Dies bedeutet eben, dass in den Zins der L-Bank oder anderer, die einen gleichen oder besseren Zins bieten, dieses Risiko nicht einfließt, es aber in jeden anderen entsprechenden Kleinkredit einfließen würde. Ich darf noch einmal betonen, Frau Bauer: Die L-Bank verdient an diesem Kredit nichts. Sie ist eine Förderbank des Landes und wickelt dieses Geschäft im Auftrag unseres Landes ab.
Die Einführung von Studiengebühren hat aber auch eine andere Seite. So, wie die Hochschulen der Gesellschaft, dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet sind, ihre Qualität zu belegen, zu belegen, was mit den Steuergeldern gemacht wird, so haben sie auch eine Verpflichtung den Studierenden gegenüber.
Zwei Dinge müssen wir gerade jetzt, wo wir Studiengebühren einführen, wesentlich stärker in Augenschein nehmen:
Erstens müssen wir bei der Studierendenauswahl sorgfältiger vorgehen, als es bisher der Fall ist. Wir können Medizinstudenten nicht nur über Abiturnoten auswählen.
Der zweite Punkt ist die Qualitätssicherung. Wir haben in Deutschland insgesamt – und auch im Land Baden-Württemberg; das gebe ich zu – keine Qualitätssicherung der Lehre an den Hochschulen, wie sie international üblich ist. Für uns sollte die Einführung von Studiengebühren spätestens jetzt mit Nachdruck ein Argument sein, diese Qualitätssicherung gegenüber den Hochschulen auf jeder Ebene einzufordern.
Das bedeutet erstens die Errichtung interner Qualitätssicherungssysteme, die akkreditiert werden, also interner Evaluationen in jeder Hochschule und in jedem Studiengang. Das bedeutet zweitens eine Stärkung des Akkreditierungssystems und drittens eine Stärkung der übergreifenden Evaluationen.
Die Ergebnisse müssen transparent und sichtbar gemacht werden. Die Studierenden, die zahlen, müssen vorher wissen, auf was sie sich einlassen, wenn sie sich für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule entscheiden.
Wir haben sichergestellt – und deshalb bin ich den beiden Regierungsfraktionen für ihre Initiative dankbar –, dass die Studiengebühren zur Verbesserung der Lehrqualität und zur Verbesserung der Betreuungsrelation verwendet werden können. Wir unterscheiden also zwischen dem Staatszuschuss – daraus berechnet sich die Kapazität – und den im Wege der Studiengebühren erbrachten Leistungen der Studierenden – dieses dient der Verbesserung der Lehre.
Die demografische Herausforderung gehen wir anders an. Die gehen wir jetzt mit einem Hochschulkongress an, die gehen wir sehr sorgfältig in Abstimmung mit der Wirtschaft an, um die Frage zu beantworten, wo wir für die größer werdende Zahl junger Leute, die studieren wollen, neue Studienplätze schaffen müssen und in welchen Bereichen sie Berufsaussichten haben. Wir dürfen nicht mehr vorgehen wie in den Siebzigerjahren, nach dem weihnachtlichen Motto „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“: Alle strömen in die Universität, und keiner fragt sich nach der Verantwortung, wo die denn später einen Beruf finden.
Dies gehen wir ernsthafter an, als es bis jetzt irgendein Land gemacht hat. Deshalb bin ich dem Ministerpräsidenten für seine Initiative zu dem Kongress „Hochschule 2012“ sehr dankbar.
Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen, mit dem jemand sehr unverblümt für Studiengebühren argumentiert hat:
Berufliche Bildung an der Universität bezahlt der Steuerzahler. Berufliche Bildung der Arbeitnehmer, die bezahlen sie selber. Es lässt sich schon einmal die Frage stellen, ob das gerecht ist.
und der wesentlich an der Ausprägung unseres Sozialstaats, dem wir mit diesem Gesetz auch verpflichtet sind, mitgewirkt hat.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der zweiten Lesung zur A b s t i m m u n g.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 13/4940. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit zwei Änderungen zuzustimmen. Ich werde an den entsprechenden Stellen auf diese Änderungen hinweisen.
und dabei zunächst die Nummern 1 und 2 bis einschließlich § 11. Ich weise darauf hin, dass für § 4 in Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfehlung eine neue Fassung vorgeschlagen wird. Ich lasse über diese Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer diesen Bestimmungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4965, zur Abstimmung auf. Damit wird die Anfügung eines neuen § 12 begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe die Nummern 3 bis 8 des Artikels 1 auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
auf und verweise auf Abschnitt I Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Ich lasse über Artikel 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.