Protokoll der Sitzung vom 25.10.2000

Ja, das ist richtig.

(Abg. Capezzuto SPD: Wollen Sie meine? Ich hät- te noch drei Seiten gehabt!)

Die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ist eines der zentralen Instrumente der Handwerkspolitik in unserem Land. In dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung

(Abg. Dr. Puchta SPD: Das haben Sie schon ein- mal vorgelesen!)

nein –, das den Kommunen die Gründung privater Gesellschaften erleichtert, wird die Bindung dieser kommunalen Gesellschaften an die VOB und an die Mittelstandsrichtlinien ausdrücklich abgelehnt. Dieses Gesetz ist somit ein Gesetz gegen das Handwerk. Dieses Gesetz muss außer Kraft gesetzt werden; denn es ist gegen das Handwerk gerichtet.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei den Republikanern)

Das Wort hat Frau Abg. Schweizer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz noch einmal auf ein paar Dinge eingehen. Es ist nicht richtig, dass Herr Capezzuto die ganze Zeit dabei gewesen wäre.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Ja! Das stimmt!)

Daher kann er auch ein paar Dinge nicht wissen.

Die neue Definition der KMUs, die neuen Größenordnungen haben wir in der Enquete besprochen. Da waren Sie noch nicht dabei.

(Abg. Capezzuto SPD: Die sind nicht eingebracht! Es geht doch gar nicht darum, ob besprochen oder nicht besprochen! Mir geht es darum, dass die nicht eingebracht worden sind! Hören Sie doch zu! Mein Gott!)

Natürlich geht es darum. Es geht darum, was jetzt letztlich drin steht. Dass die freien Berufe drin sind, war eine Forderung der Enquete. Dass Existenzgründung und Betriebsübergabe gleichberechtigt enthalten sind, war eine Forderung der Enquete. Dass Beratung ein Schwerpunkt wird, war eine Forderung der Enquete.

Die Enquete zieht sich also eigentlich durch das ganze Gesetz hindurch, und wenn Sie es lesen, werden Sie es sehen.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das tät’ ihm gut!)

Einem Punkt muss ich auch widersprechen. Und das betrifft immer wieder diesen offenen Wettbewerb zwischen Betrieben in privater Rechtsform und Privaten. Dieser Wettbewerb kann niemals fair sein. Niemals! Denn ob zum Beispiel ein solcher Betrieb zur Bank geht oder ein Privater zur Bank kommt, das sind einfach zwei Paar Stiefel, und diese Stiefel muss man richtig beurteilen und dann einfach sagen, dass es nicht sinnvoll ist, dass sowohl Öffentliche wie Private auf dem gleichen Gebiet tätig sind.

Auch der Zugang zu Informationen in diesem ganzen Vergabebereich ist für Öffentliche einfach leichter als für die Privaten.

Insofern bin ich wirklich für fairen Wettbewerb, und der ist am ehesten in der freien Wirtschaft gegeben.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage Ihnen vor, den – –

(Abg. Brechtken SPD: Gilt jetzt der § 102, oder gilt er nicht, Frau Kollegin?)

Wollen Sie den Vorschlag machen, Herr Brechtken?

(Abg. Brechtken SPD: Gilt jetzt der § 102 GO im Zusammenhang mit § 3 des Entwurfs oder nicht?)

Er merkt es gar nicht! – Herr Abg. Brechtken, ich habe gefragt, ob Sie den Vorschlag machen wollen? Ich war gerade beim Vorschlag.

Ich möchte Ihnen vorschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorberatung an den Innenausschuss und zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Damit ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – Drucksache 12/5603

Das Präsidium schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten und den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Wir kommen damit, meine Damen und Herren, zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes – Drucksache 12/5372

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 12/5598

Berichterstatter: Abg. Mühlbeyer

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Meine Damen und Herren, nachdem in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf das Notwendige bereits gesagt worden ist, war das Präsidium der Auffassung, dass in der zweiten Lesung auf eine Aussprache verzichtet werden kann.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/5598.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

(Zuruf: Der Berichterstatter!)

Meine Damen und Herren, der Berichterstatter – das habe ich vorhin schon erwähnt – wünscht das Wort nicht. Er ist auch gar nicht anwesend.

(Abg. Mühlbeyer CDU: Doch! – Heiterkeit)

Entschuldigung. Ich bin nicht gewohnt, dass sich Herr Abg. Mühlbeyer so ruhig verhält.

(Heiterkeit)

Bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Ergänzung, die der Sozialausschuss bei seiner Beschlussempfehlung ans Plenum vorgenommen hat, sind noch folgende redaktionelle Folgeänderungen vorzunehmen: In Artikel 1 Nr. 2 bis 7 und Nr. 9 sowie in Artikel 3 werden jeweils die Worte „Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch das Wort „Landespsychotherapeutenkammer“ ersetzt. Ich bitte das Plenum, die Beschlussempfehlung mit dieser Änderung anzunehmen.

(Abg. Brechtken SPD: Herr Berichterstatter, das war eine Anregung der SPD! Ich bitte, das aus- drücklich zu erwähnen! Und der Grünen!)

Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört. Wenn niemand widerspricht, stelle ich fest, dass das Haus Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den vom Berichterstatter vorgeschlagenen Folgeänderungen zustimmt. – Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf