Frau Vogt wiederum hat gegen Herrn Teufel verloren, sie kommt nicht ins Parlament, und Maurer muss erleben, dass Sie vorne sitzen.
(Abg. Drexler SPD: Wenn Sie jetzt noch sagen, das sei meine Strategie, dann hört es aber auf! Gegenruf des Abg. Bebber SPD: Nein, das war der Frust des ewigen Kronprinzen! Unruhe Abg. Wieser CDU zur SPD: Dass ihr noch so viel Unru- he habt!)
Die Steuerpolitik hat heute Morgen eine wichtige Rolle gespielt. Ich sage überhaupt nicht, bei Ihrer Steuerreform sei alles falsch gewesen. Manches entsprach dem, was Lafontaine im Bundesrat drei Jahre früher blockiert hat. Manches war richtig, bleibt richtig und wird überhaupt nicht kritisiert.
Aber ich bin nachdenklich so, wie es in diesen Tagen auch Sozialdemokraten sind und frage mich, ob es richtig sein kann, dass Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, in der Rechtsform der GmbH, deren Ertragsteuer die Körperschaftsteuer ist, für ihren Ertrag keine Steuern mehr zahlen müssen. Als OHG, KG, Einzelbetrieb oder Angehöriger eines freien Berufs bezahlt man Lohnsteuer und Einkommensteuer, während die GmbH und die Aktiengesellschaft Körperschaftsteuer zahlen. Im Jahr 2000 lag das Körperschaftsteueraufkommen bei 24 Milliarden . Damals flossen den Haushalten von Bund und Ländern 47 Milliarden DM zu. Dagegen ist das Körperschaftsteueraufkommen im letzten Jahr, 2001, auf unter null zurückgefallen.
Das heißt, die Aktiengesellschaften, die Konzerne müssen für ihren Ertrag in Deutschland keine Mark, keinen Euro an Steuern zahlen. Da muss doch die Frage berechtigt sein, ob man damit nicht über das Ziel hinausgeschossen ist und ob damit nicht die Gerechtigkeit in Bezug auf die steuerliche Behandlung aller Steuerzahler in der Wirtschaft Arbeitnehmer und Unternehmer verletzt sein kann. Nur diese Frage stelle ich. Ich glaube, dass darauf von einer Partei, die in Berlin derzeit an der Regierung ist, eine Antwort gegeben werden muss.
Deswegen sage ich ganz konkret ich bin gern bereit, dies auch nachzuarbeiten : 25 % Körperschaftsteuer also 25 % des Ertrags anstatt früher 30 und 40 % halte ich als Hausnummer für sachgerecht und zeitgemäß.
Die völlige Steuerbefreiung von Beteiligungsverkäufen dass also ein Konzern, wenn er Aktien an einem Tochterbetrieb verkauft, den Erlös inklusive stille Reserven steuerfrei einnehmen kann halte ich nicht für gerecht.
Das halte ich auch im Ländervergleich als Standortfaktor nicht für zwingend geboten. Mit einer schmalen Besteuerung von 10 oder 15 % wäre der Standort, glaube ich, allemal wettbewerbsfähig. Die Einnahmen daraus wären für die Haushaltskassen von Bund und Ländern wichtig.
Aber hier sehe ich bei Ihnen überhaupt keine Handlungen oder im Grunde: Handlungsfähigkeit ohne Hand.
Der letzte Punkt: Wenn ein Angestellter im Kalenderjahr 1 60 000 verdient, im Kalenderjahr 2 nur 40 000 , im Kalenderjahr 3 ein Minus macht, in Kalenderjahr 4 wiederum im Plus ist, dann kann er pro Steuererklärung Verluste nicht verrechnen, nicht übertragen. Er kann nicht ein schlechtes und ein gutes Jahr miteinander austarieren, sondern er zahlt jedes Jahr Steuern, und da wir eine Progression haben, zahlt er, wenn er gut verdient, deutlich mehr, spart aber bei Verlusten nicht entsprechend ein.
Nur die Aktiengesellschaft kann jetzt nach Ihrer Steuerreform langjährig aufgestaute Verluste auf einen Schlag abrufen und steuerlich mit einem Gewinn in einem ganz späten Jahr verrechnen. Das heißt, wenn er die Neunzigerjahre und das Jahr 2001 addiert, bekommt der Staat nichts. Auch dies halte ich für nicht gerecht. Nur darum muss es gehen.
Dies hat sehr wohl mit Haushaltspolitik zu tun. Es kann sein, dass wir unser blaues Wunder erleben, wenn das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung vorliegt, weil die Körperschaftsteuer auf längere Zeit ausfällt und damit dann im Grunde genommen die Nettonullneuverschuldung für jeden, der sie anstrebt wir streben sie an , bei diesem wirtschaftlichen Verlauf schwer erreichbar sein kann. Diese Fragen müssen berechtigt sein, und da sehe ich bei Ihnen derzeit eher Ratlosigkeit als Tatendrang.
(Abg. Drexler SPD: Man muss die nächste Steuer- schätzung abwarten! Abg. Teßmer SPD: Nicht noch einen Zettel!)
Kollege Drexler, Sie sprachen auch die Rentenversicherung und die Ökosteuer an. Als die Bürger aus der ehemaligen DDR zu uns gekommen sind, war das in der Tat ein Integrationsproblem. Aber der Bundeszuschuss wurde noch unter der Regierung Kohl von 1993 bis 1998 so ange
passt, dass die Erhöhung in etwa den Leistungen für Rentner, die keine Renteneinzahlungen machen konnten, entsprach.
Es gab schon vor der rot-grünen Bundesregierung einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in zweistelliger Milliardenhöhe genau für diesen Zweck.
Es war Polemik pur für die Tribüne , dass man diese Stammtischparolen Deutscher Schäferhund von Russland und keine gezahlten Versicherungsbeiträge im System hier durch Sie eingebracht hat.
Natürlich haben Sie bisher die Ökosteuer gebraucht. Damit auch das klar ist: Eine höhere Besteuerung des Energieverbrauchs als Lenkung lehnen wir nicht ab.
Nur, Ihre Steuerart ist nicht treffsicher, ist plump und falsch. Sie lenkt nicht, und sie besteuert ungerecht.
Wenn auch der, der umweltfreundliche Mobilität anbietet, beispielsweise der ÖPNV in der Stadt, Ökosteuer zahlen muss, stimmt etwas nicht. Das heißt, nicht die Energiebesteuerung an sich, sondern Ihre Ökosteuer ist ordnungspolitisch falsch und ungerecht.
Noch ein Satz dazu: Wenn Ihrerseits behauptet wird, man brauche vier Jahresstufen der Ökosteuer, um die Rentenversicherung gegenzufinanzieren, sage ich Ihnen: Drei Stufen wären gar nicht nötig gewesen, wenn Sie die Reform der Rente unter der alten Bundesregierung gelassen hätten und nicht den Faktor der Demographie wieder ausradiert hätten.
Sie haben im Grunde genommen im Wahlkampf 1998 nicht finanzierbare Versprechen gemacht, haben im Grunde genommen die Vorarbeit von CDU/CSU und FDP kropfunnötig beseitigt und waren dann in der Falle und haben dafür dann vielleicht die Ökosteuer gebraucht.
Dritter und letzter Punkt: GVS-Verkauf. Ganz abgesehen davon, dass der Verkauf, die Veräußerung, die Neuordnung der Gasversorgung Süddeutschland hier im Landtag von CDU und FDP/DVP eingebracht worden ist und von
Ihnen im Jahr 2000 oder früher, also bis zur Regierungserklärung Teufel, kein Pieps zu hören war, das Ganze also durch uns angestoßen worden ist das war also nicht Ihre Idee, nicht Ihre Geburt ,
muss klar sein, dass der öffentlichen Hand ein freihändiger Verkauf, ein schneller Verkauf nicht gestattet sein kann. Der Privateigentümer hat das Recht, morgen zur Bank, zur Börse zu gehen und zu fragen: Wer kauft? Wir haben, glaube ich, die gute Pflicht, dem Steuerzahler zu zeigen, dass es um den besten Verkaufserlös und um eine gute Strategie für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg Energie und mehr gehen muss.
Vor einigen Monaten, Herr Kollege Schmiedel, wurde eine Investmentbank beauftragt, interessanterweise übrigens nicht nur von der Landesregierung Baden-Württembergs. Auftraggeber und damit für den Zeitplan ebenso verantwortlich sind Ihr Parteifreund Widder und die MVV sowie Kommunalvertreter wie Ihr Parteifreund Böhme in Freiburg. Das heißt, Sie versuchen hier, einen Zeitplan schlecht zu machen, der angeblich auf einem CDU-Auftrag beruht. Pfeifendeckel! Es ist ein Auftrag, erteilt von Kommunalpolitikern von Freiburg bis Heilbronn, von Mannheim bis Ulm und vom Land Baden-Württemberg. Dieser Auftrag erfordert, dass es zwischen diesen ungleichen Partnern fair zugeht und nicht Mannheim von Stuttgart benachteiligt wird oder umgekehrt. Dafür wird diese Zeit benötigt. Wir legen Ihnen nach Ostern mit Sicherheit
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ein dickes Ei! Abg. Schmid SPD: Ist das ein Osterei? Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)