Alfred Winkler
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat keine weiteren Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf und wird ihm zustimmen.
Die vorherige Bundesregierung hat den Weg zur Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes frei gemacht, sodass die Landesregierung dies nun übernehmen kann. Damit ist es möglich, im Landesgesetz Öffnungsklauseln und Spielräume einzubauen. Die Anwendung ist allerdings – vorerst je
denfalls – auf ein kleines Gebiet des Landes beschränkt – ungefähr in dem Verhältnis, in dem hier jetzt Abgeordnete, gemessen an ihrer normalen Anzahl, anwesend sind.
Die von Rot-Grün vorgenommene Gesetzesänderung ermöglicht, im Anschluss daran eine regionale Agrarstruktur zu entzerren, die sich in den letzten Jahren stark verzerrt hat. Aber ich sage ausdrücklich: „im Anschluss“, und dieser Anschluss hatte Verspätung, was ich nach wie vor kritisiere. Dieser Gesetzentwurf hätte bei uns in Baden-Württemberg früher eingebracht werden können. Dann hätten wir einiges vermeiden können, was diese Verzerrung beschleunigte.
Doch jetzt geht es schneller – das ist gut und richtig –, denn jetzt stehen die Instrumente zur Verfügung, die wir eigentlich schon seit Jahren gebraucht hätten.
Ich komme darauf zurück, was eigentlich das Beste gewesen wäre. Das Beste und Einfachste wäre gewesen, eine Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zum Grenz- und Durchgangsverkehr von 1958 vorzunehmen. Ich darf aus dem Artikel 2 zitieren, der geradezu dazu prädestiniert ist, eine Änderung vorzunehmen. Demnach können die Grenzbewohner, die Wirtschaftsgebäude in der Zollgrenzzone des anderen Staates haben, bestimmte Vergünstigungen erhalten. Aus diesen Grundstücken gewonnene rohe Erzeugnisse mit Ausnahme der Erzeugnisse des Reb- und Tabakbaus fallen darunter. Unter Buchstabe c – um diesen Absatz ging es – heißt es:
Diese Vergünstigung kann versagt werden, wenn nach den besonderen örtlichen Verhältnissen die Gefahr eines Missbrauchs besteht.
Ein Missbrauch liegt vor. Es besteht nicht die Gefahr, sondern den Missbrauch gibt es tatsächlich. Das wäre der richtige Ansatz. Allerdings könnten die beiden Vertragspartner diese Bestimmung nur miteinander auflösen. Dazu gehört nun einmal die Schweiz, und die hat nicht mitgemacht.
Die Schweiz hat deshalb nicht mitgemacht – die Landesregierung hat der Bundesregierung oft vorgeworfen, dass sie nichts erreicht hat –, weil das nicht in ihrem eigenen Interesse lag. Ich zitiere Ihren Vorgänger, Herr Hauk. Auf eine diesbezügliche Frage im Ausschuss antwortete er, bisher sei die Schweiz offen für die Lösung durch das Zollabkommen gewesen, aber mittlerweile sei diese Lösungsmöglichkeit verschlossen. Zurzeit biete sich diese Verhandlungslösung nicht mehr. – So weit der frühere Landwirtschaftsminister Willi Stächele.
Das hatte seinen guten Grund, denn die Schweiz hatte entdeckt, dass man vielleicht ein Gegengeschäft machen kann, nämlich ein Kompensationsgeschäft nach dem Motto „Wir verhindern, dass die Landwirte herüberkommen, und dafür wird der Lärm unserer Flugzeuge hingenommen“. Damit hätten wir ein schlechtes Geschäft gegen ein anderes schlechtes Geschäft eingetauscht, und das wäre alles andere als ein Kompensationsgeschäft. Deswegen war es natürlich richtig, dass man darauf nicht eingegangen ist.
Die logische Konsequenz wird jetzt mit diesem Gesetzesänderungsverfahren vollzogen. Damit können diese Nachteile in Zukunft ausgeschlossen werden. Die Vorgaben der Schweiz konnte niemand von uns akzeptieren. Wir sollten sozusagen Gegenleistungen dafür bieten, dass eine Wettbewerbsverzerrung aus der Welt geschafft wurde. Insofern sind wir froh, dass diese Lösung jetzt gefunden wurde. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.
Herr Minister, wenn Sie jetzt gezielt die Bauern in die Freiheit entlassen – Sie sind doch Minister für Landwirtschaft –, möchten Sie dann zum Wirtschaftsministerium wechseln – zur Förderung von Agrarchemie?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Gesunde Lebensmittel als Markenzeichen Baden-Württembergs oder die Gentechnikpolitik der großen Koalition?“ Zwei Teile! Für mich ein etwas theatralischer Titel der neuen Oppositionsstrategie und -dramaturgie der Grünen, aber immerhin: Das Umschalten von Regierungsin Oppositionsarbeit ging schneller als früher umgekehrt.
In diesem Fall muss der Koalitionsvertrag herhalten. – Ich lasse ein bisschen Zeit zum Nachdenken.
Was ist zu kritisieren am Koalitionsvertrag in Bezug auf GVO? Die Pressemitteilung der Grünen, der Beitrag Kollegen Walter – nichts Konkretes, nur Vages, Vermutungen, Apokalyptisches, Menetekelhaftes.
Lieber Kollege Palmer, mich hat das an ein Gedicht Heines erinnert, „Belsazar“:
Und schrieb und schrieb an weißer Wand Buchstaben von Feuer und schrieb und schwand.
Nein, es war nicht Schiller, aber eben menetekelhaft. Das Menetekel kommt ja aus dem Aramäischen und bedeutet „gezählt, gewogen und für zu leicht befunden“. Das war die Kritik: gezählt, gewogen und für zu leicht befunden. Wir sind auf einer gemeinsamen Linie und haben gemeinsam dafür gekämpft, und der Koalitionsvertrag weicht von der gemeinsamen Linie bisher nicht ab.
Der zentrale Grundsatz darin lautet: Verbraucher und Umwelt müssen vor Schäden durch die Gentechnik geschützt werden. – Dies muss für alle Arten der Gentechnik gelten: die weiße bzw. die graue, die rote und die grüne. Deswegen darf man es nicht nur auf die grüne reduzieren, Herr Kollege Walter. Der Begriff der Biotechnologie in diesem Koalitionsvertrag bezieht sich zweifellos auf alle Arten. Generell heißt es dazu: „Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt, entsprechend dem Vorsorgegrundsatz, oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.“ Daran ist nichts auszusetzen, und das ist die Marke und die Linie, an der gearbeitet wird.
Ich gehe auf Einzelheiten ein: „Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher“. Diese Wahlfreiheit wurde auch von Frau Künast nie infrage gestellt.
„Forschung und Anwendung befördern.“ Für die ersten zwei Anwendungsgebiete der Gentechnik war nie davon die Rede, dies abzulehnen. Bei der grünen Gentechnik hätten wir mit „Anwendung fördern“ unsere Probleme; das geben wir zu. Aber das ist damit ja nicht absolut gemeint.
„Ausgeschlossen ist eine staatliche Beteiligung an Fonds.“ Das war schon bisher unsere gemeinsame Position und ebenso, dass Verbraucher nicht mitbezahlen.
„Eine Versicherungslösung ist anzustreben.“ Das wissen wir schon lange. Sie war bisher nicht möglich. Wir wissen nicht, ob sie kommt oder nicht; aber das ist nie ein inhaltliches Problem gewesen.
Ja, natürlich.
Kollege Walter, ich sehe das nicht als eine völlige Umkehr. Es ist gesichert, dass in den Ausgleichsfonds einbezahlt wird. Es war eine der Kernforderungen, dass die Nichtbeteiligten nicht einzahlen müssen, dass also diejenigen, die gentechnikfreie Landwirtschaft betreiben, nicht einzahlen müssen. Das ist so der Fall, und das ist okay. Alle anderen müssen einzahlen.
Ich weiß, es wird darüber gestritten, ob die Saatgutindustrie einzahlen soll. Es gibt auch seitens der Saatgutindustrie Anlass, zu sagen: „Wenn unser Saatgut zugelassen ist, warum sollen wir dann dafür haften? Es handelt sich doch um ordentliches Saatgut.“ Dennoch: Alle, die es anwenden, müssen einzahlen. Die Nichtanwender hingegen müssen nicht einzahlen. Das ist die Kernforderung.
Die Forderung nach Koexistenz – das kennen wir aus der Diskussion – ist doch nicht unbestritten. Ich vermute wie Sie, dass sie in unserer kleinräumigen Landwirtschaft nicht durchsetzbar ist. Aber es handelt sich um eine europäische Richtlinie, die umzusetzen ist – und sie ist von Frau Künast umgesetzt worden. Koexistenz ist ein Begriff, den Frau Künast gebraucht hat.
Die Forschung war ja auch bisher gesichert. Das wurde nie bestritten, auch hier nicht. Wir haben Genforschung immer als wichtig erachtet und nie kritisiert.
Gentechnik und GVO stehen immer noch am Anfang – nach unserer Meinung unausgereift. Wir wollen in der Zukunft keine Lebensmittel mit Beipackzetteln. Da sind wir immer noch der gleichen Meinung. Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist gefordert. Die Schweiz könnte ein Vorbild sein,
dass politisch Stimmung gemacht und politisch entschieden wird: Wir wollen GVO-Pflanzen bei uns nicht anwenden und einsetzen. Wir wollen in Baden-Württemberg in der
Zukunft keine Lebensmittel mit Beipackzetteln zu Nebenwirkungen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Schließlich haben wir die Änderung des Bundesgesetzes initiiert. Rot-Grün hat die Lösung des Landpachtproblems ermöglicht.
Herr Kollege Schüle, Sie waren auf dem falschen Dampfer, aber auf jeden Fall nicht dabei.
Die Kohl-Regierung hat das Problem nie angefasst, und die Landesregierung hat eine Lösung dieses Problems unter der Kohl-Regierung nie durchgesetzt.
Ich weiß, Sie erinnern sich nicht mehr an die Kohl-Regierung.
Zusammen mit den Bundestagsabgeordneten Frau Drobinski-Weiß und Frau Rehbock-Zureich haben wir das Gesetz in Berlin in vielen Gesprächen mit Regierungsstellen initiiert. Das seit 30 Jahren bestehende Landpachtproblem an der deutschen Grenze haben wir gelöst.
Die Landesregierung hat sich dabei nicht mit Ruhm bekleckert; wirklich nicht, Herr Kollege. Lob wäre fehl am Platz und Eigenlob erst recht.
Ziel des Gesetzes war die Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie der Erhalt der Agrarstruktur, die im Wesentlichen in den betroffenen Landkreisen Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz in eine Schieflage kam. Die deutschen Landwirte an der Grenze konnten keine Flächen mehr erwerben. Sie waren gezwungen, ihre Höfe sterben zu lassen, weil sie keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr hatten.
Einige Zahlen: Insgesamt sind 3 360 Hektar in Pacht oder Eigentum von Schweizer Landwirten. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 40 Hektar wären das 83 Betriebe. Doch gerechnet auf die Zuwachserwartung, die Betriebe brauchen, ist es das Doppelte: 160 Betriebe haben in dieser Zeit aufgegeben oder konnten nicht mehr weitergeführt werden.
Das Problem brennt wirklich auf den Nägeln, meine Damen und Herren. Allein in einer Gemeinde, in Jestetten, sind über 80 % der Fläche in der Hand schweizerischer Landwirte.
Das zeigt deutlich, wie die Situation ausschaut. In der Schweiz sind zirka 75 % der Mittel, die die Landwirte bekommen, öffentliche Mittel.
Deutsche Landwirte bekommen von der EU zirka 38 %; das ist die Hälfte. Die Direktzahlungen in der Schweiz betragen 300 € pro Hektar, bei uns 103 €.
Absurd ist, dass die EU Mittel zur Flächenförderung an Schweizer Landwirte zahlt, die in Deutschland wirtschaf
ten. Das ist sicher kein Problem der Bundesregierung, lieber Kollege. Umgekehrt würde die Schweiz natürlich keine Prämie an deutsche Landwirte zahlen, die in der Schweiz Fläche hätten – aber das ist hypothetisch. In der Schweiz erzielen Landwirte das 2,5-fache bis 3-fache an Erzeugerpreisen wie unsere Landwirte. Die Pacht- und Kaufpreise in der Schweiz sind zirka doppelt so hoch bzw. etwas höher als bei uns. Insofern ist es logisch, dass ein ungeheures Potenzial in dem Land steckt, das Schweizer Landwirte bei uns bewirtschaften können.
Herr Minister Hauk hat am 4. Juni auf einer Demonstration der Landwirte zu diesem Problem gesagt – ich zitiere –:
Ich sage zu, bundesgesetzliche Regelungen im Land schnell umzusetzen.
Lieber Kollege Hauk, wenn das schnell ist, was ist dann langsam?
Am 4. Juni wurde das Gesetz von der Regierung beschlossen, und ein halbes Jahr vorher gab es bereits den Gesetzentwurf. Die Landesregierung wusste, was auf sie zukam. Aber der Herr Minister hat bei dieser Kundgebung, als die Regierung schon beschlossen hatte, das Gesetz zu verändern – und jetzt kommt es – kein einziges Wort darüber verloren. Im Gegenteil: Auf einer Kundgebung, zu einem Zeitpunkt, zu dem schon feststand, dass das Gesetz geändert wird, hat er noch kräftig nach Berlin geschimpft.
Das ist eigentlich kein gutes Beispiel für politisch korrektes, sauberes Verhalten.
Ihr Vorgänger, Herr Stächele, hätte das nicht auf diese Art gemacht.
Der Vorwurf bleibt, meine Damen und Herren: Es dauerte ein halbes Jahr bis zur Vorlage eines Gesetzentwurfs. Das auch noch „schnell“ zu nennen, hat auch den BLHV auf die Palme gebracht, der Sie wegen der Verzögerung eines Gesetzes kritisiert, auf das die Landwirte dort unten warten.
Meine Damen und Herren, wir stimmen zu. Wir haben die Änderung des Bundesgesetzes initiiert und nicht Sie, Herr Schüle.
Herr Minister, wenn Sie so explizit die Sozialverträglichkeit Ihres Modells und die Nichtauswirkungen auf soziale Schichten ausführen: Kennen Sie den Zinsunterschied zwischen einem Darlehen, das man mit Zins zurückzahlen muss, und einem Darlehen, das man gar nicht in Anspruch nimmt, weil man die Gebühren aus eigener Tasche zahlen kann?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in BadenWürttemberg ist in der Zweiten Beratung, und die hat ja die Aufgabe, neue Argumente, Überlegungen und Erkenntnisse der Ersten Beratung einzubeziehen und zu verwerten, um vielleicht zu neuen oder geänderten Positionen zu kommen.
Die Beratung im Juni und die Ausschussberatung in der letzten Woche ergaben ja die Ablehnung des Entwurfs durch die CDU und die FDP/DVP, obschon Minister Hauk – ich zitiere aus dem Protokoll der Ersten Beratung – gesagt hat: „Wir bekennen uns zur zukunftweisenden Weiterentwicklung im Tierschutz.“ Herr Minister, Sie sagten „Weiterentwicklung im Tierschutz“. Da wären wir geneigt, Aufrichtigkeit zu unterstellen. Da wären wir geneigt, zu glauben, Sie wären offen für die Verbandsklage, weil sie zweifellos eine Weiterentwicklung wäre, oder wenigstens offen für eine Diskussion, wie die Verbandsklage ausgestaltet sein könnte. Dies könnte man doch in parlamentarischer
Tradition der Beratung billigerweise erwarten. Aber vielleicht ist auch das Abbügeln von anderen Meinungen parlamentarische Tradition.
Wie dem auch sei, bisher haben Sie, aber auch Herr Müller von der CDU, sich der näheren Befassung mittels formaler Argumente windungsreich entzogen. Es wurde nämlich gesagt, der Bund sei zuständig. Da fragt man sich: Warum sollen wir darüber nicht trotzdem eine Meinung haben und dem nicht trotzdem zustimmen können? Der Bundesrat hat bereits vor einem Jahr einer Initiative Schleswig-Holsteins mit der ebenfalls formalen Begründung eine Absage erteilt, kein Bundesland habe bisher ein Verbandsklagerecht im Tierschutz eingeführt. Das ist auch eine formale Begründung. Zum Schluss wurde gesagt, ein hoher Aufwand durch zusätzliche Rechtsverfahren und Gesetze sei zu erwarten. Sie argumentieren also mit Formalien, oder, ich will sagen, Sie „formalieren“ also weiter.
Diese Vorstellungen von Verbandsklagen zeigen – Zitat aus dem Protokoll – eigentlich ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Sie unterstellen der Verbandsklage Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Das ist nun allerdings nicht formal, sondern das ist grundsätzlich und sehr allgemein, nämlich eine generelle Haltung. Herr Müller hat das so formuliert: „Wir sind generell skeptisch gegen Verbandsklagen.“ Da weiß man, was man hat. Das ist eine klare Aussage.
Damit lässt sich aber eigentlich die gute Erfahrung mit der Verbandsklage beim Umweltschutz beiseite schieben. Da werden die Details marginal, und die Vorteile werden ignoriert. Da kann man den Tierschutz dort lassen, wo er ist. Mit einer generellen Skepsis gegenüber Verbandsklagen haben Sie eine glasklare Position, und Sie haben sich den offenbar kaum zumutbaren Aufwand erspart, über die Vorteile und Auswirkungen einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage nachzudenken. Konsequenterweise können Sie sich dann doch auch die formalen Argumente sparen.
Als Argument gegen die Verbandsklage haben Sie beispielsweise die Abwanderung von Tierhaltern, zum Beispiel bei der Käfighaltung, vorgebracht. Wir wissen, dass ein Legehuhn bislang einen Platz in der Größenordnung einer DIN-A-4-Seite zur Verfügung hat.
Sie sagen, bei einer Verschärfung der Haltungsvorschriften bzw. einem Verbot von Legebatterien wanderten unsere Legehennenhalter ab. Herr Minister, den Gegenbeweis zu dieser Legendenbildung haben Sie in dem Bericht der Landesregierung „Landwirtschaftliche Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse“ selbst erbracht. Darin führen Sie die statistische Entwicklung der Zahl der gehaltenen Legehennen seit 1991 auf.
Nicht ein einziges signifikantes Merkmal dieser Kurve weist darauf hin, dass irgendwo ein neues Gesetz entstanden wäre.
Danke für das Argument. – Falls Sie diesen Bericht gelesen oder angeschaut haben, haben Sie anhand der Grafik feststellen können: Seit 1991 sind die Legehennenhaltung und die Eierproduktion konstant rückläufig – nicht wegen eines Gesetzes, sondern wegen der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft, deren Problematik wir kennen.
Es ist reine Legendenbildung, wenn Sie das auf irgendein Gesetz zurückführen.
Seit über zehn Jahren geht die Produktion von Eiern in unserem Land zurück. Sie war schon längst vor dem Käfighaltungsverbot rückläufig. Die Gründe kennen wir. Es ist einfach eine Legende, die zurückgehende Eierproduktion dem Tierschutz in die Schuhe zu schieben. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Tiergerechte Haltung wird in unserer Gesellschaft immer mehr zur Voraussetzung für die Akzeptanz durch die Verbraucher. Ich bitte, das zu beachten.
In unserer Gesellschaft wird nicht jedes Frühstücksei mit der Tierschutzkeule aufgeschlagen.
Die Tierquälerei in Legebatterien wird von der Gesellschaft, wenn sie denn aufgeklärt ist, eben nicht akzeptiert. Das, Herr Minister, verstehen wir unter einer Weiterentwicklung beim Tierschutz.
Deshalb stimmt die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE zu. Der Staat und seine Organe haben die verfassungsmäßige Pflicht, den Schutz der Tiere durchzusetzen. Die Verbandsklage im Tierschutz ist also auch ein Mittel dafür, die Verfassung einzuschalten, weil deren konsequente Folgen zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen.
Meine Damen und Herren, Sie können dies bejahen und unterstützen oder aber, weil Sie generell skeptisch gegenüber Verbandsklagen sind, ignorieren. Bequemer wäre Letzteres, notwendig wäre das Erstere.
Herr Minister, Sie haben damit nicht widerlegt, was ich behauptet habe, nämlich dass die Auswirkungen des Tierschutzgesetzes keinen Einfluss auf den Rückgang der Eierproduktion haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der so genannten Verbandsklage begehrt für den Tierschutz einen weiteren Schritt, einen weiteren Schritt nach der Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung im Jahr 2000 und einen weiteren Schritt nach der Einbeziehung des Tierschutzes in das Grundgesetz, entsprechend auch dem Vorbild der Einführung der Verbandsklagen im Umweltbereich in unserer Landesverfassung. Insofern ist die Verbandsklage im Tierschutz ebenfalls eine konsequente Folge zur Verbesserung desselben, im Übrigen zweifellos gesellschaftlich anerkannt.
Das Verbandsklagerecht im Tierschutz bedeutet ja als Instrument ein Klagerecht in Vertretung, ermöglicht also die Vertretung der Tiere als Mitgeschöpfe durch den Menschen. Das Ziel ist, die Gesetze zum Tierschutz zur Rechtswirksamkeit zu bringen und diese Rechtswirksamkeit auch durchzusetzen, wenn sie ungenügend oder gar nicht durchgesetzt werden. Dabei sollen durch die Mitwirkung der anerkannten Vereine diese Rechts- und Verwaltungsverfahren des Landes und seiner Behörden und Bediensteten mit überwacht werden: ganz bestimmte anerkannte, ausgewählte Tierschutzvereine also als Treuhänder der Interessen, der Rechte der Tiere.
Das ist auch nötig, denn schließlich sind Tiere rechtlich gesehen immer noch Sachen. Genau bezeichnet sind Tiere bewegliche Sachen, jedenfalls solange sie noch leben.
Sie werden als Sache zunehmend aber auch in großem Umfang „verbraucht“. Genau dieser Ausdruck wird so eingesetzt und verwandt: In der industriellen Nahrungsmittelproduktion werden Tiere verbraucht. Ebenso redet man von einer „verbrauchenden“, „tierverbrauchenden“ Forschung.
Verfassungsgemäß ist es die Pflicht des Staates und seiner Stellen, den Schutz der Tiere durchzusetzen. Dieser verfassungsgemäßen Pflicht des Staates zur wirksamen Kontrolle des Schutzauftrags zu verhelfen, soll das Ziel der Verbandsklage dienen. Bisher gilt: Wenn der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ durchgesetzt wird, bedeutet das in diesem Fall „Im Zweifel gegen die Tiere“. Die Verbandsklage ist Mittel des Schutzauftrags: Treuhänderisch, fürsprechend durch den Menschen, für die nicht artikulierfähigen Tiere – Papageien vielleicht ausgenommen – zu wirken.
Die einzigen wesentlichen Einwände, die es dagegen gibt, lauten: Es gibt einen hohen Aufwand durch zusätzliche Rechtsverfahren.
Meine Damen und Herren, der Beweis dafür konnte eigentlich nicht erbracht werden, jedenfalls nicht durch die Verbandsklageerfahrung im Umweltschutz. Keineswegs wurde hier ein besonders hoher oder erweiterter Aufwand in Rechtsverfahren festgestellt.
Die SPD-Fraktion hat im Juli letzten Jahres mit der Drucksache 13/3440 beantragt, die Landesregierung solle eine Initiative des Landes Schleswig-Holstein mit dem Ziel, über den Bundesrat das Verbandsklagerecht einzubringen, unterstützen. Sie haben das leider nicht getan.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und mit unserem Antrag bestehen zwei Möglichkeiten: Sie können entweder das Verbandsklagerecht im Bereich des Tierschutzes in die Landesgesetzgebung einführen – im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung –, oder die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, analog zum Bundesnaturschutzgesetz die Verbandsklage im Tierschutzbereich zu verankern.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, ein Vergleich – zugegeben, er hinkt –: Mit der Einführung des Code civil hat Napoleon vor rund 200 Jahren in den süddeutschen Ländern einen gewaltigen Fortschritt erzielt. Zum ersten Mal hatten damals Bürger, Menschen, Rechte gegenüber dem Staat. Dies gab es vorher für einfache Bürger nicht. Die Bürger bekamen gegenüber der Hoheit des Staates, gegenüber der Obrigkeitswillkür eigene Rechte.
Würden wir diesen Napoleon in die heutige Zeit beamen, müsste er feststellen, dass die Einführung eines Verbands
klagerechts nichts anderes als die logische Weiterentwicklung der Bürgerrechte für Menschen, ausgeweitet auf die Tiere, bedeuten würde.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf die beiden Wortmeldungen des Herrn Kollegen Müller und des Herrn Ministers eingehen. Ich wollte vorhin eigentlich darlegen – und da werden Sie mir zustimmen –, dass es auch im Tierschutz eine kontinuierliche Entwicklung gab, dass also die Entwicklung im Laufe der Jahrzehnte zu mehr Tierschutz führte.
1933 wurde das Reichstierschutzgesetz etabliert – damit gab es zum ersten Mal ein Tierschutzgesetz –, und 1972 wurde das Bundestierschutzgesetz eingeführt und seither durch viele Veränderungen erweitert. Die entsprechende Logik liegt doch in der Anpassung und Erweiterung aufgrund der damit verknüpften gesellschaftlichen Erwartungen.
Es wurde gesagt – auch der Herr Minister hat es erwähnt –, es müsse eine gewaltige Aufblähung der Zahl von Verbands- und Verwaltungsklagen befürchtet werden. Für dieses Verbandsklagerecht würde sprechen, dass eigentlich eine Entlastung von Zivilgerichten eintreten kann, indem in viel stärkerem Maße direkt geregelt und direkt eingewirkt wird, bevor es nachher durch Zivilgerichte angefochten werden kann. Auch diese Möglichkeit müsste man sich doch durch den Kopf gehen lassen und dagegen stellen.
Zum Zweiten: Wenn diese Verbandsklagemöglichkeit einen besseren Vollzug der Tierschutzgesetze erreicht, dann hat sie sich als nötig erwiesen. Wenn die nötigen Einzelklagen durch die Verbandsklagen abebben oder gar nicht kommen, dann ist es ja okay und in Ordnung und schadet schon zweimal nicht mehr.
Immerhin wäre das der Beweis für die Wichtigkeit. Wir kennen auch einige wichtige Anwendungsbereiche: Züchtung, Tierversuche, Tiertransporte, Zurschaustellung usw. Wir wissen, dass wir Bagatellfälle ausschließen können. Insofern ist die vorgebrachte Angst vor großen Verwaltungsverfahren sicher nicht nötig.
Herr Minister, Sie haben mit der „68er Generation“ eine Bemerkung in den Raum geworfen und angedeutet, hier handle es sich um eine bestimmte Clique aus einem bestimmten Jahrgang.
Ich weiß, Sie sind noch nicht 68. Aber diese Bemerkung beweist schon eine gewisse verbale Inkontinenz.
Herr Minister, Sie haben jetzt ganz deutlich gesagt, um was es geht, nämlich um die Zukunft.
Wenn Sie von „unternehmerisch denken“ sprechen, enthebt das die Landesregierung davon, die Landwirte zu beraten, wo der Zug hingeht, wo die jungen Landwirte bei ihrer Umstrukturierung hingehen müssen? Wollen Sie mit Ihrem Schlagwort „unternehmerisch denken“ die Landwirte das allein machen lassen? Wollen Sie sie allein stehen lassen nach dem Motto „Wenn ihr vom Markt verschwindet, konntet ihr halt nicht unternehmerisch denken“?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die grüne Gentechnik ist eine Risikotechnologie – das wird nicht bestritten –, eine Technologie ohne die Möglichkeit von Rückrufaktionen. Sie hat drei Risiken: zum Ersten das toxische Risiko für Menschen und zum Zweiten das Risiko für die Biologie, nämlich durch die Möglichkeit der Auskreuzung und Vermischung. Unumstritten ist der horizontale Gentransfer. Transferaktivitäten von Bakterien unterschiedlicher Arten sind möglich, wenn auch selten. Die Vergiftungen von Schad- und Nutzinsekten sind nicht selektiv, auch die Herbizidresistenz ist nicht selektiv. Zum Dritten besteht ein wirtschaftliches Risiko für die Landwirtschaft, und zwar durch die Vermischung und durch die Abhängigkeit von den Saatgutmonopolen. Die Landwirte werden von ganz wenigen Saatgutmonopolen abhängig – von so wenigen, dass sie selbst ein altgedienter Schreiner mit den Fingern einer Hand aufzählen kann.
Gegenüber der Vielfalt der Saatgut- und Pflanzenzüchter, die es heute noch gibt, ist das ein wesentliches Merkmal.
Somit sind der Anbau und dessen Folgen von hohem gesellschaftlichen Interesse, und die Politik der Landesregierung darf nicht einfach zusehen. Sie tut das ja auch nicht. Im Gegenteil, sie treibt die Landwirtschaft förmlich in die grüne Gentechnik. Was macht sie? Zum Beispiel beschimpft der Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz, Professor Beyreuther,
diejenigen, die GVOs ablehnen, und bezeichnet sie sinngemäß als Fortschrittsverhinderer. Dies habe ich einem Zitat entnommen. Der vormalige Ministerpräsident sagte vor wenigen Wochen in einer BLHV-Versammlung – ich zitiere –:
Gentechnik ist die Chance einer Schlüsseltechnologie, die genutzt werden muss.
Der jetzige Ministerpräsident Oettinger sprach vor seiner Amtseinführung mehrfach davon, die Chancen der Gentechnik dürften nicht verpasst werden,
und die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium trommelt für gesunde Ernährung und wirbt gleichzeitig für Gentechnik.
Das Erstere, Frau Staatssekretärin, ist löblich, beides zusammen ist schizophren.
Ihr Vorgänger im Amt, Herr Minister Hauk, warb einerseits bei den Landwirten für die Gentechnik – „eh nicht aufzuhalten“, wie er sagte – und sagte vor wenigen Wochen – ich zitiere –:
Wir können sie
gemeint sind die GVOs –
nicht gegen die Menschen durchsetzen, wenn diese sie nicht wollen.
Richtig! Willkommen im Boot! Die Landesregierung lässt die Landwirte in dieser kritischen Lage eigentlich allein. Vor Landwirten von großen Chancen zu faseln, aber die Risiken zu verschweigen und die Verbraucher zu ignorieren,
das alles ist für diejenigen, die keine GVOs wollen, eine Katastrophe.
Ich möchte einen Vorfall ansprechen, der nur durch Zufall entdeckt wurde. Dieser Vorfall wurde durch die Sicherheitskontrollen der pompösen EU-Kontrollinstanzen nicht entdeckt, zunächst auch nicht durch die Sicherheitskontrollen der Hersteller. Die Maissorte Bt10 der Syngenta in Amerika wurde weltweit als Saatgut geliefert. Das war eine nicht zugelassene Maissorte mit einem Antibiotikaresistenzgen, einem Eiweiß, das beim Menschen Antibiotikaresistenzen hervorruft.
Diese Maissorte wurde zwei, drei Jahre lang in die ganze Welt geliefert. Das hat niemand gemerkt, zunächst nicht einmal die Firma selber. So viel zu den Kontrollinstanzen und zur Sicherheit. Das Größte dabei war, dass die Syngenta, nachdem das nach drei Jahren per Zufall entdeckt wurde, zwar die amerikanischen Behörden informiert hat, nicht aber die europäischen. So weit sind wir.
Jetzt zu dem Punkt, auf den es ankommt:
Wäre dieser Mais im normalen Anbau statt im Forschungsanbau vorhanden gewesen und wäre er als Grundnahrungsmittel in unserer Region angebaut worden, dann, meine Damen und Herren der Regierung, gute Nacht für die Landwirtschaft als Erzeuger eines Maises, der nicht zugelassen war und gesundheitsschädlich verbreitet worden wäre. Dann hätten wir den x-ten Lebensmittelskandal samt seinen Auswirkungen.
Meine Damen und Herren, viele gesellschaftliche Gruppierungen schließen Aktionsbündnisse gegen den GVO-Anbau. Ich beginne bei der Jungen Union in Südbaden. Die Kirchen haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der Beauftragte der Evangelischen Landeskirche hat gesagt, die grüne Gentechnik passe nicht in die kleingliedrige Landwirtschaft Baden-Württembergs. Verbraucherorganisationen, Landfrauen- und Landjugendverbände haben sich ebenfalls mit diesem Thema befasst. Die CDU selber hat dazu – intern, nicht öffentlich – einen Fachkongress durchgeführt
und ist in sich völlig gespalten.
Es gibt innerhalb der CDU keine offene Diskussion. Landauf, landab werden von Bürgern und von Bürgermeistern Aktionsbündnisse gegen Gentechnik gebildet.
Bei uns in der Region wurden mit Schweizer Bürgermeistern grenzüberschreitend Aktionsbündnisse geschlossen.
Am 17. Mai gab es in Brüssel eine Konferenz mit 162 europäischen Regionen zum Thema Gentechnik. Sie gaben folgende Erklärung heraus: Sie wollen Qualitätsprodukte statt gentechnisch veränderte Lebensmittel herstellen. Sie ver
langen gemäß dem Verursacherprinzip europäische Haftungsregeln gegen Umweltschäden, Erlösausfälle und Rückrufkosten. Sie fordern das Recht, über ihre landwirtschaftliche Entwicklungsstrategie selbst zu entscheiden, und sie wollen die regionalen genetischen Ressourcen schützen. Das machen 162 Regionen in Europa – und Baden-Württemberg ist nicht dabei.
Meine Damen und Herren, der Slogan „Schmeck den Süden“ könnte eine neue Note bekommen. „Schmeck den Süden“ könnte sich in „Schmeck den Süd-Gen“ ändern.
Das Gen. – Wenn Baden-Württemberg zum GentechnikLand wird, können wir das HQZ – in Baden-Württemberg mit riesigem Aufwand als Label eingeführt – höchstens noch für Katzenfutter verwenden.
Sie dürfen sich wieder beruhigen.
Welche wirtschaftlichen Risiken liegen in der Verarbeitung von durch Gentechnik veränderten Lebensmitteln? Die deutsche Margarineindustrie weigert sich, für Margarine Soja zu verwenden, wie sie es bisher tat, weil sie nicht garantieren kann, dass sie GVO-freies Soja auf dem Markt erhält. Dieses Risiko will sie nicht eingehen.
Der hier gebrauchte Begriff der Koexistenz ist eine grandiose Volksverdummung. Ich denke, dass das bei Soja überhaupt nicht stimmt, weil auf den Äckern die Vermischung nicht aufgehalten werden kann – von wegen Koexistenz. Der Begriff Panaschieren wird in der Zukunft nicht mehr dem Kommunalrecht vorbehalten bleiben, sondern eine neue Dimension bekommen. Kein noch so abgebrannter Zocker würde trotz Gewinnmargen von 7 bis 8 % in der Gentechnik ein solches Risiko eingehen. Doch wir in Baden-Württemberg wären dazu bereit und schubsen die Landwirte sogar offiziell in dieses Problem.
Die Fortschrittsmedaille hat drei Seiten: Die erste, die Kopfseite sind die Gefahren: Toxizität, Kanzerogenität, allergene Risiken; die zweite Seite sind die wirtschaftlichen Vorteile, die nicht bei den Landwirten, sondern bei den Konzernen liegen; ganz am Rand der Medaille steht, klein geschrieben, die Inschrift: Risiken und Nebenwirkungen spüren Sie erst in einigen Jahren.
Meine Damen und Herren, wir machen uns Sorgen um die Landwirte, um ihre Familien, um die Natur und um die Verbraucher. Wir machen uns keine Sorgen um die drei, vier oder fünf Agrokonzerne; die wissen sich zu helfen.
Die Forschung ist nicht gefährdet. Wir wollen den Krieg auf den Äckern – wie etwa in Kanada – verhindern. Die Messlatte für grüne Gentechnik ist hoch, die Haftung ebenso, und das ist richtig so.
Wir fordern Sie, meine Damen und Herren von der CDU, auf, sich diese unsere Sorgen zu Eigen zu machen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung schon über andert
halb Jahre alt sind, ist das Thema immer noch aktuell. Die Berufsakademien haben ihre Chancen genutzt, ihre Potenziale erschlossen – dank kritischer Begleitung und trotz akademischer Vorbehalte und Eifersüchteleien. Sie reagieren schnell und flexibel auf die Entwicklungen im Bildungsund Unternehmensbereich. Ihr Applikationsvermögen auf dem Arbeitsmarkt, ihre Reaktionsgeschwindigkeit auf die technische Entwicklung sind enorm. Die Zielgenauigkeit der Ausbildung ist gut. Das darf man feststellen, ohne die Qualitäten anderer Hochschulen in Zweifel zu ziehen.
Wenn sich die Bürokratie der Verwaltung und die des Wissenschaftsministeriums dem anpassen könnten, wäre es noch besser um die Berufsakademien bestellt. Noch hängen sie am ministeriellen Gängelband, sind angebunden und sitzen zwischen vielen Stühlen. Das müsste nach 30 Jahren besser werden.
Herr Fleischer, vielleicht haben diese kritischen Begleitungen dazu geführt, dass sich diese Bildungseinrichtung als richtig erwiesen und in die richtige Richtung entwickelt hat. Schließlich war vieles bei ihrem Beginn vor 30 Jahren unbestimmt, provisorisch, und bei vielem war nicht sicher, wie es weitergeht. Sie war auch sparsam. Man kann auch sagen: Sie war billig.
Damals war der Weg das Ziel. Aber das war doch etwas wenig. Die Akzeptanz und die Anerkennung der Abschlüsse, ihre Wertigkeit, aber vor allen Dingen die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt waren nicht gesichert; das gilt immer noch. Trotz der Bewährung auf dem Arbeitsmarkt gibt es auch heute noch Probleme bei der Anerkennung der Abschlüsse
vor allem außerhalb Baden-Württembergs für alle jetzigen Absolventen. Es gibt auch immer noch Probleme bei der Anerkennung im öffentlichen Dienst.
Die Anerkennung der Abschlüsse und ihre Bewertung sind heute ironischerweise aktueller denn je, nämlich durch die Neujustierung der Hochschulabschlüsse im Zusammenhang mit der Einführung von Bachelor und Master.
Die Kultusministerkonferenzbeschlüsse sind längst gefasst, aber nicht rechtsverbindlich umgesetzt. Ich erwarte, dass mit der bevorstehenden Akkreditierung hier wieder Bewegung hineinkommt.
Die Erfolge der BAs sind messbar an der Zahl der Studierenden, an der Zahl der Ausbildungsplätze und an der Quote derer, die einen Arbeitsplatz finden, immerhin 90 %. Diese Arbeitsplätze sind hoch qualifiziert.
Die Investition von öffentlichen Mitteln ist gemessen am gesellschaftlichen Ertrag günstig.
Es gibt wenig Abbrecher – ca. 10 % –, eine hohe berufliche Zufriedenheit und wohnortnahe Bildungsstandorte.
Trotz dieser Vorteile sollten wir aber keine heile Welt vorgaukeln, sondern die Schwachstellen ausmerzen. Es gibt immer noch die Sollquote beim hauptamtlichen wissenschaftlichen Personal von 40 %; sie ist im statistischen Mittel erreicht, aber das sagt nichts über die einzelnen Studiengänge aus. Einem Studierenden in seinem Studiengang nützt die erreichte Quote in anderen Studiengängen nichts.
Noch ein Beispiel für Schwachstellen: Alle Berufsakademien haben Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Hochschulen. Das ist ja im Prinzip sehr gut und sehr wichtig, vor allem für die Internationalisierung von Wirtschaft und Bildung. Die BAs haben das auch so gesehen und haben sich viel Mühe gegeben. Aber wie sieht es bei uns in Deutschland aus? Zitat aus der Antwort der Landesregierung:
Deutsche Hochschulen als institutionelle Kooperationspartner der Berufsakademien gibt es zurzeit nicht.
Das ist eigentlich beschämend.
Wieso soll eine Kooperation mit einer Uni in Santa Barbara in Kalifornien einfacher sein als mit der Uni in Stuttgart?
Meine Damen und Herren, das liegt vielleicht nicht an den Berufsakademien, sondern an der Ignoranz der umgebenden Hochschullandschaft. Ich wünsche mir hier anhaltende und nachdrückliche Unterstützung auch durch das Wissenschaftsministerium.
Für den Bereich der Berufsakademien besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Strukturund Entwicklungsplanung.
So steht es in der Antwort auf die Große Anfrage: „keine gesetzliche Verpflichtung“. Wenn das so ist, dann machen Sie doch ein Gesetz! Dann haben Sie die Verpflichtung. Weil 30 Jahre lang keine besteht, heißt das doch nicht, dass man keine brauchen würde. Entweder Sie hätten schreiben müssen: „Man braucht keine“ und dann begründen, warum, oder Sie hätten schreiben müssen, warum Sie das 30 Jahre lang verpasst oder vergessen haben.
In welchem Zusammenhang bringt man ein Ausbauprogramm ohne eine Struktur- und Entwicklungsplanung? Das ist eigentlich ein innerer Widerspruch.
Noch ein Beispiel, wie es nicht laufen soll: Bad Mergentheim wurde von drei auf fünf Kurse ausgebaut, und zwar an der BA Mosbach, die der Hauptstandort ist, vorbei. Dieser Standort hat nicht einmal gewusst, dass dieser Ausbau stattfindet. Ich kritisiere gar nicht die Entscheidung zum Ausbau, zur Erweiterung von Bad Mergentheim, aber diese Entscheidung hat objektiven Kriterien standzuhalten und darf nicht sozusagen en passant oder par ordre du mufti vom Regierungschef einfach verordnet werden.
Noch zwei Beispiele: Dass die Berufsakademien weder im Haushalt eine eigene Haushaltsstelle noch im Landeshochschulgesetz Eigenständigkeit zugesprochen bekommen, noch selbst rechtsfähig sind, spricht ja auch nicht für ihre Wertigkeit in unserem System. Sie sind vielmehr als Anstalt des Landes eine Einheit mit acht Standorten. Das ist nach 30 Jahren eigentlich sachwidrig. Es trägt auch nicht zum Selbstverständnis eines eigenen Bildungskonzepts bei. Man kann auch sagen, es widerspricht den Lobreden, die auf die Berufsakademien gehalten werden.
Seit 30 Jahren dieser Mangel – etwas sarkastisch kann man sagen: Hier wurde die Wirklichkeit von der Realität überholt.
Um den letzten Teil abzuschließen: Unzufrieden darf man vor allem mit der Höhe der Mittel für den Bauunterhalt der BAs sein. Lieber Herr Kollege, die Mittel des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamts werden im Haushalt schon seit langem als Steinbruch zum Sparen benutzt. Heute Morgen ist dieses Thema in der Debatte aufgetaucht.
Statt die Mittel aufzustocken und Bausubstanzverluste auszugleichen, wird an der falschen Stelle gespart. Es geht doch nicht an, dass wir nach dem Motto verfahren: „Wir sparen, koste es, was es wolle.“ Dachsanierungen sind deswegen nötig, weil Dächer undicht sind. Und es ist keine Lösung, zum Wassersparen das kaputte Dach zu benutzen und ins darunter liegende Geschoss Wassereimer zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Baumittel für die Instandhaltung sind bei den Berufsakademien selbstverständlich genauso knapp und genauso dringend erforderlich wie bei anderen Hochschuleinrichtungen. Aber die fehlenden Mittel machen sich bei den Berufsakademien extrem bemerkbar.
Meine Damen und Herren von der Regierung, Herr Minister, es gibt bei dem Thema BA viel zu tun. Packen Sie es an!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Punkte:
Herr Fleischer, ganz kurz zu Ihnen: Sie haben nicht zugehört, aber Sie sollten es sich merken:
Dank der und mit der kritischen Begleitung auch aus dem wissenschaftlichen Bereich während der Anfänge der Berufsakademien sind diese Einrichtungen so gut geworden. Deswegen sind sie so gut geworden!
Herr Minister, zum Stichwort Bauunterhaltung – das haben Sie ausgeklammert – ganz profan: Auch wenn es etwas Einfaches ist, wäre es für die BAs wichtig, dass die Plastikeimer wieder durch dichte Dächer ersetzt werden.
Herr Minister,...
... es ist doch richtig, dass ein Minister zu Anfang einer neuen Legislaturperiode ernannt wird? Das bedeutet aber doch, dass er es zuvor nicht mehr war, wenn er ernannt wird.
Sehen Sie!
Aber wenn er doch ernannt wird, dann beginnt doch seine Tätigkeit ab dem Datum der Ernennung neu und rechtlich ganz eigenständig.
Halten Sie es für einen großen politischen Erfolg der Landesregierung, dass in BadenWürttemberg die Wasserkraft zu den von Ihnen genannten Zahlen entscheidend beigetragen hat?
Bei den jetzt vorgelegten Vergleichszahlen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg spielt die Tatsache eine entscheidende Rolle, dass Sie hier in Baden-Württemberg den Rhein und damit die Wasserkraft haben.
Herr Minister, ich wollte einfach Ihren Kommentar zur SPD am Hochrhein, die Sie zum Thema „Schweizer Landkauf“ anklagen wollen, nicht so vorbeiziehen lassen.
Ja, das mache ich jetzt gerade.
Erstens: Stimmen Sie mir zu, dass die Problematik des Schweizer Landkaufs schon existent war, bevor die rot-grüne Bundesregierung für die Landwirtschaft verantwortlich war?
Zweitens: Könnten Sie mir erklären, wieso die Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der vorgesehenen Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes – diese Frage haben Sie und die Bundesregierung untersuchen lassen – etwas mit der SPD am Hochrhein zu tun haben sollen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass die letzte Schleuse flussaufwärts am Rhein in Kaiseraugst – ich komme von dort – vor acht Jahren für einen Betrag von 18 Millionen DM auf 135 Meter ausgebaut wurde und dass seither dem Vernehmen nach noch nicht ein einziges langes Schiff dort durchgefahren ist?
Dafür will ich nicht garantieren. Wenn aber dort schon einmal eines durchgefahren wäre, hätte man die Ladung günstiger per Fleurop versenden können.
Frau Ministerin, zum Stichwort „berufliche Vollzeitschule“, wie von Ihnen bereits mehrfach erwähnt: Ist Ihnen bekannt, dass ein Chemiebetrieb für die Ausbildung zum Prozessleitelektriker bei einem sehr guten Realschulabschluss ein Jahr Vollzeitschule voraussetzt, damit der Betreffende dann eine Lehre machen kann, die dreieinhalb Jahre dauert? Das bedeutet viereinhalb Jahre Ausbildungszeit für einen Facharbeiterberuf – bei einem erstklassigen Realschulabschluss.
Herr Minister, noch zum Thema Zeitgeist. Das, was wir im Moment als Bürgerbegehren diskutieren, ist schon längst und verstärkt in der Schweiz Teil der Demokratie, und das seit 500 Jahren. Würden Sie das als Zeitgeist bezeichnen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zweifellos ist das Thema Waldschäden – –
Zweifellos stehen die Themen Waldsterben und Jahrhundertsommer oder Klimaphänomene und Waldsterben in einem direkten Zusammenhang. Zweifellos wird auch das Klima nicht mehr nur von Petrus allein gemacht, sondern von menschlichen Aktivitäten beeinflusst.
Ich denke, da besteht auch kein Zweifel. Insofern sind wir Menschen mitverantwortlich. Damit gehört auch BadenWürttemberg dazu. Da stellt sich von Anfang an die Frage: Was hat eigentlich das Land gemacht, um zum Beispiel umweltpolitisch und finanziell der Klimaveränderung zu begegnen, sie abzumildern oder wenigstens seinen Anteil daran zu erbringen?
Ein gutes Zeugnis? Können wir ein Resümee ziehen? Leider – ich sage es – können wir es nicht. Der Umweltminister hat hier an dieser Stelle vor einigen Wochen seine Defizite erklärt,
wir hätten die selbst gesteckten Ziele zum Klimaschutz in Baden-Württemberg nicht erreicht. Das waren seine Worte.
Wir haben immer noch zu viel CO2. Wir produzieren immer noch zu wenig mit regenerativen Energien. Aber es trifft den Wald dabei besonders hart. Das ist überhaupt keine Überraschung. Bei der Wetterkonstellation in diesem Jahr nach dem letzten Sommer ist von Fachleuten die Populationsexplosion der Borkenkäfer vorhergesagt worden. Gestern wurde in der „Landesschau Baden-Württemberg“ ganz aktuell gesagt: 70 % der baden-württembergischen Waldfläche sind geschädigt.
Wie ist die Vorsorge des Landes? Sie lautet: Prinzip „Hoffnung“. Vielleicht, so könnte man vermuten, hofft das Land auf einen überraschenden Wintereinbruch im Juli
oder auf eine lange Nassperiode von März bis Ende September. Man könnte das vermuten, wenn man die Mittel, die zur Verfügung stehen, anschaut. Die Vorsorge des Landes lautet nämlich: Kürzung der Mittel. Erst vor kurzem wurde 1 Million € aus dem Etat gestrichen.
Erst kürzlich wurde versucht, die Haushaltssperre aufzuheben. Minister Stächele versucht ja zurzeit immer noch, die gesperrten Restmittel zur Borkenkäferbekämpfung frei zu bekommen. Damit könnte man eigentlich sagen: In BadenWürttemberg macht der Finanzminister
Borkenkäferpolitik. Das ist ja geradezu ein exemplarisches Beispiel. Wenn man Geld zur Schadensvermeidung nicht ausgibt, braucht man viel, viel mehr Geld zur Schadensbehebung. Forstleute sagen ganz aktuell: Es werden dringend 18 Millionen € benötigt, um die Käferpopulation aus dem Wald zu bekommen und den Schaden einzugrenzen. Was wir bräuchten, wäre eigentlich ein Schadensfeuerwehrfonds und nicht eine Haushaltssperre für läppische Beträge im Vergleich zum Schaden.
Aber das frei gegebene Geld wird interessanterweise nicht der Schadensvermeidung zugeführt, sondern steht der Landesforstverwaltung zur Verfügung. Vielleicht hat sie jetzt mehr Geld, um die Schadenshöhe zu beurteilen. Ich kann mir vorstellen, dass sich Buchdrucker und Kupferstecher darüber freuen, aber leider eben nicht zu Tode lachen.
Jetzt kommt noch das Szenario Verwaltungsreform. Ausgerechnet die Landkreise sind für den Wald zuständig, ausgerechnet die einzigen, die wirtschaftlich gar nicht daran interessiert sind, die vom Wald keinen Vorteil oder Nachteil haben. Die Landratsämter brauchen Zeit, bis die Bürostühle
vorhanden und die Haushaltstitel eingerichtet sind. Die Nahrungskette für den Borkenkäfer ist also gesichert.
Es gäbe ja genügend Programme und Möglichkeiten.
Ich erinnere an die Verwirrstoffe. Es gehört das absolut schnelle Aufbereiten des Holzes dazu. Es gehört das Entrinden dazu. Eine alte Methode sind Fangholzhaufen. Nicht zuletzt gibt es noch moderne chemische Methoden, so umstritten sie auch sind. Aber es müsste etwas gemacht werden. Exakt in dieser kritischen Phase des Waldes läuft nicht sehr viel. Aber Borkenkäfer arbeiten waldstückeübergreifend. Es gibt im Wald keine Koexistenz mit dem Borkenkäfer. Borkenkäfer kennen keine Lagebuchnummern.
Zur Landesregierung: Schade, sie tut viel zu wenig. Im zweiten Teil meiner Rede komme ich dazu. Vielleicht gibt es eine Lösung, wenn der Finanzminister mehr Geld einschießen würde. Aber im Moment wird er wohl nur darauf hoffen, dass die Borkenkäfer im kommenden Sommer eine Fastenkur einlegen.
Herr Hauk, ich möchte schon ein bisschen darauf eingehen, dass Sie die Bundesregierung wegen einer angeblich verfehlten Klimaschutzpolitik angreifen. Das kommt mir so vor, wie wenn ein Eskimo einem Bewohner des Kongos vorschreiben würde, was er anzuziehen hat.
Vor allem im Hinblick darauf, dass Ihr eigener Umweltminister hier erklärt hat, das Land habe sein Klimaschutzziel nicht erreicht,
ist das, was Sie gesagt haben, pharisäerhaft.
Herr Landwirtschaftsminister, den Betrag von 18 Millionen € habe ich aus einem Artikel der „Stuttgarter Zeitung“. Das hat schon ein bisschen einen Hintergrund. Deswegen komme ich auf das Programm zu sprechen.
Wir haben ja jetzt – und das ist die Überschrift – das Borkenkäferproblem zu lösen. Dabei reicht es nicht, abzuwarten, ob die Käfer selbst dorthin zurücklaufen, wo sie herkommen. Da muss man ein bisschen mehr machen. Da vermisse ich eine Aussage, zum Beispiel dazu, wie viel Geld Sie dafür brauchen. Und Sie brauchen Geld dafür. Ich vermisse auch die Aussage, dass das nicht der Finanzminister entscheiden kann. Denn die Borkenkäfer nehmen keine Rücksicht darauf, wie viel Geld im Haushalt des Landes Baden-Württemberg vorhanden ist.
Hinzu kommt – gestern verabschiedet – die Verwaltungsreform. Ausgerechnet in der schwierigsten Phase des Landes seit 50 Jahren erledigt die Verwaltungsreform die Strukturen der Forstwirtschaft. Man kann ja beinahe sagen,
die Verwaltungsreform mutiere zu einem Artenschutzprogramm für Borkenkäfer.
Wie sollen Landkreise mit einem Problem fertig werden, das sie zum ersten Mal überhaupt verwaltungstechnisch lösen sollen? So einfach geht es also nicht. Sie sollten eigentlich ein Programm aufstellen.
Die Probleme beim Sturm Lothar wurden mit einer großen Anstrengung gelöst. Das gesamte Trockenholz, das gesamte Fallholz wurde in Nasslager gebracht.
Das ist das Mindeste, was jetzt mit dem vom Borkenkäfer befallenen Holz gemacht werden muss. Voraussetzung ist, dass das vom Borkenkäfer befallene Holz aus dem Wald herausgeschafft wird und in Nasslager kommt. Wir müssen die Käfer vor dem Ausflug einfach aus dem Wald herausholen. Dazu kann man nicht warten, bis Feuchtigkeit kommt, bis eine Regenperiode einsetzt und bis es kühl wird. Das, was jetzt im Moment im Wald liegt, ist Fast Food für Borkenkäfer, und das müssen Sie entsorgen lassen.
Im Übrigen könnte man vielleicht auch noch zynisch sagen: Die fehlende Reaktion des Forstbereichs und der Landesregierung auf die jetzige brandaktuelle Situation, das ist Ohropax statt Pheroprax und Chalcoprax.
Dazu muss man sagen: Ohropax kennt jeder, aber Pheroprax und Chalcoprax vielleicht nicht. Das sind Hormonduftstoffe, die als Verwirrstoffe seit vielen Jahrzehnten im Weinbau wirksam eingesetzt werden und Ausflüge und Begattungsakte von Schädlingen verhindern. Ich will darüber keinen Rekurs machen, sonst könnte es vielleicht öffentlich gar nicht verwertet werden.
Herr Minister, zeigen Sie doch bitte noch auf, welchen Ansatz Sie haben, das größte Problem des Waldes in BadenWürttemberg in den letzten 50 Jahren zu lösen!