Josef Huchler

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mittelstandsförderungsgesetz hat sich in den letzten 25 Jahren weitgehend bewährt. Der Nachwuchs wurde ausgebildet, Existenzgründer und Betriebsübernehmer wurden gefördert, es wurden Hilfestellungen zur Anwendung neuer Technologien und bei der Erschließung von Märkten geleistet.
Dennoch braucht der Mittelstand noch zusätzliche mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen. Dazu gehören der Abbau der Bürokratiekostenbelastung, gleiche Kosten im Sozialbereich, gleiche Steuern, Gebühren, Umweltstandards und Regelungen der Behörden – europaweit.
Auch das Problem der spanischen, portugiesischen, polnischen und ungarischen Billiglohnkolonnen muss vorrangig gelöst werden. Andernfalls verfehlt das Mittelstandsförderungsgesetz sein Ziel.
Die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der europäischen Wirtschaftsunion müssen gleich sein. Es darf nicht sein, dass sich deutsche Unternehmen mit ihren hohen Kosten nur noch in Marktnischen bewegen können. Jedes neue Gesetz in Europa und jedes nationale Gesetz muss auf seine mittelstandspolitischen Auswirkungen überprüft werden können. Es muss auf die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen und eine Vereinbarkeitsprüfung vorgelegt werden. Eine verfehlte nationale und europäische Wirtschaftspolitik gefährdet in Baden-Württemberg zurzeit 40 000 Arbeitsplätze und Hunderte von Unternehmen.
Auf diese Fehlentwicklung haben wir Republikaner schon in den letzten fünf Jahren hingewiesen. Aber es wurde nichts gemacht.
Gefordert werden konkurrenzfähige Lohnnebenkosten – das ist der Hauptpunkt für die Mittel- und Kleinunternehmen. Die VOB muss zur Grundlage der Auftragsvergabe werden. Daher fordern wir Republikaner, dass Investoren vertraglich auf die VOB verpflichtet werden. Wir schlagen deshalb vor, § 22 Abs. 5 wie folgt zu formulieren:
Für privat finanzierte öffentliche Bauaufträge, besonders Bauträgerverträge, Mietkauf- und Leasingverträge, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dabei ist mit den Investoren zu vereinbaren, dass bei der Vergabe von Bauaufträgen die für öffentliche Auftraggeber verbindlichen Vergabevorschriften und die Absätze 3 und 4 anzuwenden sind.
Im Gesetz muss noch geregelt werden, wer im Streitfall die Vergabeanwendungspflicht zu beweisen hat. Vom Handwerksunternehmen kann nicht verlangt werden, diesen Nachweis zu führen.
Wir Republikaner fordern eine umfassende Regelung des Vergabewesens in einem Landesvergabegesetz, um Transparenz zu erreichen. Eine Verankerung nur im Mittelstandsförderungsgesetz und in der Gemeindeordnung halten wir nicht für ausreichend,
weil die Vergaberichtlinien für alle Unternehmen – ob groß, mittel oder klein – gelten müssen und nicht nur für mittelständische Betriebe.
Weiter schlagen wir vor, Auftragsleistungen nach Menge und Art auf solche Weise in Lose zu zerlegen, dass sich auch Kleinst- und Kleinunternehmen bewerben können. In § 4 Abs. 2 werden die Kernbereiche der Mittelstandsförderung abgegrenzt. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht in diese Kernbereiche einbezogen. Da aber gerade die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge zum zentralen Kernbereich der Mittelstandsförderung gehört, ist die Einbeziehung von § 22 in den Kernbereich öffentlicher Aufträge notwendig.
Die Bindung privater Beteiligungsgesellschaften von Kommunen und Land an das öffentliche Auftragswesen ist notwendig. Diese Bindung sichert fairen Wettbewerb. Die Kosten werden dadurch nicht erhöht, und es entsteht somit auch kein Nachteil für die Kommunen oder für das Land. Nach der VOB müssen diese Aufträge zwingend öffentlich ausgeschrieben und ohne Nachverhandlungen vergeben werden.
Wir Republikaner haben schon 1997 die Einführung einer Stammpersonalklausel begehrt; dies ist bisher von der Landesregierung nicht ausreichend umgesetzt worden. Auch müsste bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Tariftreue überprüft werden. Firmen, die Tarifverträge nicht einhalten, müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Die von uns Republikanern aufgelisteten Vorschläge sollten noch eingebracht werden; dann kann diesem Gesetzentwurf zugestimmt werden.
Herr Präsident, Herr Rechnungshofpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alljährlich erscheint die Denkschrift des Landesrechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Diese ist für uns Parlamentarier immer eine wichtige und interessante Arbeitsgrundlage, auf die wir nicht verzichten können. Dem Rechnungshof wird in Zukunft eine noch größere Bedeutung zukommen als in der Vergangenheit. Er wird nicht nur die Effizienz der Arbeit der Behörden prüfen müssen, sondern er wird auch den Hebel dort ansetzen müssen, wo Fehlentwicklungen die Finanzkraft des Landes immer mehr einengen. Besondere Bedeutung wird ihm bei der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung zukommen.
Meine Damen und Herren, trotz Steuermehreinnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr die Verschuldung des Landes um weitere 1,5 Milliarden DM auf rund 60 Milliarden DM ansteigen lassen. Ich frage die Landesre
gierung, wie lange sie diesen Weg der ständigen Neuverschuldung überhaupt noch gehen will. Selbst das überschuldete Saarland hat mittlerweile angefangen, die Verschuldung etwas abzubauen.
Früher haben sie unser Geld auch erhalten, aber die Verschuldung erhöht.
Der diesbezügliche Gesetzentwurf der Republikaner zur Begrenzung der Verschuldung ist nach wie vor aktuell.
Dieser sieht vor, bis zum Jahre 2006 die Neuverschuldung gesetzlich zu verbieten, ausgenommen in haushaltspolitischen Notsituationen. Ich erwarte deshalb, dass die Landesregierung ihren Schuldenweg endlich beendet und die günstige Wirtschafts- und Steuersituation nutzt, um die Neuverschuldung Schritt für Schritt abzubauen. Ein Blick nach Bayern zeigt, dass dort die Pro-Kopf-Verschuldung erneut zurückgeführt wurde. Dies muss auch bei uns möglich sein; denn Schulden machen und nachfolgende Generationen zu belasten ist doch keine Ehrensache.
Nachdem die Europäische Zentralbank die Leitzinsen mehrmals erhöht hat, drohen dem Landeshaushalt steigende Zinslasten durch die hohen Schulden. Die Investitionsausgaben des Landes sind in den letzten zehn Jahren von 13,5 % auf 9,4 % zurückgegangen – eine fatale Entwicklung. Unser Ziel muss es doch sein, mehr zu investieren und weniger zu konsumieren. Das ist die beste Wirtschaftsförderpolitik.
Die hohen Personalkosten und die ständig steigenden Versorgungslasten erfordern auch in Zukunft wirksame Gegenmaßnahmen. Bis zum Jahre 2002 müssen aufgrund der beiden Stellenabbauprogramme noch 4 000 Stellen abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, von den Prüfungen des Landesrechnungshofs möchte ich besonders die Untersuchungen im Universitäts- und Klinikbereich hervorheben. Die dort angestellten Vergleiche haben dazu geführt, Kostenunterschiede aufzuzeigen und somit Einsparungen in Millionenhöhe zu erzielen.
Des Weiteren wurde die Wirksamkeit der Revierleitergebäude im Forstbereich untersucht. Hierzu vertrete ich die Meinung, dass zu einem Forstbereich auch ein Forsthaus mit Revierleiterwohnung gehört. Die Präsenz des Revierleiters ist auch ein Vorteil für das Land und seine Bürger. Man denke an den Naturschutz, die Überwachung der Ruhezeiten und den Erhalt des Freizeit- und Erholungswerts des Waldes. Der Wald als Rückzugsgebiet der heimischen Tierwelt muss geschützt werden.
Das ist auch die Aufgabe des Revierleiters, auch nach Dienstschluss.
In der Hochbauverwaltung ist es unverzichtbar, Bauaufträge grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, um eine Kostensenkung der Grundstücks- und Gebäudekosten zu erzielen. Mehrere zur Renovierung anstehende Gebäude müssen gemeinsam ausgeschrieben werden, um Kostenvorteile besser zu nutzen.
Besondere Kritik verdient der freihändige Kauf von 20 Schienenfahrzeugen durch das Land, die angeschafft wurden, obwohl es zunächst keine Verwendung für diese Fahrzeuge gab.
Doch. – Auch dieser Auftrag wurde ohne Wettbewerb vergeben. Selbst die eigenen Förderrichtlinien wurden nicht beachtet.
Wir Republikaner kritisieren schon seit Jahren, dass immer wieder Verstöße gegen geltende Vergabeordnungen festzustellen sind. Wir fordern, dass dies für die jeweils Verantwortlichen auch zu Konsequenzen führt. Es entsteht nämlich dabei für das Land beträchtlicher Schaden. Als Beispiel möchte ich an den Neubau des Polizeihubschrauberlandeplatzes erinnern, bei dem durch die Nichtbeachtung der Richtlinien der Zivilluftfahrt ein Schaden von 3,3 Millionen DM entstanden ist. Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen, ganz gleich, ob das das ausführende Unternehmen ist oder Beamte der Landesverwaltung sind.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich dem Rechnungshof für seine geleistete Arbeit danken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg bei seinen zukünftigen Aufgaben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes beinhaltet die Förderung aller freien Berufe. Um die Leistungskraft der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zu erhalten und zu stärken, muss die Bürokratiekostenbelastung der Kleinunternehmen, die je Arbeitnehmer zwanzigfach höher ist als bei Großbetrieben, abgebaut und müssen die Regelungen vereinfacht werden. Leider nimmt die Regelungsdichte weiter zu und löst große Verärgerung bei den Betrieben aus. Ein durchschnittliches mittelständisches Unternehmen hat jeden Monat einen Bürokratieaufwand von 120 Stunden, der eingeschränkt werden muss. Hohe Bürokratiekosten binden Personal im unproduktiven Bereich und hindern die Betriebe daran, die Betriebskosten zu senken. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken, müssen im produktiven Bereich Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Euroakzeptanzkampagne des Wirtschaftsministeriums war eine Fehlinvestition des Ministeriums;
denn die Euroschwäche verursacht bei den Werk- und Baustoffen, bei denen das Öl der Grundstoff ist, eine Preissteigerung von 15 % bis 20 %, die der Unternehmer und der Verbraucher zu bezahlen haben, und ist somit eine Arbeitsplatz vernichtende Anordnung, die das Wirtschaftsministe
rium zum Teil zu verantworten hat; denn die D-Mark war immer stärker als der japanische Yen, der jetzt 30 Pfennig über dem Euro liegt.
Das Mittelstandsförderungsgesetz richtet sich vorrangig an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Gute Rahmenbedingungen zu schaffen ist wichtiger, als Eingriffe des Staates zu fordern, die in der Regel Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen; denn ein mit verbilligten Darlehen geförderter Betrieb hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem nicht geförderten Betrieb. Die beste Fördermaßnahme für alle lohnintensiven Mittelstandsbetriebe und eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit wären die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % und die Rücknahme der Ökosteuer.
Die Herabsetzung der Abschreibungssätze auf den alten Stand, die Senkung der Lohnnebenkosten auf einen europäischen Durchschnittswert, die Angleichung der Sozialkosten auf einen europäischen Mittelwert, europaweit gleiche Gebühren und Steuern und gleiche Umweltstandards wären die beste Mittelstandsförderpolitik der Zukunft.
Eine Wirtschaftsförderpolitik des Landes sollte sich auf die Ausbildung der Lehrlinge sowie die Weiterbildung des Personals und der Firmenleitung, die Förderung der Forschung, die Beratung und Schulung von Existenzgründern, die Schulung und Beratung von Betriebsübernehmern beschränken. Bürgschaften und Darlehen sollten nur bei existenzbedrohenden Notfällen, wenn alle anderen Sanierungsmaßnahmen nicht erfolgreich waren, vergeben werden. Neue Gesetzesvorlagen sollten danach überprüft werden, ob sie dem Mittelstandsförderungsgesetz nicht im Weg stehen und welche Auswirkungen die neue Regelung auf die Volkswirtschaft insgesamt hat.
Eine weitere Förderung des Mittelstands wäre die Verkürzung der Genehmigungsverfahren bei den Baugesuchen. Es darf doch nicht sein, dass bei Krankheit oder Urlaub eines Bediensteten ein Baugesuch sechs Wochen unbearbeitet in der Amtsstube verbleibt.
Die Anordnung der Bundesregierung, Betriebe mit mindestens drei Beschäftigten sollten einen Betriebsrat wählen, ist einfach zu viel für den Mittelstand.
Um die betriebliche Eigenkapitaldecke zu stärken, müssen steuerfreie Rücklagen geschaffen werden; denn Betriebe mit einer ausreichenden Eigenkapitaldecke haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Betrieben mit einer geringen Eigenkapitaldecke.
Die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ist eines – – Moment; jetzt habe ich mich vertan.
Jetzt wird es schwer.
Ja, das ist richtig.
Die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ist eines der zentralen Instrumente der Handwerkspolitik in unserem Land. In dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung
nein –, das den Kommunen die Gründung privater Gesellschaften erleichtert, wird die Bindung dieser kommunalen Gesellschaften an die VOB und an die Mittelstandsrichtlinien ausdrücklich abgelehnt. Dieses Gesetz ist somit ein Gesetz gegen das Handwerk. Dieses Gesetz muss außer Kraft gesetzt werden; denn es ist gegen das Handwerk gerichtet.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Bio- und Gentechnologie hat Baden-Württemberg die Chance, an einer zukunftsorientierten Wissenschaft teilzuhaben und dadurch zur Sicherung und Schaffung von wichtigen Arbeitsplätzen beizutragen.
Zu den wichtigsten Anwendungen der Gentechnologie gehört die Grundlagenforschung. Mithilfe von gezielt veränderter Erbsubstanz, von genetisch veränderten Zellen und Lebewesen kann die biologische und medizinische Forschung wichtige neue Erkenntnisse gewinnen. Die Gentechnologie wird in der Medizin im Kampf gegen Krankheiten ebenso eingesetzt wie zum Beispiel in der Landwirtschaft zum Anbau von möglichst unempfindlichen Pflanzensorten.
Demgegenüber stehen jedoch Risiken, die nur zum Teil überschaubar sind und die nicht verharmlost werden dürfen. Der Eingriff in die Natur darf auf keinen Fall missbraucht werden. Die mittels Gentechnologie hergestellten Lebensmittel müssen gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher in Kenntnis gesetzt ist. Auch beigemengte genveränderte Produkte müssen gekennzeichnet sein.
Die Produkthaftung ist zu prüfen. Der Verbraucherschutz und der Umweltschutz haben oberste Priorität.
Umfragen ist zu entnehmen, dass die Gentechnologie von 52 % der Amerikaner positiv beurteilt wird, während nur 30 % der Deutschen sich zustimmend äußern. Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Amerikaner sorgloser sind oder ob die Europäer die Risiken falsch einschätzen.
Die Gentechnologie ist zunächst ein Instrument der Forschung. Das Wesen der Forschung besteht darin, dass sie unbekannte Gebiete erschließt. Dies gilt auch für die Produkte dieser Forschung, und niemand vermag mit absoluter Sicherheit vorherzusagen, welche Risiken etwa die über Genforschung gewonnenen Medikamente und genveränderten Pflanzen mit sich bringen. Genau darum wird es zu einer entscheidenden Frage, wie die Gesellschaft mit solchen Risiken umgeht. Absolute Verbote sind nicht geeignet, denn sie können uns auch um die Chance bringen, dass möglicherweise ein zukunftsweisender Durchbruch stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass die Chancen dieser neuen Technologie sinnvoll genützt werden müssen. Industrielle Biologie ist zur Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts geworden. Innerhalb kürzester Zeit ist ein neuer Industriezweig entstanden, der vor allem im Bereich der medizinischen Anwendung zum Musterbeispiel für einen wirtschaftlich erfolgreichen Technologietransfer geworden ist. Die führenden Gesellschaften in den USA haben in der Biotechnologie die typische Durststrecke von zehn Jahren überwunden. Aus zunächst Verlust bringenden Forschungslabors sind Gewinn bringende Unternehmen geworden.
Es lässt sich heute schon sagen, dass für einen Großteil der Gentechnologie ein großer Markt offen steht.
Auch in Deutschland werden ehrgeizige Produkte zur Förderung der Biotechnologie und zur Beschleunigung des Technologietransfers aufgelegt. Sogar die EU unterstützt biologische Innovationen, wenngleich sie noch viel tun könnte, um regulatorische Ungewissheiten auszuräumen.
Europäische Unternehmen erzielen in dieser Branche mittlerweile beachtliche Umsätze. Deshalb sollten auch die Landesregierungen die Rahmenbedingungen für Technologieunternehmen fördern und verbessern. Wir brauchen Kapitalgeber, die nicht nur über ausreichende Mittel verfügen, sondern auch in der Lage sind, Technologien auf deren wirtschaftliches Potenzial hin zu prüfen und von Beginn an mit unternehmerischem Wissen zu unterstützen.
Wir brauchen Wissenschaftler, die den Sprung ins Unternehmertum nicht scheuen und die von Vertretern der Hochschulen unterstützt werden. Wir brauchen aber auch eine Gesellschaft, die in den neuen Technologien nicht nur Risiken sieht, sondern auch Chancen.
Es braucht schließlich flexible Güter und Arbeitsplätze, denn nur so kann die Dynamik neuer Technologien in der Wirtschaft voll zum Tragen kommen.
Letztlich entscheidet der Markt, ob die Bio- und Gentechnologie ihre Zukunft hat oder nicht.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In den zurückliegenden Wochen wurde der Landeshaushalt für die Jahre 2000 und 2001 im Finanzausschuss intensiv behandelt. Trotz der wiederholten Erklärung der Landesregierung, Baden-Württemberg sei ein wirtschaftlich starkes Land, stellen wir Republikaner fest, dass die Landesregierungen der letzten 40 Jahre unser Land in eine finanzielle Schieflage gebracht haben.
Der Schuldenstand des Landes wird nach Ablauf des Jahres 2001 bei 60 Milliarden DM liegen. Allein für Zinsen müssen im Jahr 2001 3,5 bis 4 Milliarden DM aufgebracht werden. Dazu kommen ständig steigende Pensionslasten, zunehmende Ausgaben für Leasingraten und privat finanzierten Straßenbau, die die zukünftigen Haushalte immer mehr belasten. Ein Unternehmen, das eine Gesamthöhe an Schulden wie das Land Baden-Württemberg hat, nämlich in der Höhe des Jahresumsatzes, ist pleite.
Für uns Republikaner sind Schulden in dieser Höhe gegenüber nachfolgenden Haushalten und Generationen nicht verantwortbar. Ich frage Sie: Wie sollen nachfolgende Landtage diese Schuldenberge jemals abtragen und gleichzeitig die Probleme ihrer Zeit meistern? Das ist doch unmöglich. Sie werden gezwungen sein, ihre Haushalte weiterhin mit Schulden zu finanzieren oder an der Inflationsund Steuerschraube zu drehen. Die Zeche bezahlt dann wieder der kleine Mann, der Arbeiter, der Handwerker und der Bauer.
Hohe Schulden sind das Grundübel jeder Volkswirtschaft. Die Asienkrise und die Brasilienkrise haben ihren Ursprung in einer überhöhten Verschuldung.
Wir Republikaner haben zum Haushalt 2000/2001 zahlreiche Änderungsanträge eingebracht, die Einsparvorschläge von mehr als 1 Milliarde DM enthielten. Leider wurden unsere Anträge von den anderen Fraktionen dieses Hauses mit einer seltenen Übereinstimmung abgelehnt, obwohl ich behaupten möchte, dass einige ganz gute Vorschläge dabei waren.
Ich habe leider erkennen müssen, dass Haushaltsanträge in diesem Landtag nicht nach ihrer Sachlichkeit, sondern rein parteipolitisch behandelt werden.
Sämtliche Republikaneranträge wurden von Ihnen, meine Damen und Herren, abgelehnt, und zwar nicht deshalb, weil sie schlecht gewesen wären, sondern deshalb, weil sie von den Republikanern stammten.
So kommt es sogar vor, dass ein Republikanerantrag abgelehnt wird, der denselben Inhalt hat wie ein Antrag einer anderen Fraktion dieses Hauses. An diesem Beispiel wird
deutlich, dass in diesem Haus ein Konsens besteht, sämtliche Anträge der Republikaner abzulehnen.
Damit stellen Sie sich aber selbst ein Armutszeugnis aus.
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss machte im Mai des letzten Jahres eine Studienreise nach Schweden und Irland. Schweden hatte vor 1995 ähnliche Verschuldungsprobleme wie Deutschland und Baden-Württemberg. Im schwedischen Reichstag gab es eine Absprache unter allen Fraktionen, die Staatsausgaben in Zukunft bei 2 % unter den Einnahmen zu deckeln. Der zweiprozentige Überschuss wird dort zur Schuldentilgung und für dringende Investitionen verwendet. Jegliche Kreditaufnahme ist verboten. Diese Selbsteinschränkung wird von einer sozialistischen Regierung und von allen Fraktionen im schwedischen Reichstag getragen. Das Ergebnis ist, dass in Schweden seit 1995 sinkende Arbeitslosenzahlen und steigende Investitionen zu verzeichnen sind.
Wir Republikaner haben im Jahr 1999, also lange bevor die FDP/DVP unseren Vorschlag aufgegriffen hat und als ihren verkaufen wollte – Herr Kiel, gell? –, einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hatte, dass ab dem Jahr 2006 nur noch Haushalte ohne Nettoneuverschuldung zu verabschieden seien. Wir wollten erreichen, dass diese Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung festgeschrieben wird. Wir Republikaner sind der Meinung: Über ein so wichtiges Ziel sollte parteiübergreifend Konsens erzielt werden.
Es ist, wie wir meinen, eine der wichtigsten Aufgaben eines Parlaments, die Finanzierung des Landeshaushalts auf eine solide und zukunftsfähige Basis zu stellen. Sie, meine Damen und Herren, sprechen sich ständig öffentlich für eine Konsolidierung des Haushalts und einen Abbau der Schulden aus. Wenn es aber ernst wird und Ihnen ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, lehnen Sie ihn kurzerhand ab.
Sie haben es nicht einmal für nötig gehalten, im Finanzausschuss ernsthaft darüber nachzudenken oder mit uns darüber zu diskutieren, ob die Neuverschuldung verboten werden soll oder nicht. Für die selbst ernannten demokratischen Parteien ist die Ausgrenzung der Republikaner wichtiger als das Schuldenproblem von Baden-Württemberg. Das ist traurig, aber wahr.
Meine Damen und Herren, wer in Baden-Württemberg und in Gesamtdeutschland den Lebensstandard der Bevölkerung sichern will, muss weitsichtige Entscheidungen in der
Finanz- und Wirtschaftspolitik treffen. Wir Republikaner betrachten den Verkauf des Landesanteils an der Energie Baden-Württemberg als einen riesengroßen Fehler. BadenWürttemberg verliert durch den Verkauf seines Aktienpakets Einfluss auf Arbeitsplätze und weit reichende energiepolitische Entscheidungen. Dem französischen Staatsmonopolisten geht es einzig und allein um Marktanteile und Forschungsergebnisse. Für unser Land ist zu befürchten, dass Arbeitsplätze wie so oft nach Firmenkäufen nach einigen Jahren ins Ausland verlagert oder gänzlich gestrichen werden.
Deshalb plädieren wir dafür, Landesvermögen zu behalten. Denn dieses wurde von Generationen vor uns mühsam erwirtschaftet. Wir haben nicht das Recht, den Erlös heute und jetzt kurzfristig zu verbrauchen.
Auch wenn der Erlös aus dem Verkauf des Landesanteils an der EnBW jetzt in eine gemeinnützige Gesellschaft fließt, so ist dies noch lange kein Garant, dass dieses Vermögen als Ganzes erhalten bleibt und nutzbringend für unser Land eingesetzt werden kann. Wir Republikaner werden deshalb die weitere Verwendung des Geldes kritisch beobachten.
Durch den Euro ist dieses Vermögen einer ständigen hohen Inflation ausgesetzt. Es ist zu befürchten, dass ein Währungsschnitt dieses Vermögen weitgehend entwerten kann. Was uns der Euro noch alles beschert, das steht in den Sternen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Haushalt ist wahrlich kein Sparhaushalt. Die Steuereinnahmen sind momentan als recht zufriedenstellend zu bezeichnen. Während die vergangenen Jahre durch schmerzliche Finanzlücken geprägt waren, verfügen wir heute über ein Einnahmevolumen, das es uns möglich machen würde, die jährliche Neuverschuldung bedeutend geringer ausfallen zu lassen. Die letztjährige mittelfristige Finanzplanung ging noch von wesentlich geringeren Steuereinnahmen aus. Deshalb hätten wir schon erwartet, dass die Chance jetzt genutzt und der Weg zu einer geringeren Verschuldung ernsthaft beschritten wird.
Wenn ich mir jetzt die neue mittelfristige Finanzplanung anschaue, muss ich feststellen, dass sich die Landesregierung schon wieder die Möglichkeit offen hält, auch in den kommenden Haushaltsjahren beträchtliche Neuschulden aufzunehmen. Da wird ein Schuldenkorridor ausgewiesen, sodass damit zu rechnen ist, dass die Neuverschuldung eher zu- als abnehmen wird.
Zudem hat uns die Vergangenheit gezeigt, dass die Angaben in der mittelfristigen Finanzplanung von der Landesregierung keineswegs als verbindlich angesehen werden. Vielmehr werden immer neue Ausreden und zusätzliche Gründe gefunden, um die Neuverschuldung doch immer höher ausfallen zu lassen als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Im vorliegenden Haushalt ist stille Beteiligung an der Landesbank der Grund für eine höhere Schuldenaufnahme. Es spielt nach unserer Meinung keine Rolle, ob die zusätzlichen Schulden für eine finanziell lukrative Beteiligung benötigt werden. Tatsache ist und bleibt, die Schulden werden dementsprechend erhöht, und dies ist nicht in Ordnung. Wir haben von der Regierung verlangt, die Summe, die zum Erwerb der stillen Beteiligung benötigt wurde, durch Einsparungen im Gesamthaushalt aufzubringen. Dies wäre sehr wohl möglich gewesen, denn der vorliegende Haushalt enthält noch genügend Spielraum, um weitere Einsparungen vorzunehmen.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass ohne eine gesetzliche Bindung das Ziel der Nullverschuldung nicht zu erreichen ist.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch, an dieser Stelle kurz auf die gesamte deutsche Politik einzugehen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass mit der deutschen Politik manches nicht in Ordnung ist.
So bin ich der Meinung, dass unserem Sozialsystem immer mehr die finanzielle Basis entzogen wird und unser Sozialstaat langsam, aber sicher zerstört wird. Die Lohnnebenkosten sind nicht mehr wettbewerbsfähig. Gegenüber unseren Hauptkonkurrenzländern USA, Japan, Frankreich und England hat die deutsche Wirtschaft einen Wettbewerbsnachteil von 30 % und gegenüber unseren osteuropäischen Nachbarländern um das Acht- bis Zehnfache. Steuern, Gebühren, Abgaben und Reglementierungen der Behörden müssen auf einen europäischen Mittelwert gebracht werden. Die gesamten Staatsausgaben müssen auf den Prüfstand. Die Wirtschaft muss entlastet und darf nicht noch mehr belastet werden.
Wenn der Mittelstand Arbeitsplätze schaffen soll, darf er nicht zum Zahlmeister rot-grüner Umverteilungspolitik werden.
Beispiel Ökosteuer: Meine Dieselrechnung ist gegenüber dem 31. März 1999 um sage und schreibe 42 % gestiegen.
Gas- und Heizkosten verteuern sich ständig. Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren Nachbarländern schwindet immer mehr. Die Betriebe werden gezwungen, noch mehr zu rationalisieren, und automatisieren auf Kosten von Arbeitsplätzen. Die Landesregierung schadet unserem Land, wenn sie trotz dreiprozentigem Wirtschaftswachstum im Jahr 2000 2,5 Milliarden DM und im Jahr 2001 1,8 Milliarden DM Schulden aufnimmt. Bei solch positiven Rahmenbedingungen müssen deutlich weniger Schulden aufgenommen werden.
Deutschland zahlt in die EU-Kasse 22 Milliarden DM mehr ein, als es zurückerstattet bekommt, Frankreich 1,5 Milliarden DM, England 3,5 Milliarden DM. Wenn man den EUBeitrag in Europa nach Bevölkerungszahlen und Wirtschaftskraft erheben würde, was gerecht wäre, müsste Frankreich 7 Milliarden DM, England 8 Milliarden DM und Deutschland 12 Milliarden DM netto in die EU-Kasse zahlen. Da wird deutlich, wie deutsche Vertreter von französischen und englischen ständig über den Tisch gezogen werden.
Gespart wird ausschließlich am eigenen Volk. Die Kindergelderhöhung um 20 DM wurde schon vor zwei Jahren durch die Kürzung der Landeszuschüsse zu den Schülerbeförderungskosten mehr als ausgeglichen. Beförderung bei der Polizei wurde durch die Rücknahme der Bekleidungskostenerstattungen und Ausbildungsvergütungen ausgeglichen. Der Wasserpfennig vermindert die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber aus- und inländischen Unternehmen.
Über deutsche Straßen rollt der gesamte europäische Verkehr ohne jegliche finanzielle Entschädigung. Wir Republikaner fordern schon seit Jahren, die Kraftfahrzeugsteuer abzuschaffen und stattdessen eine Straßenbenutzungsgebühr einzuführen.
Eine Straßenbenutzungsgebühr wird in ganz Europa erhoben, nur nicht in Deutschland. Die Kosten übernimmt wieder der deutsche Steuerzahler. Wo bleibt da die Erfüllung des Amtseides, Schaden vom Volk abzuwenden, und wo bleibt die Wahrung der deutschen Interessen?