Klaus Schüle
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Herr Kretschmann, zu Ihnen komme ich gleich. Ich habe noch ein schönes Zitat; das bringe ich aber nachher.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an den Ausschussvorsitzenden Winfried Scheuermann. Er hat seine Aufgabe sehr gut erfüllt. Von der CDU-Fraktion dafür herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss trat in öffentlicher und in nichtöffentlicher Sitzung in der Zeit vom 28. Juli 2005 bis zum 12. Januar 2006 insgesamt neunmal zusammen. Ich stelle für die CDU-Fraktion fest: Der Vorwurf des Messeraubs von Sinsheim nach Stuttgart ist zu 100 % widerlegt.
Punkt für Punkt und für jeden nachvollziehbar wurde festgestellt, dass die Landesregierung korrekt und im Interesse des Landes Baden-Württemberg gehandelt hat. Lieber Herr Kretschmann, das war kein Messeraub, sondern für einen Parlamentarier, der etwas bewegen will – das hat Herr Christoph Palmer zu Recht gesagt –, nichts anderes als ein einziger Zeitraub.
Meine Damen und Herren, gestartet ist die Opposition mit scharfen Attacken und strafrechtlichen Begriffen wie „Messeraub“, „Beihilfe“, „Anstiftung“, „Bubenstück mit allen Facetten von Tarnen und Täuschen“. Sie hat mit solchen Begriffen nur so um sich geworfen. Heute stehen Sie vor einem Scherbenhaufen, weil Sie nichts beweisen konnten. Im Gegenteil: Es ist bewiesen, dass die Regierung korrekt gehandelt hat.
In keinem einzigen Punkt des Untersuchungsauftrags konnten die Antragsteller Nachweise für ein Fehlverhalten oder eine pflichtwidrige Unterlassung durch die Landesregierung erbringen.
Schon nach dem Regierungsbericht, Herr Kollege Stickelberger, war detailliert klar, dass der Vorwurf des Messeraubs abwegig war und ist. Für die Öffentlichkeit war das allerspätestens in dem Augenblick klar, als der Betreiber der Sinsheimer Messen, der Unternehmer Paul Schall, in einer öffentlichen Erklärung in den Medien im Juni und bei uns im Untersuchungsausschuss im September eindeutig ausgesagt hat, dass der eingeleitete Umzug der Sinsheimer Messen nach Stuttgart ausschließlich aus eigenem Entschluss erfolgt ist, und zwar aus klar wirtschaftlichen Erwägungen heraus, die für jeden im Ausschuss nachvollziehbar waren und sich letztendlich als zwingend darstellten. Denn die Teilnehmer an den Messen in Sinsheim selbst drängten Schall, an größere Standorte zu wechseln. Schall hatte im Kern keine Alternative, obwohl ihm die Entscheidung schwer gefallen ist. Wichtige Aussteller wie etwa die Firma Trumpf aus Ditzingen setzten sich mit Nachdruck dafür ein, die Leitmessen wie etwa die Motek an einen größeren Messestandort zu verlegen.
Ich zitiere Paul Schall, der am 19. September 2005 vor dem Ausschuss sagte:
Wäre als Ausweg Stuttgart nicht infrage gekommen, so hätte ich dennoch meine Messen aus Sinsheim abgezogen und einen anderen Standort gewählt, der mit Sicherheit aufgrund der fehlenden Alternativen außerhalb Baden-Württembergs gelegen hätte.
Zahlreiche Zeugen haben dies bestätigt. Der Kernsachverhalt lautet also: Herr Schall hat sich seit dem Zeitpunkt ganz intensiv mit den Umzugsplänen auseinander gesetzt, zu dem der Spatenstich für die neue Messe erfolgt ist. Erst hat er sich, auch angeregt durch verschiedene Seiten, mit dem Gedanken getragen, mit der Messe Stuttgart zu kooperieren und dabei einen Teil der Messen nach Stuttgart zu verlegen. Ende 2004/Anfang 2005 reifte der Entschluss von Herrn Schall, die Messen komplett zu verlagern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war allen klar, dass an der Sache nichts dran ist.
Aber obwohl der Sachverhalt klar war, hat sich die Opposition weiter in Widersprüche verwickelt. Da wurde gesagt, die Regierung habe etwas falsch gemacht. Aber was denn, und wer ist „die Regierung“?
Fangen wir einmal konkret an. Herr Kretschmann, ich lese dazu einmal Ihre Pressemitteilung vor. Darin steht, der frühere Ministerpräsident Erwin Teufel habe die Brisanz des Themas erkannt und seine Mitwirkung an einer Abwerbung abgelehnt. Erwin Teufel war es also nicht.
Aber wie geht es dann weiter? Wer könnte es gewesen sein? Ministerpräsident Oettinger spielte zu diesem Zeitpunkt in der Regierung keine Rolle. Waren es also die Beamten, oder war es vielleicht das Staatsministerium?
Jetzt zitiere ich einmal Sie, Herr Kretschmann. Im Ausschuss haben Sie bei der Befragung von Herrn Staatssekretär Böhmler Folgendes gesagt – ich zitiere –:
Es ist ja nicht Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses, das Verhalten von Beamten zu untersuchen.... Bitte richten Sie Ihren Beamten aus, dass der Untersuchungsausschuss erst mal mit Beamten nichts zu tun hat, sondern sie führen die Weisungen der Spitze aus, und das ist nicht Gegenstand unserer Untersuchung.
Also: Erwin Teufel war es nicht, und auch die Beamten waren es nicht. Wer war es denn dann, Herr Kretschmann? Waren Sie es vielleicht? Spätestens zu diesem Zeitpunkt zeigt sich – Herr Kretschmann, haben Sie den Mut, es zuzugeben –: An der Sache ist nichts dran.
Sie können ja nachher Stellung nehmen, Herr Kretschmann. Wir freuen uns schon darauf.
Jetzt zur SPD: Die SPD ist von dem Vorwurf ja wohl selbst nicht überzeugt. Jedenfalls hat der Abgeordnete, der in Sinsheim vor Ort Verantwortung trägt, Herr Kollege Göschel, am 22. November 2005 der Presse gegenüber gesagt
die Überschrift des Artikels lautet: „In der SPD rückt man vom ‚Messeraub‘ ab“ –
ich zitiere ihn –:
„Ich sehe bis jetzt keine Belege, die einen Nachweis erbringen, dass die Landesregierung aktiv gehandelt hat“, sagte der Sinsheimer SPD-Landtagsabgeordnete Helmut Göschel gegenüber unserer Zeitung. „Drahtzieherei“ oder „Regieführung“ lasse sich nicht nachweisen.
Lieber Herr Göschel, Sie haben das am 22. November 2005 gesagt. Da hatten wir alle Beamten schon befragt. Danach kam noch die Politik; aber die Politik – Erwin Teufel – ist nach Ihrer Auffassung gar nicht verantwortlich.
Meine Damen und Herren, auch die Presse sieht es so, dass Ihre ganze Linie zusammengebrochen ist. Ich zitiere aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 13. Januar 2006:
Zudem schadete den Genossen außerordentlich, dass sie während der Ausschussarbeit eine argumentative 180-Grad-Drehung vollzogen, die staunen lässt: Erst hieß es, die Stuttgarter Regierung habe die Abwerbung der Schall-Messen aus Sinsheim betrieben. Später, als der „Messeraub“ nicht eindeutig nachzuweisen war, verlegten sie sich auf den Vorwurf, die Regierung habe nichts dafür getan, um das Ausbluten der Messe Sinsheim zu verhindern.
Also: Erst haben Sie behauptet, die Regierung habe zu viel Einfluss auf die Verhandlung genommen. Kurz darauf haben Sie gesagt, es war zu wenig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das können Sie hier einmal erklären. Diese Notbehauptung hat die Sache für Sie aber auch nicht besser gemacht, sondern eher noch schlimmer. Zunächst einmal hält sie der Realität nicht stand. Die Wahrheit ist – das haben alle Aussagen im Ausschuss bestätigt –, dass das Staatsministerium über die Entwicklungen in den verschiedenen Stadien von verschiedenen Seiten informiert worden ist.
Zunächst hat Herr Schall im Sinne eines Gebens und Nehmens – das ist auch mehrfach und eindeutig bewiesen – an eine Kooperation zwischen der Messe Sinsheim und der Stuttgarter Messe gedacht. In dem vom Staatsministerium verwendeten Begriff „Kooperation“ einen supergenialen Tarnbegriff für eine Verlagerung der Messen zu sehen ist abwegig. Sie haben dafür auch keinen Beleg hervorgebracht.
Das Staatsministerium hat zu den anfänglichen Plänen von Schall, einige Messen nach Stuttgart und von Stuttgart etwas nach Sinsheim zu verlegen, völlig zu Recht eine kooperative Haltung eingenommen, und das aus einem einzigen
Grund: Den mit der Materie vertrauten Beamten war von Anfang an klar, was zu der Kooperation und später zu der Verlagerung die Alternative war: Die Messen gehen entweder nach Stuttgart oder aber nach Hannover oder Frankfurt. Das ist die Realität; das ist die Wahrheit. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, nach Ihrer Logik, meine Damen und Herren, dann wären diese Messen jetzt nicht in Richtung Stuttgart, sondern nach Hessen oder Hannover gegangen.
Unsere Verwaltung hat sich stattdessen „pro Baden-Württemberg“ verhalten, als über eine Komplettverlagerung der Schall-Messen entschieden wurde. Für die CDU-Fraktion danke ich der Verwaltung, dass sie sich in dem Augenblick, als es darum ging, ob Messen von Sinsheim nach Stuttgart oder nach Hannover gehen, im Rahmen des Zulässigen und Möglichen verantwortlich verhalten hat.
Ganz zum Schluss möchte ich unserem Ausschussvorsitzenden, der die Beratungen souverän geleitet hat, danken – das habe ich schon getan. Ich möchte Christoph Palmer, unserem Obmann, der erkrankt ist und deshalb heute nicht hier sein kann – sonst hätte er diesen Part übernommen –, danken. Er hat maßgeblichen Anteil daran, dass alle Sachverhalte gut aufgeklärt worden sind.
Sie von der Opposition wollten kurz vor den Landtagswahlen noch einen großen Coup landen. Sie wollten uns eine Grube graben. Aber Sie sind selbst hineingefallen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein Gesetz in der zweiten Lesung auf den Weg, auf das die Landwirte in der Grenzregion am Hochrhein, auch wenn mit diesem Gesetz nicht alle Probleme gelöst werden, dringend warten.
Einen Ankauf deutscher Grundstücke gab es schon in den Neunzigerjahren in einem gewissen Umfang, aber vor allem seit 2002 und 2003 ist die Landnahme durch schweizerische Landwirte stark angestiegen. Das Gleiche gilt für den Pachtbereich. Ursache für diese Entwicklung war und ist erstens die höhere Förderung der Schweizer Landwirte durch die Eidgenossenschaft, zweitens sind es höhere zu erzielende Preise für schweizerische landwirtschaftliche Produkte, und der dritte Bereich ist das deutsch-schweizerische Zollabkommen, wonach Landwirte, die in Deutschland produzieren, ihre Waren zollfrei in die Schweiz einführen können. Das heißt: Dreimal Vorteile für die schweizerischen Landwirte auf deutschem Gebiet gegenüber ihren deutschen Mitbewerbern in der Zollgrenzregion.
Deshalb ist das Land Baden-Württemberg aktiv geworden. Schon 1999 wurde eine Änderung angemahnt, und zwar im Zuge der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz. Da ist man nicht weitergekommen. Es gab weitere Initiativen, nachdem sich das Problem im Jahr 2003 ver
schärft hat. Ein entsprechender Entschließungsantrag des Landes wurde bereits am 13. Januar 2004 im Bundesrat eingebracht. Es hat gedauert, die Hürden auf Bundesebene – Bundesrat und Bundestag – zu überspringen, aber die Ausdauer hat sich gelohnt. Am 18. August 2005 ist das Gesetz zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes – so heißt es – in Kraft getreten. Damit gab es endlich grünes Licht aus Berlin, damit wir in dieser Region im Land handeln können.
Es gab eine Anhörung. Wir haben die erste Lesung des Gesetzentwurfs am 30. November gehabt und haben heute die zweite Lesung. Jetzt wird es möglich – das ist das Ergebnis –, dass die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks versagt werden kann, wenn der vereinbarte Kaufpreis mehr als 120 % des Kaufpreises vergleichbarer Grundstücke beträgt. Das Gleiche gilt entsprechend auch für die Pacht. Damit kommen wir bei dem Problem unserer Landwirte am Hochrhein ein ganzes Stück voran, aber wir müssen weiter aktiv bleiben. Wir können da nicht stehen bleiben.
Wir brauchen – darauf bestehen wir – eine Änderung des deutsch-schweizerischen Zollabkommens im Agrarbereich. Das ist und bleibt notwendig. Zweitens muss in der EU ganz dringend darauf gedrängt werden, dass der Anspruch Schweizer Landwirte auf deutschem Boden auf EU-Förderung abgeschafft wird. Zwar hat sich die Schweiz bereit erklärt, die EU-Förderung auf die Förderung der Schweizer Landwirte anzurechnen, aber das bedeutet ja, dass die Schweiz bzw. der Haushalt der Schweiz auf Kosten der Europäischen Union und damit auch von Deutschland entlastet wird.
Die CDU-Fraktion dankt der Landesregierung für die hartnäckige Verfolgung des Themas. Diese war erfolgreich. In der Anhörung gab es Zustimmung von allen Seiten, mit Detailkritik in Einzelheiten. Diese wurde teilweise aufgenommen.
Wir freuen uns, dass alle Fraktionen in diesem Hause diesem Gesetzentwurf im Interesse unserer Landwirte am Hochrhein zustimmen und bedanken uns dafür.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Das am 18. August 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes verschafft den Ländern eine Öffnungsklausel und damit die Möglichkeit zur Abwehr der, wie es heißt, Gefahren für die Agrarstruktur in unserer Grenzregion. Das Land Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch gemacht. Wir werden diesem Gesetz daher – das sage ich vorab – zustimmen. Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz ist dringend erforderlich, um den Kauf, aber auch die Pacht schweizerischer Landwirte im Grenzbereich – also in den Landkreisen Waldshut, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Konstanz – zum Nachteil der deutschen Landwirte zurückzudrängen.
Fakt ist: Von 1993 bis 2002 gingen 78 Hektar Fläche pro Jahr in das Eigentum von Schweizer Landwirten über. Dieser Wert hat sich in den Jahren von 2003 bis Mitte 2005 auf 512 Hektar erhöht. So hoch war allein der Eigentumsübergang. Deswegen haben wir im Augenblick die Situation, dass im Grenzbereich bereits 3 500 Hektar in Schweizer Hand sind.
Meine Damen und Herren, die Kernursache für diese Entwicklung basiert auf drei Punkten: Erstens erhalten die Schweizer Landwirte eine wesentlich höhere Grundförderung in Höhe von ungefähr 900 € pro Hektar, baden-württembergische hingegen nur 300 €. Zweitens erzielen sie höhere Verkaufserlöse, und zwar teilweise das Dreifache dessen, was in Deutschland zu erzielen ist. Drittens wissen wir, dass die Schweizer Agrarsubventionen weltweit am höchsten sind. Dazu kommt das deutsch-schweizerische Zollabkommen vom 5. Februar 1958, das noch immer in Kraft ist, das es den schweizerischen Landwirten erlaubt, zollfrei in die Schweiz zu importieren.
Deswegen ist diese Gesetzesänderung dringend notwendig. Die Kaufverträge werden zukünftig bei einem vereinbarten Kaufpreis von über 120 % des Verkehrswerts vergleichbarer Grundstücke nicht mehr genehmigt.
Meine Damen und Herren, dass im Deutschen Bundestag und im Bundesrat letztendlich die gesetzgeberischen Weichen gestellt werden konnten und wir das heute beraten können, ist allein auf die Initiative des Landes Baden-Württemberg zurückzuführen.
Herr Kollege Winkler, Sie kommen ja noch ans Mikrofon. Ganz ruhig, Herr Kollege Winkler. Zu Ihnen und zu Ihrer fadenscheinigen Kritik in der „Badischen Zeitung“ komme ich noch.
Das Land Baden-Württemberg war frühzeitig aktiv. Bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für die Ratifizierung des Freizügigkeitsabkommens im Jahr 1999 hat das Land Baden-Württemberg verlangt, die Interessen der Landwirte in dieser Region in dieses Verfahren mit einzubeziehen. Das ist nicht gelungen.
Wir haben dann schon vor dem Jahr 2003, aber vor allem im Jahr 2003 einen steilen Anstieg von Kauf und Pacht durch schweizerische Landwirte verzeichnet. Es gab dann den Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg, der am 23. Januar 2004 in den Bundesrat eingebracht wurde. Dem folgte der Gesetzesantrag am 7. Oktober 2004 mit Beschluss vom 5. November 2004.
Herr Kollege Winkler, anstatt dass die Bundesregierung mitgezogen hätte, hat sie verzögert, sodass es erst gelungen ist, im Bundestag im Juni und im Bundesrat im Juli dieses Jahres dieses Gesetz, das uns heute die Möglichkeit eröffnet, auch durchzubringen.
Sie, Kollege Winkler – ich darf einmal zitieren –, haben in der „Badischen Zeitung“ gesagt, die Landesregierung brauche ein halbes Jahr zur Formulierung der neuen Regelung zur Landpacht.
Jetzt gebe ich Ihnen einmal die Fakten. Nur dass es klar ist: Das Gesetz ist am 18. August dieses Jahres in Kraft getreten.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind dreieinhalb Monate vergangen. Wie Sie auf ein halbes Jahr kommen, können Sie uns allen nachher einmal gemeinsam erklären.
Lieber Herr Winkler, die rot-grüne Bundesregierung hat das verhindert und hat ihre Pflichten nicht wahrgenommen.
Sie versuchen, jetzt am Ende noch aufzuspringen und davon zu profitieren.
Ihre Kritik – das sage ich hier in aller Deutlichkeit – ist unseriös und eine Unverschämtheit, was das bisherige Verfahren angeht, meine Damen und Herren.
Ich darf Ihnen empfehlen, dieses Gesetz anzunehmen und ihm zuzustimmen.
Aber wir bitten auch die Landesregierung, weiterhin alles zu versuchen, um eine Änderung des deutsch-schweizerischen Zollabkommens zu erreichen. Wir haben einen ersten Schritt erreicht. Aber wir brauchen weitere Schritte, um dem Problem der schweizerischen Landwirte in der Hochrheinregion endgültig voll Rechnung tragen zu können.
Wir stimmen diesem Gesetz zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte gibt uns heute Morgen die Chance, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Föderalismusreform“ zu bewerten. Es geht um das erste Ergebnis der sich anbahnenden großen Koalition. Wir können aber hier gleich feststellen, dass dieses Ergebnis noch nicht in trockenen Tüchern ist. Wie wir den Debatten in einigen Bundestagsfraktionen entnehmen können, ist die Zweidrittelmehrheit, die dafür notwendig ist, noch nicht gesichert. Deshalb ist diese Debatte heute Morgen nicht nur deshalb wichtig, weil die Föderalismusreform in allererster Linie die Länder und die Landtage betrifft, sondern auch deshalb, weil wir die Kräfte bündeln müssen, damit die Ergebnisse des ersten Teils der Föderalismusreform wirklich umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben zuletzt am 10. November 2004, also genau vor einem Jahr, über dieses Thema diskutiert. Wir standen damals kurz vor einem Ergebnis. Eine Einigung ist an der Frage der Hochschulpolitik gescheitert.
Die Ergebnisse, die jetzt erzielt worden sind, stimmen in hohem Maße mit den Ergebnissen des Jahres 2004 überein.
An den Ergebnissen des Jahres 2004 hat eine Persönlichkeit dieses Hauses in ganz besonderer Weise mitgewirkt.
Das ist unser langjähriger Ministerpräsident Erwin Teufel, dem ich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für seine Basisarbeit danken möchte.
Ich sage es gleich vorweg: Die CDU-Fraktion bewertet den ersten Teil dieser Föderalismusreform positiv; allerdings muss der zweite Teil, das Thema „Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen“, der echte Wettbewerbsföderalismus auch im steuerlichen Bereich, natürlich umgehend folgen. Dies gehört, politisch gesehen, zum Paket dazu.
Zwei entscheidende Punkte möchte ich nennen.
Erstens: die Grundarchitektur. Die Grundarchitektur ist richtig. Unser bisheriges Problem war ja, dass durch die Beteiligung der Länder an der Bundesverwaltung ein Großteil der Gesetze im Bundesrat zustimmungspflichtig waren. In den Artikeln 84 und 85 des Grundgesetzes ist das geändert worden. Ferner ist neu hinzugekommen: Wenn zukünftig die Länder mit Gesetzen belastet werden sollen, die eine erhebliche Kostenfolge – so ist die Formulierung – mit sich bringen, dann tritt eine Zustimmungspflicht des Bundesrats ein. Diese Architektur führt dazu, dass wir von einer Zustimmungsquote im Bundesrat von ca. 60 % auf eine Zustimmungsquote von 40 oder 35 % kommen. Dies zeigt schon, dass dieser Teil der Reform richtig und wichtig ist.
Meine Damen und Herren, der zweite Punkt: Im Gegenzug für diese Verluste der Länder an Zustimmungsmöglichkeiten haben wir jedoch in einigen Bereichen Kompetenzen gewonnen. Ich nenne den öffentlichen Dienst. Dort bleibt der Status quo auf Bundesebene, aber die Länder erhalten die Möglichkeit, insbesondere die Besoldung und andere Dinge autonom zu regeln. Ganz besonders hervorzuheben ist der Hochschulbereich. Hier haben sich die Länder durchgesetzt. Wir haben jetzt, meine Damen und Herren, eine konkurrierende Gesetzgebung des Bundes – kompliziert formuliert – im Kern noch für Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse,
aber davon können die Länder komplett abweichen. Die Forschungsförderung wird teilweise noch gemeinsam gere
gelt. Aber es ist unbestritten, dass das bisher schon sinnvoll war. Das heißt im Ergebnis: Das Land Baden-Württemberg, die Länder können das Hochschulrecht zukünftig vollständig autonom regeln. Das war unser Ziel. Deswegen begrüßen wir dieses Ergebnis in besonderem Maße.
Meine Damen und Herren, ich sage aber an dieser Stelle Folgendes – jetzt kommt eine gewisse politische Bewertung, vor der wir im Augenblick auch ganz konkret stehen –: Dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe „Föderalismusreform“ kam nach einem zähen Ringen zustande – nicht nur bis zuletzt in dem konkreten Bereich der Hochschulpolitik, sondern insgesamt, um alle Themen am Ende unter einen Hut zu bekommen. Der Bund hat sich durchgesetzt bei der grundsätzlichen neuen Architektur der Artikel 84 und 85 des Grundgesetzes. Er hat zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Terrorismusbekämpfung bekommen: BKA. Es erfolgte eine Kompetenzaufteilung. So sind künftig die Länder beispielsweise für den Ladenschluss zuständig, während ausschließlich der Bund im Bereich der Kernenergie und des Waffen- und Sprengstoffrechts zuständig sein wird, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Bund, dies ist auch ein gutes Ergebnis, darf aufgrund der Artikel 84 und 85 künftig keiner Kommune mehr eine Aufgabe übertragen, die mit Kosten verbunden ist. Damit sind die Kommunen auch eindeutig Gewinner dieser Föderalismusreform.
Aber gerade nachdem wir nach diesem zähen Ringen zu einem ordentlichen Ergebnis gekommen sind, darf es doch nicht wahr sein, dass jetzt in einigen Bundestagsfraktionen gegen diese Föderalismusreform polemisiert wird, dass ausdrücklich gesagt wird: Wir wollen die Zweidrittelmehrheit wegen der Regelungen in der Hochschulpolitik kippen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Herrn Tauss, zitieren – Herr Drexler, nach einem Gespräch gestern sind wir uns aber in dieser Frage einig –, der sagt, er werde dafür kämpfen, dass die für die Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt.
Frau Bulmahn sagt im „Handelsblatt“ – das muss man sich einmal anhören! –, durch die Reform würde der Vorsprung von Bayern und Baden-Württemberg im Hochschulbereich zementiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diesem Punkt zeigt sich doch eindeutig: Wir haben bei diesem Thema – auch bei der Bildungspolitik, der Schulpolitik, Stichwort PISA – nicht das Problem, dass wir national zu gut oder zu schlecht wären. Vielmehr zeigt sich, dass einige Bundesländer ihre Aufgaben sehr gut und andere nicht so gut machen. Deswegen brauchen wir gerade diesen wichtigen Wettbewerbsföderalismus, damit diejenigen, die im Bildungsbereich gute Arbeit leisten, auch die Früchte ernten können. Die Bundesländer, die noch keine gute Arbeit leisten, müssen sich anstrengen, um dann auch diese Früchte ernten zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich – das möchte ich abschließend sagen – hätte die CDU-Fraktion, hätten wir uns im Land Baden-Württemberg stärkere Änderungen gewünscht im Bereich der Mischfinanzierung – hier sind wir auf halbem Wege stehen geblieben –, im Bereich der Finanzbeziehungen Bund/Länder, damit zusammenhängend im Bereich Länderfinanzausgleich – dies gehört zwar nicht direkt, aber natürlich indirekt auch dazu –, im Bereich des nationalen Stabilitätspaktes, bei dem der Bund 65 % trägt, während die Länder 35 % tragen, und zwar auch die Länder, die ihren Haushalt im Griff haben und die 3 % einhalten.
Wir hätten diese Reform auch in einigen Punkten infrage stellen können. Aber jetzt kommt es darauf an, das erste Paket, den ersten Teil unter Dach und Fach zu bringen. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass alle Fraktionen in diesem Hause hier mithelfen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist positiv, in regelmäßigen Abständen den aktuellen Stand der Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich zu diskutieren, zu überlegen, was gut läuft, was noch verbessert werden muss. Klar ist: Wir sind auf einem Weg, bei dem Ausdauer gefordert ist. Aber: Erfolge werden mehr und mehr sichtbar, die ergriffenen Maßnahmen sind richtig angelegt. Wir dürfen aber nicht nachlassen.
Natürlich liegt der Anteil der Professorinnen noch in erheblichem Maße hinter dem der Professoren zurück. Jedoch: Der Professorinnenstamm erhöhte sich nach Angaben des Statistischen Landesamts allein innerhalb eines Jahres um 11 %. Die Schlagzeile der „Stuttgarter Nachrichten“ vom 30. August „Wissenschaftlerinnen auf dem Vormarsch“ zeigt, in welche Richtung der Trend erfreulicherweise geht.
Allerdings: Noch entscheidender für die Entwicklung der kommenden Jahre sind die Zahlen der Neuhabilitierten. Im Juni dieses Jahres hat das Statistische Landesamt festgestellt, dass unter den Neuhabilitierten der Anteil der Frauen auf Rekordniveau liegt.
Das Land hat mit einer Reihe von Frauenförderprogrammen im Wissenschaftsbereich in vielfältiger Weise viel getan, und das läuft weiter. Beispiele hierfür sind:
das Mathilde-Planck-Lehrbeauftragtenprogramm mit 409 000 €,
das Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm mit 1 550 000 €,
Kontakt- und Wiedereinstiegsstipendien mit 872 600 € und
das Assistentinnenprogramm an Kunst- und Musikhochschulen mit 216 000 €.
Weitere Mittel sind auch für die Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen vor Ort – insbesondere durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten – vorgesehen.
Das neue Landeshochschulgesetz enthält wirksame Instrumente, die wissenschaftliche Karrieren von Frauen erleichtern. Chancengleichheit für Frauen und Männer ist durchgängiges Prinzip. Konkret: Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen muss geprüft werden, ob sich diese unterschiedlich auf Geschlechter auswirken. Und: Es sind spezifische Regelungen vorgesehen, die die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf berücksichtigen. Das ist ein zentraler Punkt.
Weiter sind zu nennen:
Mutterschutzregelungen in den Prüfungsordnungen der Hochschulen.
Die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen enthalten Frauenförderpläne.
Der Berufungskommission gehört zwingend eine fachkundige Frau an.
Bei Vorstellungsgesprächen sind Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Senatsmitglied kraft Amtes.
Die Chancen für Frauen werden gerade in den nächsten Jahren noch besser. Der Altersdurchschnitt unserer Professorinnen und Professoren liegt bei über 52 Jahren. 782 Professoren sind älter als 62 Jahre.
Mit unseren Maßnahmen können wir gerade in den kommenden Jahren erfolgreich sein. Deshalb: Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 23. Februar dieses Jahres hat die Regierung das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit in erster Lesung eingebracht. Der Grund für diese notwendige Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 auf Vorlage eines badischen Amtsgerichts, in dem der EuGH festgestellt hat, dass bestimmte Gebühren im Sinne der EWG-Steuerrichtlinie aus dem Jahr 1969 im Kern als Steuer zu behandeln und deswegen nicht zulässig sind.
Die dadurch in Teilen des Landesjustizkostengesetzes entstandene Europarechtswidrigkeit musste deshalb beseitigt werden. Der Gesetzentwurf, den wir im Januar eingebracht haben, hat dies berücksichtigt. Die Zeit bis zur Beratung im Ständigen Ausschuss am 21. Juli haben wir genutzt, um nochmals verschiedene Einzelfragen zu vertiefen. Anlass war auch – und deswegen haben wir natürlich noch ein bisschen zugewartet – das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Parallelverfahren, wenn man so will, für den württembergischen Bereich; denn die Frage war, ob die Steuerrichtlinie im württembergischen Bereich, in dem wir eine Kombination von öffentlichen und privaten Notaren haben, genauso gilt. Dies hat das Gericht erwartungsgemäß bestätigt.
Aber die noch spannendere Frage war nach dem Plädoyer des Generalanwalts Tizziano, ob der EuGH so weit gehen würde, dass er es überhaupt nicht für zulässig hält, dass ein öffentlicher Notar sozusagen mit diesen Gebühren in Berührung kommt, weil sie quasi ein Teil seiner Alimentierung, seines Gehaltes sind. Der EuGH hat diese Frage aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht entschieden. Deswegen konnten wir diesen Gesetzentwurf nach weiteren Beratungen endgültig vorantreiben.
Allerdings haben wir die Zeit genutzt, um im Kern noch zwei Veränderungen vorzunehmen; daher auch der Ände
rungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP. Zum einen ging es darum, eine noch größere Sicherheit hinsichtlich der Europarechtstauglichkeit einzubauen. Die im bisherigen Entwurf in § 13 verankerte so genannte Kappungsgrenze wurde herausgenommen, genauso die Neuaufteilung der Anteile der Notare in § 12 des bisherigen Gesetzentwurfes. Daraus ergibt sich der Änderungsantrag, der uns heute vorliegt. Die damit für den Landeshaushalt verbundenen Mindereinnahmen sind letztendlich auf das Europarecht zurückzuführen.
Letzter Punkt: Wir haben nochmals intensiv darüber diskutiert, ob wir die Gebührengläubigerschaft im badischen Bereich einführen sollen oder nicht. Darüber hat es unterschiedliche Bewertungen gegeben. Wir, die CDU-Fraktion, hätten diesen Bereich lieber zu einem späteren Zeitpunkt geregelt, wo man aus verschiedenen Gründen nochmals zu einer konzeptionell ganz anderen Richtung kommen könnte, was heute nicht vertieft werden muss. Wir haben uns aber dann auf dem Wege eines Kompromisses darauf geeinigt, das zu belassen.
Auf der anderen Seite hat der Justizminister bestätigt, dass wir pragmatisch vorgehen können und dass die Notare auf freiwilliger Basis auch zukünftig auf eigene Rechnung die Landesoberkasse „verwenden“ dürfen, damit auch diese Möglichkeit weiterhin gegeben ist.
In diesem Sinne wird, was etwas länger braucht, noch gründlicher und noch sicherer. Wir bitten um Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute Morgen in der Aktuellen Debatte über ein Thema, bei dem es in den vergangenen zwei, drei Wochen in unserem Lande einen gewissen öffentlichen Vorlauf gab. Nach diesem Beitrag rate ich zur verbalen Abrüstung und zur Sachlichkeit. Ich glaube, das ist dem Thema angemessen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, worüber diskutieren wir heute im Kern? Es geht um das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit aus dem Jahr 2003. Dadurch bekommen einige Behörden in erleichtertem Maße die Möglichkeit, über das Bundesamt für Finanzen Kontenverbindungen abzufragen.
Hier geht es um die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Bekämpfung von Sozialmissbrauch.
Zur Geschichte: Die CDU und die FDP waren aus folgendem Grunde zunächst gegen das Gesetz: Wir sagen, eine Zinsabgeltungssteuer ist die bessere Möglichkeit.
Bitte notieren: Lang anhaltender Applaus, im Prinzip von der richtigen Seite.
Aber dann hat das große Vermittlungsverfahren im Dezember 2003 dazu geführt, dass CDU und FDP am Ende diesem Gesetz mit der Maßgabe zugestimmt haben,
dass die Bundesregierung möglichst rasch ein Gesetz zur Zinsabgeltungssteuer vorlegt, was bisher leider noch nicht erfolgt ist.
Aber der entscheidende Punkt ist: Bis wir dieses Konzept haben, brauchen wir mindestens eine tragfähige Zwischenlösung. Ohne sie können die Behörden nicht gegen Sozialmissbrauch und Steuerbetrug vorgehen.
Deswegen ist die Position der CDU, lieber Herr Kollege Dr. Noll, und des Finanzministers klar: Bis zu diesem Zeitpunkt stehen wir zu dieser Gesetzeslage.
Selbstverständlich.
Vielen Dank, lieber Kollege Moser, für die Frage. Deswegen gibt es Bemühungen, das Ganze europaweit durchzuführen. Das ist, glaube ich, die sachgerechte Lösung.
Aber nun zum Thema. Die Behauptung, dass die jetzt geltende Rechtslage zusammen mit dem Anwendungserlass dazu führt, dass wir einen Schnüffelstaat bekommen, ist nicht gerechtfertigt.
Es wird behauptet, wir hätten jetzt die Möglichkeit, ohne Anlass ins Blaue hinein von Behörden massenweise Ermittlungen durchführen zu lassen. Das ist nicht richtig. Tatsache ist: Anlassbezogenheit, Erforderlichkeit, konkreter Anlass, Ermessen und Übermaßverbot sind im Gesetz und im Anwendungserlass – darauf werde ich noch zu sprechen kommen – geregelt.
Zu den Zahlen, die hier in den Raum gestellt worden sind – Tausende von Anfragen am Tag –: Die neuesten Zahlen, die uns vorliegen, sind: 2,2 Anfragen am Tag im Schnitt in Baden-Württemberg, 12,5 bundesweit. Ich glaube, diese Zahlen zeigen die Dimension und die Notwendigkeit, bei der Sachlichkeit zu bleiben.
Die gerichtliche Überprüfung ist möglich.
Zum Datenschutz: Das Bundesamt für Finanzen ist verpflichtet, 18 Monate lang diese Daten zu speichern. Das heißt, der Datenschutz kann in dieser Zeit auch aktiv werden.
Ich rate uns gemeinsam – FDP, CDU und allen, die sich dafür einsetzen möchten –, unsere Energie darauf zu verwenden, möglichst rasch und möglichst europaweit eine Zinsabgeltungssteuer – nach Möglichkeit im Rahmen einer großen Steuerreform – zu erreichen. Darauf sollten wir unsere Kraft verwenden. Denn das beste Mittel, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen, ist eine Steuerreform, die vom Bürger akzeptiert wird.
In diesem Sinne vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, dass die Worte, die soeben nochmals aufgebrandet sind, die Notwendigkeit meines Anfangsappells noch einmal unterstreichen: mehr Sachlichkeit. Auf wirklich jedes der Argumente, die hier vonseiten der FDP/ DVP-Fraktion gebracht wurden, wurde schon eingegangen, auch in den öffentlichen Diskussionen – auf wirklich jeden Punkt. Und zusätzlich: In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März dieses Jahres wurde dazu Stellung genommen. Ich empfehle, die Begründung nachzulesen.
Vorwurf „allgemeine, flächendeckende Kontenabfrage“: nein, geregelt in der Anwendungsverordnung. Vorwurf „mangelnder Datenschutz“: ausgeräumt. Ich habe es schon erwähnt: Es gibt eine Aufbewahrungspflicht von 18 Monaten. Möglicherweise bezieht sich das, was die Datenschützer gesagt haben, auf den Entwurf aus dem Jahre 2003. Die Anwendungsverordnung vom März dieses Jahres kam etwas spät, ist beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber noch mit aufgenommen worden. Das bezieht sich vielleicht darauf, ist jetzt aber ebenfalls geregelt.
Der Punkt – das hat der Finanzminister völlig richtig angesprochen –, um den es jetzt geht, ist enthalten in dem Antrag von Bayern, der am 27. April in den Bundesrat eingebracht worden ist: Wir müssen die bislang nur in einer Anwendungsverordnung geregelten Bestimmungen aus Sicher
heitsgründen oder aus Gründen noch größerer Klarheit in das entsprechende Gesetz einfügen. Darum geht es.
Deswegen bitte ich die FDP/DVP, nach eindringlicher Lektüre des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und nach nochmaliger Überlegung
die Haltung unseres Finanzministers zu unterstützen. Ich glaube, dass wir bis zum gemeinsamen Ziel auf diese Maßnahmen angewiesen sind.
Kämpfen wir lieber gemeinsam und ohne verbale Aufrüstung für unser gemeinsames Ziel.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch einmal kurz einen Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren, weil er noch einmal das Grundthema klar macht. Bei Ziffer 46 heißt es:
Die Gleichmäßigkeit der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Verhinderung des Bezugs von Sozialleistungen bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen sind gewichtige Gemeinwohlbelange.
Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Herr Stickelberger hat gesagt, die kleinen Leute hätten mit dem Gesetz kein Problem. Ich würde formulieren: Die Ehrlichen haben mit diesem Gesetz kein Problem. Meine Damen und Herren, möglicherweise ist das eine gute Ergänzung.
Jetzt noch einmal zum Kern: Schon jetzt besteht ja die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, vollständige Angaben zu machen. Das ist ganz normal.
Die betreffenden Behörden haben schon jetzt das Recht, bei einer Bank die Kontostandsdaten abzufragen, wenn sie wissen, dass dort ein Konto vorhanden ist. Es geht doch jetzt lediglich darum, dass man den Behörden den Aufwand erspart, angesichts der 2 400 Bankinstitute, die wir in Deutschland haben, auf Goodwill-Basis da und dort nachzufragen. Es geht darum, die Daten, die es bereits gibt, beim Bundesamt für Finanzen zur Verfügung stellen zu können. Darum geht es, und deswegen sage ich noch einmal: mehr Sachlichkeit.
Zweitens – darauf ist noch nicht detailliert eingegangen worden –: Die Zahlen zeigen, dass es sich im Augenblick um eine unaufgeregte Angelegenheit handelt. Im Übrigen kann man immer noch korrigierend eingreifen.
Korrigierend eingreifen muss man jetzt allerdings, um auf der sicheren Seite zu sein. Sehr geehrter Herr Goll, der Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, den Sie kurz erwähnt haben, sagt ja nicht: „Weg mit dem Gesetz!“, sondern er sagt, das Gesetz müsse in bestimmten Punkten verbessert werden. Im Kern geht es dabei darum, dass die Anwendungsvorschriften, die es im Moment gibt, in Gesetzestechnik gegossen werden. Das ist der Kern der Angelegenheit.
Ich möchte zum Abschluss meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass unser Finanzminister einmal mehr gestärkt aus dieser Debatte hervorgeht.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit dem gestrigen Abend sind, wenn die Informationen aus Berlin zutreffen, die Chancen enorm gestiegen, dass die Forderungen der CDU erfüllt werden, das Antidiskriminierungsgesetz in der aktuellen Fassung nicht in Kraft treten zu lassen.
Rot-Grün scheint hinsichtlich einer 1:1-Umsetzung des EURechts eingelenkt zu haben. Ich stelle fest, dass das ein Erfolg der CDU sowie der FDP ist, die ja von Anfang an klar Position bezogen haben.
Aber noch ist das Gesetz nicht endgültig vom Tisch.
Deshalb ist die Debatte sinnvoll,
und deshalb ist es auch richtig, dass wir uns mit diesem Thema befassen.
Selbstverständlich ist es Aufgabe von uns allen, sich gegen jegliche Form von Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Dazu ist auch ein Mindestmaß an gesetzlichen Regelungen notwendig; das ist keine Frage. Auch sind die EU-Richtlinien umzusetzen.
Aber der jetzige Entwurf, Herr Kollege Walter, ist über dieses Ziel weit hinausgeschossen. Ich habe ja eingangs erwähnt, dass Rot-Grün dies eingesehen hat. Jetzt gilt es, aus den Fehlern in dem vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf den nächsten Entwurf, der ja kommen wird, zu lernen.
Der jetzige Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beinhaltet viele Grundfehler. Zum einen schränkt er die Freiheit des Einzelnen in unerträglicher Weise ein.
Das Gesetz führt zum anderen zu einer immensen Bürokratieflut. Angesichts der Zahl von 5,2 Millionen Arbeitslosen in unserem Land ist das das Letzte, was wir brauchen.
Drittens hilft das Gesetz dem zu schützenden Personenkreis im Übrigen nicht nachhaltig, sondern führt stattdessen teilweise zu Benachteiligungen bei anderen Personenkreisen.
An drei Fallkonstellationen lege ich Ihnen dar, wo besonders gravierende Fehler im Gesetzentwurf enthalten sind.
Erstens: Der Gesetzentwurf sieht in § 15 vor, dass der Arbeitgeber in Zukunft die Beweislast dafür trägt, dass er einen Arbeitnehmer nicht diskriminiert hat.
Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer so genannte Vermutungstatsachen für eine Diskriminierung in der Art und Weise vorträgt, dass das Gericht sie für wahrscheinlich hält. Kann der Arbeitgeber das nicht entkräften, muss er Schadenersatz oder eine Entschädigung in unbegrenzter Höhe – sie ist nach oben nicht begrenzt – bezahlen.
Die Folge daraus wäre: Um sich zu schützen – so zu Recht die Befürchtung vieler Arbeitgeber –, muss bei Einstellungsverfahren eine umfassende Dokumentation angelegt werden. Und die Konsequenz daraus ist: Zukünftig werden objektiv gerichtsfeste Tatsachen, wie beispielsweise die Note, dominierend sein. Aber Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und andere Kriterien, die man nicht so direkt gerichtsfest feststellen kann, werden keine entscheidende Rolle mehr spielen. Das sind entscheidende Nachteile für die Betriebe.
Deshalb ist dieser Punkt abzulehnen.
Aber das allein reicht noch nicht. In § 16 – das ist absurd – ist geregelt, dass der Unternehmer auch für Diskriminierungen von Mitarbeitern durch Dritte verantwortlich gemacht werden soll,
und das auch verschuldensunabhängig.
Ein Beispiel: Wenn ein streng gläubiger Moslem in eine Bank kommt und sich dort von einer Frau nicht bedienen lassen möchte, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, und dies verschuldensunabhängig und mit Schadenersatzansprüchen. Meine Damen und Herren, das kann nicht Sinn der Übung sein.
Zweitens: Ich komme zu den Einschränkungen der Vertragsfreiheit im Mietrecht. Im gewerbsmäßigen Mietrecht könnte der Vermieter zukünftig nicht mehr frei entscheiden. Jedenfalls muss er sich mit Rücksicht auf mögliche Klagen an objektive Kriterien halten, die gerichtsfest vertreten werden können. Das ist aus der Sicht des Vermieters – das hat sich inzwischen herauskristallisiert – aus der Diskussion. Das objektivste Kriterium für einen Vermieter ist die wirtschaftliche Potenz des Mieters, also die Sicherheit der Einnahmen des Vermieters. Das bedeutet aber konkret: Hat ein Vermieter mehrere Bewerber, beispielsweise eine junge Familienmutter mit geringem Einkommen, einen Senior – Stichwort „Alter als Diskriminierungstatbestand“ – mit geringem Einkommen und einen Single mit hohem Einkommen, muss er, wenn er ganz sichergehen will, den Single nehmen, weil er hier nachweisen kann,
dass er, Herr Kollege Birzele, objektiv richtig handelt. Da kommen Sie recht, und da machen Sie bei uns mit.
Drittens – das sollten wir uns auch vor Augen führen –: In diesem Gesetzentwurf haben so genannte Antidiskriminierungsverbände ein Klagerecht erhalten. Das heißt, ein Betroffener kann seinen Anspruch an diese Verbände abgeben, und diese Verbände können dann klagen. Was meinen Sie, was das für eine Prozessflut in unserem Land auslösen wird!
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen gerne die Gelegenheit, Zwischenfragen zu stellen.
Ich komme zur Zusammenfassung. Wir, die CDU, sind für eine verantwortliche, auf die Freiheit des Einzelnen ausgerichtete Politik. Wir sind dagegen, dass ein grundsätzliches Misstrauen gegen die Menschen – so ist es in diesem Gesetzentwurf angelegt – formuliert wird. Helfen Sie mit, dass wir beim nächsten Gesetzentwurf – inzwischen ist ja eingesehen worden, dass die bisherige Fassung falsch ist – zu anderen, besseren Regelungen kommen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landesjustizkostengesetzes ist notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof nach Vorlage eines deutschen Gerichts im Jahr 2002 die Europatauglichkeit des geltenden Gesetzes in bestimmten Bereichen infrage gestellt hatte. Es geht – das ist erwähnt worden – um die Richtlinie des Rates der EWG vom 17. Juli 1969 in der Fassung vom 10. Juni 1985.
Der Europäische Gerichtshof hat im Kern festgestellt, dass bei Notargebühren in der bisher konkret erhobenen Form im Bereich des Gesellschaftsrechts ein Verstoß gegen die Richtlinie besteht, weil diese Gebühr als Steuer eingestuft wird. Deshalb wurde das Justizministerium beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mit dem Europarecht und insbesondere mit der Richtlinie vereinbar ist.
Der jetzt vorgelegte Entwurf verzichtet daher im Kern auf Notargebühren direkt an den Staat im Bereich des Gesellschaftsrechts in der bisherigen Form und beschränkt sich auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 15 %. Das ist nach vertiefter Prüfung des Justizministeriums – so dessen Aussage – mit der EU abgestimmt. Darüber hinaus sind im Rahmen des bisherigen Verfahrens verschiedene Fragen aufgeworfen worden, etwa die Frage nach der gerechten Verteilung der Gebühren im badischen und im württembergischen Bereich, Fragen der teilweisen Reduzierung der Höhe der Gebührenanteile außerhalb des Gesellschaftsteuerbereichs und damit einhergehenden Veränderungen der Anreize und Gebührenanteile, und – das ist der Kern – es wurde insgesamt die Frage aufgeworfen, ob das Gesetz allen europarechtlichen Vorgaben entspricht.
Es ist eine tragfähige Lösung angestrebt worden, schon allein deshalb, weil unsere Notare in unserem Land sehr gute Arbeit leisten.
In vielen Sitzungen haben wir uns mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt. Abgeordnete meiner Fraktion haben auch durchaus Zweifelsfragen zu verschiedenen Bereichen des Gesetzentwurfs vorgetragen. Das Justizministerium hat nach dem Anhörungsverfahren, im Rahmen dessen insbesondere vonseiten einiger Notare, aber auch darüber hinaus Kritik vorgetragen wurde, nach vertieften Prüfungen und mehreren Sitzungen – wir haben uns teilweise in die Details vertiefen müssen – noch Änderungen vorgenommen und im Ergebnis eine Vereinbarkeit des vorliegenden Entwurfs mit dem Europarecht ausdrücklich bejaht.
Dass das Hinterfragen in diesem Bereich – Stichwort Europarecht – notwendig war und ist, wird schon daraus ersichtlich, dass sich, um nur ein Beispiel zu nennen, erst vor wenigen Wochen, als das Gesetz die Fraktionen schon passiert hatte, der europäische Generalanwalt zu Wort gemeldet und in einem Plädoyer auch Aussagen gemacht hat, die deutlich machen, wie wichtig die europarechtliche Konformität ist. Bei dieser Frage können wir sehen, dass wir in Zukunft und auch in den kommenden Wochen und Monaten darauf achten müssen, ob es Veränderungen auf der europäischen Ebene hierzu geben wird.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Gebührenfreiheit für die Kommunen in diesem Bereich beibehalten wurde. Dafür haben wir uns als CDU-Fraktion gemeinsam mit den Kollegen der FDP/DVP stark gemacht.
Das Gleiche – das ist mein letzter Punkt – gilt für die Kirchen. Es ist unser ausdrücklicher Wille, dass der Status quo, dass die Kirchen von den Gebühren freigehalten werden, im zukünftigen Gesetz auch hundertprozentig verankert wird, soweit es mit dem Europarecht vereinbar ist.
Nachdem die Kirchen dies im Rahmen der Anhörung vorgebracht haben, nachdem dies in dieser formal vorgesehenen Form nicht gemacht wurde, aber dann dieses Thema im Rahmen von Gesprächen noch einmal aufgeworfen wurde und im Übrigen auch die Auffassung vertreten wurde, dass nach dem jetzigen Entwurf eine Optimierung bei den Erbschaftsangelegenheiten notwendig ist, könnte es sein, dass sich hier im Lauf des weiteren Verfahrens noch eine Änderung ergeben wird.
In diesem Sinne vielen Dank. Die CDU-Fraktion wird das Gesetz auch weiterhin mit Aufmerksamkeit verfolgen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Justizhaushalt ist auf größtmögliche Kontinuität in finanziell schwierigen Zeiten angelegt. Gute Rahmenbedingungen für eine reibungslos funktionierende Justiz sind in unserem gemeinsamen Interesse, sind in erster Linie im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger.
Zentrale Kernaufgabe unseres Staates ist es, den Rechtsstaat stark zu halten, die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Verbrechen zu schützen. Dazu gehört eine gut organisierte und zeitnahe Strafverfolgung.
Dieses Ziel haben wir bisher mit großen Anstrengungen und im Ergebnis mit Erfolg gemeistert. Nirgendwo in Deutschland leben die Menschen sicherer als in unserem Land. Ausweislich der Kriminalstatistik gibt es bei uns im Land, bezogen auf die Einwohnerzahl, die wenigsten Straftaten. Auch hier liegen wir inzwischen vor Bayern.
Meine Damen und Herren, ein Sachverhalt ist bemerkenswert und muss hervorgehoben werden: Obwohl wir, wiederum in Relation zu der Zahl der Einwohner, weniger Richterinnen und Richter als alle anderen Bundesländer haben, sind unsere Verfahrensdauern in der Regel am kürzesten. Das bedeutet: Unsere Justiz arbeitet gut, effektiv und zeitnah.
Ich nutze die Gelegenheit gerne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz – der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Notariate, der Justizvollzugsanstalten – für ihre erfolgreiche Arbeit zu danken.
Meine Damen und Herren, mit dem jetzigen Haushalt, der Einsparungen in Höhe von 19,69 Millionen € im Jahr 2005 und von rund 20 Millionen € im Jahr 2006 verkraften muss, ist es, wenn auch mit äußerster Anstrengung, gelungen, sicherzustellen, dass wir unsere Justizpolitik in Baden-Württemberg kontinuierlich fortsetzen können.
Gekürzt wurde vor allem beim Personal: durch die zahlenmäßige Verringerung von Stellen mit höherer Besoldungsstruktur, durch die Streckung von Investitionen im Softwarebereich und durch eine erhebliche Kürzung der Ent
schädigung der Gemeinden für ihre personellen Aufwendungen für die Grundbuchämter.
Dabei müssen zwei Aspekte hervorgehoben werden.
Erstens: Die in den vergangenen Jahren enorm verbesserte Sachausstattung hat sich in der Praxis der Justiz als sehr positiv erwiesen, sodass ein Bremsen des Tempos vorübergehend vertretbar ist, wenn auch nicht auf Dauer.
Zweitens: Beim Personal wurde eingespart, gegenüber der allgemeinen Verwaltung aber in erheblich geringerem Umfang. Das ursprüngliche Ziel der Haushaltsstrukturkommission einer Einsparung um 5 % wurde auf 2,5 % bis zum Jahr 2008 herabgesetzt. Das dokumentiert deutlich: Wir wollen, dass unsere Justiz auch zukünftig am erfolgreichsten in ganz Deutschland arbeitet.
Wir bleiben dabei nicht stehen, sondern streben weitere Reformen an. Dafür gibt es klare Notwendigkeiten. Denn wir haben uns mit einer zunehmenden Zahl an Prozessen auseinander zu setzen. Diese Entwicklung ist wiederum darauf zurückzuführen, dass wir in den vergangenen Jahren eher mehr Gesetze bekommen haben als weniger. Auch macht uns der ganze Bereich der EU immer größere Sorgen bei der Umsetzung an der Basis in der Justiz.
Auf Initiative unseres Ministerpräsidenten haben wir im Zuge der allgemeinen, großen Verwaltungsreform die damalige Justizministerin beauftragt, Vorschläge für eine Justizreform zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind weitestgehend umgesetzt und, soweit sie auf Bundesebene zu verfolgen sind, auf einem ordentlichen Weg.
Es hat sich aber klar herauskristallisiert, dass wesentliche Punkte der Justizreform auf Bundesebene umgesetzt werden müssen. Deshalb ist das unter maßgeblicher Beteiligung unseres Justizministers entwickelte Eckpunktepapier der Justizminister vom 25. November des vergangenen Jahres eine konsequente Fortsetzung unserer Justizpolitik hier in Baden-Württemberg.
Zwei Beispiele will ich Ihnen nennen, Herr Stickelberger, wenn Sie fragen, ob das sicher sei. Erstens bekommen wir Rückendeckung für unseren Ansatz, Fachgerichtsbarkeiten, beispielsweise die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, zusammenzulegen.
Und der zweite Punkt: Wir halten den Ansatz der Justizminister für richtig, den historisch gewachsenen, in der Regel dreigliedrigen Instanzenzug in unserem Land und in allen anderen Bundesländern in sinnvoller Weise zu überprüfen.
Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege, dass wir – auch Sie – in der Aktuellen Debatte am 8. Dezember diesem Vorschlag positiv gegenübergestanden haben, jedenfalls damals.
Das gilt auch für den Kollegen Stickelberger. Deswegen freuen wir uns, wenn im Frühjahr des kommenden Jahres diese Ergebnisse auf dem Tisch liegen.
Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Die guten Leistungen unserer Justiz können wir auf Dauer nur dann aufrechterhalten, wenn wir die Justiz vor unnötigen oder unsinnigen Belastungen bewahren. Hier muss ganz aktuell das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz angesprochen werden, weil seine Umsetzung – so die ersten Aussagen auch der Arbeitsrichter – zu einer riesigen Prozessflut führen wird.
Der Grundgedanke ist natürlich richtig und eine Selbstverständlichkeit. Diskriminierungen dürfen in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben. Man muss ihnen gegebenenfalls auch energisch entgegentreten. Aber das jetzt vorgelegte konkrete Gesetzeswerk hätte unter mehreren Aspekten verheerende Folgen für die Justiz und darüber hinaus für den Wirtschaftsbereich. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise in § 15 vor, dass der Arbeitgeber in Zukunft die Beweislast dafür trägt, dass er einen Arbeitnehmer nicht diskriminiert hat. Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer so genannte Vermutungstatsachen für eine Diskriminierung in einer Art und Weise vorträgt, dass das Gericht sie für wahrscheinlich hält. Wenn der Arbeitgeber das nicht entkräften kann, muss er Schadenersatz oder eine Entschädigung zahlen.
Was auch neu ist: Entsprechend dem amerikanischen Recht sind Schadenersatzansprüche in ihrer Höhe unbegrenzt. Auch das ist eine neue Dimension und stellt für Arbeitgeber ein Risiko dar, das wir ihnen nicht aufbürden können.
Dazu kommt: Betriebsräte, Gewerkschaften und so genannte Antidiskriminierungsverbände erhalten zusätzlich das Recht, eigenständig zu klagen, auch gegen den Willen der Betroffenen. Dies, meine Damen und Herren, wird dazu führen – das haben Arbeitsrichter prognostiziert –, dass eine riesige Prozessflut entsteht, und es wird zu einer Dokumentationspflicht ungeahnten Ausmaßes bei den Arbeitgebern führen, denn sie müssen sich dann schützen, wenn sie einen Arbeitnehmer konkret aussuchen möchten.
Dazu kommt, dass die EU-Richtlinie dieses konkrete Gesetz der Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht fordert.