Ja, gut. Dann nehme ich das zurück. Also, Sie sind auch ein Praktiker. Dann wundert es mich, dass Sie es so falsch sehen.
(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Junginger SPD: Falsch? Das ist eine Frage des Ver- stands!)
Wir bieten ihnen eine Öffnung des Örtlichkeitsprinzips. Dort, wo sie bisher keine Energieversorgungsleistungen nach außen liefern durften,
weil sie ein Gebietsmonopol hatten, in das umgekehrt andere auch nicht eindringen konnten, sagen wir: Wenn andere eindringen können, dann könnt ihr auch nach außen die gleiche Wettbewerbschance haben.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Schmiedel SPD: In welcher Welt le- ben Sie denn?)
Wenn Sie fragen, was wirklich nachhaltig ist, dann ist es dieser Punkt. Deshalb denke ich wirklich, Sie sollten Ihren Theaterdonner lassen und der Sache zustimmen.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Junginger SPD: Bürokratielastig, Herr Kollege! Nichts dazu gesagt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorgesehenen neuen kommunalwirtschaftlichen Regelungen können wir in der vorgesehenen Form nicht mittragen. Das heißt, wir werden – wie die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses – den Gesetzentwurf ablehnen.
(Abg. Schmiedel SPD: Sehr gut! Klare Sache! – Abg. Stickelberger SPD: Es gibt doch noch Ge- meinsamkeiten! – Abg. Wieser CDU: Herr Oel- mayer, ich hätte bei Ihnen etwas anderes erwartet! Sie sind doch ein liberaler Mann!)
Kollege Wieser, lassen Sie mich begründen, weshalb wir den Gesetzentwurf nicht mittragen. Im Gegensatz zur sozialdemokratischen Fraktion sehen wir schon Handlungsbedarf im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts, wo es um
die Abgrenzung zwischen dem geht, was Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Betätigung von Kommunen anbelangt, und dem, was der Privatwirtschaft zugeordnet werden muss, weil dort auch entsprechende Aktivitäten bestehen. Aber den Weg, den die Landesregierung beschreitet, können wir nicht mitgehen, weil wir glauben, dass dieser Ansatz nicht wirksam sein wird. Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dem jetzt eingeräumten und vorgesehenen Klagerecht nur um eine Art Placebo handelt.
Ich kann mir keinen Unternehmer und keine Unternehmerin, weder klein noch mittelständisch, vorstellen, die gegen die Kommune klagen, von der sie nachher in anderen Zusammenhängen wieder Aufträge erhalten wollen. Die Erfahrungen aus den Bundesländern, in denen die Klagemöglichkeit schon besteht, bestätigen diese Aussage.
Ich glaube aber des Weiteren, dass wir mit der Möglichkeit, die Sie jetzt mit dem Gesetzentwurf einführen wollen – die verschärfte Subsidiaritätsklausel inklusive Klagerecht –, das Ziel gar nicht erreichen. Dies gilt unabhängig davon, was alles unter die Daseinsvorsorge zu fassen ist. Dieses Fass kann ich heute gar nicht aufmachen. Das wäre heute gar nicht diskutabel.
Ich bin sehr wohl der Meinung – das habe ich auch in der ersten Lesung schon gesagt –: Wenn man das ganz ernst meint, dann muss man im Prinzip die Begrifflichkeit der Daseinsvorsorge definieren.
Das haben Sie nicht getan. Vielmehr überlassen Sie das der Rechtsprechung und der Literatur. Das würde aber bedeuten: Wenn man das definierte, dann bräuchte man keine verschärfte Subsidiaritätsklausel, und dann bräuchte man kein Klagerecht. Dann wüsste man, wer für was zuständig ist. Aber genau diesen Weg gehen Sie ja nicht. Wenn Sie diesen Weg aber nicht gehen, dann brauchen wir eine andere probate Lösung. Das will ich ja gar nicht in Abrede stellen.
Die Frage ist aber, ob es denn angezeigt ist, dass Kommunen in Portugal Energieversorgungsunternehmen betreiben oder Reisebüros eröffnen.
Die Frage ist, ob Autoschrottplätze und andere Einrichtungen betrieben werden müssen. Dies würde ich nie und nimmer mehr der Daseinsvorsorge zuordnen.
Jetzt geht es einfach um Folgendes: Sie haben 1999 mit der damaligen Reform das Fass aufgemacht und den Weg in die private Rechtsform geöffnet. Ich kenne zwischenzeitlich kommunale Unternehmen, die als AG oder als GmbH orga
nisiert sind – und zwar nicht nur als singuläre GmbH, sondern als Holding-Gesellschaft –, die zwischenzeitlich auch mit Organschaften etc. wie in der Privatwirtschaft arbeiten. Dabei können Sie feststellen, dass mindestens 15 Untergesellschaften bestehen, bei denen man nie und nimmer die alleinige Begrifflichkeit der Daseinsvorsorge erkennen kann.
Deswegen sagen wir – das haben wir hier auch noch einmal als Änderungsantrag eingebracht –: Dieses Problem zu lösen ist nun auch Aufgabe der Rechtsaufsicht. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen dort, wo es um die Organisation von privaten Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH, der AG und in allen anderen Rechtsformen geht, nicht nur einen Papiertiger – ich habe das beim letzten Mal schon so genannt – oder einen zahnlosen Tiger wie bisher, sondern wir wollen eine griffige Rechtsaufsicht. Wir wollen, dass die Rechtsaufsicht genau das prüft, was Sie hier jetzt einfordern und was nach Ihrem Entwurf die IHK oder die Handwerkskammern prüfen sollen. Wir sind der Auffassung: Das ist Aufgabe der Landesverwaltung und nicht Aufgabe von IHKs und sonstigen freien Verbänden. Wir sind der Meinung, hier muss die Rechtsaufsicht greifen.
Gleich. – Deswegen sagen wir mit unserem Änderungsantrag: Wir brauchen eine Genehmigungspflicht. Wir brauchen eine ordnungsgemäße Prüfung.
Wir brauchen eine Genehmigungspflicht, weil wir dann prüfen können, ob die Aufgabe, die dort als wirtschaftliche Betätigung wahrgenommen werden soll, tatsächlich noch mit dem vereinbar ist, was Daseinsvorsorge ausmacht.
Herr Oelmayer, stimmen Sie mit mir überein, dass sich die Rechtsaufsicht durch diese Regelung in keiner Weise ver
ändert hat, sondern nach wie vor so besteht, wie sie immer bestanden hat, und dass auch keine Klagenotwendigkeit entsteht, sondern dass mit der selbstverständlichen Formulierung, dass ein verschärftes Subsidiaritätsgebot dem Interesse und dem Drittschutz des Betroffenen dient, eben ein solches Klagerecht, wenn man es will, ermöglicht und nicht ausgeschlossen wird?