Ursula Lazarus

Sitzungen

13/12 13/18 13/23 13/25 13/33 13/38 13/40 13/57 13/59 13/76 13/79 13/81 13/84 13/92 13/94 13/107 13/109

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Privatschulgesetzes schafft Transparenz in der Berechnung der Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft, und dies mit einem Berechnungsmodell, nämlich dem so genannten Bruttokostenmodell, das zusammen mit Vertretern der freien Schulen einvernehmlich ausgearbeitet wurde. Dies war das erste angestrebte Ziel. Schulträger und Eltern hatten nämlich bis dahin das bisherige Verfahren der Berechnung immer mit einem gewissen Misstrauen betrachtet und ein nachvollziehbares, durchsichtiges Verfahren eingefordert.
Ich möchte festhalten, dass das bisherige Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden war, im Gegenteil: Es hat im
Sommer 2005 nochmals ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegeben, in dem es ausdrücklich heißt, dass unser bisheriges Berechnungsverfahren verfassungsgemäß ist und dass es wünschenswert ist, einen Kostendeckungsgrad von 80 % anzustreben.
So waren also allein politische Gründe ausschlaggebend, nämlich der dringliche Wunsch der freien Träger nach Systemänderung. Diesem wird in der Gesetzesnovellierung entsprochen.
Mit dem Bruttokostenmodell verbunden ist aufgrund des Vergleichs der Kosten für einen Schüler im öffentlichen Schulwesen auch eine Änderung des prozentualen Anteils der Kosten eines Schülers an einer Privatschule. Es war von vornherein klar, dass sich die bisher gültigen Prozentsätze verändern würden – man könnte sagen: zugunsten der privaten Schule –, da der Vergleichsprozentsatz jetzt sinkt – im Durchschnitt um immerhin drei Prozentpunkte – und damit die Lücke bis zu den 80 % größer wird, womit sich die zu erreichenden Zuschüsse erhöhen.
Ein zweites Ziel, das von den privaten Schulen angestrebt wird, ist es, die 80 % nach der neuen Rechnung zu erreichen. Auch dafür gibt es politische Zusagen, dies in Stufen anzusteuern.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hat in der letzten Debatte die so entstehende finanzielle Lücke mit 36 Millionen € beziffert, und diese Angabe wird vermutlich nicht weit entfernt von der tatsächlichen Zahl liegen. Genau an dieser Stelle haben sich aber bislang schon die Wege von Opposition und Regierungsfraktionen getrennt, und dies werden sie vermutlich auch heute tun. Die Opposition wird versuchen, mit der Forderung nach gesetzlich fixierten Vorwegzusagen an den Haushalt der nächsten Legislaturperiode großzügige Versprechungen gesetzlich festzuschreiben.
Sie tut sich natürlich damit leicht,
das jetzt schon gesetzlich festlegen zu wollen, denn aufgrund der zu erwartenden Wahlergebnisse, sage ich einmal, braucht sie es ja auch nicht einzuhalten. Es ist das Schicksal von Regierungsfraktionen, sich am finanziell Machbaren ausrichten zu müssen. Die Opposition kann das jeweils ignorieren und das Blaue vom Himmel versprechen.
Seien Sie dennoch sicher, meine Damen, meine Herren, dass wir die Rollen der Regierungsfraktionen und der Opposition, auch wenn Regierungsfraktionen verführerische Versprechungen nicht machen können, keineswegs tauschen wollen. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Träger der freien Schulen können diese Rollen durchaus unterscheiden. Deshalb ist es einfach solide und entspricht auch parlamentarischer Gepflogenheit, Finanzentscheidungen im Haushalt zu treffen.
An der Aussage in der Gesetzesbegründung, die erste Stufe 2008 zu nehmen und mit weiteren Stufen bis 2011 die Zielmarke von 80 % zu erreichen, können Sie die CDU messen und festmachen. Das ist viel. Das ist wesentlich mehr als eine Luftnummer von den Oppositionsbänken aus.
Meine Damen und Herren, die Gymnasien in freier Trägerschaft erhalten nach der bisherigen Rechnung aktuell 80,7 %, die beruflichen Schulen 70 %. Dies erfordert mit Sicherheit vonseiten dieser Schulen ein äußerst kostenbewusstes Wirtschaften. Dennoch gibt es neue Schulgründungen und steigende Schülerzahlen.
Ein Beispiel: In wenigen zurückliegenden Jahren hat es sechs neu gegründete berufliche Gymnasien gegeben. Allein im Schuljahr 2005/06, also im laufenden Schuljahr, ist deren Schülerzahl um 14 % auf 1 300 gestiegen. Auch im allgemein bildenden Schulwesen gibt es bei den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuwachs von 3 %, während die Schülerzahl des allgemein bildenden Schulwesens in öffentlicher Trägerschaft leicht im Sinken begriffen ist, wenn es auch nur um ein halbes Prozent ist. In Baden-Württemberg besuchen also von den 1,2 Millionen Schülern insgesamt 96 000 – das sind 7,3 % aller Schüler – die Schulen in privater Trägerschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe dies noch einmal erwähnt – die Zahlen stammen vom Statistischen Landesamt –, weil, auch wenn niemand behaupten kann, dass die privaten Schulen auf Rosen gebettet sind, ihre Neugründungen und wachsenden Schülerzahlen doch beweisen, dass es wirkliche Existenzgefährdungen spätestens seit der Besserstellung der beruflichen Schulen auf 70 % nicht mehr gibt.
Die Verfassung gibt vor, dass den Schulen in freier Trägerschaft eine ausreichende Lebensgrundlage zu gewähren ist. Diese Lebensgrundlage werden wir weiter verbessern. Die erste Stufe ist genommen. Weitere werden folgen. Die Gesetzesänderung ist die Basis hierfür. Dafür steht die CDUFraktion.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur einiges zu dem eben Gesagten bzw. zu dem von Frau Rudolf Gesagten richtig stellen.
Das eine ist: Wir stehen im Moment und auch nach der Verabschiedung des Gesetzes auf dem Boden der Verfassung.
Es ist nämlich eben angeklungen, dass dies nicht der Fall wäre. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass auch die bisherige Regelung, die wir jetzt umstellen, durch aktuelle Urteile aus
dem letzten Jahr für verfassungsgemäß erklärt wurde. Aus dem Urteilstext aus dem letzten Jahr geht auch hervor, dass ein Kostendeckungsgrad von 80 % nicht vorgeschrieben, sondern wünschenswert ist. Das heißt, wir begeben uns eigentlich sogar weiter, als uns dies gerichtlich vorgeschrieben ist, und zwar ganz bewusst und aus politischen Gründen.
Das Zweite: Sie haben zu Recht die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausführungen zu den Kosten für die öffentlichen Haushalte zitiert, aber Sie haben das Wort „unmittelbar“ nicht betont. Unmittelbar ist keine finanzielle Auswirkung. Jetzt sind wir bei dem Punkt, an dem wir uns unterscheiden. Ich habe ja klargestellt, dass wir unmittelbar keine Aufnahme dieser politischen Erklärung in den Gesetzestext mitmachen. Das ist der Punkt bei Ihrem Antrag: Sie wollen es in das Gesetz hineinschreiben. Dazu sind wir nicht bereit. Ich habe das alles schon vorhin gesagt und wollte es jetzt noch einmal klarstellen.
Letzter Punkt: Die Waldorfschulen werden nach unserer Auffassung in Baden-Württemberg besser behandelt als in anderen Bundesländern. Sie sind den Ersatzschulen zwar nicht zu 100 %, aber zu über 96 % gleichgestellt. Das ist nicht überall der Fall. Wir haben also eine gesetzliche Grundlage für die Waldorfschulen, die sie in Baden-Württemberg im Grunde genommen von ihrer ganzen Bedeutung her gut stellt. Ich wollte das nachgetragen haben.
Frau Rudolf, es hat im Laufe der Jahre nicht weniger Geld gegeben, sondern es hat eine Umschichtung der Mittel gegeben.
Das war eine Umschichtung, die natürlich den beruflichen Schulen sehr geholfen hat, eine Kostendeckung von 70 % zu erhalten,
wobei die anderen Privatschulen immer noch bei einem Kostendeckungsgrad von über 80 %, nämlich von 80,7 %, liegen.
Wir liegen also sogar noch über dem verfassungsgemäßen Satz. Ich wollte das nur klargestellt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir zu sagen, dass die Einbringung der Novellierung des Privatschulgesetzes, in der das Bruttokostenmodell festgeschrieben wird, für mich persönlich viel bedeutet. In der Sache bewerte ich sie als Meilenstein auf einem langen Weg, auf dem man noch nicht am Ziel angekommen ist.
Ein kurzer Blick zurück sei aber erlaubt. Nach immer wieder vorgetragener Beschwerde der Privatschulverbände über mangelnde Transparenz der Zuschussberechnung – das war nämlich der Kritikpunkt gewesen – hat der damalige schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Helmut Rau, den Vorschlag gemacht, eine Fraktionskommission damit zu befassen, die Licht ins Dunkel bringen, sprich ein für alle transparentes Berechnungsmodell erarbeiten sollte. Im Kern bestand diese Kommission, die übrigens 1999 zum ersten Mal getagt hat,
die über Jahre hinweg mit erheblichem Zeitaufwand gearbeitet hat, aus vier Personen. Das waren Frau Kollegin Berroth und ich sowie für die Privatschulen Frau Kayser-Gantner von den Waldorfschulen und Herr Kast für die freien Schulen. Begleitet wurden wir dann oft von den schulpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen und immer vom fachlichen Rat, den wir natürlich dringend gebraucht haben, aus dem Kultusministerium und dem Finanzministerium sowie von den Fraktionsmitarbeitern.
Ich nenne das noch einmal, um denen, die uns begleitet haben, einfach meinen Dank auszusprechen, weil viele Tage mit diesen Sitzungen vergangen sind.
Die Grundidee war verblüffend einfach: Wenn man die durchschnittlichen Kosten eines Schülers an öffentlichen
Schulen ermitteln will, dann nehme man doch den Landeshaushaltsplan, in dem außer den kommunalen Kosten – diese Zahlen musste man vom Statistischen Landesamt holen – alles enthalten ist.
Man muss sich nur einigen – das war wohl der Punkt –: Was gehört zu diesen Kosten dazu?
Wie wird das gewichtet? Und gegebenenfalls: Was ist zu pauschalieren? Denn man kann das gar nicht so exakt angeben.
Genau diese Einigung haben wir geschafft. Das war der erste Punkt,
bevor wir uns dann schulartbezogen mit dem allgemein bildenden Schulwesen und in der letzten, jetzt ablaufenden Legislaturperiode auch noch mit dem beruflichen Schulwesen befasst haben. Das war wegen der verschiedenen Schularten eigentlich noch komplizierter als bei den allgemein bildenden Schulen. Das heißt, es hat wirklich Jahre gedauert, bis wir als Landtagsabgeordnete mit fachlicher Hilfe diesen Wust, sage ich einmal, durchgearbeitet und geklärt und das Ganze in Zahlen gekleidet hatten.
Natürlich musste immer wieder in die Fraktionen und auch in die Verbände hinein rückgekoppelt werden. Die Einigung, die wir erzielen konnten, war politisch wirklich das Wesentliche. Zu jedem Punkt, zum Beispiel zu den Fragen, was dazugehört und wie es gewichtet wird, gab es zum Schluss eine Einigung.
Diese Einigung spielt eine Rolle, wenn wir jetzt darüber nachdenken, dass beim Waldorf-Verband ein SteinbeisGutachten entstanden ist. Es wurde erst nach dem Abschluss der Kommissionsarbeit fertig gestellt, kann also gar nicht Teil der Einigung sein, die wir vorher erzielt hatten. Ich sage es einmal so: Vielleicht ist es auch in der Zeit entstanden, in der doch alles sehr lange auf sich warten ließ.
Was ist nun Gesetzesinhalt? Ganz kurz: Zur Überprüfung der Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft und gegebenenfalls auch zur Nachjustierung werden die Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule nach dem neuen Modell und die Zuschüsse an eine entsprechende Ersatzschule ermittelt. Das heißt, der Kostendeckungsgrad wird errechnet. Diese Berechnungen sollen künftig im Abstand von drei Jahren – bisher war es immer nur einmal pro Legislaturperiode –, erstmals im Jahr 2006, erfolgen und dem Landtag zur weiteren Entscheidung über die Weiterentwicklung der Bezuschussung vorgelegt werden. Die Entscheidungskompetenz des Landtags bleibt damit erhalten.
Die Zuschüsse an die Schulen bleiben zwar weiterhin als Prozentsatz eines Lehrergehalts ausgewiesen, aber mit dem neuen System bieten sich eine bessere Nachsteuerungsmöglichkeit und vor allem – ich komme noch einmal auf diesen Punkt zu sprechen – eine bessere Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber und für die Privatschulen.
Die Verankerung des Bruttokostenmodells im Privatschulgesetz ist zwar zunächst mit keiner Änderung der Zuschusshöhe verbunden.
Da dieses neue Kostenberechnungsmodell aber im Vergleich zu den bisher angewandten Modellen weitere Kosten berücksichtigt, die ja entstehen, führt das auch zu einer höheren Zuschusshöhe bzw. zunächst zu einem niedrigeren ermittelten Kostendeckungsgrad. Hiervon werden die Privatschulen mittelfristig profitieren. Das entscheidende Kriterium hat sich geändert.
Was ist die weitere Perspektive?
Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung:
Mit der Umsetzung des Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz ist eine Veränderung der Höhe der Zuschüsse zunächst nicht verbunden. Eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen wird ab dem Jahr 2008 angestrebt.
Das steht in der Gesetzesbegründung.
Ein Kostendeckungsgrad von 80 % soll in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden.
Das ist die Ansicht der Koalitionsfraktionen, die wohl auch mit den anderen Finanzpolitikern abgesprochen ist. Ich kann mir nicht denken, dass die Finanzpolitiker in der SPDFraktion darüber anders denken und jetzt eine absolute Festlegung festzurren wollen.
Ein klärendes Wort noch zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4457: Der letzte Nachtragshaushalt hat in keiner Weise zu Zuschussminderungen für die Schulen in freier Trägerschaft geführt. Es wurde lediglich der normal im Haushalt vorgenommene Planansatz korrigiert, da die Lohnsteigerungen geringer ausgefallen sind, als sie veranschlagt waren.
Teil des Gesetzes ist auch eine Regelung über Versorgungsleistungen. Im Privatschulgesetz ist vorgesehen, dass künftig keine Zuschüsse mehr für Versorgungsleistungen für Lehrkräfte an Privatschulen gezahlt werden, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden. Wir glauben, dass diese Regelung bei den Privatschulverbänden auf Akzeptanz stößt. Eine Bestandsschutzregelung für Altfälle wurde geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft, vertreten durch ihre Arbeitsgemeinschaft, hätten gern eine Art Automatik im Gesetz. Diese Automatik haben wir jedoch – auch wenn wir das nachvollziehen können –
nicht eingebaut, da wir finanziell nicht alles in einem Schritt machen können. Wir haben zugesagt, dass 80 % erreicht werden sollen
in der Begründung –,
aber der Haushaltsgesetzgeber hat das Sagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Novellierung des Privatschulgesetzes ist ein ganz großer Schritt auf einem langen Weg. Die CDU wird diesen Weg der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft weitergehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion vom November 2003 ist ein Berichtsantrag, dessen Fragen im Wesentlichen durch ein Tabellenwerk, für dessen Erstellung es eines großen Zeitaufwands bedurfte, beantwortet wurden. Es ist zuzugeben, dass dieser landesweite Überblick durchaus interessant ist. Zum einen liefert er eine Momentaufnahme der Jahre 2002 und 2003, zum anderen wird die Verschiedenheit der Lösungen von Stadt- und Landkreisen bei der Schülerbeförderung sichtbar.
So weit, so gut. Aber die Absicht der SPD war natürlich nicht nur, Zahlen zu bekommen, sondern sie auch zu bewerten sowie Kritik und Forderungen damit zu verbinden.
Die Kritik an den Landeszuschüssen zu den Schülerbeförderungskosten steckt im Antrag zumindest in der Begründung. Die damit verbundene Forderung nach der Erhöhung des Landesanteils ist im Frühjahr 2004 verbal sehr heftig vorgetragen worden. Dieser Zeitpunkt lag ja auch kurz vor der Kommunalwahl 2004. Es gab sogar einen Antrag – so wie heute wieder –, jeweils die durch Tariferhöhungen entstehenden Verschlechterungen auszugleichen. Doch an der Stelle, wo es schließlich zum Schwur kommt, nämlich bei den Haushaltsberatungen, herrschte Schweigen. Da gab es keinen Antrag.
Die Finanzer – so nennen sich ja die Mitglieder des Finanzausschusses häufig – in der SPD haben wohl eingesehen, dass es enormer Summen bedürfte, wenn sie nicht die Wirkung eines Tropfens haben sollten.
Der 1997 eingeschlagene Weg der Deckelung auf die 170 Millionen € hatte jedoch nicht nur finanzielle Gründe. Dazu muss ich ganz kurz die Entwicklungsgeschichte der Schülerbeförderungskosten darstellen, die übrigens viele gar nicht mehr kennen, weil deren Ursprung so lange zurückliegt.
Es gab nämlich schon immer Schülerbeförderung, vor allem im ländlichen Raum,
wenn weiterführende Schulen in einer Stadt besucht wurden. Doch war dies lange Zeit Sache der Eltern. Mitte der Sechzigerjahre begann – damals aus pädagogischen Gründen –
eine Zusammenlegung von Grund- und Hauptschulen. Man wollte keine Zwergschulen mehr. Die dadurch entstandenen Beförderungskosten wurden vom Land getragen, dies aber mit wenigen Millionen D-Mark.
Der finanzielle Sprung nach oben – immerhin schon auf 100 Millionen DM pro Jahr – kam 1973. Damals wurde nämlich teilweise der Kostenanteil für Realschulen und Gymnasien übernommen. Alles war durch Richtlinien des Kultusministeriums geregelt.
Die nächste und heute noch entscheidende Wende kam 1983 mit der Kommunalisierung der Schülerbeförderung, indem man sie ins FAG aufgenommen hat. Das erfolgte durchaus im Einvernehmen mit den Stadt- und Landkreisen. Denn man wollte den öffentlichen Nahverkehr damit besser steuern können – da sind wir ja bei einem Thema –, und das ist teilweise durchaus auch gelungen. Das ist teilweise so gut gelungen, dass es in manchen Landkreiskassen – ich sage nicht: zum Bau von Landratsämtern – durchaus auch ein Plus gegeben hat.
Das ist belegbar.
Ich habe eben gesagt: in bescheidenem Maß.
Das Kultusministerium hatte ab 1983 keine Vorgaben mehr zu machen. Das ist auch heute noch ein wesentlicher Punkt.
Nachdem die Summe einmal auf 415 Millionen DM angewachsen war, wurde ein Schnitt gemacht. Was ist in diesen Jahren, ab 1997, in Stadt- und Landkreisen geschehen? Nach dem Stand von 2003 haben die meisten Landkreise – bis auf zwei – wie zuvor schulartbezogen Eigenanteile fest
gelegt und bis auf sechs Ausnahmen die Schülerwege zu den Grundschulen freigestellt. Zwei Landkreise und sechs Stadtkreise bezahlen Zuschüsse zu den Schülerfahrkarten. Bei Stadtkreisen ist dies wohl auch verständlich, denn sie rechtfertigen sich teilweise dadurch, dass diese Karten auch für den Freizeitbereich der Schüler benutzt werden können und es damit vor allem für die über Zehnjährigen ein echter Vorteil ist, dass sie sich mit diesen Karten im ganzen Netz frei bewegen können. Ich kann das sagen, weil das auch in meiner Heimatstadt so gehandhabt wird.
Keine Freiheit von Schülerbeförderung bei Grundschülern: Dazu kann man nur sagen: Wir halten immer die kommunale Zuständigkeit hoch. Sie ist 1983 eingeführt worden, und wir legen dies in die Verantwortung der Stadt- und Landkreise und haben das damals auch so getan.
Bisweilen hört man, die Selbstbeteiligung sei heute quasi ein neues Schulgeld geworden. Dem widerspreche ich energisch.
Zum einen hat die jahrzehntelange Entwicklung – deswegen habe ich sie aufgezeigt – gezeigt, dass aus kleinen und bescheidenen Anfängen riesige Summen geworden sind, und zum anderen ist das System von Baden-Württemberg auch heute noch immer eines der besten, die es in der Schülerbeförderung gibt. Andere Bundesländer haben völlig andere Systeme. Da gibt es zum Beispiel für die Eltern Gastbeträge, die erhoben werden, wenn man in einem anderen Schulbezirk wohnt. In Rheinland-Pfalz gibt es gar keinen extra im Landeshaushalt ausgewiesenen Zuschuss für die Schülerbeförderung. Da wird eben alles aus den allgemeinen Zuweisungen finanziert.
Über alles hinweg haben die Gerichte längst Recht gesprochen, nämlich dass unsere Schülerbeförderung ausdrücklich nicht zur Lernmittelfreiheit gehört. Ich denke, darüber brauchen wir uns auch nicht zu streiten.
Dazu kommt, dass die Belastung der Eltern in Baden-Württemberg im Ländervergleich insgesamt geringer ist als anderswo, da nämlich die Ausgaben für Bildung in BadenWürttemberg an der Spitze liegen.
Das ist nachweisbar, und zwar aus den Daten des Statistischen Bundesamts. Da sind die prozentualen und absoluten Angaben für die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Ländervergleich aufgeführt. Dabei liegen wir mit 27 % ganz vorn.
Man kann der Meinung sein, dass das nie genug ist. Aber leider sind die Ausgaben in unserem Haushalt mit den Einnahmen zu verrechnen, und dadurch sind wir im Moment nicht in der Lage, eine Änderung durchzuführen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Schulgesetzänderung von 1997 hat für den Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf neue Möglichkeiten eröffnet.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – das ist vielleicht nicht immer im öffentlichen Bewusstsein –, dass behinderte Schüler, lernbehinderte Schüler – ob körperlich oder geistig behindert, ob einfach lernbehindert oder im Umgang erheblich auffällig – in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können und sogar sollen, sofern sie – ich zitiere – „dem jeweiligen Bildungsgang folgen können“. Aus diesem Grund ermöglichen alle Bildungsabschlüsse von Sonderschulen den Anschluss an das allgemeine Schulwesen. Also ist die Förderung behinderter Schüler Aufgabe aller Schularten. Nur dann, wenn es nicht möglich ist, am Unterricht allgemeiner Schulen teilzunehmen, beginnt die Erhebung des individuellen Förderbedarfs des Kindes.
Ich habe dies noch einmal ins Bewusstsein gerufen, weil alle Verfahren und Festlegungen im Schulgesetz auf diesem Grundprinzip beruhen. Sollte von Eltern oder Schule also sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet werden oder bei besonders schweren Behinderungen einfach vorliegen, beginnt ein sorgfältiges Verfahren der Diagnostik, das oft von mehreren Fachleuten interdisziplinär begleitet wird.
Am Ende steht dann eine Entscheidung über einen für dieses Kind vorhandenen Bildungsgang und Förderort. Laut Schulgesetz obliegt diese Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde, die das Einvernehmen mit den Eltern anstreben soll. Dies kann natürlich zu einer Hürde werden und wird insbesondere aus Elternsicht mitunter kritisch gesehen. Eltern und Schule haben gelegentlich einen gegensätzlichen Blick auf die Lernbedürfnisse der Kinder, zumal die Eltern – das ist ja verständlich – ihr Kind allein aus dem häuslichen Zusammenleben kennen. Umso wichtiger ist es, dass die Diagnose zuverlässig und fachlich kompetent gestellt wird, wobei die Sicht der Eltern durchaus zu gewichten ist.
Dennoch kann es nicht angehen – das ist jetzt schon ein Teil des Antrags der Grünen –, dass das Elternrecht, wie gefordert, allein entscheidend ist und dass es bei Abweichungen vom pädagogischen Befund sogar zum Schaden des Kindes kommen könnte. Wichtig ist jedoch, dass im Falle von sonderpädagogischem Förderbedarf und beim Besuch einer entsprechenden Schule die Zusammenarbeit von Eltern und Schule von Vertrauen geprägt ist und auch ganz intensiv gepflegt wird.
Bei der Bandbreite an Sonderschulen ist dieser Suchprozess für die richtige Förderung eines Kindes besonders wichtig. Immerhin gibt es nahezu 600 Sonderschulen verschiedenster Prägung, die von knapp 42 000 Schülern besucht werden. Ein nicht unerheblicher Teil der Schüler mit besonderem Förderbedarf besuchen – mitunter zeitlich begrenzt – allerdings auch die allgemeinen Schulen. Das Instrument der Außenklassen – es ist seit 1997 im Schulgesetz vorgesehen – bietet eine der Möglichkeiten dafür. Im laufenden Jahr existieren mittlerweile immerhin 198 Außenklassen, davon etwa zwei Drittel an Grundschulen und ein Drittel an weiterführenden Schulen, an Hauptschulen, und eine auch an einer Realschule.
Die Akzeptanz dieser Außenklassen ist sehr hoch. Dennoch kommen Außenklassen nicht immer zustande, auch wenn sie gewünscht werden. Manchmal gibt es einfach bauliche Gründe, ein mangelndes Platzangebot oder das Nichtvorhandensein von Barrierefreiheit. Doch mitunter sind es auch – das müssen wir zugeben – Barrieren in den Köpfen, manchmal bei den Lehrkräften oder bei Eltern von behinderten oder nicht behinderten Kindern.
Seit der Novellierung des Schulgesetzes im Jahre 1997 gibt es neben der Bildung von Außenklassen auch eine weitere Form der Unterrichtung von behinderten Schülern an allgemeinen Schulen, nämlich – das ist eben schon genannt worden – ISEP, Integrative Schulentwicklungsprojekte. Im Jahre 2005 gibt es 29 Schulen – Sie hatten eben, glaube ich, 28 gesagt – mit diesem Modell, in denen behinderte Kinder in Regelklassen integriert sind. Im Moment nehmen dies in Baden-Württemberg 111 Kinder wahr, also gemessen an den Außenklassen eine relativ kleine Anzahl. ISEP setzt eine ganz intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten voraus, wobei die Sonderschulen die Pflicht haben, die allgemeine Schule in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Voraussetzung für die Kinder ist die Fähigkeit – ich sage es noch einmal –, dem schulartbezogenen Bildungsgang folgen zu können. Laut Schulgesetz haben Kinder, die diese Bedingung erfüllen, aber auch das Recht auf eine Aufnahme in diese allgemeine Schule. Sie haben also eine ganz individuelle Möglichkeit – das ist die dritte Möglichkeit – des Verbleibs an den allgemeinen Schulen. Auch in diesen Fällen kommt es mitunter zum Dissens zwischen Schulverwaltung und antragstellenden Eltern. Dann ist es umso wichtiger, dass man sich in hohem Maße auf die Diagnose mittels Entwicklungsdokumentation, Lernstandserhebungen und anderen Verfahren verlassen kann.
Die Integrationskraft der allgemeinen Schulen, insbesondere der Grundschulen, wird durch den Ausbau der sonderpädagogischen Dienste gestärkt. Diese sind an den Sonderschulen angesiedelt, werden durch die Schulämter koordi
niert. Sonderpädagogische Fachkräfte beraten Lehrkräfte und Eltern, sie klären den Förderbedarf der Kinder zusammen mit Vertretern anderer Fachdisziplinen. Die Anzahl dieser Beratungen steigt von Jahr zu Jahr. Aktuell sind es immerhin etwa 17 000 Beratungen pro Jahr, und es werden rund 6 300 Lehrerwochenstunden dafür zur Verfügung gestellt. Das sind mehr als 200 Deputate.
Von über 56 000 Schülern mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf besuchen 14 500 Schüler allgemeine Schulen über die drei genannten Möglichkeiten. 41 500 Schüler besuchen im Moment die Sonderschule. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen, dass für diese Schüler die Kontakte zu den allgemeinen Schulen geknüpft werden und dass Kooperationsformen entstehen. Daraus ergeben sich Transparenz, gegenseitiges Wissen über Inhalte und Verständnis. Als Beispiel nenne ich eine gemeinsame Sportstunde von Behinderten und Nichtbehinderten. Sie bringt für beide gegenseitiges Kennenlernen und das Erlebnis, dass Geduld und Rücksichtnahme im Umgang miteinander erlernbar und Partnerschaften zwischen Starken und Schwächeren etwas Schönes sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch nicht erwähnt, dass es besondere Hilfen und Unterstützungen sowohl vor als auch am Ende der Schulzeit gibt. Die Frühförderung wird jährlich für fast 40 000 Kinder in Anspruch genommen. Dafür stehen rund 6 700 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Damit gelingt es in vielen Fällen, bestehende und drohende Behinderungen zu erkennen, individuell zu beraten und sogar den Weg in den allgemeinen Kindergarten bzw. die allgemeine Schule zu ebnen. Am Ende der Schulzeit steht der Übergang in die berufliche Vorbereitung an. Dazu gehört das rechtzeitige Zusammenwirken aller schulischen und außerschulischen Partner. Es gilt wiederum, individuell zugeschnittene Berufs- und Lebenswege zu suchen. Gerade für geistig Behinderte ist die so genannte Werkstufe in den Schuljahren zehn bis zwölf geeignet, zunehmend realistische Lern- und Arbeitsbedingungen zu vermitteln.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe teilweise nur stichwortartig das in Baden-Württemberg zur Verfügung stehende Bündel von Angeboten für die schulische Entwicklung von behinderten Kindern dargestellt. Es ist ein Angebot, das sich sehen lassen kann und um das uns andere Bundesländer beneiden.
Wir haben ein System, das zum Ziel hat, für jedes Kind die beste Lösung zu finden. Die Förderung wird für jedes Kind individuell zugeschnitten, aus einem ganz breiten Spektrum heraus. Das Maß ist der Bedarf des einzelnen Kindes.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verkenne nicht, dass es für diese Aufgaben beschränkte Ressourcen gibt, die nicht beliebig vermehrbar sind. Eine erste Entspannung wird gerade sichtbar, und sie wird sich auch fortsetzen –
durch zurückgehende Schülerzahlen und ein größeres Lehrerangebot. Die CDU-Fraktion ist bereit, diese nun Jahr für Jahr frei werdenden Ressourcen für die Entwicklung derer einzusetzen, die sie dringender benötigen als andere, nämlich für die Förderung behinderter Kinder.
Die Anträge werden wir ablehnen. Die Begründung dafür habe ich größtenteils in meiner Rede gegeben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Die Organisation der Finanzkontrolle wurde in den zurückliegenden Jahren einer modernen Prüfung angepasst.
Dies habe ich aus dem Vorwort des Haushaltsplanentwurfs von Einzelplan 11 zitiert. Ebenso ist dort Folgendes zu lesen – ich zitiere noch einmal –:
Aufgrund von Änderungen in der Organisationsstruktur im Rechnungshof hat sich die Anzahl der Prüfungsabteilungen von bisher sechs seit Januar 2004 auf fünf verringert.
Ich füge hinzu, dass damit auch drei Referate abgebaut wurden.
Dies ist das Ergebnis eines Prozesses, der schon vor zehn Jahren mit der Gründung einer einheitlichen Finanzkontrolle begonnen hat und im Jahr 2000 dadurch fortgesetzt wurde, dass im Landesrechnungshof die Budgetierung auch im Personalbereich eingeführt wurde, womit der Landesrechnungshof sich selbst sozusagen zum Modellprojekt für Personalbudgetierung gemacht hat.
Wenn man die Entwicklung der Personalstellen über den gesamten Zeitraum, also über die zehn Jahre hinweg betrachtet, erkennt man ein imponierendes Ergebnis, nämlich eine Verringerung von damals, Mitte der Neunzigerjahre, 420 Stellen auf 252,5 Stellen Ende 2006. Dabei kann man wirklich nicht sagen, dass sich durch diese Personalverringerung die Qualität der Arbeit verschlechtert hätte.
Im Gegenteil: Die Beiträge des Landesrechnungshofs in den jährlichen Denkschriften, mit denen sich Landesregierung und Landtag oft über Jahre hinweg befassen, bevor dann auch Erfolge messbar werden, werden immer mehr durch Beratende Äußerungen zu zentralen Themen ergänzt. Themen jüngsten Datums sind Notariatsreform, Organisation und Aufgabenerledigung der Kriminaltechnik, kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung, Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude, Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens, Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und anderes. Ich habe diese jüngst behandelten Themen genannt, um deren Spannweite und deren Bedeutung aufzuzeigen.
Das große Aufgabenspektrum des Rechnungshofs – neben den Beratenden Äußerungen gibt es ungefähr 1 000 Prüf
objekte, die eigentlich regelmäßig geprüft werden sollten und auch werden – wird mit einem Haushaltsansatz von unter 20 Millionen €, nämlich exakt 18,3 Millionen € im Jahr 2005 und 18,4 Millionen € im Jahr 2006, bewältigt. Davon sind allein 96 % Personalkosten. Eingerechnet in dieses Gesamtvolumen sind die Zahlungen für 124 Pensionäre in Höhe von 5,2 Millionen €. Beide Jahresansätze liegen unter dem Ansatz des Jahres 2004 – natürlich aufgrund der weiter gehenden Verringerung der Zahl der Personalstellen.
Der Anteil des Einzelplans 11 am gesamten Landeshaushalt beträgt 0,06 %, also weniger als ein Promille. Da kann man nur sagen – nach dem Sprichwort, etwas abgewandelt –: Kleine Ursache – sprich in diesem Fall: kleines Haushaltsvolumen –, große Wirkung. Dazu kommt voraussichtlich, dass sechsstellige Haushaltsreste aus dem Jahr 2004 wieder an den allgemeinen Haushalt zurückgehen. Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, zumindest verglichen mit den Flächenländern, ist der Landesrechnungshof von Baden-Württemberg um etwa ein Viertel günstiger.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe dies ausdrücklich nochmals hervorgehoben, weil – wie auch im Bericht zu lesen ist – im Finanzausschuss angesprochen wurde, ob sich der Landesrechnungshof solidarisch mit den Ministerien am breiteren Stellenabbauprogramm beteiligen solle. Gesetzlich ist er dazu nicht verpflichtet, genauso wenig wie der Landtag. Eine Beteiligung des Rechnungshofs am Stellenabbauprogramm würde den Abbau von zwei Stellen pro Jahr für eine Dauer von voraussichtlich vier Jahren ausmachen.
Der Landesrechnungshof selbst – das weiß ich als Berichterstatterin – sähe nach dem von mir beschriebenen überdimensionalen Stellenabbau über zehn Jahre hinweg durch erneute Einsparungen seine Funktionalität gefährdet. Als Berichterstatterin teile ich diese Meinung. Die CDU-Fraktion ist mit mir der Auffassung, dass der Landtag und der Landesrechnungshof als kleinste Einheiten vom Haushaltsvolumen her keine weiteren freiwilligen Sparleistungen im Personalbereich zu erbringen haben.
Meine Damen, meine Herren, Rechnungshöfe haben die Rolle des unabhängigen Wächters über die Staatsfinanzen. Die Wachsamkeit der Finanzkontrolle ist eine unverzichtbare Begleitung der Parlamentsarbeit. Deshalb müssen wir auch die Basis für diese Aufgabenerfüllung schaffen.
Die CDU-Fraktion spricht Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Frank, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anerkennung und Dank aus.
Ich erlaube mir jetzt noch eine kleine Bemerkung – man kann ja leider nicht sagen: außerhalb des Protokolls –, und zwar eine, die nicht in meinem Manuskript steht: Wir, die Sprecher zum Etat des Landesrechnungshofs, sind es sonst gewohnt, spät am Abend dazu das Rederecht zu erhalten. Dieses Mal ist es früh am Morgen
mit bemerkenswert guter Beteiligung. Ich denke, der Landesrechnungshof ob seiner Bedeutung und wir, die Sprecher, freuen uns darüber.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Schulausschuss lagen Anträge von SPD und Grünen vor, die Änderungen am Gesetz begehrten. Diese Anträge sind auch heute wieder vorgelegt worden.
Lassen Sie mich zuerst feststellen, dass es keine grundsätzliche Ablehnung der Gründung dieses Instituts gab. Es ist ein Institut, das mit Bildungsplanarbeit, Bildungsforschung und Qualitätskontrolle durch Evaluation genau die vorgesehenen Schwerpunkte setzt.
Die Anträge befassen sich aus meiner Sicht mit Rand- oder Detailfragen wie zum Beispiel, ob der Name des Instituts kurz und so umfassend bleiben soll, wie er jetzt ist – nämlich „Landesinstitut für Schulentwicklung“ –, oder ob er spezifiziert werden soll. Darüber kann man trefflich streiten. Aber wo soll die Schulentwicklung eigentlich dokumentiert und durchgeführt werden, wenn nicht im Unterricht?
Wir sind also nicht für eine Änderung des Namens. Wir halten den jetzigen Namen für wirklich umfassend.
Ferner spielen in den Anträgen die Besetzung und die Wahl des Aufsichtsrats eine Rolle. Die Grünen wollen, dass Eltern-, Schüler-, Hochschul- und Wirtschaftsvertreter die Mehrheit der Sitze einnehmen. Die SPD will vier vom Landtag gewählte Vertreter dabeihaben.
Meine Damen, meine Herren, auch das kann man wollen. Ob das aber den Aufgaben eines Aufsichtsrats entspräche, bestreite ich; denn wie es schon der Name ausdrückt, ist der Aufsichtsrat ein Aufsichtsgremium, in dem Wirtschaftspläne genehmigt und Haushaltspläne aufgestellt werden, deren Einhaltung nachher überprüft wird, und in dem die Geschäftsführung insgesamt kontrolliert wird. So steht es auch in § 7 des Gesetzes.
Im Aufsichtsrat werden keine politischen Richtlinien festgelegt, schon gar nicht aus der Sicht einzelner Gruppen. Wer dies wollte, wäre übrigens recht enttäuscht, wenn er darin vertreten wäre, da Aufsichtsräte einer besonders strengen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Es dürfte noch nicht einmal eine Vorberatung außerhalb des Gremiums stattfinden oder anschließend im Landeselternbeirat oder sonst wo ein Bericht gegeben werden; das ist alles gar nicht möglich.
Die fachliche Beratung der Geschäftsführung – ich gehe davon aus, dass die Oppositionsanträge das eigentlich bezwecken – könnte ja nach § 7 Abs. 4 in einem Beirat stattfinden. Ob dieser geschaffen wird, bleibt im Gesetz offen. Das ist Sache des Aufsichtsrats selbst.
Als Drittes wird in den Anträgen eine Berichtspflicht an den Landtag gewünscht. Wie die Landesregierung im Ausschuss erklärt hat, gehört ein solcher Bericht zu den selbstverständlichen Pflichten des Landesinstituts. Ebenso selbstverständlich sei die Beratung im Schulausschuss und gegebenenfalls im Landtag. Meine Damen, meine Herren, Selbstverständlichkeiten braucht man nicht in ein Gesetz aufzunehmen.
Die finanzielle Ausstattung des Instituts war ebenfalls ein Kritikpunkt bei der Beratung im Schulausschuss. Es ist sicher richtig, dass durch die Bestellung von Evaluationsteams ein noch nicht exakt quantifizierbarer Finanzbedarf entstehen könnte. Doch gerade die Evaluation muss erst aufgebaut werden. Vergleichbare Erfahrungen gibt es deutschlandweit noch nicht. In diesem Bereich leistet Baden-Württemberg Pionierarbeit.
Deshalb wäre es auch nicht sinnvoll, sozusagen auf Verdacht Personalkosten anzusetzen. Deshalb ist im Augenblick davon auszugehen, dass die zukünftige personelle Ausweitung kostenneutral zu erfolgen hat, wie es auch in dem Gesetzentwurf steht.
Zunächst beginnen übrigens die Schulen mit der Selbstevaluation, und erst danach kommt im zweiten Schritt – also zeitlich versetzt – die Fremdevaluation.
Sollte sich im nächsten Doppelhaushalt 2007/2008 erweisen, dass tatsächlich ein größerer Bedarf besteht, als jetzt geplant ist, und dass dieser nicht vom KM aus eigenen Ressourcen gedeckt werden könnte, wäre das dann dort zu beraten und zu entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die noch fehlende Erfahrung über den Finanzbedarf dieses Instituts ist Ursache für eine vorsichtige Handhabung der Mitteleinstellung, sondern sicher auch die aktuelle Haushaltslage. Schulpolitiker der Opposition sind da bisweilen, muss ich sagen, etwas großzügig – vorsichtig ausgedrückt.
Ich habe in der Schulausschusssitzung, zum Teil durch Zwischenfragen, insgesamt dreimal nachgefragt, wie denn die in den Änderungsanträgen formulierten Wünsche finanziert werden sollten, und habe jedes Mal die Antwort bekommen, das solle „durch Umschichtung“ geschehen.
Das ist ein Zauberwort, das mittlerweile jedoch nicht mehr besonders gut zieht.
Deswegen klagen wir nicht über die geringe Finanzausstattung, sondern ebnen dem Landesinstitut den gesetzlichen Weg zum Start.
Schließlich wollen wir es alle haben.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Begriffe im öffentlichen Wortschatz, die explosionsartig Verbreitung finden, so das Wort Evaluation. Wenn man es sinngemäß übersetzen will, müsste man Evaluation als Aufgabenkritik, Erfolgs- oder Leistungskontrolle, Qualitätssicherung interpretieren.
Eine Definition habe ich gehört, die mir besonders gut gefällt: Erfolgskontrolle mit System. Eigentlich ist es ja auch wirklich das Normalste von der Welt: Wer etwas plant und dann auch durchführt,
der prüft hinterher den Erfolg, die Wirksamkeit und versucht, aus den Schwachstellen zu lernen.
Auch Schule oder sogar gerade Schule braucht dieses Instrument der ständigen Überprüfung, deren Ergebnisse dann auch zur Basis für neue Entwicklungen und Bildungsplanarbeit werden. Deshalb ist es nur konsequent, dieses ganze Aufgabenpaket in einer Institution zu bündeln. Dazu braucht man keinen Anfang bei null. In Baden-Württemberg hat man bereits ein geeignetes Instrument, nämlich das Landesinstitut für Erziehung und Unterricht, das jetzt neu gestaltet bzw. umgestaltet wird.
Jede einzelne Schule wird in Zukunft noch stärker in der pädagogischen Erstverantwortung stehen und sich deshalb auch der Frage nach den Ergebnissen stärker stellen müssen. Dazu brauchen wir ein Steuerungs- und gleichzeitig Dienstleistungsinstrument. Von der Aufgabenstellung her steht also das neue Landesinstitut in der Balance zwischen Kultusverwaltung und den Schulen.
Die CDU-Fraktion meint, dass es dazu wichtig ist, eine möglichst unabhängige Institution zu haben, die eine selbstständige Position hat. Dies geschieht durch eine besondere Rechtsform. Das Landesinstitut für Schulentwicklung soll nämlich eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Gegensatz zum LEU sein, das eben unmittelbar der Kultusverwaltung untersteht.
Während inhaltlich die Aufgaben des LEU teilweise weitergeführt und vertieft werden und Neues dazukommt, ist diese Änderung der Rechtsform sehr wesentlich. Zwar liegt die Rechtsaufsicht für das neue Institut weiterhin beim Kultusministerium, aber nicht die Fachaufsicht. Dies ist eben schon wichtig, um die Unabhängigkeit zu erzeugen. Diese Unabhängigkeit ist dann auch attraktiv für Dritte, also externe Kräfte, die für das neue Institut vor allem in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung notwendig sind. Eine gute Zusammenarbeit mit den Schulen wird durch die Unabhängigkeit des Landesinstituts ebenfalls am ehesten gewährleistet.
Schließlich hat das neue Institut für die Schulen, wie die Frau Ministerin eben gesagt hat, eine Evaluation von außen durchzuführen. Während die Schulen zunächst eigene Prüfverfahren anwenden sollen und werden, die dann auch dokumentiert werden, hat das Landesinstitut die Aufgabe, diese Selbstevaluation durch eine von außen kommende so genannte Fremdevaluation zu ergänzen und zu begleiten. Dazu gibt es dann diese Teams, die eben genannt wurden. Das kann nur funktionieren, wenn dies in einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen beiden Partnern geschieht. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Vertrauensbasis zwischen Landesinstitut und Schule ist Kern einer erfolgreichen Evaluationsarbeit.
Die CDU-Fraktion unterstützt deshalb das Gesetz zur Errichtung des Landesinstituts für Schulenwicklung, da es
nicht nur Inhalte, sondern eben auch eine Rechtsform begründet, die die erforderliche Unabhängigkeit schafft.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Deutsche Sprache, schwere Sprache – dieser Meinung sind wohl viele, die Deutsch nicht als Muttersprache haben und die deutsche Sprache lernen müssen oder wollen. Dieser Meinung sind aber auch viele, die Deutsch als Muttersprache haben und es dann schreiben lernen.
Denn gerade beim Schreiben ist manchmal schon einiges nicht sehr logisch und nicht sehr verständlich. Das haben nun einige beherzte Germanisten und Politiker aufgegriffen. Sie haben sich immerhin schon vor acht Jahren dazu entschlossen, das zu reformieren.
Seither ist eine Art Weltanschauungsstreit entstanden, der jetzt gerade wieder aufbrandet. Es gibt einige praktische Gründe für die Reform und einiges, was vielleicht an dieser Rechtschreibreform befremdlich ist. Aber dafür, dass man sich weltanschaulich darüber streitet und den Untergang der deutschen Sprache befürchtet, habe ich wenig Verständnis.
Ich kann ein paar Beispiele nennen, bei denen es auch mir schwer fällt, dass der Verstand mitmacht: Ob man das Wort „Blumenstängel“, das man viele Jahre mit e geschrieben hat, unbedingt mit ä schreiben muss, nur weil es vom Wort „Stange“ kommt, ob man das Wort „Schifffahrt“ mit drei f schreibt oder mit zwei – immerhin wird das Wort bei der Trennung wieder mit drei f geschrieben – und ob man das vom Griechischen abgeleitete Wort „Geografie“ mit ph oder mit f schreibt, ist keine Weltanschauung.
Siehe da, es hat ja auch immer wieder stückchenweise Befreiungen gegeben – gerade wieder im Juni –, sodass also,
ohne dass wir ein schlechtes Gewissen haben müssten, häufig beide Schreibweisen als richtig anerkannt werden.
Lassen Sie mich meine persönliche Ansicht in einigen Worten sagen: Es muss nicht unbedingt so sein, dass wir Änderungen strikt ablehnen. Denn in den Änderungen liegt zum Teil eine gewisse Logik. Lassen Sie mich dies als Mathematikerin sagen. Auch die drei f haben zum Beispiel eine Logik. Diese Logik und diese Konsequenz, die in einigen Änderungen enthalten sind, machen es den jüngsten Schülern, die die neue Rechtschreibung jetzt erlernen, im Grunde leichter, sie zu erlernen. Diese Erfahrung haben Lehrer gemacht. Wir müssen einmal nicht von denjenigen ausgehen, die ein Leben lang gleich geschrieben haben – richtig oder falsch –, sondern von denen, die die Rechtschreibung neu erlernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Erlernen sogar leichter wird.
Das sollten wir doch berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns auf den Weg der neuen Rechtschreibung begeben. Ich denke, wir sollten diesen Weg auch nicht abbrechen.
Die CDU-Fraktion teilt die Meinung der Kultusministerin; sie hat ihre Meinung ja auch schon über die Presse bekannt gegeben. Wir teilen auch den Vorschlag, einen „Rat der deutschen Sprache“ einzurichten, einen Rat von Fachleuten, in dem durchaus auch Gegner der neuen Rechtschreibung vertreten sind, die noch im Nachhinein jahrelang ständig und kritisch überprüfen, was sinnvoll ist, was angenommen wird und was sich tatsächlich als nicht sinnvoll erweist, und die schließlich flexibel genug sind, um auch die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
Unrealistisch wäre die Erwartung, dass alle nach der neuen Rechtschreibung gedruckten Bücher wieder eingestampft und die Allerjüngsten, die bereits nach der neuen Rechtschreibung gelernt haben, vielleicht wieder umerzogen werden. Das wäre unrealistisch.
Ich darf noch ein Wort zu den doch massiven Vorstößen sagen, die jetzt von einigen Medien kommen. Ich möchte nicht wissen – da wird ja Druck ausgeübt –, was bei den Medien passieren würde, wenn bei irgendeiner anderen Gelegenheit von der Politik umgekehrt ein derartiger Druck auf sie ausgeübt würde. Man muss also beides in der richtigen Relation sehen.
Fazit: Die neue Rechtschreibung kann in Einzelheiten durchaus kritisch gesehen und noch korrigiert werden. Aber insgesamt sollten wir ihre Umsetzung jetzt nicht behindern.
Ein ganz persönliches PS: Ich kann es nicht ganz verstehen, nachdem sich unsere Auffassungen wohl gar nicht unterscheiden, dass uns die Grünen am späten Abend noch mit einem solchen Antrag beschäftigen. Deswegen möchte ich es kurz machen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident Frank und sehr geehrte Damen und Herren! Mit 35 Seiten ist der Einzelplan 11 – Rechnungshof – nicht nur vom Umfang her der Einzelplan mit den wenigsten Seiten, sondern mit 18,7 Millionen € Gesamtausgaben auch der kleinste Einzeletat des Gesamthaushalts. Dass diese kleinste Einheit den im Verhältnis dazu riesigen Apparat der Landesverwaltung prüfen und kontrollieren soll, spricht für eine hohe Effizienz der Arbeit des Rechnungshofs. Diese steht damit im umgekehrten Verhältnis zur eigenen Etatgröße. Die Arbeit des Rechnungshofs kann nur deshalb so effizient sein, weil er sich selbst Instrumentarien und Methoden erarbeitet hat, mit denen nicht flächendeckend, aber gezielt und exemplarisch die kritischen Punkte gesucht und dann analysiert werden.
Einen Teil dieser Arbeit – das möchte ich heute einmal ausdrücklich nennen – leistet auch die beim Rechnungshof eingebundene Institution der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter. Ich stelle das heute einmal extra heraus. Sie sind, um es mit einem Bild zu sagen, so wie die Hände an einem Körper, die einen großen Teil der praktischen Arbeit durchführen, deren Einsatz aber von einem Kopf in Karlsruhe geplant und geleitet wird.
Der Landesrechnungshof ist also eine moderne Kontrollinstanz, die vor kurzem – genauso wie das Land BadenWürttemberg – ihren 50. Geburtstag gefeiert hat.
Ein Blick ganz weit zurück: Die Wurzeln des Rechnungshofs reichen allerdings viel weiter, nämlich fast 200 Jahre, bis 1819, zurück. Warum? In Karlsruhe war die Wiege des Parlamentarismus in Deutschland. Die badischen Landesstände – so hießen sie damals –, die den ersten Schritt in Sachen Demokratie gemacht haben, haben mit der Gründung ihrer Kammer auch das Entstehen einer unabhängigen Rechnungsprüfungsbehörde verbunden. Man stelle sich diese Idee vor fast 200 Jahren einmal vor, eine Idee, die damals, selbst aus heutiger Sicht betrachtet, sensationell war.
Ich gehe davon aus, dass dieses historische Moment auch der Grund dafür ist, dass der Landesrechnungshof seinen Sitz immer in Karlsruhe hatte. Ich denke, dass der Sitz in Karlsruhe auch heute noch gut ist. Denn er garantiert für eine gewisse Regierungsferne.
Sehr geehrte Damen und Herren, eines der modernen Instrumente des Rechnungshofs ist die Beratungstätigkeit. Sie greift eben nicht nur, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, sondern gibt oft schon weit im Vorfeld Warnzeichen.
Ich darf an eine solche beratende Äußerung, die heute topaktuell ist, erinnern. Sie stammt aus dem Jahr 1996 und blickt mahnend auf die expandierenden Pensionslasten. Die damalige Analyse hat den Punkt getroffen. Einige Vorschläge, die vor immerhin acht Jahren noch gar nicht realisierbar erschienen, werden gegenwärtig diskutiert oder sogar umgesetzt.
Auf Baden-Württemberg bezogen, wurde damals einmal der Anstieg der Versorgungslasten auf 35 Jahre im Voraus berechnet. Es wurde festgestellt – das ist auch für uns heute immer noch erschreckend –, dass die Versorgungslasten bis zum Jahr 2020 auf fast 10 % des gesamten Haushaltsvolumens wachsen werden.
In der beratenden Äußerung damals wurden Vorschläge gemacht, wie man dem begegnen könnte. Zum Beispiel ist die Rede von einer verminderten Anrechnung von Dienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Es ist die Rede von einer Änderung der Ruhegehaltsskala; gemeint ist der Versorgungshöchstbetrag von 75 %. Es ist die Rede von einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit, und es ist nicht zuletzt die Rede von einer Zuordnung der Pensionszahlungen zu den Einzelhaushalten.
Ich denke, auch acht Jahre nach dieser beratenden Äußerung sehen wir diese Vorschläge als topaktuell an. Wir sind gerade dabei, einiges davon umzusetzen. Deswegen sind im vorliegenden Entwurf des Einzelplans 11 zum ersten Mal 5,8 Millionen € für die eigenen Versorgungslasten des Rechnungshofs etatisiert. Dem Rechnungshof ist also mit der beratenden Äußerung von 1996 – ich habe sie nur exemplarisch für andere herausgegriffen – fast prophetische Weitsicht zu bescheinigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wäre nicht schon 1819 im fortschrittlichen Baden eine Prüfbehörde und wäre nicht
1952 unser Landesrechnungshof gegründet worden, müsste man ihn spätestens jetzt erfinden.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wollen nämlich Bürgerinnen und Bürger wissen, ob mit ihrem Steuergeld sorgfältig umgegangen wird. Nicht umsonst werden die Äußerungen des Rechnungshofs und seine Denkschriften von den Medien mit Spannung erwartet und werden die Ergebnisse – je nachdem – von der Presse spektakulär vermarktet. Das ist für die Landesverwaltung nicht bequem, und das soll es auch gar nicht sein. Aber die Arbeit des Rechnungshofs gilt dem Ziel, den bestmöglichen Umgang mit öffentlichen Geldern und effektives Verwaltungshandeln zu befördern. Mit dem kleinsten Einzelhaushalt also wird diese Aufgabe aus Sicht der Berichterstatterin und der CDU-Fraktion optimal wahrgenommen. Ich denke, wir sollten diesen Etat nicht nur billigen, sondern ihn, ich sage einmal, zu unseren eigenen Gunsten auch von Kürzungen ausnehmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident Frank, sehr geehrte Damen und Herren! Die Haushaltsdebatte heute Morgen hat durch ihre annähernde Zeitgleichheit mit den Beratungen von Bundestag und Bundesrat höchste Aktualität und Dramatik. Wir müssen alles unternehmen, um den Haushalt im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit zu halten. Die Verschuldung darf diesen Rahmen nicht sprengen. Da passt es sehr gut, wenn am selben Tag der Präsident des Landesrechnungshofs bereits davon gesprochen hat, dass in diesem Jahr die Schuldenfalle näher rücke.
Eine Falle ist eine gefährliche Sache, solange sie im Versteck liegt. Wenn sie zuschnappt, ist es zu spät.
Deshalb gilt es, sie zunächst offen zu legen und dann gegenzusteuern. Der Landesrechnungshof unterstützt beides in besonderem Maße. Das Kapitel „Landesschulden“ wird zunehmend öffentlichkeitswirksam.
Die Schuldenfalle stellt sich bedrohlich dar. Zwar ist die zum Haushaltsausgleich nötige Nettokreditaufnahme von 1,9 Milliarden € um 400 Millionen € niedriger als im Vorjahr. Das ist aber leider nur dem ersten Anschein nach eine positive Entwicklung. Denn wenn man die Sonderfinanzierung für die stille Beteiligung an der Landesbank im Jahr 2001 herausrechnet, ergibt sich im Jahr 2002 ein immerhin um 600 Millionen € höherer Kreditbedarf. Damit ist die Kreditfinanzierungsquote von 4 % auf 6,1 % angewachsen.
Der unverändert drittbeste Platz Baden-Württembergs beim Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer ist damit nur ein relativer Trost. Noch profitiert das Land von dem äußerst niedrigen Zinsniveau. Sollten aber die Zinsen nur um einen Prozentpunkt ansteigen, wären zusätzliche Zinsausgaben von 350 Millionen € zu erwirtschaften. Es gibt also keinen Grund, die Schuldenbremse zu lockern.
Das Land finanziert landespolitisch bedeutsame Vorhaben wie den Straßenbau oder die Einführung neuer Steuerungsinstrumente außerhalb des Landeshaushalts. Hierzu hat es sich bei der Finanzierungsgesellschaft für öffentliche Vorhaben des Landes immer höher verschuldet. Die verlagerten Verpflichtungen sind jetzt auf insgesamt 640,8 Millionen € gestiegen. Wir haben die Landesregierung um Prüfung gebeten, ob die Planungssicherheit und die gesicherte Mittelbereitstellung für die Projekte durch eine Haushaltsfinanzierung in gleicher Weise gewährleistet werden könnten und ob durch alternative Finanzierungsmodelle eine vorhabenbezogene strukturelle Verschuldung vermieden werden könnte.
Gemeinsam mit der Schuldenfalle hat der Landesrechnungshof auch von einer „Pensionsfalle“ gesprochen. Sie resultiert aus dem immensen Lastenblock künftiger Pensionsverpflichtungen, die im Landeshaushalt bisher nicht transparent genug dargestellt sind. Der Finanzminister hatte von der Entscheidung einer bundesweiten Kommission berichtet, die prüfen solle, ob und wie in den Haushaltsplänen der Umfang der künftigen Versorgungsleistungen ausgewiesen werden könnte. Ich ermuntere die Landesregierung ausdrücklich, sich für eine solche bundeseinheitliche Ausweisung einzusetzen; denn so wird dem Parlament und der Öffentlichkeit die noch ungelöste Zukunftsaufgabe vor Augen geführt.
Ich rede jetzt.
Dies sollte eine wichtige Voraussetzung dafür sein, um auch dieser Falle letztendlich durch entsprechende Maßnahmen zu entgehen.
Personalabbau ist eines der Mittel, um der Pensionsfalle zu entgehen. Das haben wir heute schon einmal gehört. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn ein ganz deutlicher Akzent der Denkschrift im Personalbereich liegt. Die Ergebnisse sind beachtlich. Von 700 möglichen Stelleneinsparungen, die gefunden wurden, könnten immerhin 300 ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Der Rechnungshof nennt dabei folgende Bereiche:
In der Betreuung von Arbeitsplätzen mit Datenverarbeitung – Beitrag Nummer 7 – ist zu viel Personal gebunden. Dagegen hapert es bei der Schulung. Durch die Umstellung auf das erforderliche Maß könnten 240 Stellen eingespart und weitere 120 für die Aus- und Fortbildung eingesetzt werden.
Die nicht mehr erforderliche Einweisungskommission für Gefangene bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart – Beitrag Nummer 14 – mit vier Personalstellen kann aufgelöst werden.
Weiter: Bei der Landesanstalt für Umweltschutz – Beitrag Nummer 27 – lassen sich rund 30 Personalstellen durch eine schlankere Aufbauorganisation und eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung einsparen.
Allein im konventionellen Verfahren der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer – Beitrag Nummer 28 – könnte das Land durch Verbesserungen 22 Personalstellen abbauen. Dabei macht der Landesrechnungshof durchaus Vorschläge – ich möchte das einmal konkret nennen –, bei denen es vernünftig ist, sie umzusetzen, und die wir anerkennen. Warum soll man zum Beispiel nicht statt eines komplizierten Verfahrens, um Kraftfahrzeugsteuerrückstände einzutreiben, einfach die Aushändigung eines Kraftfahrzeugscheins verweigern?
Der Rechnungshof sieht, wie im Beitrag Nummer 13 dargestellt ist, Handlungsbedarf bei der Schulleitung an allgemein bildenden Schulen, die nach seiner Rechnung 60 % ihrer Zeit für Routineangelegenheiten der Verwaltung verwendet. Die Schulleiter sollten entlastet werden, um sich künftig auf ihr eigentliches Kerngeschäft, nämlich auf pädagogische Führungsaufgaben konzentrieren zu können. Nicht nur die Schulpolitiker, sondern auch die Mitglieder des Finanzausschusses sehen darin ein wichtiges Handlungsfeld. Nur mit dem Finanzierungsvorschlag des Rechnungshofs, der Schließung kleinerer Schulen, ist der Finanzausschuss nicht mitgegangen.
Ich nenne dies, da es einer der wenigen Punkte war, bei denen Landesrechnungshof und Ausschuss nicht zusammengekommen sind.
Viele der für 130 Millionen € Anfang der Neunzigerjahre errichteten Behelfsbauten zur Aufnahme von Spätaussiedlern – Beitrag Nummer 31 – müssen abgebrochen werden, auch wenn sie gut in Schuss sind, wenn die Gemeinden ihre Rechtsposition als Grundstücksbesitzer gegenüber dem Land durchsetzen. Das wäre nicht zu verantworten, weil Werte vernichtet würden und dann wieder zusätzliche Kosten für Ersatzlösungen entstünden. Der Appell an die Verantwortlichen, die gemeinsamen Interessen vor einseitige lokale Überlegungen zu stellen, hat bereits landesweit Wirkung gezeigt.
Die Universitätsklinika – Beitrag Nummer 32 – können dem Land jährlich 3 Millionen € an Zinsaufwendungen allein dadurch ersparen, dass sie Investitionsmittel erst dann abrufen, wenn sie wirklich benötigt werden. Die Untersuchung des Rechnungshofs zeigt darüber hinaus, dass durch die Rechtsformänderung zwangsläufig Mittel dem originären Finanzkreislauf des Landes entzogen werden, die heute eigentlich in der Landeskasse fehlen. Die größere Selbstständigkeit hat also ihren Preis.
Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung zur Verlustverrechnung – Beitrag Nummer 29 – das Einkommensteuerrecht wesentlich komplizierter gestaltet. Die Bestimmungen sind für die Verwaltungen und die Steuerpflichtigen kaum mehr nachvollziehbar. Das Ziel, mit der Einführung der Mindestbesteuerung die Einnahmesituation zu verbessern, wird nicht erreicht werden. Stattdessen sind künftig Mindereinnahmen zu befürchten. Ich halte das für ein Beispiel dafür, dass eine grundsätzlich richtige Maßnahme im Steuerdickicht untergeht und das Gegenteil bewirkt – was sehr für die heute schon angesprochene Steuervereinfachung spricht.
Weitere Mindereinnahmen können entstehen, wenn die Verwaltung ihre Vorgaben nicht zeitnah umsetzt, wie es bei der einkommensteuerlichen Behandlung hoher Kirchensteuererstattungen – Beitrag Nummer 30 – geschah. Auf Druck des Rechnungshofs konnten gerade noch knapp 4 Millionen € Steuern vor Eintritt der Verjährung festgesetzt werden.
Zum Haushaltsrecht nenne ich einige haushaltsrechtliche Vorgaben:
In den Landesvertretungen in Berlin und Brüssel – Beitrag Nummer 11 – waren ungenehmigte Konten vorhanden.
Sogar Fehlbeträge waren einige Zeit lang nicht aufzuklären. Zumindest dieser Teil des Beitrags ist erledigt.
Auch beim Haus der Wirtschaft – Beitrag Nummer 12 – hat der Rechnungshof Reformbedarf bei der Anmietung von Lagerräumen, bei Vergabeverfahren und bei der Durchführung von Ausstellungen festgestellt.
Erwähnen möchte ich noch die Spende der früheren Landesholding an die Musikschulakademie Schloss Kapfenburg, Beitrag Nummer 15.
Etwas zur Wirtschaftlichkeit generell und zu Zuwendungen.
Der Rechnungshof hat sich mit den Ausgaben für Planung und Bauüberwachung – Beitrag Nummer 9 – beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen – so ist er verblieben –, dass die Verwaltung ihre Aufgaben wirtschaftlicher und zielgerichteter ausführen könnte. Wir haben der Landesregierung daher aufgegeben, die Vorschläge des Rechnungshofs zur deutlichen Senkung der Planungs- und Bauüberwachungskosten umzusetzen und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Straßenbauverwaltung aufzuzeigen. Der Landesrechnungshof und mit ihm der Finanzausschuss halten eine Priorisierung der Maßnahmen für dringend erforderlich.
Bei der Planung und dem Bau von Rad- und Gehwegen fehlen Richtwerte.