Vertrieb von Kfz-Schildern. Wenn Sie einfach Behauptungen aufstellen, nehme ich mir die Zeit, darauf einzugehen. Das kommt ja nicht von ungefähr. Ich bringe das Beispiel und sage Ihnen: Wenn Sie einem mittelständischen Unternehmer, der da betroffen ist, sagen: „Wir schützen dich
zwar, aber du kannst gegen einen Missbrauch nichts unternehmen“, dann fühlt er sich ver…; den Rest lasse ich aus Höflichkeit weg. Dagegen sind wir, und das ist für uns eine Conditio.
Ich habe von Kfz-Schildern gesprochen. Neulich kamen Leute aus dem Schwarzwald zu mir – Frau Fauser, Sie waren bei dem Gespräch dabei – und haben mir berichtet, dass einer Firma, die Kfz-Schilder herstellt, vom Landratsamt gekündigt worden sei, weil es das selber machen könne. Sie wissen, im Landratsamt gibt es eine Kfz-Abteilung; der private Unternehmer ist daneben und macht die Schilder.
Wenn das geändert wird, sind wir dagegen. Wissen Sie, man kann allgemeine Dinge so oder so beleuchten; aber ich habe konkrete Beispiele genannt.
Jetzt noch einmal, damit das klar ist: Wir halten die Lockerung des Örtlichkeitsprinzips für unausweichlich, weil sonst ein Wettbewerb im Interesse leistungsstarker Kommunen nicht möglich ist.
Uns wird aber unerklärlich bleiben, warum man dagegen ist, dass sich der Betroffene gegen solche und in der Zukunft weitere denkbare Fälle nicht mithilfe eines Schutzgesetzes wehren kann. Deswegen hoffen wir – ich bin da auch ganz zuversichtlich –, dass das Innenministerium im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium – es hat ja auch zum Antrag im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium Stellung genommen – endlich eine Lösung findet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beitrag von Herrn Kollegen Hofer gibt mir zunächst Veranlassung, Folgendes festzustellen. Sicherlich gibt es, Herr Kollege Hofer, da und dort Missstände. Ich bin auch dafür dankbar, dass uns die FDP/DVPFraktion konkrete Beispiele genannt hat. Aber die Liste aus der Zeitschrift des Bundes der Steuerzahler, die Sie gerade zitiert haben – das will ich doch klarstellen –, beschränkt sich für Baden-Württemberg auf den Offenburger Fall, und die Offenburger haben das inzwischen wieder aufgegeben. Die anderen Beispiele, bei denen sich einem schon etwas die Haare sträuben, waren nicht in Baden-Württemberg.
Dann muss man das aber auch sagen. Ich bitte sehr darum, dass wir auch heute alle übereinstimmend die Botschaft nach draußen vermitteln: Die überwältigende Mehrheit der Kommunen verhält sich auch im Gemeindewirtschaftsrecht völlig rechtstreu. Das muss rüberkommen!
Die heutige Debatte, die ja aufgrund des Antrags der Fraktion der FDP/DVP zustande gekommen ist, sehe ich als einen Zwischenschritt an. Ich bitte, von Folgendem auszugehen – und das bestimmt auch unser Denken im Innenministerium und sicherlich auch im Wirtschaftsministerium –: Die wirtschaftliche Betätigung unserer Städte, Gemeinden und Landkreise muss unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Daseinsvorsorge gesehen werden
das darf man nie vergessen –, und die kommunale Daseinsvorsorge ist Kern der im Grundgesetz geschützten kommunalen Selbstverwaltung.
Auf das, was wir bei der letzten Novellierung im Jahr 1999 schon getan haben, hat Kollege Heinz schon hingewiesen, dass nämlich der Vorrang des Eigenbetriebs weggefallen ist, dass also die Kommunen private Rechtsformen wählen können.
Bei dem, was wir künftig tun werden, müssen wir, glaube ich, zwei mögliche Konfliktfelder berücksichtigen und wie auch bisher zu einem fairen Interessenausgleich bringen.
Ich gehe davon aus, dass sich keine Fraktion in diesem hohen Haus übertreffen lässt, was den Schutz des viel geplagten Mittelstands angeht.
Ich gehe auch davon aus, dass jede Lösung, die wir künftig finden, natürlich auch die Interessen des Mittelstands berücksichtigen muss, so, wie wir nach langem Ringen – das braucht halt manchmal seine Zeit, Kollege Witzel –
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Fischer SPD: Wen meinen Sie da, Herr Minister?)
Es darf – das ist die nächste Botschaft, die, glaube ich, im Interesse von uns allen heute rüberkommen sollte – gerade jetzt, wo alles wirtschaftlich so schwierig ist, auf keinen Fall zu einem Interessengegensatz zwischen Kommunen und Mittelstand kommen. Beide brauchen einander.
Die Kommunen brauchen, Kollege Heinz hat es gesagt, jeder, der einmal Kommunalpolitik gemacht hat, weiß es, Kollege Stickelberger auch – –
Wir alle wissen: Das Schlimme ist doch zurzeit, dass die Geschäfte immer leerer werden und schließen, und das führt neben den wirtschaftlichen Problemen auch zur Gefahr einer Verödung der Innenstädte. Umgekehrt – das muss man auch sagen – ist eines der größten Probleme gerade des örtlichen Mittelstands nicht die ab und zu vorkommende Tatsache – und das wäre ja dann auch zu verhindern –, dass eine Kommune einmal Konkurrenz macht, sondern dass die Kommunen – gestern ist darüber diskutiert worden – aufgrund ihrer Finanzprobleme als Auftraggeber für den örtlichen Mittelstand im Grunde genommen zurzeit ausfallen. Das ist das eigentliche Problem.
Ich habe heute vernommen – als Hausaufgabe für uns –, dass alle Fraktionen sagen: Das Örtlichkeitsprinzip muss selbstverständlich gelockert werden, wenn auch mit Augenmaß. Die Frage lautet eher: Warum ist das nicht schon gesehen?
Dabei ist natürlich eines klar – nicht deshalb, weil wir schon einige Zeit hier darüber sprechen, sondern davon unabhängig –: Die Entwicklung – das ist auch vom Kollegen Stickelberger gesagt worden – läuft natürlich in einer Dynamik weiter, dass der Gesetzgeber immer etwas hinterherspringen muss. Das wird übrigens auch künftig so sein. Es wird auch weitere Entwicklungen geben, die wir heute noch gar nicht vorhersehen können.
Aber immerhin, ich halte als Zwischenbilanz der Diskussion fest: Es gibt allgemeine Einigkeit über eine maßvolle Lockerung des Örtlichkeitsprinzips, und wir wissen auch – das will ich ausdrücklich noch einmal festhalten –, dass nicht nur in Baden-Württemberg, sondern überall in Deutschland und vermutlich auch darüber hinaus die Entwicklung schon vorangeschritten ist.
Das eine Problem ist also die Tatsache, dass wir mit dem Mittelstand eine faire Lösung finden müssen. Ich glaube, das sieht jeder hier in diesem Landtag von Baden-Württemberg genauso.
Das andere Problem will ich auch noch ansprechen – das ist auch schon gesagt worden –, nämlich die ganz andere Entwicklung auf der europäischen Ebene. Es wird unsere Aufgabe sein müssen, alles zu tun, damit im Rahmen der weiteren Entwicklung von Europa unsere solitäre kommunale Selbstverwaltung in Deutschland, übrigens auch der Föderalismus, nicht auf der Strecke bleibt. Das, was bisher von der Europäischen Union in die Diskussion eingebracht oder auch umgesetzt worden ist, ist ja – um es vorsichtig zu sagen – nicht immer nur erfreulich gewesen. Denken Sie an die Sparkassendiskussion, die wir hatten, bei der sich die Kommission im Grunde – das dürfen wir als Land auch nicht einfach vergessen, wenn wir uns schon nicht dagegen wehren können – bis hin zur Begründung des Gesetzent