Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Die müssen auch bearbeitet werden!)

Da ist auch der Name Morlok genannt worden. Er ist auch in den Zeitungen erschienen. Aber Sie werden mit mir einer Meinung sein, dass das im Grunde genommen nicht irgendeine Sache ist, der man eine vernünftige Folge geben kann.

(Minister Dr. Goll)

(Zurufe, u. a. Abg. Maurer SPD: Was? Woher wis- sen Sie das? – Abg. Heike Dederer GRÜNE: An- onyme Anzeigen müssen bearbeitet werden!)

Ich kann dazu nur eines sagen: Ich habe vorhin gesagt: Ich lasse die Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer Befugnisse arbeiten. Ich sage ihnen nicht: „Vernehmt den“ oder „Lasst es bei jenem sein.“ Es müsste für Sie doch hochinteressant sein, dass uns die Staatsanwaltschaft selbst sagt, wie wir es auch in den Bericht geschrieben haben: Es gab und gibt keinen Grund, Herrn Morlok als Zeugen zu vernehmen. Sie verspricht sich davon ganz einfach nichts. Soll ich ihr jetzt sagen: „Macht es trotzdem!“? Das ist im Grunde genommen doch ein Witz. Aber das Ganze dient wieder dazu, irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen.

(Zuruf von der SPD: Ach was!)

Es wird kritisiert, dass man schon 1996 Verdacht gegen Schmider und seine Helfer geschöpft habe, dass aber alle Verfahren folgenlos eingestellt worden seien. Das heißt, die Finanz- und die Justizbehörden in Baden-Württemberg hätten nichts gemacht, sie hätten noch verhindert, dass andere etwas tun. Man hat sich zum Teil öffentlich über die Beamten lustig gemacht. Man hat behauptet, sie seien völlig naiv und seien dem alten Autoschiebertrick mit gefälschten Fahrgestellnummern aufgesessen.

Ein bisschen bösartig ist diese Darstellung schon. Denn es wird nur ein minimaler Teil der Tatsachen mitgeteilt. Das Wesentliche wird verschwiegen. Schmider und Co. haben beileibe nicht nur Fahrgestellnummern gefälscht. Sie haben in aller Welt Scheinfirmen gegründet. Sie haben die entsprechenden Registerdaten manipuliert, sie haben Geldströme verschleiert, Kontoauszüge auf Originalpapier nachgedruckt, Zoll- und Einfuhrbescheinigungen – übrigens sehr aufwendig, sehr sorgfältig – gefälscht. Sie haben Versicherungsprämien und Leasingprämien in mehrstelliger Millionenhöhe tatsächlich bezahlt, um diesen Schein zu wahren. Sie haben eine ganze Lkw-Flotte gekauft, die nie zum Einsatz kam – das muss man sich einmal vorstellen –, nur damit das Gebäude nach außen stimmt und um die Legende aufrechtzuerhalten. Vor Ort sind Vorführmaschinen bereitgehalten worden, die bei passender Gelegenheit in immer wieder veränderter Form präsentiert werden konnten.

Da muss man doch einfach sagen: Diese kriminelle Energie und auch der wirtschaftliche Input, der dazugehört, ein solches Rad zu drehen, das übersteigt bisher eigentlich das Vorstellungsvermögen jedes normal denkenden Menschen, übrigens selbst dann, wenn er durch seinen Beruf, etwa als Staatsanwalt, entsprechend misstrauisch ist.

Auf dem Papier war die Sache über Jahre hinweg schlicht perfekt, und auch die Fassade war plausibel. Erst als Schmider und Kleiser ein Fehler unterlief, weil sie Rechnungen über den Kauf von Geräten bei einem Hersteller vorgelegt haben, den es zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr gab, waren sie, als man das merkte, innerhalb von weniger als einer Woche verhaftet. – Das ist der Hergang.

Ich möchte etwas zu der Behauptung sagen, die Verfolgungsbehörden hätten nichts getan, weil das so nicht stimmt. Ich kann auch ganz unbefangen etwas dazu sagen, weil ich damals, zunächst zumindest, noch gar nicht im

Amt war und im weiteren Verlauf mein Haus bis Februar 2000 mit dem Fall auch nicht befasst war.

Ich zähle nur stichwortartig einige Maßnahmen auf, die damals zur Überprüfung der Existenz der Maschinen unternommen wurden: Es wurden die Produktionsbelege im Rahmen der Betriebsprüfung angefordert und vorgelegt. Es wurden sämtliche Mietverträge mit den Gesellschaften, bei denen Maschinen im Einsatz sein sollten, präsentiert. Es wurde eine Bestätigung für alle Einsatzorte verlangt. In Ettlingen und Rastatt fand eine Inaugenscheinnahme von rund 40 Geräten statt. Eine Stichprobe von weiteren 43 Maschinen wurde durch Wirtschaftsprüfer im europäischen Ausland – in Holland, England, Irland, Italien, Spanien, Griechenland – testiert.

(Zuruf der Abg. Heike Dederer GRÜNE)

Über die Informationszentrale Ausland des Bundesamts für Finanzen, die IZA, erfolgte die Überprüfung der ausländischen Firmen, die diese Geräte genutzt haben, auf ihre Unabhängigkeit von FlowTex. Diese wurde auch bestätigt – die waren aber alle abhängig. Sie sehen, im Grunde genommen wurden alle rundum getäuscht, und das sehr geschickt.

Auch an dieser Stelle kann ich sagen, man könnte im Nachhinein überlegen, ob es besser gewesen wäre, nicht über die Steuerfahndung und die Betriebsprüfer zu ermitteln, sondern über die Polizei und das Landeskriminalamt. Ich habe mir einmal überlegt, wie lange die offiziellen Stellen der Strafverfolgungsbehörden gebraucht hätten, um 43 Maschinen im Ausland zu kontrollieren. Wahrscheinlich hätten sie dreimal länger gebraucht als die Wirtschaftsprüfer. Das war wahrscheinlich sogar der einfachste Weg, um nachzuschauen, ob welche da sind oder nicht.

Im Nachhinein kann man den Eindruck haben, dass Steuerverwaltung und Staatsanwaltschaften damals nahe dran waren. Das ist richtig, und natürlich wäre ich mehr als froh, wenn man damals schon Schmider und seinen Komplizen auf die Schliche gekommen wäre. Über die Ursachen, warum man damals nicht zum Erfolg gekommen ist, kann man natürlich streiten, und man kann bestimmte Dinge auch kritisch sehen, das stelle ich auch nicht in Abrede.

In der Rückschau hätte man sich zum Beispiel wünschen können, dass die Abklärung nicht nur über die Finanzverwaltung erfolgt wäre, sondern auch unter Einschaltung der Polizei, nicht zuletzt auch des Landeskriminalamts. Aus heutiger Sicht – aber da muss man halt auch sagen: Wenn man vom Rathaus kommt, ist man schlauer – hätte es die Chance zur Aufdeckung verbessert, wenn die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihr Verfahren sofort nach Mannheim, an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft, abgegeben hätte, weil man dort noch mehr Erfahrung mit solchen Fällen hat und dann alle Informationen dort zusammengekommen wären.

Sie können sich denken, dass diese Schwachpunkte, diese Kritikpunkte bei uns im Haus natürlich intensiv diskutiert worden sind, gerade auch im Hinblick auf künftige Fälle, weil wir uns natürlich auch die nahe liegende Frage stellen: Wie konnte es passieren, dass man damals sozusagen ziemlich knapp daran vorbeigeschrammt ist, ziemlich nah dran

(Minister Dr. Goll)

war, aber doch nicht so handfeste Belege hatte, dass man etwas Einschneidendes hätte tun können?

Wenn wir bei den Schwachpunkten sind, muss man auch ganz deutlich sagen: Wir haben mittlerweile leider Grund zu dem Verdacht – Sie haben es ja in der Zeitung lesen können –, dass ein Finanzbeamter der Nähe zu so viel demonstrativem Reichtum und Luxus nicht hat widerstehen können und sich möglicherweise hat bestechen lassen. Das ist zur Stunde noch ein Verdacht. Die Ermittlungen laufen noch, und bis zum Abschluss gilt die Unschuldsvermutung. Aber es sind Anzeichen da, und deswegen möchte ich es auch erwähnen. Es wird natürlich zu prüfen sein, ob und in welcher Weise sich durch eine mögliche Bestechlichkeit dieses Beamten die Aufdeckung des Betrugs verzögert hat.

Genauso werden wir natürlich auch die kritischen Aussagen, zum Beispiel die eines der zunächst mit dem Fall befassten Steuerbeamten aus Thüringen, sehr ernst nehmen und untersuchen. Das ist überhaupt keine Frage. Sie können an dieser wie an anderen Stellen davon ausgehen, dass wir den Dingen auf den Grund gehen, nur noch nicht in allen Punkten so weit sind. Dabei sind wir jetzt schon beim Zeitverlauf. Es wurde ja kritisiert, es sei zu lang gegangen.

Meine Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft hat schon auf die ersten unbestimmten Behauptungen Schmiders und Kleisers Ende März 2000, die Betriebsprüfer hätten den Betrug durchschaut, Vorermittlungen aufgenommen, und zwar nicht erst nach Monaten, sondern umgehend, nämlich schon am 7. April 2000. Ich weiß schon, dass Sie daran kritisieren wollen, dass das zunächst Vorermittlungen waren und das erst nach einigen Monaten in ein förmliches Ermittlungsverfahren übergeleitet wurde. Sie dürfen aber nicht sagen, dass vorher nichts passiert sei. Vorermittlungen sind nach meiner Meinung die angemessene Antwort, wenn man überlegt, dass das Einzige, was die Beamten zu diesem Zeitpunkt belastet hat, die Aussagen zweier Männer waren, von denen wir annehmen müssen, dass sie eines der größten Lügengebäude der Nachkriegszeit aufgebaut haben. Da sind wir uns doch einig. Sie wären auch nicht erfreut, wenn jemand, der vor Gericht steht, weil man annimmt, dass er eines der größten Lügengebäude der Nachkriegszeit aufgebaut hat, nur mit dem Finger auf Sie zu zeigen bräuchte, und dann kommt die Staatsanwaltschaft mit der Polizei angerückt und kehrt Ihnen das Haus um. So stellen Sie sich die Welt wahrscheinlich auch nicht vor. Deswegen mussten wir natürlich warten, bis irgendetwas handfestes Weiteres hinzukommt, zumal man nie weiß, inwieweit solche Äußerungen auch verteidigungstaktisch bestimmt sein können, ohne das hier vertiefen zu wollen.

Dass übrigens im Jahr 1996 ein Finanzbeamter die Steuerfahndung auf Gerüchte über eine von Schmider bezahlte Karibikreise eines Betriebsprüfers hingewiesen hat, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim erst Anfang August 2001 erfahren. Sie ist diesem Hinweis auch sofort mit den notwendigen Recherchen nachgegangen. Es ist zwar gelungen, den Urheber dieses Gerüchts zu ermitteln, der auch vernommen wurde, aber weitere Anhaltspunkte fanden sich nicht.

Erst am 23. November 2001 haben sich aus dem Umfeld der Angeklagten prüffähige Hinweise auf eine mögliche

Bestechung eines Beamten seitens Manfred Schmiders mit einem konkreten Gegenstand – steht in der Zeitung – ergeben. In der Folge wurde der Hinweisgeber am 27. November vernommen. Wenn Sie sich kurz die Daten anschauen: Am 23. November kamen die ersten härteren Hinweise auf eine Bestechung. Am 27. wurde der Hinweisgeber vernommen, am 28. und am 29. hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Am Freitag, dem 30., wurden Durchsuchungsbeschlüsse beantragt und erlassen. Am Montag, dem 3. Dezember, wurden sie vollzogen. Wie angesichts dessen ein Journalist zu der Überzeugung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim erst auf seinen am 3. Dezember 2001 erschienenen Artikel hin gehandelt habe, ist mir ein Rätsel.

Aber interessant ist, wie viel solche belastenden Aussagen der Betroffenen wert sind. Wie zuverlässig in dem Zusammenhang Angaben der Angeklagten und ihres Umfelds sind, darf ich Ihnen am Beispiel von Frau Neumann erläutern. Frau Neumann hat im Plädoyer ihres Verteidigers vortragen lassen, man habe sie nicht zu den Bestechungsvorwürfen angehört, sonst hätte sie gerne etwas gesagt. Und so stand es dann prompt in der Zeitung. Tatsächlich war eine Vernehmung von Frau Neumann zu genau diesem Themenkomplex für den 4. Dezember 2001 terminiert. Der Pflichtverteidiger hat mit Schriftsatz vom 29. November 2001 erklärt, seine Mandantin mache von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Genau das Umgekehrte ist also wahr. Vielleicht müssen Sie Acht geben, dass Sie nicht immer den Falschen glauben. Da muss man ein bisschen Acht geben.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Hört, hört!)

Möglicherweise hat – davon muss man ausgehen – ein Beamter pflichtwidrig und strafbar gehandelt. Weitere Aufklärung ist zugesichert. Dass wir dieser Sache energisch auf den Grund gehen, davon können Sie ausgehen.

Im Moment konzentriert sich die Sache teilweise, was Ihre Kritik anbelangt, auf die Staatsanwaltschaft in Mannheim. Ich habe ein bisschen den Eindruck, weil auf dem Feld mit den „schützenden Händen“ doch nichts zu holen ist

(Abg. Maurer SPD: Oh Gott!)

und weil bei der „Privilegierung“ genauso wenig zu holen ist – darauf komme ich am Schluss –, geht es jetzt auf die Staatsanwaltschaft Mannheim. Darum sagt man: Die muss es sein; dort sitzen die Schuldigen. Ich möchte zunächst sagen: Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist in den letzten Jahren in erster Linie dadurch aufgefallen, dass sie Großverfahren wie gegen Graf, wie gegen Finkenrath, wie gegen Hoffmann auf eine sehr ordentliche Art abgewickelt hat.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Weil das Verfahren noch läuft, habe ich die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Mannheim im FlowTex-Verfahren nicht zu beurteilen. Aber ich kann einen anderen Zeugen sprechen lassen, und zwar ist der Vorgang für mich ungewöhnlich. Nachdem im so genannten Zwischenverfahren die Staatsanwaltschaft aufgefordert wurde, bestimmte Dinge noch zu klären, haben wir sofort in der Zeitung gelesen:

(Minister Dr. Goll)

„Staatsanwaltschaft hat schlecht gearbeitet“. Das ist ja nur für jemanden, der von der Sache keine Ahnung hat: „Staatsanwaltschaft hat schlecht gearbeitet“.

Daraufhin hat das Oberlandesgericht in einem für mich bisher einmaligen Fall bei der Haftprüfung für Schmider – ich sage mal: völlig überflüssigerweise – hineingeschrieben, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim ordentlich gearbeitet habe. Das stand leider in keiner Zeitung, aber das ist offenbar die Wahrheit.

Diese Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch, ob es in der Vergangenheit zu Versäumnissen kam; sie ermittelt auch gegen Finanzbeamte, Betriebsprüfer und Steuerfahnder.

Liebe Frau Abg. Dederer, ich möchte übrigens einmal sagen: Gegen diesen Antrag an die Staatsanwaltschaft Mannheim, wie Sie ihn formuliert haben, habe ich vom Stil her überhaupt kein kritisches Wort einzuwenden. Das muss man auch einmal umgekehrt sagen. Diesen Antrag, mit dem Sie die Auskunft wollen – einmal so ausgedrückt –, hätte auch ich an Ihrer Stelle gestellt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Ja! – Aber Sie können sich denken, dass wir die Frage der Befangenheit natürlich als Erste auch geprüft haben. Aber dafür gibt es auch einen Weg. Bei uns ist der Generalstaatsanwalt dafür zuständig. Wenn die Gefahr auftaucht, dass eine Staatsanwaltschaft oder ein Staatsanwalt befangen ist, und die Frage auftaucht, ob es ein anderer machen soll, dann prüft das der Generalstaatsanwalt. Dessen Prüfung überprüfen wir dann daraufhin, ob das vertretbar ist oder nicht. Das ist genau die Konstruktion, für die Sie ja auch sind, dass man nicht ständig bei den Staatsanwaltschaften hineinfunken und vielleicht Missliebige austauschen kann. Der Generalstaatsanwalt hat es geprüft und ist mit Gründen, die für mich vertretbar sind – und mehr habe ich nicht zu prüfen –, vor einigen Monaten, muss man sagen, zu dem Schluss gekommen: Das ist kein Fall von Befangenheit, was die Ermittlungen gegen die Finanzbeamten angeht.

Ich möchte Ihnen aber sagen: Faktisch ist hinterher doch eine Veränderung eingetreten, und zwar durch Umbesetzungen und neues Personal, welches wir dort hingebracht haben, damit im Verfahren gegen die Steuerfahnder niemand ermittelt, der an den älteren Verfahren beteiligt war.

Aufgrund der neueren Vorkommnisse ist natürlich nun wiederum zu prüfen, ob der Staatsanwalt, der gegen die Betriebsprüfer und insbesondere gegen einen Betroffenen ermittelt, befangen ist, weil er bei einer früheren Sache in der Tat am Verfahren beteiligt war.

Damit sind wir bei der Aussage der Staatsanwältin, die im „Spiegel“ stand. Denn die Staatsanwaltschaft Mannheim – das ist ja klar – schaut nicht nur auf die Finanzbeamten, sondern kehrt auch vor der eigenen Tür, wenn man so will, und jetzt haben die natürlich die Frage gestellt: Wie konnte das geschehen?

(Zuruf des Abg. Maurer SPD)

Ja, wenn sie es nicht gut genug tut, ist der Generalstaatsanwalt und bin ich dafür da.

Sie hat natürlich die eigenen Beamten vernommen, die damals beteiligt waren, die Verfahren eingestellt haben, und die Staatsanwältin, die das Verfahren gegen Frau Neumann damals eingestellt hat, hat nun gesagt, sie könne nicht alle Akten gehabt haben, es müsse nachträglich etwas in ihre Akten hineingekommen sein. Das ist ein schwerer Vorwurf. Sie können sich denken, dass das in den Augen derer in der Behörde, auf die dieser Vorwurf zielt, als starker Tobak empfunden wird und dass die natürlich auch eine völlig andere Darstellung dieser Geschichte haben. Deswegen erinnere ich schon ein bisschen an den Spruch: Audiatur et altera pars – man möge beide Teile hören, man muss beide Teile hören. Man kann nicht nur einen Teil hören, auch wenn es der Teil ist, der im „Spiegel“ zitiert wird.

Es geht darum, dass jetzt aufgeklärt wird: Wie war es wirklich? Das tut im Moment – zu dieser Stunde – die Generalstaatsanwaltschaft. Folgende beiden Fragen werden jetzt überprüft: Erstens: Was ist mit dieser Akte vor sich gegangen; ist da etwas passiert, was nicht in Ordnung war? Zweitens: Muss man jetzt wegen Befangenheit irgendjemanden austauschen?

Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, aber ich kann Ihnen sagen, dass ich natürlich an einer rechtmäßigen Erledigung dieses hoch sensiblen Punktes persönlich mehr als interessiert bin. Nur kann ich der Generalstaatsanwaltschaft heute und in dieser Debatte nicht vorgreifen. Das wäre nicht in Ordnung.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir scheuen uns nicht vor der kritischen Beleuchtung der zurückliegenden Vorgänge. Wenn sich daraus Vorwürfe ergeben, werden die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Das sage ich Ihnen hier und heute schon zu.