Das Erste ist: Ich bin dankbar dafür, dass sowohl im Innenausschuss unseres Landtags als auch heute in der Debatte klar gesagt worden ist: Diese Richtlinie, die Vitorino vorhat, ist aus den bekannten Gründen, die aufgezählt worden sind, absolut inakzeptabel. Wir dürfen ja wohl erwarten, dass solches von der Kommission nicht weiter betrieben wird; denn wir könnten es wegen des Einstimmigkeitsprinzips bislang immer noch verhindern.
Das Zweite ist: Für die weitere Debatte, etwa, Herr Kollege Kluck, zum Stichwort „Einwanderungsgesetz“ oder „Zuwanderungsbegrenzungsgesetz“ oder „Zuwanderungssteuerungsgesetz“ – es gibt inzwischen ja eine Inflation an Begriffen –, sollten wir etwas immer wieder im Hinterkopf behalten, auch in den verschiedenen Kommissionen. Es gibt ja die Kommission Schily, die Kommission Schily/ Süssmuth – eine nette Kombination möglicherweise –,
Vielleicht darf ich dort mitarbeiten; ich weiß es nicht. Es wird also sehr viele Kommissionen geben.
Bei der weiteren Diskussion in allen diesen Gremien und auch sonst bitte ich also, immer wieder an Folgendes zu denken, auch wenn diese Richtlinie, wie ich hoffe und wie wir alle hoffen, nicht so kommen wird: Wir werden über die Europäische Union ein bestimmtes Maß an weiterer Zuwanderung erhalten, im Übrigen schon dann, wenn die von uns allen im Prinzip für richtig gehaltene Osterweiterung der Europäischen Union kommt.
Das Zweite, das man auch bedenken sollte, ist: Bei dem Thema Integration ist inzwischen ein weitgehender Konsens – ich weiß nicht, Frau Kollegin Thon, wie Sie darüber denken – vorhanden.
Sie wissen ja gar nicht, was ich jetzt sagen werde. Nicht aus Prinzip gleich anders denken! – Wir dürfen jedenfalls – eigentlich ist da ein weitgehender Konsens vorhanden –, die einheimische Bevölkerung bei diesem Thema nicht überfordern. Es wird mit Recht – bis hin zu Schily und anderen – gesagt: Es muss ein Maß an Zuwanderung eingehalten werden, weil es sonst die Republik und die Bevölkerung nicht verkraftet
Heute ist darüber hinaus mit Recht gesagt worden – was ja selbstverständlich ist –: Entscheidende Voraussetzung für das Gelingen einer Integration ist das Beherrschen oder jedenfalls das hinreichende Beherrschen der deutschen Sprache. Deshalb sollten wir bei der Festsetzung des Alters, bis zu dem Familiennachzug stattfinden darf, also bis zu welchem Lebensalter Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen dürfen, vor allem die Frage der Integration als wesentliches Kriterium sehen. Wir müssen also mit Blick auf die Frage, bis zu welchem Alter junge Menschen kommen dürfen, entscheidend darauf abstellen, bis zu welchem Alter die jungen Menschen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, bei uns noch in dem Sinne integrierbar sind, dass sie die deutsche Sprache erlernen und das Bildungssystem in Deutschland mit einigermaßen hinreichendem Erfolg durchlaufen können. Alles andere würde ganz deutlich werden lassen, dass die Integration nicht gelingen kann.
Ich fasse zusammen: Ich stelle fest, dass wir eine völlige Übereinstimmung darin haben, dass die von Herrn Vitorino ausgearbeitete Richtlinie der EU-Kommission abgelehnt wird. Ich kann für die Landesregierung nur empfehlen, dass die EU-Kommission solche wirklich völlig falschen und einer groben Fehlentwicklung das Wort redenden Vorstöße nicht mehr unternimmt, weil sie dadurch dem gemeinsamen Anliegen innerhalb Europas einen schlimmen Bärendienst erweisen würde.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Bei dem Antrag Drucksache 12/5161 handelt es sich um einen Berichtsantrag, der mit der heutigen Aussprache erledigt ist.– Sie stimmen dieser Feststellung zu.
Meine Damen und Herren, am 20. Juli dieses Jahres endet die Amtszeit folgender Mitglieder des Staatsgerichtshofs: aus der Gruppe der Berufsrichter Professor Dr. Heinz Jor
dan, Präsident des Oberlandesgerichts a. D.; aus der Gruppe der stellvertretenden Berufsrichter Dr. Siegfried Kasper, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart; aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt Martin Dietrich, Direktor a. D.; aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt Dr. Ulrich Gauß, Oberbürgermeister a. D.; aus der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt Sybille Stamm; aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Dieter Walther, Evangelischer Oberkirchenrat a. D.
Wir haben heute die in Artikel 68 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen. Dabei muss bei jeder Gruppe gesondert gewählt werden. Es wurden deshalb für jede der drei Richtergruppen verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet und Ihnen auf die Tische gelegt. Es handelt sich um die Stimmzettel im roten Umschlag. Bitte jetzt nicht den weißen Stimmzettel benutzen; es geht nur um die drei anderen.
Der blaue Stimmzettel ist für die Wahl des Berufsrichters und des stellvertretenden Berufsrichters, der gelbe Stimmzettel für die Wahl des Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt und der rote Stimmzettel für die Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vorgesehen.
Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. (Anlage) Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind auf den Stimmzetteln vermerkt. Bitte kreuzen Sie auf den Stimmzetteln an, wen Sie wählen wollen, wobei – ich habe es bereits erwähnt – für jede Richtergruppe ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied zu wählen sind. Sie sind dabei an die Vorschläge der Fraktionen nicht gebunden. Sie können Namen streichen und durch andere Namen ersetzen.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Füllen Sie bitte die drei Stimmzettel aus, und legen Sie sie gemeinsam in den bereitliegenden roten Wahlumschlag, den die Schriftführer einsammeln werden.
Ist noch jemand im Saal, der den roten Umschlag noch nicht eingeworfen hat? Sind jetzt alle roten Umschläge eingeworfen? – Dann beende ich den Wahlvorgang und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis zu Beginn der Nachmittagssitzung bekannt geben.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt noch zur Wahl des stellvertretenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs. In einem gemeinsamen Vorschlag schlagen CDUFraktion und SPD-Fraktion vor, Herrn Hans Georgii, Mit
glied des Staatsgerichtshofs und Präsident des Landgerichts Ravensburg, zum stellvertretenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs zu wählen.
Auch für diese Wahl bestimmt die Geschäftsordnung, dass sie geheim durchzuführen ist und ohne Aussprache stattfindet. Verwenden Sie bitte den weißen Stimmzettel. Es gilt auch hier, dass Sie an den Wahlvorschlag nicht gebunden sind. Bitte kennzeichnen Sie den Stimmzettel entsprechend, und stecken Sie ihn in den bereitliegenden grauen Wahlumschlag.
Sind noch graue Wahlumschläge einzuwerfen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlvorgang. Auch dieses Ergebnis wird festgestellt und Ihnen zu Beginn der Nachmittagssitzung bekannt gegeben.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums – Sozialversicherungspflicht für Aufwandsentschädigungen, ein Hohn für das Ehrenamt in Feuerwehren und Vereinen – Drucksache 12/5144
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass ich jetzt manche in ihrer Unterhaltung störe. Ich möchte aber trotzdem zu diesem Tagesordnungspunkt reden, den die CDU für heute beantragt hat.
Wir haben im Land Baden-Württemberg über 110 000 ehrenamtliche Feuerwehrleute, über 110 000 Personen, die sich ausbilden, die sich weiterbilden und die jährlich vielfach im Einsatz sind, zum Teil auch ihr Leben riskieren, die im Einsatz sind, um Menschenleben oder auch Sachmittel zu retten. Deshalb wollen wir diese Debatte auch zum Anlass nehmen, um ihnen allen und auch deren Familien Dank zu sagen für ihre Arbeit und ihren Einsatz für andere.
Umso mehr sind wir verärgert über das, was die rot-grüne Koalition in Berlin mit dem 630-DM-Gesetz angerichtet hat, mit dem sie auch diese über 110 000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute trifft. Es ist wirklich Hohn – als solchen bezeichnen wir das –, wenn man diesen Leuten dafür, dass sie diesen ehrenamtlichen Dienst leisten, jetzt auch noch sagt, dass ihr Einsatz wie ein Arbeitsverhältnis mit vollem
Lohn behandelt wird und deshalb diese geringen Entschädigungen, die sie für Einsätze oder Übungen bekommen, sozialversicherungspflichtig sind, ohne dass dafür in Teilen überhaupt eine Leistung entsteht.
Soweit sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind, sind sie krankenversichert. Es werden zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge abgeführt, ohne dass sich die Leistung erhöht. Das heißt, es ist eine reine Gesetzesvorschrift, um abzukassieren, höhere Beiträge einzunehmen und die Sozialversicherungspflicht auf möglichst viele Schultern zu verteilen, und das auch noch bei Ehrenamtlichen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen.