Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: So ist es! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Ja, ja!)

Deswegen, meine Damen und Herren Kollegen – –

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Da kommen noch fünf Artikel vorher, Herr Innenminister! Artikel 1, 3!)

Ich will Ihnen ja gern konstatieren, Herr Kollege Oelmayer: Die Landesregierung hatte schon tief greifende Bedenken, ob der Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung zum Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften einer verfassungsrechtlichen Prüfung überhaupt würde standhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hat uns in seiner Entscheidung vom Juli 2001 dann gesagt, dass es diese Bedenken nicht teilt. Allerdings gab es da immerhin zwei Minderheitenvoten, die durchzulesen auch höchst interessant ist.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Wahrscheinlich CDU- Minderheiten!)

Wir respektieren dieses Urteil natürlich und haben daraufhin auch die Ausführungsregelungen mit Bestimmungen über die Zuständigkeiten erlassen. Das Land hat also durch das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bestimmt, dass in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden zuständig sind. Diese Zuweisung hat sich bewährt. Ich habe bis zum heutigen Tage überhaupt nichts anderes gehört.

(Abg. Fleischer CDU: Es hat sich alles einge- spielt!)

Gleichwohl hat immer wieder die Forderung – wie sie jetzt auch von der SPD erhoben wird – Platz gegriffen, dass Standesbeamte diese Aufgabe übernehmen sollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Haus hat die kommunalen Landesverbände zum Gesetzentwurf der SPDFraktion angehört. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat sich mit Begründung definitiv dagegen gewandt, der Städtetag Baden-Württemberg und der Landkreistag BadenWürttemberg haben sich – allerdings ohne dies näher zu begründen – dahin gehend geäußert, dass sie keine Einwendungen hätten. Das zeigt schon, dass die Emotionalität, mit der Sie dieses Thema hier befrachten oder befruchten wollen, eigentlich fehl am Platz ist.

Meine Damen und Herren, die Position der Landesregierung in dieser Frage war und ist daran ausgerichtet, welche der in Betracht kommenden Lösungen am ehesten sachge

recht und mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Insoweit stelle ich zunächst einmal fest, dass eine besondere sachliche Notwendigkeit nicht besteht, die Aufgabe durch bestimmte Behörden oder Stellen erledigen zu lassen. Das kann man schon daran sehen, dass andere Bundesländer die Frage der Zuständigkeit ganz unterschiedlich geregelt haben. Dort sind teils die Kreise, teils die Gemeinden, die Regierungspräsidien, Notare oder Standesbeamte zuständig.

Jetzt nenne ich noch eine Zahl, die ich der Kollegin Berroth in der ersten Lesung noch nicht nennen konnte – das möchte ich nachholen –: Seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind in Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2005 insgesamt nur 1 404 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet worden.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Immerhin! Das ist doch kein Grund für eine Ungleichbehandlung!)

Im Gegensatz zu den Eheschließungen ist das – ich stelle es fest – eine verschwindend geringe Zahl. Aber vor diesem Hintergrund ist es auch sachgerecht, diese Aufgabe weiterhin bei den unteren Verwaltungsbehörden, also den Stadtund Landkreisen, zu bündeln, auch schon deswegen, weil dort auch sachgerecht mit dieser Frage und mit dieser Aufgabe umgegangen wird und weil dort auch der erforderliche Sachverstand vorhanden ist.

Wegen dieser sachlichen Erwägungen kann ich also von einer Diskriminierung hier wirklich nichts erkennen.

(Abg. Junginger SPD: Scheuklappen!)

Ich will nochmals betonen: Die Aufgabenzuweisung hat sich bewährt, und solange es keine wirklich plausiblen Gründe für eine Änderung gibt, sollte es bei der jetzigen Regelung bleiben.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Die Schwulen wollen das einfach!)

Ja. Und wir kriegen auch nicht alles, was wir wollen.

(Heiterkeit)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, nun liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4485.

Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mit der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4744, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Sie sind damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4485 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Sitzung findet morgen, Donnerstag, 10. November 2005, um 9:30 Uhr statt.

Ich danke Ihnen, wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe die Sitzung.

Schluss: 18:35 Uhr

Vorschlag

der Fraktion der CDU

Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen

Ausschuss Funktion scheidet aus tritt ein

Ständiger Ausschuss ordentliches Mitglied Hollenbach stellvertretendes Mitglied Hollenbach

Finanzausschuss ordentliches Mitglied Dr. Birk Heike Dederer stellvertretendes Mitglied Heike Dederer

Sozialausschuss ordentliches Mitglied Hollenbach stellvertretendes Mitglied Hollenbach

09. 11. 2005

Stefan Mappus und Fraktion

Anlage 1

Vorschlag

der Fraktion der SPD

Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen

Ausschuss Funktion scheidet aus tritt ein

Ständiger Ausschuss ordentliches Mitglied Rust stellvertretendes Mitglied Rust Göschel

Wirtschaftsausschuss stellvertretendes Mitglied Edeltraud Hollay

Ausschuss für Wissenschaft, stellvertretendes Mitglied Edeltraud Hollay Forschung und Kunst

Petitionsausschuss ordentliches Mitglied Karin Altpeter Edeltraud Hollay