(Beifall bei der FDP/DVP und des Ministers Dr. Christoph Palmer – Abg. Schmid SPD: Aber Sie machen es nicht! Sie reden nur darüber, aber Sie machen nichts! Es steht drin, so wie bisher läuft es weiter!)
Es steht drin, eine Aufgabenüberprüfung werde entsprechend der Koalitionsvereinbarung weiterhin stattfinden.
Ich stelle einmal fest: Ich bin dort selbst Mitglied, und es sind auch noch einige andere Abgeordnete dabei.
Drittens: Dazu muss geprüft werden, wie übrigens immer geprüft werden muss. Jede Verwaltungsreform ist ein Prozess, keine Momentaufnahme.
Jeder, der eine Verwaltungsreform macht, weiß das. Das heißt: Es muss natürlich überprüft werden, ob die Aufgabenzuschnitte noch richtig sind oder nicht. Das werden wir im Interesse der Fortführung dieser guten Arbeit auch tun.
Was wir nicht tun, steht im zweiten Absatz: Wir machen die Region Stuttgart nicht zum Maß aller Dinge für regionale Entwicklungen in diesem Land. Auch das ist völlig – –
Das ist nicht falsch. Eine grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit im Dreiländereck, die auch Nationen einbindet – Schweiz, Frankreich –, oder im Rhein-Neckar-Gebiet ist doch in der Struktur, in dem Aufgabenbereich und in der Vorgehensweise völlig anders als in einer Metropolregion wie Stuttgart.
Im Übrigen, muss ich sagen, stört es mich sehr viel weniger, wenn Sie nicht zustimmen. Mich hätte viel mehr gestört, wenn die kommunalen Landesverbände – –
Nicht allein der Landkreistag, sondern auch der Städtetag und der Gemeindetag. Die haben sehr unterschiedliche Vorstellungen und werden auch zu einzelnen Punkten weiter unterschiedliche Vorstellungen haben, aber der großen Linie stimmen sie mit Erleichterung zu und sagen: Endlich wird es angegangen. Das ist das, was alle drei kommunalen Landesverbände sagen.
Lassen Sie mich abschließend einfach, um noch etwas Fleisch an die Knochen zu geben und damit Sie nicht alles nur mit irgendwelcher Häme runtermachen, Folgendes sagen.
Mir ist das übrigens egal – wichtig ist, dass wir das Richtige tun –, ob wir dafür von Ihnen Beifall kriegen oder nicht. Das ist relativ egal.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Die Größenordnung der Einsparung mit 20 % ist keine einsame Erfindung des Ministerpräsidenten, sondern da liegt er weitestgehend richtig. Die Landkreise sagen, als die Gesundheitsämter eingegliedert wurden, hat das mit den 20 % in etwa hingehauen. Auch das Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler kommt zu nämlichen 20 %.
Übrigens: Ähnliches gilt auch für die Größenordnung der Reduktion: Das Hesse-Gutachten kommt zu einer Reduktion von 600 bestehenden Einrichtungen auf 240 Einrichtungen. Hier ist eine Reduktion von 450 auf 150 Einrichtungen vorgesehen. Woher rührt dieser Unterschied zwischen 450 und 600 Einrichtungen? Das ist ganz einfach deshalb so – und da haben wir noch eine Fülle zu tun –, weil wir jetzt nur von Behörden gesprochen haben, aber nicht von den unzähligen unselbstständigen Anstalten, Serviceeinrichtungen und Bildungseinrichtungen, bei denen man sehr wohl überlegen kann, ob nicht eine länderübergreifende gemeinsame Erledigung ihrer Aufgaben stattfinden kann. Diese
Einrichtungen sind hier gar nicht aufgeführt. Das ist noch ein weiterer Aufgabenbereich. Wir sollten nicht so tun, als sei mit der Umsetzung des Reformvorschlags alles erledigt. Der schwierigste Teil ist aber über diesen Vorschlag der Fraktionen – Ursprung war der Herr Ministerpräsident – angegangen worden.
Sie werden bei jedem einzelnen Punkt, auch dort, wo wir Sonderbehörden eingliedern, immer noch fragen müssen, in welcher Form die Eingliederung geschehen solle. Das Thema Landesbetrieb ist doch deshalb nicht vom Tisch.
Sie können sehr wohl alternativ prüfen, ob man aus einer Forstverwaltung nicht einen Landesbetrieb macht. Dabei bleiben wir.
Das sind Dinge, die zumindest in die Prüfung eingehen werden. Richtig ist aber, dass man einmal das Gesamtthema anspricht.
Ich sehe hier, dass wir bei den sonstigen Maßnahmen die Privatisierung der Eichverwaltung haben. Ich habe als Erstes bemerkt und mir ist aufgefallen: In diesen Vorschlägen fehlt die Staatliche Hochbauverwaltung.
Nein, aber es kann überlegt werden, ob nicht, wie es Unternehmen auch machen, Teile der Hochbauverwaltung in den Bereichen Gebäudemanagement und Serviceleistungen schlicht und einfach extern erledigt werden können. Das gehört mit zu der Prüfung.
Ich könnte an dieser Stelle noch weitermachen. Ich will das deshalb nicht tun, weil Sie ja sowieso nicht zu überzeugen sind. Sie sind ja eingefahren.