Die Förderung der Kleinkindbetreuung erfolgt dann, wie gesagt, folgerichtig über die Richtlinien. Die Bedeutung, die wir der Kleinkindbetreuung beimessen, zeigt sich darin, dass wir die Förderrichtlinien für Krippen und Tagespflege bereits zum 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt haben.
Trotz einer überaus angespannten Situation des Landeshaushalts stellen wir ab dem Jahr 2003 zusätzlich originäre Landesmittel von gut 7 Millionen € zur Verfügung.
Das neue Kindergartengesetz führt erstmals kommunale Aufgabenverantwortung mit kommunaler Finanzverantwortung auf örtlicher Ebene zusammen. Wir fügen zusammen, was zusammengehört.
Schön, gell? – Aufgabendelegation, Aufgabenbündelung und Stärkung der örtlichen Ebene sind für uns keine Lippenbekenntnisse. Dies gilt auch für die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Betreuungsangebote für Kinder in unseren Städten und Gemeinden.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine unzutreffende Behauptung richtig stellen: Die Übertragung der Finanzierungszuständigkeit auf die Gemeinden ändert nichts an der politischen Gesamtverantwortung des Landes. Das Land bekennt sich zu dieser Verantwortung.
Wir werden auch künftig öffentliche und freie Träger anregen und fördern. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, auf ein gleichmäßiges und dem Bedarf entsprechendes Angebot hinzuwirken. Hierüber haben wir in den Verhandlungen Einvernehmen erzielt. Dies bedeutet, dass wir die Auswirkungen des neuen Finanzierungssystems und die Änderung der Kindergartenlandschaft mit großer Aufmerksamkeit verfolgen werden.
Wir werden mit den Beteiligten zu gegebener Zeit Bilanz ziehen und, wo dies erforderlich erscheint, natürlich auch nachsteuern.
Wir wollen allerdings nicht, wie dies vereinzelt gefordert wird, neue Standards oder neue Vorgaben gesetzlich festschreiben. Dies wäre der falsche Weg. Wir meinen es vielmehr ernst mit dem Grundsatz der Deregulierung. Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein der Kommunen und der Einrichtungsträger, und ich vertraue auch auf ihre
Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Bindung des gesetzlichen Förderanspruchs an die gemeindliche Bedarfsplanung. Wir wollen damit die öffentlichen Fördermittel auf die Betreuungseinrichtungen konzentrieren, die dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entsprechen. Wir wollen nicht von oben vorschreiben, wie vom Bund vorgegeben – 20 % –, sondern es soll dem Bedarf entsprechend unterschiedlich sein. Und dem kommen wir nach durch die Bedarfsplanung. Alle Gemeinden sind daher künftig verpflichtet, eigene Bedarfspläne aufzustellen. Diese sind mit der Planung des Kreises abzustimmen. Die hierzu in einem im Auftrag der Waldorf-Kindergärten erstellten Rechtsgutachten geäußerten Bedenken halten wir für nicht begründet. Denn wie bei jeder Planaufstellung muss auch hier die Gemeinde Planungsgrundsätze beachten.
So ist im Gesetz ausdrücklich bestimmt, dass die freien Träger rechtzeitig an der Planung zu beteiligen sind. Darüber hinaus muss die Gemeinde in ihre Planungserwägungen aber auch die Grundsätze der Jugendhilfe einbeziehen. Ich nenne hier die Stichworte Subsidiarität, Trägerpluralität sowie die berechtigten Wünsche und Interessen von Eltern und Kindern.
Mit der gemeindlichen Bedarfsplanung stellen wir also eine Plattform bereit. Auf ihr können freie Träger, aber auch private Initiativen und Eltern ihre Wünsche und Vorstellungen präsentieren.
Lassen Sie mich hier eine Bemerkung zur Rechtsgrundlage machen. Entsprechend dem Verhandlungsergebnis wurde der gesetzliche Förderanspruch der freien Träger auf 63 vom Hundert der Betriebskosten erhöht. Ihr bisheriger Förderanspruch betrug demgegenüber einschließlich der kommunalen Komplementärfinanzierung nur ca. 56 %. Wie bisher wird eine darüber hinausgehende Förderung in Verträgen auf örtlicher Ebene geregelt. Die Verträge sind vom Gemeindetag schon als Rahmenvertrag auf den Weg gebracht worden.
Mehrere Elemente bilden nach meiner festen Überzeugung eine verlässliche Kalkulations- und Finanzierungsgrundlage für die freien Träger: erstens der erhöhte gesetzliche Förderanspruch, zweitens die jeweilige ergänzende örtliche Finanzierungsregelung und drittens die im Entwurf bereits ausgehandelte Rahmenvereinbarung über Planung, Finanzierung und Betrieb der Einrichtungen.
Ich betone dies deshalb, weil wir die Einrichtungen kirchlicher und freier Träger als unverzichtbaren Bestandteil unserer vielfältigen Kindergartenlandschaft im Land betrachten.
Auf diese Pluralität wollen und können wir nicht verzichten. Dies gilt auch ohne Einschränkung für die freien Träger mit besonderer pädagogischer Ausrichtung. Sie haben oft
mals einen gemeindeübergreifenden Einzugsbereich. Auch sie sind natürlich Bestandteil eines pluralen Angebots. Sie werden daher auch nicht, wie zum Teil behauptet, benachteiligt.
Es wäre allerdings auch nicht sachgerecht, diesen Einrichtungen jenseits aller Bedarfsüberlegungen einen gesetzlichen Förderanspruch einzuräumen. Nach der vorgesehenen Neuregelung haben diese Einrichtungen jedoch dann einen gesetzlichen Förderanspruch, wenn die betreffende Gemeinde eine Ausnahme zulässt. Diese Zulassung liegt – und darauf möchte ich besonders hinweisen – im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde muss in ihre Ermessensentscheidung die von mir vorhin genannten Belange der Jugendhilfe einbeziehen. Dies gilt auch hinsichtlich der Wünsche und der Interessen der Eltern. Ein in diesem Sinne durchgeführter Abwägungsprozess ist eine verlässliche Grundlage für Förderentscheidungen, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Ein letztes Wort in diesem Zusammenhang zur Förderhöhe. Der im Gesetz vorgesehene Förderanspruch entspricht weitgehend der derzeitigen Rechtslage. Bereits bisher erfahren gemeindeübergreifende Einrichtungen eine Förderung von 28 %, ohne dass eine kommunale Mitfinanzierung vorausgesetzt wird. Der jetzt festgelegte Förderanspruch beträgt sogar 31,5 %, wurde also entsprechend angehoben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend auf den Bildungsauftrag unserer Kindertagesstätten eingehen. Wir haben diesen Auftrag im Gesetz ganz bewusst noch einmal ausdrücklich klargestellt. Wir machen damit deutlich, welch große Bedeutung eine kindgerechte Bildung und Förderung für die Zukunftsperspektiven der Kinder haben. Auch die Forschung zeigt sehr eindrucksvoll, dass Kinder für eine günstige Entwicklung vielfältige, auf das Individuum abgestimmte Anregungen brauchen, und dies gilt selbstverständlich erst recht für die Entwicklung ihrer Sprachfähigkeit. Wir werden dies bei der Erarbeitung eines ganzheitlichen Sprachförderkonzepts, aber auch bei der anstehenden Neuordnung der Erzieherausbildung berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das neue Kindergartengesetz ist eine verlässliche und zukunftweisende Grundlage für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote im Land. Es beruht auf dem Konsens von Land, Kommunen und freien Trägern. Das neue Recht soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Beteiligten haben also ausreichend Zeit, im Laufe dieses Jahres die für die Umsetzung vor Ort erforderlichen Gespräche und Verhandlungen zu führen.
Mit der Delegation der Finanzverantwortung auf die örtliche Ebene hat das Land aber auch einen Vertrauensvorschuss gewährt. Die Landesregierung wird im Sinne ihrer politischen Verantwortung die Entwicklungen und Veränderungen in unserer Kindergartenlandschaft aufmerksam verfolgen. Ich bin davon überzeugt, dass Kommunen, Kirchen und die sonstigen freien Träger der Einrichtungen ihrer Verantwortung für ein qualifiziertes und vielfältiges Betreuungsangebot auch in der Zukunft gerecht werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Kindergartengesetzes ist ein wichtiger Baustein unserer Zukunftsaufgabe Familienpolitik. Familienpolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Zuständig sind der Bund, das Land und die Kommunen, aber auch alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände.
Familienpolitik ist sei jeher ein zentrales Thema der CDU, sowohl auf Bundes-, Landes- wie auf kommunaler Ebene.
Ich gebe zu, dass wir in der letzten Legislaturperiode nicht mehr so erfolgreich waren. Aber ich darf daran erinnern, dass die ganz entscheidenden familienpolitischen Maßnahmen von der CDU durchgesetzt wurden. Ich erinnere nur an die Erhöhung des Kindergelds von 50 auf 220 DM.