Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Ähnliches gilt für Karlsruhe: Karlsruhe ist für seine Mobilitätskonzepte der Zukunft bekannt. Auch das lockt Delegationen an und führt zu Kongressen. Diese Delegationen wollen natürlich auch sehen, was sich vor Ort tut.

Auch Tübingen ist zu nennen. Das Französische Viertel ist unter dem Motto „Stadt der kurzen Wege – Wohnen und Arbeiten mit geringem Flächen- und Energieverbrauch“ gebaut worden. Auch das ist attraktiv, auch das lockt Delegationen an. Auch das stärkt den Städtetourismus.

Alle drei genannten Städte werden von internationalen Delegationen bevölkert, und die Hotellerie in den Städten hat ausgelastete Kapazitäten. Das ist eine Perspektive. Damit will ich verdeutlichen: Umweltorientierter Tourismus ist nicht nur etwas für den ländlichen Raum.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Bemerkungen machen.

Erstes Stichwort: Fußballweltmeisterschaft. „Die Welt zu Gast bei Freunden“: Wir wollen ein gutes Gastgeberland sein. Dafür können wir während der Zeit, in der die Fußballweltmeisterschaft ausgetragen wird, auch die Ladenschlusszeiten lockern. Das stößt auf unsere Zustimmung. Aber wir sollten es vermeiden, den Ladenschluss grundsätzlich beiseite zu schieben und die Sonntagsruhe abzuschaffen. Für die Weltmeisterschaft gelten besondere Bedingungen, aber nach dem Ende der WM sollten wir in Ruhe darüber reden, was wir davon beibehalten wollen und was nicht.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Zum Schluss reden wir noch über das Geld. Es ist gelobt worden, dass das Wirtschaftsministerium den Tourismus über die Projektförderung vielfältig fördert; die Infrastrukturprogramme sind genannt worden. Der größte Teil dieses Geldes geht in Thermal- und in Freizeitbäder. Ich habe im Wirtschaftsausschuss in den letzten Jahren erlebt, welche Projekte da gefördert werden. Angesichts dessen kann ich nur den Schluss ziehen: Es wird ziellos und ohne Konzept gefördert.

(Abg. Fleischer CDU: Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie doch ganz genau!)

Herr Fleischer, es gibt verschiedene Beispiele dafür,

(Abg. Fleischer CDU: Sagen Sie das einmal in Bad Krozingen!)

dass Projekte, bei denen Renovierungen anstehen bzw. die turnusgemäß zu modernisieren sind und bei denen keine Rücklagen gebildet wurden, aus Landesmitteln gefördert werden.

(Abg. Fleischer CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Das ist meines Erachtens nicht zulässig.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Beispiele!)

Wir haben das im Ausschuss alles benannt. – Auf der anderen Seite werden Projekte gefördert, die in unmittelbarer

geografischer Nachbarschaft liegen und gleiche Zielgruppen ansprechen.

(Abg. Fleischer CDU: Das stimmt auch nicht!)

Wir vermissen hier ein Konzept und fordern, dass dort, wo die Betreiber solcher Thermalbäder vergessen haben oder nicht in der Lage waren, Rücklagen für Neuinvestitionen zu bilden, nicht das Land einspringt, sondern dass das Land nur dort einspringt, wo neue Konzepte auf den Weg gebracht werden. Da sind Landesgelder wichtig, aber nicht für die turnusgemäßen Investitionen.

Wir meinen, hier kann Geld eingespart werden. Dieses Geld kann dann genutzt werden, um gezielt Besuchergruppen zu werben,

(Abg. Fleischer CDU: Das werden wir Herrn Salo- mon für Freiburg mitteilen!)

zum Beispiel aus der Schweiz, ein Bereich, der in den letzten Jahren Zuwächse erzielt hat. Die Schweizer bringen in der Regel eine hohe Kaufkraft mit. Da kann etwas getan werden. Außerdem kann das Geld genutzt werden, um das ökologische, nachhaltige Leitbild des Tourismus in BadenWürttemberg zu stärken. Das wäre unser Wunsch für die nächsten Jahre.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes – Drucksache 13/5062

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 13/5140

Berichterstatter: Abg. Wintruff

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich erteile Frau Abg. Lazarus das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Privatschulgesetzes schafft Transparenz in der Berechnung der Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft, und dies mit einem Berechnungsmodell, nämlich dem so genannten Bruttokostenmodell, das zusammen mit Vertretern der freien Schulen einvernehmlich ausgearbeitet wurde. Dies war das erste angestrebte Ziel. Schulträger und Eltern hatten nämlich bis dahin das bisherige Verfahren der Berechnung immer mit einem gewissen Misstrauen betrachtet und ein nachvollziehbares, durchsichtiges Verfahren eingefordert.

Ich möchte festhalten, dass das bisherige Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden war, im Gegenteil: Es hat im

Sommer 2005 nochmals ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegeben, in dem es ausdrücklich heißt, dass unser bisheriges Berechnungsverfahren verfassungsgemäß ist und dass es wünschenswert ist, einen Kostendeckungsgrad von 80 % anzustreben.

So waren also allein politische Gründe ausschlaggebend, nämlich der dringliche Wunsch der freien Träger nach Systemänderung. Diesem wird in der Gesetzesnovellierung entsprochen.

Mit dem Bruttokostenmodell verbunden ist aufgrund des Vergleichs der Kosten für einen Schüler im öffentlichen Schulwesen auch eine Änderung des prozentualen Anteils der Kosten eines Schülers an einer Privatschule. Es war von vornherein klar, dass sich die bisher gültigen Prozentsätze verändern würden – man könnte sagen: zugunsten der privaten Schule –, da der Vergleichsprozentsatz jetzt sinkt – im Durchschnitt um immerhin drei Prozentpunkte – und damit die Lücke bis zu den 80 % größer wird, womit sich die zu erreichenden Zuschüsse erhöhen.

Ein zweites Ziel, das von den privaten Schulen angestrebt wird, ist es, die 80 % nach der neuen Rechnung zu erreichen. Auch dafür gibt es politische Zusagen, dies in Stufen anzusteuern.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hat in der letzten Debatte die so entstehende finanzielle Lücke mit 36 Millionen € beziffert, und diese Angabe wird vermutlich nicht weit entfernt von der tatsächlichen Zahl liegen. Genau an dieser Stelle haben sich aber bislang schon die Wege von Opposition und Regierungsfraktionen getrennt, und dies werden sie vermutlich auch heute tun. Die Opposition wird versuchen, mit der Forderung nach gesetzlich fixierten Vorwegzusagen an den Haushalt der nächsten Legislaturperiode großzügige Versprechungen gesetzlich festzuschreiben.

(Abg. Zeller SPD: Das ist doch unglaublich! Was heißt „großzügige Versprechen“? Sie haben es doch die ganze Zeit so gesagt!)

Sie tut sich natürlich damit leicht,

(Abg. Zeller SPD: Sie haben doch immer große Versprechungen gemacht! Unglaublich!)

das jetzt schon gesetzlich festlegen zu wollen, denn aufgrund der zu erwartenden Wahlergebnisse, sage ich einmal, braucht sie es ja auch nicht einzuhalten. Es ist das Schicksal von Regierungsfraktionen, sich am finanziell Machbaren ausrichten zu müssen. Die Opposition kann das jeweils ignorieren und das Blaue vom Himmel versprechen.

(Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Seien Sie dennoch sicher, meine Damen, meine Herren, dass wir die Rollen der Regierungsfraktionen und der Opposition, auch wenn Regierungsfraktionen verführerische Versprechungen nicht machen können, keineswegs tauschen wollen. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Träger der freien Schulen können diese Rollen durchaus unterscheiden. Deshalb ist es einfach solide und entspricht auch parlamentarischer Gepflogenheit, Finanzentscheidungen im Haushalt zu treffen.

An der Aussage in der Gesetzesbegründung, die erste Stufe 2008 zu nehmen und mit weiteren Stufen bis 2011 die Zielmarke von 80 % zu erreichen, können Sie die CDU messen und festmachen. Das ist viel. Das ist wesentlich mehr als eine Luftnummer von den Oppositionsbänken aus.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Zeller SPD: Dann schreiben Sie es doch in das Gesetz hinein!)

Meine Damen und Herren, die Gymnasien in freier Trägerschaft erhalten nach der bisherigen Rechnung aktuell 80,7 %, die beruflichen Schulen 70 %. Dies erfordert mit Sicherheit vonseiten dieser Schulen ein äußerst kostenbewusstes Wirtschaften. Dennoch gibt es neue Schulgründungen und steigende Schülerzahlen.

(Abg. Fleischer CDU: So ist es!)

Ein Beispiel: In wenigen zurückliegenden Jahren hat es sechs neu gegründete berufliche Gymnasien gegeben. Allein im Schuljahr 2005/06, also im laufenden Schuljahr, ist deren Schülerzahl um 14 % auf 1 300 gestiegen. Auch im allgemein bildenden Schulwesen gibt es bei den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuwachs von 3 %, während die Schülerzahl des allgemein bildenden Schulwesens in öffentlicher Trägerschaft leicht im Sinken begriffen ist, wenn es auch nur um ein halbes Prozent ist. In Baden-Württemberg besuchen also von den 1,2 Millionen Schülern insgesamt 96 000 – das sind 7,3 % aller Schüler – die Schulen in privater Trägerschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe dies noch einmal erwähnt – die Zahlen stammen vom Statistischen Landesamt –, weil, auch wenn niemand behaupten kann, dass die privaten Schulen auf Rosen gebettet sind, ihre Neugründungen und wachsenden Schülerzahlen doch beweisen, dass es wirkliche Existenzgefährdungen spätestens seit der Besserstellung der beruflichen Schulen auf 70 % nicht mehr gibt.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Das grenzt aber wirklich an Zynismus, was Sie hier sagen! – Ge- genruf des Abg. Fleischer CDU: Sie weist ja nur eure Übertreibungen zurück!)

Die Verfassung gibt vor, dass den Schulen in freier Trägerschaft eine ausreichende Lebensgrundlage zu gewähren ist. Diese Lebensgrundlage werden wir weiter verbessern. Die erste Stufe ist genommen. Weitere werden folgen. Die Gesetzesänderung ist die Basis hierfür. Dafür steht die CDUFraktion.