keine Probleme darstellen: zum Beispiel neue Begriffe und die Frage, wie man mit Auskunfts- und Einsichtspflichten umgehen kann.
Aber die zentrale Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts können wir nicht mittragen; sie findet unsere Ablehnung. Ich behaupte auch: Mit dem ehemaligen Innenminister Dr. Schäuble wäre eine solche Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts nicht machbar gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen des Ministers Rech – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Rückert: Das ist aber ein Hammer! – Abg. Zimmer- mann CDU: Eine kühne Behauptung! – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Das ist eine absolute Lachnummer!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Gemeindewirtschaftsrechts, und zwar im Interesse des Mittelstands, der es, wie Sie wissen, im Moment nicht sehr leicht hat.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Zurufe von der SPD – Abg. Wieser CDU: Sind Sie die Mittelstandspartei?)
(Abg. Wieser CDU: Das wollte ich nur hören! – Abg. Gall SPD: Bei denen begrüßen es die meisten nicht! – Abg. Stickelberger SPD: Von Begrüßen kann gar keine Rede sein!)
Es ist sicherlich so, dass man in den Gemeinden zum größten Teil sehr wohl weiß, was man an den dort ansässigen mittelständischen Firmen hat. Umgekehrt gilt dies auch.
Ein Gesetz wendet sich nicht an diejenigen – das tun die wenigsten Gesetze –, die alles richtig machen, sondern es schützt dort, wo es nicht richtig gemacht wird, auch wenn dies nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist. Das ist bei vielen Gesetzen so. Nicht alle begehen einen Totschlag, und dennoch gibt es ein Gesetz gegen Totschlag.
es sei im Grunde alles eine Luftblase, es bestehe überhaupt kein Regelungsbedarf, das sei nur eine Gefälligkeit gegenüber langjährigen Bemühungen der Liberalen, dann können wir Liberalen, muss ich sagen, das hier im politischen Diskurs eigentlich gut ertragen.
das bringe ich jetzt erst einmal zu Ende –, ist, dass Sie die jahrelangen Klagen der mittelständischen Unternehmen, der Wirtschaftsverbände und der Kammern so abwerten und sagen: „Was die tun, ist alles überflüssig. Die haben gar keinen Grund.“ – Das wissen Sie offenbar besser. – „Die machen im Grunde genommen eine Selbstbeschäftigung. Die klagen aus Selbstzweck.“ Es kann sein, dass die nicht mehr bei Ihnen klagen.
Ich würde es an deren Stelle bei Ihnen auch nicht mehr tun. Aber sie klagen bei uns, und sie klagen bei anderen. Da besteht ein Problem.
Herr Kollege Hofer, ist Ihnen die von mir angesprochene Stellungnahme des Innenministeriums vom Dezember 2004 bekannt, die sich mit der Frage befasst, wo welche Verstöße festgestellt worden sind?
Ja. Das gleiche Innenministerium legt eine Begründung zu dem Gesetzestext vor, in der darauf hingewiesen wird – –
(Abg. Schmiedel SPD: Schäuble hätte das nicht ge- macht! – Abg. Gall SPD: Gezwungenermaßen le- gen sie das vor! – Zuruf der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP)
Darf ich einfach einmal auf die Frage antworten? Ich stelle immer fest: Sie wollen gar nicht fragen. Sie wollen nur etwas loswerden.
Aber ich nehme Ihre Frage einfach einmal ernst. Wenn meine Redezeit währenddessen nicht weiter abläuft, möchte ich die Frage in Ruhe und korrekt beantworten.
Als Erstes hat dieses gleiche Innenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dessen Begründung ausdrücklich steht, dass mit der Einführung der einfachen Subsidiaritätsklausel vor einigen Jahren die Zahl der Missbräuche nicht abgenommen, sondern eher zugenommen hat und dass es aus diesem Grunde heraus geboten ist, eine solche Regelung zu machen.
Ich räume eines ja ein, meine Damen und Herren. Ich bin 25 Jahre lang Oberbürgermeister gewesen und weiß sehr
wohl die kommunale Befindlichkeit zu schätzen und auch einzuschätzen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Kein Mensch wird gerne seinen Handlungsspielraum verringern.
Dies betrifft auch die gesamte Daseinsvorsorge, so, wie sie gewachsen ist und wie sie sich auch permanent verändert. Ein Autowaschplatz, wie ich ihn als junger Bürgermeister einmal vorgefunden habe, den noch die Gemeinde betrieben hat, gehört heute nicht mehr zur Daseinsvorsorge,
weil es an jeder Ecke Autowaschanlagen gibt. Dieser Begriff wandelt sich. Aber es bleibt den Kommunen weiterhin völlig unbenommen, dieses verfassungsrechtlich geschützte Institut der Daseinsvorsorge zu nutzen.
Deshalb haben wir den Vorrang des Eigenbetriebs abgeändert und gesagt: Ihr könnt dafür genauso gut eine GmbH gründen.
Aber dort – dazu stehen wir, und das soll auch die Öffentlichkeit wissen –, wo über die Daseinsvorsorge hinaus ein privater Anbieter vor Ort, der nicht aus Steuergeldern finanziert wird, sondern der sein eigenes Geld mit seiner ganzen Haftung einbringt, eine Arbeit genauso gut erledigen kann wie die Kommune, soll dieser Anbieter die Arbeit auch tun dürfen und soll sich das nicht von der Kommune wegnehmen lassen. Das ist der einzige Punkt.
und die Vertreter aus dem kommunalen Lager auch im Innenausschuss gesagt haben: Wir stellen unsere Bedenken zurück – auch wenn wir das nicht gerne tun –, weil wir diesen Gesamtzusammenhang sehen. Ich bedanke mich auch beim Ministerpräsidenten, der diesen Punkt in seine Regierungserklärung aufgenommen hat
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Es ist nicht nur so, dass wir den Gemeinden nichts nehmen, sondern wir geben ihnen auch etwas.