Die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ist eines der zentralen Instrumente der Handwerkspolitik in unserem Land. In dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung
nein –, das den Kommunen die Gründung privater Gesellschaften erleichtert, wird die Bindung dieser kommunalen Gesellschaften an die VOB und an die Mittelstandsrichtlinien ausdrücklich abgelehnt. Dieses Gesetz ist somit ein Gesetz gegen das Handwerk. Dieses Gesetz muss außer Kraft gesetzt werden; denn es ist gegen das Handwerk gerichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz noch einmal auf ein paar Dinge eingehen. Es ist nicht richtig, dass Herr Capezzuto die ganze Zeit dabei gewesen wäre.
Die neue Definition der KMUs, die neuen Größenordnungen haben wir in der Enquete besprochen. Da waren Sie noch nicht dabei.
(Abg. Capezzuto SPD: Die sind nicht eingebracht! Es geht doch gar nicht darum, ob besprochen oder nicht besprochen! Mir geht es darum, dass die nicht eingebracht worden sind! Hören Sie doch zu! Mein Gott!)
Natürlich geht es darum. Es geht darum, was jetzt letztlich drin steht. Dass die freien Berufe drin sind, war eine Forderung der Enquete. Dass Existenzgründung und Betriebsübergabe gleichberechtigt enthalten sind, war eine Forderung der Enquete. Dass Beratung ein Schwerpunkt wird, war eine Forderung der Enquete.
Die Enquete zieht sich also eigentlich durch das ganze Gesetz hindurch, und wenn Sie es lesen, werden Sie es sehen.
Einem Punkt muss ich auch widersprechen. Und das betrifft immer wieder diesen offenen Wettbewerb zwischen Betrieben in privater Rechtsform und Privaten. Dieser Wettbewerb kann niemals fair sein. Niemals! Denn ob zum Beispiel ein solcher Betrieb zur Bank geht oder ein Privater zur Bank kommt, das sind einfach zwei Paar Stiefel, und diese Stiefel muss man richtig beurteilen und dann einfach sagen, dass es nicht sinnvoll ist, dass sowohl Öffentliche wie Private auf dem gleichen Gebiet tätig sind.
Auch der Zugang zu Informationen in diesem ganzen Vergabebereich ist für Öffentliche einfach leichter als für die Privaten.
Insofern bin ich wirklich für fairen Wettbewerb, und der ist am ehesten in der freien Wirtschaft gegeben.
Er merkt es gar nicht! – Herr Abg. Brechtken, ich habe gefragt, ob Sie den Vorschlag machen wollen? Ich war gerade beim Vorschlag.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorberatung an den Innenausschuss und zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Damit ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – Drucksache 12/5603
Das Präsidium schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten und den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes – Drucksache 12/5372
Meine Damen und Herren, nachdem in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf das Notwendige bereits gesagt worden ist, war das Präsidium der Auffassung, dass in der zweiten Lesung auf eine Aussprache verzichtet werden kann.
Meine Damen und Herren, der Berichterstatter – das habe ich vorhin schon erwähnt – wünscht das Wort nicht. Er ist auch gar nicht anwesend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Ergänzung, die der Sozialausschuss bei seiner Beschlussempfehlung ans Plenum vorgenommen hat, sind noch folgende redaktionelle Folgeänderungen vorzunehmen: In Artikel 1 Nr. 2 bis 7 und Nr. 9 sowie in Artikel 3 werden jeweils die Worte „Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch das Wort „Landespsychotherapeutenkammer“ ersetzt. Ich bitte das Plenum, die Beschlussempfehlung mit dieser Änderung anzunehmen.
(Abg. Brechtken SPD: Herr Berichterstatter, das war eine Anregung der SPD! Ich bitte, das aus- drücklich zu erwähnen! Und der Grünen!)
Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört. Wenn niemand widerspricht, stelle ich fest, dass das Haus Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den vom Berichterstatter vorgeschlagenen Folgeänderungen zustimmt. – Es ist so beschlossen.