Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Edeltraud Hollay, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Knapp, Kretschmann, Brigitte Lösch, Moser, Oelmayer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Seltenreich, Edith Sitzmann, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Weiß, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Heike Dederer, Döpper, Dr. Döring, Drautz,
Beate Fauser, Fleischer, Renate Götting, Friedlinde Gurr-Hirsch, Hauk, Heinz, Herrmann, Hillebrand, Hitzler, Hofer, Hoffmann, Hollenbach, Jägel, Kiefl, Klenk, Dr. Klunzinger, Köberle, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Christa Vossschulte, Wacker, Clemens Winckler, Zimmermann.
Ich lasse nun über die Ziffern 6 bis 11 des Antrags Drucksache 13/4376 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 13/4382. Abschnitt I ist ein Berichtsantrag und durch die Aussprache erledigt.
Sie wünschen Abstimmung über Abschnitt II, beide Ziffern zusammen. Wer dem Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/4382 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen zugestimmt.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, weise ich darauf hin, dass Verschiebungen von Tagesordnungspunkten heute nicht mehr möglich sind, weil wir ohnehin unter erheblichem Zeitdruck stehen. Wir befinden uns jetzt etwas im Rückstand gegenüber der kalkulierten Zeit. Ich bitte deshalb die Rednerinnen und Redner, die Redezeiten einzuhalten,
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 13/4741
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Entschuldigung! Ich habe bei Tagesordnungspunkt 2 versäumt, Herrn Abg. Rau das Wort für eine persönliche Erklärung zur Abstimmung zu geben. Er ist jetzt aber leider nicht mehr im Saal. Es tut mir Leid.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entsprechend der Ermahnung des Herrn Präsidenten werde ich mich bei der Begründung dieses Gesetzentwurfs sehr kurz fassen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ist ja auch schon im Wirtschaftsausschuss diskutiert worden.
Mit diesem Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit der drei Länder im Rhein-Neckar-Gebiet gestärkt werden und damit auch die Region selbst. Auch der Gesetzentwurf, den wir Ihnen jetzt vorlegen, stärkt nach Auffassung der Landesregierung diese Zusammenarbeit und die Region.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur eine kurze Bemerkung zum Thema „Europäische Metropolregion“ machen, da dieses Thema bei den Beratungen im Landtag und im Wirtschaftsausschuss ja eine große Rolle gespielt hat.
Sie haben sich bei der Debatte über den Inhalt des Staatsvertrags nachdrücklich für den Status einer grenzüberschreitenden europäischen Metropolregion am gesamten Oberrhein ausgesprochen. Sie haben die Landesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass insbesondere die Regierungspräsidien Initiativen und Maßnahmen einleiten. Herr Wirtschaftsminister Pfister hat daraufhin die Regierungspräsidenten von Karlsruhe und Freiburg gebeten, diesen Wunsch des Landtags und auch der Landesregierung in Abstimmung mit den regionalen Akteuren persönlich voranzubringen. Das heißt, in den nächsten Schritten muss der Oberrheinraum gemeinsam ebenfalls auf eine Anerkennung als transnationale Metropolregion hinarbeiten, und vor dem Hintergrund der einstimmigen Beschlüsse von Oberrheinrat und Oberrheinkonferenz ist das Ziel einer Metropolregion am Oberrhein konsequent weiterzuverfolgen.
Meine Damen und Herren, noch einige kurze Worte zum vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf hat die Anhörungsrunde ohne Änderungen passiert. Er enthält einige grundlegende Regelungen, von denen ich im Hinblick auf die Zeit nur ganz wenige aufführen möchte.
Wichtig aus Sicht der Landesregierung ist eine einheitliche Regionalplanung. Aufgabe des neuen Verbands ist die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Umsetzung eines einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet. Es geht um die Stärkung der umsetzungsorientierten Verbandskompetenzen. Da geht es um die Trägerschaft und die Koordinierung für die regionalbedeutsame Wirtschaftsförderung, um die Trägerschaft und die Koordinierung für einen regionalbedeutsamen Landschaftspark, um die Koordinierung von Aktivitäten im Bereich der integrierten Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements sowie der Energieversorgung. Es geht um die Trägerschaft und die Koordinierung des regionalen Tourismusmarketings. Es geht um Verwaltungsvereinfachung und Verfahrenserleichterung.
Die Verbandsversammlungen und die Regionalvertretung werden künftig in der Verbandsversammlung des Verbands Rhein-Neckar zusammengefasst. Dort werden insgesamt 96 Mitglieder vertreten sein. Vorher waren es immerhin 230 Mitglieder.
Wegen dieser auch kostensparenden Straffung der Vertretungskörperschaft kann – das ist ein Punkt, den ich auch ganz kurz ansprechen möchte – nicht jede Gemeinde ihren eigenen Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Aber auch kleinere Gemeinden haben Gewicht und Stimme in diesem Gremium. Von den 46 baden-württembergischen Vertretern werden allein in den beiden beteiligten Landkreisen 19 Mitglieder gewählt. Dadurch ist, so meine ich, die angemessene Interessenvertretung auch für kleinere Kommunen gewährleistet.
Die Verbandsversammlung entscheidet künftig über einen einheitlichen Regionalplan. Auf eine rahmensetzende Raumordnungsplanung kann somit verzichtet werden. Das zusammengefasste Planungsverfahren richtet sich künftig einheitlich nach dem Landesplanungsgesetz RheinlandPfalz.
Die Verbandsversammlung soll – ich hatte es schon gesagt – 96 Mitglieder haben. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz 39, auf Hessen 11 und auf Baden-Württemberg 46 Mitglieder. Geborene Mitglieder sind die Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte ab 25 000 Einwohner. Die zu wählenden weiteren Vertreterinnen und Vertreter werden von den Kreistagen und Gemeinderäten entsandt, und zwar für 25 000 Einwohner und bei einer Resteinwohnerzahl von 10 000 Einwohnern je eine Vertreterin oder ein Vertreter.
Beschlüsse zur Aufstellung, Fortschreibung und Änderung des Regionalplans erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Verbandsversammlung.
Der Staatsvertrag – das halte ich auch noch für wichtig – beschränkt sich bewusst auf Kernregelungen. Einzelheiten der Verfassung und der Verwaltung des Verbands werden der genehmigungspflichtigen Satzung überlassen.
Der Verband soll ab 1. Januar 2006 seine Arbeit aufnehmen. Namens der Landesregierung bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall bei allen Fraktionen – Zurufe: Sehr gut! – Abg. Fischer SPD: Ich habe Ihnen noch etwas zum Trinken bestellt, aber es dauert anscheinend län- ger!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir am 30. Juni in diesem hohen Hause schon ausführlich über den Inhalt dieses Staatsvertrags gesprochen. Es ist allseits begrüßt worden, dass im Rhein-Neckar-Raum diese neue Zusammenarbeit stattfindet.
Ich finde es besonders bemerkenswert, dass hier die Regionalplanung nunmehr länderübergreifend geregelt wird. Das
ist ein gutes Beispiel auch für unser Land, um im Lichte des Karlsruher Staatsvertrags nachher entlang der deutsch-französischen Grenze grenzüberschreitend Gleiches zu tun.
Was bleibt, ist die spannende Frage: Was wird aus dem südlichen Bereich? Der Herr Staatssekretär hat vorhin schon gesagt, dass wir an e i n e m Raum Oberrhein, an e i n e r Metropolregion zu arbeiten haben, dass auch entsprechende Aufträge erteilt worden sind. Aber es ist die Frage, ob es bei dem Wirrwarr, muss man schon sagen, den wir zurzeit haben, entsprechend dem Zeitplan gelingt, dies zu schaffen. Deswegen möchte ich zu diesem Punkt einige Ausführungen machen.
Wir haben, im Norden beginnend, die Europäische Metropolregion Rhein-Neckar, wir haben die Region PAMINA, wir haben den Eurodistrikt Region Freiburg/Centre et Sud Alsace, wir haben den Eurodistrikt Straßburg/Kehl – der Vertrag wurde gerade vor wenigen Wochen unterzeichnet –, wir haben das Réseau métropolitain Rhin-Rhône, wir haben die Trinationale Agglomeration Basel, wir haben den Metropolitanraum Basel, wir haben die Regio TriRhena – alles Einrichtungen, die jetzt endlich entsprechend der Aufgabenstellung, die einer Metropolregion zukommt – weil die am umfassendsten ist –, unter einen Hut zu bringen sind.
Deswegen müssen wir uns auch in diesem Parlament die Frage stellen, wie dies gelingen soll. Klar ist, dass in erster Linie die Oberrheinkonferenz und der Oberrheinrat aufgerufen sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Aber an der Aufzählung haben Sie ja bereits gemerkt, dass hier an allen möglichen Ecken national gearbeitet wird, ohne dass der transnationale Schulterschluss bisher gelungen wäre. Den gilt es jetzt zu unternehmen.
Diese Aufgabe hat sich auch die Oberrheinkonferenz gestellt. Wir werden am nächsten Montag auch im zuständigen Ausschuss des Oberrheinrats dies unterstützend vorbereiten. Wir brauchen dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Wesentlichen zwei Dinge: Wir brauchen zunächst eine gutachterliche Zusammenfassung all der Daten zu den Gebieten links und rechts des Rheins, die dann, kompatibel gemacht – was sie bis jetzt noch nicht sind –, den Alleinstellungsanspruch – und auf den kommt es ganz entscheidend an – des Oberrheinraums gegenüber allen anderen Regionen nachher entsprechend deutlich machen. Auf der Grundlage dieser Daten sind dann Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und ist der Oberrheinraum als herausragender trinationaler Raum in Europa entsprechend zu positionieren.
Alles, was wirtschaftlich und wissenschaftlich mit Life Sciences zu tun hat, wird hierbei ebenso eine wesentliche Rolle spielen wie beispielsweise die vorbildliche Kooperation der oberrheinischen Universitäten, auch durch EUCOR auf europäischer Ebene gefördert, oder auch der oberrheinischen Verkehrsverbünde.
Wir brauchen, Herr Staatssekretär, die finanzielle Unterstützung Ihres Hauses, damit die Erstellung dieses Gutachtens für die Oberrheinkonferenz auch möglich ist. Ich möchte diese Bitte heute hier auch öffentlich so geäußert haben.
Zweitens brauchen wir dann auf der Basis dieser kompatibel gemachten Alleinstellungsdaten die konkreten Zielsetzungen und Handlungsvorschläge einschließlich ganz konkreter Projekte. Hier wird es dann auch ganz entscheidend darauf ankommen, dass sich die Wirtschaft, von Basel bis Mannheim, und vor allen Dingen auch die Wissenschaft, die Universitäten und die anderen Hochschulen, entsprechend einbringen. Aber auch die Kommunen sind dann bei der Erledigung dieser Aufgaben gefragt.
Das Ganze muss bis zum Herbst nächsten Jahres fertig sein – auch das möchte ich deutlich sagen –, weil dann unsere Raumordnungsministerkonferenz wieder tagen wird. Die im April eröffnete Option, den Oberrheinraum zu einer Metropolregion zu machen, sollte dann den Zustand der Option hinter sich lassen und in eine Beschlussfassung in der Ministerkonferenz münden, sodass wir danach auch tatsächlich grenzüberschreitend zur Metropolregion werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin schon davon gesprochen, was alles getan wurde. Die Franzosen haben national und mit einem vollkommen anderen Verständnis von Metropolregion kleine Metropolregionen ausgewiesen, einmal im Raum Basel/Besançon/Mulhouse, zum anderen im Bereich Straßburg/Ortenau. Die Schweizer haben selbst auch den Raum Basel in ihrer nationalen Raumordnungsplanung ausgewiesen. Es gilt jetzt, diese Einrichtungen als vorbereitende Eckpfeiler zu begreifen. Für die nachfolgende Metropolregion Oberrhein gilt es, diese Eckpfeiler zu integrieren.
In diesem Sinne bitte ich alle Beteiligten, vor allen Dingen aber auch die Landesregierung, in diesem engen Zeitraster die gestellten Aufgaben finanziell und auch inhaltlich zu unterstützen. Wir müssen, wie gesagt, bis zum Herbst nächsten Jahres fertig sein, wenn wir auch auf europäischer Ebene noch eine Chance haben wollen, ab 2007 in den Genuss von finanziellen Zuschüssen zu kommen.