Mit Gas wollen Sie das? Wunderbar, dann habe ich jetzt endlich die Antwort. Sie wollen das mit Gas machen.
Ja, die GuD-Kraftwerke, das wissen wir alles. Das heißt dann aber klipp und klar, dass Sie nicht bereit sind, zukünf
Eines noch, falls Sie es noch nicht mitbekommen haben sollten: Kraft-Wärme-Kopplung funktioniert bis heute nur, wenn sie subventioniert wird.
Ich sage es noch einmal: Sie haben kein Konzept; Sie haben keine klare Vorstellung. Was Sie hier vertreten, ist verantwortungslos. Insofern kann man Ihrem Vorschlag nur folgen: Denken wir uns Rot-Grün möglichst rasch aus der Politik weg.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, will ich darauf aufmerksam machen, dass nach der bisherigen Zeitkalkulation der Landtagsverwaltung das Sitzungsende um 21 Uhr wäre. Es liegt an den Rednerinnen und Rednern und den Vertretern der Landesregierung, dazu beizutragen, dass wir diesen späten Zeitpunkt nicht erreichen.
Aktuelle Debatte – Versagt die Landesregierung beim Schutz vor Kampfhunden? – beantragt von der Fraktion der SPD
Das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte die übliche Gesamtdauer von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Reden in der zweiten Runde gilt jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Im Übrigen gilt, wie Sie wissen, dass die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Spätestens nach den tragischen Ereignissen in Hamburg und in Köln
ist es höchste Zeit, dass der Untätigkeit und der Verharmlosung dieses Problems ein Ende bereitet wird.
Wir dürfen nicht länger zulassen, dass in unserem Land Hundehalter – gegebenenfalls zur Lösung eigener psychischer Probleme bzw. zur Überhöhung des eigenen Egos – mit Tieren herumlaufen, die zu gefährlichen Kampfmaschinen abgerichtet sind.
Meine Fraktion hat in der vergangenen Woche diese Aktuelle Debatte beantragt, weil wir es leid waren, noch länger auf eine längst überfällige Verordnung zu warten. Ich stelle heute mit Genugtuung fest, dass nach der gestrigen Presseerklärung der Landesregierung unser Drängen Erfolg hatte.
Es spricht allerdings Bände, dass einen Tag vor der heutigen Debatte die baden-württembergische Landesregierung neuerlich ihre Kampfhundeverordnung ankündigt, sie aber erst im Juli im Kabinett behandeln will und sie erst im Herbst in Kraft treten soll. Weil es eine wirksame Kampfhundeverordnung in Bayern seit dem Jahr 1992 gibt, an die sich der Entwurf der Landesregierung anlehnt, erlaube ich mir die Feststellung: Das Thema wurde seit 1992 von der Landesregierung schlicht verschlampt.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. Haas CDU – Abg. Pfiste- rer CDU: Habt ihr damals mitgeschlafen?)
Dabei besteht aller Grund, dieses Thema ernst zu nehmen, wenn man bedenkt, dass im Jahr1999 35 000 Menschen angefallen wurden, dass in Stuttgart im Jahr 1999 368 Vorfälle zu verzeichnen waren. Es ist meines Erachtens höchste Zeit gewesen, jetzt eine Verordnung zu entwerfen. Dabei haben wir das Gefühl, dass sie mit heißer Nadel gestrickt wurde; denn bei der gestrigen Pressekonferenz des Ministerpräsidenten, in der er auf dieses Thema angesprochen wurde, konnte er über den Inhalt der eigenen Verordnung der Landesregierung überhaupt nichts sagen.
Ganz offensichtlich wusste vor wenigen Tagen auch Frau Ministerin Staiblin von den Tätigkeiten des Innenministeriums noch nichts. Ich darf aus einer Zeitung zitieren:
wird ein Brief das Ministerium Richtung Berlin verlassen, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, endlich etwas gegen die Zucht von Kampfhunden zu tun.
Besser wäre es allerdings gewesen, diesen Brief an die Kollegen vom Stuttgarter Innenministerium weiterzuleiten.
Meine Damen und Herren, der Verantwortliche in diesem Innenministerium in Baden-Württemberg, Herr Schäuble nämlich, hat sich heute Morgen auch dazu geäußert, und das möchte ich auch einmal zitieren.
Er sagte nämlich, man könne das Problem mit den Maßnahmen, die bisher diskutiert werden, nicht lösen. Er lobte – jetzt Zitat – die Situation in Bayern und erinnerte daran, dass Baden-Württemberg Anfang der Neunzigerjahre ähnliche Gesetze erlassen habe, aber von den Gerichten gestoppt worden sei. Er hoffe auf mehr Erfolg im zweiten Anlauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 1992 wurde das Vorhaben Baden-Württembergs gestoppt. 1994 hat Bayern mit seiner Verordnung beim Staatsgerichtshof in etwa Recht bekommen. Ich stelle jetzt die Frage: Was ist von 1992 bis zum Jahr 2000 geschehen?
War die Notwendigkeit, eine solche Verordnung herauszugeben, in diesen acht Jahren überhaupt nicht mehr gegeben? Nach unserer Auffassung hat die Landesregierung in dieser für die Bevölkerung wichtigen Frage versagt. Ich kann nur hoffen, dass der Entwurf schnellstmöglich rechtswirksam wird, auch wenn er vielleicht später nachgebessert und ergänzt werden muss.
Wichtig ist aber auch, dass wir wegkommen von der reinen Hunderassenlehre und uns stärker den gefährlichen oder schlicht unzuverlässigen Haltern widmen; denn sonst haben wir in ein paar Jahren das gleiche Problem mit denselben Haltern, die andere Hunde zu erhöhter Aggressivität erziehen und damit ein fast genauso großes Risiko darstellen.
Ebenso wie beim ausufernden Waffenbesitz haben wir es hier mit dem Problem eines übertriebenen Verständnisses von freier Entfaltung der Persönlichkeit zu tun, und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit braucht man in Deutschland weder Waffen noch aggressive Hunde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun. Herr Kollege Caroli, mit allem Respekt, aber so einfach kann man sich dem schwierigen Kern des Problems natürlich nicht nähern.