Ohne ihre Unterstützung wäre unsere Arbeit nicht denkbar. Sie arbeiten in ihren Büros in der Ulrichstraße 19 fast im Verborgenen, dafür aber umso wirkungsvoller. Vielen Dank, Frau Schönfelder, Frau Gajer, Frau Hieber-Zapf und Frau Laiacker. Danke, Herr Gerstner und Herr Neubert. Ein ganz besonderer Dank gilt Herrn Regierungsdirektor Fritz Mümmler.
Ich kann es kaum glauben, dass er schon über 40 Jahre lang seinen Dienst tut und dieses Jahr in den Ruhestand verabschiedet wird.
Alles im allem darf ich zum Schluss feststellen: Der Petitionsausschuss ist nicht nur der größte Ausschuss im Landtag, sondern auch der interessanteste.
Meine Damen und Herren, für die Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erinnere Sie daran, was der Vorsitzende gerade bezüglich einer Vereinbarung zur Redezeitkürzung dargelegt hat.
(Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Aber es stimmt nicht! – Weiterer Zuruf von der SPD: Die Rede- zeiten müssen jetzt angemessen verlängert werden! – Heiterkeit)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende Jörg Döpper hat uns gedankt. Und ich glaube, es ist an uns, ihm auch ganz herzlich zu danken.
Er hat dieses Amt ruhig, ausdauernd und durchsetzungsstark geführt. Er hat die Fälle immer von der menschlichen Seite her beleuchtet. Er ist die Fälle mit Augenmaß angegangen und hat sie mit Augenmaß durch den Ausschuss geleitet. Deswegen möchte ich sagen: Jörg Döpper ist ein allseits anerkannter und erfolgreicher Vorsitzender des Petitionsausschusses.
(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Gut! – Abg. Gall SPD zur CDU: Obwohl ihr ihm das Leben nicht leicht gemacht habt!)
Auch ich möchte der Verwaltung, die uns unterstützt hat, ganz herzlich danken, insbesondere Herrn Mümmler.
Was ist die Hauptfunktion des Petitionsausschusses? Der Petitionsausschuss ist an Recht und Gesetz gebunden; er ist kein Instrument, um den Rechtsstaat auszuhebeln.
Auf der anderen Seite ist nichts absolut, auch nicht der Rechtsstaat, Herr Kollege Oelmayer. Deswegen kann der Petitionsausschuss in besonders schwierigen und verzwickten Fällen helfen, und er muss helfen – zum Beispiel indem er ein Gespräch anberaumt, in dem die eine oder andere Seite noch einmal beleuchtet wird.
Der Petitionsausschuss kann – das hat er bewiesen – gegen Bürokratie und gegen Bürokraten auch einmal unerbittlich zuschlagen.
(Abg. Sakellariou SPD: Euch doch nicht! Euch ha- ben die doch nicht beschäftigt! In fünf Minuten er- ledigt!)
Sie waren oft sehr schwierig, auch von der menschlichen Seite her gesehen. Über 1 000 Fälle sind es gewesen.
Wir haben seit September 2005 die Härtefallkommission, und ich möchte sagen: Wir müssen ganz genau hinsehen, was diese Härtefallkommission bewirkt und was sie nicht bewirken kann. Jedenfalls hat der Petitionsausschuss in diesen schwierigen Fällen seine Funktion nicht verloren, sondern muss immer noch in dem einen oder anderen Fall helfen.
Man muss sehen: Eine Altfallregelung beschäftigt sich mit Fällen, in denen Ausländer sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Altfallregelung beinhaltet Schwierigkeiten. Beispielsweise stellt sich die Frage: Wo setze ich den Trennstrich? Bei zehn, bei acht, bei sechs Jahren Aufenthaltsdauer? Und zweitens: Die Rechtstreuen, die entweder freiwillig ausgereist sind oder die abgeschoben werden mussten, sind am Ende diejenigen, die benachteiligt werden. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es Ausländer gibt, die sich schon längere Zeit in Deutschland aufhalten und deren Kinder teilweise hier aufgewachsen oder gar hier geboren sind.
(Abg. Inge Utzt SPD: Das kann ich verstehen! – Abg. Schmiedel SPD: Was verstehen Sie unter Ge- danken? – Abg. Ursula Haußmann SPD: Nicht sehr souverän!)
Deswegen bin ich dankbar dafür, dass sich die Innenministerkonferenz mit dieser Frage befasst hat, zuletzt am 9. Dezember 2005 in Karlsruhe. Die Innenministerkonferenz hat den Beschluss gefasst, sie wolle das Zuwanderungsgesetz und seine Wirkungen evaluieren, und hat eine länderoffene Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema „Kettenduldungen und Altfallregelung“ beschäftigen will. Wir meinen, dass die Innenministerkonferenz an diesem Thema dranbleiben soll. Es wäre vernünftig, wenn auf dieser Ebene eine Regelung gefunden werden könnte.
Der Petitionsausschuss hat sich in einigen – auch schwierigen – Fällen mit Windkraftanlagen befasst.
Ich habe den Eindruck, dass der Petitionsausschuss bei diesem Thema das Ohr am Bürger hatte. Er hat gehört, was die Bevölkerung will, und hat die Strömungen in der Bevölkerung aufgenommen.
Wir haben uns auch mit dem Thema Landschaftsverschandelung befasst. Herr Kollege Oelmayer, Anlagen, die höher als das Ulmer Münster sind, können doch auch Sie nicht ertragen.
(Abg. Gall SPD: Aufgrund des Landesplanungs- gesetzes und des Raumordnungsgesetzes, sonst gar nichts! – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)
Ich muss sagen, warum wir in diese verzwickte Situation gekommen sind: weil es bestimmte Vorschriften im Raumordnungsgesetz des Bundes gab. Das ist Zentralismus, das ist Politikverflechtung, was da zum Ausdruck kam.
(Lachen bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Witzel GRÜNE – Abg. Stickelberger SPD: Das Gesetz regelt die Zuständigkeit!)
Der Petitionsausschuss hat sich dem widersetzt. Gott sei Dank wird die Zuständigkeit für die Raumordnung geändert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD – Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit angezeigt.)