Auf der Kreisebene – jetzt komme ich darauf – besteht die Gefahr, dass hier Entscheidungen getroffen würden, die einen Teil des Landkreises bevorzugen und den anderen Teil benachteiligen, zum Beispiel Entscheidungen über eine Mülldeponie.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen: Unsere Fraktion betont, dass die jetzigen Regelungen für den Bürgerantrag und für das Bürgerbegehren ausreichend sind, dass wir eine Senkung des Entscheidungsquorums ablehnen, dass wir die Einführung von Bürgerantrag und Bürgerentscheid auf Kreis- und Bezirksebene ebenfalls ablehnen, dass wir uns hiermit zur repräsentativen Demokratie in der Gemeinde bekennen, allerdings mit der Feststellung – jetzt hören Sie mal gut zu, Herr Redling –,
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lehnen wir den Gesetzentwurf der Grünen und den Gesetzentwurf der SPD ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wundert mich schon, wenn ich hier höre, dass für mehr Bürgerbeteiligung der Zeitpunkt entscheidend sein muss. Der Zeitpunkt ist gerade nicht opportun. Das ist typisch FDP.
Entweder bin ich der Meinung, dass man das Volk und die Bürger mehr beteiligen sollte, oder ich bin der Meinung, man sollte sie weniger oder gar nicht beteiligen. Das gilt für alle Ebenen bis hin zum Volksbegehren auf der bundesrepublikanischen Ebene. Ich sage es noch einmal: Wer sich hier dafür einsetzt, der muss sich dann auch dafür einsetzen – ich weiß, dass dazu eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit erforderlich ist –, dass man in existenziellen Fragen wie zum Beispiel der Ersetzung unserer D-Mark durch den Euro eine Volksbefragung durchführt
Das muss auf Landesebene, aber auch auf Kreis- und Kommunalebene erfolgen. Wir Republikaner haben uns immer für mehr plebiszitäre Elemente ausgesprochen und tun das auch heute. Wer Angst hat, dass hier die repräsentative Demokratie ausgehöhlt oder gar vernichtet würde, der schafft einen Popanz, der mit der Wirklichkeit absolut nichts zu tun hat.
Es wird mit Sicherheit keine Flut von Volksbegehren und Volksentscheiden oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf uns zukommen, wenn wir die Quoren so heruntersetzen, dass so etwas überhaupt erst ermöglicht wird. In der Vergangenheit hat sich doch gezeigt, dass es in Baden-Württemberg so gut wie gar keine solchen Volksentscheide bzw. Bürgerbegehren gegeben hat.
Warum denn? Weil die Messlatte so hoch gehängt war, dass sie von vornherein zum Scheitern verurteilt waren.
Jetzt müssen wir doch bereit sein, zu sagen: Wir passen das so an, dass es in der Tat auch zumindest mit Erfolgsaussichten ausgestattet ist, wenn man sich die Mühe macht – das ist nämlich eine Riesenaufgabe für die Bürger –, sich mit diesem Ganzen zu befassen und nachher, wenn es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommt, auch entsprechend Reklame, Wahlpropaganda usw. zu machen, und zwar im gleichen Ausmaß, wie das die Kommunalverwaltung auch machen kann.
Insofern, meine Damen und Herren, muss ich schlicht und einfach sagen: Sie trauen unseren Bürgern nicht zu, dass sie abwägen, wann ein Bürgerbegehren oder wann ein Bürgerentscheid notwendig ist. Sie meinen immer, da werde in großem Ausmaß Missbrauch getrieben. Glauben Sie doch nicht, dass es so viele Leute gibt, die sich diese Mühe machen. Dazu sind die meisten viel zu faul.
Wer sich dann hier hinstellt und sagt, durch die Herabsetzung der Quoren erreichten wir eine Mitmachdemokratie und die Zeitbombe der Politikverdrossenheit werde damit für alle Zeiten entschärft, dem muss ich doch sagen: Das ist natürlich von der anderen Seite her eine Übertreibung hoch drei.
aber eben mit zu großen Hindernissen. Verkleinern wir jetzt doch einmal diese Hindernisse ein bisschen. Dann sehen wir in der Praxis, dass sich das in Wirklichkeit nicht zu einer Lawine entwickelt; aber es wäre wenigstens die Möglichkeit da.
Wir sind in der zweiten Lesung und werden nachher abstimmen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der SPD zu,
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Hans-Mi- chael Bender CDU zur SPD: Jetzt müsst ihr mit den Republikanern stimmen!)