Nun zum letzten Argument von Ihnen, Herr Kollege Bebber. Man muss sich die Argumentation schon vor Augen halten: Vor zwei Jahren haben Sie unter anderem wegen der Problematik der Kompetenzen gegen das Landesgesetz über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter gestimmt.
Ich danke dafür, dass mir jetzt auch ohne Genehmigung des Präsidenten, sondern mit der Unterstützung des Kollegen von der SPD
Lieber Herr Kollege Capezzuto, hätte die Bundesjustizministerin unserem Anliegen und unserer Vorlage, die nur aus parteitaktischen Gründen vor dem Wahlkampf und nicht aus sachlichen Gründen abgelehnt wurde, im Bundesrat gerade im Sinne der Einheitlichkeit zugestimmt und nicht den Vorbehalt in das Gesetz aufgenommen, dann wäre über alle Parteien hinweg im Sinne der Sache ein einheitliches Gesetz verabschiedet worden.
Meine Damen, meine Herren, ich denke deshalb, wir alle in diesem hohen Haus sind gut beraten, wenn wir uns dafür einsetzen – der Appell geht auch an Herrn Bebber, SPD und Grüne –, dass diese Gesetzesvorlage im November im Bundesrat beraten wird. Ich stimme Ihnen zu – insbesondere jetzt –, dass es nichts bringt, hieraus einen parteipolitischen Dissens zu machen; im Gegenteil. Deshalb glaube ich, dass es das einzig Sinnvolle ist, diese Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg jetzt, nach den Wahlen, im November zu unterstützen. Dann haben wir Rechtssicherheit auf der gesamten Ebene. Denn die Problematik des Landesgesetzes – das will ich hier einräumen – ist die Abgrenzung zwischen Generalprävention und nachträglicher repressiver Betrachtung.
Das Wort erhält Herr Abg. Bebber. Herr Bebber, ich mache Sie darauf aufmerksam – bei der Aktuellen Debatte hatten wir zehn Minuten Redezeit je Fraktion –,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Unsere Bedenken gehen dahin, dass die Maßnahmen in der Praxis nicht erfolgreich sein können. Dazu habe ich Ausführungen gemacht.
Wenn der Kuchener Fall genannt wird, dann sage ich noch einmal: Das war keine Frage der Anwendung von Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht, sondern der Gutachter hat keine Bedenken gegen die Freilassung dieses Mannes gehabt. Es waren deshalb, gleichgültig, ob nach dem Erwachsenenoder nach dem Jugendstrafrecht, nie und nimmer die Voraussetzungen gegeben, ihn in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Das ist das Entscheidende.
Warum überlegen Sie denn nicht einmal, ob nicht bei einer Reststrafenaussetzung mit Auflagen eine elektronische Überwachung über Monate hinweg sinnvoller und erfolgversprechender ist? Warum überlegen Sie nicht, ob die elektronische Fußfessel, die Sie in einem anderen Zusammenhang selbst angeführt haben, nicht im Bereich der Gewalttäter und Sexualstraftäter sinnvoller anzuwenden ist? Es gibt Fachleute, die dazu raten und das als ein exzellentes Mittel bezeichnen, um über Monate hinweg Straftäter in diesem Bereich zu überwachen.
Ich will nur auf zwei Punkte zu sprechen kommen. Herr Justizminister, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, verfassungsrechtliche Argumente allein könnten nicht den Ausschlag geben für die Regelungen, die Sie vorschlagen. Aber dazu will ich doch noch zwei Anmerkungen machen:
Erstens: Der Gesetzesvorschlag zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, der letztendlich die Grundlage für die Entscheidung war, kam aus Hessen. Es muss einmal dazugesagt werden, dass man selbstverständlich auch im Bundesrat einen Kompromiss gesucht hat.
Ein Weiteres: Ich halte es schon – – Ich weiß gar nicht, wie ich das ausdrücken soll. Wenn Sie uns jetzt unterstellen, wir würden den Tier- über den Kinderschutz stellen, dann haben Sie meinen bisherigen Ausführungen nicht zugehört. Denn diese Unterstellung ist unzulässig. Ich möchte sie auf das Schärfste zurückweisen.
Und ein letzter Punkt, der mir wichtig erscheint – und Herr Kollege Theurer, da sind Sie doch über das Ziel hinausgeschossen –:
Dass Richterinnen und Richter seit Jahren Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilen bzw. bei der Verurteilung dieses Gesetz anwen
den, hat zwei Gründe: erstens weil natürlich gerade bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern Erziehungsdefizite offenbar werden und zweitens weil gerade das Jugendgerichtsgesetz im Vergleich zum Strafgesetzbuch eine ganz andere Bandbreite von Sanktionsmöglichkeiten bietet.
Jetzt sich hier hinzustellen, Herr Kollege Theurer, und die Richter dafür zu beschimpfen, dass sie sich Gedanken darüber machen, dass junge Menschen nicht durch Strafen und durch Wegsperren erzogen werden können, sondern dass man sich um sie kümmern muss, das ist wirklich der Gipfel! Da ist wirklich der Gipfel überschritten, und das hat nun wirklich mit einer Rechtsstaatspartei, wie sich die FDP ja selber immer nennt, überhaupt nichts mehr zu tun.
Deswegen zum Schluss: Sie können immer versichert sein: Wenn wir im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung für unsere Kinder, unsere Frauen und unsere Bevölkerung insgesamt den bestmöglichen Schutz sichern wollen, dann werden Sie die grüne Partei und die grüne Landtagsfraktion in diesem Haus immer auf Ihrer Seite haben.
Meine Damen und Herren, es gab zwar Wortmeldungen zu Zwischenfragen, aber da der Redner seine Redezeit schon überschritten hatte, macht es keinen Sinn, solche Zwischenfragen noch zu stellen.
(Abg. Schmiedel SPD: Der ist frühzeitig gegangen! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Wir haben doch Kontingentredezeiten!)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen – Drucksache 13/1126