Protokoll der Sitzung vom 06.03.2002

(Abg. Teßmer SPD: Wenn sie es sich leisten kön- nen!)

Wenn sie es sich leisten können, dazu komme ich gleich. Wissen Sie, Herr Kollege Teßmer, dass man das den Versicherten zum Beispiel bei einer privaten Klinik in BadenWürttemberg verwehrt hat? Dagegen haben übrigens CDU-Mitglieder vor Ort in Konstanz protestiert.

(Beifall bei der FDP/DVP Abg. Teßmer SPD: Zeigen Sie nicht mit nacktem Finger auf die!)

Das sind keine Rosinenpicker. Diese würden sehr wohl und sehr gerne, wenn man sie nur ließe, an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mitwirken, zum Teil zu deutlich günstigeren Entgeltsätzen als die staatlichen Institutionen. Es wird immer behauptet, die Patienten hätten davor Angst. Das stimmt überhaupt nicht.

Nun zum Personal. Ich frage Sie: Wer geht denn derzeit auf die Straße? Das ist doch das Personal, das sind doch die Ärzte und die Angehörigen der Pflegeberufe aus jenen Kliniken, die in öffentlicher Hand sind.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das hängt ein Stück weit damit zusammen, dass Sie mit Ihrer Budgetierung und überstürzten DRG-Einführung die Bedingungen für die Leute deutlich verschlechtern. Die haben Angst vor dem, was Ihre Gesundheitspolitiker machen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Von daher ist doch

(Zuruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Ich habe nicht gehört, dass derzeit Personal von privaten Kliniken wegen Schlechtbehandlung auf die Straße gehen würde, sondern das macht das Personal der von Ihnen so hoch geschätzten öffentlichen und vom Land betriebenen Kliniken. Das sollten Sie dann schon einmal erklären.

Übrigens können die Rechte des Personals auch das zeigt sich im Leipziger Vertrag und in anderen Verträgen, die geschlossen worden sind , wenn man sich im Detail um eine sachgerechte Vertragsgestaltung kümmert, sehr wohl gewahrt werden. Den Angestellten kann dann auch eine Arbeitsplatzgarantie gegeben werden.

Zum Thema „Forschung und Lehre“: Ich weiß nicht, mit welchen Ordinarien Sie reden, aber ich höre immer, dass gerade die Mediziner neidvoll in diejenigen Länder schauen, in denen sich mehr Private in der Forschung engagieren. Auch da kann ich also den ganz großen Widerstand nicht erkennen.

Ich stehe übrigens zur Monistik, die Ihre Parteifreundinnen und Parteifreunde in Berlin ja wollen; die CDU aber leider nicht, weil die CDU glaubt, das Land müsse sich an der Finanzierung beteiligen. Ich sage Ihnen aber: Diese Linie wird auf Dauer nicht haltbar sein. Ich habe vorhin gesagt: erst einmal die Reflexe abräumen und seriös diskutieren. Dann wird das sage ich Ihnen, Herr Klunzinger die Macht des Faktischen dazu führen,

(Beifall des Ministers Dr. Döring Abg. Drautz FDP/DVP: Jawohl!)

denn es geht nicht um den Erlös, sondern es geht zum Beispiel darum, wie wir bei klammen Haushalten den Investitionsstau von 2 Milliarden €, der derzeit besteht, auflösen können.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das müssen wir unserer Bevölkerung einmal erklären. Was heißt denn Investitionsstau? Das heißt doch nichts anderes,

als dass neue Geräte, neue Verfahren und die Sanierung von Kliniken nicht aus öffentlichen Haushalten finanziert werden können.

Wenn es andererseits die monistische Finanzierung gibt, wenn wir die Möglichkeit haben, mithilfe privater Kapitalgeber den Menschen den wissenschaftlichen, medizinischen Fortschritt auf diesem Weg zur Verfügung zu stellen, dann werden wir uns diesen Entwicklungen faktisch nicht in den Weg stellen können.

Mehr dazu in der zweiten Runde.

(Beifall bei der FDP/DVP Abg. Pfister FDP/ DVP: Sehr gut!)

Das Wort erhält der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herr Professor Dr. Frankenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wichtig, zunächst in Erinnerung zu rufen, worüber wir sprechen, wenn wir über Universitätsklinika reden. Wir reden über vier Universitätsklinika mit 6 000 Betten, 30 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden €. Diese Universitätsklinika tragen den Großteil der Maximalkrankenversorgung im Land, bilden das Rückgrat unseres Versorgungssystems und sind vor Ort oft der größte Arbeitgeber.

Zugleich sprechen wir aber von fünf medizinischen Fakultäten mit nahezu 4 000 Ärztinnen und Ärzten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese gehören in Deutschland in der Regel zur Spitze der Hochschulmedizin. Kein anderes Bundesland verfügt über ein solches wissenschaftliches Potenzial in Kliniken und Fakultäten. Dieses wissenschaftliche Potenzial ist auch ein wirtschaftliches Potenzial, denn einer der Wachstumsmärkte der Zukunft ist der Gesundheitsmarkt.

In den Kliniken, meine Damen und Herren, sind Forschung, Lehre und Krankenversorgung auf das Engste miteinander verzahnt. Medizin ist noch immer eine empirische Wissenschaft. Das heißt, jede Behandlung in einer Universitätsklinik ist zugleich wissenschaftliches Bemühen und Bemühen um Erkenntnisgewinnung. Jede und jeder, die oder der sich in eine Universitätsklinik begibt, muss wissen: Er oder sie ist Patient und Objekt der Forschung zur gleichen Zeit. Jeder ärztliche Direktor ist damit zugleich Forscher und Lehrer; jede Ärztin und jeder Arzt sind Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler, und jede Klinik ist ein wissenschaftliches Institut. Insofern sind die Kliniken und die Fakultäten, obwohl sie organisatorisch getrennt geführt werden,

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig! Schon heute!)

auf das Engste miteinander verzahnt.

Dieser Landtag hat erst vor vier Jahren eine umfassende Reform der Hochschulmedizin verabschiedet. Die Klinika wurden in selbstständige Anstalten mit Vorständen und Aufsichtsräten überführt, das heißt, sie haben eine unternehmensähnliche innere Verfassung. Ihnen wurde aufer

legt, die Kosten der Krankenversorgung selbst zu erwirtschaften.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig!)

Dieses Konzept ist aufgegangen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erwirtschaften unsere Kliniken ihre Kosten der Krankenversorgung selber

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Aber nicht der Investi- tionen!)

zu den Investitionen komme ich gleich , und das Land subventioniert die Krankenversorgung nicht.

Wie Sie aus unserer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen ersehen können, erwirtschaften unsere Klinika solide schwarze Zahlen. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das Betriebsvermögen um mehr als 400 Millionen € auf gegenwärtig 2,5 Milliarden € angestiegen ist.

Nun steht uns das Fallpauschalengesetz, stehen uns die DRGs bevor.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig!)

Dies wird 2004 der Fall sein. Genaue Schätzungen über die Auswirkungen sind verfrüht. Wir werden und zwar bei allen Klinika, privat oder staatlich mit Ertragseinbußen zwischen 10 und 20 % rechnen müssen. Aber die Reform der Klinika steht erst am Anfang. Wir haben einen enormen Effizienzgewinn erzielt, und wir sind zuversichtlich, dass sie über die Vitalität und Dynamik verfügen werden, diese verminderten Einnahmen, diese Ertragsrückgänge durch Mehrleistungen wieder wettzumachen. Denn sie werden im Gesundheitsmarkt durch ihre Größe, durch ihr Know-how und durch die Verbindung mit der Forschung wettbewerbsfähig sein.

Ähnlich erfreulich war die Entwicklung der medizinischen Fakultäten. Gegenwärtig werden bei ihnen 20 % der Mittel leistungsbezogen erwirtschaftet. Das Drittmittelvolumen beträgt 150 Millionen € und ist pro Jahr um 10 % gestiegen. Gleichzeitig haben wir die Fakultäten ebenfalls weitgehend verselbstständigt in ihrer Verantwortung für Forschung und Lehre, separiert von der Verantwortung der Klinika für die Krankenversorgung. Aber es gibt Personenidentität, es gibt Objektidentität, und die enge Verzahnung zwischen Fakultät und Klinikum ist notwendig für die Qualität der Lehre, für die Qualität der Krankenversorgung und für die Qualität der Forschung.

Was also spricht für die Beibehaltung der Trägerschaft des Landes für die Universitätskliniken? Unsere Auffassung ist, diese Trägerschaft beizubehalten. Es ist, wie ausgeführt, die enge Verzahnung in Aufgaben, in Personen und in Strukturen zwischen Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Diese erfolgreiche Verzahnung muss beibehalten werden. Unsere Klinika, unsere medizinischen Fakultäten nehmen in der Bundesrepublik eine Spitzenstellung ein.

In gewisser Weise ist die Reform, die vor vier Jahren begonnen worden ist, noch eine Reform, die Baustellen hinterlassen hat. Weitere einschneidende Reformen in der Trägerschaft des Landes, in den Leitungsstrukturen, in den Finanzierungsstrukturen, auch in den Verträgen, die wir mit

den ärztlichen Direktoren und Professoren machen, stehen bevor und sind notwendig. Wir werden mit diesen weiteren Reformen die Klinika in staatlicher Trägerschaft zukunftssicher machen und sie in die Lage versetzen, auch mit den wirtschaftlichen Herausforderungen umzugehen. Denn auch die Maximalversorgung im Land muss gesichert werden. Das heißt, wir brauchen eine vernünftige Balance zwischen Ökonomie, Forschung und Lehre und der maximalen Krankenversorgung. Diese Balance lässt sich nicht unter den Interessen der reinen wirtschaftlichen Gewinnerwartung realisieren. Diese Gewinnerwartung muss hinter den Interessen der Maximalversorgung, der Forschung und der Lehre insoweit zurückstehen, als wir keine maximale Gewinnerzielung in diesen Klinika in staatlicher Trägerschaft erwarten können.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Darum geht es doch gar nicht!)

Als ein Vorteil der Privatisierung wird immer wieder genannt, dass das Land durch die Privatisierung von Investitionspflichten entbunden würde. Wir als Land haben uns die Erneuerung und Unterhaltung unserer Universitätsklinika jährlich ungefähr 50 bis 70 Millionen € kosten lassen. Den gleichen Betrag hat der Bund jeweils nach dem Hochschulbauförderungsgesetz zugeschossen. Der größte Teil davon entfiel auf die Krankenversorgung, ein Viertel auf Forschung und Lehre. Unsere Klinika, unsere medizinischen Fakultäten sind in einem besseren baulichen Zustand als die anderer Bundesländer. Wir haben eigentlich im Baubereich keinen Investitionsrückstand. Deshalb werden die Klinika auch mit dem DRG-System zurechtkommen können.

Private Träger müssten ihr Investment mit Zinsen und Tilgung als Return zurückerwarten. Sie müssen unter dem Diktum der Gewinnerwartung stehen. Trotz der engen Verflechtung der Krankenversorgung mit Lehre und Forschung und trotz ihrer Verpflichtung zur Maximalversorgung müssten die Kliniken in privater Trägerschaft Gewinn erwirtschaften.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, einen Blick auf das Krankenhausfinanzierungsgesetz zu richten. Denn dieses Gesetz ermöglicht die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln nur in dem Umfang, in dem es privaten Krankenhausträgern gelingt, die vergleichbaren Betriebskosten eines anderen Krankenhauses zu unterbieten, dessen Investitionen von Bund und Ländern gefördert werden. Das heißt, den privaten Krankenhausträgern muss es gelingen, die Betriebskosten der übernommenen Krankenhäuser in kürzester Zeit um ca. 20 % abzusenken. Dies funktioniert aber nur, solange es genügend Vergleichskrankenhäuser mit höheren Betriebskosten gibt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Hochschulbauförderungsgesetz Investitionen bei privater Trägerschaft nicht durch den Bund, also nicht über das Hochschulbauförderungsgesetz gefördert werden könnten, dass die privaten Träger die Investition also zu 100 % tätigen müssten, während wir als Land sie derzeit zu 50 % tätigen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Aber Sie wissen da schon, dass das auch die Monistik will!)

Aber das ist die reale Situation.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Aber das kommt!)