Hans Georg Junginger
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme im Zuge der L 536 einschließlich des zu dieser Baumaßnahme gehörenden Branichtunnels in Schriesheim im Ausgabevolumen von mindestens 60 Millionen € in den nächsten acht Jahren vorgesehen und haushaltsmäßig möglich?
b) Wenn ja, kommt ein Sonderfinanzierungsprogramm außerhalb der allgemeinen Haushaltsmittel in Betracht bzw. ist ein solches zugesagt?
Ist in diesem Zusammenhang auch an ein PPP-Projekt gedacht? Dies hatte ich in meiner ersten Anfrage Anfang dieses Jahres auch angesprochen, woraufhin eine Antwort ergangen ist, die eine solche Möglichkeit als sehr unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Können Sie mir bestätigen, dass pro Jahr für die gesamten Straßenbaumaßnahmen nur ein Betrag in einer Größenordnung des hier benötigten Betrags von 60 Millionen € im Landeshaushalt vorgesehen ist?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Treffen Presseberichte zu, wonach wegen des Projekts Stuttgart 21 die Umfahrung Mannheims mit Hochgeschwindigkeitszügen – so genannte Bypass-Lösung –
von Mitgliedern der Landesregierung in Gesprächen mit DB-Chef Mehdorn in Aussicht genommen worden ist?
b) Trifft es zu, dass die Forderung der Region Rhein-Neckar nach einer optimalen Schnellzuganbindung Mannheims von der Landesregierung in Berlin nicht mehr nachhaltig vertreten wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche keine fünf Minuten, denn wir haben ja sowohl in der ersten Lesung als auch im Innenausschuss erklärt, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen, allerdings nur deshalb, weil die Zeit eilt. Dies ist die letzte Möglichkeit, ein absolut überfälliges Meldegesetz zu verabschieden.
Ich habe in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass das Gesetz dreieinhalb Jahre im Status des Werdens
gewesen ist und dass wir drei parlamentarische Anfragen gestellt haben, weil alle abgegebenen Erklärungen nicht eingehalten worden sind.
Hätte man uns gleich bei Einbringung des Gesetzentwurfs am 18. Januar 2006 auch die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände vollständig vorgelegt, hätten wir mit Sicherheit einige Dinge miteinander zu diskutieren. Denn es ist auffällig, dass eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nur zu einem schon vor langer Zeit vorgelegten Referentenentwurf eingeholt worden ist, dass auf die vielfältigen Anregungen und Bedenken des Datenschutzbeauftragten überhaupt nicht eingegangen worden ist und dass ihm der eigentliche Gesetzentwurf dann nicht mehr vorgelegt worden ist. Dies ist objektiv nicht in Ordnung, weil jemand, der Einwendungen und Bedenken vorträgt, auch ein Anrecht darauf hat, dass, nachdem aus einem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf geworden ist, diese Entwicklung nachvollzogen werden kann.
Es kommt hinzu, dass die kommunalen Landesverbände erklärt haben, dass sie gegen eine Einführung ab 2007 erhebliche Bedenken hätten, weil mit der technischen Umsetzung erhebliche Kosten verbunden seien. Deren Bezifferung und Spezifizierung habe ich in zwei Runden auch schon erbeten, damit wir einmal erfahren: Was kommt denn eigentlich
konkret mit dieser Hard- und Software auch auf kleinere Gemeinden zu?
Da aber keinerlei Aufschub mehr möglich ist, wenn wir dieses Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen, stimmen wir dem Entwurf zu, sagen jedoch: Es darf eigentlich nicht passieren, dass dem Gesetzentwurf nicht auch die konkreten Anhörungsergebnisse beigefügt werden und insbesondere die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten fehlt. Denn wo spielt Datenschutz eine Rolle, wenn nicht in dem Bereich der Meldedaten, in dem Bereich der Befugnisse des Bürgers, über seine Daten zu verfügen?
Ich habe in der ersten Lesung auch darauf hingewiesen, dass es bedenklich ist, wenn keine Gegenmeldungen mehr eingefordert werden, weil es dann kaum noch möglich ist, den Weg eines Bürgers, hinter dem man als Gläubiger her ist, nachzuvollziehen. Die Regierung hebt in diesem Zusammenhang auf ein Freiwilligkeitsprinzip ab, hat allerdings eine Regelung gefunden, bei der gar nicht nach Freiwilligkeit gefragt wird, sondern Freiwilligkeit unterstellt wird.
Um das Ergebnis noch einmal zu wiederholen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, beanstanden aber ausdrücklich, wie mit dem Parlament umgegangen worden ist. Diese Art des Umgangs wurde wahrscheinlich nur deshalb praktiziert, damit das Gesetz noch ohne große Diskussionen über die Runden geht. Denn hätten wir die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten gehabt, hätten wir ihn befragen können und müssen – ich habe das heute nachgeholt –, wie denn die Handhabung der Bedenken und Einwendungen durch die Regierung zu würdigen ist. Dann wären – da bin ich absolut sicher – erhebliche Bedenken übrig geblieben, ob den Belangen des Datenschutzes ausreichend Rechnung getragen worden ist.
Es ist also kein Ruhmesblatt in der Geschichte des Parlaments,
wenn zu einem Gesetzentwurf, den die Regierung am 18. Januar eingereicht hat, zwischen der ersten Lesung am 2. Februar, der Behandlung im Innenausschuss am 8. Februar und der zweiten Lesung am 21. Februar insgesamt nur etwa 14 Tage Behandlungszeit waren, zumal das Gesetz in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von berechtigten, schwierigen Fragen aufwirft. Also: Nie wieder so!
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein ebenso kompliziertes wie umfangreiches Vorhaben, das kurz vor Toresschluss, quasi im Schweinsgalopp, noch über die Bühne gebracht werden soll. Der Bundesgesetzgeber hatte bereits im Jahr 2001 eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung des Melderechtsrahmengesetzes in Landesrecht vorgesehen. Als wir Anfang des Jahres 2002 zum ersten Mal parlamentarisch anfragten, wann man denn beabsichtige, dieses wichtige Gesetz, das heute als modern und zukunftweisend, entlastend und notwendig bezeichnet wird, hier einzuführen, hieß es, man wolle das im Frühjahr 2003 machen. Als
wir dann Ende 2003 anfragten, wann es denn endlich so weit wäre, hat man gesagt: „Wir werden es auf jeden Fall 2004, so bald wie möglich, machen.“ Seitdem sind zwei Jahre vergangen.
Heute haben wir gehört, es sei wichtig, die Gemeinden zu entlasten und eine Tendenz zu Fortschritten zu zeigen. Wenn dies so lange gedauert hat, wäre es schon einmal interessant, zu erfahren, woran dies gelegen hat.
Heute sollen wir den Gesetzentwurf in Erster Beratung kurz behandeln. Der Entwurf soll in der nächsten Woche im Innenausschuss beraten und in 14 Tagen schließlich hier im Plenum verabschiedet werden. Ich weise darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf selbstverständlich wichtige Fragen des Datenschutzes ebenso angesprochen sind wie beispielsweise die Frage,
wie mit dem Wegfall der Wohnungsgebermeldepflicht noch die notwendige Übersichtlichkeit, die gerade der Anwalt aus dem praktizierenden Beruf heraus mit den Melderegistern immer verbindet, sichergestellt werden kann. Da ist von freiwilliger weiterer Datenüberlassung die Rede. Von der inhaltlichen Seite her wird es allerhöchste Zeit, dass auch im Land Baden-Württemberg der technische Fortschritt im Bereich des Meldewesens Einzug hält.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden ist. Denn die Mittel, die mit dem Übergang in die vernetzten Systeme für Hard- und Software aufgewendet werden müssen, sind keineswegs bei allen Gemeinden schon vorhanden. Mit der Einrichtung eines Portals werden auch Zugriffsmöglichkeiten geschaffen, die selbstverständlich Erleichterungen bringen.
Die erste Frage lautet allerdings: Warum dauert es vier Jahre, bis ein derart wichtiges und gutes Gesetz überhaupt ins Parlament kommt?
Die zweite Frage ist – das Ergebnis der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wird uns in der vorliegenden Drucksache auf nur zwei Seiten dargestellt; es kann also nicht jahrelang Abklärung betrieben worden sein –: Hat man die Anregungen, die vorgebracht worden sind, aufgegriffen?
Ich meine, die Frage der freiwilligen Überlassung der Daten aus der Wohnungsgebermeldepflicht sollte im Innenausschuss besprochen werden.
Von der Tendenz her ist der Gesetzentwurf überfällig. Wir stimmen ihm in seiner Grundlinie und seiner Ausgestaltung selbstverständlich zu.
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zum guten Ton, dass wir die Probleme, die der Rechnungshof in seiner Denkschrift aufgeworfen hat, zu einer Stunde beraten, zu der die Öffentlichkeit nicht mehr an der Debatte teilnehmen kann und teilnehmen will.
Wir beraten jetzt in der Abenddämmerung – deswegen verläuft das Ganze auch problemlos – bei allgemeiner Erschöpfung.
Ich glaube, es ist kaum noch jemand hier, der die Denkschrift überhaupt – – Sie allerdings sind noch da.
Deswegen ist mein erster Punkt: Wir danken ausdrücklich dem Rechnungshof, seinem Präsidenten sowie allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die auch im vergangenen Jahr geleistete erfolgreiche Arbeit. Während die Regierung die Leistungen des Rechnungshofs in eingeschränkter Form würdigt, würdigen wir von der Opposition diese Arbeit in einer ganz besonderen Weise; denn der beste Helfer der Opposition sind die objektiven Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs und der Rechnungsprüfungsämter.
Das lässt sich mühelos belegen, wenn man sich einmal einige Formulierungen aus der vorliegenden Denkschrift vornimmt. Da finden wir doch beispielsweise unter dem Stichwort Ganztagsschulen die Aussage:
Die Verteilung der … Mittel … war weder problemorientiert noch sachgerecht.
Gibt es eine schlimmere Kennzeichnung staatlichen Handelns?
Des Weiteren steht in dem betreffenden Beitrag, dass die mit Anschlussfinanzierungen verbundenen Aufwendungen haushaltsmäßig überhaupt nicht dargestellt sind. Gibt es etwas Schlimmeres, als bescheinigt zu bekommen, man habe für Entscheidungen für die Zukunft keine Grundlagen gebildet? Dies ist eine Kritik, die wir uns ins Stammbuch schreiben lassen wollen. Ein Regierungswechsel ist unvermeidbar.
Ich kann das auch an anderen Beispielsfällen aufzeigen. Zum Thema Außenwirtschaftsförderung finden wir beispielsweise folgende Bemerkungen:
Bereits vor der Einplanung von Mitteln muss die Notwendigkeit einer Förderung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gründlicher als bisher geprüft werden. Bei fehlendem oder zu geringem Eigeninteresse der geförderten Marktteilnehmer sollte eine Förderung eingestellt werden.
Was bedeutet das im Klartext?
Das bedeutet, dass Mitnehmer da sind, die überhaupt keinen Förderzweck geltend machen können, sondern angebotene Mittel abräumen. Dies ist eine fulminante Fehlleistung bei der Ausgabe staatlicher Mittel.
Bei fehlendem oder zu geringem Eigeninteresse der geförderten Marktteilnehmer sollte eine Förderung eingestellt werden.
Frau Kollegin, wenn wir uns das vor Augen führen, müssen wir uns fragen: Wo bleibt denn eigentlich das Geld, welches wir für andere Zwecke dringend benötigen?
Es lässt sich weiter darstellen, dass der Rechnungshof, gerade was die Zuwendungen der Landesstiftung angeht, berechtigterweise einfordert, dass ihm auch bei den Förderungsempfängern ein Prüfungsrecht eingeräumt wird, wie es bei sonstiger staatlicher Förderung ja überall besteht. Denn die Fördergeldempfänger müssen sich einer Überprüfung durch den Rechnungshof unterwerfen. Es wird gesagt, die Landesstiftung sei ein Unternehmen besonderer Art. Doch ist sie nichts anderes als ein Verteiler staatlicher Gelder, von Geldern des Landes Baden-Württemberg. Insofern ist es dringend notwendig, die Zuwendungsempfänger genau nach den Kriterien der Landeshaushaltsordnung und den Kriterien des Landesrechnungshofs zu prüfen.
Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich.
Jetzt kommen wir zu einem Thema, das auch Herrn Kollegen Noll sehr interessieren sollte, nämlich zur Frage des Einsatzes von Holzhackschnitzelheizanlagen.
Da gibt es die spannende Geschichte, dass das von Ihnen regierte Land Baden-Württemberg 5 Millionen € pro Jahr einsparen könnte, wenn es die bisherige Form der Beheizung umstellen würde. 40 % der Gebäude des Landes werden derzeit mit Öl oder Gas beheizt. Wenn ein namhafter Anteil davon auf die wesentlich kostengünstigere Beheizung mit Holzhackschnitzeln umgestellt wird, bringt das sogar unter Einrechnung der Investitionskosten und der laufenden Unterhaltungskosten Einsparungen von 5 Millionen € pro Jahr.
Und was geschieht? Man sagt: „Wir prüfen noch, wir überlegen, wie denn eigentlich wo geheizt wird.“
Die Empfehlung wird eben nicht umgesetzt. Es gibt dann noch das Phänomen, dass diese Argumente der Regierung im Finanzausschuss von derjenigen Kollegin der CDU vorgetragen worden sind, die früher einmal bei den Grünen die Notwendigkeit der Einführung und des Betriebs von Holzhackschnitzelheizanlagen außerordentlich überzeugend dargestellt hat.
Jetzt hat sie wirtschaftliche und finanzielle Gesichtspunkte vorgebracht. Es ist wirklich ein Phänomen, wie jemand innerhalb so kurzer Zeit seine Auffassung so stark ändern
kann. Im Finanzausschuss stieß das doch auf allgemeines Befremden.
Wir haben den Antrag gestellt, die Regierung aufzufordern, die notwendige und richtige Empfehlung des Rechnungshofs umzusetzen, und, siehe da, wir sind in der Minderheit geblieben, obwohl es kein Argument gibt, welches rechtfertigt, weiterhin Ausgaben zu verantworten, die nicht notwendig sind, zumal Baden-Württemberg über einen großen Holzreichtum verfügt, sodass hier alle Möglichkeiten bestehen, mit Holz auch wirtschaftlich sachgerecht umzugehen und Anstöße für Technologie- und Wirtschaftsunternehmen zu geben, entsprechende Beheizungstechniken auch auf dem Weltmarkt erfolgreich umzusetzen.
Wenn wir uns diese Beispiele, die ich nur am Rande zitiere, vor Augen führen, erkennen wir, dass der Rechnungshof dieses Mal keine spektakulären Angelegenheiten aufgreift. Aber die Zahl der Berichte und der Umfang dessen, was auch ergänzend beratend dargestellt worden ist, machen es aus.
Ich nenne dazu als letztes Beispiel die Erbschaftsteuer und erinnere daran, dass etwas, was für die staatlichen Kassen bereitliegt, nicht vollständig abgerufen wird, weil nahezu jeder zweite Bescheid falsch ist und weil die Qualität der Bearbeitung völlig unzulänglich ist. Da sind wir dem Rechnungshof für seine Hinweise dankbar.
Wenn wir Derartiges aus der Praxis heraus feststellen, heißt es: „Alles nur Oppositionsgerede.“ Der Rechnungshof steht nicht im Verdacht, das Geschäft der Opposition zu betreiben, sondern er liefert die Argumente, die uns in die Lage versetzen, Ihnen zu sagen: In dem Bereich der Entwicklung der staatlichen Einnahmen versagen Sie total.
Deswegen nehmen wir Ihnen das Gejammer über die Finanzentwicklung und die Schlussfolgerung, dass man immer mehr Schulden machen müsse, so lange nicht ab, wie nicht die personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass das dem Staat nach Gesetz und Recht zustehende Geld auch vereinnahmt wird.
Wir danken dem Rechnungshof, dass er auch in seinen beratenden Tätigkeiten die Dinge so analysiert, dass keiner mehr an dem Hinweis vorbeikommt: Es lässt sich einiges nachhaltig verbessern. Die Einnahmen des Landes in diesem Bereich gehen in die Hunderte von Millionen.
Es ist eine Herausforderung, die Möglichkeit zu schaffen, dass Steuergerechtigkeit auch ihre Verwirklichung findet. Gerade die Erbschaftsteuer ist etwas, was gegebenenfalls auch zügig und schnell abgewickelt werden kann – wenn man weiß, welche Meldepflichten die Banken haben und wie die Daten erhoben werden.
Bei einem Gespräch mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe wurde mir gesagt, man sei sich des Problems bewusst, dass die Bearbeitungszeiten viel zu lang sind. Dazu passt die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Organisation und
Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen sehr gut. Auch die weiteren Beratenden Äußerungen geben uns wirklich wichtige Anleitungen, was wir besser machen können.
Ich bin der Berichterstatter für den Einzelplan des Rechnungshofs und habe, wie schon in vielen Jahren zuvor, zentnerweise Unterlagen des Rechnungshofs einer Sichtkontrolle unterzogen. Ich merke nur an: Einnahmen in diesem Einzelplan gibt es nicht mehr, nachdem die Prüfungstätigkeit für den Bund entfallen ist. Es stand die Frage zur Debatte, wie weit man für prüfende und beratende Tätigkeit von Auftraggebern aus dem öffentlichen Bereich Beträge erheben könnte. Man kann durchaus darüber nachdenken, ob diese Leistungen dauerhaft unentgeltlich erbracht werden sollen, aber um große Beträge geht es da mit Sicherheit nicht.
Ich mache mir, was den Haushalt des Rechnungshofs angeht, ein wenig Gedanken darüber, dass die Versorgungsaufwendungen 50 % des Gesamtpersonalhaushalts ausmachen – bei steigender Tendenz. Angesichts der demografischen Entwicklung kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die veranschlagten Personalkosten deutlich angehoben werden müssen, wenn der Prüfungsumfang und die Prüfungshäufigkeit aufrechterhalten werden sollen. Das ist etwas, was in den nächsten Haushaltsberatungen besprochen werden sollte.
Es haben sich keine Beanstandungen in der Jahresrechnung 2003 des Rechnungshofs ergeben. Deswegen können wir – wie schon im Finanzausschuss – den Antrag stellen, den Präsidenten des Rechnungshofs zu entlasten. Ebenso haben im Finanzausschuss die Landeshaushaltsrechnung sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne große Diskussion zustimmende Kenntnisnahme gefunden.
Daher kann ich sagen, dass alle drei Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses von unserer Fraktion mitgetragen werden. Ich wiederhole noch einmal: Dank und Anerkennung dem Landesrechnungshof mit seinem Präsidenten und allen seinen Mitarbeitern für die für das Land BadenWürttemberg geleistete Arbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! In der Ausgangsbeurteilung gibt es keine Unterschiede. Dass es sinnvoll und notwendig ist, einer alten Forderung von Gemeindetag und Städtetag nachzukommen und die Problematik von Vorteilsannahme auf der einen und von Schenkungen und Spenden auf der anderen Seite zu bewerten, ist in Ordnung.
Das, was Sie jetzt vorgelegt haben, ist in wesentlichen Teilen deckungsgleich mit den Ausführungen, mit denen Sie unseren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 13/4767 vor 14 Tagen hier abgelehnt haben. Das finden wir bedauerlich. Das, was Sie jetzt hinzugenommen haben, erledigt die Probleme keineswegs. Ich habe daher um Redezeit gebeten, um die Regierung und die Regierungsfraktionen zu bitten, im Innenausschuss einmal zu sagen, was in den Durchführungsverordnungen geregelt werden soll. Denn natürlich darf eine Spende in Höhe von 50 € für Bastelmaterial im Kindergarten nicht zu einer Angelegenheit des Bürgermeisters oder des Beigeordneten, des Gemeinderats und der Rechtsaufsichtsbehörde werden. Das darf auf keinen Fall gehen.
Deswegen ist die Frage wichtig: Wo soll die Grenze liegen?
In welchem Bereich soll sie verlaufen? Aus den Großstädten kommt der Hinweis, dass man natürlich die Möglichkeit einräumen sollte, die Aufgabe zu delegieren. Wenn Sie sich vor Augen führen, was eine Kunsthalle oder ein Theater an Spenden und Förderbeträgen notwendigerweise einwirbt, dann kommen Sie zu dem Schluss, dass das keine Aufgabe des Bürgermeisters, sondern Aufgabe der Verwaltungsleitung ist. Die hat ihre Förderer und Spender als Gesprächspartner.
Wir müssen im Innenausschuss unbedingt noch klarstellen, dass beispielsweise durch die städtische Hauptsatzung eine solche Weitergabe der Verantwortungen möglich sein muss.
Ebenso bin ich der Überzeugung, dass das, was Ihren Vorstellungen zufolge geplant ist, eben nicht zu dem Ergebnis führt, das wir uns alle wünschen, nämlich dass die Klarstellung erfolgt, dass Vorteilsannahme eine Angelegenheit ist, die ausgeschlossen ist, wenn es um positive Förderung innerhalb der Gemeinde geht.
Das bedeutet auch, dass ich bei Kunsthallen oder etwa beim Nationaltheater Mannheim überhaupt keinen Ansatz dafür sehe, dass jemand, der dort Geld einbringt, um wichtige Anliegen zu unterstützen, in Beziehung auf eine mögliche Vorteilsannahme irgendetwas veranlasst, bei dem große Gremien nachdenken müssen, ob man das nun darf oder nicht.
Sie müssen die Regelungen fein ziseliert so ausgestalten, dass wir alle damit leben können. Städte- und Gemeindetag haben das mit Ihnen gemeinsam getragen. Nur: Was die Detailauswirkung betrifft – gerade in den Großstädten –, müssen wir im Innenausschuss noch gemeinsame Überlegungen anstellen. Deswegen meine Anregung, dass wir uns dort über die Durchführungsverordnung, die am Parlament vorbei in die Umsetzung geht,
im Detail unterhalten und überlegen, wo wir die Grenzen setzen sollen. Von der Linie her entspricht das genau dem, was wir als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht hatten. Aber im Detail zeigt sich wieder, dass die Probleme, die Sie gesehen haben, durch Ihre Art der Ausgestaltung noch vergrößert worden sind.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Überschrift: Ein Armutszeugnis! In der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: bürokratielastig, überflüssig, inkompetent. Auch die Beratungen im Innenausschuss haben an dieser Beurteilung deshalb nichts geändert, weil hier ein Problem gelöst wird, das es gar nicht gibt.
Bemerkenswert ist, Herr Kollege Kurz, dass Ihre Innenpolitiker mit kommunalem Bezug weitestgehend abgetaucht sind, und zwar deshalb, weil auch sie Ihnen gesagt haben: Erstens hat unser Kollege das Wesen der Subsidiarität nicht richtig verstanden, nämlich eine Gleichberechtigung, die zwischen Gemeinden und anderen Anbietern besteht. Zweitens beugen wir uns einem Koalitionsdruck wegen unseres Minderheitenpartners, der irgendeine Wahlkampfaktion damit verbindet.
Objektiv darf ich Ihnen in Erinnerung rufen: Im Dezember 2004 hat das Innenministerium in einem Bericht dargelegt, dass sich in den einschlägigen Kreisen keinerlei Probleme ergeben hätten. Es hat einen Fall in Offenburg gegeben, der auf eine Beanstandung hin abgestellt worden ist. Das war es dann. Dann wird ein Ordner angesprochen, dessen Inhalt all diese schwerwiegenden Verstöße darstellen soll. Dieser Ordner konnte nicht vorgelegt werden. Kollege Kurz hat jetzt auf 20 Seiten eine Aufstellung vorgelegt, von denen Ihr Kollege Heinz gesagt hat: Daseinsvorsorge, wohin man blickt, ureigene Gemeindeaufgaben, die in einschlägigen Kreisen als „Missbrauch der Befugnisse“ bezeichnet werden. – So geht es selbstverständlich nicht.
Noch im Dezember 2004 war die Auskunft des Innenministeriums: Ein Problem in diesem Bereich gibt es nicht. – Was machen wir jetzt? Stichwort Bürokratielastigkeit: Wir setzen Verfahren ein, in denen Anhörungen durchgeführt werden müssen, und dies auf Wunsch der FDP/DVP, die sonst immer sagt: Weg mit der Bürokratie, weg mit den unnötigen Verfahrensabläufen.
Natürlich.
Ich darf jetzt meine Redezeit etwas verlängern. – Herr Kollege Kurz, das ist längst bekannt. Wir sind diejenigen, die in Brüssel die Gespräche führen und für die deutsche Definition der Daseinsvorsorge kämpfen, weil das die Dinge sind – die Stromversorgung, die Wasserversorgung, die Wohnraumversorgung –, die nach Grundgesetz und Landesverfassung ureigenste Aufgaben unserer Kommunen sind.
Es ist auch vorgesehen, dass diese leistungsstark in der Lage sind, die Lebensverhältnisse der Menschen sicherzustellen. Nicht in allen europäischen Ländern ist das so, aber bei uns sind wir stolz darauf – ich hoffe, gemeinsam –, dass wir den Begriff der Daseinsvorsorge als kommunaler Aufgabe hochhalten.
Deswegen: Wer an die Daseinsvorsorge heran will, der verstößt gegen Landesverfassung und Grundgesetz. Das ist dazu zu sagen.
Bitte, Herr Kollege Kurz, kommen Sie herüber zu denen, die die Daseinsvorsorge als hohe Verantwortung unserer Kommunen ansehen.
Ihr Koalitionspartner Kurz hat es dazu gemacht. Das ist deshalb ein Armutszeugnis, weil Kollegen, die als Innen
politiker im Kommunalbereich wirklich Verantwortung tragen,
darauf hingewiesen haben, dass sie überstimmt worden seien und von der ganzen Regelung überhaupt nichts hielten.
Ich verzichte darauf, Namen zu nennen, aber es sind diejenigen, die sonst hier im Parlament die Innenpolitik Ihrer Fraktion vertreten.
Ich sage noch einmal: Gefälligkeit! Gefälligkeit deshalb, weil man dem kleineren Partner irgendeinen Schaueffekt geben will. Ich kenne im ganzen Land keine Probleme dergestalt, dass etwa private Anbieter, die sich für weniger attraktive Aufgaben beworben haben, nicht zum Zuge gekommen wären. Sie bewerben sich jedoch für attraktive Aufgaben. Bisher ist es nach der Rechtslage so, dass auch der Annexbereich, der Anhangbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, als Aufgabe der Gemeinden in wirtschaftlicher Betätigung wahrgenommen werden kann mit der Konsequenz, dass auf diese Weise die Gebühren und die Belastungen der Bürger geringer werden, wenn auch Geschäfte zulässig sind – wie das seither der Fall ist –, die rentierlich durchgeführt werden können. Sie wollen das Unrentierliche der Gemeinschaft überlassen und das Rentierliche herausnehmen. Da machen wir nicht mit.
Wir haben Ihnen, nachdem das seit geraumer Zeit auch Ihrerseits verlangt worden ist, mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eine Vorlage zugespielt. Danach soll den Bürgermeistern die Angst genommen werden, sich möglicherweise dem Vorwurf einer Vorteilsannahme auszusetzen. Nun lesen wir in den „Stuttgarter Nachrichten“, es sei etwas unterwegs, die beiden Partner hätten sich jedoch noch nicht verständigt. Ich biete Ihnen an: Sie brauchen nur unserem Änderungsantrag zuzustimmen, und schon ist das Problem gelöst.
In öffentlichen Gemeinderatssitzungen sollen derartige Zuwendungen festgestellt werden. Die Rechtsaufsicht soll damit beauftragt sein, diese Vorgänge zur Kenntnis zu nehmen. Dann braucht man nicht, wie Herr Minister Stächele geäußert hat, das ganze Korruptionsbekämpfungsgesetz auf der Bundesebene zu ändern. Denn es ist dringend notwendig gewesen, dieses Gesetz 1997 zu verschärfen. Es gibt keinerlei Veranlassung, eine solche Gesetzesänderung zu verlangen. Mit einer ganz einfachen Änderung der Gemeindeordnung lässt sich die von den Bürgermeistern verlangte Klarheit herbeiführen.
Ob und gegebenenfalls wann Sie damit herüberkommen, wissen wir nicht. Mit unserem Änderungsantrag hätten wir das Thema ein für allemal erfolgreich vom Tisch.
Da mir nur wenig Redezeit zur Verfügung steht, sage ich: In diesem Gesetzentwurf gibt es fünf Punkte, die für uns
keine Probleme darstellen: zum Beispiel neue Begriffe und die Frage, wie man mit Auskunfts- und Einsichtspflichten umgehen kann.
Aber die zentrale Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts können wir nicht mittragen; sie findet unsere Ablehnung. Ich behaupte auch: Mit dem ehemaligen Innenminister Dr. Schäuble wäre eine solche Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts nicht machbar gewesen.
Herr Kollege Hofer, ist Ihnen die von mir angesprochene Stellungnahme des Innenministeriums vom Dezember 2004 bekannt, die sich mit der Frage befasst, wo welche Verstöße festgestellt worden sind?
Herr Präsident, ich meine, dass wir über die Buchstaben a bis c zusammen abstimmen können, und beantrage insoweit namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Rhein-Neckar-Raumes, wenn wir heute nicht mehr über die Inhalte diskutieren müssen, sondern über das Gesetz zum Staatsvertrag diskutieren, zu dem man Ja oder Nein sagen kann. Das ist die Grundlage der heutigen Beratung und Beschlussfassung. Unsere Fraktion sagt aus voller Überzeugung Ja zu diesem Gesetz zum Staatsvertrag.
Es war nicht ganz einfach, die drei Bundesländer in einer Beratungsrunde innerhalb von fünf Monaten zu einem Vertrag zu bringen, der in allen Landesparlamenten uneingeschränkte Zustimmung findet. Wir sind in der Reihe der Landesparlamente das dritte und letzte Parlament, das sich mit diesem Staatsvertrag beschäftigt.
Vorausgegangen ist die Vorgeschichte seit 1969. Seinerzeit, also vor über 30 Jahren, ist ein erster Staatsvertrag abgeschlossen worden, der über die Bundesländergrenzen zu
Hessen und Rheinland-Pfalz hinweg die Grundlage für eine gemeinsame Raumplanung geschaffen hat. Die Regelung vom 26. Juli 2005 ersetzt und ändert diesen alten Staatsvertrag, und zwar zum Besseren hin, nämlich zu einer Regionalplanung, die einheitlich und nicht mehr so wie bisher in gestaffelten, erweiterten Entscheidungsabläufen vorgenommen wird.
In der Zwischenzeit ist am 28. April 2005 aus jenem RheinNeckar-Raum auch eine Metropolregion geworden. Beides, die Planungsregelung der drei Bundesländer und die Anerkennung als europäische Metropolregion, soll dem RheinNeckar-Raum Auftrieb und Schub geben. In diesem Zusammenhang ist es eindeutig, dass die Regelungen, die getroffen worden sind, ein Meilenstein, aber nicht das Ziel der Bemühungen für diesen Raum sind. In diesem Raum wird die Diskussion weitergehen, wie sie auch in den anderen Parlamenten geführt worden ist.
Es wird dann auch um die Frage gehen, ob es sinnvoll ist, dass ein großer Teil der 96 Mitglieder geborene Mitglieder sind, nämlich als Bürgermeister von Städten und Gemeinden nicht gewählt, sondern entsandt werden, ob es also richtig ist, dass Vertreter der Exekutive der Kommunen in der Exekutive der Region Verantwortung für die Regionalplanung tragen. Denn die staatliche Aufgabe der Regionalplanung ist ja der Regionalversammlung übertragen worden.
Es gibt den alten Traum eines direkt gewählten regionalen Parlamentes. Dieser ist sicherlich in absehbarer Zeit nicht realisierungsfähig,
aber trotzdem als ein Ziel weiterhin zu diskutieren. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um dort auch wirklich eine demokratische, legitimierte Vertretungskörperschaft zu schaffen?
Ich darf Ihnen noch einmal kurz die Zahlen nennen. Es sind 279 Gemeinden und sieben Landkreise in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen, die mit einer Fläche von 5 600 Quadratkilometern und einer Bevölkerung von 2,4 Millionen Einwohnern europäisch aufgestellt sind.
Herr Kollege Fleischer hat das alte Anliegen der Rheinschiene, auch in diese Kategorie aufgenommen zu werden, angesprochen. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen: Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, dem ist keine Tür verschlossen. Aber die Anerkennung dessen, dass sich ein Wirtschaftsraum über Jahre hinweg unter Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft so aufgestellt hat, dass er in der europäischen Wahrnehmung ein einheitlicher entwicklungsfähiger Raum nach dem Lissabon-Prozess ist, setzt voraus, dass man schon selbst einiges an Aktivität erbringen muss, bevor gesagt werden kann: Der Raum kann angeschlossen werden. Ministerpräsident Beck hat ausdrücklich gesagt: Es wird natürlich auch in den angrenzenden Gebieten, sowohl im PAMINA-Gebiet als auch in der West- und der Vorderpfalz, dadurch ein Schub entstehen, sodass auch diese Bereiche angeschlossen werden könnten.
Ein besonderes Problem gab es in Hessen. Denn der Kreis Bergstraße, die Starkenburg-Region, ist in andere Planungs
einheiten eingegliedert und hat sich deshalb jetzt nicht uneingeschränkt der Kompetenz der neuen Regionalversammlung unterworfen, sondern hat noch eine eigene Entscheidungskompetenz für seinen Bereich in der eigenen hessischen Gliederung bewahrt. Das waren die Schwierigkeiten, die über Monate hinweg ausdiskutiert werden mussten, weil ja kein Bundesland Kompetenzen abgeben will.
Das, was Herr Ministerpräsident Oettinger am 26. Juli zu dieser Entwicklung gesagt hat, darf ich zitieren – wir unterstützen es uneingeschränkt –:
Die Qualifizierung (dieses Raumes) als Metropolregion und der neue Staatsvertrag schaffen für das RheinNeckar-Dreieck beste Voraussetzungen für eine zügige Weiterentwicklung. Baden-Württemberg hat sich in den letzten Jahren nachdrücklich für die Region eingesetzt und sieht in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie dem neuen Regionalverband Rhein-Neckar einen großen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs auf europäischer Ebene.
Dem schließen wir uns als Abgeordnete jenes Raumes ausdrücklich an. Wir bitten Sie, diesem Gesetz zum Staatsvertrag wie alle anderen Landesparlamente einmütig zuzustimmen. Einzelheiten können wir noch im Wirtschaftsausschuss diskutieren, bevor auch dieses Gesetz in Zweiter Beratung verabschiedet wird und damit der Staatsvertrag endgültig geltendes Recht für den Rhein-Neckar-Raum wird.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Auf vielfachen Wunsch ganz kurz: Wir haben deshalb auf einer Aussprache bestanden, weil wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er ganz eindeutig ebenso unnötig wie auch bürokratielastig ist. Es handelt sich dabei wohl um eine kleine Wahlkampfprämie für die FDP/DVP,
die seit Jahr und Tag einen großen Stapel Anträge eingebracht hat, bei denen sich später herausgestellt hat, dass das Problem überhaupt kein Problem war. Die angehörten Kreise haben ebenso wie die IHKs erklärt, dass das, was hier als ein riesengroßes Problem der Verdrängung der privaten Anbieter dargestellt worden ist, überhaupt nicht existiert. Es gab nur einen Fall in Offenburg, der inzwischen abgestellt ist, und alle anderen herangezogenen Beispiele stammen gar nicht aus unserem Land. Deswegen sage ich ganz deutlich: So darf man es nicht machen: einerseits Bürokratieabbau als die Herausforderung der Stunde bezeichnen und dann mit kompliziertesten Verfahren den Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Fesseln anlegen.
Der Blick in die Augen der Kollegen Heinz und Kübler beweist, dass die Kommunalpolitiker der CDU gemeinsam mit uns
auch Kollege Pauli –
sagen: Selbstverständlich, das ist überflüssig wie ein Kropf.
Im Detail können wir es weiter gehend besprechen.
Viel besser wäre es gewesen, jetzt endlich einmal die Bürgermeister von ihrer Sorge vor dem Vorwurf der Vorteilsannahme und der Untreue zu befreien, indem man in die Gemeindeordnung, wenn man sie schon ändert, eine ganz einfache Klarstellung aufnimmt, welche Gelder mit welcher Zweckbestimmung einen strafrechtlich relevanten Vorwurf ausschließen. Das würde die Bürgermeister in Sicherheit bringen, und dieses Anliegen würden wir sofort unterstützen. Da gäbe es in Einzelpunkten sogar Zustimmung.
Wir haben auch kein Problem mit Verwaltungsvereinfachungsregelungen. Aber wer das Gemeindewirtschaftsrecht als eine Bedrohung von Mittelstand und Handwerk ansieht, verkennt völlig, dass die Gemeinden nach ihrem Verfassungsauftrag in kommunaler Selbstverwaltung Daseinsvorsorge im umfassenden Sinne sicherzustellen haben und damit selbstverständlich auch wirtschaftliche Betätigungen in großem Umfang zwangsläufig verbunden sind.
Ich fordere Sie auf, die Beispielsfälle zu nennen,
wo dann tatsächlich nicht ein Zusammenhang mit Aufgaben besteht, an denen kein Privater interessiert ist, wo seitens der Gemeinde dann draufgelegt wird, wo Bürger mit Gebühren belastet werden. Das ist der Punkt, den man immer sehen muss.
Deshalb waren das auch bisher in der Rechtsprechung nicht nur die engeren Daseinsvorsorgebereiche, sondern auch noch die Annexbereiche, also das, was als notwendige Ergänzungsmaßnahme hineininterpretiert werden kann. Eine gesetzliche Regelung ist nicht notwendig.
Ich darf auch sagen: Das Innenministerium selber hat uns alle im Jahr 2004 in einer wunderbaren Darstellung davon überzeugt, dass das Problem der FDP/DVP kein Problem für Kommunen, Handwerk und Mittelstand ist.
Auch die Industrie- und Handelskammern haben dem beigepflichtet.
Ich würde deshalb schon sagen: Mit diesem Gesetzentwurf ab in den Papierkorb!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir halten es unverändert für richtig, die Möglichkeit zu schaffen, EU-Bürger, die in Deutschland leben und in der Lage sind, in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen kommunale Mandate wahrzunehmen, auch in Regionalversammlungen zu entsenden. Das ist der Hintergrund unseres Gesetzentwurfs.
Gegen unseren Gesetzentwurf wurde im Wirtschaftsausschuss und im Innenausschuss vorgebracht, dass Regionalversammlungen staatliche Aufgaben im Bereich der Planung wahrnähmen und dass diese Aufgabe nicht Personen anvertraut werden könne, die keine Deutsche seien. Dazu ist vorgetragen worden, dies ergebe sich aus der Verfassung. Es sind allerdings Formulierungen gewählt worden, die erkennen lassen, dass bei gutem Willen auch eine andere Interpretation dieses Verfassungsauftrags möglich wäre.
Als Kronzeugen benennen wir Dr. Steinacher, den Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart, der nachvollziehbar erklärt, es handle sich um eine kommunale Aufgabe. Das merkt man ständig, besonders im Bereich der Planung. Denn die Gremien, die dort mit ihren Repräsentanten zusammenkommen, verstehen sich nun wirklich als kommunale Gremien.
Deswegen sind wir der Auffassung, auch wenn unser Gesetzentwurf zweimal abgelehnt worden ist: Wer in Sonntagsreden immer Bürgerbeteiligung und europäische Aspekte beschwört, sollte auch den Mut haben – ich weiß nicht, wovor man da Angst hat –, den EU-Bürgern, die bei uns in kommunalen Gremien tätig sind, die Möglichkeit zu geben, auf der nächsten Ebene, im Bereich der Regionalversammlung, mitzustimmen.
Wir stellen unseren Gesetzentwurf neuerlich zur Abstimmung und hoffen, dass die Argumente dafür allmählich auch angekommen sind und man sich weder auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit eines derartigen Gesetzentwurfs noch auf die Erklärung zurückzieht: „Unser politischer Wille ist, dass es so etwas nicht geben soll.“ So ist im Innenausschuss bei einem Abgeordneten der CDU, einem Landrat dieses Landes, erkennbar geworden, dass man einfach nicht will. Wenn man wollte, könnte man. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in der Zweiten Beratung.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Hymne unseres geschätzten Kollegen Kübler
auf die Landesregierung und auf Baden-Württemberg bin ich bereit, als erstes einige Lobesworte an die Regierung und die Regierungsfraktionen zu richten.
Die Hausaufgaben, die seit dem Jahr 2001 hätten erledigt werden sollen, sind viereinhalb Jahre später gemacht worden.
Einerseits geschah dies in handwerklichen Fragen. Man hat endlich auch nachvollzogen,
dass seit Jahren D-Mark-Beträge in Euro-Beträge umgewandelt wurden. Außerdem ist der überflüssige Positivkatalog abgeschafft worden. Weiter wurde das Quorum maßvoll von 30 auf 25 % – und damit viel zu wenig – herabgesetzt. Selbstverständlich hat man auch Lebenspartnerschaften wahrgenommen, die in den gemeindlichen Gremien dieselben Auswirkungen wie Ehepartnerschaften haben.
Man hat des Weiteren auf längeres Betreiben von uns Ausschließungsgründe für den Bereich vorgesehen, in dem die Kommunen Gesellschaften mit mehr als hälftiger Beteiligung beherrschen. Auch dies sind Regelungen, die selbstverständlich zu belobigen sind. Das hätte man allerdings schon vorher ohne weiteres miteinander machen können.
Damit genug des Lobes.
Es stellt sich ja mehr die Frage, warum es viereinhalb Jahre gedauert hat, bis diese Regelungen umgesetzt worden sind.
Es ist auch zu erwähnen, dass Gesetzentwürfe von unserer Seite zu den wichtigen Fragen von mehr Bürgerbeteiligung nicht nur einmal, sondern wiederholt ins Parlament eingebracht worden sind – sogar auf der Grundlage, die jetzt Gesetzentwurf der Regierung ist. Diese Gesetzentwürfe sind jedes Mal mit dem Hinweis abgelehnt worden, es käme der ganz große Wurf.
Ich vermisse etwas, was gestern das Kabinett beschlossen hat: das Gemeindewirtschaftsrecht. Ich kündige an, dass wir dies noch einmal vertieft im weiteren großen Wurf zu diskutieren haben.
Ich will jetzt mit dem Lob aufhören.
Herr Kollege Kübler, in einem ganz zentralen Punkt, nämlich bei § 21 der Gemeindeordnung, liegen wir weit, weit, weit auseinander. Wir diskutieren über diesen Punkt jetzt zum dritten oder vierten Mal miteinander. Wir hatten zusammen mit den Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der Anfang Juni dieses Jahres Anlass zur Diskussion hier im Plenum gegeben hat. Wir haben nach Vorlage Ihres Gesetzentwurfs die Diskussion nochmals geführt und im Innenausschuss die Debatte noch etwas vertieft. Allerdings sage ich, dass dort nur wenige Punkte noch einer weiteren Klärung zugeführt werden konnten.
Ich hatte für meine Fraktion angeregt, bei dem positiven Anschluss- und Benutzungszwang für Fern- und Nahwärmeversorgungseinrichtungen auch noch ausdrücklich in den Gesetzestext die Formulierung „oder aus Gründen der Erhaltung der natürlichen Lebensräume“ aufzunehmen und nicht nur auf das örtliche Interesse zu verweisen. Ich hatte vorgeschlagen, dies als einen der Gründe zu nennen. Daraufhin ist dargelegt worden, dass man juristische Probleme bekommen könnte – Herr Kübler hat das angesprochen –, weil sich erst einmal die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Gemeinden auf ihren lokalen Wirkungsbereich beschränke. Ich drücke die Daumen, dass auch ohne diese klarstellende Ergänzung die weiteren gerichtlichen Klärungen zugunsten der Gemeinden ausgehen, die Fernwärmeund Nahwärmeversorgung als etwas Wichtiges ansehen, auch wenn es unmittelbar Klimawerte in der Gemeinde nicht verändert.
Ich wiederhole noch einmal: Es ist, glaube ich, allgemeine Auffassung in diesem hohen Haus, dass wir global zu denken und lokal zu handeln haben. Dieser Punkt ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Umweltverantwortung wahrgenommen wird. Deswegen sind wir froh, dass der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE sich dadurch erledigt hat, dass er mit einer vernünftigen Ausgestaltung in den Gesetzentwurf der Regierung aufgenommen worden ist.
Der zweite Punkt war, dass möglicherweise gegenüber der alten Regelung der Gemeindeordnung sogar eine Ver
schlechterung eintritt, soweit es sich um Bebauungspläne und um Bauleitpläne handelt. Bisher konnten derartige Maßnahmen vom Gemeinderat zum Gegenstand entsprechender Bürgerbeteiligungen gemacht werden. Jetzt heißt es zwar, die Grundsatzfragen davor und etwaige Auswirkungen hinterher könnten immer noch zum Gegenstand von Bürgerbegehren gemacht werden. Aber das ist außerordentlich zweifelhaft. Es wäre mir sogar lieber, es wäre die alte Regelung beibehalten worden, die die Möglichkeit gegeben hat, auch im Bereich der Bebauungspläne Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen.
Jetzt kommt es allmählich zum Tadel, und zwar zu der wichtigen Frage, die ich mir in all den Diskussionsrunden immer wieder gestellt habe: Warum ist eigentlich die CDU nicht bereit, etwas, was sich in Bayern bewährt hat, was mit Quoren verbunden ist, die in ihrer Höhe nicht dazu führen, dass unsinnige Ergebnisse und in großer Zahl Bürgerbegehren und Bürgerentscheide herauskommen, hier in diesem Land zu akzeptieren, obwohl sich ja die Befürworter auf Grundelemente der Demokratie berufen können? Ich habe in diesem Zusammenhang einen Satz von Paul Valéry gefunden. Ich glaube, den sollte ich schon einmal zu Gehör bringen:
Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
Darin sehe ich einen möglichen Hintergrund der Einschränkung dieser Quoren.
Denn es besteht ja das allgemeine und gemeinsame Problem, dass die Wahlbeteiligungen und Beteiligungen der Bürgerschaft rückläufig sind. Daher müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Bürger an ihren kommunalen Angelegenheiten zu beteiligen.
Deshalb ist auch die Aussage von Max Frisch wichtig, die da lautet:
Die Demokratie gibt die Freiheit, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen.
Außerdem steht in der Koalitionsvereinbarung, dass eine deutliche Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger geschaffen werden soll. Ich sehe nicht, dass durch eine Absenkung des Quorums von 30 auf 25 % eine deutliche Verbesserung der Beteiligung erreicht werden könnte.
Ich führe Ihnen einmal vor Augen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, unserer Landeshauptstadt, von 23 % der Wahlberechtigten gewählt worden ist. Wenn Ihre Vorstellung ist, dass 25 % der Beteiligten in irgendeiner Angelegenheit dabei sein müssen, damit irgendetwas verbindlich wird, dann haben wir, meine ich, alle Veranlas
sung, möglichst vielen Anreize zu bieten, sich einzubringen.
Deshalb ist in diesem Zusammenhang deutlich zu sagen: § 21 ist in unserem Gesetzentwurf so geregelt, wie es ohne Schaden für den Freistaat Bayern dort seit Jahr und Tag praktiziert wird,
einschließlich der Befugnisse, die Bürger auch über Steuern, Abgaben und Taxen befinden zu lassen. Hier heißt es, der Bürger sei nicht reif genug, über die eigene Interessenlage hinaus solche Dinge zu entscheiden. Wir halten das für ängstlich, wir halten das für misstrauisch, wir halten das für kleinmütig,
weil dadurch die repräsentative Demokratie in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Ich habe noch nicht gehört, dass in Nordrhein-Westfalen als größtem Bundesland, das ein Quorum von 20 % hat, in den letzten Jahren die repräsentative Demokratie gefährdet worden wäre.
Auch weiterhin haben die gewählten Gremien der repräsentativen Demokratie bei all den Modellen Entscheidungsbefugnisse.
Ich weise auch auf Thüringen hin, das seine Quoren gerade von 25 % abgesenkt hat auf Regelsätze, die je nach Größe unter 25 % liegen.
Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass wir die Bürger in ihre eigenen Angelegenheiten einbinden und ihnen die Möglichkeit zur Beteiligung geben. Agendagruppen werden von uns allen immer befürwortet. Wir alle sagen immer: Das ist eine ganz wichtige Einrichtung. Wenn es aber einmal ernst wird, dass auch von der Gemeindeordnung her die Möglichkeit gegeben wird, Agendaergebnisse mit Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, dann bleiben Sie kleinmütig. Dann bleiben Sie misstrauisch
und misstrauen den Wählerinnen und Wählern, auf die Sie auf der anderen Seite all Ihre Hoffnungen stützen. Ich meine, wir werden § 21 in Ihrer Ausgestaltung nicht mittragen können.
Ein Satz zum Abstimmungsverhalten: Weil ein großer Teil der Regelungen dieses Gesetzentwurfs richtig ist und von
uns mitgetragen wird und seit Jahr und Tag von uns verlangt worden ist, haben wir natürlich keine Veranlassung, das Gesetz insgesamt abzulehnen. Da aber die wichtige Ausgestaltung des Quorums in § 21 weit hinter dem zurückbleibt, was im Interesse der Demokratie notwendig wäre, kündige ich an, dass wir uns bei der Gesamtabstimmung enthalten werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Gemeinsamkeiten. Die erste Auffälligkeit ist auf jeden Fall, dass etwas, was seit dem Jahr 2001 in einer Koalitionsvereinbarung steht, nun im fünften und letzten Jahr dieser Regierung schließlich zu einem Gesetzentwurf geführt hat. Man kann hier nur ironisch anmerken: Wenn alle Koalitionsvereinba
rungen darauf angelegt würden, dass sie erst im letzten Jahr der jeweiligen Regierung verwirklicht werden, bräuchte man eigentlich praktisch gar keine Koalitionsvereinbarungen mehr,
weil die Politik damit nicht für die eigene Amtszeit, sondern allenfalls für die folgenden Amtszeiten gestaltet würde.
Lobend kann gesagt werden, dass eine Vielzahl von Routinevorgängen nunmehr klargestellt werden. Wenn ich mich recht entsinne, ist vor einigen Jahren die Umstellung von D-Mark auf Euro erfolgt. Wenn diese Umstellung jetzt auch in den einschlägigen Gesetzesvorschriften vorgenommen wird, so ist auch dies als überfällig zu bezeichnen. Wenn die Lebenspartnerschaft der Ehepartnerschaft bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben gleichgestellt wird, so ist auch das eine Angelegenheit, die selbstverständlich von uns allen mitgetragen wird. Wenn das nun geplante Gesetz nicht der „ganz große Wurf“ hätte werden sollen, dann wäre das ein oder zwei Jahre zuvor auch mit Novellen, die dann einstimmig oder einmütig verabschiedet worden wären, möglich gewesen.
Es gibt weitere Regelungen, die wir ausdrücklich gut finden, etwa die Nah- und die Fernwärmeversorgung in den Nutzungs- und Anschlusszwang hineinzunehmen. Das hat uns in diesem Parlament schon einmal ausführlich beschäftigt. Damals hieß es dann, es seien verfassungsrechtliche Grundsätze zu bedenken. Die Regelung, die jetzt gilt, halten wir für ergänzungsbedürftig. Die Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen sollte neben den örtlichen Bedürfnissen ausdrücklich ebenfalls in die Regelung aufgenommen werden. Denn letztlich ist es der Gedanke der Ökologie, dass man lokal handeln muss, wenn man global etwas erreichen will.
Deswegen wäre es gut, dies nicht nur über das Staatsziel „Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ aufzunehmen, weil dann den Gemeinden verdeutlicht würde, dass das örtliche Bedürfnis auch aus den globalen Belangen des Klimaschutzes und der Erhaltung der Lebensgrundlagen hergeleitet werden kann.
Wir werden im Innenausschuss besprechen, mit welcher Formulierung auch den verfassungsrechtlichen Bedenken problemlos Rechnung getragen werden kann. Der Rechtsweg ist im Zusammenhang mit den Verfahren der Stadt Aalen noch nicht abgeschlossen.
Es gibt allerdings – darüber wurde schon am 1. Juni ausführlich debattiert – bei den wesentlichen Themen des Anliegens „Mehr Demokratie“ sehr unterschiedliche Auffassungen. Was jetzt vorgelegt wird und was wir über Jahre hinweg gehört haben, erkläre ich für meine Fraktion für kleinmütig, ängstlich, misstrauisch und zögerlich.
Ich möchte das wie folgt begründen: Wer sich einmal mit den in Bayern gemachten Erfahrungen – auch wenn diese
Regelung erst viel später eingeführt worden ist – auseinander setzt, wird feststellen, dass man keine Angst zu haben braucht, dass überall unsinnige Entscheidungen von Leuten, die nur ihre eigenen Interessen vor Augen haben, getroffen würden. Die Geschichte der umfangreichen bayerischen Bürgerschaftsmitwirkungsbemühungen zeigt, dass bei Bürgerentscheiden sogar in Gebührenfragen sachgerechte Entscheidungen herausgekommen sind, weil die Verantwortung, die wir grundsätzlich jedem in der Demokratie als absolutes Grundelement zuweisen müssen, es auch rechtfertigt, zu sagen: In Angelegenheiten örtlichen Bezugs muss eine möglichst breite und weite Möglichkeit geschaffen werden, sich einzubringen, und zwar deshalb – das ist nicht etwa ein Wort von mir, sondern der frühere Ministerpräsident hat es wiederholt gebraucht –, weil ja immer zu beachten ist, dass Demokratie nicht vom Hinschauen und Zuschauen lebt, sondern vom Mitmachen.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich einzubringen und Entscheidungen zu treffen: Fragen wie die, ob ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll – ein schwieriger Abwägungsprozess – oder ob ein Naturschutzgebiet ausgewiesen oder ein Hotel gebaut werden soll, sind doch Fragen, die durchaus auch der bürgerschaftlichen Mitwirkung zugeführt werden können.
Der wird sich dann nach einem Bürgerentscheid durchaus an dieses Votum halten, wenn er den Willen seiner Bürgerschaft nicht nur alle fünf Jahre bei Wahlen ergründet,
sondern auch in konkreten Vorgaben und Entscheidungen. Ich kann Ihnen eine ganze Zahl von positiven Beispielen nennen. Deswegen bitte ich darum, dieses Misstrauen einmal zurückzustellen.
Das Grundanliegen lautet doch wirklich – wie in der ersten Debatte zu unserem gemeinsamen Gesetzentwurf gesagt wurde –, dass es wichtig ist, dass der Bürger die Möglichkeit hat, sich in seine eigene Angelegenheit mit Verstand und Energie einzubringen.
Deswegen halten wir es weiterhin für notwendig, das vorgesehene Quorum abzusenken. Wir halten es für erforderlich, noch einmal sorgfältig darüber nachzudenken, ob es denn irgendeinen vernünftigen Grund gibt, Bebauungspläne und die bauliche Gestaltung aus dem Negativkatalog herauszunehmen.
Was wir heute gehört haben, soll den Eindruck vermitteln, als seien hier alle Möglichkeiten gegeben.
Uns erscheint in diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, die Bürger auch in diesem Bereich abstimmen zu lassen, nicht weitgehend genug.
Ich darf Ihnen wirklich empfehlen, die in Bayern gemachten Erfahrungen einmal nachzuvollziehen und nachzulesen, in welchem Umfang gerade auch im baulichen Bereich sachgerechte Bürgerentscheide erfolgt sind.
Ich empfehle Ihnen auch, einmal darüber nachzudenken, was denn die deutliche Absenkung des Quorums bewirkt hat: doch nicht, dass man sich überall die Mühe macht, wegen Kleinigkeiten Bürgerentscheide einzubringen. Aber die Möglichkeit muss gegeben sein.
Ich glaube, wir alle haben überall die Agendaprozesse, dass sich Bürger ihrer örtlichen Probleme annehmen, gefördert und befürwortet. Dazu gehört auch, dass dann, wenn Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet werden, die Möglichkeit gegeben sein muss, dies nicht nur alle fünf Jahre über Entscheidungen in Gemeinderatswahlen umzusetzen. Auch vorher schon sollte die Chance bestehen, durch eine Mitwirkung der Bürgerschaft auf den Gemeinderat einzuwirken. Das halten wir für unverzichtbar und unbedingt notwendig, weil wir alle auch ständig darüber jammern, dass die Wahlbeteiligung zurückgeht und eine Politik- und Parteienverdrossenheit einsetzt.
Warum ist das der Fall? Weil die Politiker angeblich machen, was sie für richtig halten, und auf die Bürger und deren Probleme und Argumente keine Rücksicht nehmen. Deswegen ist es notwendig, auch breite Möglichkeiten zu schaffen, und zwar auf der Gemeinde- und auf der Landkreisebene. Auf der Landkreisebene gibt es wichtige Anliegen. Ich erinnere nur an ein Müllheizkraftwerk in meinem Bereich, das wirklich als Thema intensiv diskutiert worden ist und wo dann die Gremien darüber befunden haben und die konkreten Belange auf einer Ebene wahrgenommen haben, die nichts mehr mit der Betroffenheit der Bevölkerung in einem größeren Gebiet zu tun hatte.
Wenn ich das sehe, sage ich: Die Feststellung, in dieser Hauptfrage sei jetzt mit der vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung eine positive weitgehende Veränderung erreicht, können wir nicht bejahen. Wir meinen, es muss noch weiter gehen. Wir bleiben bei dem Gesetzentwurf, der ja gemeinsam im Innenausschuss behandelt wird, in der Frage von mehr Bürgerbeteiligung bei unserer Meinung. Was Jugendgemeinderat und Jugendmitwirkung betrifft, sind wir unverändert der Meinung, dass eine Sollvorschrift wirklich viel mehr Anreiz und Auftrag gäbe als die Regelung, dass man noch gewisse Gremien mit einbeziehen kann. Gerade im Bereich der jungen Menschen ist es wichtig – wir haben es bei der Frage der Herabsetzung des Wahlalters diskutiert –, dass sie die Möglichkeit haben, sich mit ihren Ideen und mit ihren Vorstellungen einzubringen. Wo Jugendgemeinderäte durch Wahlentscheidung gebildet worden sind, leisten sie wichtige Arbeit. Sie fördern insbesondere auch die Beteiligung der Jugendlichen an dem politischen Geschehen und den Wahlentscheidungen.
Auch wenn das zu beachten ist, bin ich trotzdem der Meinung, dass die Routinearbeit Lob verdient. Die ist jetzt mittlerweile geleistet. Zwar sind einige Vorschläge, die auch seit Ewigkeiten auf der Agenda standen, nicht aufgegriffen worden. Gerade im Gemeindewirtschaftsrecht ist ja nun nicht erkennbar – –
Kommt natürlich noch getrennt, obwohl ja der große Wurf als Einheitsentwurf seit vier Jahren angekündigt wurde.
Wir wollen in Einzelheiten im Innenausschuss sorgfältig besprechen, inwieweit die Regelungen auch allen, sage ich einmal, kritischen und konstruktiven Anmerkungen standhalten. Wesentliche Punkte werden von uns mitgetragen, weil sie wirklich ein Schritt in die richtige Richtung sind. Es geht auch ausnahmsweise nicht um Geld, sondern um Demokratie und die Landesverfassung. Wir, die wir darauf stolz sind, dass wir seit 1955 insoweit Vorreiter für alle deutschen Länder sind, sollten auch den Mut haben, konsequent das, was uns andere mit abgesenkten Quoren und erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten an positiven Ergebnissen geliefert haben, in der Gemeindeordnung dieses Landes umzusetzen.
Da ist es natürlich wieder die CDU, die, wie es Herr Schneider am 1. Juni formulierte, grundsätzlich sagt: „Alles dummes Zeug! Was soll das denn? Alle sind zufrieden und glücklich. Wir brauchen doch nicht mit hohem Kostenaufwand irgendwelche erweiterten Regelungen.“ Auf dieser Grundlage werden wir mit Sicherheit der Demokratie nicht dienen, die ständig dadurch gefährdet ist, dass die Bürger nicht mehr wahrnehmen, dass ihre Mitwirkung auch von der Politik so hoch geschätzt wird, wie es eigentlich notwendig ist, wenn man etwas von Demokratie auch mit basisdemokratischen Ansätzen hält. Deswegen werden wir im Innenausschuss die Regelungen in Einzelheiten besprechen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist zu wichtig, als dass es auf der Ebene, wie es der Kollege Reichardt gerade angesprochen hat, behandelt werden sollte.
Wir, die Kurpfälzer Abgeordneten, sind stolz darauf, dass nach der Entwicklung – –