Sie wollen, dass sie als Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet finanziell genauso gefördert werden wie örtliche Einrichtungen,
die in kommunaler Trägerschaft stehen. Bei den Einrichtungen der Petenten kam es zu Finanzierungsproblemen, weil die Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Kinder nicht bereit waren, sich an den Betriebsausgaben zu beteiligen.
Trotz Empfehlungen der kommunalen Landesverbände, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der zuständigen Ministerien konnten einzelne Problemfälle bislang nicht gelöst werden.
Diese Petitionen zeigen aber auch, dass es schwierig ist, schlanke Gesetze – das war damals unsere Intention – umzusetzen.
Oft sind diejenigen, die Bürokratieabbau fordern, die Gleichen, die auf ergänzende gesetzliche Regelungen pochen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Stickelberger SPD: Auf so ein Beispiel kommen wir heute noch zu sprechen!)
Die Novellierung des Kindergartengesetzes wird heute noch im Landtag behandelt und vermutlich beschlossen.
Als weitere Schwerpunkte der aktuellen Ausschussarbeit möchte ich folgende Fälle stichwortartig hervorheben:
Der Petitionsausschuss vermittelt in Fichtenberg im Schwäbischen Wald zwischen einer Schrottverarbeitungsfirma und den Nachbarn mit dem Ziel, das angrenzende Wohngebiet von Immissionen zu entlasten und ein gutes Nebeneinander zu erreichen. Bei einem Ortstermin wurde vereinbart, dass die Firma ein Gesamtkonzept aller Maßnahmen vorlegt und dies dann in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt wird.
In Filderstadt-Sielmingen tritt der Petitionsausschuss für eine Verkehrsentlastung des Ortskerns und die Herausnahme des Schwerlastverkehrs ein.
Der Petitionsausschuss verhilft Obdachlosen in Ludwigsburg zu einer ordentlichen und über den Winter beheizbaren Unterkunft.
Einer Bürgerin aus dem Raum Pforzheim möchte er den Wunsch erfüllen, zusammen mit Vater und Tochter, die leider bereits gestorben sind, im gemeinsamen Doppelgrab beerdigt zu werden. Leider sehen der Bürgermeister und seine Gemeinderäte keine Möglichkeit, eine Ausnahme zuzulassen, obwohl die Friedhofssatzung einen Ermessensspielraum vorsieht. Da es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde handelt, kann der Petitionsausschuss hier nur sein Bedauern zum Ausdruck bringen.
In Filderstadt verhandelt der Petitionsausschuss mit der Deutschen Bahn AG und dem Landkreis Esslingen wegen des Einbaus von Unterschottermatten in die Gleisanlagen der Tunneltrasse der S-Bahn. Damit soll der Lärmpegel im
darüber liegenden Wohngebiet gemildert werden. Der Petitionsausschuss hat sich in dieser Sache umfassend informiert und auch Vergleiche mit anderen Großstädten und anderen S-Bahnen, zum Beispiel in München, herangezogen.
Meine Damen und Herren, Sie ersehen aus diesen Beispielen, dass der Petitionsausschuss immer mittendrin im aktuellen Geschehen ist. Auf diese Weise fließen auch Stimmungen und Meinungen der Bürger in die parlamentarische Arbeit ein.
Wir können auch in dieser Legislaturperiode auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken; die Erfolgsquote lag bei knapp 20 %. Der Petitionsausschuss hat in diesem Berichtszeitraum in 100 Fällen – –
Herr Vorsitzender, würden Sie bitte mit Ihrer Rede zum Ende kommen, da Sie Ihre Redezeit schon bei weitem überschritten haben.
(Abg. Blenke CDU: Seien Sie gnädig, Herr Präsi- dent! Bei den Redezeiten steht „ca.“! – Weitere Zu- rufe)
Meine Kollegen haben mir zugesagt, in ihren Stellungnahmen jeweils auf eine Minute Redezeit zu verzichten. Dann ergibt sich für mich die verlängerte Redezeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, die Arbeit des Petitionsausschusses sollte normalerweise jedes Jahr hier gewürdigt werden. Wir haben darauf verzichtet und machen das nur zweimal pro Wahlperiode. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir zusätzliche Redezeit zuzugestehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Mack CDU: So ist es! – Zuruf der Abg. Ursula Hauß- mann SPD – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Mach weiter!)
Meine Damen und Herren, Petitionen haben normalerweise keine aufschiebende Wirkung. In Baden-Württemberg haben wir jedoch seit 1968 eine Vereinbarung mit der Regierung, wonach während der parlamentarischen Behandlung der Eingaben grundsätzlich keine Vollzugsmaßnahmen getroffen werden. In besonderen Fällen kann die Regierung allerdings beim Vorsitzenden des Petitionsausschusses grünes Licht einholen.
Davon macht die Regierung aber nur ganz selten Gebrauch, beispielsweise dann, wenn Ansprüche Dritter beeinträchtigt
werden könnten oder dem Land durch den Vollzugsstopp Nachteile entstünden. Die Stillhaltevereinbarung hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bestens bewährt. Sie ermöglicht dem Petitionsausschuss eine sachgerechte Entscheidung, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Petitionsausschuss zu einer raschen Entscheidung. Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen.
Ich wollte zwar nicht näher darauf eingehen, aber eines muss ich unbedingt erwähnen: Seit unserer Reise nach Sibirien weiß man auch in Nowosibirsk und in der Altairegion, dass der Petitionsausschuss der größte Ausschuss im Landtag von Baden-Württemberg ist.
Ich darf zum Schluss kommen und mich bedanken. Abschließend möchte ich feststellen, dass der Petitionsausschuss eine wirkungsvolle Einrichtung für den Bürger im Kampf gegen Behördenwillkür ist. Die wenigen rechtlichen Grundlagen sind gut überschaubar und reichen aus, um dem Bürger zu helfen. In vielen Fällen konnten wir durch gemeinsam getragene Beschlüsse gute Lösungen finden. Dafür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich danken. Ein ganz besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter Gustav-Adolf Haas.
Ich möchte auch allen Ministerien danken für die sachlich und rechtlich fundierten Stellungnahmen, die eine wichtige Grundlage für unsere Entscheidungen sind. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung während der Ausschussberatungen durch das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, sei es bei schwierigen Baurechtsfragen, im Umweltbereich und bei kniffligen Steuerfragen – um nur einiges zu nennen. Auch bei Ortsterminen haben die Vertreter der Regierung und der Behörden meistens zur sachlichen und zielführenden Erörterung beigetragen.
Ich danke auch den Medien für die Berichte über die Arbeit des Petitionsausschusses, insbesondere über die Sitzungen der Kommissionen.