Ja, ja. Darauf komme ich gleich zurück, Kollege Heinz. Ich habe mich schon intensiv mit dem Thema befasst; da können Sie sicher sein.
Wenn es um die Tätigkeiten der Kommune geht – da greift der Gesetzentwurf zu kurz –, haben wir ja zwei Bereiche: kommunale Aufgaben, Daseinsvorsorge auf der einen Seite, wirtschaftliche Betätigung auf der anderen Seite.
Ja warum traut sich denn die Landesregierung nicht, in den Gesetzentwurf endlich einmal eine Definition der Daseinsvorsorge hineinzuschreiben? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es fällt viel unter diesen Begriff, er wird ausgiebig ausgedehnt. Anstatt dass man jetzt eine Definition findet – darüber wird auch auf europäischer Ebene seit langem nachgedacht –, um Begrenzungen der Daseinsvorsorge vorzunehmen, lässt man diesen unbestimmten Rechtsbegriff so stehen.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung – der andere Bereich, um den es jetzt geht – geht es um die Subsidiaritätsklausel. Jetzt ist die Frage, was die FDP/DVP hier im Haus will. Man will sozusagen ein Klagerecht.
Man will den Drittschutz dieser Subsidiaritätsklausel und erhofft sich, dadurch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen eindämmen zu können.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal ein bisschen kundig machen und schauen, wie es in den Bundesländern, in denen es solche Subsidiaritätsklauseln mit Drittschutz gibt, funktioniert, werden Sie schnell feststellen, dass das Klageverfahren, das Sie für die private Wirtschaft wollen, nicht zu dem von Ihnen beabsichtigten Ergebnis, nämlich dem Schutz des Mittelstands, führt,
einfach deshalb, Kollege Hofer – das kann man an dieser Stelle gerne einmal dazusagen –, weil kleine und mittelständische Betriebe, die ja im Prinzip auch auf Aufträge von Kommunen angewiesen sind,
Deswegen ist das kein probates Mittel, um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einzuengen. Vielmehr, und das ist unser Ansatz – –
Jetzt hören Sie einmal zu! Wir wollen das ja im Rahmen der Innenausschussberatungen noch einmal diskutieren. Wenn Sie sich einmal die bisher vorliegenden Anhörungsergebnisse anschauen, stellen Sie fest, dass die Rechtsaufsicht dort so gut wie gar nicht vorkommt. Die äußert sich, wenn überhaupt, mit einem Satz.
Ja, schlimm genug. – Vielmehr äußern sich die kommunalen Landesverbände und vielleicht die kleinen und mittelständischen Betriebe bzw. deren Verbände.
Aus unserer Sicht wäre es ein adäquates Mittel, die Rechtsaufsicht in diesem Bereich zu stärken, zu sagen: Wir brauchen ohnehin einen Genehmigungsvorbehalt für die Gründung von neuen Unternehmen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und nicht nur das Durchwinken vonseiten der Rechtsaufsicht.
Das wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, für das man keinen Papiertiger aufbauen muss, wie Sie es mit Drittschutz und Klagerecht tun wollen.
Ein weiterer Punkt, den ich in der Kürze der Zeit noch ansprechen möchte, ist das Örtlichkeitsprinzip. Auch hier bleibt der Gesetzentwurf einfach unpräzise. Sie legalisieren einen Zustand, den es im Land schon gibt; da brauchen wir uns ja nichts vorzumachen.
Die wirtschaftlichen Unternehmen, ob jetzt im Bereich der Daseinsvorsorge oder darüber hinaus – – Es werden Reisebüros in Portugal betrieben, und es werden noch ganz andere Sachen gemacht; das will ich jetzt gar nicht im Detail darlegen, dazu fehlt mir die Zeit. Eine Aufhebung des Örtlichkeitsprinzips
ich komme bald zum Schluss, Frau Präsidentin; der Kollege Hofer hat auch vier Minuten überzogen; ich überziehe vielleicht zwei Minuten –
oder eine Lockerung des Örtlichkeitsprinzips würde für uns bedeuten, dass Gebietskörperschaften, die zum Beispiel im Bereich der Energieversorgung tätig sind – Sie haben es zu Recht genannt –, natürlich auch berechtigt sein müssen, ihre Leistungen an die benachbarten Gebietskörperschaften
Es stellt sich dann aber die Frage: Wie sieht das mit Betrieben aus, die grenzüberschreitend tätig sind? Sind dafür Staatsverträge erforderlich? Wie steht es um den Schutz der Kommunen, die dort beliefert werden? All diese Fragestellungen müssen wir, denke ich, im Innenausschuss noch intensiv diskutieren.
Die Präzisierung, die dieser Gesetzentwurf hätte vornehmen müssen, wenn er schon als Reformgesetzentwurf hier eingebracht wird, erfolgt nicht. Wir werden versuchen, dazu beizutragen, dass dieser Gesetzentwurf Hand und Fuß bekommt.
Wenn Sie diese Regelungen, die ich jetzt nur fragmentarisch vorstellen konnte, nicht zur Präzisierung in den Gesetzentwurf aufnehmen wollen, können wir dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt auf dem Tisch des Hauses liegt, nicht zustimmen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Dann ist so beschlossen.