Gundolf Fleischer

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! „Forschung als Motor für Arbeit und Wirtschaft“ am Ende einer Legislaturperiode als Thema für eine Aktuelle Debatte zu wählen, hat einen Grund: Diese Verknüpfung ist der wichtigste Schlüssel dafür, dass Baden-Württemberg trotz zahlreicher Auslagerungen, Insolvenzen, Verluste von Wertschöpfungsanteilen und Ähnlichem mehr, trotz großer nationaler und internationaler wirtschaftlicher Wechselbäder nach wie vor die Nummer 1 in Deutschland und eine der führenden Regionen in Europa ist, und Voraussetzung dafür, dass dies auch in der Zukunft so bleibt. Es gilt deshalb heute, zu diesem so wichtigen landespolitischen Thema Bilanz zu ziehen.
Vorsprung durch Innovation ist der einzige Weg, um Wohlstand und Beschäftigung am Standort Baden-Württemberg zu sichern. Ein hoch entwickeltes Land mit hohen Arbeitskosten kann nur mit innovativen Gütern und Dienstleistungen Geld verdienen. Bundespräsident Horst Köhler hat es auf den Punkt gebracht: „Wir müssen um so viel besser sein, wie wir teurer sind.“
Baden-Württemberg hat – um nur einige Schwerpunkte zu nennen – mit seiner Automobilindustrie, mit der Biotechnik, dem Maschinenbau und mit einer reichen Forschungslandschaft eine solide Basis, die es uns ermöglicht, um so viel besser zu sein, wie wir teurer sind. Jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, weiß: Jedes neue Unternehmen ist ein Stück Transfer von Forschung in den Markt und damit eine Chance für neue Arbeitsplätze.
Jedes nicht gegründete neue Unternehmen, zum Beispiel in der Biotechnologie, ist Verlust einer Chance auf Innovation und damit auf Wachstum und Arbeitsplätze. Das sollten sich all diejenigen zu Herzen nehmen, die durch ihre Politik auf Bundesebene in den letzten Jahren für ein Ausflaggen bestimmter Forschungsbereiche, meist aus ideologischen Gründen, gesorgt haben. Deshalb ist für die CDU-Fraktion oberstes Ziel: Wir müssen diesen Vorsprung Baden-Württembergs im Bereich Forschung und Hochschulen erhalten. Dieser Vorsprung, der international und national in der Tat besteht, hat Gründe. Einige davon darf ich nennen.
Baden-Württemberg investiert mehr Geld in Forschung und Entwicklung als alle anderen Bundesländer. In Baden-Württemberg werden 11,2 % unseres Landeshaushalts für Forschung und Entwicklung im engeren Sinne ausgegeben. Im weiteren Sinne ist es noch weit mehr. Mit 3,9 %, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, liegt der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Baden-Württemberg
weit über dem EU-Schnitt von 1,9 % und ist sogar höher als in den USA, wo es 2,8 % sind, und in Japan, wo es 3,1 % sind. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 2,5 %.
Von den zehn als forschungsstark geltenden Universitäten in Deutschland liegen vier in Baden-Württemberg. Das zahlt sich aus. Ein Beispiel: Bei den Patentanmeldungen liegt Baden-Württemberg seit Jahren europaweit ganz vorne. Während in Baden-Württemberg auf 100 000 Einwohner 130 Patente kommen, liegt der Bundesdurchschnitt bei 59. Karl Max Einhäupl, Vorsitzender des Wissenschaftsrats, hat das Ergebnis der ersten Runde der Exzellenzinitiative zutreffend so kommentiert:
Dass Universitäten aus Bayern und Baden-Württemberg stark vertreten sein würden, war uns allen klar. Aber dass es eine so dramatische Vorrangstellung sein würde – mit sieben von zehn Hochschulen –, hat mich schon überrascht.
Egal, welches Ranking, ob Deutsche Forschungsgemeinschaft, „Focus“ oder „Spiegel“, unsere Hochschulen sind in der Spitzengruppe weit überrepräsentiert. Hinzu kommen die über 70 außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Rund 100 000 Menschen arbeiten im Forschungssektor, in Firmen, Hochschulen und Instituten unseres Landes.
Mit rechnerisch 102 610 € pro Professorenstelle – auch dies ist ein ganz wichtiger Indikator – führen die baden-württembergischen Hochschulen die Drittmittelstatistik an. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind über die traditionellen Standorte und Kernzentren hinaus bewusst auch dezentral im Land verteilt. Hochschulen sind teilweise nicht nur die größten Arbeitgeber ganzer Regionen, sondern schaffen in ihrem Umfeld auch Arbeitsplätze, bringen Kaufkraft an den jeweiligen Standort und erhöhen dessen Attraktivität, insbesondere für Personen mit höheren Bildungsabschlüssen.
Für viele Unternehmen ist eine Hochschule am Ort ein Argument für die Standortwahl. Die Hochschule ist meist der entscheidende Standortfaktor schlechthin. Die Kooperation mit Betrieben wird besonders bei Fachhochschulen und Berufsakademien deutlich, deren flächendeckender Ausbau innerhalb des Hochschulsystems in Baden-Württemberg einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Schließlich: Der Solidarpakt ist zentraler Garant für die Berechenbarkeit und Kontinuität auf diesem Weg und wird es auch weiterhin sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land fördert zukunftsrelevante Forschungsfelder. Die vorhandenen Mittel werden seit langem nicht mehr mit der Gießkanne, sondern nach Prioritäten verteilt. Gemäß dem Motto „Stärken stärken“ setzt das Land auf strategische und zukunftsträchtige Forschungsfelder und die Förderung von Clustern, Kompetenzzentren und Netzwerken. Stichworte wie „Offensive Biotechnologie“ und „Förderprogramm Innovationstechnik Baden-Württemberg“, Mikrosystemtechnik, die Nanowissenschaften, die Verfahrens- und Produktionstechnik, Informatik oder auch die neuen Materialien sind Beispiele für neue Forschungsfelder und Cluster.
Weiter sind die Höchstleistungsrechner in Stuttgart und Karlsruhe ebenso zu nennen wie das Forschungsschwerpunktprogramm, bei dem es uns darum geht, bei den Berufungen an den Hochschulen die besten Köpfe für BadenWürttemberg zu gewinnen.
Im Rahmen der Zukunftsoffensiven I bis III hat die Landesregierung etwa 1 650 Millionen € aus Privatisierungserlösen schwerpunktmäßig in den Ausbau der staatlichen Infrastruktur investiert. Weitere 168 Millionen € sind vor einem Jahr beschlossen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist, dass diese Ergebnisse auch zu einer entsprechenden Anwendung in der Wirtschaft kommen, Stichwort Wissenstransfer. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft ist wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik. Deshalb wurde im Landeshochschulgesetz der Wissensund Technologietransfer als Kernaufgabe der Hochschulen verankert. Dadurch erhalten diese die Möglichkeit, zur Verwertung von Forschungsergebnissen Unternehmen zu gründen und sich an diesen zu beteiligen. Die Zusammenarbeit findet besonders an Fachhochschulen und Berufsakademien statt. Daher erklärt sich ihr überproportionaler Ausbau.
Diese starke Position in der Forschung und im Wissenstransfer zeichnet auch unseren Arbeitsmarkt aus. Die starke Position Baden-Württembergs im Standortvergleich lässt sich etwa daran festmachen, dass bei uns 12 % der Bundesbürger leben, dass diese 12 % der Bundesbürger aber rund 15 % der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung erbringen.
Baden-Württemberg weist unter allen deutschen Bundesländern die beste Situation auf dem Arbeitsmarkt auf. Wir haben die geringste Arbeitslosigkeit – das betrifft auch die Jugendarbeitslosigkeit –, und wir haben auch – so schlimm jede Insolvenz ist; auch dies muss gesagt werden – mit Abstand die geringste Zahl von Insolvenzen gemessen an der Bevölkerung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Forschungspolitik, die so hochkarätige Ausbildung und dieser Wissenstransfer sind die wesentlichen Ursachen dafür, dass wir mit einem Volumen von rund 115 Milliarden € – Stand 2004 – nach wie vor Exportweltmeister sind und dies auch bleiben müssen. Bei uns ist die Verzahnung von Forschung und Arbeit so gut gelungen, dass wir tatsächlich auch in einer schwierigen Zeit in eine gute Zukunft blicken können und dass wir trotz hoher Kosten auch in einer globalisierten Welt gut werden bestehen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir am 30. Juni in diesem hohen Hause schon ausführlich über den Inhalt dieses Staatsvertrags gesprochen. Es ist allseits begrüßt worden, dass im Rhein-Neckar-Raum diese neue Zusammenarbeit stattfindet.
Ich finde es besonders bemerkenswert, dass hier die Regionalplanung nunmehr länderübergreifend geregelt wird. Das
ist ein gutes Beispiel auch für unser Land, um im Lichte des Karlsruher Staatsvertrags nachher entlang der deutsch-französischen Grenze grenzüberschreitend Gleiches zu tun.
Was bleibt, ist die spannende Frage: Was wird aus dem südlichen Bereich? Der Herr Staatssekretär hat vorhin schon gesagt, dass wir an e i n e m Raum Oberrhein, an e i n e r Metropolregion zu arbeiten haben, dass auch entsprechende Aufträge erteilt worden sind. Aber es ist die Frage, ob es bei dem Wirrwarr, muss man schon sagen, den wir zurzeit haben, entsprechend dem Zeitplan gelingt, dies zu schaffen. Deswegen möchte ich zu diesem Punkt einige Ausführungen machen.
Wir haben, im Norden beginnend, die Europäische Metropolregion Rhein-Neckar, wir haben die Region PAMINA, wir haben den Eurodistrikt Region Freiburg/Centre et Sud Alsace, wir haben den Eurodistrikt Straßburg/Kehl – der Vertrag wurde gerade vor wenigen Wochen unterzeichnet –, wir haben das Réseau métropolitain Rhin-Rhône, wir haben die Trinationale Agglomeration Basel, wir haben den Metropolitanraum Basel, wir haben die Regio TriRhena – alles Einrichtungen, die jetzt endlich entsprechend der Aufgabenstellung, die einer Metropolregion zukommt – weil die am umfassendsten ist –, unter einen Hut zu bringen sind.
Deswegen müssen wir uns auch in diesem Parlament die Frage stellen, wie dies gelingen soll. Klar ist, dass in erster Linie die Oberrheinkonferenz und der Oberrheinrat aufgerufen sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Aber an der Aufzählung haben Sie ja bereits gemerkt, dass hier an allen möglichen Ecken national gearbeitet wird, ohne dass der transnationale Schulterschluss bisher gelungen wäre. Den gilt es jetzt zu unternehmen.
Diese Aufgabe hat sich auch die Oberrheinkonferenz gestellt. Wir werden am nächsten Montag auch im zuständigen Ausschuss des Oberrheinrats dies unterstützend vorbereiten. Wir brauchen dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Wesentlichen zwei Dinge: Wir brauchen zunächst eine gutachterliche Zusammenfassung all der Daten zu den Gebieten links und rechts des Rheins, die dann, kompatibel gemacht – was sie bis jetzt noch nicht sind –, den Alleinstellungsanspruch – und auf den kommt es ganz entscheidend an – des Oberrheinraums gegenüber allen anderen Regionen nachher entsprechend deutlich machen. Auf der Grundlage dieser Daten sind dann Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und ist der Oberrheinraum als herausragender trinationaler Raum in Europa entsprechend zu positionieren.
Alles, was wirtschaftlich und wissenschaftlich mit Life Sciences zu tun hat, wird hierbei ebenso eine wesentliche Rolle spielen wie beispielsweise die vorbildliche Kooperation der oberrheinischen Universitäten, auch durch EUCOR auf europäischer Ebene gefördert, oder auch der oberrheinischen Verkehrsverbünde.
Wir brauchen, Herr Staatssekretär, die finanzielle Unterstützung Ihres Hauses, damit die Erstellung dieses Gutachtens für die Oberrheinkonferenz auch möglich ist. Ich möchte diese Bitte heute hier auch öffentlich so geäußert haben.
Zweitens brauchen wir dann auf der Basis dieser kompatibel gemachten Alleinstellungsdaten die konkreten Zielsetzungen und Handlungsvorschläge einschließlich ganz konkreter Projekte. Hier wird es dann auch ganz entscheidend darauf ankommen, dass sich die Wirtschaft, von Basel bis Mannheim, und vor allen Dingen auch die Wissenschaft, die Universitäten und die anderen Hochschulen, entsprechend einbringen. Aber auch die Kommunen sind dann bei der Erledigung dieser Aufgaben gefragt.
Das Ganze muss bis zum Herbst nächsten Jahres fertig sein – auch das möchte ich deutlich sagen –, weil dann unsere Raumordnungsministerkonferenz wieder tagen wird. Die im April eröffnete Option, den Oberrheinraum zu einer Metropolregion zu machen, sollte dann den Zustand der Option hinter sich lassen und in eine Beschlussfassung in der Ministerkonferenz münden, sodass wir danach auch tatsächlich grenzüberschreitend zur Metropolregion werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin schon davon gesprochen, was alles getan wurde. Die Franzosen haben national und mit einem vollkommen anderen Verständnis von Metropolregion kleine Metropolregionen ausgewiesen, einmal im Raum Basel/Besançon/Mulhouse, zum anderen im Bereich Straßburg/Ortenau. Die Schweizer haben selbst auch den Raum Basel in ihrer nationalen Raumordnungsplanung ausgewiesen. Es gilt jetzt, diese Einrichtungen als vorbereitende Eckpfeiler zu begreifen. Für die nachfolgende Metropolregion Oberrhein gilt es, diese Eckpfeiler zu integrieren.
In diesem Sinne bitte ich alle Beteiligten, vor allen Dingen aber auch die Landesregierung, in diesem engen Zeitraster die gestellten Aufgaben finanziell und auch inhaltlich zu unterstützen. Wir müssen, wie gesagt, bis zum Herbst nächsten Jahres fertig sein, wenn wir auch auf europäischer Ebene noch eine Chance haben wollen, ab 2007 in den Genuss von finanziellen Zuschüssen zu kommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes geht es um das Festsetzungsverfahren der Diäten, nicht aber um die Inhalte, die uns in diesem hohen Hause in der Zukunft noch sehr umfänglich und intensiv beschäftigen werden.
Auch wenn dieses Thema eines der großen Reizthemen für die größte deutsche Zeitung ist, werden Sie sicherlich einverstanden sein, wenn ich nicht alle Gründe, die wir in der ersten Lesung ausgetauscht haben, wiederhole, sondern wenn ich zunächst einmal frage: „Was hat sich eigentlich seit Ende Juli getan und geändert?“, um sodann zu einer entsprechenden Bewertung zu kommen.
Wir haben nach der ersten Lesung am 28. Juli 2005 einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zu den Indexzahlen eingebracht. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hatte den Auftrag, die Indexzahlen im Gesetzentwurf zu prüfen und zu präzisieren, nachdem bei der Abfassung des Gesetzentwurfs noch die Indexzahlen von Bayern übernommen worden waren. Die nunmehr für Baden-Württemberg präzisierten Indexzahlen haben Eingang in die Beschlussvorlage gefunden und sind heute auch Gegenstand der Abstimmung.
Ansonsten hat sich bei diesem Gesetzentwurf seit der ersten Lesung inhaltlich nichts getan. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fraktionen bei der ersten Lesung allenthalben gesagt haben, dass das Festsetzungsverfahren vom Grundsatz her begrüßt wird. Eine unterschiedliche Auffassung bestand lediglich über den Zeitpunkt, wann dieses Verfahren behandelt und beschlossen werden soll.
Ich sage noch einmal ganz deutlich, dass es mir – ich bin bekanntermaßen schon sehr lange in diesem Parlament –
ein großes Anliegen ist, so schnell wie möglich zu einem Verfahren zu kommen, mit dem wir aus einer sehr unliebsamen und auch unverdienten Position herausgenommen werden,
die uns die letzten Jahre und Jahrzehnte in einer für das Abgeordnetenmandat unwürdigen Art und Weise belastet hat.
Das gilt für alle Damen und Herren dieses hohen Hauses.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte heute deshalb lediglich feststellen, dass wir diese Entscheidung vom Inhaltlichen abkoppeln möchten,
weil dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Wert an sich hat
und völlig unabhängig von dem ist, was wir nachher beschließen. Wir wissen außerdem nicht – bei allem guten Willen, den ich jedem von uns unterstelle –, zu welchem Ergebnis wir, wenn die Sachverständigen ihren Rat gegeben haben, bei der Frage der Diäten kommen werden. Nachdem dies völlig ungewiss ist, ist es angebracht, dass dieser Entwurf jetzt so über die Bühne gebracht wird und die parlamentarischen Hürden nimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist gerecht, angemessen und transparent, und er schafft auch die Gratwanderung zwischen verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und dem Bemühen unsererseits, uns diesem unbefriedigenden Verfahren der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht weiterhin ausgesetzt zu sehen.
Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass sich heute unter Zurückstellung anderer Bedenken eine große Mehrheit für diesen Verfahrensvorschlag findet, und ich habe die Bitte, dass man nicht aus populistischen Gründen oder um sich kurzfristig an bestimmten Stellen anzubiedern eine ablehnende Haltung einnimmt.
Herr Kollege Caroli, sind Sie bereit, anzuerkennen, dass es niemanden gibt – weder bei den Bürgermeistern am Oberrhein noch bei Abgeordneten, noch in der Bevölkerung –, der gegen eine zügige Verwirklichung unserer Hochwasserschutzpflichten wäre?
Sind Sie ferner bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Diskussion, die dort läuft, nicht mit dem Hochwasserschutz und seiner notwendigen Durchführung befasst, sondern einzig und allein mit den Ausgleichsmaßnahmen, die in diesem Zusammenhang heiß diskutiert werden?
Sind Sie schließlich bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Hochwasserschutz mit dem Integrierten Rheinprogramm nichts zu tun hat, sondern dass das Integrierte Rheinprogramm dafür da ist, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zu formulieren?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Arbeitsökonomie und der fortgeschrittenen Zeit wegen erlaube ich mir, die Redezeiten für die Begründung und die Aussprache für meine Fraktion zusammenzufassen.
Bei dem Gesetzentwurf geht es um das Festsetzungsverfahren, nicht aber um die Inhalte. Die Inhalte werden uns noch zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen – aller Voraussicht nach in diesem Spätjahr.
Die rechtliche Situation der Abgeordnetenentschädigung ist ganz wesentlich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975 geprägt. Das Bundesverfassungsgericht hat darin den Abgeordneten eine Entschädigung zugesprochen, die eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Darüber hinaus soll demnach die Abgeordnetenentschädigung dazu dienen, die Unabhängigkeit der Parlamentarier zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht wollte damit die besondere Bedeutung des Amtes des Abgeordneten und der Abgeordneten herausstellen und damit auch die Notwendigkeit einer angemessenen finanziellen Absicherung zum Ausdruck bringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber in demselben Urteil die Abgeordneten in den Ländern und im Bund verpflichtet, über ihre Bezahlung selbst zu entscheiden. Das, was zunächst verlockend klingt – selbst entscheiden zu dürfen –, hat sich in den letzten 30 Jahren als ein Danaergeschenk erwiesen. Ja, für uns Abgeordnete war es oft wie ein Spießrutenlaufen, bei dem man uns unverdientermaßen in einen schlechten Ruf zu bringen suchte. „Selbstbedienungsladen“
und andere Begriffe sind hier geprägt worden und haben uns tatsächlich, wenn wir noch in angemessener Weise von der Würde des Amtes sprechen wollten, immer wieder in der veröffentlichten Meinung in große Verdrückung gebracht.
Unter dem Druck der Öffentlichkeit haben die Parlamentarier in den vergangenen Jahren ihre Einkommen teilweise nicht oder nur unterdurchschnittlich angehoben. Oft stand auch ein kaum verhohlener Populismus Pate. Insgesamt stelle ich fest, dass das Festsetzungsverfahren in den letzten Jahren für die Abgeordneten nicht nur aufwendig und außerordentlich schwierig, sondern auch sehr, sehr oft ein unwürdiges Unternehmen gewesen ist. Das jetzige Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hat sich nach meiner Auffassung und nach der Auffassung meiner Fraktion nicht bewährt. Deshalb werden ja quer durch die Fraktionen seit längerer Zeit Überlegungen angestellt, wie man dies ändern kann.
Überlegungen, die Entscheidung über die Festsetzung und Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auf ein externes, nicht mit Abgeordneten besetztes Gremium zu übertragen, das darüber verbindlich befindet, sind nicht realisierbar. Dem stehen unüberwindliche verfassungsrechtliche Hindernisse entgegen. Dies haben unabhängig voneinander rechtliche Überprüfungen ergeben, die sowohl vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als auch von der Landtagsverwaltung durchgeführt worden sind.
Als einzige in Betracht zu ziehende Alternative bleibt deshalb eine Art Indexierungsverfahren, wie es der Bayerische Landtag seit 1995 erfolgreich praktiziert. Der Gesetzentwurf, der dem hohen Haus zur Beratung vorliegt, ist der bayerischen Regelung nachgebildet. Wie unser bisheriges Verfahren beruht auch das bayerische Modell auf gesicherten statistischen Daten über die Einkommens- und Preisentwicklung, die vom Statistischen Landesamt geliefert werden. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Verfahren besteht aber darin, dass künftig vom Statistischen Landesamt eine gewogene Maßzahl errechnet und festgestellt wird, die aus fünf gesetzlich festgelegten und unterschiedlich gewichteten Faktoren ermittelt wird. Diese Faktoren sind für die Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst prägend. Die ermittelte Maßzahl bestimmt die prozentuale Veränderung der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zum Iststand. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Statistischen Landesamts teilt diese Maßzahl dem Parlamentspräsidenten mit, und dieser veröffentlicht den sich hieraus ergebenden Anpassungsbetrag in Euro im Gesetzblatt.
Abweichend vom bisherigen Verfahren bedarf es künftig keines Berichts des Landtagspräsidenten über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung mehr, und es bedarf vor allen Dingen auch keines Gesetzgebungsverfahrens. In der jetzt zu beschließenden Novelle des Abgeordnetengesetzes wird lediglich festgelegt, dass zum 1. Juli eines jeden Jahres die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach dem soeben skizzierten Verfahren vorgenommen wird.
Um das Verfahren verfassungsfest zu machen, ist wichtig, dass der neue Landtag zu Beginn der Wahlperiode durch
einfachen Beschluss in öffentlicher Sitzung feststellt, dass er das gesetzlich vorgesehene Verfahren für die neue Wahlperiode anwenden will. Auf diese Weise wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz bei der Entscheidung über die Festsetzung und Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hergestellt. In entsprechender Weise wird dieses Indexierungsverfahren nach bayerischem Vorbild auf die Anpassung der steuerfreien Aufwandspauschalen übertragen.
Für diejenigen in der Opposition, die sich vielleicht mit unserem Gesetzentwurf nicht ganz so einfach tun, darf ich darauf hinweisen, dass SPD und Grüne dem bayerischen Modell im Landtag von Bayern stets zugestimmt haben, die SPD auch bei der Einführung dieses Modells. Ich hoffe, dass Gleiches auch hier bei uns in diesem hohen Hause in großer Anzahl passieren wird.
Lassen Sie mich ein letztes Fazit ziehen: Ich bin seit 1976 im Landtag – praktisch fast seitdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu dem Thema ergangen ist – und habe keine einzige Diätenerhöhung oder Erhöhung der Abgeordnetenbezüge erlebt, bei der die Abgeordneten des Landtags nicht großer Kritik ausgesetzt und unverdient mit unberechtigten Vorwürfen bedacht wurden. Mein Fazit aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre als Abgeordneter lautet: Nullrunden der Abgeordneten werden nicht anerkannt, ja meist überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
Sie werden höchstens als Wahlkampfgag oder als Zeichen eines schlechten Gewissens diffamiert. Die maßvollste Kritik lautet: „Die brauchen die Erhöhung ohnehin nicht, weil sie sowieso genug verdienen.“ Und zu allem Überfluss wird uns Zurückhaltung in diesem Zusammenhang – so ist es immer wieder geschehen – dann auch noch als Schwäche oder als Feigheit ausgelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist gerecht, angemessen und transparent. Er schafft die Gratwanderung zwischen verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und dem Bemühen unsererseits, uns diesem unbefriedigenden Verfahren der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht weiter ausgesetzt zu sehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung vom Januar 2003 zum 40-Jahr-Jubiläum des Elysée-Vertrags hatte die Absicht, der deutsch-französischen Erfolgsgeschichte von Aussöhnung und Freundschaft neue Impulse zu geben.
Ein zentraler Bestandteil dieser Erklärung ist zu Recht die Stärkung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Da Baden-Württemberg die längste Grenze zu Frankreich hat und, historisch über lange Zeit gewachsen, die engsten wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu unserem Nachbarn aufweist, stellt sich gerade in unserem Bundesland die Frage nach dem Stand und der Zukunft der privilegierten Beziehungen zu Frankreich.
Die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion beschäftigte sich in 13 Themenfeldern mit dieser Frage. Die Antwort der Landesregierung ist umfassend und eindrucksvoll, weil sie nachhaltig zum Ausdruck bringt, dass die deutsch-französischen Beziehungen und hier insbesondere die baden-württembergisch-elsässische Zusammenarbeit auch ein Herzstück baden-württembergischer Politik war, ist und auch in der Zukunft bleiben wird.
Mehr als zwei Jahre nach der gemeinsamen Erklärung ist es geboten, für Baden-Württemberg ein Resümee zu ziehen und einen Ausblick zu geben.
Im Zuge der Konversion ist Baden-Württemberg Standort der Deutsch-Französischen Brigade, der Wiege des Eurokorps und damit wohl des bewegendsten Zeichens gemeinsamer Friedensbereitschaft, geworden. Wir sind stolz auf das, was in Müllheim, Donaueschingen und Immendingen geprobt und in Krisengebieten wie auf dem Balkan oder zuletzt in Afghanistan im Dienste der Demokratie geleistet wurde.
Wir wissen um die Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Frankreich. Wir sind, bezogen auf die Größe unseres Landes und seine Bevölkerung, die größte und stärkste Exportregion in Europa. Frankreich ist nach den USA unser zweitgrößter wirtschaftlicher Partner.
Wir wissen auch um die besonderen Verdienste von BadenWürttemberg bei arte und um seine Vorreiterrolle in der kulturellen und sprachlichen Zusammenarbeit.
Wir wissen, dass der Karlsruher Staatsvertrag, rechtliche Grundlage für vieles in der Zukunft, in Baden-Württemberg initiiert und entscheidend vorangebracht worden ist.
Die Biotechnologie ist am Oberrhein grenzüberschreitend zu einem Forschungsschwerpunkt geworden. Das Gleiche gilt für die interdisziplinären Frankreich-Studien und die internationalen Wirtschaftsstudiengänge im Frankreich-Zentrum der Universität Freiburg – ein großartiges Joint Venture zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unter der Initiierung und Förderung vornehmlich auch von Vertretern der Wirtschaft wie beispielsweise Dr. Klaus Mangold, das in der Ausbildung im tertiären Bildungsbereich Pionierleistungen erbracht hat. Beide Bereiche gilt es künftig schwerpunktartig fortzuentwickeln und seitens der Politik zu unterstützen.
Doch nicht nur die großen politischen Entscheidungen und Bereiche sind es, die die privilegierten Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Frankreich ausmachen und belegen, nein, es sind vielmehr auch die regionalen Akzente, die durch die gemeinsame Erklärung neu belebt werden und privilegierend wirken sollten.
Lassen Sie mich der Kürze der Zeit wegen nur auf drei aktuelle Problemfelder eingehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und BadenWürttemberg auf strukturpolitischem, bildungspolitischem und wirtschaftspolitischem Gebiet hatte in der Vergangenheit nur einen Namen: INTERREG. Durch kein Programm ist die Akzeptanz Europas so gestärkt worden wie durch
dieses Programm mit über 200 Einzelprojekten. Die Bundesregierung hat diese Art der regionalen Zusammenarbeit gerade wegen ihres identitätsstiftenden Charakters ausdrücklich anerkannt und gelobt. Deshalb ist die Entscheidung derselben Bundesregierung, die Mittel für INTERREGProgramme künftig nicht mehr dem deutsch-französischen Grenzraum zukommen zu lassen, sondern auf die neuen Außengrenzen zu beschränken, unverständlich, widersprüchlich, ja sie verstößt gegen Wort und Geist der gemeinsamen Erklärung zum Elysée-Vertrag.
Nehmen wir die uns jüngst signalisierte gegenteilige Auffassung der Franzosen, für die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die das Leben in einem gemeinsamen Lebensraum erleichtert, einen höheren Stellenwert hat als die Förderung der interregionalen oder transnationalen Zusammenarbeit, ohne diese allerdings gering zu schätzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die gemeinsame Erklärung ist eine großartige Idee – von Wolfgang Schäuble kreiert – von Chirac und Schröder auf die politische Schiene gesetzt worden: der Eurodistrikt. Trotz guter Unterstützung durch Kanzleramtsminister Bury haben heute viele, die sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen, Sorgen: Werden alle, aber auch wirklich alle Akteure im Bereich Straßburg/Ortenau auf einer angemessenen Zeitachse dem Auftrag der Regierungschefs und der damit verbundenen Chance gerecht? Ist der räumliche Zuschnitt, insbesondere auf französischer Seite, richtig gewählt? Werden die Projekte tatsächlich eine andere, eine bessere Qualität haben als die bisherige Zusammenarbeit?
Ich möchte zu Letzterem festhalten: Die zu Recht geforderte besondere Qualität der Projektinhalte – nur sie rechtfertigt den Begriff „Eurodistrikt“ – wird nur zu erfüllen sein, wenn die staatlichen Institutionen links und rechts des Rheins Teile ihrer Kompetenzen unbürokratisch an den Eurodistrikt abgeben.
Werden bei uns Land und Bund hierzu bereit sein? All dies sind Fragen, die sehr bald beantwortet werden müssen.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Wir wollen, dass der Eurodistrikt Straßburg – Ortenau auch deshalb Erfolg hat, weil wir Straßburg als europäische Hauptstadt betrachten und stärken wollen. Wir begrüßen es, dass PAMINA im Norden, der Raum Freiburg/Mulhouse/Colmar/Sélestat und das Dreiländereck im Süden eigene, maßgeschneiderte Wege gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aus aktuellem Anlass noch auf ein drittes Thema eingehen: die Bemühungen um eine europäische Metropolregion „Oberrhein“, aus unserer Sicht möglichst grenzüberschreitend mit dem Elsass und der Schweiz. Ich bin der Auffassung, dass angesichts der Herausforderungen durch die Erweiterung der Europäischen Union und durch die Globalisierung die gemeinsame Positionierung des trinationalen Oberrheinraums lebensnotwendig ist. Gerade im Hinblick auf künftige Fördermaßnahmen der EU kommt es darauf
an, europäisch aufgestellt zu sein. Ich habe deshalb beim Landesentwicklungsplan 2002 für meine Fraktion darauf hingewirkt, dass der Raum zwischen Mannheim und Basel als „europäischer Verflechtungsraum Oberrhein“ gleich einer europäischen Metropolregion wie Stuttgart zu behandeln ist.
Es ist das Verdienst des Raumordnungsverbands Rhein-Neckar und meiner CDU-Landtagskollegen aus diesem Bereich, dieses Thema aufgegriffen zu haben. Sie haben beantragt, dass der Rhein-Neckar-Raum zusammen mit Südhessen und Rheinland-Pfalz als europäische Metropolregion ausgewiesen wird.
Mit diesem Antrag stellt sich aber auch die Frage nach der Einbindung des Raumes am Oberrhein zwischen Karlsruhe und Basel entsprechend unserem Landesentwicklungsplan. Ich bin einverstanden, wenn die Landesregierung Ende dieses Monats bei der Ministerkonferenz für Raumordnung versucht, eine Öffnungsklausel beschließen zu lassen, die eine Einbeziehung des südlich des Rhein-Neckar-Raums gelegenen Oberrheins später ermöglichen kann. Aber Ziel muss letztlich eine trinationale Metropolregion Oberrhein sein, die nicht nur geografisches Herzstück der EU zu sein hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür brauchen wir in der Politik, aber auch bei den Betroffen eine neue Aufbruchstimmung. Die jüngste Initiative der Städte am Oberrhein geht in diese Richtung. Ich freue mich auf spannende Zeiten in der Weiterentwicklung der privilegierten Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Frankreich, nicht nur am Oberrhein, sondern auch in diesem Parlament.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein formal gesehen bedarf der Gesetzentwurf eigentlich nicht der Diskussion. Denn es geht lediglich darum, das umzusetzen und zu vollziehen, was bereits beschlossen ist, nämlich die Neuordnung der Wirtschaftsförderung. Dabei geht es darum, dass die Gründungsnorm des Landesgewerbeamts von 1952 jetzt außer Kraft gesetzt werden soll – das ist logisch – und dass im Übrigen der Begriff Landesgewerbeamt, wenn es diese Behörde als solche nicht mehr gibt, aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genommen werden soll.
Die Redezeiten, die zu diesem Punkt vereinbart wurden, basieren sicherlich auf dem Hintergrund, dass man zu den inhaltlichen Fragen, die hinter der Neuordnung stehen, einiges sagen sollte. Dem komme ich in Ergänzung dessen, was der Herr Staatssekretär gerade gesagt hat, gern nach.
Wir sind der Auffassung, dass die beschlossene Konzentrierung und Erhöhung der Transparenz im Ministerium sehr wichtig, sehr richtig und sehr gut ist. Das ist ein richtiger Weg, was gerade auch für einen Bereich gilt, der für unser exportorientiertes Land von besonderer Bedeutung ist, nämlich die Auslandsmarkterschließung mit Standortmarketing. Das wurde neu geordnet, indem ausdrücklich das Hochschulmarketing hinzugekommen ist.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Bei den Reisen, an denen wir den jeweiligen Minister begleitet haben – ob das Schaufler, Spöri oder Döring war oder ob es jetzt Pfister sein wird –, wenn wir mit mittelständischen Unternehmern unterwegs waren, haben wir immer wieder alle zusammen parteiübergreifend und fraktionsübergreifend gemerkt, dass an uns fast genauso viele, manchmal sogar noch mehr Fragen zum tertiären Bildungsbereich und zur Forschungsförderung gestellt wurden als zur eigentlichen direkten Wirtschaftsförderung. Deswegen war es dringend geboten, dass man beide Bereiche nunmehr unter einem Dach vereinigt hat und dass eine extra Abteilung für den Forschungsbereich geschaffen wurde. Beim Wirtschaftsministerium und beim Wissenschaftsministerium ressortierten unterschiedliche Institute: Fraunhofer-Institute, MaxPlanck-Institute usw. In der angewandten und in der theoretischen Forschung waren damit zwei Häuser zuständig. Insofern ist es sehr sinnvoll und sehr gut, dass man dies nunmehr zusammenbringt, damit wir – der Minister, der Staatssekretär, aber auch wir Abgeordnete, die sie begleiten – in der Zukunft entsprechende Antworten aus einer Hand geben und nacharbeiten können.
Es ist auch für das Tourismusland Nummer 1 in unserer Republik sehr wichtig, dass man die Förderung zusammenbindet und zu vernünftigen Konzentrierungen kommt. Das sollte ebenfalls fraktionsübergreifend einheitliche Meinung sein.
Zwar müssen mit der neuen Förderung lieb gewonnene, verschieden verlaufende Traditionen zwischen Baden und Württemberg nunmehr aufgegeben werden, doch machen
die Zeichen der Zeit und vor allem der besondere Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg diese Konzentrierung notwendig, um einerseits schlanker und andererseits schneller und wirksamer werden zu können.
Aus diesem Grunde werden wir den Gesetzentwurf im Ausschuss mit sehr positiver Grundeinstellung begleiten. Wir können schon heute signalisieren, dass wir die rein formalen Dinge, die ja nur zur Entscheidung stehen, mit beschließen werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal die Frage: Was ist der Sachverhalt? Der Sachverhalt stellt sich etwas anders dar, als Sie, werter Herr Kollege Fischer, es gerade dargelegt haben, und zwar im entscheidenden Punkt.
Fakt ist, dass der ehemalige EnBW-Chef Goll
auf intensives Bitten unseres Ministerpräsidenten zunächst zugesagt hat, sich mit 5,1 Millionen € seitens der EnBW bei der neuen Messe Karlsruhe engagieren zu wollen, dies dann aber, wohl wegen der schlechten Geschäftslage, bereits am 22. November 2000 – und dann am 22. April 2002 noch einmal bestätigt – widerrufen hat.
Fakt ist weiter, dass die Landesregierung hiervon erst im August 2003 – nicht im Juli –, nach meinen Recherchen durch die von Ihnen genannte Presseveröffentlichung, erfahren hat. Eigene verpflichtende Zusagen der Landesregierung – das möchte ich ausdrücklich festhalten – lagen nicht vor. Die Äußerungen des damaligen Wirtschaftsministers und des Ministerpräsidenten waren lediglich die Bekanntgabe der Zusage der EnBW durch Herrn Goll, die dann durch zwei Schreiben wieder zurückgenommen worden ist.
Fakt ist, dass Karlsruhe dann einen Nachschlag von 2,3 Millionen € – nicht, wie von Ihnen jetzt gefordert, in Höhe von 5,1 Millionen € – erbeten hat und dass die Landesregierung diesem Antrag zu Recht nicht entsprochen hat, da mit den 22,27 Millionen € bereits eine 15-prozentige Förderung geleistet worden war, während die Förderung der von Ihnen vorhin apostrophierten anderen Messen – Freiburg, Offenburg, Villingen-Schwenningen –, die ja alle nur 10 % bekommen haben, um ein Drittel niedriger ist.
Ja, bitte schön.
Zur ersten Frage darf ich Ihnen antworten, dass die Messe Karlsruhe ja gerade deswegen zu Recht nicht mit 10 %, sondern mit 15 % bezuschusst worden ist –
was wir ja auch hier im Parlament so diskutiert und beschlossen haben –, weil sie ebenso wie die Messe Friedrichshafen eine andere Bedeutung als die anderen regionalen Messen hat. Deswegen war es gut und richtig, dass ihr 15 % statt 10 % Förderung zugesprochen wurden.
Zum Zweiten kann ich Ihnen nur sagen, dass die Landesregierung nach meinen Kenntnissen wohl erstmalig von der Rücknahme der Zusage erfahren hat, nachdem ihr die Pressemitteilung im August 2003 zugänglich wurde. Nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung, die ja nicht inoffiziell war – denn das ist das Wesen einer Pressemitteilung –, konnte die Landesregierung wohl davon ausgehen, dass alle anderen Beteiligten und Interessierten ebenfalls davon Kenntnis genommen haben.
Ich darf feststellen: Fakt ist, dass Karlsruhe gut und richtig behandelt worden ist und dass es, auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, nicht geht, wenn eine Stadt – egal wie sie heißt; ob sie Freiburg oder Stuttgart oder sonst wie heißt – mit einer Firma, die in ihren Mauern gelegen ist, nicht zu einem entsprechenden Deal kommt oder die Firma eine einmal gegebene Zusage aus wirtschaftlichen oder egal welchen Gründen nachher wieder rückgängig macht, dass dann das Land Baden-Württemberg dafür haftbar gemacht wird. Lieber Herr Fischer, das wäre doch geradezu eine Einladung für viele Gemeinden und Städte in diesem Land, sich entsprechend zu verhalten und das Land als Melkkuh zu missbrauchen.
Ja, bitte, Herr Fischer.
Das ist so nicht richtig, lieber Herr Fischer. Ich habe es vorhin bereits dargelegt: Der Ministerpräsident war, wie in vielen anderen Fällen, dankenswerterweise darum bemüht, durch ein privates Engagement und Investment eine zusätzliche Hilfe für Karlsruhe herauszuholen. Die Zusage erfolgte ausschließlich von der EnBW, natürlich gegenüber dem Träger der Maßnahme, nämlich gegenüber der Stadt Karlsruhe. Die Rücknahme erfolgte auch wieder gegenüber der Stadt Karlsruhe, ohne dass die Lan
desregierung etwas davon wusste. Schriftlich nochmals bestätigt, hat die Rücknahme ebenfalls wieder gegenüber der Stadt Karlsruhe stattgefunden und nicht gegenüber der Landesregierung, und dies alles, längst bevor der jetzige Chef der EnBW den Dienst antrat.
Was ist nach diesen Fakten heute hierzu festzustellen? Die Messe ist Ende Oktober letzten Jahres eingeweiht worden. Die Finanzierung ist gesichert, lieber Herr Fischer.
Karlsruhe ist unter die Top Ten der deutschen Messestädte zurückgekehrt. Der Krach zwischen der EnBW und der Stadtverwaltung ist Gott sei Dank beigelegt. Der Karlsruher Wirtschaftsbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende der Messe-GmbH hat erklärt, dass die neue Messe ab 2008 Gewinne machen werde und dass dieses Großprojekt nach der steuerlichen Abschreibungszeit von 33 Jahren so rentabel sein werde, dass das investierte Kapital hinterher wieder zur Verfügung stehe.
Ich hoffe, dass dies alles so eintritt.
Ich möchte noch etwas zu dem sagen, was vorhin Herr Kretschmann in einem anderen Zusammenhang erwähnt hat. Lieber Herr Kretschmann, Ihre Ausführungen sind so nicht richtig. Sie sagten in Bezug auf die Fildermesse sinngemäß: „Schaut doch mal nach Karlsruhe, wie die in die Pleite gehen; wir haben heute die Pressemitteilung darüber bekommen.“ Der Bedarf sei so gar nicht gegeben. Wenn Sie die Pressemitteilung exakt lesen, stellen Sie fest, dass bei der Messe vom Bedarf her alles in Ordnung ist. In der Pressemitteilung ist sogar ein Umsatzplus von 1,5 Millionen € angegeben. Aber offensichtlich wurden die Betriebskosten falsch eingeschätzt; denn man hat für das Jahr 2004 mit einem Defizit von 8,7 Millionen € – mit allen Anfangskosten und Anfangsschwierigkeiten – gerechnet, welche jetzt um 5,4 Millionen € überschritten wurden. Wir haben also offensichtlich kein Bedarfs-, sondern ein Kostenproblem.
Ich meine deshalb, dass das Thema Messe abgehakt werden kann. Ich wünsche Karlsruhe, dass alle gemachten Prognosen eintreten.
Wir sollten uns nunmehr neuen, anderen Projekten zuwenden. Karlsruhe soll 2010 europäische Kulturhauptstadt sein. Auch hier hat sich unser Ministerpräsident wieder hervorragend für Karlsruhe stark gemacht. Auch dieses Projekt wird von der CDU-Fraktion entsprechend unterstützt.
Ich glaube, es kam wieder sehr deutlich zum Ausdruck, dass in der CDU sowohl Badener wie Württemberger die badische Kapitale sehr wohl zu schätzen wissen und sie deswegen auch weiterhin unterstützen werden.
Es muss noch eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden: In Ziffer 3 des Antrags Drucksache 13/2662 muss es statt „Deutschland“ „Europa“ heißen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rundumschlag des Fraktionsvorsitzenden Kretschmann gegen unseren Ministerpräsidenten
ist vom Stil her zumindest nicht üblich
und vom Inhalt her absolut zurückzuweisen.
Der Ministerpräsident unseres Landes hat in einer wichtigen umweltschutzpolitischen Frage
unter guter Abwägung ökologischer Gesichtspunkte das einzig Richtige getan: Er hat den Auswüchsen im Bereich der Windkraft entsprechend Einhalt geboten.
Das ist nicht nur sein Recht, sondern das ist seine Pflicht.
Der Anlass für die heutige Aktuelle Debatte ist offensichtlich das, was sich am Schauinsland mit den Windkraftanlagen getan hat. Deswegen möchte ich hier kurz darauf eingehen und werde nachher auch unsere Alternative in Stichworten aufzeigen. Herr Kollege Scheuermann wird dann zu den grundsätzlichen Fragen noch ausführlicher Stellung nehmen.
Die Fakten am Schauinsland sind bekannt: Die Windräder an der Holzschlägermatte laufen, eine seit dem Beschluss des Petitionsausschusses in Tag- und Nachtarbeit, auch an Sonn- und Feiertagen, fertig gestellte Anlage. Legalität und Arglistigkeit reichen sich hier beim Betreiber die Hand.
Die Stadt Freiburg hat die Baugenehmigung erteilt, obwohl sie es schriftlich hatte, dass das Regierungspräsidium, das zuständige Landratsamt und die benachbarte Gemeinde Horben diese Baugenehmigung für rechtswidrig halten und Einspruch dagegen erhoben haben.
Selbstverständlich! Wenn das bestritten werden sollte, könnte ich – mit Einverständnis des Präsidenten – die drei Schreiben anschließend zu Protokoll geben.
Auf Weisung des Wirtschaftsministeriums über das Regierungspräsidium nimmt die Stadt Freiburg die Baugenehmigung zurück – hoffentlich nicht in der Absicht, demnächst den Prozess als Beklagte bewusst verlieren zu wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen fest, dass die Erstellung und der Betrieb dieser Windräder eine einmalige Verschandelung des Landschaftsbilds am Freiburger Hausberg darstellt.
Die Antwort auf die Frage, warum die vornehmlich von den Grünen betriebene heutige Debatte mit geradezu messianischem Eifer so geführt wird, wie wir es bei Ihnen gerade auch vernommen haben, gibt der Chefredakteur der „Stuttgarter Zeitung“, Herr Christ, in der Ausgabe vom 9. September 2003, wo er schreibt:
Windräder sind zum letzten Symbol für die politische Identität der Grünen geworden, seit sie ihre pazifistischen Wurzeln mit der Zustimmung zum Kosovo-Krieg gekappt haben.
Wenigstens beim Umweltschutz soll sie keine Partei übertreffen.
So der Chefredakteur der „Stuttgarter Zeitung“.
Zum Umweltschutzbegriff, verehrte Damen und Herren von den Grünen, gehört aber auch, dass wir die in unserer Heimat noch vorhandenen typischen Landschaften schützen und bewahren.
Dies gilt insbesondere auch für Landschaftsräume wie den Schauinsland, wo das Landschaftsbild nur eine ganz geringe Vorbelastung aufweist. Deshalb hat die Verwaltungsrechtsprechung unseres Landes in derartigen Fragen in den letzten Jahren zu Recht verstärkt auf den Landschaftsschutz abgehoben.
Die in Freiburg errichteten Windkraftanlagen sprengen in ihrer exponierten Lage die vorhandenen Proportionen und dominieren den Blick. Mit ihrer Größe, ihren Rotorbewegungen und hörbaren Geräuschentwicklungen erzeugen sie eine optische Unruhe und stören das Landschaftsbild und die in der Nähe wohnenden Menschen in erheblichem Maße.
Wer – das ist an die Adresse der Grünen gerichtet – schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft hinnimmt, nur um einer von ihm favorisierten Form der Gewinnung regenerativer Energie Platz zu machen,
dem fehlt es an der Fähigkeit, die notwendige Interessenabwägung vorzunehmen. Dies ist letztlich ein falsches, geradezu ideologisch pervertiertes Verständnis von Umweltschutz.
Ich stelle mit großer Zufriedenheit fest, dass dies eine Reihe von SPD-Abgeordneten bei der entsprechenden Beschlussfassung im Petitionsausschuss genauso gesehen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf klar sagen, dass wir deswegen gut daran tun, uns vornehmlich auf andere regenerative Energien zu konzentrieren.
Die Große Wasserkraft ist schon genannt worden. Es gibt aber auch noch viele andere regenerative Energieträger wie Holz
und Biomasse zum Beispiel, die hier zur Diskussion stehen. Der vorhin von Ihnen zitierte Professor Claassen hat am letzten Wochenende in seinem Interview auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht die Windkraft in Baden-Württemberg als einem Land, das nicht als Windenergieland bezeichnet werden kann, bei seinen künftigen Planungen eine vernachlässigbare Größe ist. Dies sollten Sie sich merken.
Zum Abschluss: Was am Schauinsland geschehen ist, ist ein Beispiel dafür, wie mit einem richtigen Grundgedanken durch Übertreibung falsch umgegangen wird.
Deswegen hat der Ministerpräsident Recht,
wenn er alles in seiner rechtlichen Kompetenz Stehende tut, um dies zu verhindern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine sehr geehrten Kollegen! Dieses Thema ist, wenn man die bundespolitische Szene der letzten Wochen betrachtet, in der Tat außerordentlich aktuell. Deswegen ist es auch angemessen, eine Debatte über Sinn und Wert des Meisterbriefs in einer veränderten Gesellschaft zu führen.
Ich möchte vorweg sagen, dass unter dem, was die Bundesregierung hierzu auf den Weg gebracht hat, aus der Sicht von Baden-Württemberg, dem mittelstandsintensivsten Bundesland dieser Republik, einige Dinge sind, die absolut richtig gesehen und angegangen werden, dass es aber einige andere, zentrale Punkte gibt, die auf unseren schärfsten Widerstand stoßen müssen.
Ich möchte daran erinnern, dass es sicherlich richtig ist, wenn die Inhaberbefähigung jetzt entfallen soll.
Die Wartezeit zwischen Gesellenprüfung und Meisterprüfung kann geändert werden; auch das ist etwas Vernünftiges. Auch die Öffnung der Handwerksrolle für Ingenieure und Hochschulabsolventen wird aus unserer Sicht sehr ähnlich gesehen.
Wir meinen aber, dass die Bundesregierung derzeit unter dem Stichwort der Entbürokratisierung eine umfassende Novellierung der Handwerksordnung betreibt und dass sie diese Reform entgegen früherer Zusagen nicht in enger Abstimmung mit dem Handwerk, sondern gegen das Handwerk auf den Weg gebracht hat. Deshalb ist es verständlich, wenn gerade bei uns in Baden-Württemberg die Vertreter des Handwerks außerordentlich verstimmt und verärgert sind.
Beim Handwerk, gerade auch hier in Baden-Württemberg, bestand nämlich durchaus Gesprächsbereitschaft und auch die Bereitschaft, einige Dinge entsprechend zu verändern.
Wenn die Bundesregierung nunmehr sagt, dass sie mit ihrer Reform beabsichtige, neue Arbeitsplätze zu schaffen, dann geht sie am Ziel vorbei. Das Problem liegt nicht in der Zahl fehlender Arbeitskräfte, sondern in den viel zu hohen Lohnnebenkosten.
Wenn es der Bundesregierung um die Schaffung neuer Arbeitsplätze geht, muss sie endlich von ihrer völlig verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik abrücken und dafür sorgen, dass es wieder Bewegung in diesem Land gibt.
Wir verkennen nicht einen gewissen Bedarf an Reformen im Handwerksrecht, aber eine Reform muss dann eben auch vernünftig durchgeführt werden.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen darf ich Folgendes bemerken: Zentraler Bestandteil der rot-grünen Koalitionsvorschläge ist die Anlage A der Handwerksordnung, betrifft also diejenigen Handwerksberufe, für deren selbstständige Ausübung der Meisterbrief Voraussetzung ist: Sie sollen auf so genannte gefahrengeneigte Gewerbe beschränkt werden.
Von den bislang 94 meisterpflichtigen Berufen sollen noch ganze 32 in Anlage A verbleiben.
Dies ist ein massiver Kahlschlag beim Meisterbrief, und diesen Kahlschlag, Herr Capezzuto, lehnen wir ab.
Das Problem des Handwerks – das muss deutlich gesagt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren – ist nicht der Meisterbrief, sondern eine falsche Wirtschaftspolitik von Rot-Grün.
Dass Ihnen von Rot-Grün das unangenehm ist, ist mir klar. Aber das ist die Realität.
Die Einsortierung allein nach dem Kriterium der Gefahrengeneigtheit greift entschieden zu kurz. Sie ist zum einen teilweise nicht nachvollziehbar, ja geradezu willkürlich. Vor allem aber lässt sie die große Ausbildungsleistung des deutschen Handwerks außer Betracht. Wer in 65 Berufsbildern den Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung für die selbstständige Betriebsführung abschafft, der muss wissen – und jetzt folgt die Antwort auf das gerade geäußerte Warum –, dass er damit auch die Zahl derjenigen, die in diesem Berufsbild ausbilden dürfen, drastisch reduziert.
Nein, keine Zwischenfrage. Die Zeit reicht mir sonst nicht.
Bislang war mit dem Meisterbrief automatisch die Ausbildungsberechtigung verbunden. Macht sich künftig jemand in einem dieser Gewerbe selbstständig, ohne Meister zu sein, so muss er, um ausbilden zu können, eine zusätzliche Prüfung ablegen. Wer wird diese Hürde freiwillig, meine sehr verehrten Damen und Herren, überspringen,
wenn es ihm darauf ankommt, sich möglichst rasch und ohne großen Befähigungsnachweis selbstständig zu machen?
Die neuesten Zahlen des Handwerks in Baden-Württemberg beweisen, dass bereits die Art der Diskussion dazu geführt hat, dass die Bereitschaft zur Ausbildung um 7 bis 8 % zurückgegangen ist. Das sollte selbst Sie zum Nachdenken bringen.
Das Handwerk, besser gesagt, die Handwerksmeister bilden bisher weit über den eigenen Bedarf bei uns aus
und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft.
Aber wer wird, frage ich, noch über Bedarf ausbilden, wenn der „frisch gebackene“ Geselle zukünftig jederzeit und ohne Meisterbrief einen Konkurrenzbetrieb an der nächsten Ecke eröffnen darf?
Nein, nein, das ist ein anderes Thema.
Eine Abschaffung der Meisterpflicht in den Berufen, die in hohem Maße zur Ausbildung unserer jungen Menschen beitragen, ist daher abzulehnen. Die zusätzlichen Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wonach der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter wie zum Beispiel der Umweltschutz und der Verbraucherschutz als weitere Kriterien zur Gefahrengeneigtheit herangezogen werden sollten, sind erörterungswürdig. Dies sollte bei den weiteren Diskussionen auch im Bundesrat beachtet werden.
Der zweite – damit komme ich zum Schluss – herausragende Baustein der rot-grünen Reformschläge
ja, es sind auch Schläge –,
Reformvorschläge ist die so genannte kleine Handwerksnovelle, die in einem gesonderten Gesetzentwurf vorsieht, eine gesetzliche Definition einfacher Tätigkeiten einzuführen,
nämlich dann, wenn sie in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten erlernbar sind. Es gibt nichts, was, wenn es entsprechend aufgeteilt wird, im Handwerk nicht in zwei bis drei Monaten erlernbar wäre. Also wäre das eine Atomisierung und eine Unterhöhlung des Meisterbriefs, ein Unterlaufen à la longue gesehen, und muss deshalb von uns abgelehnt werden.
Zusammenfassend: Es sind einige richtige Ansätze vorhanden, die man auch weiterverfolgen sollte. Aber bei den entscheidenden tragenden Bausteinen dieser rot-grünen Vorschläge finden Sie unsere erklärte Gegnerschaft und unsere erklärte Ablehnung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Walter, Sie haben eben bei einem in der Tat schwierigen Problem, das wir vor uns haben, mit fundamentalideologischen Attitüden eine Maßlosigkeit an den Tag gelegt, die ihresgleichen sucht. So kommt man bei solchen Problemen nicht weiter.
Auch für mich ist die Frage, ob diese Halle in Sasbachwalden letztlich genehmigt werden kann, sehr, sehr schwer zu beantworten, und wie immer unterliegt sie einem Abwägungsprozess. Es gibt gute Gründe, dies abzulehnen, es gibt aber auch gute Gründe, dies zu befürworten. Allerdings müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass das nicht Aufgabe des Landtags von Baden-Württemberg ist, sondern dass wir ganz klar vorgezeichnete Wege haben, dass nämlich im Zielabweichungsverfahren, das beim Regierungspräsidium durchzuführen ist, zunächst einmal der Regionalplan selbst durch den Regionalverband Südlicher Oberrhein geändert werden müsste, indem Sasbachwalden ein anderer Charakter in seiner Zielorientierung zugesprochen wird, als der derzeitige Regionalplan ausweist.
Deswegen halte ich es für bemerkenswert, dass ausgerechnet die Grünen, die so oft – oft vielleicht auch zu Recht – basisdemokratische Grundsätze reklamieren, dieses Vorhaben am falschen Ort und zur falschen Stunde thematisieren; denn sie sollten so viel Achtung vor den dafür vom Gesetzgeber vorgesehenen Institutionen haben, dass sie erst einmal abwarten, wie die überhaupt entscheiden. Die entschei
dende Sitzung des Regionalverbands findet am 10. Juli statt. Warten wir doch einmal ab, wie dieses in der Tat schwierige Problem dann dort gelöst wird.
Vielleicht kommt es gar nicht zu einer Befassung des Wirtschaftsministeriums. Wenn beispielsweise im Regionalverband die erforderliche Mehrheit nicht zustande kommt, dann wird das Regierungspräsidium den Zielabweichungsvorschlag dem Wirtschaftsministerium erst gar nicht vorlegen, sondern dann ist die Sache schlicht erledigt. Wenn aber der Regionalverband – sicherlich nicht aus unberechtigten Gründen – mehrheitlich zu dem Ergebnis kommt, die Änderung zu befürworten, dann muss das Regierungspräsidium an die Sache heran, und es wird dies dabei selbstverständlich dem Wirtschaftsministerium vorzulegen haben.
Niemand von uns macht es sich einfach, aber wenn Sie dies so einseitig und pauschal ablehnen, wie Sie es getan haben – was Sie übrigens regelmäßig auch bei anderen Maßnahmen tun, wenn es um die Fortentwicklung des Tourismus geht, gerade in Sachen Skisport –, dann wird es außerordentlich fraglich, ob Sie hier die Interessen des Landes bezüglich einer guten touristischen Fortentwicklung in dem Maße wahrnehmen, wie es eigentlich auch Ihre Verpflichtung wäre.
Das Umweltministerium hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, darauf hinzuweisen, was von seinem Ressortdenken her zu dieser Frage zu sagen ist, und das Umweltministerium wird sich sicherlich, wenn es denn überhaupt so weit kommt, auch entsprechend melden.
An die Adresse des Umweltministeriums möchte ich allerdings heute etwas mahnend sagen, dass die in der Stellungnahme aufgeführten Gründe nicht in seiner Zuständigkeit, sondern in der Zuständigkeit des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum liegen, soweit es hier um die von Ihnen zu Recht erwähnte Biotopproblematik geht,
und dass das Argument des Klimaschutzes im jetzigen Stadium der Regionalplanung nicht gegen das Vorhaben in Sasbachwalden verwendet werden kann, da es für die Zielabweichung keine die Raumordnung betreffenden Gründe enthält, und nur die können bei diesem Stand des Verfahrens vorgebracht werden.
Deswegen kann ich nur dazu raten, dass Sie sich, wenn sich das Umweltministerium – sicherlich zum richtigen Zeitpunkt; wenn es überhaupt so weit kommt – melden wird, überlegen sollten, wie Sie dann argumentieren wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie geht es nunmehr weiter? Ich bin der Auffassung, dass das Regierungspräsidium Freiburg – das hat es auch in einer Pressemitteilung deutlich gemacht – in einem sehr ausführlichen Abwägungsprozess zu der vorläufigen Einschätzung gekommen ist, dass diese Zielabweichung zugelassen werden sollte, um Sasbachwalden eine neue Perspektive zu geben. Es ist im Regionalverband auch schon in früheren Diskussio
nen deutlich geworden, dass es dort starke Kräfte gibt – teilweise bestehen sogar quer durch Fraktionen unterschiedliche Auffassungen –, die dafür sind, diese Maßnahme durchzuführen.
Die CDU hat im Wirtschaftsausschuss zu erkennen gegeben, dass wir letztendlich mehrheitlich wohl für die Zielabweichung sein werden. Aber wir können eine endgültige Entscheidung hier doch noch gar nicht treffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn der Regionalplan sollte und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keinen genau bezeichneten Standort für die Skihalle festlegen. Ebenso wenig können im Regionalplan betriebliche Details wie zum Beispiel Lage, Größe, Nebeneinrichtungen oder Parkplätze festgelegt werden. Das muss dem Bauleitplanverfahren und dann dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleiben.
Damit wir uns auf dem Boden des Rechts bewegen, muss man noch darauf hinweisen, dass die zu Recht einzubringenden naturschutzrechtlichen Bedenken – Herr Walter, da haben Sie völlig Recht – nicht hier erörtert werden können, weil wir noch gar keine gesicherte Grundlage haben, sondern erst im Rahmen der konkreten Detailplanung zu prüfen sind. Erst danach kann darüber entschieden werden.
Für uns hier im Landtag wird also heute diese Debatte am falschen Ort und zur falschen Zeit geführt. Alles etwas tiefer hängen, Respekt vor den nachgeordneten Institutionen und abwarten, was überhaupt dabei herauskommt!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Hinblick auf das, was sich hier in der letzten halben bis Dreiviertelstunde abgespielt hat, insbesondere im Hinblick darauf, was Sie, Herr Kretschmann, gesagt haben, und das, was jetzt Kollege Haas gesagt hat, nur auf einige wenige Aussagen eingehen. Denn auf dieses Sammelsurium politischer Geschichtsklitterungen aus jüngster Zeit zu dem, was Stuttgart für diese Region getan hat, einzugehen rentiert sich nicht, weil dazu hier gerade zu viel Unfug verzapft worden ist.
Aber, Herr Haas, ich darf Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie in Stuttgart erreichen wollen, dass unsere Region mit ihren berechtigten Anliegen gehört wird, dann müssen Sie sich in Zukunft anders verhalten, als Sie sich hier verhalten haben. Dann sollten Sie nicht von hinten bis vorne Unwahrheiten verbreiten
und nicht Stuttgart und die Landesregierung noch dafür beschimpfen, was sie hier alles in das Bio-Valley, den Biopark oder den Breisgaupark mit 25 Millionen Subventionswert und, und, und hineingepumpt haben. Ich möchte sagen: Wir haben noch viel mehr Sorgen, Probleme und Wünsche, liebe Vertreter der Regierung, aber wir sind in der Vergangenheit angemessen und ordentlich bedient worden.
Nun ein Wort zur BAB 5: Nach dem, was hier im Kaufhaussaal von verschiedenen Abgeordneten geäußert wurde, Herr Kretschmann, darf ich festhalten: CDU, SPD und FDP/ DVP haben sich für den sechsspurigen Ausbau der BAB 5 im fraglichen Bereich ausgesprochen.
Die Einzigen, die es nicht gemacht haben, waren die Grünen unter Ihrer Führung. Jetzt frage ich Sie einmal, wer sich in dieser Frage landespolitisch isoliert hat. Das sind allein Sie und nicht etwa die Union oder die FDP/DVP oder die SPD. Das ist die politische Subsumtion, die hierzu festzuhalten ist.
Jetzt darf ich noch eine Bemerkung zum Oberbürgermeister machen: Es ist Faktum, dass er sich zwar vor den Bürgermeistern des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und gegenüber der Industrie- und Handelskammer und ihrem Präsidenten für den sechsspurigen Ausbau ausgesprochen hat,
dass er aber, und zwar mit seiner entscheidenden Stimme, einen klaren Sachantrag im Stadtrat von Freiburg zu Fall gebracht hat.
Das ist eine Schlangenlinie, wie sie nicht besser sein könnte.
So ist die Sache gelaufen.
Salomon hat mir gegenüber eine zwar abenteuerliche, mich aber trotzdem hoffnungsfroh stimmende Interpretation seines Abstimmungsverhaltens abgegeben, als die Regio in der letzten Woche zusammengekommen ist. Er hat nämlich gesagt, er sei noch gesprächsbereit und habe ja noch gar nicht in der Sache abstimmen wollen – obwohl er es getan hat –, sondern habe sich lediglich dagegen gewandt, dass zur jetzigen Zeit darüber diskutiert werde. Aus dieser Erklärung entnehme ich,
dass er – und hoffentlich sehr bald – seine Sachaussage revidieren wird
und dann auch bei den Grünen im Stadtrat von Freiburg für die entsprechenden Mehrheiten sorgen wird,
damit man hier auf die Position von CDU und SPD – nein, die SPD im Stadtrat auch noch nicht, aber im Land –,