaus bei der Kriminalitätsbekämpfung neue erweiterte Formen einer schnellen, direkten und unbürokratischen Zusammenarbeit zu entwickeln sind.

Ein erster großer Schritt war ja die Gründung von Europol, das seine Arbeit am 1. Juli 1999 aufgenommen hat. In dem Zusammenhang ist mir gerade aufgefallen, Herr Kollege Oelmayer, dass bedauerlicherweise Ihre Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch 1997 eine entsprechende Ratifizierung der Europol-Konvention abgelehnt hat.

(Zuruf des Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grü- nen)

Ich nehme an, dass Sie heute anders darüber denken, zumal gerade Europol sich äußerst erfolgreich entwickelt hat. Aber Europol braucht neue Kompetenzen. Europol hat eine eigenständige Rechtspersönlichkeit; darauf möchte ich hinweisen. Dies ist gut, und zwar deswegen, weil auf diese Art und Weise Vereinbarungen mit Drittstaaten möglich werden und die Drittstaaten mit ihren Erkenntnissen einbezogen werden können,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

bis hin zu der Einrichtung international besetzter Ermittlungsgruppen, die auch hoheitliche Aufgaben im Nachbarstaat, also im Ausland, wahrnehmen können, möglicherweise unter Einbeziehung nationaler Leitungen. All dies ist jetzt möglich. All dies müssen wir nützen. Ich bin sicher, dass die Polizei in Baden-Württemberg wie in vielen anderen Punkten auch in dieser Frage eine Vorreiterrolle übernehmen wird.

Welche rechtlichen Bedingungen wir zusätzlich schaffen müssen, werden wir im Ausschuss beraten.

Herr Präsident, ich beantrage die Überweisung dieses Antrags mit der ausführlichen und guten umfassenden Stellungnahme der Landesregierung in den Ausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort hat Herr Abg. Redling.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und die Stellungnahme dazu bringen nichts wesentlich Neues, aber die Stellungnahme ist eine Fleißarbeit, ein umfassender Überblick und ist als solcher sicher gut für unsere Arbeit im Parlament zu gebrauchen.