Protokoll der Sitzung vom 04.10.2000

Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor.

An der Abstimmung haben sich 132 Abgeordnete beteiligt.

Für den Antrag gestimmt haben 14 Abgeordnete, abgelehnt haben ihn 118 Abgeordnete.

Damit ist der erste Teil des Antrags Drucksache 12/5572 abgelehnt.

Mit J a haben gestimmt:

Dagenbach, Deuschle, Eigenthaler, Hauser, Herbricht, Huchler, Käs, König, Krisch, Rapp, Dr. Schlierer, Schonath, Troll, Wilhelm.

Mit N e i n haben gestimmt:

Bebber, Behringer, Birgitt Bender, Hans-Michael Bender, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Birzele, Ingrid Blank, Bloemecke, Braun, Brechtken, Carla Bregenzer, Dr. Carmina Brenner, Buchter, Capezzuto, Dr. Caroli, Döpper, Drautz, Marianne Erdrich-Sommer, Beate Fauser, Fischer, Fleischer, Göbel, Göschel, Dr. Inge Gräßle, Rosa Grünstein, Stephanie Günther, Haas, Haasis, Hauk, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Hehn, Heiler, Heinz, Herrmann, Hofer, Marianne Jäger, Junginger, Keitel, Kiefl, Kiel, Kielburger, Kiesswetter, Kleinmann, Kluck, Dr. Klunzinger, Köberle, Kretschmann, Ursula Kuri, Kurz, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, List, Lorenz, Mappus, Maurer, Moser, Mühlbeyer, Phillip Müller, Ulrich Müller, Nagel, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oelmayer, Ommeln, Pfister, Pfisterer, Renate Rastätter, Rau, Rech, Reddemann, Redling, Reinelt, Annemie Renz, Ruder, Christine Rudolf, Rückert, Dr. Salomon, Dr. Schäuble, Gerd Scheffold, Scheuermann, Sabine Schlager, Nils Schmid, Roland Schmid, Schmiedel, Schöffler, Schuhmacher, Lieselotte Schweikert, Seimetz, Seltenreich, Sieber, Helga Solinger, Stächele, Staiger, Dr. Steim, Stolz, Stratthaus, Straub, Teßmer, Renate Thon, Tölg, Traub, von Trotha, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wabro, Wacker, Walter, Weimer, Wieser, Winckler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeiher, Zeller, Zimmermann.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

und dazu den zweiten Teil des Änderungsantrags der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/5572. Es geht um den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse über Artikel 2 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 4. Oktober 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

Wir haben noch über die Ziffern 2 und 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu entscheiden. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus den Ziffern 2 und 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/5530, zustimmt. –

(Abg. Brechtken SPD: So ist es!)

Es ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 12/5299

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 12/5510

Berichterstatterin: Abg. Christa Vossschulte

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf gestaffelte Redezeiten bei fünf Minuten Grundredezeit je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? – Herr Abg. Rau, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit drei Wochen haben wir erste Erfahrungen mit der verlässlichen Grundschule in unserem Land gesammelt, und es zeichnet sich eine erneute Erfolgsgeschichte der Bildungspolitik in diesem Land ab.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD)

Ich weiß, dass es die Kolleginnen und Kollegen der SPD gerne anders hätten. Sie versuchen auch krampfhaft, sich etwas einzureden, aber sie reden an der Realität vorbei.

(Unruhe)

Schauen Sie in die Zeitungen dieses Landes, und Sie finden eine ganze Serie von Meldungen, die bestätigen, mit welcher Konsequenz die verlässliche Grundschule umgesetzt wird.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Kernzeiten!)

Wir haben zwei Elemente: einmal den konstanten Stundenplan, der durch die Kollegien sicherzustellen ist, und zum anderen das Betreuungselement, das seit diesem Schuljahr in wesentlich stärkerem Maße durch das Land BadenWürttemberg finanziert wird, aber in der Hoheit der Gemeinden verblieben ist.

Wir haben an ca. 70 % der Schulen heute eine verlässliche Grundschule im umfassenden Sinne: konstanter Stundenplan plus Betreuungsangebot. Das ist eine fantastische Erfolgsgeschichte.

(Lachen bei der SPD)

Natürlich werden Sie im einen oder anderen Fall noch organisatorische Probleme ins Feld führen wollen. An der grundsätzlichen Richtigkeit dieses Konzepts kann für uns deswegen dennoch kein Zweifel bestehen. Wir haben in den Großstädten ein flächendeckendes Angebot der verlässlichen Grundschule erreicht, und wir haben einen extrem starken Anstieg der Angebote im ländlichen Raum. Damit ist das eingetreten, was wir mit der verlässlichen Grundschule verbunden haben: eine Unterstützung für die Familien. Dies ist nicht in erster Linie eine bildungspolitische Reform, sondern dies ist eine bedeutende familienpolitische Reform, die in Verbindung zur Schule steht.

Wir haben die Zustimmung der kommunalen Landesverbände gewonnen. Ich möchte gerne zitieren, was der Städtetag zu den Querschüssen von der linken Seite dieses Hauses zu Anfang des Schuljahres festgestellt hat. Der Städtetag betont:

Die Diskussion über eine Änderung des zwischen Land und Kommunen vereinbarten Konzepts zur Einführung verlässlicher Grundschulen stößt beim Städtetag Baden-Württemberg auf Unverständnis. Wer das Konzept schon vor dessen Bewährungsprobe im kommenden Schuljahr schlecht redet, schadet diesem Ziel; denn realisierbare Alternativlösungen existieren nicht.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Uns liegt hier zwar ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vor. Er liegt dem Haus zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres vor, gewinnt aber dadurch nicht an Neuigkeitswert, auch nicht an politischer Bedeutung. Ich kann nur sagen: Wenn Ihnen nichts anderes als Wiederholungen einfällt, dann werden Sie damit unser Konzept, das breite Zustimmung gefunden hat, nicht gefährden können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Nagel SPD: Oje!)

Wir haben eine Situation, in der sich die örtliche Bedarfslage widerspiegelt. Wir wollen niemanden zwingen, in eine Betreuung zu gehen, der das nicht braucht. Aber wir stellen fest, dass alles in allem etwa 15 bis 20 % der Familien von diesem Angebot Gebrauch machen. Das halte ich für einen

wirklich nennenswerten Beitrag, den wir leisten konnten, um die Situation dieser Familien insgesamt zu stärken.

In den meisten Fällen haben wir in den Gemeinden sinkende Beiträge für das Betreuungsangebot zu konstatieren. Es gibt Ausreißer, aber ich denke, dass sich das im Wege der politischen Meinungsbildung in diesen Gemeinden nach und nach korrigieren wird.