Ich komme zum Thema „regionale Entwicklung“. Auch die regionale Entwicklung ist in der Zwischenzeit weit über den Gedanken der Regionalkreise hinausgegangen.
Ich möchte an dieser Stelle einmal feststellen, was nach meiner Meinung außerordentlich wichtig ist: Es ist eine Reform konsequent von oben nach unten. Natürlich liegt der Teufel manchmal noch im Detail, das wissen wir.
Das bedeutet, dass man natürlich nicht sagen kann: Wir prüfen, aber aus der Prüfung wird nichts herauskommen. Natürlich müssen und werden diese Vorschläge einer zügigen, aber sorgfältigen Überprüfung zugeführt werden.
Zum dreistufigen Verwaltungsaufbau: Klar, wir haben uns auch überzeugen lassen. Hesse hat sein Gutachten übrigens im Auftrag des Bundes der Steuerzahler gemacht. Die wollen doch Geld einsparen. Die wollen nicht, dass weitere Ressourcen verplempert werden. Der Bund der Steuerzahler ist nicht der schlechteste Auftraggeber bei einer Verwaltungsreform.
Wir haben uns Hesse immerhin am Dreikönigstag angehört und haben uns in weiten Passagen seine Ausführungen zu Eigen gemacht.
Ich sage jetzt noch einmal: Dreistufiger Verwaltungsaufbau ist in einem Flächenland wie Baden-Württemberg eigentlich unstreitig notwendig. In kleineren Ländern – über Stadtstaaten brauche ich nicht zu reden – ist das anders. Da wurde auch sehr genau unterschieden.
Zum Thema Ministeriumsebene: Es ist doch richtig, dass die Ministerien verschlankt werden sollen. Übrigens sollten wir die Ministerien nach unserer Meinung auch nicht mit Tausenden von Anfragen unnötig belasten. Das gehört auch zu einer Reform.
Da müssen wir uns auch einmal an die eigene Nase fassen, wenn es nach dem Motto geht: Weniger ist mehr. Aber dass dort Abteilungen und Referate eingespart werden, das heißt, dass ihre Zahl reduziert wird, finde ich richtig. Es muss von oben nach unten gehen. Wir drücken uns nicht um die Frage der Verminderung der Zahl der Ressorts, also der Ministerien. Das ist in jeder Koalitionsvereinbarung immer ein Thema gewesen. Das war es in der Vergangenheit, und das wird es in der Zukunft sein. Natürlich wird da auch an einen Koalitionspartner, etwa an uns – vielleicht sind wir es wieder –, die Frage gestellt: Auf welches Ressort verzichtet ihr dann selber? Dieser Frage müssen wir uns selber auch stellen. Das wird bei jeder Koalitionsvereinbarung geprüft.
Was die Frage der Bündelungswirkung bei den Regierungspräsidien anbelangt: Ich will das nicht alles Revue passieren lassen, sonst wird es abendfüllend. Aber eines muss man natürlich sagen: Der Ansatz, der uns erklärt worden ist – er kommt gar nicht von uns, aber er überzeugt uns sehr –, ist: Dort, wo wir Landesoberbehörden und Sonderbehörden vierfach haben, ist es eigentlich nahe liegend, sie auf vier Regierungspräsidien zu verteilen. Dort, wo die Sonderbehörden, etwa Forstdirektionen, von denen es ja nur zwei gibt, nur zweimal da sind, wird man nicht vier machen, und man wird vor Ort Regelungen treffen.
Es wird sogar so sein – das haben wir ja schon heute, etwa bei Genehmigungstatbeständen im Biobereich –, dass ein Regierungspräsidium oft auch nur einen Bereich im Wege der Vor-Ort-Aktion erledigt. Das nähert sich etwas dem Gedanken von Landesverwaltungsämtern, ohne dass es Landesverwaltungsämter sind.
(Abg. Fischer SPD: Da gibt es überhaupt nichts zu verstehen, weil nichts Rechtes da ist! – Abg. Schmid SPD: Etikettenschwindel!)
Beschäftigen Sie sich noch eine Weile damit – was Sie ja tun werden –, dann verstehen Sie es. Dies ist eine hervorragende Angelegenheit.
Übrigens einfach ein direktes Wort zu den Oberschulämtern und überhaupt zur Schulverwaltung: Ich halte das für einen sinnvollen Ansatz – der übrigens auch in unserer Empfehlung enthalten war –,
der Schulen und im Übrigen auch in den Bereichen, die vor Ort sind und die man in die Landkreise eingliedern kann, im Grunde genommen im Wesentlichen die Aufrechterhaltung von Oberschulämtern noch zulässt. Wir haben gegenwärtig vier Oberschulämter. Sollen sie auf vier Regierungspräsidien verteilt werden, einverstanden. Aber wenigstens die Prüfung, ob da nicht zwei reichen, sollte man noch dazu ergebnisoffen ansetzen.
Jetzt komme ich noch auf das, was Sie sagten, Herr Drexler. Sie haben – vielleicht in der Eile oder in der Erregung – die wichtigsten Punkte, die Sie moniert haben, einfach falsch eingeschätzt. Sprechen wir zum Beispiel einmal folgenden Punkt an: Gehen wir einmal zur Eingliederung der Sonderbehörden in die Landratsämter. Der Unterschied zu Hesse besteht lediglich darin, dass Hesse nicht die Polizei
Ach, das wissen Sie doch gar nicht. – Wir haben im Vorfeld darauf hingewiesen und sind auf offene Türen gestoßen.
So steht es übrigens auch in dem Papier drin: Im Rahmen der Verwaltungsreform und auch der Eingliederung der Sonderbehörden soll parallel ständig geprüft werden, welche Zuständigkeiten und Aufgaben von den unteren Verwaltungsbehörden auf die Städte und Gemeinden übertragen werden können. Wir tun genau das, was Sie fordern.
Wir wollen das genau deshalb, weil wir wissen, dass die Kommunen in vielen Bereichen ihre Hausaufgaben unstreitig besser erledigt haben, zum Beispiel was die Frage der Verschuldung oder was die Frage der Pensionsvorsorge anbelangt. Es ist nur angebracht, ihnen im Wege der Verwaltungsreform über diese Prüfung weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu geben. Das muss natürlich mit dem entsprechenden finanziellen Abgleich erfolgen. Das wollen wir.
Sie haben angesprochen, von Regionen sei keine Rede. Wir haben das im Vorfeld intensiv angesprochen. Da stimme ich Ihnen absolut zu. Wir können und wollen nicht nur eine staatliche Verwaltungsreform machen und sagen, alles andere sei uninteressant.
(Abg. Drexler SPD: Nein! Das ist doch nichts Neu- es! Da steht doch nichts drin! – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe)
Die Regionen sind übrigens kein Thema, bei dem es um Effektivität und um die Ausgabenseite geht. Regionen muss man unter dem Gesichtspunkt der Einnahmeseite sehen. Wenn wir in vielfältiger Weise eine gestärkte regionale Zusammenarbeit haben, dann betrifft das die Frage nach Standortvorteilen, und dann ist die Frage, ob wir im Wettbewerb mithalten können, ob wir Nischen ausfindig machen und ob wir innovativ sind. Wir brauchen eine regionale Entwicklung. Dies steht einer Verwaltungsreform doch überhaupt nicht entgegen.