Gustav-Adolf Haas
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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Überschrift der heutigen Debatte lautet: „Das Tourismusland Baden-Württemberg stärken“. Meine Frage ist: Warum kommt die FDP/DVP-Landtagsfraktion im Grunde erst am „Abend“ dieser 13. Legislaturperiode auf die Idee, sich diesem Thema zuzuwenden?
Lieber Kollege Drautz, ich darf daran erinnern, dass die SPD-Landtagsfraktion mit ihrer am 6. Juni 2002 eingebrachten Großen Anfrage Drucksache 13/1060
genau dieses Thema „Zukunftschancen des Dienstleistungssektors Heilbäder und Tourismus in Baden-Württemberg“ auf den Weg gebracht hat. Die Landesregierung hat damals vier Monate gebraucht, um auf eigentlich einfachere Fragen – wir wollten ihr damals bei der Fragestellung auch nicht allzu viel zumuten – zu antworten.
Lieber Herr Kollege Drautz, Sie sind der Letzte im Bunde, der sich mit diesem Thema befasst. Die CDU-Landtagsfraktion, Herr Dr. Birk, Herr Hoffmann, hat damals eine gleich gerichtete Große Anfrage eingebracht, die im Februar 2003 hier gemeinsam mit unserer Großen Anfrage diskutiert worden ist.
Lieber Herr Dr. Birk, was ist, das ist. Das ist überhaupt keine Frage.
Ich möchte nur darstellen, lieber Herr Drautz, dass Ihre Fraktion einzelne kleinere Anträge gestellt hat, die sich aber immer wieder nur mit kleinen Partikeln des gesamten Bereichs
ja, so sehen Sie das – beschäftigt haben.
Wir von der SPD-Landtagsfraktion sind uns sicher mit allen Kolleginnen und Kollegen darin einig, dass der Tourismus und der ganze Bereich, der damit in Verbindung steht – auch der ganze Dienstleistungsbereich –, für das Land Baden-Württemberg eine große Bedeutung haben.
Darüber haben in der Vergangenheit auch mit der Hotellerie und mit dem DEHOGA intensive Gespräche stattgefunden.
Von meinen Vorrednern wurden auch schon die berühmten 3 Milliarden € angesprochen. Davon entfallen auf den Dienstleistungsbereich 1 Milliarde €, auf den Gastbereich 1,3 Milliarden €, und auch der Einzelhandelsverband profitiert mit rund 0,7 Millionen € von dieser ganzen Geschichte.
Meine Damen, meine Herren, was die Hotellerie fürchterlich beschwert, ist, dass sechs von zehn Hotelzimmern unbelegt sind. Das ist ein Thema, das im Grunde zu der nächsten Kategorie überführt, nämlich zu der Frage der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Hotelleriebetriebe.
Durch diese Unterbelegung ist im gesamten Hotelleriebereich leider ein finanzielles Defizit eingetreten. Wenn ich mit Vertretern dieses Bereichs zusammenkomme, wird mir gesagt: „Herr Haas, wir haben große Nöte.“ Gerade wurde ja auch schon angesprochen, dass beim Übergang auf die nächste Generation durch Baumaßnahmen – Einbau von Brandmeldeanlagen, Gewährleistung der Barrierefreiheit und all diese Dinge – auch ein kolossaler finanzieller Aufwand entsteht. In dieser Richtung hat man enorme finanzielle Probleme. Diese Lasten wurden in der Vergangenheit nicht durch Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg abgegolten. Vielmehr wurden Darlehen der Landeskreditbank vergeben. Das ist auch schon etwas. Auf Wunsch könnte ich Ihnen die Zahlen nennen.
Die Frage ist, meine Damen, meine Herren: Welche Bedeutung hat denn die Landesregierung bei dieser ganzen Geschichte, und wie kommt man an den Kunden heran? Ich habe mir einmal aufschreiben lassen, wer sich im Land Baden-Württemberg alles mit dem Bereich „Tourismus und Hotellerie“ befasst. Das ist eine ganze Liste, die ich hier dabeihabe. Das reicht von der Deutschen Zentrale für Tourismus, dem Deutschen Tourismusverband, dem DEHOGA, dem Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands, der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg, dem Heilbäderverband über die Schwarzwald-Tourismus GmbH und, und, und. Die Liste ließe sich fortführen.
Die Frage unter den Touristikern lautet im Grunde genommen: Ist das nicht zu viel, was man in dieser Richtung an Werbung macht und an Materialien erstellt? Steht man damit in Konkurrenz zum Auslandstourismus?
Die Umsätze – das haben wir im Wirtschaftsausschuss auch besprochen – sind seit dem Jahr 2000 im Bereich Hotel, Gaststätten und Pensionen von 100 auf 90 % zurückgegangen. Das muss uns Tourismuspolitiker im Land BadenWürttemberg aufmerksam und wachsam machen. Wir müssen fragen: Was ist in dieser Richtung getan worden?
Die Eigenkapitalbildung – so sagen mir die Tourismusfachleute – ist fast gleich null, mit Ausnahme der großen Hotellerie, die im Grunde genommen immer wieder ein gutes Geschäftsergebnis hat. Aber der mittlere Bereich der Hotellerie hat große Probleme, und auch die Ertragssituation ist sehr schlecht.
Vor diesem Hintergrund ist natürlich die Frage zu stellen: Was macht das Land Baden-Württemberg? Das Land hat
im Jahr 2003 damit begonnen, die Mittel für die Förderung der Tourismusinfrastruktur von 9 Millionen € auf 8 Millionen € zu kürzen. Im vergangenen Jahr hat sie darüber hinaus die Fremdenverkehrspauschale gekürzt. Das macht im Bereich des Südschwarzwalds – St. Blasien, Dachsberg usw. – 280 000 € aus und im gesamten Bereich des Schwarzwalds 1,4 bis 1,5 Millionen €. Das ist Geld, das eigentlich den Gemeinden gehört. Man hat es vorher aus dem Kommunalen Investitionsfonds herausgenommen.
Mehr dazu in der zweiten Runde.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zunächst, Herr Kollege Hoffmann, möchte ich anbieten, dass die von Ihnen angesprochene Möglichkeit für die Jugend in meinem Wahlkreis, in Titisee-Neustadt oder in unmittelbarer Nähe, angeboten wird.
Herr Minister, wenn Sie heute hier Krokodilstränen wegen der Mehrwertsteuererhöhung vergießen, mache ich Ihnen einen einfachen Vorschlag: Starten Sie doch noch über die derzeitige Landesregierung eine Bundesratsinitiative, dass die Mehrwertsteuerhalbierung, die im Grunde genommen hier angesprochen wird, stattfindet! Solange Sie hier nur untätig auf der Regierungsbank hocken und die ganze Welt beklagen,
kann natürlich in dieser Geschichte überhaupt nichts geschehen.
Das Thema Städtebau mit dem Thema Tourismus zu verbinden ist eine uralte Forderung der SPD-Landtagsfraktion, und zwar vor dem Hintergrund des Tagestourismus. In den Regionen, in denen Tagestourismus stattfindet, gibt es gewisse Schwierigkeiten mit der Anlegung von Stellplätzen und all diesen Möglichkeiten, die damit in Verbindung stehen.
Ich möchte auch noch ein kritisches Wort an die Grünen richten: Im Wirtschaftsausschuss haben wir zum Beispiel – ich nenne das jetzt einmal stellvertretend für andere Maßnahmen – über die Bohrung einer neuen Thermalwasserquelle für das Heilbad Bad Bellingen bei Freiburg diskutiert. Es ging um die Frage, ob der hierfür geleistete Zuschuss gerechtfertigt sei oder nicht. Ich möchte das hohe Haus bitten, in der Zukunft, in der nächsten Legislaturperiode, weiter an dieser Fördernotwendigkeit festzuhalten, weil die dort ansässigen Betriebe gar nicht in der Lage sind – auch in 20 oder 30 Jahren werden sie das nicht sein –, überhaupt Rücklagen dafür zu bilden, die hierfür wieder investiert werden können.
Diese Mittel sind nicht vorhanden, meine Damen und Herren, und deshalb war die Beschlussfassung – –
Ich habe hier die Forderung gestellt, dass dies aufgenommen werden muss; das wird nach dem Regierungswechsel sicherlich auch geschehen.
Herr Fleischer, ich spreche vom Jahr 2006.
Am 26. März ist der Termin für die Landtagswahl; das wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein.
Nun haben sich gerade der Herr Minister – der im Moment leider nicht zuhört – und der Kollege Witzel darüber unterhalten, wer wohl für die Vereitelung der Skihalle in Sasbachwalden verantwortlich war. Hier ist ein Blick in die Akten gar nicht schlecht. Die Landesregierung hat sich, und zwar durch das Regierungspräsidium in Freiburg, am 17. Januar 2003 positiv zur Skihalle in Sasbachwalden geäußert. Das Regierungspräsidium schreibt:
Ausschlaggebend für das Regierungspräsidium waren die positiven Impulse für den Fremdenverkehr.
Das war also ein Pro.
Weiter heißt es – als Erinnerung für den Minister –:
Auch das Wirtschaftsministerium beurteilt die Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens positiv. Das Regierungspräsidium wird daher nach einem entsprechenden Beschluss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein die Zielabweichung befördern und diesen Beschluss dem Wirtschaftsministerium, das gemeinsam mit dem Regierungspräsidium über die beantragten Zielabweichungen entscheiden muss, zur Zustimmung vorlegen.
Im Wirtschaftsministerium und in der Landesregierung – die Maßnahme ist nicht gekommen; ich will das Pro und Kontra gar nicht diskutieren und gar nicht mehr der Frage nachgehen, ob man das nun aus ökologischen oder aus anderen Gründen nicht wollte – war man also im Grunde dafür. Man hat die Region jahrelang in der Irre gelassen und hat die Bürgermeister in der Region zum Teil in Hochstimmung gebracht, weil im Grunde genommen alle die Skihalle wollten, und dann kam der große Abschwung, und es gab nichts.
Die SPD-Landtagsfraktion hat am 12. Dezember 2002 einen Antrag gestellt – ich nenne ihn hier, weil der Kollege Drautz ja aus der Gegend von Heilbronn kommt –, der den Titel trägt: „Stärkung des Tourismus in der Region Heilbronn-Franken“. In ihrer Stellungnahme antwortet die Landesregierung:
Die Landesregierung sieht es vor diesem Hintergrund
nämlich, in der Region Heilbronn-Franken einen gemeinsamen Tourismusverband zu initiieren –
nicht als ihre Aufgabe an, die Bildung tourismuswirtschaftlicher Interessenorganisationen, hier in Bezug auf das verwaltungsraumbezogen und nicht wie sonst im Tourismus üblich landschaftsbezogen abgegrenzte Gebiet der Region Heilbronn-Franken, zu initiieren.
Was hat die Landesregierung also getan? Sie hat sich im Grunde genommen auf die Region selbst verlassen, auf eine Region, die einer anderen Landtagsdrucksache zufolge – ich beziehe mich immer noch auf die Region HeilbronnFranken, aus der Kollege Drautz kommt; er hat ja diesen Punkt heute auf die Tagesordnung gebracht – im Jahr 1994 2,7 Millionen Übernachtungen und im Jahr 2001 nur noch 2,6 Millionen Übernachtungen verzeichnete, bei weiterhin abnehmender Tendenz.
Wir haben uns im Wirtschaftsausschuss darüber unterhalten,
dass die Region Heilbronn-Franken natürlich selbst tätig werden muss.
Die Landesregierung schreibt in in der Drucksache 13/1211:
Weitergehende Angaben über die besuchten Orte in der Region liegen der Landesregierung in Ermangelung amtlicher Statistiken für den Tagestourismus nicht vor.
Es ist eine Blamage ersten Ranges, wenn die Landesregierung über keine Daten verfügt. Eine Datengrundlage ist natürlich notwendig, um überhaupt eine Förderung aufnehmen zu können.
Sonst weiß man ja gar nicht, wohin die Gießkanne gerichtet werden soll. Das ist überhaupt keine Frage.
Nun zur Region: Die Region Südlicher Oberrhein – unsere Region, Herr Kollege Fleischer – hat da ein besseres Ergebnis gehabt. KONUS wurde eben schon angesprochen. Ich habe vorsorglich einmal mitgebracht, worum es sich bei KONUS handelt: Es handelt sich hierbei um den Meldeschein für die Kurtaxenerhebung.
Ein solcher Meldeschein wird jeweils bei der Ankunft ausgefüllt. Hinten angeheftet findet sich die Schwarzwaldkarte, die zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
Ich habe allerdings die Sorge, meine Damen und Herren, dass das, was an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht, nicht ausreicht.
Dennoch möchte ich meinen, dass in die Richtung argumentiert werden muss, wie es gerade auch der Kollege Witzel
getan hat. Darum muss auch von anderer Seite aus eine zusätzliche finanzielle Förderung erfolgen.
An dieser Stelle möchte ich für die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich allen ein herzliches Dankeschön sagen, die sich für die Hotellerie, für die gastronomischen Betriebe und den Dienstleistungsbereich, für den gesamten Tourismusbereich, der eine jährliche Bruttowertschöpfung von 3 Milliarden € oder sogar noch mehr erbringt, eingesetzt haben. Hierfür ein herzliches Dankeschön! Ich möchte auch dem ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Döring für seine Initiativen danken.
Der ganze Bereich Fremdenverkehr und Tourismus – dabei darf man den Bereich der Heilbäder nicht vergessen – muss in der Zukunft in der Obhut des Landes Baden-Württemberg bleiben. Allerdings wünsche ich mir, dass man mit geballter Kraft in die Zukunft geht und dass auch eine stärkere Förderung vorgenommen wird. Wenn der Minister irgendwo unterwegs ist, sollte es nicht so sein, dass er sagt: „Für das schöne Wetter heute bin ich zuständig, und für Regen sorgt die Opposition.“ Das ändert sich demnächst ja wieder; das ist ganz klar.
Ich möchte alle bitten, dass wir uns bei dem Thema, über das wir heute diskutieren, auch in der nächsten Legislaturperiode und darüber hinaus in aller Verlässlichkeit für diejenigen, die in den betreffenden Bereichen tätig sind, engagieren. Wenn wir dies schaffen, sind wir ein gutes Stück weiter. Die Beschäftigten haben es verdient, dass wir es so einrichten.
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie hoch liegt der jährliche Finanzierungsbeitrag, mit dem der Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg nach der Beteiligungsofferte des Ministerpräsidenten vom 14. Februar 2006 aufgrund des baden-württembergischen Anteils am dortigen Passagieraufkommen rechnen kann?
b) Auf welche Weise wird der mit dieser Beteiligung angestrebte Landeseinfluss auf die Geschäftspolitik des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freiburg sichergestellt?
Herr Minister, ist Ihnen noch in Erinnerung – jedenfalls aus der Presse –, dass Ihre CDU-Parteifreunde in Lörrach, in Freiburg und weit darüber hinaus schon Vorschläge zur Mittelverwendung gemacht haben und dass diese davon ausgehen, dass diese Ankündigung von Ihnen nicht die Halbwertszeit eines Zerfallsprodukts von Uran hat?
Herr Minister, bedeutet dies im Klartext, dass sich an der Jetztsituation im Bereich des Flughafens Basel-Mulhouse-Freiburg zunächst nichts ändern wird, auf keiner Seite innerhalb dieser Diskussion?
Frau Präsidentin! Ich gebe hier nicht nur eine persönliche Erklärung ab, sondern ich gebe auch eine Erklärung für meine Fraktion und auch für den Kollegen Jürgen Hofer, der mich darum gebeten und autorisiert hat, ab.
Diese Windkraftanlagen – 14 Stück an der Zahl – sind geprüft. Ursprünglich waren es 15 Anlagen. Auf dem Verhandlungswege hat das Landratsamt Calw erreicht, dass eine Anlage wegkam. Es sind also nur noch 14.
Wir haben das Thema im Petitionsausschuss zweimal diskutiert, einmal am 25. Januar 2006 und einmal am 15. Februar 2006.
Ich habe selten eine so gut vorbereitete Planung vorgefunden wie bei der Windkraftanlage in Simmersfeld.
Ich habe mit den Bürgermeistern vor Ort – alles CDU-Bürgermeister – gesprochen. Auf meine Frage hin, ob sie auf ihre CDU-Oberen keinen Einfluss hätten, haben sie mir gesagt: „Nein, die CDU hat es nicht für nötig gehalten, sich noch einmal mit uns vor Ort zu treffen.
Wir, die Bürgermeister und unsere Gemeinderäte, wollen diese Anlagen. Es ist alles geprüft. Es ist alles bestens. Herr Haas, setzen Sie sich für uns ein.“
Ich gebe ebenso eine Erklärung ab, meine Damen und meine Herren von den Regierungsfraktionen, wie Ihre Kollegen. – Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landtags von Baden-Württemberg, der Petition nicht abzuhelfen, rechtens und richtig und vor allem staatsrechtlich in Ordnung, meine Damen und meine Herren.
Solange wir in einem Rechtsstaat leben, sollte man auch das Recht bemühen. Ich glaube, das ist unser aller Aufgabe, auch die Aufgabe von uns als Abgeordnete dieses Landtags, die für Recht und Ordnung im Lande einstehen.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Palmer, Sie haben gegenüber der „Badischen Zeitung“ am 17. Februar dieses Jahres und darüber hinaus im Bereich des Hochschwarzwalds behauptet, die wirklich sehr stark frequentierte Bahnstrecke Titisee–Neustadt–Donaueschingen sei von der Stilllegung bedroht. Auf welche verbindliche Quelle haben Sie sich dabei beziehen können? Gibt es dazu einen Beschluss?
Ich möchte Ihnen nur noch sagen, dass Sie mit dieser Behauptung, die nach meiner Recherche völlig unbegründet war, der Region und dem ÖPNV massiv geschadet haben.
Herr Kollege, wissen Sie, dass das nicht allein eine Strecke im Bereich des Nahverkehrs, sondern eine Fernverkehrsstrecke von Freiburg bis München ist und solche Strecken nicht zur Kürzung anstehen? Informieren Sie sich bitte, bevor Sie eine solche Luftblase loslassen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zuvörderst wollte ich mich ganz herzlich bedanken, und zwar zunächst einmal bei den Vertreterinnen und Vertretern des Petitionsbüros, an der Spitze Herrn Regierungsdirektor Fritz Mümmler, für die gute, kooperative Zusammenarbeit. Es gab keinerlei Problemstellungen in der ganzen Zeit, in der ich auch als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses tätig sein konnte.
Ich möchte mich auch bei meinem Freund Jörg Döpper recht herzlich bedanken. Unsere gute Zusammenarbeit möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen. Lieber Jörg, so wird es in der nächsten Legislaturperiode bleiben, vielleicht in umgekehrten Rollen.
Meine Damen, meine Herren, ich bin dieser Tage gefragt worden: Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Grundlage, auf die sich der Petitionsausschuss stützt? Das war eine Journalistin, die mich gefragt hat. Deshalb möchte ich das hier in aller Öffentlichkeit noch einmal sagen: Es ist das Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags vom 20. Februar 1979. Der Vorsitzende hat ja schon dargestellt, dass es ein altes Gesetz ist, das aber im Grunde genommen alles umfasst, was man zur Arbeit im Petitionsausschuss braucht. Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen. Er ist berechtigt, Regierungsvertreter anzuhören und auch nachzustoßen, wenn die Unterlagen nicht vollständig erscheinen – ich drücke mich da einmal ganz vorsichtig aus.
Das kann so weit gehen, meine Damen, meine Herren, dass über den Petitionsausschuss – wenn man eine Petentin hat wie in dem einen Fall, den ich jetzt kurz ansprechen möchte, die drei Bescheide eines Landratsamts im Zusammenhang mit Hartz III und Hartz IV bekommen hat, die alle falsch waren – erreicht wird, dass sich die zuständige Behörde, nämlich das Landratsamt, endlich bemüht, einen rechtsmittelfähigen Bescheid, aber auch den richtigen, zu erstellen. Dann kann es nicht sein – das möchte ich hier in aller Öffentlichkeit auch deutlich sagen –, dass man mir vom Sozialministerium aus mitteilt: Wegen der paar Euros, Herr Haas, sollten Sie sich nicht so tief in die Sache hängen.
Meine Damen und Herren, ich nenne das extra, damit Sie nicht meinen, das wäre etwas an den Haaren herbeigezogen. Nein, das ist es nicht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses unverzichtbar ist. Ich möchte ein oder zwei Fälle darstellen.
Das machen wir dann aus.
Es ging um einen Mittelständler mit 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der von einem Finanzamt einen Steuernachzahlungsbescheid über damals 350 000 DM bekommen hat. Das Finanzamt verweigerte ihm die Anschlussprüfung. Er trug in seiner Petition vor, dass, wenn man die Anschlussprüfung anstelle, die Insolvenz seines Betriebs abgewendet würde. Da möchte ich an dieser Stelle dem Finanzministerium recht herzlich danken. Über das Finanzministerium war es dann möglich, bei dem betreffenden Finanzamt die Anschlussprüfung zu besorgen. Die Anschlussprüfung hat nach meiner Kenntnis stattgefunden, und damit war die Insolvenz abgewendet. Ich möchte diese positive Darstellung geben!
Ein anderes Beispiel. Eine Stadt verschickt Erschließungsbeitragsbescheide. Herr Döpper und ich waren dort unterwegs. Die Leute hatten aber früher schon einmal bezahlt. Da war die Frage, wann sie bezahlt hatten. Die hatten vor 1960 bezahlt. Dann ging es los: War der Erschließungsbeitragsbescheid rechtskräftig? War er anzuwenden, ja oder nein? War er richtig? Da ergab sich an Ort und Stelle, dass die früheren Zahlungen auf die jetzigen Zahlungen nicht mehr angerechnet werden durften, weil das Baugesetzbuch – damals hieß es so – am 1. Januar 1960 in Kraft trat und der Bebauungsplan, der die Erschließungsmaßnahme festsetzt, erst viel später, 1978, erlassen wurde und sich die Erschließung danach richtete und sich der Erschließungsbeitragsbescheid darauf zu gründen hatte. Aber die Kommune hatte, aus welchen Gründen auch immer, in den Erschließungsbeitragsbescheid Wasser, Abwasser und diese Dinge hineingerechnet, die in eine andere Satzung hineingehören.
Es war insofern goldrichtig, dass der Petitionsausschuss mit dieser Sache befasst wurde. Es hat dann schließlich auch eine einvernehmliche Regelung gegeben. Das ist auch eine Möglichkeit, problematische Dinge abzubauen, damit diese erst gar nicht groß auf die Schiene kommen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, es wird spannend – das ist ja heute Morgen schon einige Male angesprochen worden –, wenn es um das Thema „regenerative Energien“, wenn es um das Thema Windkraft geht. Der Herr Vorsitzende, mein direkter Vorredner, hat ja auch bereits auf dieses Thema hingewiesen.
Wenn man das Projekt in Simmersfeld betrachtet, das heute Morgen auch schon angesprochen wurde und auch in der Presse veröffentlicht war, wird es natürlich spannend, wenn man feststellt, dass sich im Grunde genommen alle Planungsbehörden, die damit befasst waren – das fängt beim Regionalverband an und geht über das Landratsamt bis zu den Gemeinden –, für die Einrichtung eines Windparks dort aussprechen. Auf meine Frage an die dortigen CDU-Bürgermeister, ob sie denn noch zu ihren Beschlüssen stünden, haben sie gesagt: „Wir schon, aber unsere Oberen“ – in der CDU, ist damit gemeint, nicht im Landratsamt – „haben das Thema ‚regenerative Energien‘ offenbar verschlafen; sonst würden sie sich nicht so massiv gegen diese Situation stellen.“
Die Regierung schreibt zu diesem Windpark – ich zitiere –:
Angesichts der geschilderten Sach- und Rechtslage kann nach Auffassung der beteiligten Ministerien der Petition
also gegen den Windpark –
nicht abgeholfen werden. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig. Das heißt, der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Anlage.
Meine Damen, meine Herren, ich war bei der Besichtigung vieler solcher Einrichtungen dabei. Herr Mack und ich haben in seinem Wahlkreis auch einmal eine solche Veranstaltung besucht. Es muss eigentlich die Maxime einer Verwaltung und auch des Landtags sein, sich an Recht und Ordnung zu halten, wenn alles durchgeprüft ist. Wenn alles gesagt worden ist, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung und alle naturschutzrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind, dann hat ein Investor, solange wir in einem Rechtsstaat leben, einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. So wird auch verfahren, wenn die Regierung einen Rechtsanspruch auf Genehmigung dieser Anlagen feststellt. Da ist es schon fatal, wenn sich die derzeitige – noch – Opposition im Landtag von Baden-Württemberg
auf die Seite der Regierung schlägt und das Regierungshandeln verteidigen muss. Ich sage das einmal in dieser ganzen Deutlichkeit: Man kann hier nicht die Schönheiten der Landschaft – das ist ja auch ein Begriff, von dem man nicht immer weiß, ob er richtig zutrifft; Naturschutz, Landschaftsschutz kann man auch darunter verstehen – in die Diskussion bringen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, meine Bitte ist, dass Sie, die Kolleginnen und Kollegen des Landtags und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, weiterhin Vertrauen in die Arbeit des Petitionsausschusses haben.
Das ist der Ausschuss – da schließe ich mich auch dem Ausschussvorsitzenden an –, der ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern dran ist.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Mich interessiert die Arbeit im Petitionsausschuss. Uns alle interessiert diese Arbeit. Ich darf mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit recht, recht herzlich bedanken.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, dass anstelle von zwei Tunnelröhren bei der Ortsumgehung Falkensteig zunächst nur eine Tunnelröhre, selbstverständlich planungsmäßig abgestimmt auf weitere Bauabschnitte, geplant und ausgeführt wird, sodass eine Entlastung des Ortsteils Falkensteig der Gemeinde Buchenbach kurzfristiger als im Zusammenhang mit dem Stadttunnel Freiburg vollzogen wird?
b) Welche Vorbereitungsaktivitäten sind beim Regierungspräsidium in Freiburg bereits eingeleitet, um das Tunnelprojekt Falkensteig überhaupt auf den Planungs- und Ausführungsweg mit Vollzug der Baumaßnahmen zu bringen, und zwar als Gesamtmaßnahme für zwei Tunnelröhren und für eine Tunnelröhre wie unter Buchstabe a beschrieben?
Herr Staatssekretär, könnte man denn nicht die 300 000 € bereitstellen, um jedenfalls schon einmal die geologischen Voruntersuchungen durchzuführen?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Sind Inhalte von Presseberichten („Stuttgarter Zeitung“ vom 26. Januar 2006) zutreffend, wonach der Landesinnenminister den Zuzug jener Einreisewilligen, die den Sprachtest nicht bestanden haben, erleichtern und die jetzt obligatorischen Sprachtests abschaffen will?
b) Ist dem Landesinnenminister bekannt, dass sich der Petitionsausschuss des Landtags in Nowosibirsk davon überzeugt hat, dass Sprachtests zwingend sein müssen (siehe gleiche Auffassung dazu die Innenminister von Bayern und von Niedersachsen), da sonst die Integrationsprobleme kaum noch zu bewältigen seien?
Herr Staatssekretär, wie weit soll die in der Presse angesprochene und dargestellte so genannte Erleichterung, die der Herr Innenminister vorausgesagt hat und die da kommen sollte, gehen? Geht sie auf null? Oder werden Sprachtests definitiv bleiben?
Herr Kollege Dr. Noll, ist Ihnen wirklich unbekannt, dass eine große Zahl von Universitätsabsolventen, die zum Beispiel Forstwissenschaft oder Soziologie studiert haben, häufig auch mit einem Prädikatsexamen nach dem Studium in die Arbeitslosigkeit entlassen werden? Wie gehen Sie mit diesem Zustand um?
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass bei der stichprobenweisen Überprüfung von 2 % der im Februar/März 2005 gestellten GAP-Anträge mit dem aus dem Jahr 2004 stammenden EDV-Pilotprogramm GISELA Flächendifferenzen festgestellt wurden, die darauf zurückzuführen sind, dass bei der Vermessungsverwaltung in den Landratsämtern andere, schon 13 Jahre alte EDV-Programme verwendet werden?
b) Trifft es zu, dass den Betrieben, die aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Programme mit Flächendifferenzen auffällig geworden sind, nun die Auszahlung der mit der GAP-Antragstellung begehrten Mittel vorenthalten wird bzw. sich verzögert hat?
Frau Staatssekretärin, nach meiner Kenntnis geht es nicht um die Flächen, sondern um die Schläge, die auf der einzelnen Fläche vorhanden sind.
Ist es richtig, dass Herr Minister Stächele am 12. Mai 2004 verkündet hat, dass bis zum 1. Januar 2005 für das Programm GISELA, welches erst am 3. Juni 2004 als Pilotprogramm der EU in den Dienst gestellt worden ist, nur fünf Landwirtschaftsämter in Baden-Württemberg die Installationsmöglichkeiten hatten
und dass das Kartenmaterial, welches Sie richtigerweise angesprochen haben, erst im Januar oder Februar an die Landwirte ausgeliefert worden ist, sodass man vorher damit überhaupt keine Flächenermittlungen hätte machen können, und ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Bayern dieses Programm GISELA, welches als Pilotprojekt im Jahre 2004 auf den Markt kam und auch eingeführt wurde und von dem der Minister groß angekündigt hatte, dass es jetzt landesweit bis zum 1. Januar 2005 zur Verfügung stehen sollte, allen Landwirten, die es gewollt haben, auf Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt haben, weil nur mit dem Programm GISELA die exakte Flächenermittlung möglich war?
Frau Staatssekretärin, nehmen Sie freundlicherweise zur Kenntnis, dass wir, die Landwirte im Schwarzwald, die offenbar im Vergleich zu Landwirten in anderen Gebieten überintelligent sind, sagen: Hätten wir das Programm GISELA gehabt, dann hätten wir uns nicht auf das andere Programm der Vermessungsverwaltung stützen müssen? Denn es wird Ihnen bekannt sein, dass in die Landratsämter jetzt auch die Landwirtschaft ebenso wie die Vermessungsverwaltung integriert ist, und dass die Vermessungsverwaltung ein anderes Programm hat und nicht das GISELA-Programm verwendet hat.
Mir sagen die Leute vor Ort, dass im Gegensatz zu Ihren Ausführungen am Anfang in der Tat Unterschiede in der Schlaggrößenvermessung entstanden sind. Ich würde Ihnen empfehlen, sich einfach noch einmal zu informieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist der Landesregierung bekannt, dass seit dem Start der Verwaltungsreform am 1. Januar 2005 mit der Auflösung der beiden Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg für zum Beispiel Behinderte (in Baden-Würt- temberg leben 1,13 Millionen behinderte Menschen) die Anlaufstelle für die Orientierung, wer für die Betreuung zuständig ist, deshalb verloren gegangen ist, weil dem Kommunalverband für Jugend und Soziales nicht alle Querschnittsaufgaben in der Behindertenbetreuung übertragen worden sind?
b) Hat die Landesregierung davon Kenntnis, dass nach dem Herkunftsprinzip, welches in der Betreuung maßgebend ist, ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig ist, um den Kostenträger in Verbindung mit der Unterbringung und Versorgung der Behinderten über das Integrationsamt beim KVJS und die Landkreise sowie die Arbeitsagenturen in eine Betreuung zu überführen, weil die Schnittstellen der Betreuungsnotwendigkeit nicht erkennbar sind und weil keine Beratung durch eine Anlaufstelle erfolgt, die vom Land Baden-Württemberg zur Aufklärung der Organisation gegeben ist bzw. bereitsteht, sodass zum Beispiel der Caritasverband Freiburg als freiwilliger Kostenträger eine solche Beratungstätigkeit wegen der vorhandenen Notsituation eingerichtet hat, und wird sie hier für Abhilfe sorgen?
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen nicht bekannt,
was in den Landkreisen abläuft, dass Leute – Behinderte – in das Gesamtsystem, welches Sie jetzt im Ablauf geschildert haben, den Einstieg nicht finden, weil die Landkreise sagen, sie hätten keinen Ordnungsrahmen, nach dem zu handeln sei? Der KVJS sagt das Gleiche, die Behindertenverbände auch. Und haben Sie nicht den Eindruck, dass damit viel Zeit verloren geht, weil dabei wochenlang Akten hin und her geschoben werden?
Noch eine Nachfrage: Darf ich Sie einladen, sich im Raum Freiburg zusammen mit mir mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen Verbänden zu treffen und mit denen und mir zusammen die Sache zu diskutieren?
Frau Staatssekretärin, wird man den Gemeinden empfehlen, jetzt rechtzeitig schon ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten, sodass die Gemeinden nicht, wie es das letzte Mal der Fall war, als die Landesregierung das Windhundprinzip angewandt hat, in Bedrängnis kommen?
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:
a) Wie viel Bundesmittel und wie viel Komplementärmittel des Landes stehen für den Regierungsbezirk Freiburg für die zurzeit dort im Ausbau befindlichen Straßenbaumaßnahmen, aufgegliedert nach Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, zur Verfügung?
b) Sind für diese Baumaßnahmen, aufgegliedert nach den in Frage a angeführten Straßenkategorien, in jedem Fall Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden (Neu- baustraßen und bauliche Veränderungen daran), oder handelt es sich um Reinvestitionsmaßnahmen?
Herr Staatssekretär, würden Sie die erhebliche Summe von Bundesmitteln Ihren politischen Freunden zur Kenntnis geben, da immer behauptet wird, das Land Baden-Württemberg komme bei der Zuweisung von Bundesmitteln zu kurz?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
Was hat die Landesregierung mit dem Ziel der Verringerung der Gefangenenanzahl in der Justizvollzugsanstalt Freiburg aufgrund des Hinweises des Beirats der Justizvollzugsanstalt Freiburg vom 18. Juni 2005 zur Entlastung der Justizvollzugsanstalt Freiburg, gemeint ist hier die Überbelegung, zwischenzeitlich veranlasst?
Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, dass die Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Freiburg und anderer Anstalten des Landes BadenWürttemberg durch einen Verzicht auf den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen und die Verkürzung der Haftzeiten durch einen Bonus bei Doppelbelegung, die Verlängerung der so genannten Weihnachtsamnestie und eine vermehrte Strafaussetzung zum Halbhaftstrafenzeitpunkt auch vermindert werden könnte und in den Griff zu bekommen wäre, zumal die Anstalt in Offenburg ja erst in wenigen Jahren in Betrieb gehen kann?
Was ist mit Ihrer Initiative?
Herr Staatssekretär, Sie rechnen es doch sicherlich nicht Rot-Grün in Berlin zu, dass es im Markgräflerland – ich spreche das extra an, weil Herr Scheuermann und Frau Berroth darauf eingegangen sind – eine Initiative, angeführt von CDU-Bürgermeistern, gibt, die gesamte Trasse dort in Tieflage, in Tunnel zu legen. Das hat der ehemalige Verkehrsminister Müller damals als unrichtig und finanziell nicht machbar bezeichnet. Jetzt gibt es eine neue Trassenplanung, angeführt von CDU-Bürgermeistern, die weit von dem Raumordnungsbeschluss von 1994 abweicht. Sind Sie mit mir einig, dass diese Alternativplanungen, die auf gültigen Raumordnungsbeschlüssen aufbauen, jetzt im Grunde Bremsen bei der Verwirklichung von Verkehrsmaßnahmen sind?
Herr Staatssekretär, ich möchte ganz konkret wissen: Wie bewerten Sie die Anspruchshaltung der Landräte in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach – der CDU-Landräte – und der Bürgermeister, die dort eine Alternativtrasse anregen? Blockieren diese Alternativplanungen die Bemühungen der Bundesregierung, die Trasse zügig zu bauen, ja oder nein? Das hätte ich gern von Ihnen gewusst.
Herr Stickelberger, halten Sie es für möglich, dass der Herr Landesjustizminister all diese rechtlichen Regelungen nicht kennt?
Herr Kollege Stickelberger, gibt es eine Vermutung, weshalb er die rechtliche Situation so unterdrückt?
Herr Präsident, nach Rücksprache mit Herrn Staatssekretär Köberle und Herrn Innenminister Rech ziehe ich diese Mündliche Anfrage zurück. Herr Staatssekretär Köberle und Herr Innenminister Rech haben zugesagt, mir zu diesem Thema noch im Laufe dieses Jahres einen ausführlichen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, die Führungsakademie von Karlsruhe in die landeseigenen Liegenschaften in Bad Wildbad zu verlegen?
Herr Minister, könnten Sie sich einen Grund dahin gehend vorstellen, dass die Unterbringung in Bad Wildbad in landeseigenen Immobilien kostengünstiger wäre? Denn angeblich – wie mir berichtet wurde – erfolgt die Unterbringung der an der Führungsakademie Studierenden in Karlsruhe in Hotels, was für das Land eine höhere finanzielle Belastung bedeutet.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Sind die Feststellungen von Landwirten in der Veranstaltung der Vereinigung der Höhenlandwirte am 19. Februar 2005 in Höchenschwand zutreffend, wonach die Antragstellung für vorstehende Programme auch deshalb auf handfeste Probleme bei den eingegliederten Sonderbehörden stößt, weil die EDV-Programme der eingegliederten Sonderbehörden nicht mit den vorhandenen Datenprogrammen zum Beispiel des Schwarzwald-BaarKreises kompatibel sind?
b) Wenn, wie von den Landwirten ohne Widerspruch des Vertreters des MLR am 19. Februar 2005 behauptet, diese Datenprobleme bestehen, sind dann die Zuschussanträge der Landwirte für den Fall, dass die zugehörigen Antragsformulare doch noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, bei der Vielzahl der Antragstellungen fristgerecht zu erledigen?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass sich zwischenzeitlich Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Titisee-Neustadt Programme für 5 000 € beschafft haben, damit die Arbeiten so vollzogen werden können, wie Sie es jetzt dargestellt haben und gemeint haben, das sei alles schon erledigt?
Herr Minister, bleiben dann, wenn diese Programme angeschafft worden sind, die Kosten bei den Kommunen hängen, oder wird das Land die Kosten übernehmen?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist ausweislich der Presse vom 4. März 2005 die Darstellung der Meinung des Baudirektors im Regierungspräsidium Freiburg über das „Aufgehen der Straßenbauämter
in die jeweiligen Landkreisbehörden“ auch als allgemeine Feststellung der Regierung anzusehen, wonach ein Drittel des Personals weggefallen sei, was die Arbeit erschwere und nicht beschleunige, weil sich viele Mitarbeiter in völlig neue Bereiche einfinden müssten?
b) Ist die Pressemitteilung in diesem Zusammenhang verbindlich, dass die Umstellung in Donaueschingen erst einmal einige Hunderttausend Euro kosten würde, weil Glasfaser- und Datenkabel gemäß der geänderten Behördenstruktur neu installiert und verlegt werden müssten?
Herr Minister, haben Sie vorgesehen, den Baudirektor wegen seiner Ehrlichkeit, dass er seine Meinung öffentlich dargestellt hat, zu belobigen und zu befördern?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Was hat die Landesregierung bislang und insbesondere nach der Presseberichterstattung vom 26. November
2004 über Manipulationen an geeichten Messanlagen in Heizöl-Tankfahrzeugen veranlasst, um Schaden von arglosen Verbrauchern und ehrlichen Heizölhändlern abzuwenden?
b) Ist die Landesregierung angesichts solcher betrügerischer Manipulationen bereit, die bislang im Zweijahresabstand an solchen Messanlagen vorgenommenen Eichungen kurzfristig um unangekündigte und häufigere Überprüfungen zu ergänzen und in Kenntnis und Würdigung dieser Vorgänge davon abzusehen, die Eichung von Messanlagen in Tankfahrzeugen an private Auftragnehmer zu vergeben, deren wirtschaftliches Interesse dazu verleiten könnte, fachliche Sorgfalt und Stringenz der Kontrolle zu vernachlässigen?
Herr Staatssekretär, kennen Sie zumindest schätzungsweise die Höhe der Schäden, die der Bevölkerung durch betrügerische Maßnahmen von Heizölhändlern entstanden sind?
Zweite Zusatzfrage: Hat der Verbraucher nach Inkrafttreten des Sonderbehörden-Eingliederungsgesetzes zum 1. Januar 2005 unter Umständen noch schlimmere Betrugsmöglichkeiten zu befürchten, weil die Zuständigkeiten in den Verwaltungen eventuell geändert werden?
Herr Minister, haben Sie bei Ihrem Dienstantritt in der Villa Reitzenstein vor kurzem sowohl die Fragen, die Herr Kollege Palmer geäußert hat, als auch die Antworten vorgefunden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass das Land Baden-Württemberg im Zuge der Eingliederung des Landesbetriebs Vermessung in die 35 Landkreise Mehrwertsteuer in einer Größenordnung von ca. 1 Million € für frühere, nunmehr mehrwertsteuerpflichtige Anschaffungen nachentrichten muss?
b) Bei welchen weiteren im Zuge der Verwaltungsreform für die Eingliederung vorgesehenen Landesbetrieben ist mit Mehrwertsteuer-Nachentrichtungen zu rechnen und gegebenenfalls in welcher Höhe?
Aber der Herr Staatssekretär war nicht anwesend,
und ich bin mir nicht sicher, welche Frage man ihm zur Beantwortung ausgehändigt hat. Deshalb lese ich meine Anfrage noch einmal vor.
Ja. Ich habe auch noch gar nicht angefangen.
Gut.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass es eine Diskussion zum Beispiel zwischen dem Finanzministerium und dem Ministerium für Umwelt und Verkehr gibt und dass man sich in den Regierungspräsidien hinsichtlich der Übertragung des Landesbetriebs Straßenbau ernsthafte Sorgen macht und man nicht weiß, aus welchem Etat und in welcher Höhe die Mehrwertsteuernachentrichtung zu erfolgen hat.
Herr Staatssekretär, wann wurde denn das sonst allwissende Finanzministerium auf die gesetzliche Mehrwertsteuerregelung aufmerksam gemacht?
Zunächst bedanke ich mich, dass Sie meinen Worten von 1992 so viel Gewicht beigemessen haben.
Ich könnte Ihnen auch sagen, in welchem Zusammenhang diese Anfrage gestellt wurde. Dies darzulegen würde aber wahrscheinlich länger dauern, als es das Parlament zuließe. Ich biete mich aber zur Nachhilfe an.
Herr Staatssekretär, gibt es noch weitere Immobilien, die bislang dem Dienstbetrieb der Gewässerdirektion gedient haben und deren Mietverträge ebenfalls gekündigt worden sind?
Gestatten Sie die Nachfrage, zu welchem Zeitpunkt Sie auf der Höhe der Zeit sein werden und wir das erfahren.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es in Baden-Württemberg derzeit neben der Messe auch noch andere wichtige Themen zu diskutieren gibt?
Ich erinnere da an Kadus in Lenzkirch und Peguform in Bötzingen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die dortigen Arbeitsplätze erhalten bleiben, bevor man hier Phantombilder aufbaut und große Szenarien einer theoretischen Entwicklung entwirft?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wird und gegebenenfalls wie wird die Landesregierung auf Äußerungen von Landräten und Bürgermeistern reagieren, die immer wieder die Forderung nach Erhalt der Kulturlandschaft formulieren, andererseits aber das jetzt laufende, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ergänzende Konsultationsverfahren heftig kritisieren und dabei die FFH-Richtlinie als enteignungsgleichen Eingriff für private und öffentliche Grundstücksbesitzer darstellen, weil angeblich die Flächenausweisung in Baden-Württemberg von 6,5 auf über 12 % von der Landesregierung zwingend gefordert werde und dadurch jegliche private und öffentliche Entwicklung ausgeschlossen sei?
b) Wird die Landesregierung über das zuständige Ministerium für die beiden vorstehenden Berufsgruppen besondere Informationsveranstaltungen durchführen, um diese mit der Richtlinie 92/43 EWG sachlich vertraut zu machen, vor allem deshalb, weil diese ab dem 1. Januar 2005 die Vorprüfung eingegangener Stellungnahmen bei den Landratsämtern und den Stadtkreisen durchzuführen haben?
Herr Minister, dann würden Sie meine Forderung unterstützen, den genannten Personenkreis endgültig aufzuklären, damit wir gemeinsam im Grunde genommen vor der Öffentlichkeit in der Diskussion, worum es eigentlich geht, bestehen können und die unselige Behauptung endlich aufhört, dass es sich um enteignungsgleiche Eingriffe handle? Es ist mir ganz bedeutsam, dass wir das heute hier feststellen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die SPD-Fraktion beantragt, „Artikel 1 Abs. 8 des Gesetzentwurfs – Reform der Verwaltungsstruktur – und Artikel 67 des Gesetzentwurfs – Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) – ersatzlos zu streichen.“
Begründung: Es besteht keine Veranlassung, einen Anschlag auf die gut funktionierende Vermessungsverwaltung im Land Baden-Württemberg zu machen.
Vor zwei Jahren haben wir hier im Haus eine hervorragende Ausstellung gehabt, die dargestellt hat, was die Landesvermessungsverwaltung in der Vergangenheit zu leisten vermochte und in der Zukunft zu leisten vermag und auch leisten wird. Durch die jetzt beabsichtigte Kleingliederung mit der Verlegung auf die 35 Landkreise und 9 Stadtkreise erfolgt eine Zerschlagung dieser hervorragenden Vermessungsarbeit. Auch werden die Stadt- und Landkreise da mit einer zusätzlichen Kostengebühr überzogen, weil die Effizienzrendite nicht gegeben ist, zumal die Landesregierung beabsichtigt, die Vermessungsaufgaben zu bis zu 80 % des Gesamtvolumens zu privatisieren. Dann fehlen zwangsläufig Einnahmen. Diese gehen natürlich im Haushalt des Landkreises jeweils unter.
Meine Damen, meine Herren, noch ein Wort zur Ausbildung der jungen Leute für den gehobenen und höheren Vermessungsdienst.
Diese Ausbildung wird durch die Reform im Grunde genommen zu einer Aktion, bei der sich die Leute bei 44 Behörden und Einrichtungen bewerben müssen. Das mag zwar ein Weg sein, um die Landschaft kennen zu lernen, dient aber nicht der Attraktivität des Berufs. Es ist kein Gebot der Stunde, dass man sagt, so schicke man junge Leute in den Beruf.
Meine Damen, meine Herren, lassen Sie die Finger weg von der Landesvermessungsverwaltung. So, wie sie jetzt besteht, ist es in Ordnung. Halten Sie daran fest, und machen Sie keinen Schuss in den Nesenbach.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:
Weshalb ist die Landesregierung nicht bereit, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 13/2984 konkret auf die gestellten Fragen – einmalige Zusatzkosten von 185 000 €, laufende Zusatzkosten von 120 000 €, nicht realisierbares Einsparpotenzial von 145 000 € – einzugehen und zu berichten?
Herr Minister, entspricht es der Handlungsweise der Landesregierung, Dinge in Gang zu setzen, ohne sich von vornherein über die kostenmäßigen Auswirkungen im Klaren zu sein?
Herr Minister, das würde ich gerne anerkennen, wenn es denn je so ist.
Ich habe diese Zahlen der „Badischen Zeitung“ vom 1. März 2004 entnommen; geäußert worden sind sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzamts Freiburg.
Wurden diese Zahlen, die in der Zeitung standen, von Ihnen überprüft, und sind sie realistisch?
Herr Minister, wenn Sie vielleicht noch Ausführungen zum Thema Zeitverträge machen würden: Wie werden Sie das regeln wollen? Werden Sie in den neuen Tarifbereichen überwiegend Dauerarbeitsplätze einrichten, oder werden Sie im Wesentlichen auf Zeitverträge ausweichen?
Vielleicht können Sie sich daran erinnern, dass ich auch dabei war und dass wir den Leuten gegensätzliche Auskünfte erteilen mussten. Denn ich hatte von der Sache herkommend andere Darstellungen gemacht als die, die Sie dann vorgelegt haben.
Herr Minister, Sie haben sehr deutlich die Betriebskosten und die Kostenregelungen angesprochen, die wohl Referenz für die DB AG gewesen sind. Frage: Wie hätten die unterlegenen Bewerber bei der Bewertung der Qualitätskriterien abgeschnitten, wenn man diese Kriterien stärker in den Vordergrund gestellt hätte?
Dann darf ich noch eine Frage an den Herrn Staatssekretär stellen.
Ja, gut. Ich darf doch zu dem, was er ausgesagt hat, etwas fragen und um eine Erklärung bitten.
Er sprach davon, dass zukünftig weniger Fixbeträge gezahlt werden sollten und dass man sich bei der Bewertung verstärkt anderer Leistungsanreize bedienen sollte. Herr Staatssekretär, welchen Maßstab wird man denn dann zugrunde legen? Kommt der ländliche Raum dann nicht doch zu kurz? Das ist meine Frage an Sie. Wie wollen Sie denn die Leistungsanreize dann bewerten, und wie wollen Sie das dann in der Abwicklung in die Förderung hineinbegeben?
Herr Kollege Hauk, gehen Sie davon aus, dass es sich bei CDU und FDP/DVP um eine Schicksalsgemeinschaft handelt?
Herr Minister, trifft es zu, dass in einem kleinen Stützpunktforstamt eine 13 Jahre alte Forstmaschine, die gerade einmal 6 000 Betriebsstunden auf dem Buckel hatte, was einer Jahresleistung von nur 1 200 Festmetern Rückevolumen entspricht, nicht durch eine Ersatzbeschaffung, nämlich einen Standardschlepper mit Seilwinde und einem kleinen Rückekran für 120 000 € ersetzt werden durfte,
sondern nur die Genehmigung für eine weitaus größere Forstspezialmaschine mit Knicklenker und allerlei technischen Raffinessen für etwa 220 000 € erteilt wurde, obwohl schon die alte Maschine nicht ausgelastet werden konnte?
Das machen doch die Landräte!
Der Minister, meine Damen und meine Herren, ist voller Erwartung, was ich ihm jetzt an Beratung bieten werde.
Dazu zählt natürlich – das muss ich ganz deutlich voranstellen; denn das Thema heißt „Zukunftssicherung der Schwarzwaldhöfe“ –, dass die CDU-FDP/DVP-geführte Landesregierung, bislang jedenfalls, empfohlen hat, das Bergbauernprogramm – das ist für uns im Schwarzwald ein ganz wichtiges Programm – um 17 Millionen € zu kürzen.
Die Stellungnahme zum Antrag ist wohl sehr sorgfältig erarbeitet worden – davon gehe ich aus, Herr Minister –, und aus ihr ist zu entnehmen, dass für die Förderung der Landwirte bei uns im Schwarzwald keine speziellen Haushaltsmittel des Landes – zum Beispiel für Steillagenprogramme und Ähnliches – ausgewiesen sind.
Das läuft dann anders. Die Landkreise – zum Beispiel der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, wo ich im Kreistag bin – müssen 522 000 € bereitstellen, um über Steillagenprogramme und alles Mögliche die Freihaltung der Landschaft für den Tourismus zu gewährleisten.
Genau den gleichen Betrag zahlen die Gemeinden dazu. Dann kann man sich natürlich, Herr Minister, über das
Land bewegen und sagen: Wir von der Landesregierung begrüßen, dass die Landschaft frei gehalten wird. Wenn das andere bezahlen und andere machen, ist das eine wunderbare Veranstaltung. Ich habe dem schon öfter beigewohnt, wenn die Minister der Landesregierung – ganz egal, wie sie geheißen haben – diese Botschaften verbreiteten.
Angesprochen worden ist, dass die Einnahmesituation im Schwarzwald sehr stark rückläufig ist. Die Zahl der Höfe hat sich gewaltig reduziert. Eine ganz erhebliche Zahl von Vollerwerbsbetrieben wurde zu Nebenerwerbsbetrieben. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Schwarzwald reduzierte sich von 45 680 Hektar um 9,31 % auf 42 540 Hektar. Jetzt könnte ich das Ganze noch so weiterführen.