Wir haben mit ihm dieses Thema schon längst diskutiert. Deswegen glaube ich nicht, dass ich diese Zwischenfrage zulassen sollte.
Ich wollte noch ein Wort zu unserer Reise nach Sibirien sagen. Wir haben in den Städten, in denen wir waren, in Barnaul, in Nowosibirsk, viele Russlanddeutsche kennen gelernt, die dort heute noch wohnen, und wir haben von ihrem Schicksal in den Zwanzigerjahren, in den Vierzigerjahren gehört, wo sie verfolgt wurden, weil sie Deutsche waren. Wir alle – über die Parteigrenzen hinweg – haben damals erlebt, wie notwendig und wichtig es ist, dass wir hinter diesen Menschen stehen, ihr Schicksal akzeptieren und sagen: Es war richtig, dass diese Menschen auch in größerer Zahl nach Deutschland kommen konnten. Sie sind Deutsche,
sie sind Russlanddeutsche, sie gehören zu unserem Volk, und deswegen stehen wir in diesem Punkt voll hinter den entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zuvörderst wollte ich mich ganz herzlich bedanken, und zwar zunächst einmal bei den Vertreterinnen und Vertretern des Petitionsbüros, an der Spitze Herrn Regierungsdirektor Fritz Mümmler, für die gute, kooperative Zusammenarbeit. Es gab keinerlei Problemstellungen in der ganzen Zeit, in der ich auch als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses tätig sein konnte.
Ich möchte mich auch bei meinem Freund Jörg Döpper recht herzlich bedanken. Unsere gute Zusammenarbeit möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen. Lieber Jörg, so wird es in der nächsten Legislaturperiode bleiben, vielleicht in umgekehrten Rollen.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Seimetz CDU: Schon einmal etwas von Umfragen gehört? – Abg. Blenke CDU: Das glaube ich nicht!)
Meine Damen, meine Herren, ich bin dieser Tage gefragt worden: Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Grundlage, auf die sich der Petitionsausschuss stützt? Das war eine Journalistin, die mich gefragt hat. Deshalb möchte ich das hier in aller Öffentlichkeit noch einmal sagen: Es ist das Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags vom 20. Februar 1979. Der Vorsitzende hat ja schon dargestellt, dass es ein altes Gesetz ist, das aber im Grunde genommen alles umfasst, was man zur Arbeit im Petitionsausschuss braucht. Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen. Er ist berechtigt, Regierungsvertreter anzuhören und auch nachzustoßen, wenn die Unterlagen nicht vollständig erscheinen – ich drücke mich da einmal ganz vorsichtig aus.
Das kann so weit gehen, meine Damen, meine Herren, dass über den Petitionsausschuss – wenn man eine Petentin hat wie in dem einen Fall, den ich jetzt kurz ansprechen möchte, die drei Bescheide eines Landratsamts im Zusammenhang mit Hartz III und Hartz IV bekommen hat, die alle falsch waren – erreicht wird, dass sich die zuständige Behörde, nämlich das Landratsamt, endlich bemüht, einen rechtsmittelfähigen Bescheid, aber auch den richtigen, zu erstellen. Dann kann es nicht sein – das möchte ich hier in aller Öffentlichkeit auch deutlich sagen –, dass man mir vom Sozialministerium aus mitteilt: Wegen der paar Euros, Herr Haas, sollten Sie sich nicht so tief in die Sache hängen.
Meine Damen und Herren, ich nenne das extra, damit Sie nicht meinen, das wäre etwas an den Haaren herbeigezogen. Nein, das ist es nicht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses unverzichtbar ist. Ich möchte ein oder zwei Fälle darstellen.
Es ging um einen Mittelständler mit 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der von einem Finanzamt einen Steuernachzahlungsbescheid über damals 350 000 DM bekommen hat. Das Finanzamt verweigerte ihm die Anschlussprüfung. Er trug in seiner Petition vor, dass, wenn man die Anschlussprüfung anstelle, die Insolvenz seines Betriebs abgewendet würde. Da möchte ich an dieser Stelle dem Finanzministerium recht herzlich danken. Über das Finanzministerium war es dann möglich, bei dem betreffenden Finanzamt die Anschlussprüfung zu besorgen. Die Anschlussprüfung hat nach meiner Kenntnis stattgefunden, und damit war die Insolvenz abgewendet. Ich möchte diese positive Darstellung geben!
Ein anderes Beispiel. Eine Stadt verschickt Erschließungsbeitragsbescheide. Herr Döpper und ich waren dort unterwegs. Die Leute hatten aber früher schon einmal bezahlt. Da war die Frage, wann sie bezahlt hatten. Die hatten vor 1960 bezahlt. Dann ging es los: War der Erschließungsbeitragsbescheid rechtskräftig? War er anzuwenden, ja oder nein? War er richtig? Da ergab sich an Ort und Stelle, dass die früheren Zahlungen auf die jetzigen Zahlungen nicht mehr angerechnet werden durften, weil das Baugesetzbuch – damals hieß es so – am 1. Januar 1960 in Kraft trat und der Bebauungsplan, der die Erschließungsmaßnahme festsetzt, erst viel später, 1978, erlassen wurde und sich die Erschließung danach richtete und sich der Erschließungsbeitragsbescheid darauf zu gründen hatte. Aber die Kommune hatte, aus welchen Gründen auch immer, in den Erschließungsbeitragsbescheid Wasser, Abwasser und diese Dinge hineingerechnet, die in eine andere Satzung hineingehören.
Es war insofern goldrichtig, dass der Petitionsausschuss mit dieser Sache befasst wurde. Es hat dann schließlich auch eine einvernehmliche Regelung gegeben. Das ist auch eine Möglichkeit, problematische Dinge abzubauen, damit diese erst gar nicht groß auf die Schiene kommen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, es wird spannend – das ist ja heute Morgen schon einige Male angesprochen worden –, wenn es um das Thema „regenerative Energien“, wenn es um das Thema Windkraft geht. Der Herr Vorsitzende, mein direkter Vorredner, hat ja auch bereits auf dieses Thema hingewiesen.
Wenn man das Projekt in Simmersfeld betrachtet, das heute Morgen auch schon angesprochen wurde und auch in der Presse veröffentlicht war, wird es natürlich spannend, wenn man feststellt, dass sich im Grunde genommen alle Planungsbehörden, die damit befasst waren – das fängt beim Regionalverband an und geht über das Landratsamt bis zu den Gemeinden –, für die Einrichtung eines Windparks dort aussprechen. Auf meine Frage an die dortigen CDU-Bürgermeister, ob sie denn noch zu ihren Beschlüssen stünden, haben sie gesagt: „Wir schon, aber unsere Oberen“ – in der CDU, ist damit gemeint, nicht im Landratsamt – „haben das Thema ‚regenerative Energien‘ offenbar verschlafen; sonst würden sie sich nicht so massiv gegen diese Situation stellen.“
Angesichts der geschilderten Sach- und Rechtslage kann nach Auffassung der beteiligten Ministerien der Petition
nicht abgeholfen werden. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig. Das heißt, der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Anlage.
Meine Damen, meine Herren, ich war bei der Besichtigung vieler solcher Einrichtungen dabei. Herr Mack und ich haben in seinem Wahlkreis auch einmal eine solche Veranstaltung besucht. Es muss eigentlich die Maxime einer Verwaltung und auch des Landtags sein, sich an Recht und Ordnung zu halten, wenn alles durchgeprüft ist. Wenn alles gesagt worden ist, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung und alle naturschutzrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind, dann hat ein Investor, solange wir in einem Rechtsstaat leben, einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. So wird auch verfahren, wenn die Regierung einen Rechtsanspruch auf Genehmigung dieser Anlagen feststellt. Da ist es schon fatal, wenn sich die derzeitige – noch – Opposition im Landtag von Baden-Württemberg
auf die Seite der Regierung schlägt und das Regierungshandeln verteidigen muss. Ich sage das einmal in dieser ganzen Deutlichkeit: Man kann hier nicht die Schönheiten der Landschaft – das ist ja auch ein Begriff, von dem man nicht immer weiß, ob er richtig zutrifft; Naturschutz, Landschaftsschutz kann man auch darunter verstehen – in die Diskussion bringen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, meine Bitte ist, dass Sie, die Kolleginnen und Kollegen des Landtags und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, weiterhin Vertrauen in die Arbeit des Petitionsausschusses haben.
Das ist der Ausschuss – da schließe ich mich auch dem Ausschussvorsitzenden an –, der ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern dran ist.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Mich interessiert die Arbeit im Petitionsausschuss. Uns alle interessiert diese Arbeit. Ich darf mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit recht, recht herzlich bedanken.