Friedhelm Repnik
Sitzungen
13/3
13/6
13/11
13/17
13/23
13/24
13/27
13/29
13/33
13/34
13/35
13/36
13/38
13/39
13/41
13/51
13/53
13/55
13/56
13/59
13/66
13/68
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 22. April 2004 dem Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich zugestimmt. Ich hoffe, dass wir das Verfahren nun zügig zu Ende bringen können, weil wir auch das Förderprogramm 2004 so schnell wie möglich auf den Weg bringen wollen.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung ändern wir die Förderbestimmungen des Landespflegegesetzes und der Pflegeheimförderung. Ziel ist es, den Abbau des bestehenden Förderstaus und eine raschere Umsetzung der Fördervorhaben auf den Weg zu bringen.
Frau Altpeter, Sie sagen, wir lobten es über den grünen Klee. Aber dass es in Zeiten, in denen wir im Landeshaushalt permanent zurückfahren und reduzieren,
uns, den Sozialpolitikern, gelungen ist, eine Steigerung um fast 50 % – Herr Dr. Lasotta hat die Zahlen genannt – mittel- und langfristig zu erreichen, ist in der Tat ein Riesenerfolg.
Dafür dürfen wir uns wirklich auch loben.
Herr Schmiedel, Sie reden morgen nach dem Motto, es werde viel zu wenig gespart, aber übermorgen verlangen Sie hier mehr Geld.
50 % Steigerung in der heutigen Zeit ist in der Tat ein Wort.
Ich darf noch einmal auf die wichtigsten Änderungen eingehen. Wir senken die Förderquoten von 60 auf 45 % ab – übrigens alles mit den kommunalen Landesverbänden, aber auch mit der Liga besprochen. Wir schränken die Fördertatbestände und Sonderregelungen ein. Wir gehen bewusst auf den Abzug für unterlassene Instandhaltungen bei Sanierungsvorhaben ein. Natürlich müssen die Träger schon heute das Geld auf die Seite legen.
Sie sagen, es sei viel zu teuer, das nachzuweisen. Frau Altpeter, ich bin Geschäftsmann – immer gewesen.
Ich habe in meinem Betrieb viele Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei einer guten Buchführung brauche ich keine drei Tage, sondern fünf Minuten,
um die Rechnungen zu allen Sanierungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre herauszusuchen.
Von wegen Bürokratie! Lassen Sie doch die Kirche im Dorf.
Wir wollen bewusst die förderbaren Höchstplatzzahlen in der Regel auf 100 Plätze bei Neuvorhaben begrenzen, um kleinere, wohnortnahe Einrichtungen fördern zu können. Auch fordern wir bewusst die Einführung des Eigenmittelanteils der Träger in Höhe von 10 % der Baukosten.
Jetzt sagen Sie, da seien kapitalschwächere Träger benachteiligt.
Vielleicht bewusst.
Ja, natürlich, ich möchte auch, dass wir nur Trägerorganisationen haben, die so weit wirtschaftlich saniert sind, dass wir sagen können, sie können so ein Haus auch noch in 10 oder 15 Jahren betreiben.
Was haben wir denn davon, wenn wir sie in die Insolvenz hineinführen? Gar nichts haben wir davon.
Wir haben jetzt genug Probleme mit anderen Trägern, die da und dort Schwierigkeiten bekommen, sodass das Land dann in irgendeiner Form die Menschen übernehmen muss, die in diesen Heimen sind.
Natürlich verschweigen wir nicht, dass mit der Änderung auch höhere Heimentgelte in Kauf genommen werden müssen. Sie haben die monatlich 120 oder 130 € Mehrkosten angesprochen. Ich glaube aber, dies kann man heute auch vertreten.
Ich denke aber, dass die Vorteile für die pflegebedürftigen Menschen, die auf stationäre Versorgung angewiesen sind, eindeutig überwiegen. Die Vorteile sind: Wir können notwendige zusätzliche Pflegeheimplätze rascher verfügbar machen. Das Geld können wir leider nicht vermehren, aber die Lebensumstände in den älteren, sanierungsbedürftigen
Heimen können zeitnah verbessert werden. Auch das war ein Wunsch von Ihnen, Frau Altpeter. Der ortsnahe Ausbau und die demenzspezifische Qualifizierung können konsequent fortgesetzt werden.
Die neuen Förderbestimmungen werden bereits im diesjährigen Pflegeheimförderprogramm gelten. Wir haben das Programm so weit vorbereitet, dass es unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes, also heute, wenn Sie zustimmen, umgesetzt werden kann. Im Pflegeheimförderprogramm – das Kabinett muss darüber noch entscheiden – haben wir 48 Projekte. Sie verteilen sich auf 34 Stadt- und Landkreise bzw. 25 Städte und Gemeinden. Dies zeigt, dass wir eine breitere Wirkung erzielen. Von dieser Förderung profitieren insbesondere auch kleinere Kommunen im ländlichen Raum und strukturschwache Regionen.
In den vergangenen Jahren hatten wir unseren Förderschwerpunkt zunehmend auf Neubauprojekte verlagert. Damit hat sich vor allem im Sanierungsbereich doch ein erheblicher Förderstau gebildet. Mit dem diesjährigen Förderprogramm wollen wir einen gewissen Ausgleich schaffen und stellen wieder mehr Mittel für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen, Substanzerhaltung und Strukturverbesserung zur Verfügung. Dennoch können wir mit dem Programm, das wir vorbereitet haben, ca. 1 300 zusätzliche teil- und vollstationäre Pflegeplätze schaffen.
Damit werden wir regionale Versorgungsdefizite ausgleichen und wohnortnahe Pflegeangebote weiter ausbauen. Wir sichern mit dem Förderprogramm 2004 die notwendige pflegerische Versorgung, erhalten das gute Versorgungsniveau und verbessern die Versorgungsstrukturen im Land Baden-Württemberg.
Gleichzeitig gehen von diesem Programm auch wichtige wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Impulse aus. Das wird immer wieder vergessen. Mit dem diesjährigen Programm können wir Investitionen in Höhe von 240 Millionen € auf den Weg bringen. Mit den bis zu 1 300 neuen Pflegeheimplätzen ist die Schaffung von rund 760 Vollzeitstellen, sofern wir dafür Pflegekräfte finden, verbunden.
Eines, Herr Kollege Noll, sage ich einfach nur am Rande: Wenn wir beim Städtebauförderprogramm immer davon sprechen, dass 1 € Förderung bis zu 8 € an Ausgaben auslöst, können wir auch im Pflegeheimprogramm davon sprechen, dass 1 € dann zumindest bis zu 4 € im Wirtschaftsprogramm auf den Weg bringt. Dies ist Mittelstandsförderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem SGB XI sind die Länder für die Pflegeinfrastruktur verantwortlich. Entsprechend dieser Verantwortung haben wir die Pflegeheimförderung, Frau Altpeter, konsequent als eine Infrastrukturförderung ausgestaltet, in den letzten zwei Jahren um 50 % erhöht und damit die Infrastrukturentwicklung gezielt gefördert.
Der Kollege Rüeck weiß, was das im ländlichen Raum wert ist.
Ich möchte eines sehr deutlich sagen: Die Änderungen der Fördermodalitäten bedeuten aus meiner Sicht überhaupt nicht, dass wir von der Objekt- zur Subjektförderung übergehen – überhaupt nicht! –,
sondern wir haben nur die Modalitäten verändert, weil wir glauben, dass wir damit mehr erreichen können, und weil die Träger damit einverstanden waren. Für mich ist das überhaupt kein Weg von der Objekt- zur Subjektförderung, auch wenn es ein Partner dieser Koalition so in den Raum stellen wollte. Mit mir nicht!
Solange ich Verantwortung trage, werde ich mich vehement dagegen verwahren –
zumal wir noch 10 000 Plätze brauchen –, die Objektförderung von heute auf morgen abzuschaffen.
Ja, es gibt einen Grund dafür. Wir brauchen in den nächsten zehn Jahren noch ca. 10 000 Pflegeheimplätze, konservativ gerechnet. Diese können wir auf dem freien Markt nicht schaffen. Wir wollen sie wohnortnah und für Demenzgruppen schaffen, wir wollen Schwerpunkte setzen, und dies kann der freie Markt allein nicht leisten.
Im Übrigen sind natürlich auch alle privaten Einrichtungen förderfähig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir wichtig, das zu sagen, damit da nicht aus der Koalition falsche Zungenschläge herüberkommen, die ich so nicht mitverantworten kann.
Ja, bitte, gerne.
Natürlich.
Dies lässt sich leider nicht vermeiden.
Lieber Kollege und Freund Noll, ich wollte damit nur darstellen, dass man jetzt nicht gegenüber allen Trägern draußen den Eindruck erweckt, dass die Subjektförderung im nächsten Jahr Fakt ist und die Objektförderung ausläuft. Wir werden auch in den nächsten Jahren an der Objektförderung festhalten müssen, wenn wir eine wohnortnahe Versorgung im Land Baden-Württemberg gewährleisten wollen.
Ich glaube, darin sind wir uns einig.
Ich nenne jetzt nicht mehr im Einzelnen, was wir alles erfolgreich auf den Weg gebracht haben. Ich meine, diese Förderung ist ein wirksames Steuerungs- und Gestaltungsmittel in der Altenpolitik des Landes, und das soll auch so bleiben. Helfen Sie gemeinsam mit, dass dies weiterhin möglich sein wird. Es könnte ja auch sein, dass die geringen Bedenken der Fraktion der Grünen sich durch die Diskussion ausräumen ließen. Sie können dem Gesetzentwurf mit Sicherheit zustimmen, weil wir gemeinsam eine gute Altenpolitik im Land Baden-Württemberg gestalten wollen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialpolitiker, die gewohnt sind, immer am Ende einer Tagesordnung dranzukommen, sind sehr dankbar, dass wir heute einmal Gelegenheit haben, über das wichtige Thema Pflegeheimförderung zu sprechen.
Es würde dem Thema auch nicht gerecht werden, wenn wir einen Schnellschuss wagen und hudeln, hudeln, hudeln würden, weil der eine oder andere Feierabend machen möchte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Politik für ältere Menschen findet besonders in der Pflegeheimförderung ihren Niederschlag. In Baden-Württemberg hat diese Politik zu einer modernen und leistungsfähigen Pflegeinfrastruktur
geführt, die allerdings weitergeführt werden muss. Das Landespflegegesetz hat uns ermöglicht, 275 Förderprojekte mit einem Investitionsvolumen von über 900 Millionen € auf den Weg zu bringen. Mit diesem gut investierten Geld sind bestehende Pflegeeinrichtungen modernisiert und neue Pflegeplätze geschaffen worden. Wir müssen uns aber alle im Klaren sein – das gilt für das ganze Haus –, dass angesichts des demografischen und sozialen Wandels weitere Anstrengungen notwendig sind.
Im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen halte ich auch in den kommenden Jahren eine zielgerichtete Infrastrukturförderung für unverzichtbar. Die wichtigsten Ziele dabei sind der weitere Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, der Ausgleich regionaler Versorgungsdefizite und die Umsetzung demenzspezifischer Versorgungskonzepte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wohnortnahe Verfügbarkeit der Pflegeangebote entspricht den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung. Den pflegebedürftigen Menschen wird damit der Verbleib in ihrem vertrauten Lebensumfeld ermöglicht, soziale Kontakte und Bindungen an die Familie können aufrechterhalten werden. Wohnortnahe Versorgung bedeutet zudem eine bessere Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Gemeinde. Insbesondere die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement – wir werden ohne dieses auf Dauer nicht mehr auskommen – kommt in ortsnahen Pflegeheimen zum Tragen. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und die gemeinde- und stadtteilbezogenen Pflegeeinrichtungen weiterhin gezielt fördern. Sie sind zwar kleiner und auch etwas teurer, aber sie sind bürgernäher und patientenfreundlicher.
Neben der Förderung neuer Pflegeeinrichtungen müssen wir auch dafür sorgen, dass die bestehenden Pflegeheime auch künftig eine zeitgemäße und in die Zukunft gerichtete Pflege anbieten können. Nur so kann ihre Leistungsfähigkeit erhalten und die Lebensqualität in den Pflegeeinrichtungen gesichert und verbessert werden.
Frau Lösch, Sie haben nachher noch Zeit, darauf zu antworten.
Gleichzeitig mit der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen müssen wir uns auf eine starke Zunahme demenzieller Erkrankungen einstellen. In Baden-Württemberg liegt die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen derzeit bei etwa 30 000; diese Zahl wird weiter ansteigen. Demenzerkrankungen sind bereits heute der mit Abstand häufigste Grund für den Heimeintritt. Ein wichtiger Förderschwerpunkt bezieht sich daher auf die gezielte Weiterentwicklung demenzspezifischer Bau- und Raumkonzepte. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Schaffung von entsprechenden Wohngruppen für diese Menschen.
Meine Damen und Herren, angesichts des stark steigenden Bedarfs wäre eigentlich eine erhebliche Aufstockung der Fördermittel im Pflegeheimbau notwendig.
Dies war bei der Aufstellung des letzten Doppelhaushalts noch möglich.
Wir konnten den Haushaltsansatz für die Pflegeheimförderung allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz
im Jahr 2002 um rund 37 % und im Jahr 2003 um rund 45 % aufstocken. Sie hatten immer gesagt: „Das schafft der Repnik nie!“
Wir haben eine Aufstockung um 37 % und jetzt um 45 % auf ca. 60 Millionen € erreicht.
Eine weitere Mittelaufstockung ist bei der derzeitigen Haushaltssituation nicht erreichbar, weder auf Landesebene noch auf kommunaler Ebene. Auch dabei wird mir wahrscheinlich hier in diesem Haus niemand widersprechen.
Nicht nur ausnahmsweise, Frau Lösch. Wir sind im Sozialbereich so oft einer Meinung, dass Sie nicht „ausnahmsweise“ sagen müssen. Bitte streichen Sie im Protokoll das „ausnahmsweise“ der Frau Lösch; sie hat das nicht so gemeint.
Wenn wir also den bereits bestehenden Förderstau abbauen wollen – wir haben einen Förderstau von ca. zwei bis drei Jahren – und seinem weiteren Anstieg entgegenwirken wollen, bleibt nur eine Alternative: die Änderung der Fördermodalitäten. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für solche Änderungen, die wir sehr bald auf den Weg bringen wollen.
Durch die geänderten Förderbestimmungen wird mit den verfügbaren Mitteln eine Ausweitung des förderbaren Investitionsvolumens erreicht. Das Gesamtvolumen von Land, Kommunen und natürlich den Trägern eines Förderprogramms steigt damit um 60 % von heute 150 Millionen € auf künftig 240 Millionen €. Das bedeutet, dass bei der Aufstockung der Förderprogramme eine deutlich höhere Projektzahl berücksichtigt und damit eine raschere Umsetzung der Fördervorhaben erreicht werden kann.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen der Förderbestimmungen des Landespflegegesetzes und der Pflegeheimförderung vorgesehen:
Erstens: Die Förderquote für den Dauerpflegebereich von 60 % wird auf 45 % abgesenkt. Für die Kurzzeit- und Tagespflege bleiben die erhöhten Förderquoten von 80 %
bzw. 90 % unverändert erhalten. Wie schon bisher wird auch weiterhin die Förderung zu zwei Dritteln vom Land, also 30 %, und zu einem Drittel von den Kommunen, also 15 %, getragen. Wir wollen ganz bewusst die Kommunen weiterhin mit im Boot haben, weil es sich hier ja um eine kommunale Daseinsvorsorge handelt.
Zweitens: Weiterhin ist vorgesehen, dass die Fördertatbestände und die Sonderregelungen eingeschränkt werden. So sollen beispielsweise die Inventarkosten künftig nicht mehr gefördert werden. Durch diese Einschränkung wird eine Ausweitung des Förderprogramms und gleichzeitig eine Verfahrensvereinfachung erreicht. Es muss ja auch einmal ein bisschen dereguliert werden. Die Inventarkosten können im Rahmen einer weitgehend pauschalierten Förderung kaum angemessen berücksichtigt werden. Bei Sanierungsvorhaben entfällt die schwierige Abgrenzung zwischen Erstausstattung und Ersatzbeschaffung.
Drittens: Bei Neubauvorhaben soll künftig die förderbare Höchstplatzzahl in der Regel auf 100 Plätze begrenzt werden – Stichwort wohnortnahe und deswegen kleinere Häuser. Dies entspricht dem Ziel, möglichst wohnortnahe Versorgungsstrukturen mit überschaubaren Einrichtungsgrößen zu schaffen. Die Einschränkung gilt nicht für Fördervorhaben, für die bereits eine Förderempfehlung vorliegt. Solche Ausnahmen gibt es auch im Bereich von Großstädten, weil man da und dort wohl andere Möglichkeiten vorfinden wird.
Viertens: Die Förderung setzt künftig voraus, dass der Träger grundsätzlich einen Eigenmittelanteil in Höhe von 10 % einbringt. Dies scheint mir wichtig, damit in diesen Bereich in der Tat nur seriöse Träger hineingehen. Sofern jedoch die förderbaren Kostenobergrenzen unterschritten werden, verringert sich der erforderliche Eigenmittelanteil entsprechend. Damit schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz zum kostensparenden Bauen. Ich meine auch, dies wird notwendig sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Ausweitung des Investitionsvolumens der Förderprogramme bei gleich bleibendem Fördervolumen bedingt zwangsläufig eine Einschränkung der Förderleistung bei den einzelnen Förderprojekten. Dies hat Auswirkungen auf die Finanzierung und die Refinanzierung der Pflegeheiminvestitionen. Mit der reduzierten Förderleistung steigt der Fremdkapitalanteil. In der Folge – das muss gesagt werden – ergeben sich höhere Investitionskostenanteile bei den Pflegesätzen. Der Pflegesatz wird damit natürlich auch etwas teurer werden. Aber er ist immer noch günstiger, als wenn alles privat finanziert wird. Ich möchte diese Tatsache keineswegs verhehlen. In der gesamten vorausgegangenen Diskussion um die Neuordnung der Pflegeheimförderung wurde dies auch immer offen thematisiert.
Das Ziel war und ist es, den Abbau des Förder- und Investitionsstaus mit der geringstmöglichen finanziellen Zusatzbelastung der Pflegebedürftigen zu erreichen. Aus diesem Grunde wurde die zeitweilig erwogene Umstellung der Förderung auf Darlehen auch wieder verworfen. Mit der modifizierten Investitionskostenförderung kann trotz Streckung der Fördermittel die finanzielle Entlastungswirkung noch am ehesten erhalten werden.
Im Übrigen stehen den etwas ansteigenden Heimentgelten insbesondere folgende Vorteile gegenüber: Die zusätzlich notwendigen Pflegeheimplätze sind rascher verfügbar. Die Lebensumstände in den älteren, sanierungsbedürftigen Häusern können zeitnah verbessert werden. Der wohnortnahe Ausbau der Pflegeinfrastruktur kann konsequent fortgesetzt werden.
Ohne die jetzt vorgenommene Modifizierung der Pflegeheimförderung müssten wir in Kauf nehmen, dass es bei der Umsetzung dringend notwendiger Investitionsmaßnahmen zu erheblichen Verzögerungen kommt. Angesichts des stark steigenden Bedarfs an stationären Pflegeleistungen ist dies jedoch nicht verantwortbar. Unter den gegebenen Umständen ist die Neuordnung der Pflegeheimförderung ein notwendiger Schritt. Die pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg sollen auch künftig auf eine verlässliche, qualitativ gute, möglichst ortsnahe und bezahlbare Versorgung vertrauen können. Bitte gehen wir gemeinsam diesen Schritt.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben während der heutigen Debatte schon einiges über die Sparzwänge gehört, die uns die Haushaltslage des Landes aufzwingt. Frau Lösch hat ja auch gesagt, es sei natürlich klar, dass auch der Sozialhaushalt von diesen Sparzwängen betroffen sei. Sie hat jedoch nichts anderes getan, als jede Einsparung schlechtzureden. Alle Einsparungen sollen zurückgenommen werden. Sie hat jedoch keinen einzigen Vorschlag dazu gemacht, wie das Geld eingespart werden könnte. Das ist keine seriöse Politik.
Und dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir sollten nicht jammern, sondern unseren Blick nach vorne richten. Sosehr mich die Einschnitte im Sozialetat treffen, so kann ich doch mit dem Ergebnis der Haushaltsberatungen leben und zufrieden sein. Ich möchte mich bei allen Abgeordneten – auch der Oppositionsparteien – bedanken. Sie haben sich mit viel Sachverstand und Herzblut im Finanz- und im Sozialausschuss für den Sozialbereich eingesetzt. Mein Dank gilt auch den Kollegen in der Landesregierung, die sehr wohl die Schwierigkeiten und die Proble
me gesehen haben, in denen die Sozialpolitik steckt, und die mir geholfen haben, die Einsparungen doch einigermaßen in Grenzen zu halten.
Der Etat des Ministeriums soll im Jahr 2004 rund 1,2 Milliarden € betragen. Gegenüber dem Jahr 2003 ist der Ansatz des Sozialhaushalts um rund 300 Millionen € gesunken.
Gemach, gemach! Das meiste sind Übertragungen im Kindergartenbereich an die Kommunen. Dennoch sind die realen Kürzungen im Sozialetat schmerzhaft. Trotzdem, meine ich, haben die Politiker in unserem Land ein Herz für die Sozialpolitik.
Herr Drexler, bei den Verhandlungen über das Einsparkonzept von 800 Millionen € hat die Haushaltsstrukturkommission berücksichtigt, dass es im Sozialhaushalt keine großen Einsparmöglichkeiten gibt. Deswegen haben wir statt der 76,5 Millionen €, um die wir hätten kürzen müssen, nur knapp 11 Millionen € eingespart. Dies haben wir, so meine ich, nicht planlos gemacht, sondern schon sehr gezielt. Wir sind nicht nach der Rasenmähermethode vorgegangen, sondern haben Prioritäten gesetzt. Entscheidend für uns war doch: Wenn wir einsparen müssen, dann dürfen keine Strukturen zerstört werden. Dann müssen wir schauen, wo es Möglichkeiten der Komplementärfinanzierung gibt. Die Frage ist: Was sind rein kommunale Aufgaben, und was sind keine rein kommunalen Aufgaben? Und vor allem: Wenn wir einsparen müssen, welchen Betrag machen diese Einsparungen dann im Gesamthaushalt aus?
Deswegen liegen die meisten Beträge, für die wir Einsparvorschläge gemacht haben, im komplementären Bereich zwischen 2 % und 4 % – Ausnahme Bahnhofsmission; da sind es 6,7 %. Aber alles liegt weit unter 10 %. Niemand kann, wenn man bei irgendeiner Hilfe 3 % wegnimmt, sagen, dass die gesamten Strukturen kaputtgingen, solange auch noch andere Finanziers da sind. Das heißt, wir sind in der Tat, meine ich, schon sehr planvoll und maßvoll vorgegangen, ohne Strukturen zu zerstören, im Gegenteil.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch Verbesserungen eingeführt, wo aktueller Handlungsbedarf besteht. Das ist schon angesprochen worden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit steht unter einem hohen Arbeitsdruck. Die Klageeingänge in der ersten Instanz nehmen zu. Das hat natürlich etwas mit dem Wirtschaftsmarkt zu tun. Ich hoffe, dass in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden, damit wir weniger Arbeitslose bekommen und weniger Kündigungen sowie weniger Insolvenzen haben.
Tatsache ist, dass die Verfahren länger dauern. Deswegen hat die Regierung gehandelt. Wir haben in diesem Haushalt 15 zusätzliche Stellen für Richter und darüber hinaus 15 zusätzliche Stellen für das Geschäftsstellenpersonal. Im Rahmen der Justizreform wird die Arbeitsgerichtsbarkeit zum
1. April 2004 an das Justizministerium übertragen. Ich halte das für richtig, weil damit Synergieeffekte erarbeitet werden können.
Ich war schon immer dafür. – Ich werde der Frau Justizministerin Werwigk-Hertneck am 1. April eine wohl bestellte Arbeitsgerichtsbarkeit übergeben dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nicht nur zusätzliche Stellen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es gibt auch mehr Mittel da, wo es notwendig ist, zum Beispiel für Auslagen in Rechtssachen der Arbeitsgerichte, für die Beweiserhebung in Versorgungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten, für Schulen an Heimen – das ist ein zweistelliger Millionenbetrag – sowie im Maßregelvollzug. Zusätzliche Mittel sind eingestellt worden für die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres. Dazu möchte ich noch ein Wort sagen.
Beim freiwilligen sozialen Jahr gab es nie Kürzungen. Aber wir hatten – auch durch meine Initiativen – so viel Erfolg, dass innerhalb von anderthalb Jahren und im letzten halben Jahr viele junge Menschen zusätzlich gekommen sind. Es waren über 4 000. Das konnte nicht mehr berücksichtigt werden. Wir haben nicht gekürzt. Aber durch das Mehr an jungen Leuten ist natürlich der Kopfbetrag gesunken. Wir haben aber nicht gekürzt.
Außerdem gab es kein Machtwort des Ministerpräsidenten.
Vielmehr gab es eine Initiative, über die ich mich sehr gefreut habe,
von der CDU-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion. Diese haben das eingesetzt.
Es gab auch eine Initiative von den Roten und von den Grünen.
Natürlich! Ich sage das doch. – Das hat dazu geführt, dass wir jetzt überplanmäßig 600 000 € bekommen.
Das ist eine große Initiative. Dazu bedarf es bei uns keines Machtworts, sondern das ist in der Tat einfach auch eine vernünftige Entscheidung des Parlaments. Ich bedanke mich beim Parlament, dass Sie heute mithelfen werden, dass wir diesen Haushaltsansatz zum freiwilligen sozialen Jahr aufstocken können. Aber eine Kürzung hat hier nie in Rede gestanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen Schwerpunkte im Bereich der Politik für ältere Menschen setzen. Da spreche ich die Pflegeheimförderung an. Pflegeund Altenhilfe stellen uns, auch aufgrund der demographischen Entwicklung, in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Ich gehe davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land bis in zehn Jahren von derzeit 210 000 um knapp ein Drittel zunehmen wird. Deswegen werden wir zukünftig mehr stationäre Pflegeangebote brauchen und müssen diese ausbauen. Dazu gehört eine möglichst wohnortnahe Versorgungsstruktur.
Das geht nicht ohne eine zusätzliche Förderung des Landes, Herr Noll.
Es geht nicht ohne eine Förderung des Landes, wenn man wohnortnahe Versorgung will. Da kann Ihnen die Evangelische Heimstiftung noch so viele Briefe schreiben. Sie ist übrigens die einzige Institution, die auf genau diesem Dampfer fährt. Alle anderen sagen, wir hätten Recht, wenn wir auch weiterhin Objektförderung betreiben. Deswegen meine ich: Wir müssen auch weiterhin daran arbeiten. Wir bräuchten da eigentlich noch mehr Geld.
Wir haben die Fördermittel vor zwei Jahren auf jetzt 60 Millionen € aufgestockt. Diesen Betrag könnten wir halten. Aber nachdem ein relativ großer Antragstau entstanden ist, werden wir die Fördermodalitäten verändern, um eben gerade keinen Antragstau auflaufen zu lassen. Wenn wir die Fördertatbestände einschränken, wenn wir den Eigenanteil der Träger auf 10 % festlegen und die Förderquote auf 45 % absenken, können wir das Fördervolumen, das jetzt insgesamt 150 Millionen € beträgt, mit 60 Millionen € Landesmitteln auf dann ca. 240 Millionen € aufstocken.
Ich komme zum nächsten Punkt, den Pflegeberufen. Wenn wir schon mehr Pflegebedürftige bekommen, brauchen wir in diesem Bereich auch mehr Personal. Wir brauchen die helfenden Hände – ehrenamtliche Kräfte, aber natürlich auch Profis.
Deswegen haben wir ja vor drei Jahren eine mehrjährige Werbe- und Imagekampagne für Pflegeberufe ins Leben gerufen. Sie wissen, wir haben vor zwei Jahren in diesem Haus darüber diskutiert, dass die Zahl junger Menschen, die einen Pflegeberuf ergreifen, einen Tiefpunkt erreicht hatte. Wir verzeichnen jetzt im dritten Jahr in Folge einen Höchststand an den Schulen für Pflegeberufe – im dritten Jahr in Folge!
Das hat mit Sicherheit auch etwas mit der aktuellen Ausbildungsplatzsituation zu tun. Aber das ist auch ein Ergebnis von mehr als 80 000 Besuchen des Internetportals, von einer Vielzahl von Beratungen über die kostenlose Telefonhotline der Kampagne. Ich hoffe, dass sich dies so fortsetzt, dass wir auch künftig genügend Ausbildungsplätze für die Pflege haben.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Häusern, die ihrer Ausbildungsverantwortung gerecht werden und die erforderliche Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellen.
Meine Damen, meine Herren, das Land hatte im Jahresdurchschnitt 2003 mit knapp 337 000 Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 6,2 % erneut die niedrigste Arbeitslosigkeit aller Bundesländer. Das ist gut so, aber das kann uns natürlich nicht befriedigen.
Wir hoffen für das Jahr 2004 auf eine leichte Entspannung am Arbeitsmarkt. Dennoch macht es uns Sorge, dass gerade die Langzeitarbeitslosigkeit zunimmt und dass vor allem unter den Langzeitarbeitslosen sehr viele eben nicht ausgebildet sind. Deswegen müssen wir hoffen, dass junge Menschen ausgebildet werden. Deswegen haben wir von allen Arbeitsmarktprogrammen eines belassen, nämlich das berufspraktische Jahr für junge Leute – unter dem Motto „Nonstop vom Praktikum zum Beruf“ –, weil es mit relativ wenigen Mitteln und vielen Teilnehmern eine Vermittlungsquote von 80 % aufweist.
Es wird immer gesagt, das Land Baden-Württemberg habe in den letzten zwei Jahren das Volumen des Langzeitarbeitslosenprogramms von 17 Millionen € auf inzwischen 600 000 oder 800 000 € gekürzt. Warum? Weil man sparen muss.
Verantwortlich für den Arbeitsmarkt sind der Bund und die Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2003 stehen allein in Baden-Württemberg 630 Millionen € an normalen Eingliederungsmitteln zur Verfügung, weitere 530 Millionen € für Rehabilitation, Förderung der Selbstständigkeit und Ausbildung sowie 58,9 Millionen € für das Jugendsofortprogramm.
Das sind insgesamt über 1,2 Milliarden €. Da können Sie doch nicht sagen, dass die 17 Millionen €, die wir zur Verfügung gestellt haben, „das Ding noch fett machen“. Hinzu kommt, dass wir über die ESF-Mittel – das sind jährlich 30 Millionen bis 35 Millionen € – genau diese Programme fördern können. Warum sollen wir dann, wenn schon so viel Geld gegeben wird und wenn wir gemerkt haben, dass viele dieser Programme in der Tat nicht effizient waren, dafür noch diese Mittel einsetzen, zumal das Geld knapp ist?
Wir werden uns bemühen, dass die EU-Mittel weiterhin gegenfinanziert werden können. Dies wird im sozialen Bereich leichter sein als im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, weil dort eben keine Komplementärfinanzierer zur Verfügung stehen.
Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Punkt „bürgerschaftliches Engagement“. Dazu ist heute viel Falsches gesagt worden. So wurde behauptet, man würde das Ehrenamt zerstören. Wir sind ein Ehrenamtsland. In Baden-Württemberg arbeiten über 4 Millionen im Ehrenamt. Die zuständige SPD-Bundesministerin hat letztes Jahr gesagt, in Baden-Württemberg werde am meisten für das Ehrenamt getan. Wir führen das auch so weiter. Aber wir fördern Ehrenamtliche nicht, damit sie eben auch bezahlt werden, sondern wir fördern die Anerkennungs- und Würdigungskultur. Wir bilden sie aus. Wir führen Mentorenprogramme durch. Wir bringen junge Leute dazu – übrigens auch über die Landesstiftung –, sich in diesem Bereich zu qualifizieren und fortzubilden. Denn „einmal ehrenamtlich“ heißt in vielen Bereichen in der Tat „immer ehrenamtlich“.
Viele sagen mir auch: „Einmal Zivi, immer Zivi.“ Auch darüber sollten wir einmal nachdenken, Herr Kollege Noll. Das tun wir aber nicht hier und heute und nicht mit Schaum vor dem Mund. Wir sollten aber Vor- und Nachteile auch eines so genannten Pflichtjahres einmal ganz in Ruhe besprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einer guten Politik gehören gute Lebensbedingungen für Familien. Sie fördern die Entwicklung von Kindern, erleichtern das Zusammenleben von Eltern und sparen der Gemeinschaft Kosten. So einfach ist das.
In der Jugendhilfe und in vielen anderen Bereichen wird immer deutlicher, dass die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern die wichtigsten Investitionsvorhaben einer Gesellschaft sind. Wer heute nicht in diese Bereiche investiert, wird morgen die Defizite ernten. Steigende Kosten zur Reparatur von Defiziten können wir uns aber alle schon längst nicht mehr leisten. Deswegen haben wir in BadenWürttemberg das Projekt „Zukunftswerkstatt Familien“, und das ist von zentraler Bedeutung.
Wir wollen nämlich unter Einbeziehung aller Beteiligten im Land so gut wie möglich die Situation von Familien verbessern. Wir haben uns verpflichtet, zukünftig alle neuen Vorhaben, Gesetze und Verordnungen auf ihre Familienfreundlichkeit zu überprüfen. Alles, was im Land Baden-Württemberg an Gesetzen gemacht wird, wird auf Familienfreundlichkeit überprüft.
Wir haben schon mehrere Werkstücke in Arbeit und auf den Weg gebracht. Ich erinnere an das Konzept „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“. Ich nehme an, Frau Wonnay wird dazu etwas sagen. Es wird ihr immer zu wenig sein.
Ich erinnere an das Mehrlingsgeburtenprogramm. Ich erinnere an die Initiativen zur familienorientierten Personalpoli
tik und zur Elternbildung, und ich erinnere auch an das Landeserziehungsgeld. Landeserziehungsgeld ist ein Stück Zukunft, weil Kinderlosigkeit Zukunftslosigkeit ist. Ich glaube nicht, Frau Lösch, dass wir eine Ideologie haben, wenn wir das Landeserziehungsgeld direkt an die Eltern geben, sondern eher, dass Sie da eine Ideologie haben, indem Sie das Motto „Der Staat wird alles besser richten“ vertreten. Baden-Württemberg ist das einzige Land in der Bundesrepublik, in dem mehr Kinder geboren werden, als Menschen sterben.
Wir wollen auch, dass die Kinder nicht nur geboren werden, sondern auch gut aufwachsen können.
Deswegen bauen wir ein bedarfsgerechtes Angebot für die Kinderbetreuung aus, und zwar mit dem Konzept „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“, um dem neuen Kindergartengesetz, dessen Umsetzung im Augenblick noch ein wenig Schwierigkeiten bereitet, wie alle Umsetzungen manchmal Schwierigkeiten machen, Rechnung zu tragen. Aber an 40 oder 60 Eingaben können Sie nicht die Behauptung festmachen, dass in 1 111 Gemeinden alles falsch laufe. Deswegen werden nach dem Inkrafttreten des neuen Kindergartengesetzes die Akteure, die die Rahmenbedingungen unterschrieben haben, spätestens Ende März zu einem Gespräch – dazu habe ich schon eingeladen – zusammenkommen,
bei dem man gemeinsam mit den Kommunen, den Landesverbänden und den freien Trägern sowie den Kirchen bespricht, was schief läuft und warum es schief läuft. Wir setzen das Vertrauen voraus. Deshalb müssen wir da und dort vielleicht auch noch nacharbeiten.
Aber wir haben die gemeindliche Bedarfsplanung, und jetzt ist es vielleicht auch wichtig, festzustellen: Mit der Förderung der Kleinkindbetreuung ist es schon jetzt gelungen, landesweit das Betreuungsangebot für Kleinkinder in Kindergärten und Kinderkrippen um 20 % auf mehr als 11 000 Plätze auszuweiten.
Das heißt, es haben – Frau Lösch, damit Sie dies wissen –
inzwischen ca. 6 % der Kleinkinder einen Platz.
Von 311 000 Kindern sind 11 000 Plätze ca. 6 %. Aus, basta, stimmt!
Die unter Dreijährigen. Die Rechnung stimmt nicht ganz, die Tagesmütter kommen noch hinzu.
Das wären die 3,5 %, aber der Rest ist bei Tagesmüttern, die dabei nicht mitgerechnet waren. Natürlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – –
Die 11 000 Plätze sind die Plätze in Kinderkrippen und in altersgemischten Kindergartengruppen für Kinder unter drei Jahren. Die Tagesmütter, die wir dazurechnen müssen, sind mindestens noch einmal so viel.
Es sind inzwischen mehr, Frau Wonnay. Sicher! Wir liegen bei insgesamt 6 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, weil es da auch um Gesetze geht, die umgesetzt werden müssen, noch einen kurzen Blick auf die Bundespolitik werfen. Die Krankenversicherungen hatten Ende 2003 ein Defizit in Höhe von ca. 3 Milliarden €. Deswegen musste man dort handeln. Die Beitragssätze sind auf durchschnittlich 14,3 % gestiegen. Sie müssen wieder sinken. Es sind die höchsten Beitragssätze in der Geschichte. Oberstes Ziel der erst wenige Wochen alten Gesundheitsreform ist es daher, bei hohem Versorgungsniveau mittelfristig die Beitragssätze zu senken. – Herr Drexler, ich bin da nie abgetaucht. Ich stand immer zu dieser Gesundheitsreform. Ich hoffe nicht, dass sie jetzt plötzlich wieder sehr verwässert wird und zu viele
Besonderheiten und Ausnahmeregelungen zugelassen werden; sonst wird es auf jeden Fall nicht gehen.
Wir sollten jetzt auf keinen Fall den Kompromiss zerreden, bevor die Reformmaßnahmen überhaupt greifen.
Danke schön. – Dabei werde ich in der Tat auch die Bundesgesundheitsministerin unterstützen.
Die handelnden Akteure haben zum Teil jetzt schon Klarstellungen gemacht. Alle am Gesundheitswesen Beteiligten sollten die Chancen der Reform nun endlich nutzen und sie umsetzen und nicht blockieren. Wir haben in Baden-Württemberg ein gutes Forum, das Gesundheitsforum BadenWürttemberg, in dem genau die Vernetzung dieser Gedanken umgesetzt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hinter uns liegenden Haushaltsberatungen waren von Einsparnotwendigkeiten geprägt. Die Haushaltsberatungen werden auch weiterhin davon geprägt sein müssen. Im Sozialhaushalt des Landes konnten die Kürzungen begrenzt werden. Dafür danke ich Ihnen allen, vor allem den Partnern von den Wohlfahrtsverbänden, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Ligaverbänden, mit denen wir die Kürzungen intensivst durchgesprochen haben. Natürlich ist niemand über Einsparungen erfreut. Wir haben es aber in Partnerschaft gemacht. Ich meine, mit dem, was wir Ihnen hier vorlegen, können wir auch künftig eine intakte Sozialstruktur in Baden-Württemberg sichern. Sie alle haben dazu beigetragen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich gerne – Ladies first – Frau Altpeter den Vortritt gelassen.
Ich bin gern bereit, Ihnen ein paar Stichworte zu liefern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden über die Veränderungen bei den Landeswohlfahrtsverbänden. Die Landeswohlfahrtsverbände sind – um das einmal ganz klar zu sagen – kommunale Verbände, denen unter anderem die Eingliederungshilfe obliegt. Das heißt: Wir machen nichts anderes, als dass wir mit den kommunalen Landesverbänden, die heute schon diese Aufgabe haben, versuchen, effizientere, effektivere und bürgernahe Verwaltungen aufzubauen. Wir zerschlagen nichts, wir schieben nichts vor uns her, wir verändern nichts.
Moment! Wir verändern nicht die Aufgaben.
Wir verändern die Zuständigkeit. Wir legen fest, wo die Aufgaben geregelt werden sollen: in einem übergeordneten Verband oder vor Ort. Wir glauben, dass es vor Ort günstiger, bürgernäher und vor allem auch effizienter ist. Die Kommunen machen es heute schon.
Deswegen ist die Frage nach der Fusion, Frau Lösch, im Prinzip Schnee von gestern. Seit 1998 reden wir mit den beiden Verbänden darüber,
ich in meiner Funktion als Minister schon zum wiederholten Mal. Die Fusion ist gescheitert. Die Verbände wollten es nicht, Württemberg nicht und hauptsächlich Baden nicht. Jetzt, als wir gesagt haben, dass wir eine Aufgabenverlagerung vornehmen würden, kamen die Verbände und haben gesagt, sie könnten doch fusionieren, weil man dadurch die Synergieeffekte erreichen könnte, die wir uns gerade davon auch versprechen.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir mit den kommunalen Landesverbänden – Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag – und den Landeswohlfahrtsverbänden eingehend erörtert, wie so etwas aussehen könnte, und haben gemeinsam das vorliegende Konsensmodell entwickelt, das von allen – von allen; auch vom Gemeindetag, auch von den Wohlfahrtsverbänden – mitgetragen wird.
Details sind in der Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen im Einzelnen dargelegt. Ich gehe nur auf einige Einzelheiten ein.
Wir gehen von Folgendem aus: Die Landesverbände werden aufgelöst. Ihre Aufgaben werden grundsätzlich in die Stadt- und Landkreise eingegliedert, wenn das möglich ist. Ein neuer überörtlicher Träger – der Sozialverband – erledigt bundesrechtlich vorgeschriebene Aufgaben. Der überörtliche Verbund ist kommunal organisiert. Der neue kommunale Verband erhält neben den bundesrechtlichen Aufgaben weitere Aufgaben, übergeordnete Aufgaben, die dort effizienter erledigt werden können. Das sind vorwiegend überörtliche Planungs- und Beratungsaufgaben. Aber die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen – diese verursachen den Löwenanteil der Kosten – wird im Grundsatz auf die örtliche Ebene verlagert.
Das ist kein Problem, das kann ein großer Vorteil sein.
Sie müssen den Menschen auch Zeit geben.
Bis auf zwei, drei Landkreise im oberschwäbischen Bereich, für die wir eine finanzielle Lösung finden werden,
werden wir nur Vorteile davon haben. Die Lösung finden wir da mit Sicherheit auch noch.
Wir reden übrigens nicht nur über Landkreise, wir reden auch über Behinderte. Die Behinderten werden in Zukunft mit Sicherheit, weil wohnortnah und ambulant, besser behandelt werden können, als wenn sie in großen Anstalten weit entfernt untergebracht werden müssten.
Wir werden dem Sozialverband folgende Aufgaben zuweisen – das war gewünscht und ist mit Sicherheit effizienter –: Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen im Rahmen der Sozialhilfe – was übrigens schon heute kommunal gemacht wird – sowie der Jugendhilfe und der Pflege.
Die Einrichtungsplanung in der Alten- und Behindertenhilfe wird weiterhin überregional gemacht werden, um die Gleichheit im Land zu gewährleisten. Das gilt auch für die Grundsatzplanung in der Behindertenhilfe.
Insofern brauchen Sie keine Bedenken zu haben, dass Behinderte in einem Kreis schlechter behandelt würden als in einem anderen. Dies wird überregional geplant und vor Ort umgesetzt.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Aufgabenverteilung im Einvernehmen mit dem Landkreistag, dem Städtetag, dem Gemeindetag und den Landeswohl
fahrtsverbänden erfolgt ist, Frau Lösch. Ich möchte nicht mehr hören, dies werde irgendwo praxisfremd am Reißbrett entworfen. Die Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und andere sind mit Sicherheit keine praxisfremden Menschen, wenn es um solche Planungen geht.
Auch die Verbandsversammlungen des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern und des Landeswohlfahrtsverbands Baden haben in ihren Dezembersitzungen im Grundsatz eine Neustrukturierung gebilligt.
Also akzeptieren auch die Gremien der Landeswohlfahrtsverbände diese neue Einrichtung.
Lassen Sie mich ein paar Worte zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sagen. Richtig ist, dass der Gemeindetag und auch der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für notwendig erachten.
Dagegen halten Städtetag, Landkreistag und auch der Landeswohlfahrtsverband Baden sowie die Landesregierung dies nicht für erforderlich.
Richtig ist auch, dass der Koalitionspartner die Frage der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung aufgeworfen hatte. Auf offensichtliche Differenzen innerhalb der Regierung zielt ja wohl auch der Fraktionsantrag der SPD ab. Aber auch damit können Sie uns nicht auseinander dividieren.
Eines vorweg: Diese Differenzen gibt es nicht mehr. Vielmehr besteht innerhalb der Regierung und der Koalition Übereinstimmung darüber, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht notwendig ist. Ich will dies auch begründen.
Erstens: Ausgangspunkt des Wunsches nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung waren Zahlen des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern vom Juni dieses Jahres. Diese Zahlen haben auch den Gemeindetag veranlasst, eine solche Prüfung auf den Weg zu bringen. Die FDP/DVP-Fraktion hat gesagt: Wenn das so viel teurer wird, muss man das Ganze überlegen.
Es wurde behauptet, dass bei einer Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Mehrkosten von landesweit mindestens 130 Millionen € entstehen würden. Diese so genannte Berechnung – ich würde lieber Pi-mal-Daumen-Schätzung sagen – ist nicht nachvollziehbar und in vielen Punkten auch wirklich widerlegt. Zum anderen ist sie überholt. Sie basiert auf der Annahme von Mitte Juni. Sie geht davon aus, dass alle Aufgaben von Landeswohlfahrtsverbänden, soweit dies bundesrechtlich überhaupt möglich ist, in die Stadt- und Landkreise eingegliedert werden. Zu diesem Zeitpunkt gab
es das von der kommunalen Seite entwickelte Konsensmodell noch nicht. Es blieb also unberücksichtigt, dass aus Sachgründen der neue überörtliche Träger weitere Aufgaben erhält, die zu Synergieeffekten führen.
Auch der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern hat gesagt, dass diese Berechnung nicht mehr belastbar und unter den Bedingungen des Konsensmodells auch nicht mehr tragfähig ist. Wenn Sie das nicht glauben wollen, rufen Sie einfach bei dessen Geschäftsführer an.
Zweitens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine genaue, in Euro bezifferbare Rechnung der finanziellen Auswirkungen der Eingliederung
ist aus unserer Sicht doch gar nicht möglich. Auch ein externer Gutachter würde keine solche Berechnung vorlegen können. Grund hierfür ist doch, dass die finanziellen Auswirkungen der künftigen Aufgabenerledigung nicht prognostiziert werden können. Wir müssen abwarten, wie der neue Kommunalverband aufgebaut wird, was die Kommunen daraus machen und wie sie Synergieeffekte nutzen. Alles andere wäre heute noch im Bereich der Spekulation.
Jetzt wird die Opposition aber sagen: Es gibt doch ein Gutachten von Kienbaum. Hierzu so viel: Es gibt ein Gutachten, das im Jahr 1998 von Kienbaum für den Landesverband Westfalen-Lippe erstellt worden ist. Kienbaum wurde seinerzeit beauftragt, eine Organisationsberatung im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durchzuführen. Das Szenario einer Aufgabenverlagerung auf die örtliche Ebene wurde untersucht. Kienbaum sagte aber auch klar, dass man zu diesem Zeitpunkt weder über Synergieeffekte noch über Effizienzsteigerungen Aussagen machen könne, weil noch nicht klar war, wohin die Aufgaben in Nordrhein-Westfalen verlagert werden sollten.
Diese Untersuchung enthält somit keine belastbare Aussage zur Wirtschaftlichkeitsfrage. Vor allem enthält sie auch keine Berechnung. Ich kann das nachvollziehen; denn die möglichen finanziellen Auswirkungen halte ich für noch nicht berechenbar. In jedem Fall gilt: Die Untersuchung ist nicht hilfreich; wer dies bezweifelt, den bitte ich, die Organisationsuntersuchung auch zu lesen.
Drittens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, meines Erachtens sollten die einzelnen Gesichtspunkte der Eingliederung im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen abgewogen werden. Wir gehen davon aus, dass es durch die Eingliederung von Aufgaben nicht zu eingliederungsbedingten Mehrkosten, sondern mittelfristig zu deutlichen Einsparungen kommt. Die wesentlichen Gründe liegen doch auf der Hand: Gerade im neuen Sozialverband werden Synergieeffekte bei Personal- und Sachkosten durch den Abbau von Doppelstrukturen erreicht werden. Allein die Berechnung der finanziellen Vorteile einer möglichen Fusion mit dem Ergebnis 8,7 Millionen € zeigt doch, dass da wirklich deutlich Geld einzusparen ist.
Im Übrigen müssen wir beim Einsparen von Geld immer zwischen Eingliederungskosten und Organisationskosten unterscheiden. Die Eingliederungskosten werden, wenn wir die Zuschusssätze nicht ändern, zukünftig sogar noch stei
gen, weil die Zahl der behinderten Menschen steigen wird, während bei den Organisationskosten Einsparungen möglich sind. Zum Beispiel gibt es dann nur noch ein Landesjugendamt, und auch andere Querschnittsbereiche sind dann nur noch einmal notwendig.
Es besteht die Möglichkeit der organisatorischen und personellen Neustrukturierung beim neuen kommunalen Verband. Ein tendenziell kostentreibendes Finanzausgleichssystem, die Landeswohlfahrtsverbandsumlagen, wird abgeschafft. Denn es ist doch klar: Was per Umlage gezahlt wird, führt vor Ort mit Sicherheit nicht zu wirtschaftlichem Denken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus wird bei der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe ein kommunaler Wettbewerb um kostengünstige Lösungen initiiert. In vielen Bereichen wird es mit Sicherheit ambulante Angebote geben,
wie es im badischen Landesteil schon der Fall ist. Wir wollen doch eine wohnortnahe ambulante Versorgung Behinderter nach dem Motto „Mittendrin statt außen vor“. Diese Möglichkeit werden wir haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu folgendem Punkt kommen: Wenn der Gemeindetag wirklich ein Gutachten haben will, dann ist es ihm – denn es handelt sich um kommunale Gelder und um kommunale Überlegungen – ja unbenommen, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Ich glaube aber: Wenn man die Berechnung des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern mit führenden Leuten des Gemeindetags bespricht, werden sie bald merken, wo die Vorteile liegen.
Deswegen meine ich: Wir sind mit dem Konsensmodell auf einem guten Weg. In der Zukunft wird sich diese Neuorganisation mit Sicherheit für alle auszahlen: für die Behinderten, aber auch für die Gemeinden.
Ich bedanke mich.
Kraft Amtes darf ich mich Gott sei Dank immer zu Wort melden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, warum Frau Altpeter nach mir sprechen wollte: damit ich nicht auf das Kienbaum-Gutachten eingehen kann.
Vielleicht sollte man Folgendes sagen: Das Kienbaum-Gutachten für den Landesverband Westfalen-Lippe kam in der Tat zu der Empfehlung: Tut es nicht; nehmt keine Umgliederung vor.
Das Gutachten spricht sich für eine Verstärkung der Aktivitäten im präventiven und ambulanten Bereich aus. Das spricht für das Eingliedern.
Es wird auch für den Wegfall der Schnittstellen zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Träger plädiert. Deswegen: eingliedern, Kosten sparen.
Dann wird gesagt: Planung und Steuerung sollten zentral und überregional erfolgen. Das haben wir im Konsensmodell ermöglicht.
Dann wird gesagt: Die Planung und die Steuerung von Einzelfallhilfen sollten von ihren Wissenspotenzialen innerhalb einer Organisationseinheit gegenseitig profitieren – Konsensmodell.
Dann wird gesagt, Spezial-Know-how sei zentral effizienter zu organisieren. Das haben wir: Konsensmodell.
Moment! Das waren die negativen Punkte.
Ich gehe der Reihe nach vor.
Dann wird ausgesagt, eine zentrale, überörtliche Trägerschaft sei wirtschaftlicher. Das ist nicht belegbar und wurde in diesem Gutachten auch nicht berechnet.
Weiterhin wird ausgesagt, die Sicherstellung einheitlicher Leistungsstandards und Versorgungsqualität sei nach dem Konsensmodell möglich. Das haben wir!
Bürgernähe werde durch eine überörtliche Aufgabenwahrnehmung nicht gefährdet. – Die örtliche Aufgabenwahrnehmung verbessert die Bürgernähe. Das ist doch klar, wenn ich vor Ort zum Sozialamt gehen kann.
Möglichkeiten zum Ausgleich von Soziallasten zu finden sei schwierig, wird ausgesagt. Das werden wir im Finanzausgleich regeln.
Von diesen sieben Punkten, die, wie Sie sagen, gegen eine Eingliederung sprechen, haben wir schon fünf widerlegt.
Die Aussage eines Punktes ist nicht beweisbar, und den letzten Punkt, den Soziallastenausgleich, werden wir regeln.
Ja.
Sehr geehrter Herr Zeller, das alles ist gesetzlich geregelt. Es wird an dieser Stelle mit Sicherheit keinen gesetzlichen Standardabbau geben. Die Bundesgesetze geben das alles vor. Wir werden übrigens darüber sprechen müssen, ob wir dort nicht Veränderungen brauchen.
Das Zweite ist natürlich auch klar: Wenn wir diese Untergliederung vor Ort machen, wenn wir wollen, dass sich mittelfristig und langfristig auch im württembergischen Bereich mehr ambulante statt vollstationäre Betreuung ergibt, wo das möglich ist, werden wir selbstverständlich nicht auf Dauer garantieren können, dass in großen Landkreisen, in Einrichtungen der Stiftung Liebenau, wo auch immer, alle Plätze auf Dauer gefüllt sein werden. Ich gehe vielmehr davon aus, dass Behinderte da, wo es möglich ist, mittelfristig in der eigenen Region bleiben können und dort ambulant oder stationär betreut werden. Ich mache keine Versicherung für die Landkreise.
Natürlich weiß ich dies.
Natürlich weiß ich dies, aber manchmal wäre es vielleicht auch ganz schön, wenn eben ein Behinderter auf Dauer im Kreis Konstanz bleiben könnte
und nicht nach Biberach oder in Einrichtungen der Stiftung Liebenau müsste.
Das Angebot wird sich dann automatisch entwickeln. Ich kann und werde mit Sicherheit hier nicht garantieren, dass die großen Einrichtungen in den nächsten 40 bis 70 Jahren
so bleiben, wie sie sind. Sie werden sich verändern und werden sich auch ambulant verändern. Das heißt, sie werden von sich aus andere Einrichtungsträger wohnortnah anbieten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fischer, vielleicht ist es ganz gut, dass Sie noch einmal im Zusammenhang erfahren, worüber Sie heute abstimmen dürfen und sollen.
Ich mache es relativ kurz, aber ein paar Inhalte möchte ich doch gerne nennen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung für ein Ausführungsgesetz zum Altenpflegegesetz des Bundes und zur Änderung des Landespflegegesetzes schließt die letzte Lücke des neuen Altenpflegegesetzes. Er soll jedoch nicht nur Lücken schließen, sondern auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepte für Pflegeberufe und Berufe im Umfeld der Pflege verbessern.