(Demonstrativer Beifall bei der SPD – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: „Ausgezogen“, das ist wohl wahr!)
Sicher werden uns andere Länder folgen. Klatschen Sie nicht zu früh. Sicher werden Ihre eigenen SPD-Länder, sofern noch welche da sind, uns folgen und Studiengebühren einführen. Wir werden mit Ruhe und Gelassenheit verfolgen, was sie machen.
Wer die Presse verfolgt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der hat gesehen, wie der Wandel der SPD vonstatten geht. Die liebe Kollegin Vogt war für Studiengebühren. Jetzt kandidiert sie in Baden-Württemberg und ist gegen Studiengebühren.
Manche haben den Mund zu halten und dürfen nichts mehr sagen. Lernfähigkeit ist bei Ihnen Politik, aber keine Überzeugung – das ist der große Unterschied. Während wir eine ganz klare Linie haben,
Die Kollegen müssen je nach dieser Politik ihre Meinung sagen und tun dies nicht wie bei uns aus Überzeugung.
Aus diesem Grund sage ich noch einmal: Baden-Württemberg ist und bleibt in der Hochschulpolitik das Bundesland Nummer 1. Wenn Sie so gut sind wie wir, stimmen Sie zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister und Herr Pfisterer, ich habe Ihnen 40 Minuten lang zugehört,
und in diesen 40 Minuten hat sich mir die Frage aufgedrängt: Wenn dieser Gesetzentwurf ein solcher Segen für die Hochschulen und für die Studierenden ist, warum um Himmels willen peitschen Sie ihn dann in 15 Tagen durch den Landtag?
(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo! – Zuruf des Abg. Pfisterer CDU – Abg. Herrmann CDU: Die Argumente sind doch bekannt!)
Sie könnten in aller Gemütsruhe diesen Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit diskutieren. Stattdessen tun Sie nichts anderes, als die Öffentlichkeit zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
Ich sage Ihnen, warum der Gesetzentwurf, der am heutigen Vormittag gerade erst in diesem Landtag eingegangen ist, bereits am 15. Dezember verabschiedet wird.
Ich sage Ihnen, warum die Anhörung, die Sie machen, eine Farce ist. Ich sage Ihnen: Sie wollen an den Geldbeutel der Studierenden und ihrer Eltern, und Sie wollen verhindern, dass die Öffentlichkeit das rechtzeitig merkt.
(Beifall bei der SPD und auf der Zuhörertribüne – Zurufe von der CDU – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Schon mal was von „nachlaufend“ gehört?)
Dass Ihnen das nicht gelungen ist, hat ja allein schon die große Demonstration, die gestern in Stuttgart stattgefunden hat, dargestellt.
(Abg. Herrmann CDU: Groß? Das berichtet die Presse nicht! – Gegenruf der Abg. Regina Schmidt- Kühner SPD: 10 000!)
Ja. – Das wird Ihnen auch nicht gelingen, weil wir dazu beitragen werden, dass es Ihnen nicht gelingen wird, diesen Gesetzentwurf unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.
Ihr Studiengebührengesetz ist ein schlecht bemänteltes Projekt zur Vertreibung junger, kluger Menschen aus Mittelstand, Handwerk und Arbeiterfamilien aus unseren Hochschulen.
Aber vielleicht wird Sie Folgendes überraschen: Die SPDLandtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf einstimmig ab.
(Beifall bei der SPD – Abg. Hofer FDP/DVP: Ein- stimmig? Das ist eine Leistung! – Abg. Hillebrand CDU: Lehnt sie ihn denn auch innerlich ab? – Zu- rufe der Abg. Dr. Noll FDP/DVP und Wacker CDU – Unruhe)
Dieser Gesetzentwurf ist ein Bürokratiemonster und verfehlt sein Ziel. Er ist mittelstands- und arbeitnehmerfeindlich, familien- und frauenfeindlich und zukunftsfeindlich und ist darüber hinaus auch noch schlecht gemacht.
Ein Beispiel hat ja gestern die Presse öffentlich gemacht: Es geht um die Bevorzugung der L-Bank, obwohl es ein Angebot von der KfW gibt, das besser ist als das, was die L-Bank anbietet.
Die KfW ist im Übrigen auch eine öffentliche Bank. Sie kann das genauso und zu den gleichen Bedingungen anbieten wie die L-Bank.
Entweder haben Sie schlecht verhandelt, oder Sie wollten das bei einer baden-württembergischen Bank halten, damit auch das Land an dieser Stelle noch einmal von den Gebühren profitiert.
Wir werden noch Gelegenheit haben, über diese Thematik zu beraten, denn wir werden einen Antrag einbringen, in dem wir zum einen fordern, die Informationen auf den Tisch zu legen, und zum anderen beantragen, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sicherstellt, dass die Bevorzugung der L-Bank auch rechtens ist.
(Abg. Wacker CDU: Das kostet aber auch Geld, Frau Kollegin! – Gegenruf des Abg. Teßmer SPD: Ach, Herr Wacker! – Abg. Zeller SPD: Das zahlt sich doch aus!)
Nächster Punkt: Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, leugnen – das haben Sie ja gerade auch lautstark gemacht –, dass dieser Gesetzentwurf arbeitnehmerfeindlich ist, dann wissen Sie nichts, aber auch gar nichts über die finanzielle Situation von Durchschnittsfamilien.