Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben nunmehr noch abzustimmen über Abschnitt II mit den Ziffern 1 bis 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 13/4940. Es wird vorgeschlagen, drei Anträge für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung mit dem gleichen Abstimmungsverhältnis wie im Ausschuss zu.
Mit Ja haben 91 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 3 Abgeordnete gestimmt, ein Abgeordneter hat sich enthalten.
Damit hat der Landtag der Ernennung des Herrn Günter Kunz zum Vizepräsidenten des Rechnungshofs gemäß § 10 Abs. 1 des Rechnungshofgesetzes zugestimmt.
Ich weise noch darauf hin, dass 15 Minuten nach Eintritt in die Mittagspause, das heißt um 14:00 Uhr, die 8. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Verlagerung Sinsheimer Messen“ im Conrad-Haußmann-Saal stattfindet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur – Drucksache 13/4859
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/4957
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
(Abg. Seimetz CDU: Du kannst jeden Einzelnen extra begrüßen! – Gegenruf des Abg. Gall SPD: Fangen Sie das nicht an!)
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein Gesetz in der zweiten Lesung auf den Weg, auf das die Landwirte in der Grenzregion am Hochrhein, auch wenn mit diesem Gesetz nicht alle Probleme gelöst werden, dringend warten.
Einen Ankauf deutscher Grundstücke gab es schon in den Neunzigerjahren in einem gewissen Umfang, aber vor allem seit 2002 und 2003 ist die Landnahme durch schweizerische Landwirte stark angestiegen. Das Gleiche gilt für den Pachtbereich. Ursache für diese Entwicklung war und ist erstens die höhere Förderung der Schweizer Landwirte durch die Eidgenossenschaft, zweitens sind es höhere zu erzielende Preise für schweizerische landwirtschaftliche Produkte, und der dritte Bereich ist das deutsch-schweizerische Zollabkommen, wonach Landwirte, die in Deutschland produzieren, ihre Waren zollfrei in die Schweiz einführen können. Das heißt: Dreimal Vorteile für die schweizerischen Landwirte auf deutschem Gebiet gegenüber ihren deutschen Mitbewerbern in der Zollgrenzregion.
Deshalb ist das Land Baden-Württemberg aktiv geworden. Schon 1999 wurde eine Änderung angemahnt, und zwar im Zuge der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz. Da ist man nicht weitergekommen. Es gab weitere Initiativen, nachdem sich das Problem im Jahr 2003 ver
schärft hat. Ein entsprechender Entschließungsantrag des Landes wurde bereits am 13. Januar 2004 im Bundesrat eingebracht. Es hat gedauert, die Hürden auf Bundesebene – Bundesrat und Bundestag – zu überspringen, aber die Ausdauer hat sich gelohnt. Am 18. August 2005 ist das Gesetz zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes – so heißt es – in Kraft getreten. Damit gab es endlich grünes Licht aus Berlin, damit wir in dieser Region im Land handeln können.
Es gab eine Anhörung. Wir haben die erste Lesung des Gesetzentwurfs am 30. November gehabt und haben heute die zweite Lesung. Jetzt wird es möglich – das ist das Ergebnis –, dass die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks versagt werden kann, wenn der vereinbarte Kaufpreis mehr als 120 % des Kaufpreises vergleichbarer Grundstücke beträgt. Das Gleiche gilt entsprechend auch für die Pacht. Damit kommen wir bei dem Problem unserer Landwirte am Hochrhein ein ganzes Stück voran, aber wir müssen weiter aktiv bleiben. Wir können da nicht stehen bleiben.
Wir brauchen – darauf bestehen wir – eine Änderung des deutsch-schweizerischen Zollabkommens im Agrarbereich. Das ist und bleibt notwendig. Zweitens muss in der EU ganz dringend darauf gedrängt werden, dass der Anspruch Schweizer Landwirte auf deutschem Boden auf EU-Förderung abgeschafft wird. Zwar hat sich die Schweiz bereit erklärt, die EU-Förderung auf die Förderung der Schweizer Landwirte anzurechnen, aber das bedeutet ja, dass die Schweiz bzw. der Haushalt der Schweiz auf Kosten der Europäischen Union und damit auch von Deutschland entlastet wird.
Die CDU-Fraktion dankt der Landesregierung für die hartnäckige Verfolgung des Themas. Diese war erfolgreich. In der Anhörung gab es Zustimmung von allen Seiten, mit Detailkritik in Einzelheiten. Diese wurde teilweise aufgenommen.
Wir freuen uns, dass alle Fraktionen in diesem Hause diesem Gesetzentwurf im Interesse unserer Landwirte am Hochrhein zustimmen und bedanken uns dafür.
(Beifall der Abg. Seimetz CDU und Drautz FDP/ DVP – Abg. Seimetz CDU: Auch der Beifall ist vereinzelt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat keine weiteren Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf und wird ihm zustimmen.
Die vorherige Bundesregierung hat den Weg zur Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes frei gemacht, sodass die Landesregierung dies nun übernehmen kann. Damit ist es möglich, im Landesgesetz Öffnungsklauseln und Spielräume einzubauen. Die Anwendung ist allerdings – vorerst je
denfalls – auf ein kleines Gebiet des Landes beschränkt – ungefähr in dem Verhältnis, in dem hier jetzt Abgeordnete, gemessen an ihrer normalen Anzahl, anwesend sind.
Die von Rot-Grün vorgenommene Gesetzesänderung ermöglicht, im Anschluss daran eine regionale Agrarstruktur zu entzerren, die sich in den letzten Jahren stark verzerrt hat. Aber ich sage ausdrücklich: „im Anschluss“, und dieser Anschluss hatte Verspätung, was ich nach wie vor kritisiere. Dieser Gesetzentwurf hätte bei uns in Baden-Württemberg früher eingebracht werden können. Dann hätten wir einiges vermeiden können, was diese Verzerrung beschleunigte.
Doch jetzt geht es schneller – das ist gut und richtig –, denn jetzt stehen die Instrumente zur Verfügung, die wir eigentlich schon seit Jahren gebraucht hätten.
Ich komme darauf zurück, was eigentlich das Beste gewesen wäre. Das Beste und Einfachste wäre gewesen, eine Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zum Grenz- und Durchgangsverkehr von 1958 vorzunehmen. Ich darf aus dem Artikel 2 zitieren, der geradezu dazu prädestiniert ist, eine Änderung vorzunehmen. Demnach können die Grenzbewohner, die Wirtschaftsgebäude in der Zollgrenzzone des anderen Staates haben, bestimmte Vergünstigungen erhalten. Aus diesen Grundstücken gewonnene rohe Erzeugnisse mit Ausnahme der Erzeugnisse des Reb- und Tabakbaus fallen darunter. Unter Buchstabe c – um diesen Absatz ging es – heißt es:
Diese Vergünstigung kann versagt werden, wenn nach den besonderen örtlichen Verhältnissen die Gefahr eines Missbrauchs besteht.
Ein Missbrauch liegt vor. Es besteht nicht die Gefahr, sondern den Missbrauch gibt es tatsächlich. Das wäre der richtige Ansatz. Allerdings könnten die beiden Vertragspartner diese Bestimmung nur miteinander auflösen. Dazu gehört nun einmal die Schweiz, und die hat nicht mitgemacht.
Die Schweiz hat deshalb nicht mitgemacht – die Landesregierung hat der Bundesregierung oft vorgeworfen, dass sie nichts erreicht hat –, weil das nicht in ihrem eigenen Interesse lag. Ich zitiere Ihren Vorgänger, Herr Hauk. Auf eine diesbezügliche Frage im Ausschuss antwortete er, bisher sei die Schweiz offen für die Lösung durch das Zollabkommen gewesen, aber mittlerweile sei diese Lösungsmöglichkeit verschlossen. Zurzeit biete sich diese Verhandlungslösung nicht mehr. – So weit der frühere Landwirtschaftsminister Willi Stächele.
Das hatte seinen guten Grund, denn die Schweiz hatte entdeckt, dass man vielleicht ein Gegengeschäft machen kann, nämlich ein Kompensationsgeschäft nach dem Motto „Wir verhindern, dass die Landwirte herüberkommen, und dafür wird der Lärm unserer Flugzeuge hingenommen“. Damit hätten wir ein schlechtes Geschäft gegen ein anderes schlechtes Geschäft eingetauscht, und das wäre alles andere als ein Kompensationsgeschäft. Deswegen war es natürlich richtig, dass man darauf nicht eingegangen ist.
Die logische Konsequenz wird jetzt mit diesem Gesetzesänderungsverfahren vollzogen. Damit können diese Nachteile in Zukunft ausgeschlossen werden. Die Vorgaben der Schweiz konnte niemand von uns akzeptieren. Wir sollten sozusagen Gegenleistungen dafür bieten, dass eine Wettbewerbsverzerrung aus der Welt geschafft wurde. Insofern sind wir froh, dass diese Lösung jetzt gefunden wurde. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.